Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, T eile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN - Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen . Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten.
Einzubauende Materialien und Stoffe (z. B. Beschläge, Versiegelungen, Farben usw. ) sind dem Auftraggeber auf Verlangen in ausreichender Menge vor Einbau zu bemustern. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Das nachfolgende Angebot umfaßt neben den in den Einzelpositionen genannten und beschriebenen Leistungen die Lieferung und Montage von Verglasungen , sämtlicher Beschläge sowie die Lieferung sämtlicher Befestigungs- und Dichtungsmaterialien.
Kosten für die Erstellung einer ggfs. erforderlichen Werk- und Montageplanung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Sämtliche Befestigungen sowie Beschlagteile einschließlich Schrauben müssen mind . 18 my verzinkt sein, alle Leichtmetallteile in eloxierter Ausführung. Für die Befestigung sind Flacheisen- , bzw. Winkeleisenabschnitte mitzuliefern und anzubringen. Die Befestigung am Baukörper hat durch Dübel zu erfolgen. Schußbolzen sind nicht gestattet. Es ist eine ausreichend dauerhafte Stabiltität ohne zusätzliche, bauseitige Maßnahmen zu gewährleisten.
Es können Einzellose angeboten werden, da sich der Auftraggeber eine losweise Vergabe vorbehält.
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.314 Tore