Vorbemerkungen Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, soweit diese auf die auszuführenden Arbeiten anwendbar sind wie z.B. VOB/C, DIN-und Euronormen, Technische Richtlinien und Informationen von Produktherstellern und Fachverbänden, DGUV- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, Teile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN - Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen . Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten.
Für die Ausführung der Stahlbauarbeiten insbesondere der Schweiß- und Schraubverbindungen, sind die Ausführungsregeln nach DIN EN 1090 ECX2 einzuhalten. Die Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090 EXC2 sowie die Materialprüfzeugnisse der verwendeten Materialien sind vor Beginn der Arbeiten bei dem AG einzureichen.
Die Stahlbauteile müssen gegen Korrosion so geschützt werden, dass während der Nutzungsdauer die Tragsicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Korrosionsschutzmaßnahmen durch Beschichten sind nach DIN EN ISO 12944 auszuführen. Für feuerverzinkte Bauteile gilt die DIN EN ISO 1461 und DASt-Richtlinie 022.
Transportzustände und Montagestöße sind vom AN anzugeben und statisch nachzuweisen. Die Nachweise üblicher und/oder in Tabellenwerken zu findender Anschlussknoten sind ebenfalls Sache des AN im Rahmen seiner Planung, sofern diese nicht in der vom AG bereitgestellten Ausführungsplanung vorhanden sind.
Wenn die Stahlträger aus logistischen Gründen mehrteilig geliefert und eingebaut werden müssen, ist für die Kopfanschlüsse ein statischer Nachweis durch den AN zu führen.
Alle Abfang-Stahlträger, die mit Vorspannung einzubauen sind, sind in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.
Die Kosten für eventuelle Nachweise, Vorspannungsmaßnahmen oder ähnliches sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der AN stellt einen Kran zur Verfügung (siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Die Ausführung der Transport- u. Montagearbeiten sowie die Art der Montage ist mit dem AG abzustimmen.
Sämtliche Transport- und Hebemittel, sowie zur Montage erforderliche Geräte, sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
Soweit aus dem Montageablauf erforderlich, ist eine Lagesicherung der Stahlbauteile durch den AN vorzunehmen. Die Lagesicherung der Stahlbauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das nachfolgende Angebot umfasst neben den in den Einzelpositionen genannten und beschriebenen Leistungen die Lieferung und Montage sämtlicher, Materialien, Geräte, Befestigungs- und Dichtungsmaterialien.
01 Leistungen mit auflösender Bedingung
Leistungen mit auflösender Bedingung
01.307 Fassade
01.409 Schlosserarbeiten
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.211 Stahlbauarbeiten
02.307 Fassade
02.409 Schlosserarbeiten