Bodenbelagsarbeiten
Kaufland Gelsenkirchen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Bodenbelagsarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die VOB Teile B und C werden Vertragsbestandteil. Grundlage für die Vergabe und Ausführung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV als Ganzes, in der, zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung und die anerkannten Regeln der Technik. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten: - Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, sowie Transport zum Einbauort. - Verschnitte, Schnitte und Schrägschnitt, Aussparungen/ Anpassungen an Raumgeometrie - Ein- und Aushängen der Türen, falls nötig - Entfernung, Abtransport und Entsorgung der Randdämmstreifen - sämtliche Fugarbeiten, verdeckt wie auch sichtbar (Schmelzdraht, Korkstreifen, etc...) - Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten - sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze - Abdecken und Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen, auch Fugen in Doppelbodentrassen, einschließlich dem rückstandslosem Entfernen der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten. Die Estrichoberflächen werden dem NU besenrein übergeben. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Grundierungen, Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z. B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und der Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem NU überlassen und ist auf dem vorgesehenen Bodenbelag einzustellen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absaug-geräte zu verwenden. Die Wahl des Klebestofftypes bleibt dem NU überlassen. Ausgleichsmassen, Spachtelmassen und Klebstoffe müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den Klebstoff geben und so beschaffen sein, dass sie Untergrund, Klebstoff und Belag nicht nachteilig beeinflussen. Der AN für eine einwandfreie und vollflächige Verklebung des Belages verantwortlich. Schreibt der Hersteller des Belages für seine Produkte bestimmte Klebertypen vor, so sind diese zu verwenden. Bodenbeläge sind nach Angabe der Bauleitung des AG mit einheitlicher Ausrichtung im Raum zu verlegen. Kopfnähte im Bahnenbereich sind nicht gestattet. Blasen und Hohlstellen unter allen Belägen sind nicht zulässig. Der Belag ist an Stützen, Brüstung, Wände, Mattenrahmen usw. genau anzupassen. Beläge sind an durchdringenden Bauteilen sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden. Flächenabdeckungen zwischen Türleibungen, in Heizkörpernischen oder ähnlich müssen aus der vollen Bahn bestehen. Einsätze von Passstücken sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG zulässig. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen, sofern diese nicht vom Vorgewerk bereits hergestellt sind. Trenn- und Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstands-klasse beibehalten wird. Anfallendes Material wird Eigentum des AN, ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Vorbemerkungen
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
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Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.405 Bodenbelagsarbeiten
02.405
Bodenbelagsarbeiten

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