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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den
Neubau der Wohnbebauung Campus Wolfsanger
Gebäude I, K,L (30 Eigentumswohnungen)
Aufteilung:
Gebäude I - 3 Etagen + TG / 10 Wohnungen
Gebäude L - 4 Etagen + TG 10 Wohnungen
Gebäude K - 3 Etagen + TG / 10 Wohnungen
Ort:
Dessenborn - Triftweg, 34125 Kassel
Geplante Ausführung TGA:
Gebäude L - 09/2025 - 07/2026
Gebäude K - 10/2025 - 08/2026
Gebäude I - 02/2026 - 12/2026
bzw. nach Bauzeitenplan
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen)
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen)
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausge-
schriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen,
DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen,
Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Der AN beteiligt sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser
und Bauleistungsversicherung.
Abschlagszahlung erfolgen in Höhe von 90% der jeweils
geprüften erbrachten Leistungen.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre nach VOB/B
in einer Höhe von 5% der geprüften Schlussrechnungssumme.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation an Ort und
Stelle über den Zustand und die Platzverhältnisse der
Baustelle sowie der Zufahrtswege zu informieren.
Spätere Einwände werden nicht anerkannt.
Der Ausschreibung liegen alle einschlägigen und
aktuellen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln
der Technik, berufsgenossenschaftlichen und
bauaufsichtlichen Vorschriften, die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften und die Auflagen der
städtischen Behörden und der Versorgungs-
unternehmen zugrunde.
Der AN übernimmt für die von ihm durchzuführende
technische Bearbeitung die uneingeschränkte Haftung
für die Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
behördlichen Auflagen, der technischen Werte und
Anforderungen. Er hat die Durchführung der gesamten
technischen Bearbeitung in allen Teilen in eigener
Verantwortung zu erbringen.
Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben,
dass das Vorhaben ordnungsgemäß ausgeführt werden
kann und Gefahren oder unzumutbare, jedoch vermeid-
bare Belästigungen, wie z.B. Lärm- und Staubemissionen,
nicht entstehen.
Der AN hat alle, zur Sicherung der Baustelle nach den
gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften
erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen ausschließlich
unter eigener Verantwortung auszuführen bzw. zu veranlassen
und diese während der Bauzeit voll verantwortlich zu
überwachen.
Dem Auftraggeber sind Muster der angebotenen Materialien
kostenlos vorzulegen und zum Einbau schriftlich genehmigen
zu lassen. Die Werkplanung, Verlege- und Detailpläne
sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten kostenfrei dem
Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
Sich aus behördlichen Vorgaben und Auflagen ergebende
erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen gehen zu Lasten des
AN. Alle erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit
den Technischen Regeln, Verordnungen und Gesetzen
(TRGS, GefStoffV, BlmSchG usw.) zur Emissionsbegren-
zung, sind verantwortlich durch den AN zu übernehmen.
Nach vollständiger Fertigstellung der zu leistenden
Arbeiten findet eine Statusbegehung mit der Bauleitung
statt. Die Gewährleistung beginnt nach Erteilung der
mängelfreien Abnahme durch den Bauherrn und den
Auftraggeber für das Gesamtprojekt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Bereiche, Titel bzw.
Positionen aus der Ausschreibung entfallen zu lassen bzw.
nicht oder anderweitig zu beauftragen.
Ein Anspruch für den AN entsteht nicht. Weiterhin behält sich
der Auftraggeber vor die Arbeiten bzw. auch einzelne Titel zu
pauschalieren.
Die Vertragsbedingungen werden durch die rechtsver-
bindliche Unterschrift des Auftragnehmers anerkannt.
Technische Vorschriften und Vorbemerkungen
Für die technische Ausführung der Anlagen gilt die VOB (derzeit
gültige Fassung), die den einzelnen Bereichen zuständigen
Bestimmungen der Behörden, die dazugehörigen Normen;
DIN- und VDI-Richtlinien grundsätzlich in der gültigen Fassung
bei Tage der Installation.
Einzelne Montagen sind nach den Vorgaben der Hersteller
unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften auszuführen.
Nach erfolgter Fertigstellung einzelner Rohinstallationen sind
Maßnahmen gemäß den Vorschriften entspr. zu Berücksichtigen.
Dieses beinhaltet z.B. Druckprüfungen, Rohrleitungsspülungen etc.
einschl. einer Protokollierung. Sämtliche hier entstehenden Kosten
sind bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen.
Vor Montagebeginn hat der AN zu prüfen, ob sich ggf. Änderungen
aufgrund aktueller Einrichtungsplanung etc. ergeben hat. Diese
Änderungen sind zeitgerecht in der Montageplanung zu berück-
sichtigen bzw. zu ergänzen sowie vor Ort umzusetzen.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe
seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen
und zu begründen.
Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen werden alle Leistungen die nach der
Leistungsbeschreibung, den Vorbemerkungen und
der gewerblichen Verkehrssitte zur Erbringung der
geschuldeten vertraglichen Leistung abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Die angebotenen Preise behalten auch bei der Aufteilung
in verschiedene Bauabschnitte oder Ausführungsab-
schnitte ihre Gültigkeit. Den Wegfall einzelner Positionen
behält sich der Auftraggeber vor.
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen:
- alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der
Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das
Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben
- alle Leistungen, die sich mit der Ausführung der
angefragten Position zwangsläufig ergeben, auch
wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert
erwähnt sind.
- Baustelleneinrichtung
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte
Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet
sowie für Eventual- oder Alternativpositionen.
Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken sind mit dem
Auftraggeber abzustimmen. Die Leistungen sind
gegebenenfalls abschnittsweise entsprechend den sich
einstellenden Erfordernissen des Gesamt Bauablaufes
des Objektes nach Weisung des Arbeitgebers
durchzuführen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungs-
unterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht
von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
Diese bleibt unberührt.
Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grund-
sätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft
befindliche Vorschrift. Mit seiner Unterschrift unter
sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass
diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
Die vom AN zum Einbau vorgesehenen Bauteile haben
dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen unter
vorbehaltloser Ausnutzung der dem AN vorliegenden
Erfahrungen. Bei der Errichtung von Anlagen dürfen nur
solche Materialien verwendet werden, deren Ersatzteil-
beschaffung jederzeit ohne zeitraubende Nachforschungen
möglich ist.
Auf Verlangen des AG hat der AN die Übereinstimmung
seiner Ausführung mit den "Allgemein anerkannten
Regeln der Technik" jederzeit nachzuweisen. In
schwerwiegenden Fällen hat dies unter Einschaltung
eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
Bei Mustern, werden auch Alternativen hinsichtlich
Farbgebung, Formgebung und Oberflächenmaterial
verlangt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass
Bemusterungen im Objekt durchgeführt werden. In
Abstimmung mit dem AG können Bemusterungen auch
an anderen Orten durchgeführt werden. Eine besondere
Vergütung für die Bemusterung steht dem AN nicht zu.
Abänderungen der Probeausführungen können gefordert
werden, falls die Ausführungen nicht den in den Aus-
schreibungsunterlagen niedergelegten Anforderungen
des AG entsprechen.
Der AN ist verpflichtet, alle Maßnahmen zum Schutze
der Landschaft und zum Umweltschutz während der
Bauzeit zu ergreifen und durchzuführen.
Der AN ist für die Sicherung seiner bereits fertig ge-
stellten Leistungen sowie seiner Materialien, Unter-
künfte etc. selbst verantwortlich. Er muss deshalb,
soweit von Ihm für erforderlich gehalten, auch selbst
eine Bewachung der Baustelle veranlassen und die
dafür entstehenden Kosten übernehmen.
Sämtliche Anlagen und Aggregate müssen durch den
AN rechtzeitig vor der Abnahme in Betrieb genommen
sein. Es sind Probeläufe In ausreichender Anzahl und
Dauer durchzuführen und Protokolle anzufertigen.
Alarm- und Notsituationen sind zu simulieren. Es muss
sichergestellt sein, dass bei der Abnahme alle Anlagen
sorgfältig durchgetestet worden sind. Bei der Abnahme
hat der AN die abgeschlossene, vom AG zu bescheinigende
Einweisung des Haus- und Bedienungspersonals in alle
Anlagenteile, deren Funktion, Betriebsweise und Be-
dienung nachzuweisen.
Ausführungs- und Montageplanung, Bestandsunterlagen
Dem AN werden Ausführungszeichnungen in digitaler Form
für die techn. Ausführung zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Montagebeginn
sowie nach Fertigstellung und vor Abnahme der Anlage folgende
Unterlagen 3-fach (gedruckt und getrennt nach Ausfertigungen)
sowie 1-fach in digitaler Form auszuhändigen.
vor Montagebeginn:
- Montagepläne
- Kabelzuglisten
- techn. Datenblätter zur Bemusterung einzelner Bauteile
Insofern sich bei der Ausführung Änderungen ergeben, so hat der AN
ständig seine Montageplanung zu aktualisieren und auf Verlangen
vorzulegen.
Bestandsunterlagen:
- Bestandspläne (Grundrisse)
- Protokolle über alle Einregulierungsarbeiten
- Anlagenbeschreibung
- Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften einschl. Wartungsplan
- Protokolle über die Einweisung des Bedienungspersonal
- Unternehmerbescheinigung
- Lieferantennachweis aller eingesetzten Materialien
Sämtliche Unterlagen (Montageplanung sowie Bestandsplanung) sind
getrennt nach Ausfertigungen vorzulegen.
Die entstehenden Kosten für die Montage- und Bestandsplanung
werden separat vergütet (Titel erg. Leistungen).
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Heizungstechnik
1
Heizungstechnik
1.1 Heizungsarmaturen
1.1
Heizungsarmaturen
1.2 Heizungsleitungen Außenbereich
1.2
Heizungsleitungen Außenbereich
1.3 Heizungsleitungen Innenbereich
1.3
Heizungsleitungen Innenbereich
1.4 Fußbodenheizung
1.4
Fußbodenheizung
1.5 Brandschutzdurchführungen
1.5
Brandschutzdurchführungen
1.6 Kältetechnik
1.6
Kältetechnik
1.7 Kältetechnik für 2 Räume
1.7
Kältetechnik für 2 Räume
1.8 Kältetechnik für 1 Raum
1.8
Kältetechnik für 1 Raum
2 Lüftungstechnik
2
Lüftungstechnik
2.1 Abluftanlagen Nassbereiche
2.1
Abluftanlagen Nassbereiche
2.2 Abluftanlagen Küchen
2.2
Abluftanlagen Küchen
3 Ergänzende Leistungen
3
Ergänzende Leistungen
3.1 Elektroinstallationen
3.1
Elektroinstallationen
3.2 Ergänzende Leistungen
3.2
Ergänzende Leistungen
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