Gerüstbauarbeiten
Kandel, Im Stadtkern 2, Neubau MFH+TG
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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GEWERK: 310.001 Gerüstbauarbeiten BAUVORHABEN: 18021 Neubau MFH Im Stadtkern 2 76870 Kandel BAUHERR: HP Projektentwicklung GmbH Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG: Arcus Projektentwicklung Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim Fon.: 06231/9187-15 Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim Fon.: 06231/9187-0 Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS: 01.08.2025 ORT: Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim BIETER: ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME NETTO _....................................... 19,00 % MwSt _....................................... ANGEBOTSSUMME BRUTTO _....................................... Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1. Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech- nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re- gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner- kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau- bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2 Pflichten des Auftraggebers (AG) Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter- stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus der VOB ergebenden Pflichten. 3 Angebot 3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest- preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma- terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben erhalten. 3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser- teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen- dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4 Beauftragung Dritter Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech- tigt. 5 Abnahme 5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter- zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. 5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme- termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. 5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser- bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6 Gemeinsames Aufmaß 6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh- men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten, weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu vereinbaren ist. 7 Vertragsergänzungen und -änderungen Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün- den der Schriftform. 8 Sonstige Bestimmungen Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da- von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un- wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. BVB anerkannt : ......................................................... ....................................................... (Ort, Datum) (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer : Der Beginn der Arbeiten (Aufbau erstes Gerüst) ist auf ca. KW36 2025 festgelegt. Das Ende der Arbeiten (Abbau letztes Gerüst) ist auf ca. KW20 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung : Das Baugrundstück liegt in 76870 Kandel, Im Stadtkern 2 Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 0,15 m über Oberkante vorhandene Geh- weghinterkante Eisenbahstraße. Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu berücksichtigen. Traufhöhe : bis 8,85 m über OK Gelände Firsthöhe : bis 11,85 m über OK Gelände Überbaute Fläche: 520,00 qm Geschoßhöhe: ca. 2,85 m 3. Taglohnarbeiten : Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei- gegeben werden. 4. Anlagen:
GEWERK: 310.001 Gerüstbauarbeiten
1 Los 1 Gerüstbauarbeiten
1
Los 1 Gerüstbauarbeiten
1. 1 Titel 1 Gerüstbauarbeiten
1. 1
Titel 1 Gerüstbauarbeiten
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten

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