Vorbemerkungen Es gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen von Baureinigungsarbeiten, in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Sämtliche Leistungen sind nach den deutschen Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, den Regeln der Berufsgenossenschaften.
Die Leistungen sind fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Die Geschosshöhe beträgt: ca. 4,50 m, lichte Raumhöhe: ca. 3,10 m. Rüstungen, Leitern und Zugangsmöglichkeiten sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, liefern, umzusetzen, anzupassen, vorzuhalten, zu betreiben und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzutransportieren.
Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene und auf die zu reinigenden Flächen abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen, Reinigungsmittel müssen mit den zu reinigenden Untergründen (Materialien) verträglich sein.
Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Zustände, Geometrien und Lage der zu reinigenden Gegenstände/ Bereich/ Flächen/ Einrichtungen usw. im Vorfeld zu informieren und seine Reinigungsverfahren den örtlichen Gelegenheiten anzupassen.
Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind.
Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterstöcke mit Fensterflügeln innen gegebenenfalls außen sowie der Paneelkonstruktionen und der Zwischenräume. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt bleiben.
Bei der Reinigung von Klosetten und Urinalen ist das Reinigen der Druckerplatte inbegriffen. Gleiches gilt für Armaturen an Waschbecken.
Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen.
Fest anhaftende Verschmutzungen jeglicher Art sind fachgerecht zu entfernen, ohne den Untergrund zu beschädigen oder zu verkratzen. Die Kosten sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Anfallendes Restmaterial ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.801 Baureinigung