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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung
grundsätzlich aus:
DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Maßgebend für die Ausführung der Stahlbetonarbeiten sind die geprüften statischen
Berechnungen mit den geprüften Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Vor dem
Betonieren ist das jeweilige Bauteil der Bauleitung zu melden.
- Sämtliche Maßangaben sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu
prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren.
Andernfalls haftet der AN für alle aus der Unterlassung entstehenden Folgen.
- Schalung und Gerüste müssen eine solche Überhöhung erhalten, dass die Tragwerke
nach dem Ausschalen die planmäßige Form haben. Der gesamte Beton muss in seiner
Oberfläche ein vollkommen geschlossenes Gefüge zeigen. Die Bewehrung muss allseitig
gut umschlossen sein, dass keine Feuchtigkeit an die Bewehrung gelangt.
- Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern
keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.
- Schalung aus Schaltafeln mit regelmäßiger Anordnung der Schalungsstöße und Anker,
Kanten mit Dreikantleiste gefast nach Wahl des AG. Arbeitsfugen mit Dreikantleisten
gebrochen nach Angabe des AG, Grate abgeschliffen.
Der Einsatz von Zusatzmitteln darf bei Sichtbeton nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch die Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Betons soll durch nicht
direkt anliegende Kunststoff-Folien erfolgen.
Ein Naßbehandlung ist zu vermeiden.
- Bei der Betonnachbehandlung sind die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton (DAfStb) einzuhalten.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem
Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen
ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den
Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der
Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker
Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig
im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird. Im mit der Bauleitung
abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur
liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist
unzulässig.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den
Herstellervorschriften zu erfolgen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung)
sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu
beseitigen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen
werden.
Mörtel
Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des
auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen sind Arbeitsbühnen, Gerüste,
Hebezeuge oder ähnliches in die Einheitspreise einzurechnen.
Dies gilt auch bei Gerüsten, welche die im Absatz 4.2.1 der DIN 18330 und 4.2.6
der DIN 18331 genannten Maße überschreiten. Dies gilt auch für Hebezeuge und
Gerüste über 3,50 m.
Das Abdecken und staubdichte Abkleben von angrenzenden und empfindlichen
Bauteilen und Schutz von Gegenständen inklusive rückstandlose Entfernung
der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten
Abrechnungshinweise
Aufmaß und Abrechnung ist nach DIN 18330 Mauerarbeiten und DIN 18331 Betonarbeiten vorzunehmen.
Über die Richtlinien der VOB hinaus werden alle Betonbauteile entsprechend den folgenden Festlegungen abgerechnet:
- Die Abrechnung sämtlicher Bewehrungen erfolgt nach den vom Statiker erstellten Stahllisten.
- Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen und Montageeisen werden nicht gesondert vergütet.
- Die Verwendung von Abstandshaltern für die obere und untere Bewehrung aus nicht rostendem Material zur Einhaltung
er vorgeschriebenen Betondeckung wird ausdrücklich verlangt und ist in die Einheitspreise der Bewehrung
einzukalkulieren.
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18330 - Mauerarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4242 - Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung
DIN 4795 - Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine
DIN 18515 - Außenwandbekleidungen
DIN EN 771-T 6 und T 7 - Festlegungen für Mauersteine
DIN EN 1051-1 - Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1:
Begriffe und Beschreibungen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV):
DNV BTI 1.1 - Massiv- und Verblendmauerwerk
Bundesverband Porenbeton:
PORENBETON BERICHT 9 - Ausmauerung von Holzfachwerk
PORENBETON BERICHT 14 - Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach DIN
1053-1
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton)
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den
Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch
verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess
abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung
mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im
Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird.
Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist
nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften
zu erfolgen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor
Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
2.2 Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton
Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken
von Steinen zur Ausrichtung unzulässig.
2.3 Mörtel
Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der
Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
Vorbemerkungen
208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
208
Beton- und Stahlbetonarbeiten
208.000 Vorbemerkungen
208.000
Vorbemerkungen
208.010 Bewehrung und Einbauteile
208.010
Bewehrung und Einbauteile
208.020 Frostschutz und Sauberkeitsschichten
208.020
Frostschutz und Sauberkeitsschichten
208.030 Fundamente
208.030
Fundamente
208.040 Bodenplatten
208.040
Bodenplatten
208.050 Wände
208.050
Wände
208.070 Unter- und Überzüge
208.070
Unter- und Überzüge
208.080 Decken
208.080
Decken
208.160 Filialmaßnahmen
208.160
Filialmaßnahmen
210 Mauerwerk
210
Mauerwerk
210.000 Vorbemerkungen
210.000
Vorbemerkungen
210.010 Innenwände
210.010
Innenwände
210.020 Außenwände
210.020
Außenwände
210.040 Sonstige
210.040
Sonstige