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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18330 - Mauerarbeiten und DIN 18331 - Betonarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und
Ausführung
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4242 - Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung
DIN 4795 - Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine
DIN 18515 - Außenwandbekleidungen
DIN EN 771-T 6 und T 7 - Festlegungen für Mauersteine
DIN EN 1051-1 - Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1:
Begriffe und Beschreibungen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische
Berechnungsverfahren
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV):
DNV BTI 1.1 - Massiv- und Verblendmauerwerk
Bundesverband Porenbeton:
PORENBETON BERICHT 9 - Ausmauerung von Holzfachwerk
PORENBETON BERICHT 14 - Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur
Bemessung nach DIN 1053-1
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton)
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich immer als abnahmefähige Komplettleistung.
Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen sind Arbeitsbühnen, Gerüste, Hebezeuge oder ähnliches in die Einheitspreise einzurechnen.
Dies gilt auch bei Gerüsten, welche die im Absatz 4.2.1 der DIN 18330 und 4.2.6 der DIN 18331 genannten Maße überschreiten.
Das Abdecken und staubdichte Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen inklusive rückstandlose Entfernung der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Mauerwerksarbeiten
2.1 Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird. Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
2.2 Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton
Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken von Steinen zur Ausrichtung unzulässig.
3. Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Maßgebend für die Ausführung der Stahlbetonarbeiten sind die geprüften statischen Berechnungen mit den geprüften Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Vor dem Betonieren ist das jeweilige Bauteil der Bauleitung zu melden.
- Sämtliche Maßangaben sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Andernfalls haftet der AN für alle aus der Unterlassung entstehenden Folgen.
- Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt nach den vom Tragwerksplaner erarbeiteten Stahllisten.
- Schalung und Gerüste müssen eine solche Überhöhung erhalten, dass die Tragwerke nach dem Ausschalen die planmäßige Form haben. Der gesamte Beton muss in seiner Oberfläche ein vollkommen geschlossenes Gefüge zeigen. Die Bewehrung muss allseitig gut umschlossen sein, dass keine Feuchtigkeit an die Bewehrung gelangt.
- Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen.
- Schalung aus Schaltafeln mit egelmäßiger Anordnung der Schalungsstöße und Anker, Kanten mit Dreikantleiste gefast nach Wahl des AG. Arbeitsfugen mit Dreikantleisten gebrochen nach Angabe des AG, Grate abgeschliffen.
Der Einsatz von Zusatzmitteln darf bei Sichtbeton nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Betons soll durch nicht direkt anliegende Kunststoff-Folien erfolgen.
Ein Naßbehandlung ist zu vermeiden.
- Bei der Betonnachbehandlung sind die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) einzuhalten.
4. Abrechnungshinweise
Aufmaß und Abrechnung ist nach DIN 18330 Mauerarbeiten und DIN 18331 Betonarbeiten vorzunehmen.
Über die Richtlinien der VOB hinaus werden alle Betonbauteile entsprechend den folgenden Festlegungen abgerechnet:
- Die Abrechnung sämtlicher Bewehrungen erfolgt nach den vom Statiker erstellten Stahllisten.
- Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen und Montageeisen werden nicht gesondert vergütet.
- Die Verwendung von Abstandshaltern für die obere und untere Bewehrung aus nicht rostendem Material zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betondeckung wird ausdrücklich verlangt und ist in die Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
01 Leistungen mit auflösender Bedingung
01
Leistungen mit auflösender Bedingung
01.210 Mauerwerk
01.210
Mauerwerk
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
02
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.208
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.210 Mauerwerk
02.210
Mauerwerk
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