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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Maßgebend für die Ausführung der Arbeiten sind die geprüften statischen Berechnungen mit den
geprüften Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Vor dem Betonieren ist das jeweilige
Bauteil der Bauleitung zu melden.
Sämtliche Maßangaben sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Bei
Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Andernfalls haftet der AN für
alle aus der Unterlassung entstehenden Folgen.
Schalung und Gerüste müssen eine solche Überhöhung erhalten, dass die Tragwerke nach dem
Ausschalen die planmäßige Form haben. Der gesamte Beton muss in seiner Oberfläche ein
vollkommen geschlossenes Gefüge zeigen. Die Bewehrung muss allseitig gut umschlossen sein,
dass keine Feuchtigkeit an die Bewehrung gelangt.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine
Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.
Schalung aus Schaltafeln mit regelmäßiger Anordnung der Schalungsstöße und Anker, Kanten mit
Dreikantleiste gefast nach Wahl des AG. Arbeitsfugen mit Dreikantleisten gebrochen nach Angabe
des AG, Grate abgeschliffen.
Der Einsatz von Zusatzmitteln darf bei Sichtbeton nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die
Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Betons soll durch nicht direkt anliegende
Kunststoff-Folien erfolgen.
Ein Naßbehandlung ist zu vermeiden.
Bei der Betonnachbehandlung sind die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton
(DAfStb) einzuhalten.
Über die Richtlinien der VOB hinaus werden alle Betonbauteile entsprechend den folgenden
Festlegungen abgerechnet:
- Die Abrechnung sämtlicher Bewehrungen erfolgt nach den vom Statiker erstellten Listen.
- Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen und Montageeisen werden nicht
gesondert vergütet.
- Die Verwendung von Abstandshaltern für die obere und untere Bewehrung aus nicht rostendem
Material zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betondeckung wird ausdrücklich verlangt und ist in
die Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren.
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle
Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller
erforderlichen Nebenleistungen.
Die in den „Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind
vom Nachunternehmer (NU) bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in sein Angebot
einzurechnen, sofern keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind.
Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der
verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls
erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG
einreichen.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in
Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
• Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel
• Sämtliche, fachgerechten Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile oder Werkstoffe
• Sämtliche Maßnahmen zum Reinigen und Schützen von Bauteilen, z.B. Abkleben von Fenstern,
Fassaden, Türen, Böden, Dachflächen und oberflächenfertigen Bauteilen wie in DIN 18350,
• die Betondecke bleibt in einigen Bereichen sichtbar, aus diesem Grund ist bei den Putzarbeiten
die Decke vor Verschmutzungen beispielsweise durch abkleben zu schützen.
• Schützen angrenzender Bauteile, die keinen Putz erhalten, einschließlich abkleben, entfernen und
entsorgen der Schutzmaßnahmen
• das Weiterrücken fahrbarer eigener oder fremder Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschrittes
• Arbeits- und Hebewerkzeuge, sowie Arbeitsgerüste/ -bühnen, auch über 3,50 m hinaus
• Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze
Starke Unebenheiten am Untergrund sind dem AG vor Beginn der Putzarbeiten anzuzeigen.
Mehrstärken bei bis zu 10 mm über die vorgeschriebene Putzdicke hinaus werden nicht gesondert
vergütet. Sie werden bei mehr als 10 mm Mehrputzstärke anhand der im Leistungsverzeichnis
vorkommenden Positionen vergütet. Nach Ausführung werden angegebene Zusatzforderungen
nicht anerkannt.
Die Überprüfung des Untergrundes auf Tragfähigkeit gilt als Nebenleistung.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich
aus:
DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18330 - Mauerarbeiten
DIN 18 - Putzarbeiten
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten
Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV):
DNV BTI 1.1 - Massiv- und Verblendmauerwerk
Bundesverband Porenbeton:
PORENBETON BERICHT 9 - Ausmauerung von Holzfachwerk
PORENBETON BERICHT 14 - Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach DIN 1053-1
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den
Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch
verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten
Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess
abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung
mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im
Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird.Im mit der Bauleitung
abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder
stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften
zu erfolgen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor
Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton
Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken
von Steinen zur Ausrichtung unzulässig.
Mörtel
Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der
Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
Vorbemerkungen
208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
208
Beton- und Stahlbetonarbeiten
208.000 Vorbemerkungen
208.000
Vorbemerkungen
208.030 Fundamente
208.030
Fundamente
208.080 Decken
208.080
Decken
208.110 Sprinklertank
208.110
Sprinklertank
208.150 Sonstige
208.150
Sonstige
208.160 Filialmaßnahmen
208.160
Filialmaßnahmen
210 Mauerwerk
210
Mauerwerk
210.000 Vorbemerkungen
210.000
Vorbemerkungen
Leistungsabgrenzung Mauerwerk In den nachfolgenden Positionen sind folgende Leistungen zu berücksichtigen und einzurechnen, auch wenn diese dort nicht ausdrücklich beschrieben sind:
- für die Ausführung notwendige Übertragungen von Meterrissen
- Sämtliche Kleinteile, Zwischenlagen und Befestigungsmittel, die für die Verbindung und den Anschluss des Mauerwerks erforderlich sind.
- eventuelle Beschädigungen der Oberfläche und / oder Schadstellen des Mauerwerksgefüges spachteln und malerfertig schleifen
- Rand-, Absturz- und Durchtrittssicherungen im Zusammenhang mit der Leistung, auch nach Fertigstellung
- Aussparen und Vermauern aller für die eigenen Leistungen erforderlichen Rüstlöcher
Leistungsabgrenzung Mauerwerk
210.010 Innenwände
210.010
Innenwände
210.020 Außenwände
210.020
Außenwände
210.040 Sonstige
210.040
Sonstige
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