Schlosserarbeiten
Kandel, Im Stadtkern 2, Neubau MFH+TG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:            320.031 Schlosserarbeiten BAUVORHABEN:         18021             Neubau MFH              Im Stadtkern 2             76870 Kandel BAUHERR:            HP Projektentwicklung GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:            Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      15.05.2026 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO      _....................................... Beginn der Arbeiten:         nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß 6.1   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer :     Wohnen:     Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW40 2026 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten ist ein Zeitraum von ca. 4 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf  ca. KW44 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 76870 Kandel,     Im Stadtkern 2     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 0,15 m über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante Eisenbahstraße.     Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch     den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu     berücksichtigen.     Traufhöhe :   bis    8,85 m über OK Gelände      Firsthöhe :   bis    11,85 m über OK Gelände      Überbaute Fläche:   520,00 qm      Geschoßhöhe:   ca. 2,85 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen Besondere Technische Vorschriften Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN   18 335   Stahlbauarbeiten DIN   18 357   Beschlagsarbeiten DIN   18 360   Metallbauarbeiten DIN   18 361   Verglasungsarbeiten DIN   18 363   Anstricharbeiten DIN   18 364   Oberflächenschutzarbeiten DIN   18 082   Feuerhemmende einflügelige Stahltüren DIN   18 084   Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren DIN      4102   Brandverhalten von Baustoffen sowie die einschlägigen DIN - Normen und die Montagerichtlinien der Herstellerfirmen. Die Einheitspreise verstehen sich für die kompl. Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel incl. erforderlicher Schweiß-, Bohr-, Stemm- und Vergußarbeiten, dem Anliefern zum Einbauort, Grundanstriche und den Kosten für Löhne und Geräte. Alle nicht im Leistungsbeschrieb aufgeführten Nebenleistungen müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden. Nachforderungen können nicht vergütet werden. Bei Unklarheiten ist dies vor der Kalkulation mit der Bauleitung anhand von Zeichnungen bzw. Ortsbesichtigungen zu klären. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung zur Vollständigkeit seiner Leistungen, die sich ergeben können, auch wenn sie bei der Beschreibung im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Geländer und Brüstungen sind vom Bieter ausreichend zu dimensionieren und verantwortlich zu prüfen (ggf. statischer Nachweis). Statisch beanspruchte Befestigungen dürfen nur mit Sicherheitsdübeln (Prüfzeugnis) bzw. Ankerplatten ausgeführt werden und sind im Preis der jeweiligen Position enthalten. Alle angebotenen Türen mit besonderen Anforderungen sind einschl. aller Beschlagteile (Treibriegel usw.) anzubieten. Grundsätzlich ist die eingebaute Tür mit einem Stahlblechschild zu kennzeichnen. Der Schlußrechnung ist ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle beizugeben. Sämtliche Beschläge, Konstruktionen, Sicherheitsmaßnahmen etc. müssen den neuesten Auflagen des zuständigen GÜV entsprechen. Beschläge aus Kunststoff sind nur zulässig, wenn sie einen Kern aus Metallrohr o.ä. haben und somit die Gewähr der Hitzebeständigkeit gegeben ist, DIN 18 081 ist zu beachten. Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Vorhandene Baugerüste dürfen entsprechend den allgemeinen Vertragsbedingungen mitverwendet werden. Der Auftragnehmer hat aber erforderliche Ergänzungen aufgrund entsprechender Vorschriften selbst zu tätigen. Schlüssel, versehen mit Bezeichnungsschildern, sind der Bauleitung zu übergeben, ferner sind Bommerbänder der Stahltüren und Klappen nach Abschluß der Bauarbeiten nachzuspannen. Das spätere Nachhelfen der eingebauten Teile, Türen etc. (Überprüfen sämtlicher Beschläge auf gute Gangbarkeit, evtl. Entfernen von Farbresten) ist bis zum Ablauf der Garantiezeit kostenlos durchzuführen. BTV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:            320.031 Schlosserarbeiten
1 Los 1 Stahlbau- und Schlosserarbeiten Wohnen
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Los 1 Stahlbau- und Schlosserarbeiten Wohnen
1. 1 Titel 1 Innengeländer
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Titel 1 Innengeländer
1. 2 Titel 2 Aussengeländer
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Titel 2 Aussengeländer
1. 3 Titel 3 Einbauteile
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Titel 3 Einbauteile
1. 4 Titel 4 Sonstige Arbeiten
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Titel 4 Sonstige Arbeiten
1. 5 Titel 5 Taglohnarbeiten
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Titel 5 Taglohnarbeiten