Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Fliesen- und Plattenarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung
anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller
erforderlichen Nebenleistungen.
Die in den „Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom
Nachunternehmer (NU) bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in sein Angebot einzurechnen,
sofern keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind.
Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten
Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem
Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung
der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
• Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel
• sämtliche, fachgerechten Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile oder Werkstoffe
• Anfallender Materialverschnitt, sowie die Anpassung an Boden- und Wanddurchdringungen,
Revisionsöffnungen etc. sind zu berücksichtigen
• Starke Unebenheiten am Untergrund sind dem AG vor Beginn der Fliesen- und Plattenarbeiten
anzuzeigen.
• das Belegen von Kleinflächen, Nischen u.ä.
• Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen während der Ausführung der Arbeiten vor
Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen
• Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im
Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist.
• Die Überprüfung des Untergrundes auf Tragfähigkeit gilt als Nebenleistung
• Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze sind zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
• Abschneiden und Entsorgen des Randdämmstreifens
• Anfallendes Restmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers und ist vorschriftsgemäß abzutransportieren
und zu entsorgen.
• Stellung von Gerüsten oder Arbeitsbühnen für Arbeiten über 3,50 m Höhe, sowie Weiterrücken im Zuge der
Arbeiten
Muster und Probeverlegeflächen der vom NU zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sowie
gewünschte Alternativen sind von ihm auf Anforderung des AG zu liefern, bzw. herzustellen.
Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom NU so rechtzeitig
vorzunehmen, dass eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe unter Berücksichtigung von
Produktions- und Lieferfristen erfolgen kann.
404 Fliesen- und Plattenarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
404.000 Vorbemerkungen
404.010 Abdichtung
404.020 Wandfliesen
404.030 Bodenfliesen
404.040 Rüttelboden
404.060 Betonwerksteinarbeiten
404.080 Sonstige
404.090 Filialmaßnahmen