Dachabdichtung
Kassel Jägerkaserne
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung Der Bauherr, der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienuntermehmnen e.V. beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Einzelgebäuden mit insgesamt 73 Wohneinheiten in modularer Bauweise. Angaben zur Baustelle Lage Das Baufeld befindet sich in 34121 Kassel, Ludwig-Mond-Straße. Gemarkung Wehlheiden, Flur 9, Flurstücke 117 und 118. Es werden zwei eigenständige Grundstücke gebildet. Das Plangebiet liegt südwestlich der Kasseler Innenstadt im Stadtteil Wehlheiden. Es umfasst den östlichen Teil der ehemaligen Jägerkaserne Jägerkaserne I). Im Norden wird das Plangebiet von der Ludwig-Mond-Straße begrenzt, die westliche Begrenzung bildet ein in Entwicklung befindliches Areal der ehemaliegen Jägerkaserne II. . Zufahrt zum Baufeld Geplant ist die Zufahrt zum Baufeld über die Erst-Paul-Strasse. Nach Abschluss der Bauarbeiten, spätestens mit Einreichung der Schlussrechnung hat der AN eine Bescheinigung der Stadt Kassel vorzulegen, aus der hervorgeht, dass gegen den AN oder AG keine Ansprüche aus der Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen bestehen (Freistellungsbescheinigung). Die für die Aufrechterhaltung des Verkehrs bestimmten Flächen sind freizuhalten. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, der Feuerwehr, der Post und Bahn, zu Vermessungspunkten und dergleichen darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden. Wir empfehlen, vor der Verpreisung, einen Termin vor Ort.
Allgemeine Projektbeschreibung
Angebotsunterlagen Angebotsgrundlagen Folgende Unterlagen und Pläne sind dem Leistungsverzeichnis beigelegt: Baustellenverordnung - BaustellV Baugenehmigung Haus B (ehem. AA) Herstellung Bodenplatte vom 16.04.2026 Planunterlagen: Werkplanung Architektur: Nokera Planning GmbH Lageplan                              Auszug aus dem Liegenschaftskataster                                  19.05.2025 Grundrisse Haus A 1 EG.              250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-00-EG-420_Ergeschoss_00_V.pdf 24.03.2026 1. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-01-RG-421_1.Regelgeschoss_00_V 24.03.2026 2. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-02-RG-422_2.Regelgeschoss_00_V 24.03..2026 3. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-03-RG-423_3.Regelgeschoss_00_V 24.03.2026 4. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-04-DG-424_4.Dachgeschoss_00_V 24.03.2026 Schnitte Haus A 1 250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-SC-XX-XX-440_Schnitte_00_V- 25.03.2026 Ansichten A1 Ans.Nord      250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-430_Ansichten_00_V 25.03.2026 Ans.O/W      250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-431_Ansichten_00_V 25.03.2026 Ans.Süd       250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-432_Ansichten_00_V 25.03.2026 Haus B1 und B‑2 Grundrisse EG               250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-00-EG-420_Ergeschoss_00_V 24.03.2026 1. OG           250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-01-RG-421_1.Regelgeschoss_00_V 25.03.2026 2. OG           250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-02-RG-422_2.Regelgeschoss_00_V 25.03.2026 3. OG           250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-03-RG-423_3.Regelgeschoss_00_V 25.03.2026 4. OG           250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-04-DG-424_4.Dachgeschoss_00_V 25.03.2026 Schnitte Haus B Schnitt         250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-SC-XX-XX-440_Schnitte_00_V 25.03.2026 Ansichten Ans. W/O250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-432_Ansichten_00_V 25.03.2026 Ans.Süd       250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-431_Ansichten_00_V 25.03.2026 Ans. Nord250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-AN-XX-XX-430_Ansichten_00_V 25.03.2026
Angebotsunterlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1. Allgemeine Vorbemerkungen Die Erfüllung aller einschlägigen Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, des DIN- und VDI-Normwerkes, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften, kurzum Stand der Technik, ist sicherzustellen und bei allen Leistungen einzuhalten. Dies gilt für alle neu einzubringenden Bauteile ohne Einschränkung. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sind für den jeweiligen Einzelfall Rücksprache und schriftliche Klärung mit der Bauleitung / Architekt zu führen. Auch ohne besondere Erwähnung umfassen die Arbeiten alle Lieferungen, Nebenlieferung, Leistung und Nebenleistung, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind oder werden. Nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene bzw. in den Planunterlagen zeichnerisch dargestellte Leistungen, Baumaterialien, Teil- und Ausstattungsmaterialien, die jedoch zur Leistungserfüllung benötigt werden, sind in ihrer Güte, Form, Oberflächenbeschaffenheit, Aussehen und Verarbeitung entsprechend dem in dem Leistungsverzeichnis sonst vorgesehenen Qualitätsstandard zu liefern und einzubauen. Es wird dringend empfohlen, die Lage des Objektes, die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung und die verwendeten Baustoffe vor Angebotsabgabe zu studieren. Bei Angebotsabgabe wird die Kenntnis unterstellt. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurde jedoch sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt, um eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben, um so diese Bauleistungen umfassend und ohne Nachträge vertraglich durchführen zu können. In das Angebot sind, soweit sie anfallen, Kosten und Gebühren mit einzurechnen für Sonder- und Änderungsvorschläge, Werkstattzeichnungen beteiligter Firmen Abnahmen wie z. B. TÜV, Bauaufsicht u. ä., das Stellen von Anträgen, die mit der Baudurchführung vor Ort zusammenhängen (Ausnahme Baugenehmigung), das Besorgen aller nötigen Bescheinigungen, Gebrauchsanweisungen, Inhaltsbeschreibungen u.ä. Einweisen des Auftraggebers zur Bedienung von „Technik im weitesten Sinne“, ordnungsgemäße Entsorgung von Abbruchmaterial, Aushub, Schutt, Abfällen auf Deponien u. ä. 1.2. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Auf die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft wird hingewiesen; die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Alle Leistungen der damit verbundenen Baustellenverordnung „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ in der aktuellen Fassung – auch die des Auftraggebers – obliegt in eigener Verantwortung. Aufwendungen der Maßnahmen des Auftragnehmers, die auf Grund der COVID-19 Pandemie, auf der Baustelle über den Leistungszeitraum des Auftragnehmers zusätzlich anfallen (hierzu zählen u.a.: hygienebedingte persönliche Schutzbekleidung, wie Masken, Handschuhe etc., Hygienemittel, Mehraufwand von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle, erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten, Hinweise und Warntafeln, usw.) sind durch den Auftragnehmer in der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht zusätzlich vergütet. 1.3. Nachbarschaft Die Arbeiten sind unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft auszuführen, die Vermeidung von übermäßiger Staub- und Lärmbelästigung ist zwingend. Auf die Absicherung der Baustelle innen und außen ist größte Sorgfalt zu verwenden - besonders nach Arbeitsschluss und über die Wochenenden. Kinder, Obdachlose und neugierige Interessenten dürfen keine Zugangsmöglichkeit finden. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind vorzusehen. Den nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarungen ist Rechnung zu tragen, diese sind mit Baubeginn zu übergeben. 1.4. Forderungen Nachfolgend eine Aufzählung von zu beachtenden Forderungen: Alle Werkstatt-, Detail-, oder evtl. Ausführungsskizzen sind vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn von den planenden Architekten, Nokera Planning GmbH, freigeben zu lassen. Verwendete Dichtstoffe/-profile müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich und gegen Alterung sowie Witterungseinflüsse beständig sein – Dichtprofile müssen auszuwechseln sein. Abzubrechende Bauteile, übrigbleibender Aushub, Bauschutt u. ä. werden Eigentum des AN und sind zu entfernen, soweit nicht eine Wiederverwendung vorgesehen ist. Zur Vermeidung von elektrolytischer Korrosion sind alle verwendeten Metalle aufeinander abzustimmen. Alle Befestigungsmittel und Materialien, die der Feuchtigkeit oder Witterung ausgesetzt sind, müssen nichtrostend sein. Nutzung der LCMD-Plattform Für die Ausführung des Bauvorhabens ist die Nutzung der LCMD-Plattform verbindlich. Das ausführende Gewerk ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Daten, Informationen und Dokumentationen über LCMD zu bearbeiten und aktuell zu halten. Darüber hinaus sind sämtliche für die Planung, Ausführung und Dokumentation erforderlichen Koordinations- und Abstimmungsprozesse rechtzeitig und fortlaufend mit dem Auftraggeber bzw. der von ihm benannten Projektkoordination über die LCMD-Plattform durchzuführen. Das ausführende Gewerk hat sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen während der gesamten Projektlaufzeit gegeben sind. Ein hieraus entstehender Koordinations- und Abstimmungsaufwand ist in die Angebotspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 1.5. Schutz der Leistungen Alle Unternehmer / Subunternehmer, Bauwerker, kurzum alle an der Bauausführung Beteiligte sind auf den Schutz und die Schonung der bereits erstellten (Vor-) Leistungen eigener wie anderer Gewerke ausdrücklich zu verpflichten. 1.6. Bauordnung Es gilt die Landesbauordnung Berlin mit allen ergänzenden Vorschriften! 1.7. Widersprüche Widersprüche in diesem Leistungsverzeichnis zu Angaben in der zeichnerischen Planung und /oder den beigefügten Anlagen gemäß des Inhaltsverzeichnisses sind vor Ausführung mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung zu klären und abzustimmen. 1.8. Umweltsschutz Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes sind zwingend einzuhalten. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung führen können, sind untersagt. Während der Bauphase ist die Flächeninanspruchnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Bundes-lmmissionsschutzgesetz BImSchG ist bei der Maßnahme im Bezug auf dem Schutz vorschädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. in Gänze zu beachten. Bei der Durchführung aller Arbeiten sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Um-weltschutzes, insbesondere für Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung, Wasser- und Luftreinhaltung sowie Lärmschutz zu beachten. Schädliche Verunreinigungen des Grundwassers sind durch den Baubetrieb auszuschließen. Ggf. sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung des Geländes durch umweltgefährdende Stoffe ausgeschlossen werden kann. Wassergefährdende Wartungs- und Reparaturarbeiten (zum Beispiel Waschen, Ölwechsel) sind im Baubereich nicht gestattet. Die Baumaschinen und -geräte müssen den Sicherheitserfordernissen genügen, in einem wartungstechnisch einwandfreien Zustand und gegen Tropfverluste gesichert sein. Die Überprüfung ist anzuzeigen und nachzuweisen. In den Boden oder das Gewässer gelangte Schadstoffe sind unverzüglich zu beseitigen. Bindemittel sind in einer ausreichenden Menge bereitzuhalten. Schadensfälle sind unverzüglich dem AG, der Unteren Wasserbehörde und der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Verseuchter Boden muss sofort abgefahren und entsorgt werden. Sämtliche vorgenannten Auflagen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen bzw. auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses umzulegen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. 1.9. Baustelleneinrichtung Auf- und Abbau, sowie Vorhaltung und Unterhaltung der allgemeinen Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits durch das Los Baustelleneinrichtung in dem Umfang, wie sie für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlich ist. Dies schließt den Bauzaun, Sanitäranlagen und allgemeine Verkehrsanlagen ein. Auf- und Abbau, sowie Vorhaltung und Unterhaltung der eigenen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtung erfolgt in Abstimmung mit dem AG / PS. Während der Bauzeit notwendige Umsetzungen und Veränderungen sind ausgeschlossen. Räumung der gesamten Einrichtung nach Terminabstimmung. Inanspruchnahme öffentlicher oder im Privatbesitz befindlicher Flächen liegt nach Maßgabe der eigenen Baustelleneinrichtung im Ermessen des Auftragnehmers. Behördliche und verkehrspolizeiliche Auflagen und Anforderungen für Straßen- und Gehwegsperrungen, Fußgängerumführungen, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. sind bindend. Alle daraus entstehenden Kosten, auch bezüglich Standdauer, einschl. ggf. Verlängerungsgenehmigungen, sowie alle Maßnahmen bezüglich Änderungen und Unterhaltungen liegen im Leistungsbereich des AN. 1.10. Santäreinrichtung Toiletten und Wascheinrichtungen werden in ausreichendem Umfang entsprechend behördlicher Vorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien bauseits aufgestellt und für die Dauer der Bauzeit unterhalten einschl. Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Be- und Entwässerung. Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten. 1.11. Baubeleuchtung Im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes ist eine Baubeleuchtung und Arbeitsplatzbeleuchtung jeweils nach Erfordernis in ausreichendem Umfang durch den Auftragnehmer zu erstellen, vorzuhalten und zu unterhalten. Die Leistungen sind bis zum Abbau am Ende der Bauzeit zu erbringen. 1.12. Verkehrssicherung Notwendige Beseitigung von Verschmutzungen und/oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch den Baustellenverkehr sind zu erbringen. Auch der Transport, Aufbau, Vorhaltung und Entfernung der für alle Leistungen des AN erforderlichen Transportmittel, Baumaschinen, Autokräne und Geräte ist im Leistungsumfang des AN enthalten. 1.13. Arbeitssicherheit Erstellung, Vorhaltung, ständige Unterhaltung und laufende Kontrolle aller für die Arbeitssicherheit erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen der eigenen Leistungen des AN wie z.B. Sicherheitsgeländer und Abschrankungen, Öffnungsabdeckungen, Bautreppen nach entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft etc. 1.14. provisorische Absicherungen Die Erstellung und Vorhaltung von provisorischen Absicherungen, wie z.B. Verschließen von Öffnungen, provisorischen Entwässerungen etc., sind vom AN zu erbringen. 1.15. Baugrobreinigung Grobreinigung über die Bauzeit ist wöchentlich Freitags einzutakten. Bauschutt und überschüssige Materialreste müssen dabei entfernt werden. Im Besonderen sei auf die jeweils zügige und ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials hingewiesen. Diese Materialien sind mit der nötigen Sorgfaltspflicht und Umsicht für verbleibende Bauteile zu entsorgen. 1.16. Lärm und Arbeitszeiten - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm gemäß §66 des BImSchG, AW Baulärm  Geräuschimmissionen, vom 19.08.1970 Bei der Abwicklung der Baustelle sind die zulässigen Lärmimmisionswerte gem. Baugenehmigung einzuhalten. Das Baugebiet befindet sich in einem Wohngebiet nach § 6 BauNVO. Die Ausführung der Arbeiten ist zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen bedürfen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes einer gesonderten Genehmigung. Die Immissionsrichtwerte sind bei sämtlichen Bauarbeiten bindend einzuhalten. Der AN hat alle betroffenen Anwohner rechtzeitig und umfassend über die Maßnahmen und die damit ggf. verbundenen Beeinträchtigungen zu informieren. Das Informationsmaterial des AN ist vorab dem AG zur Freigabe vorzulegen. Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer infolge Lärmbelästigung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 1.18. zeitversetztes Arbeiten und parallel laufende Arbeiten Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es bei den nachfolgenden Leistungen zu einer zeitversetzten Ausführung kommen kann. Die nachfolgenden Mengenansätze der Leistungen können im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme zeitversetzt durch die örtl. Bauüberwachung abgerufen werden. Die zeitversetzte Leistungserbringung wird nicht gesondert vergütet. Behinderungen auf Grund von Schnittstellen der einzelnen Gewerke und der evtl. damit einhergehenden gegenseitigen Rücksichtnahme sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. 1.19. Angaben zur Ausführung Sicherungsmaßnahmen Der AN hat die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die Baustelle ist gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der StVO zu sichern. Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des AN nicht. Die Baustellenverordnung ist zwingend zu beachten. Abrechnung Die Aufmaße sind durch den AN und AG gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig erkennen lassen. Mengenermittlungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt schlussrechnungsreif aufzustellen. Bei Lieferscheinnachweisen verbleibt nach Anerkennung des Lieferscheins durch die BÜ vorab eine Ausfertigung des Lieferscheins bei der BÜ. Die Originallieferscheine sind gesondert und aufgelistet mit der Schlussrechnung vorzulegen. Von der BÜ nicht bestätigte Lieferscheine werden nicht anerkannt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten der Häuser A1, B1 und B2.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungs- und Dachbegrünungsarbeiten 3. Mitgeltende Normen und Regeln 3.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leisungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im wesentlichen gem. VOB Teil C Bauleistungen nach: - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten! DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise DIN 18531-1 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze DIN 18531-2 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 2: Stoffe DIN 18531-3 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer - Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen DIN 68800-3 Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253-1 Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen DIN EN 1253-2 Abläufe für Gebäude - Teil 2: Prüfverfahren DIN EN 1253-3 Abläufe für Gebäude - Teil 3: Güteüberwachung DIN EN 13707 Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften AGI B 11 Leitlinien für Planung und Ausführung: Begrüntes Flachdach Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) DIN 19531 Dachabdichtungen (Wurzelfestigkeit, Abdichtungsaufbau) BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen FLL Richtlinie Dachbegrünungen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 5: Butylbänder; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) vdd Technische Regeln: Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln ZVDH-Fachregel Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 3.2. Angaben zur Baustelle 3.2.1. Lage und Transportwege siehe BE-Plan und dessen Fortschreibung 3.2.2. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke (Arbeitsstätten, Wohnstätten etc.) vorhanden.‑ 3.2.3. Gerüste Fassadengerüste bauseits. 3.3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Für Umkehrdächer sind nur extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) zulässig. Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Alle Dämm- und Abdichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. 3.4. Angaben zur Ausführung 3.4.1. Allgemeines Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen vorzunehmen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. 3.4.2. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die Fachinfo des BG Bau zu beachten: BG Bau Fachinfo Prävention - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Bei stärker geneigten Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers für die Dämmschichten zu achten. Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Mineralwolle-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu befestigen, müssen sie eine Druckspannung von 0,70 kPa bei maximal 10% Stauchung aufnehmen können. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden. Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. 3.4.3. Dachabdichtung Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden. Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung von Weichmacherwanderung eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff vom Hersteller nicht ausdrücklich garantiert wird. Bei Anschlüssen im Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage einzustreichen. Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei dreilagiger Abdichtung 33,3 cm. Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig.Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Abdichtung (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden. Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost eine Schutzbeschichtung erhalten, die mindestens 2 cm über Oberfläche Dachabdichtung, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist. 3.4.4. Lichtkuppeln, Dachausstiege Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. 3.5. Angaben zur Abrechnung Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung gemäß Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als Nebenleistung: Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind, oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder demTrennen von Mineralfasererzeugnissen. Wasserdichtigkeitsprobe der Abdichtungsbahnen aller Flachdächer.
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
Allgemeine Hinweise Dachabdichtungsarbeiten Allgemeine Hinweise Dachabdichtungsarbeiten Die nachfolgende Ausschreibung beinhaltet die Dachabdichtungsarbeiten der Gebäude Haus A1 und des zweiten Gebäudes Haus B. Beide Gebäude sind baugleich. Es ist mit mindestens 3 Anfahrten zu rechnen und einzukalkulieren. Der Ablauf der Ausführung erfolgt voraussichtlich wie folgt: Die Aufwendungen für das Erstellen von Verlegeplänen mit der Darstellung von allen Aufkantungen, An- und Abschlüssen, Grat- und Kehlausblidungen sind einzurechnen. Die Gefälleplanung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und einzukalkulieren. Vor Ausführung muss eine Freigabe vorliegen. Ausklinkungen und Anarbeitungen der Perimeterdämmung sind einzurechnen. Anarbeitungen an Entwässerungen wie Haupt-, Nebenabläufe und Fallrohre sind einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise Dachabdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten 4. Mitgeltende Normen und Regeln 4.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leisungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im wesentlichen gem. VOB Teil C Bauleistungen nach: - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18339 - Klempnerarbeiten Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten! DIN EN 546 Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-2 Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10326 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen DIN EN 10327 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanische Überzüge DIN EN ISO 18273 Schweißzusätze - Massivdrähte und -stäbe zum Schmelzschweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen - Einteilung VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung; Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln Zinkberatung Titanzink im Bauwesen; Herausgeber: Zinkberatung Ingenieurdienste GmbH, Düsseldorf ZVDH-Fachregel Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Fachregel Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. ZVDH-Merkblatt Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 4.2. Angaben zur Baustelle 4.2.1. Lage und Transportwege siehe BE-Plan und dessen Fortschreibung 4.2.2. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke (Arbeitsstätten, Wohnstätten etc.) vorhanden.‑ 4.2.3. Gerüste Außengerüste bauseits durch AG. 4.3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. 4.4. Angaben zur Ausführung 4.4.1. Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 3° erhalten. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. 4.4.2. Blecharbeiten Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu konsultieren. Feuerverzinkungen sind erst nach Abkantung der Bleche vorzunehmen, wenn ein Reißen oder Abblättern der Zinkschicht nicht ausgeschlossen mwerden kann. Werden Bohrungen erst nachträglich angebracht, ist eine Kaltverzinkung der Lochleibung und -umgebung unerlässlich. Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eineSchiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. FÃFür alle Abkantungen sind Abkantschienen zu verwenden; das Anreißen mit der Reißnadel ist dabei wegen der Kerbwirkung zu vermeiden. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D9 – Arbeiten mit Schussapparaten) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. 4.4.3. Preisinhalte Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische gemäß Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18339 werden davon nicht berührt. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten
Allgemeine Hinweise Klempnerarbeiten Allgemeine Hinweise Klempnerarbeiten: Die Ausführung der Arbeiten erfolgen seitlich versetzt. Es ist mit mindestens 4 Anfahrten zu rechnen und einzukalkulieren. Der Ablauf der Ausführung erfolgt voraussichtlich wie folgt: Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische gemäß Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18339 werden davon nicht berührt. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Allgemeine Hinweise Klempnerarbeiten
Bestätigung Grundvoraussetzung Bestätigung Grundvoraussetzung Vom ausführenden Unternehmen ist zu bestätigen, dass nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte eingesetzt bzw. eingebaut werden (über CE-Kennzeichnung). ........................................................................ Datum, rechtsgültige Unterschrift, Stempel
Bestätigung Grundvoraussetzung
01 Dachabdichtungsarbeiten
01
Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Abdichtung und Dämmung Dachgeschoss Haus A1, B1 + B2
01.01
Abdichtung und Dämmung Dachgeschoss Haus A1, B1 + B2
01.02 Lichtkuppel / Rauchabzug
01.02
Lichtkuppel / Rauchabzug
01.03 Dachbeläge
01.03
Dachbeläge
01.04 Solargründach FKD 10°
01.04
Solargründach FKD 10°
01.05 Spenglerarbeiten
01.05
Spenglerarbeiten
01.06 Dachdurchdringungen
01.06
Dachdurchdringungen
01.07 Absturzsicherung Flachdächer
01.07
Absturzsicherung Flachdächer
01.08 Entwässerungen
01.08
Entwässerungen