Maler- und Tapezierarbeiten
Kampus Karree IKL
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis über Tapezier- und Malerarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL Bauort: Dessenborn - Triftweg 34125 Kassel Bauherr: AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG Am Hopfenberg 8 34355 Staufenberg Planung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Bauleitung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Angebot über: Tapezier- und Malerarbeiten Angebotsabgabe: 18.08.2025 Ausführungsbeginn: voraussichtlich Mitte Januar 2026 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: EURO: ............................ Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt. : EURO: ............................ DatumStempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Tapezier- u. Malerarbeiten 1. Liefer- und Leistungsumfang, die notwendig oder üblich für die ausgeschriebenen Arbeiten sind, in der Ausschreibung jedoch nicht gesondert beschrieben sind, gehören zur Vertragsleistung und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Für Bau- und Montagezustände ist allein die ausführende Firma verantwortlich. Eventuell dazu erforderliche statische Berechungen und Konstruktionen, sind Sache des Auftragnehmers und in Einheitspreise einzukalkulieren. Kosten für erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste gemäß DIN 18363 Punkt 4.2.4 (auch über 2,00 m Arbeitsbühnenhöhe) sind einzukalkulieren. Eine Schutzabdeckung zum Schutz vor Verschmutzung durch Mörtel- und Anstrichstoffe, für die Fenster, Fensterbänke, Türen, ist mit geeignetem, reißfestem Planenmaterial sorgfältig vorzunehmen und vorzuhalten. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren sofern sie nicht extra im LV beschrieben sind. Farb- und Materialmuster sind auf Verlangen der Bauleitung / der Auftraggeber anzulegen / vorzulegen. 2. Geltende Vorschriften und Normen DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Baustoffen und Bauteilen sind verbindlich einzuhalten. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen einschlägigen Vorschriften für die Durchführung der Arbeiten sind zu berücksichtigen und zu beachten. 3. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen, die Arbeiten und Vorleistungen anderer Gewerke zu überprüfen. Putz- und Betonflächen sind auf Feuchtigkeitsgehalt zu prüfen, max. zulässsig sind 3 Vol%. Putzuntergründe sind sorgfältig auf Zustand zu prüfen, Hohlstellen und schadhafter Putz sind zu kennzeichnen. Bedenken zur Ausführung sind der Bauleitung / dem Architekten schriftlich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche wegen Mängel an den Arbeiten der Vorunternehmen können nach Beginn der Ausführung von der Bauleitung / dem Architekten nicht mehr anerkannt werden. 4. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten mit den ausführenden Firmen der restlichen Gewerke so abzustimmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. 5. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die üblich oder notwendig für die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten sind, in der Ausschreibung aber nicht gesondert beschrieben sind, gehören zur Vertragsleistung und berechtigen nicht zu Mehrforderung. 6. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: - Einrichten u. Räumen der Baustelle, sowie Vorhalt der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung - liefern, aufstellen und vorhalten von Arbeitsgerüsten (auch über 2,00 m Arbeitsbühne), sowie Bereitstellung für Mitbenutzung durch andere Unternehmer - Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen jeglicher Art - Kosten für die Beseitigung der Schutzmaßnahmen, von Putzresten, sowie der anfallenden Abfälle und Verpackungen - Bestands- und Revisionsunterlagen 7. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach gemeinsamen Aufmass mit der Bauleitung / dem Architekten und nach den neuesten Bestimmungen der VOB. Ausführung der Wände und Abhangdecken nach den Verarbeitungsrichtlinien des System-Herstellers. Die Verarbeitung unterschiedlicher System-Komponenten innerhalb eines Bauteils ist nicht zulässig. 8. Die erforderliche Baustelleneinrichtung wird vom Rohbauunternehmen gestellt und vorgehalten. Nicht enthalten sind Kosten für ggf. für darüber hinausgehende Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung, welche bei Bedarf in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. 9. Weitere Pflichten des AN und sonstige Regelungen. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straße. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu prüfen und für die Baustellenandienung zu berücksichtigen. Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Restmaterialien, Schutt, Müll und Reststoffe sind regelmäßig, sofort bei Anfall zu beseitigen. Die Beseitigung wird nicht durch den AG betrieben. Für die Leistungen zur Schuttbeseitigung wird auf die gesetzlichen Vorschriften zur Trennung von Materialien verwiesen. Die Stromversorgung, der Bauwasseranschluss und die Toiletten werden durch den Rohbauunternehmer an der Baustelle eingerichtet und allen nachfolgenden Unternehmern zur Verfügung gestellt. Der AN hat im Rahmen seines Auftrages für die Sicherung seiner Leistungen bis zu ihrer Abnahme zu sorgen. Hierzu gehört auch die Sicherung gegen Tagwasser. Der AN hat sich, sofern erforderlich für seine Arbeiten, vor Baubeginn über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Schächten, etc. bei Gemeinde, Versorgungsträger und ggf. Vorunternehmern zu informieren und erforderliche Unterlagen zu beschaffen. Alle verwendeten Baustoffe müssen ungebraucht sein und der Kategorie 1. Wahl entsprechen. Der AN hat dem AG gegenüber den Nachweis der Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteilen entsprechend den DIN-Normen, zu erbringen. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle vorliegt.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen · Planungsunterlagen ANP Proplan : - IKL-Gesamtfreiflächenplan vom 22.07.2024 - Haus I (Genehmigungsplanung vom November 2022) - I-G-GR UG Grundriss - I-G-GR EG Grundriss - I-G-GR OG Grundriss - I-G-GR SG Grundriss - I-G-S Schnitt A-A - Haus K (Vorabzug Ausführungsplanung) - K-A-GR-b UG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - K-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - Haus L (Vorabzug Ausführungsplanung) - L-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - L-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - IKL Gesamtlageplan
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle Örtlichkeit Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle kann über die Straße Dessenborn oder Triftweg erfolgen, die Erschließungsstraße Alter Dreschplatz kann nur bedingt bis gar nicht genutzt werden. Lagerplätze für Baumaterialien, Geräte, Bauwagen etc. müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Über vorhandene Versorgungsleitungen hat sich der Bieter vor Baubeginn mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung in Verbindung zu setzen. Der anfallende Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Baustelle ist in geordnetem und sauberen Zustand zu halten. Der Bieter ist gehalten, in die Zeichnungen vor Abgabe des Angebotes Einsicht zu nehmen. Forderungen, die sich begründen in Nichtkenntnis der Lage der Baustelle und der Bauzeichnungen sind gegenstandslos. Verunreinigungen, die durch den ausführenden Unternehmer entstanden sind und nicht beseitigt wurden, werden auf seine Kosten durchgeführt. Sollte ein Container durch den Bauherrn bereitgestellt werden, zur Benutzung aller Unternehmer, so werden diese Kosten anteilig dem Leistungsumfang verrechnet. Die Außenwände werden mit einem zugelassenen Wärmedämmverbundsystem entsprechend des Wärmeschutznachweises verkleidet und erhalten einen mineralischen Putz. Außenwände Kellergeschoss sowie Aufzugschacht: Stahlbeton Außenwände EG-2.OG: KS-Mauerwerk Das Gerüst wird bauseits durch Rohbauer gestellt.
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle
01 Alle Gebäude
01
Alle Gebäude
01.01 Personalstunden
01.01
Personalstunden
01.02 Sonderwünsche
01.02
Sonderwünsche
02 Haus K+L
02
Haus K+L
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Vorbereitende Arbeiten
02.02
Vorbereitende Arbeiten
02.03 Putz- und Spachtelarbeiten
02.03
Putz- und Spachtelarbeiten
02.04 Tapezierarbeiten
02.04
Tapezierarbeiten
02.05 Malerarbeiten
02.05
Malerarbeiten
02.06 Tiefgarage - Nebenräume
02.06
Tiefgarage - Nebenräume
02.07 Parkfläche Tiefgarage
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Parkfläche Tiefgarage
03 Haus I
03
Haus I
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Vorbereitende Arbeiten
03.02
Vorbereitende Arbeiten
03.03 Putz- und Spachtelarbeiten
03.03
Putz- und Spachtelarbeiten
03.04 Tapezierarbeiten
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Tapezierarbeiten
03.05 Malerarbeiten
03.05
Malerarbeiten
03.06 Tiefgarage - Nebenräume
03.06
Tiefgarage - Nebenräume

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