Stahlbeton
Kaufland Hamburg-Farmsen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Maßgebend für die Ausführung der Arbeiten sind die geprüften statischen Berechnungen mit den geprüften Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Vor dem Betonieren ist das jeweilige Bauteil der Bauleitung zu melden. Sämtliche Maßangaben sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Andernfalls haftet der AN für alle aus der Unterlassung entstehenden Folgen. Schalung und Gerüste müssen eine solche Überhöhung erhalten, dass die Tragwerke nach dem Ausschalen die planmäßige Form haben. Der gesamte Beton muss in seiner Oberfläche ein vollkommen geschlossenes Gefüge zeigen. Die Bewehrung muss allseitig gut umschlossen sein, dass keine Feuchtigkeit an die Bewehrung gelangt. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Schalung aus Schaltafeln mit regelmäßiger Anordnung der Schalungsstöße und Anker, Kanten mit Dreikantleiste gefast nach Wahl des AG. Arbeitsfugen mit Dreikantleisten gebrochen nach Angabe des AG, Grate abgeschliffen. Der Einsatz von Zusatzmitteln darf bei Sichtbeton nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Betons soll durch nicht direkt anliegende Kunststoff-Folien erfolgen. Ein Naßbehandlung ist zu vermeiden. Bei der Betonnachbehandlung sind die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) einzuhalten. Über die Richtlinien der VOB hinaus werden alle Betonbauteile entsprechend den folgenden Festlegungen abgerechnet: - Die Abrechnung sämtlicher Bewehrungen erfolgt nach den vom Statiker erstellten Listen. - Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen und Montageeisen werden nicht gesondert vergütet. - Die Verwendung von Abstandshaltern für die obere und untere Bewehrung aus nicht rostendem Material zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betondeckung wird ausdrücklich verlangt und ist in die Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die in den „Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Nachunternehmer (NU) bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in sein Angebot einzurechnen, sofern keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind. Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten: • Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel • Sämtliche, fachgerechten Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile oder Werkstoffe • Sämtliche Maßnahmen zum Reinigen und Schützen von Bauteilen, z.B. Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Böden, Dachflächen und oberflächenfertigen Bauteilen wie in DIN 18350, • die Betondecke bleibt in einigen Bereichen sichtbar, aus diesem Grund ist bei den Putzarbeiten die Decke vor Verschmutzungen beispielsweise durch abkleben zu schützen. • Schützen angrenzender Bauteile, die keinen Putz erhalten, einschließlich abkleben, entfernen und entsorgen der Schutzmaßnahmen • das Weiterrücken fahrbarer eigener oder fremder Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschrittes • Arbeits- und Hebewerkzeuge, sowie Arbeitsgerüste/ -bühnen, auch über 3,50 m hinaus • Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze Starke Unebenheiten am Untergrund sind dem AG vor Beginn der Putzarbeiten anzuzeigen. Mehrstärken bei bis zu 10 mm über die vorgeschriebene Putzdicke hinaus werden nicht gesondert vergütet. Sie werden bei mehr als 10 mm Mehrputzstärke anhand der im Leistungsverzeichnis vorkommenden Positionen vergütet. Nach Ausführung werden angegebene Zusatzforderungen nicht anerkannt. Die Überprüfung des Untergrundes auf Tragfähigkeit gilt als Nebenleistung. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18330 - Mauerarbeiten DIN 18       - Putzarbeiten Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV): DNV BTI 1.1 - Massiv- und Verblendmauerwerk Bundesverband Porenbeton: PORENBETON BERICHT 9 - Ausmauerung von Holzfachwerk PORENBETON BERICHT 14 - Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach DIN 1053-1 Verein Deutscher Zementwerke e.V.: ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton) Allgemeine Hinweise zur Ausführung Allgemeines Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird.Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken von Steinen zur Ausrichtung unzulässig. Mörtel Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
Vorbemerkungen
208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
208
Beton- und Stahlbetonarbeiten
208.000 Vorbemerkungen
208.000
Vorbemerkungen
208.030 Fundamente
208.030
Fundamente
208.080 Decken
208.080
Decken
208.110 Sprinklertank
208.110
Sprinklertank
208.150 Sonstige
208.150
Sonstige
208.160 Filialmaßnahmen
208.160
Filialmaßnahmen
210 Mauerwerk
210
Mauerwerk
210.000 Vorbemerkungen
210.000
Vorbemerkungen
Leistungsabgrenzung Mauerwerk In den nachfolgenden Positionen sind folgende Leistungen zu berücksichtigen und einzurechnen, auch wenn diese dort nicht ausdrücklich beschrieben sind: - für die Ausführung notwendige Übertragungen von Meterrissen - Sämtliche Kleinteile, Zwischenlagen und Befestigungsmittel, die für die Verbindung und den Anschluss des Mauerwerks erforderlich sind. - eventuelle Beschädigungen der Oberfläche und / oder Schadstellen des Mauerwerksgefüges spachteln und malerfertig schleifen - Rand-, Absturz- und Durchtrittssicherungen im Zusammenhang mit der Leistung, auch nach Fertigstellung - Aussparen und Vermauern aller für die eigenen Leistungen erforderlichen Rüstlöcher
Leistungsabgrenzung Mauerwerk
210.010 Innenwände
210.010
Innenwände
210.020 Außenwände
210.020
Außenwände
210.040 Sonstige
210.040
Sonstige

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