01 Erdarbeiten
ZTV ERDARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.GRUNDSÄTZE ZUM LEISTUNGSUMFANG
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, deren Bestandteil diese ZTVs sind, der Planung, der aktuellen Baubeschreibung des AG (einschl. evtl. Fortschreibungen), unter Berücksichtigung aller Gutachten, Genehmigungen, Normen, Vorschriften und den AVB's des AG;
Der AN hat alle Leistungen anzubieten und zu erbringen, die für die schlüssel- und gebrauchsfertige sowie funktionsgerechte Herstellung des Bauvorhabens erforderlich sind, auch wenn diese nicht im Einzelnen beschrieben sind. Die Ausschreibungsunterlagen haben vorrangig den Zweck, die Zielvorstellungen des AG zu definieren. Erforderliche Nebenleistungen und Leistungen, die sich aus den Vorschriften zwangsläufig ergeben, wurden nicht aufgeführt.
Nicht vergütet werden Nachbesserungen zur Herstellung der Vollständigkeit der vertraglich vereinbarten Leistung.
Alle für das regionale Gebiet zum Ausführungszeitpunkt geforderten und für die Durchführung der Arbeiten notwendigen behördlichen Genehmigungen sind vorzubereiten und einzuholen. Planungskosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit den eigenen Leistungen entstehen, z.B. für Behörden und Genehmigungen etc., sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat sich bereits vor Angebotsabgabe davon zu überzeugen, welche Forderungen gestellt werden, um diesen Umfang kalkulatorisch als Nebenleistung erfassen zu können.
2.GÜLTIGE NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Es gelten alle zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses anwendbaren gültigen Vorschriften in der vom Bauherrn aufgeführten Reihenfolge, sofern in den einzelnen Leistungsbeschreibungen nicht anders bestimmt ist:
Die DIN Vorschriften
Die Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und die LBO des Bundeslandes in dem das Vorhaben durchgeführt wird, sowie die evtl. Ortssatzungen der Stadt.
Die Regeln von Wissenschaft und Technik
Die Regelungen aus der Baustellenverordnung
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Die Güteüberwachungs - Vorschriften, TÜV
Die Hersteller + Lieferanten Vorschriften u. Empfehlungen
Die fabrikationsbezogenen Einzelzulassungen
Die nach einzelnen DIN Vorschriften zulässige Abweichung von DIN Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall.
Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
Bestimmungen der öffentlichen Versorger
Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamt
Vorschriften und Bestimmungen der Bauaufsichtsbehörde
3. BESCHREIBUNG DER DURCHZUFÜHRENDEN LEISTUNGEN
Am Gebäude werden verschiedene Baumaßnahmen durchgeführt. Für einen Teil dieser Maßnahmen sind die beschriebenen Arbeiten erforderlich.
Die durchzuführenden Arbeiten sind im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen schlüsselfertigen Generalunternehmerleistung zu erbringen und umfassen dem entsprechend auch alle Vorbereitungs- und Nebenleistungen.
Vor Baubeginn ist bei der örtlichen Bau- bzw. Fachbauleitung für die jeweiligen Arbeitsbereiche eine Freigabe einzuholen.
Alle zum Einsatz benötigten Gerätschaften müssen so gewählt werden, dass sie projektbedingt den Anforderungen entsprechen und der Transport zum vorgesehenen Aufstell- bzw. Ausführungsbereich möglich ist.
Die vorgegebenen Termine sind vor Durchführung mit dem Vertreter des Auftraggebers detailliert abzustimmen und in Ablaufplänen mit neuen Terminplänen zu bestätigen.
Alle behördlich geforderten Auflagen sind einzuhalten und zu beachten.
Die Baustelle ist stets sauber und aufgeräumt zu
halten.
01.001 Baugrubenaushub
01.002 Tragschichten
02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.001 Vorbemerkungen
02.002 Bewehrung und Einbauteile
Bewehrung und Einbauteile
02.003 Frostschutz und Sauberkeitsschichten
Frostschutz und Sauberkeitsschichten
02.004 Fundamente
02.005 Bodenplatten
02.006 Decken
02.007 Sprinklertank
02.008 Isolierungen und Abdichtungen
Isolierungen und Abdichtungen
02.009 Sonstige
03 Betonfertigteile
03.001 Vorbemerkungen
03.002 Bewehrung und Einbauteile
Bewehrung und Einbauteile
03.003 Fundamente
03.004 Sockel und Wände
03.005 Sonstige
04 Mauerwerk
04.001 Vorbemerkungen
04.002 Innenwände
04.003 Außenwände
04.004 Sonstige
05 Betonfertigteile
05.001 Vorbemerkungen
05.002 Sockel und Wände
06 Mauerwerk
06.001 Vorbemerkungen
06.002 Außenwände