Bodenbelagsarbeiten
Kassel Jägerkaserne
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung Der Bauherr, der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienuntermehmnen e.V. beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus zwei Einzelgebäuden mit insgesamt 73 Wohneinheiten in modularer Bauweise. Angaben zur Baustelle Lage Das Baufeld befindet sich in 34121 Kassel, Ludwig-Mond-Straße. Gemarkung Wehlheiden, Flur 9, Flurstücke 117 und 118. Es werden zwei eigenständige Grundstücke gebildet. Das Plangebiet liegt südwestlich der Kasseler Innenstadt im Stadtteil Wehlheiden. Es umfasst den östlichen Teil der ehemaligen Jägerkaserne Jägerkaserne I). Im Norden wird das Plangebiet von der Ludwig-Mond-Straße begrenzt, die westliche Begrenzung bildet ein in Entwicklung befindliches Areal der ehemaliegen Jägerkaserne II. . Zufahrt zum Baufeld Geplant ist die Zufahrt zum Baufeld über die Erst-Paul-Strasse. Nach Abschluss der Bauarbeiten, spätestens mit Einreichung der Schlussrechnung hat der AN eine Bescheinigung der Stadt Kassel vorzulegen, aus der hervorgeht, dass gegen den AN oder AG keine Ansprüche aus der Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen bestehen (Freistellungsbescheinigung). Die für die Aufrechterhaltung des Verkehrs bestimmten Flächen sind freizuhalten. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, der Feuerwehr, der Post und Bahn, zu Vermessungspunkten und dergleichen darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden. Wir empfehlen, vor der Verpreisung, einen Termin vor Ort.
Allgemeine Projektbeschreibung
Angebotsunterlagen Angebotsgrundlagen Folgende Unterlagen und Pläne sind dem Leistungsverzeichnis beigelegt: Baustellenverordnung - BaustellV Baugenehmigung Haus B vom 16.04.2026 Planunterlagen: Werkplanung Architektur: Nokera Planning GmbH Lageplan                                            Auszug aus dem Liegenschaftskataster 19.05.2025 Grundrisse Haus A 1 EG.              250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-00-EG-420_Ergeschoss_04_V.pdf 01.07.2026 1. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-01-RG-421_1.Regelgeschoss_04_V 01.07.2026 2. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-02-RG-422_2.Regelgeschoss_04_V 01.07.2026 3. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-03-RG-423_3.Regelgeschoss_04_V 01.07.2026 4. OG           250011-KJK-01-A1-NOP-5-ARC-GR-04-DG-424_4.Dachgeschoss_04_V 01.07.2026 Schnitte Haus A 1 250011-KJK-01-A-NOP-5-ARC-SC-L-XX-540_Architektur-Schnitt-XX_02_V 25.06.2026 250011-KJK-01-A-NOP-5-ARC-SC-Q-XX-541_Architektur-Schnitt-XX_02_V 26.06.2026 Haus B1 und B‑2 Grundrisse 250011-KJK-00-B1-NOP-5-ARC-GR-00-EG-521_04_V 15.06.2026 250011-KJK-00-B1-NOP-5-ARC-GR-01-RG-522_04_V 24.06.2026 250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-02-RG-422_00_V 25.03.2026 250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-03-RG-423_00_V 25.03.2026 250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-GR-04-DG-424_00_V 25.03.2026 Schnitte Haus B 250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-SC-L-XX-540_02_V 26.06.2026 250011-KJK-01-B-NOP-5-ARC-SC-Q-XX-541_02_V 26.06.2026
Angebotsunterlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1. Allgemeine Vorbemerkungen Die Erfüllung aller einschlägigen Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, des DIN- und VDI-Normwerkes, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften, kurzum Stand der Technik, ist sicherzustellen und bei allen Leistungen einzuhalten. Dies gilt für alle neu einzubringenden Bauteile ohne Einschränkung. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sind für den jeweiligen Einzelfall Rücksprache und schriftliche Klärung mit der Bauleitung / Architekt zu führen. Auch ohne besondere Erwähnung umfassen die Arbeiten alle Lieferungen, Nebenlieferung, Leistung und Nebenleistung, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind oder werden. Nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene bzw. in den Planunterlagen zeichnerisch dargestellte Leistungen, Baumaterialien, Teil- und Ausstattungsmaterialien, die jedoch zur Leistungserfüllung benötigt werden, sind in ihrer Güte, Form, Oberflächenbeschaffenheit, Aussehen und Verarbeitung entsprechend dem in dem Leistungsverzeichnis sonst vorgesehenen Qualitätsstandard zu liefern und einzubauen. Es wird dringend empfohlen, die Lage des Objektes, die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung und die verwendeten Baustoffe vor Angebotsabgabe zu studieren. Bei Angebotsabgabe wird die Kenntnis unterstellt. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurde jedoch sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt, um eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben, um so diese Bauleistungen umfassend und ohne Nachträge vertraglich durchführen zu können. In das Angebot sind, soweit sie anfallen, Kosten und Gebühren mit einzurechnen für Sonder- und Änderungsvorschläge, Werkstattzeichnungen beteiligter Firmen Abnahmen wie z. B. TÜV, Bauaufsicht u. ä., das Stellen von Anträgen, die mit der Baudurchführung vor Ort zusammenhängen (Ausnahme Baugenehmigung), das Besorgen aller nötigen Bescheinigungen, Gebrauchsanweisungen, Inhaltsbeschreibungen u.ä. Einweisen des Auftraggebers zur Bedienung von „Technik im weitesten Sinne“, ordnungsgemäße Entsorgung von Abbruchmaterial, Aushub, Schutt, Abfällen auf Deponien u. ä. 1.2. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Auf die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft wird hingewiesen; die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Alle Leistungen der damit verbundenen Baustellenverordnung „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ in der aktuellen Fassung – auch die des Auftraggebers – obliegt in eigener Verantwortung. Aufwendungen der Maßnahmen des Auftragnehmers, die auf Grund der COVID-19 Pandemie, auf der Baustelle über den Leistungszeitraum des Auftragnehmers zusätzlich anfallen (hierzu zählen u.a.: hygienebedingte persönliche Schutzbekleidung, wie Masken, Handschuhe etc., Hygienemittel, Mehraufwand von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle, erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten, Hinweise und Warntafeln, usw.) sind durch den Auftragnehmer in der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht zusätzlich vergütet. 1.3. Nachbarschaft Die Arbeiten sind unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft auszuführen, die Vermeidung von übermäßiger Staub- und Lärmbelästigung ist zwingend. Auf die Absicherung der Baustelle innen und außen ist größte Sorgfalt zu verwenden - besonders nach Arbeitsschluss und über die Wochenenden. Kinder, Obdachlose und neugierige Interessenten dürfen keine Zugangsmöglichkeit finden. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind vorzusehen. Den nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarungen ist Rechnung zu tragen, diese sind mit Baubeginn zu übergeben. 1.4. Forderungen Nachfolgend eine Aufzählung von zu beachtenden Forderungen: Alle Werkstatt-, Detail-, oder evtl. Ausführungsskizzen sind vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn von den planenden Architekten, Nokera Planning GmbH, freigeben zu lassen. Verwendete Dichtstoffe/-profile müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich und gegen Alterung sowie Witterungseinflüsse beständig sein – Dichtprofile müssen auszuwechseln sein. Abzubrechende Bauteile, übrigbleibender Aushub, Bauschutt u. ä. werden Eigentum des AN und sind zu entfernen, soweit nicht eine Wiederverwendung vorgesehen ist. Zur Vermeidung von elektrolytischer Korrosion sind alle verwendeten Metalle aufeinander abzustimmen. Alle Befestigungsmittel und Materialien, die der Feuchtigkeit oder Witterung ausgesetzt sind, müssen nichtrostend sein. 1.5. Schutz der Leistungen Alle Unternehmer / Subunternehmer, Bauwerker, kurzum alle an der Bauausführung Beteiligte sind auf den Schutz und die Schonung der bereits erstellten (Vor-) Leistungen eigener wie anderer Gewerke ausdrücklich zu verpflichten. 1.6. Bauordnung Es gilt die Landesbauordnung Berlin mit allen ergänzenden Vorschriften! 1.7. Widersprüche Widersprüche in diesem Leistungsverzeichnis zu Angaben in der zeichnerischen Planung und /oder den beigefügten Anlagen gemäß des Inhaltsverzeichnisses sind vor Ausführung mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung zu klären und abzustimmen. 1.8. Umweltsschutz Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes sind zwingend einzuhalten. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung führen können, sind untersagt. Während der Bauphase ist die Flächeninanspruchnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Bundes-lmmissionsschutzgesetz BImSchG ist bei der Maßnahme im Bezug auf dem Schutz vorschädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. in Gänze zu beachten. Bei der Durchführung aller Arbeiten sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Um-weltschutzes, insbesondere für Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung, Wasser- und Luftreinhaltung sowie Lärmschutz zu beachten. Schädliche Verunreinigungen des Grundwassers sind durch den Baubetrieb auszuschließen. Ggf. sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung des Geländes durch umweltgefährdende Stoffe ausgeschlossen werden kann. Wassergefährdende Wartungs- und Reparaturarbeiten (zum Beispiel Waschen, Ölwechsel) sind im Baubereich nicht gestattet. Die Baumaschinen und -geräte müssen den Sicherheitserfordernissen genügen, in einem wartungstechnisch einwandfreien Zustand und gegen Tropfverluste gesichert sein. Die Überprüfung ist anzuzeigen und nachzuweisen. In den Boden oder das Gewässer gelangte Schadstoffe sind unverzüglich zu beseitigen. Bindemittel sind in einer ausreichenden Menge bereitzuhalten. Schadensfälle sind unverzüglich dem AG, der Unteren Wasserbehörde und der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Verseuchter Boden muss sofort abgefahren und entsorgt werden. Sämtliche vorgenannten Auflagen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen bzw. auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses umzulegen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. 1.9. Baustelleneinrichtung Auf- und Abbau, sowie Vorhaltung und Unterhaltung der allgemeinen Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits durch das Los Baustelleneinrichtung in dem Umfang, wie sie für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlich ist. Dies schließt den Bauzaun, Sanitäranlagen und allgemeine Verkehrsanlagen ein. Auf- und Abbau, sowie Vorhaltung und Unterhaltung der eigenen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtung erfolgt in Abstimmung mit dem AG / PS. Während der Bauzeit notwendige Umsetzungen und Veränderungen sind ausgeschlossen. Räumung der gesamten Einrichtung nach Terminabstimmung. Inanspruchnahme öffentlicher oder im Privatbesitz befindlicher Flächen liegt nach Maßgabe der eigenen Baustelleneinrichtung im Ermessen des Auftragnehmers. Behördliche und verkehrspolizeiliche Auflagen und Anforderungen für Straßen- und Gehwegsperrungen, Fußgängerumführungen, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. sind bindend. Alle daraus entstehenden Kosten, auch bezüglich Standdauer, einschl. ggf. Verlängerungsgenehmigungen, sowie alle Maßnahmen bezüglich Änderungen und Unterhaltungen liegen im Leistungsbereich des AN. 1.10. Santäreinrichtung Toiletten und Wascheinrichtungen werden in ausreichendem Umfang entsprechend behördlicher Vorschriften und Arbeitsstättenrichtlinien bauseits aufgestellt und für die Dauer der Bauzeit unterhalten einschl. Reinigung, Heizung, Beleuchtung, Be- und Entwässerung. Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten. 1.11. Baubeleuchtung Im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes ist eine Baubeleuchtung und Arbeitsplatzbeleuchtung jeweils nach Erfordernis in ausreichendem Umfang durch den Auftragnehmer zu erstellen, vorzuhalten und zu unterhalten. Die Leistungen sind bis zum Abbau am Ende der Bauzeit zu erbringen. 1.12. Verkehrssicherung Notwendige Beseitigung von Verschmutzungen und/oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch den Baustellenverkehr sind zu erbringen. Auch der Transport, Aufbau, Vorhaltung und Entfernung der für alle Leistungen des AN erforderlichen Transportmittel, Baumaschinen, Autokräne und Geräte ist im Leistungsumfang des AN enthalten. 1.13. Arbeitssicherheit Erstellung, Vorhaltung, ständige Unterhaltung und laufende Kontrolle aller für die Arbeitssicherheit erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen der eigenen Leistungen des AN wie z.B. Sicherheitsgeländer und Abschrankungen, Öffnungsabdeckungen, Bautreppen nach entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft etc. 1.14. provisorische Absicherungen Die Erstellung und Vorhaltung von provisorischen Absicherungen, wie z.B. Verschließen von Öffnungen, provisorischen Entwässerungen etc., sind vom AN zu erbringen. 1.15. Baugrobreinigung Grobreinigung über die Bauzeit ist wöchentlich Freitags einzutakten. Bauschutt und überschüssige Materialreste müssen dabei entfernt werden. Im Besonderen sei auf die jeweils zügige und ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials hingewiesen. Diese Materialien sind mit der nötigen Sorgfaltspflicht und Umsicht für verbleibende Bauteile zu entsorgen. 1.16. Lärm und Arbeitszeiten - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm gemäß §66 des BImSchG, AW Baulärm  Geräuschimmissionen, vom 19.08.1970 Bei der Abwicklung der Baustelle sind die zulässigen Lärmimmisionswerte gem. Baugenehmigung einzuhalten. Das Baugebiet befindet sich in einem Wohngebiet nach § 6 BauNVO. Die Ausführung der Arbeiten ist zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen bedürfen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes einer gesonderten Genehmigung. Die Immissionsrichtwerte sind bei sämtlichen Bauarbeiten bindend einzuhalten. Der AN hat alle betroffenen Anwohner rechtzeitig und umfassend über die Maßnahmen und die damit ggf. verbundenen Beeinträchtigungen zu informieren. Das Informationsmaterial des AN ist vorab dem AG zur Freigabe vorzulegen. Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer infolge Lärmbelästigung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 1.18. zeitversetztes Arbeiten und parallel laufende Arbeiten Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass es bei den nachfolgenden Leistungen zu einer zeitversetzten Ausführung kommen kann. Die nachfolgenden Mengenansätze der Leistungen können im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme zeitversetzt durch die örtl. Bauüberwachung abgerufen werden. Die zeitversetzte Leistungserbringung wird nicht gesondert vergütet. Behinderungen auf Grund von Schnittstellen der einzelnen Gewerke und der evtl. damit einhergehenden gegenseitigen Rücksichtnahme sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. 1.19. Angaben zur Ausführung Sicherungsmaßnahmen Der AN hat die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die Baustelle ist gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der StVO zu sichern. Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des AN nicht. Die Baustellenverordnung ist zwingend zu beachten. Abrechnung Die Aufmaße sind durch den AN und AG gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig erkennen lassen. Mengenermittlungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt schlussrechnungsreif aufzustellen. Bei Lieferscheinnachweisen verbleibt nach Anerkennung des Lieferscheins durch die BÜ vorab eine Ausfertigung des Lieferscheins bei der BÜ. Die Originallieferscheine sind gesondert und aufgelistet mit der Schlussrechnung vorzulegen. Von der BÜ nicht bestätigte Lieferscheine werden nicht anerkannt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten 3. Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten 3.1. Mitgeltende Normen und Regeln 3.1.1. Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig " immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im Wesentlichen gem. VOB Teil C Bauleistungen nach: - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten! DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-14 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen; Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene DIN EN 204 Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht tragende Anwendungen DIN EN 685 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung DIN EN 985 Textile Bodenbeläge - Stuhlrollenprüfung DIN EN 986 Textile Bodenbeläge - Fliesen - Bestimmung der Maßänderung infolge der Wirkungen wechselnder Feuchte- und Temperaturbedingungen und vertikale Flächenverformung DIN EN 1815 Elastische und textile Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens DIN EN 12103 Elastische Bodenbeläge - Presskorkunterlagen - Spezifikation DIN EN 13415 Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstofffilmen DIN EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten DIN EN ISO 140-8 Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8: Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in Prüfständen DIN EN ISO 9239-1 Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen - Teil 1: Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler AGI A 80 Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung, Reaktionsharzestrich Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) BEB-Hinweisblatt Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden -Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und Unbeheizte Fußbodenkonstruktionen. Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt Arbeitsanweisung CM-Messung, Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen, Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr IVK TKB-2 Kleben von Laminatböden, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-3 Kleben von Elastomer-Bodenbelägen, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-4 Kleben von Linoleum-Bodenbelägen, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-5 Kleben von Kork-Bodenbelägen, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-7 Kleben von PVC-Bodenbelägen, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. IVK TKB-8 Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten Bodenbelägen, Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. RAL-RG 368/2 Polvlies-Fußbodenbeläge RAL-RG 725/1 Oberseite elastischer Bodenbeläge; Bezeichnungen RAL-RG 725/3 Elektrisches Verhalten elastischer und textiler Bodenbeläge; Eigenschaften und Prüfmethoden VdS 2021 Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung, Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln ‑ 3.2. Angaben zur Ausführung 3.2.1. Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleif- und Spachtelarbeiten vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Wenn für längenorientierten Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längenorientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Verlegen von Streifen gemäß Abschnitt 3.4.6 Satz 2 ATV DIN 18365 ist nur zulässig, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Bemusterung mit dem AG vorzunehmen. Dies gilt auch für die einzubauenden Übergangsschienen und Bodentürstopper. Entsprechende Muster sind vom AN zur Bemusterung vorzulegen. Vor Verlegung der Böden ist der Untergrund durch den AN zu prüfen. Bedenken hinsichtlich Ebenheit, Risse, Trocknungsgrad sind rechtzeitig anzumelden. Die Anordnung von Dehn- und Bewegungsfugen im Belag ist mit der Bauleitung abzustimmen und an die Fugen des Untergrundes anzupassen. Die Befestigung der Sockelleisten erfolgt in der Regel geklebt und geschraubt. Der durch das Gewerk Estrich eingebaute Randdämmstreifen sind erst nach Verlegung der Böden oberflächenbündig abzuschneiden und zu entsorgen.
Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Bodenbelagarbeiten Alle Materialien, Oberflächen und Farben sind vor Bestellung und Einbau mit dem Architekten abzustimmen und zu bemustern! In die Einheitspreise einzukalkulieren sind: - Reinigung aller Untergründe soweit es eine Nebenleistung ist - das Anlegen und Anarbeiten von Aussparungen / Wandversprüngen / Wandenden etc - das Anarbeiten an Plattenbelägen - der Verschnitt des Belages sowie sämtliche Nebenarbeiten - Kleinflächen - Es ist eine Reinigungs- und Pflegeempfehlung an den Bauherren nach Beendigung der Arbeiten   zu übergeben! Die verwendeten Materialien sind mit bauaufsichtlichen Zulassungen nachzuweisen. Ausgeschriebene Mengen wurden i. d. Regel vom digitalen Modell abgeleitet und sind in dem Fall Nettomengen (d. h. es erfolgte keine VOB-konforme Übermessung von Öffnungen). Abfallcontainer werden bauseits gestellt. Diese Container befinden sich an zentralen Stellen in bzw. in der Nähe des Baufeldes. AN-seitige Abfälle sind durch den AN sortiert / sortenrein in die die bereitgestellten Container zu entsorgen.
Allgemeine Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
Bestätigung Grundvoraussetzung Bestätigung Grundvoraussetzung Vom ausführenden Unternehmen ist zu bestätigen, dass nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte eingesetzt bzw. eingebaut werden (über CE-Kennzeichnung). ........................................................................ Datum, rechtsgültige Unterschrift, Stempel
Bestätigung Grundvoraussetzung
01 Bodenbelagsarbeiten Haus A1, Haus B1 und B2
01
Bodenbelagsarbeiten Haus A1, Haus B1 und B2
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Bodenbelag Wohnungen
01.02
Bodenbelag Wohnungen
01.03 Sonstige Leistungen
01.03
Sonstige Leistungen