Vorbemerkungen Es gelten die für das Gewerk Gerüst maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283).
Die einzelnen in diesem LV beschriebenen Positionen sind als gebrauchsfertige Leistung zu erbringen. Leistungen, die sich während der Leistungsausführung zwangsläufig zur Fertigstellung der Komplettleistung ergeben, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt sind.
Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten:
- Gerüsterstellung, - Vorhaltung und Beseitigung gemäß Positionstext
- Statischer Berechnungen, Nachweise und Pläne für Standsicherheit des Gerüstes (Typen - Statik)
- Geprüfte Einzelstatik, falls Typenstatik der Baubehörde nicht genügen, einschließlich Unterlagen wie vor
- Herbeiführen erforderlicher öffentlich - rechtlicher Genehmigungen
- Vorbereiten der Aufstandsflächen durch den Auftragnehmer, ggfs. ausgleichen und beseitigen von Mängeln
- Ausreichende Verankerung des Gerüstes
- Schließen von Aussparungen und Ankerlöchern
- Abschnittsweiser Auf - , Um - und Abbau von Gerüsten , wie vor beschrieben
- Reinigung der Gerüstlagen vor Abbau, einschließlich Schutt - und Restmüllentsorgung
Abladen und Lagern , sowie Zwischen - und Höhentransporte aller Materialien auf der Baustelle zur Einbaustelle.
Schutz von benachbarten, flächenfertigen Bauteilen vor Verunreinigungen und/ oder Beschädigung, einschließlich Lieferung und Entsorgung des Materials nach Beendigung der Arbeiten.
Der AN hat alle gemäß gesetzlicher und normativer Vorgaben anzufertigender Dokumentation über Arbeitssicherheit-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu erstellen und in seinem Unternehmen stetig aktuell zu halten. Der AN hat das Merkblatt „Information zu Nachunternehmerverpflichtungen im Arbeitsschutz bei Arbeitsantritt unterzeichnet und unaufgefordert dem Bauleiter zu übergeben.
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.301 Gerüstarbeiten