Vorbemerkungen Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich des einschließlich fachgerechten und sorgfältigem Rückbau, sowie Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials, auch wenn dies nicht in den Positionstexten erwähnt ist. Sämtliche ausgebauten Materialien werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in dem jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Bei allen zu entfernenden Bodenbelägen ist zu berücksichtigen, dass auch der Kleber, Übergangs- und Trennschienen sowie der Belagsrücken restlos zu entfernen sind, diese Leistung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Alle erforderlichen Schnitte und/oder Bohrungen, dies gilt auch für erforderliche Eckbohrungen zum Vermeiden von Überschnitten, die für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten notwendig sind, sind in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Schnitte sind gerade auszuführen und Schneidwasser aufzufangen und zu entsorgen.
Bei der Demontage von Decken, Wänden, Verkleidungen oder Ähnlichem ist die Unterkonstruktion oder Abhängung, sowie Einbauteile auf Wänden einschließlich der Befestigung ebenfalls zu demontieren, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Abhänger sind mittels geeigneten Werkzeugen flächenbündig von der Bestandsdecke zu trennen. Wandeinbauten, wie zum Beispiel Rammschutz, etc. sind im Zuge der Rückbauarbeiten zu demontieren, abtransportieren und fachgerecht zu entsorgen, die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn dies nicht im Positionstext beschrieben ist. Überschnitte bei Betonschneidearbeiten sind nicht zulässig.
Vorgaben aus dem Schadstoffgutachten sind zu berücksichtigen, sich hieraus ergebende Kosten sind mit in jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer sollte sich vor der Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Nachforderungen aus die Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultierten, werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Transportwege, auch wenn sie länger als in DIN 18459 sind. Sämtliche Transportkosten sind mit den entsprechenden Einheitspreisen dieses Angebotes abgegolten.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Örtlichkeit kennt.
Aufwendungen für die zum Rückbau erforderliche Hebebühnen, Arbeitsbühnen oder Arbeitsgerüste, auch über 3,50 m Arbeitshöhe sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
01 Leistungen mit auflösender Bedingung
Leistungen mit auflösender Bedingung
01.202 Abbrucharbeiten
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.202 Abbrucharbeiten