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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis über WDVS und Anstricharbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL Bauort: Dessenborn - Triftweg 34125 Kassel Bauherr: AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG Am Hopfenberg 8 34355 Staufenberg Planung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Bauleitung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Angebot über: WDVS- und Anstricharbeiten Angebotsabgabe: 18.08.2025 Ausführungsbeginn: voraussichtlich Mitte November 2025 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: EURO: ............................ Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt. : EURO: ............................ DatumStempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen · Planungsunterlagen ANP Proplan : - IKL-Gesamtfreiflächenplan vom 22.07.2024 - Haus I (Genehmigungsplanung vom November 2022) - I-G-GR UG Grundriss - I-G-GR EG Grundriss - I-G-GR OG Grundriss - I-G-GR SG Grundriss - I-G-NO Ansicht Nord-Ost - I-G-NW Ansicht Nord-West - I-G-SO Ansicht Süd-Ost - I-G-SW Ansicht Süd-West - I-G-S Schnitt A-A - Haus K (Vorabzug Ausführungsplanung) - K-A-GR-b UG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - K-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - K-A-AN-a Ansichten 10.07.2025 - Haus L (Vorabzug Ausführungsplanung) - L-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - L-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - L-A-AN Ansichten 10.06.2025 - IKL Gesamtlageplan · Wärmeschutzberechnung Dipl.-Ing. Andreas Schmitz - WSN Haus I, S. 1-18 vom 21.02.2023 - WSN Haus K, S. 1-20 vom 21.02.2023 - WSN Haus L, S. 1-18 vom 21.02.2023
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle Örtlichkeit Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle kann über die Straße Dessenborn oder Triftweg erfolgen, die Erschließungsstraße Alter Dreschplatz kann nur bedingt bis gar nicht genutzt werden. Lagerplätze für Baumaterialien, Geräte, Bauwagen etc. müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Über vorhandene Versorgungsleitungen hat sich der Bieter vor Baubeginn mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung in Verbindung zu setzen. Der anfallende Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Baustelle ist in geordnetem und sauberen Zustand zu halten. Der Bieter ist gehalten, in die Zeichnungen vor Abgabe des Angebotes Einsicht zu nehmen. Forderungen, die sich begründen in Nichtkenntnis der Lage der Baustelle und der Bauzeichnungen sind gegenstandslos. Verunreinigungen, die durch den ausführenden Unternehmer entstanden sind und nicht beseitigt wurden, werden auf seine Kosten durchgeführt. Sollte ein Container durch den Bauherrn bereitgestellt werden, zur Benutzung aller Unternehmer, so werden diese Kosten anteilig dem Leistungsumfang verrechnet. Die Außenwände werden mit einem zugelassenen Wärmedämmverbundsystem entsprechend des Wärmeschutznachweises verkleidet und erhalten einen mineralischen Putz. Außenwände Kellergeschoss sowie Aufzugschacht: Stahlbeton Außenwände EG-2.OG: KS-Mauerwerk Das Gerüst wird bauseits durch Rohbauer gestellt.
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle
Technische Vorbemerkung Vorbemerkungen Diesen Leistungsbeschreibungen liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS-Merkblätter) zugrunde. ~ Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen. ~ Sind die Farbtöne in der Leistungsbeschreibung nicht exakt benannt, so gelten folgende Farbtonstufen: "weiß" bzw. "altweiß" Alle Weißtöne, die vom Hersteller als Standardqualität zum Grundpreis geliefert werden. - hell getönt: Farbtöne mit Hellbezugswert > 65 - mittel getönt: Farbtöne mit Hellbezugswert >/= 25 und </=65 - satt getönt: Farbtöne mit Hellbezugswert < 25 - Fabtöne nach "TSR-Formel": Spezialfarbtöne mit IR-reflektierenden Eigenschaften. ~ Systembindung Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr / Investor umfangreich Ansprüche geltend machen. Sie reichen von der Einbehaltung fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum Umstand, dass bei Systemmischungen jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen. (Ausnahme: QS-Produkte - siehe Techn. Merkblätter) Technische Vorbemerkung: 0.1: Alle Positionen als fix und fertige, funktionstüchtige Leistung inkl. aller Befestigung und, aller Vor- und Nebenarbeiten, inkl. Lieferung und Einbau. 0.2: Bauteile und Nachbargrundstücke sind vor Beschädigung zu schützen. Schäden jeder Art sind unbedingt zu vermeiden. Bei Bedenken gegen Art der Ausführung ist die Bauleitung sofort zu informieren. 0.3: Die Baustelleneinrichtung wird nur soweit vergütet wie sie in dem Leistungsmaß des Arbeitnehmers ausgeschrieben wurde. Alle anderen eventuellen Nebenarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Baustelle ist jeden Abend besenrein zu hinterlassen. Als Bestandteil des Vertrages gelten: - Die Bedingungen der VOB in der aktuell gültigen Fassung, soweit sie nicht in nachfolgendem Beschrieb aufgehoben und ergänzt werden. - Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen nach DIN 1960 und DIN 1961. - Die allgemeinen technischen Vorschriften für die Ausführung von Bauleistungen, insbesondere die - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten und - DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme - Das nachstehende Leistungsverzeichnis - Die Herstellervorschriften, neuester Stand - Die technischen und baupolizeilichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Der Bieter hat die Durchführung seiner Arbeiten mit den anderen Gewerken entsprechend so abzustimmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. Hierzu zählen auch die Abstimmungen mit dem Gerüstbauer. Notwendige Umbauarbeiten werden nicht zusätzlich vergütet. Für die angebotene Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistung, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Durch den jeweiligen Systemhersteller notwendige Brandriegel sind in die EPs mit einzukalkulieren. 0.4: Abrechnungshinweise Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB/C, DIN 18336 und DIN 18338, Abschnitt 0.5. Der AN beteiligt sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Bauleistungsversicherung. Abschlagszahlung erfolgen in Höhe von 90% der jeweils geprüften erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre nach VOB/B in einer Höhe von 5% der geprüften Schlussrechnungssumme.
Technische Vorbemerkung
01 Alle Gebäude
01
Alle Gebäude
01.01 Personalstunden
01.01
Personalstunden
02 Haus K+L
02
Haus K+L
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Vorbereitende Maßnahmen
02.02
Vorbereitende Maßnahmen
02.03 Wärmedämmverbundsystem
02.03
Wärmedämmverbundsystem
02.04 Putzprofile und Anschlüsse
02.04
Putzprofile und Anschlüsse
02.05 Malerarbeiten
02.05
Malerarbeiten
02.06 Dämmarbeiten Tiefgarage
02.06
Dämmarbeiten Tiefgarage
03 Haus I
03
Haus I
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Vorbereitende Maßnahmen
03.02
Vorbereitende Maßnahmen
03.03 Wärmedämmverbundsystem
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Wärmedämmverbundsystem
03.04 Putzprofile und Anschlüsse
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Putzprofile und Anschlüsse
03.05 Malerarbeiten
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Malerarbeiten

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