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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
-------------------------
Die Baustelle SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg
befindet sich in 21339 Lüneburg, Boecklerstraße 7.
Das Gelände ist befestigt und ist über die Zuwegungen
zum SB-Warenhaus zu erreichen.
Die Ausführung der Leistungen soll entsprechend der
Kaufland Baubeschreibung erfolgen:
KaBa 2025 Neubau und Modernisierung,
Stand: 03.03.2025
Gegenstand der Ausschreibung sind die Maßnahmen
der Filialmaßnahme und damit im Zusammenhang
stehende Leistungen.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus
Kaufland Lüneburg im Zuge der Filialmaßnahme auszuführen.
Sich daraus ergebene Leistungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung.
Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc.
zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung einfach als Papierplan sowie digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriss als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriss ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch Bauleiter und einen Polier tagsüber und bei anfallender Nachtarbeit durch einen Bauleiter des AN in der Zeit von Montag bis Samstag zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann.
Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen.
Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und eventuell betroffene Bauteile zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden nicht separat ausgeschrieben bzw. vergütet und s ind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Dies betrifft sämtliche Leistungen und Einrichtungen,
welche für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich sind, z.B. Container für Unterkünfte, Firmenbauleitung, Materiallager, Werkbereiche, Schuttcontainer, Krane, Hebezeuge sowie Zufahrten,
Lager-, Werk-, Wendeplätze, Baustellensicherung, Zwischenreinigung und Grundreinigung der Baubereiche
nach Beendigung der Arbeiten. Die Baubereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Marktes durchgeführt, d.h. der Markt schließt nicht für die Dauer der Baumaßnahme. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.
Öffnungszeiten des Marktes:
Mo - Sa: 07:00 - 22:00 Uhr
2.3 Die jeweiligen Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Marktes abzustimmen.
Dabei ist davon auszugehenden, daß, um die Bauzeit und die Beeinträchtigung des Verkaufsbetriebes gering zu halten, an allen Wochentagen, auch an Feiertagen gearbeitet wird.
Sofern es der Bauablauf und die vorgegebenen Termine es erfordern, ist von Schichtbetrieb, also von mehrschichtiger Tätigkeit auszugehen.
2.4 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb.
2.5 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen.
2.6 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden.
(Haustechnik / Kältetechnik / Ladenbau)
2.7 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.8 Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Die Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden.
2.9 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig.
2.10 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa 2025
Neubau und Modernisierung,Stand: 03.03.2025.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
2.11 Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
001 Abbrucharbeiten
001
Abbrucharbeiten
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1.) Die ZTV sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Leistungen und Aufwendungen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sind somit durch den Auftragnehmer vertraglich geschuldet und in die Preise einzurechnen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
2.) Die Leistungen sind in Landeswährung mit Nettopreisen anzubieten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert hinzugerechnet.
3.) Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der mit der Ausschreibung übergebenen Planung ist die Planung maßgebend.
4.) Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes über die zur Ausführung gelangenden Bauaufgaben informiert, soweit sie im Zusammenhang mit den anzubietenden und auszuführenden Leistungen stehen, so dass Unklarheiten bei der Kalkulation gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses nicht bestehen. Spätere Einwände aufgrund ungenügender Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
5.) Die der Ausschreibung beigelegten Pläne und die darin benannten Anlagen dienen der Information. Diese Anlagen entbinden den Bieter nicht von der Verpflichtung, sich eigenverantwortlich durch Einsichtnahme in alle Planunterlagen alle für seine Preisfindung erforderlichen Angaben zu beschaffen.
6.) Zu den jeweils auszuführenden Leistungen wurden die Örtlichkeiten besichtigt. Alle erkennbaren preisrelevanten Umstände wurden bei der Einheitspreisermittlung berücksichtigt.
7.) Die Baustelleneinrichtung für den eigenen Bedarf ist – sofern diese nicht in separater Position ausgeschrieben ist – in die Preise einzurechnen.
8.) Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen sind zu berücksichtigen und in die Preise einzurechnen.
9.) Gerüste für Fassadenarbeiten und Arbeiten am bzw. auf dem Dach sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Vorhandene Gerüste können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden und müssen in dem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden wie sie vorgefunden wurden.
10.) Baustrom und Bauwasser werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung ab Verteiler bzw. Entnahmestellen für die anderen Leistungen und Gewerke zur Verfügung gestellt.
11.) Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll und dergleichen, welches durch die Arbeiten des Auftragnehmers entsteht, ist auf seine Kosten regelmäßig einzusammeln bzw. zu beseitigen und zu entsorgen. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften sind bei der Entsorgung zu beachten.
12.) Verunreinigungen auf den am Baufeld angrenzenden Grundstücken, Bebauungen, Wegen, Straßen, Plätzen und dergleichen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind, sind arbeitstäglich zu beseitigen.
13.) Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherung, Lagerung und Verwahrung seiner Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und dergleichen. Gleiches gilt für gelagerte Baustoffe, Baumaterialien, Bauelemente und für den Einbau bestimmte Geräte und Anlagen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen.
14.) Bau- und Anlagenteile sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch die jeweiligen Arbeiten über geeignete Maßnahmen zu schützen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer seine eigenen Leistungen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen zu schützen.
15.) Alle gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften notwenigen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind bei der Durchführung der jeweiligen Arbeiten zu beachten und einzuhalten.
16.) Bei der Angebotserstellung und Ausführung der Leistungen sind
- die landesspezifischen öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- die einschlägigen technischen Normen, Regeln und Richtlinien
- die anerkannten Regeln der Technik
- die Einbau- und Verarbeitungsanleitungen, -vorschriften und -hinweise der Hersteller
- die Kaufland-Baubeschreibungen, -Vertragsbedingungen und sonstigen Unterlagen und Planungen von Kaufland
zu berücksichtigen, zu beachten und einzuhalten.
17.) Die beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige, vollständige und funktionstüchtige Leistungen, inkl. aller erforderlichen Kleinteile und Befestigungsmittel, Hilfsstoffe und Hilfsmittel, Unterkonstruktionen, etc. sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen - auch wenn diese nicht im Detail beschrieben sind.
18.) Werden Vorleistungen durch Dritte erbracht, sind diese durch den Auftragnehmer zu prüfen. Über etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen muss der Auftraggeber rechtzeitig informiert werden, so dass diesem technisch und organisatorisch die Nacherfüllung möglich ist.
19.) Fabrikatsvorgaben von Kaufland sind zwingend einzuhalten, es sei denn, es sprechend triftige Gründe (z.B. Verfügbarkeit) dagegen. In diesem Fall ist durch den Auftragnehmer ein gleichwertiges Fabrikat oder System vorzuschlagen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Auftraggeber.
20.) Systeme sind durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen.
21.) Alle Materialien, Bauelemente und Geräte, die die Optik und Funktionalität maßgeblich bestimmen, sind rechtzeitig vor Ausführung zu bemustern. Der Einbau auf der Baustelle darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Über die Art und Form der Muster entscheidet der Auftraggeber.
22.) Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind die Kosten für die Projektierung der Leistungen in die Preise des jeweiligen Gewerkes einzurechnen. Die Projektierung kann je nach Gewerk und Notwendigkeit ein örtliches Aufmaß, statische Berechnungen, Werks-, Fertigungs-, Detail- und Montageplanung auf Grundlage der Vorgaben von Kaufland sowie die Erstellung der Revisionsunterlagen beinhalten.
23.) Alle Konstruktionen, Bauweisen und Systeme müssen so ausgelegt sein, dass Sie die üblichen und zulässigen Toleranzen der Vorleistungen bzw. Untergründe aufnehmen bzw. ausgleichen können.
24.) Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, berechtigen nicht zu Mehrkosten oder einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen nachweisen.
25.) Je nach Gewerk und Leistung sind folgende Aufwendungen und Leistungen zu berücksichtigen und die Preise einzurechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind:
- alle Transporte von Baustoffen, Baumaterialien, Bauelementen, Geräten, Anlagen, etc. bis zum Einbauort
- erforderliche und gewerksübliche Untergrundvorbereitungen und -vorbehandlungen
- sämtliche Bohrungen, Schweißungen, Klebungen, Kleinteile, Befestigungsmittel, Zwischenlagen, Dämmungen, Dichtungen, Folien, Versiegelungen, etc., die für die Verbindung, Montage und Befestigung der Bauteile und Bauelemente erforderlich sind
- fachgerechtes Anarbeiten und Anschließen an sämtliche an- bzw. begrenzenden Bauteile, Ein-, Anbauten und Durchdringungen
- alle Eckausbildungen, Passfelder und -elemente, Abschlüsse, freien Enden, etc.
- sämtliche vorkommenden Montage-, Anschluss- und Befestigungsuntergründe wie Beton, Mauerwerk, Stahl, Aluminium, Bleche, Gipskarton, etc.
- notwendige Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie Verschnitt
- Herstellen von Aussparungen und Ausschnitten für Installationen und Einbauten von Fremdgewerken
- interne Verkabelung und Anschlüsse von Anlagen, Zuleitung zu elektrischen Verbrauchern bauseits durch das Gewerk Elektro
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Leistungsabgrenzung Abbrucharbeiten Sofern nachfolgend nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, verstehen sich alle Leistungen inkl.:
- Abbruch, Demontage bzw. Ausbau, inkl. aller zum Bauteil gehörenden Ein-, An- und Aufbauten
- Trennschnitte bei Teilabbruch oder Teilrückbau
- Zerkleinerung
- Separierung aller Baustoffe und Baumaterialien nach Abfall- und Wertstofffraktionen
- Laden, abfahren und fachgerechtes Entsorgen entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vorgaben
- Separierung aller Baustoffe und Materialien aus dem Abbruch in Haufwerken, Mulden oder Containern innerhalb des Baufeldes
- Schützen der gelagerten Baustoffe und Materialien vor Niederschlag bis zum Abtransport
- Beprobung zur Einordnung der Baustoffe entsprechend den öffentlich-rechtlicher Vorgaben
- Sorgfalt, Schützen und Verwahren bei zu erhaltenden Teilen, so dass Beschädigungen und Verschmutzungen ausgeschlossen oder weitestgehend vermieden werden
Leistungsabgrenzung Abbrucharbeiten
001.___.00010 Abbruch Randeinfassungen Abbruch von Randeinfassungen aus Beton wie Hochborde, Tiefborde, etc. in unterschiedlichen Einzelabmessungen, inkl. Fundament bzw. Rückenstütze aus Beton
001.___.00010
Abbruch Randeinfassungen
33,00
m
001.___.00020 Abbruch Pflasterbeläge bis 8 cm Abbruch von Pflasterbelägen aus Betonpflaster in unterschiedlichen Formaten, inkl. Fugenmaterial und Bettungsschicht
Pflasterstärke: bis 8 cm
001.___.00020
Abbruch Pflasterbeläge bis 8 cm
315,00
m2
001.___.00030 Pflasterdecke aufnehmen
... Freitext ...*Ungeb. Fugenmat.
Ungeb. Bettung*Steine lagern Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird
gesondert vergütet.
Art 'unterschiedliche Pflastersteine in Klein- und Anschlussflächen..'
Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel.
Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern.
Übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zu-
führen.
001.___.00030
Pflasterdecke aufnehmen
... Freitext ...*Ungeb. Fugenmat.
Ungeb. Bettung*Steine lagern
50,00
m2
001.___.00040 Abbruch Pflasterbeläge bis 10 cm Abbruch von Pflasterbelägen aus Betonpflaster in unterschiedlichen Formaten, inkl. Fugenmaterial und Bettungsschicht
Pflasterstärke: bis 10 cm
001.___.00040
Abbruch Pflasterbeläge bis 10 cm
30,00
m2
001.___.00050 Abbruch Betonbeläge Abbruch von Fahrbahnbelägen aus unbewehrtem Beton
Betonstärke: bis 26 cm
001.___.00050
Abbruch Betonbeläge
12,00
m2
001.___.00060 Boden bzw. Fels lösen und verwerten
profilg. lösen*Planum nicht ges. Boden bzw. Fels aus Abtragsbereichen lösen, laden und
nach Wahl des AN verwerten. Beschreibung der Homogenbe-
reiche nach Unterlagen des AG. Die Herstellung von Mul-
den und Gräben wird gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
Profilgerecht lösen.
Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert
vergütet.
001.___.00060
Boden bzw. Fels lösen und verwerten
profilg. lösen*Planum nicht ges.
173,00
m3
001.___.00070 Abbruch Kastenrinnen Abbruch von Kastenrinnen, inkl. Rinnenabdeckung, Fundament bzw. Bettung aus Beton
Breite: bis 20 cm
001.___.00070
Abbruch Kastenrinnen
9,00
m
001.___.00080 Fettabscheideranlage NS2r ausbauen Vorh. Fettabscheideranlager NS2, Außendurchmesser ca. 1,5 m, Tiefe ca. 2,5 m einschließlich Rahmen und Abdeckung ausbauen, laden und abfahren. Das Material geht in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung nach Stück auszubauenden Abscheider.
001.___.00080
Fettabscheideranlage NS2r ausbauen
1,00
St
001.___.00090 Schachtteil ausbauen
Abdeckung*Ausbau verwerten Freigelegtes Schachtteil ausbauen. Aufbruch von Stra-
ßenbefestigung wird gesondert vergütet.
Teil = Abdeckung beliebiger Bauart, lichte Weite bis
1,00 m.
Sämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.
001.___.00090
Schachtteil ausbauen
Abdeckung*Ausbau verwerten
9,00
St
001.___.00100 Schachtteil ausbauen
Schachtring*Ausbau verwerten Freigelegtes Schachtteil ausbauen. Aufbruch von Stra-
ßenbefestigung wird gesondert vergütet.
Teil = Schachtring.
Sämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.
001.___.00100
Schachtteil ausbauen
Schachtring*Ausbau verwerten
9,00
St
001.___.00110 Betonfundament (Kleinfundamente) aufnehmen Betonfundament von Kleinfundamenten (Pylon, Stahlpoller)
einschließlich Bewehrung aufbrechen, lösen, aufnehmen und zur Verwendung des AN abfahren.
001.___.00110
Betonfundament (Kleinfundamente) aufnehmen
3,00
m3
001.___.00120 Werbepylon aufnehmen Werbepylon auf zwei Rohrpfosten aufnehmen
Pylom, h = ca. 4,0 m, b = ca. 1,2m
Elektroinstallation wird gesondert beauftragt.
Abbrechen der Betonfundamente wird gesondert berechnet.
Restliches Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Durch den Abbau entstandene Grube mit geeignetem Material des AN verfuellen und verdichten.
001.___.00120
Werbepylon aufnehmen
1,00
St
001.___.00130 Stahlpoller aufnehmen Stahlpoller h = ca. 2,0 m, d = ca. 0,2 in Pflasterfläche aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abbrechen eines Betonfundamentes wird gesondert berechnet. Sämtliches Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
001.___.00130
Stahlpoller aufnehmen
1,00
St
001.___.00140 Stahlpoller reinigen/abschleifen
Neue Farbe auf Poller aufgetragen Vorh. Stahlpoller gründlich mit geeignetem Gerät, reinigen/abschleifen Rost und alte Anstriche entfernen.
Stahlpoller h = ca. 2,0 m, d = ca. 0,2 m.
Neue Farbe gemäß Angaben des AG auf Poller aufgetragen.
001.___.00140
Stahlpoller reinigen/abschleifen
Neue Farbe auf Poller aufgetragen
2,00
St.
001.___.00150 Zaun aufnehmen
Maschendrahtzaun*Höhe 1,20-1,70 m
Pfosten Stahl*Abstand2,00-3,00m
... Freitext ...*Lö.schl.Mat.lief.
Material verwert. Zaun aufnehmen, einschließlich Verstrebungen.
Maschendrahtzaun.
Zaunhöhe über 1,20 bis 1,70 m.
Pfosten aus Stahl.
Pfostenabstand über 2,00 bis 3,00 m.
Pfosten 'in Pfllasterfläche. Abbrechen der Betonfundamente wird gesondert berechnet.'
Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche
schließen. Material liefern.
Ausgebautes Material nach Wahl des AN verwerten.
001.___.00150
Zaun aufnehmen
Maschendrahtzaun*Höhe 1,20-1,70 m
Pfosten Stahl*Abstand2,00-3,00m
... Freitext ...*Lö.schl.Mat.lief.
Material verwert.
2,00
m
001.___.00160 Endausbild/Schnitt Maschendrahtzaun herst.(Zul) Endausbildung für vorh. Maschendrahtzaun fachgerecht herstel-
len. Maschendrahtzaun schneiden, eventuell kürzen und anpassen. Korrosionsschutz an den Schnittstellen herstellen.
001.___.00160
Endausbild/Schnitt Maschendrahtzaun herst.(Zul)
2,00
St
001.___.00170 Pfosten mit Pfostenverstr.f.Maschendrahtz.herst
... Freitext ...*Stahlr.D34,WD1,5
Länge mind.2,40m*Aushub verwerten Pfosten mit Pfostenverstrebung für vorhandenen Maschendrahtzaun einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, herstellen.
Pfosten mit Strebe für Zaunhöhe '1,2 bis 1,7 m.'
Stahlrohr, Durchmesser mind. 34 mm, Wanddicke mind. 1,5
mm, feuerverzinkt, mit Betonfundament C 12/15, Durch-
messer = 40 cm, Tiefe = 80 cm bis 12 cm unter Oberkante Gelände. Länge mindestens 2,40 m.
Bodenklasse 3 bis 5, Überschüssiges Aushubmaterial nach
Wahl des AN verwerten.
001.___.00170
Pfosten mit Pfostenverstr.f.Maschendrahtz.herst
... Freitext ...*Stahlr.D34,WD1,5
Länge mind.2,40m*Aushub verwerten
2,00
St
002 Erdarbeiten
002
Erdarbeiten
002.001 Vorbemerkungen
002.001
Vorbemerkungen
002.002 Vorbereiten des Baugeländes
002.002
Vorbereiten des Baugeländes
002.003 Oberbodenarbeiten
002.003
Oberbodenarbeiten
002.004 Bodenbewegungen
002.004
Bodenbewegungen
002.005 Baugrubenaushub
002.005
Baugrubenaushub
002.006 Fundamentaushub
002.006
Fundamentaushub
002.007 Rohrgrabenaushub
002.007
Rohrgrabenaushub
002.008 Tragschichten
002.008
Tragschichten
003 Entwässerung / Versorgungsleitungen
003
Entwässerung / Versorgungsleitungen
003.001 Kabelschutzrohre
003.001
Kabelschutzrohre
003.002 Schächte
003.002
Schächte
003.003 Abscheideranlagen
003.003
Abscheideranlagen
003.004 Sonstige
003.004
Sonstige
004 Außenanlagen
004
Außenanlagen
004.001 Vorbemerkungen
004.001
Vorbemerkungen
004.002 Randeinfassungen
004.002
Randeinfassungen
004.003 Einläufe und Rinnen
004.003
Einläufe und Rinnen
004.004 Pflasterbelag
004.004
Pflasterbelag
005 Begrünung
005
Begrünung
005.001 Vorbemerkungen
005.001
Vorbemerkungen
005.002 Oberbodenarbeiten
005.002
Oberbodenarbeiten
005.003 Bäume
005.003
Bäume
005.004 Rasenarbeiten
005.004
Rasenarbeiten
005.005 Pflege
005.005
Pflege
006 Beschilderung / Markierung
006
Beschilderung / Markierung
006.001 Vorbemerkungen
006.001
Vorbemerkungen
006.002 Beschilderungen
006.002
Beschilderungen
006.003 Markierungen
006.003
Markierungen