Elektroinstallation
Kampus Karree IKL
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Elektroinstallationsarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL Bauort: Dessenborn 34125 Kassel Bauherr: AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG Am Hopfenberg 8 34355 Staufenberg Planung / Bauleitung: Proplan GmbH & Co. Team 2 KG Moselweg 4 34302 Guxhagen Ausführungsbeginn: voraussichtlich Juli 2025 (Gebäudeteil I wird erst im Anschluss an die Fertigstellung der Gebäudeteile K und L begonnen) Allgemeine Vorbemerkungen Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Geforderte Angaben zu angebotenen Materialien und Fabrikaten sind unbedingt zu erbringen, da anderenfalls das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung bei mindestens gleichbleibender Qualität oder eine Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile wie Befestigungsmaterial einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Transport und ggf. Zwischenlagerung auf der Baustelle bis an den Verwendungsort, sowie das Auspacken und Entsorgen des Verpackungsmaterials, ist ebenfalls vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Einheitspreise sind Festpreise. Schwankende Rohstoffpreise haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Es wird darauf hingewiesen, dass ggfls. einige Leistungen bzw. Positionen entfallen. Eine daraus resultierende Reduzierung der Auftragssumme berechtigt nicht zu Änderungen der verbleibenden Einheitspreise. Bei eventuellen Unklarheiten in den Ausschreibungstexten ist der Unternehmer verpflichtet, sich mit dem Architekten in Verbindung zu setzen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der AN beteiligt sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Bauleistungsversicherung. Es sind grundsätzlich vom Unternehmer rechtzeitig Termine für Zwischenaufmaße mit der Bauleitung zu vereinbaren, bevor erbrachte Leistungen durch nachfolgende Arbeiten nicht mehr prüfbar sind. Anderenfalls liegt die Nachweispflicht für die erbrachten Leistungen beim Auftragnehmer. Abschlagszahlung erfolgen in Höhe von 90% der jeweils geprüften erbrachten Leistungen. Die im zur Verfügung gestellten Bauzeitenplan vorgegebenen Einzelterminen und der Endtermin sind verbindlich einzuhalten! Arbeitszeiten: werktäglich von 07:00 bis 17:00 Uhr Längere Arbeitszeiten sind in Absprache mit der Bauleitung und dem Bauherrn möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bauherrn und seinen Erfüllungsgehilfen (Architekten, SiGeKo,…) im Hinblick auf Baustellensicherheit- und Sauberkeit zu beachten sind. Technische Vorbemerkungen Soweit diese Hinweise Auswirkung auf die Preisfindung haben, sind die Kosten bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen werden Bestandteil des Vertrages. Für die Auftragsabwicklung gelten folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung, sowie sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung seines Vertrages mit einzukalkulieren: - VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), - VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), - die Richtlinien des VDE, insbesondere die VDE 0100, - die einschlägigen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien - die Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU (VNB), - die Technischen Anschlussbedingungen der Telekom, - die behördlichen Auflagen und das Baurecht, insbesondere die Baugenehmigung und die Landesbauordnung (LBO), - die UVV des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft, insbesondere die Regeln des DGUV und des ArbSchG, - die Bestimmungen des Verbandes der Sachversicherer (VdS), sofern diese vom Auftraggeber zu erfüllen sind, - die anerkannten Regeln der Technik - die Auflagen der örtlichen Brandschutzbehörde und das Brandschutzkonzept Der Auftragnehmer stellt für die Dauer der Arbeiten einen unbedingt zuverlässigen, praxiserfahrenen und entsprechend qualifizierten Fachbauleiter zur Verfügung. Dieser ist für die Überwachung der Arbeiten im Betrieb des Auftragnehmers verantwortlich. Die Namen des Fachbauleiters und seiner Stellvertreter sind der Bauleitung des Auftraggebers mit der Auftragserteilung schriftlich bekanntzugeben. Der Auftragnehmer hat zur Bauausführung einen fachkundigen Obermonteur zu benennen, der die verantwortliche Bauleitung und Koordination vor Ort innehat. Der bauleitende Obermonteur muss auf der Baustelle anwesend sein und die deutsche Sprache verstehen und sprechen können. Für die Gestellung eines Fachbauleiters und Obermonteurs erhält der Auftragnehmer keine besondere Vergütung. Eine Ablösung eines dieser Organe kann nur mit Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Leistung mit den am Bau Beteiligten zu koordinieren. Insbesondere hat er vor Beginn der Ausführung mit allen Gewerken ein Koordinationsgespräch zu führen und darüber Protokoll zu führen. Dadurch werden unnötige, gegenseitige Kollisionen und Behinderungen ausgeschlossen. Notwendige Änderungen bereits ausgeführter Leistungen, die auf mangelhafte Koordination zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten auszuführen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind nicht die Grundlage für die Materialbestellung. Diese erfolgt in Verantwortung des Auftragnehmers nach den Erfordernissen der Baustelle. Vor der Bestellung von allen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Geräten wie Schalter, Steckdosen, Leuchten usw. sind auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos Muster vom Auftragnehmer vorzulegen. Anfallender Bauschutt, nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial, Leitungsreste und dergleichen sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Die Kosten der Beseitigung dieser Materialien sind in den Einheitspreisen einkalkuliert. Falls das auf Anordnung des Auftraggebers nicht geschieht, kann die Entfernung zu Lasten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geschehen. Für nicht im LV aufgeführte Leistungen, bei Leistungsänderungen oder bei deutlichen Massenänderungen ist vor der Ausführung ein detailliertes Nachtrags- bzw. Änderungsangebot einzureichen. Dieses Angebot muss unter Bezugnahme auf die Positionen des LV gegliedert sein und folgende erläuternde Angaben enthalten: - Begründung der Änderung bzw. des Nachtrages, - voraussichtliche Massen, - aus dem Hauptangebot entfallende Positionen mit Preisen und Massen, - daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten, - Nachweis der Preisermittlung auf der Grundlage des Hauptangebotes. Aus Schallschutzgründen ist bei der Installation in Zwischenwänden zweier Wohnungen darauf zu achten, dass die u.P. -Einbaudosen nicht unmittelbar gegeneinander bzw. gegenüber installiert, sondern versetzt angeordnet werden. Generell sind die DIN 4102/4109 einzuhalten. Alle auszuführenden Brandschottungen bzw. Schutzmaßnahmen müssen grundsätzlich die Feuerwiderstandsklassen der durchgebrochenen Decken und Wände haben und es dürfen nur von staatlichen Prüfstellen entsprechend anerkannte Brandschottungen eingebaut werden. Hierüber sind Dokumentationen (Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Fotos und eine detaillierte Auflistung) mit in der Bestandsdokumentation zu erstellen / integrieren. Alle benötigten Innengerüste (Raumhöhen bis ca. 3,40 m) zum Ausführen der Arbeiten sind vom AN zu stellen und mit den Einheitspreisen abgetan. Die Bestandsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen: - 1-fach in Papierform (farbig; im Ringordner gefaltet zu DIN A4) und - 1-fach digital (PDF/ DXF/ DWG Dateien auf Datenträger) Bei nicht fristgemäßer Vorlage der Bestandsunterlagen (i.d.R zur Abnahme der Leistung) ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers anfertigen zu lassen und die entstandenen Kosten bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Auftraggeber verlangt die gemeinsame und schriftlich zu dokumentierende Abnahme der Leistung. Ab dem Tag der mängelfreien Abnahme beginnt die Gewährleistung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre nach VOB/B in einer Höhe von 5% der geprüften Schlussrechnungssumme.
Leistungsverzeichnis Elektroinstallationsarbeiten
01 Haus L (10 Wohnungen)
01
Haus L (10 Wohnungen)
01.01 Verteilung
01.01
Verteilung
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Kabel
01.03
Kabel
01.04 Installationsgeräte
01.04
Installationsgeräte
01.05 EDV und Telefon
01.05
EDV und Telefon
01.06 Beleuchtungsanlage
01.06
Beleuchtungsanlage
01.07 Potentialausgleich
01.07
Potentialausgleich
01.08 Brandschutz
01.08
Brandschutz
01.09 Sonstiges
01.09
Sonstiges
01.10 Kernlochbohrungen
01.10
Kernlochbohrungen
01.11 Videosprech Anlage
01.11
Videosprech Anlage
01.12 Deckeneinlegearbeiten
01.12
Deckeneinlegearbeiten
02 Haus I (10 Wohnungen)
02
Haus I (10 Wohnungen)
02.01 Verteilung
02.01
Verteilung
02.02 Verlegesysteme
02.02
Verlegesysteme
02.03 Kabel
02.03
Kabel
02.04 Installationsgeräte
02.04
Installationsgeräte
02.05 EDV und Telefon
02.05
EDV und Telefon
02.06 Beleuchtungsanlage
02.06
Beleuchtungsanlage
02.07 Potentialausgleich
02.07
Potentialausgleich
02.08 Brandschutz
02.08
Brandschutz
02.09 Sonstiges
02.09
Sonstiges
02.10 Kernlochbohrungen
02.10
Kernlochbohrungen
02.11 Videosprech Anlage
02.11
Videosprech Anlage
02.12 Deckeneinlegearbeiten
02.12
Deckeneinlegearbeiten
03 Haus K (10 Wohnungen)
03
Haus K (10 Wohnungen)
03.01 Verteilung
03.01
Verteilung
03.02 Verlegesysteme
03.02
Verlegesysteme
03.03 Kabel
03.03
Kabel
03.04 Installationsgeräte
03.04
Installationsgeräte
03.05 EDV und Telefon
03.05
EDV und Telefon
03.06 Beleuchtungsanlage
03.06
Beleuchtungsanlage
03.07 Potentialausgleich
03.07
Potentialausgleich
03.08 Brandschutz
03.08
Brandschutz
03.09 Sonstiges
03.09
Sonstiges
03.10 Kernlochbohrungen
03.10
Kernlochbohrungen
03.11 Videosprech Anlage
03.11
Videosprech Anlage
03.12 Deckeneinlegearbeiten
03.12
Deckeneinlegearbeiten
04 Tiefgarage + Allgemein
04
Tiefgarage + Allgemein
04.01 Verteilung
04.01
Verteilung
04.02 Verlegesysteme
04.02
Verlegesysteme
04.03 Kabel
04.03
Kabel
04.04 Installationsgeräte
04.04
Installationsgeräte
04.05 Beleuchtungsanlage
04.05
Beleuchtungsanlage
04.06 Potentialausgleich
04.06
Potentialausgleich
04.07 Brandschutz
04.07
Brandschutz
04.08 Sonstiges
04.08
Sonstiges
04.09 Kernlochbohrungen
04.09
Kernlochbohrungen
04.10 Außenbeleuchtung
04.10
Außenbeleuchtung
05 Änderungsarbeiten nach Kunden Sonderwunsch
05
Änderungsarbeiten nach Kunden Sonderwunsch
Alle in diesem Titel beschriebenen Arbeiten sind für zusätzliche Kundenwünsche vor- und während der Bauphase (bis zu einem bestimmten Zeitpunkt). Diese Positionen umfassen jeweils das dafür benötigte Material und Lohnkosten (in der Regelarbeitszeit Montag bis Freitag) für eine komplette funktionstüchtige Einheit und zusätzlich die Anpassung der Grundrisspläne. In diesen Positionen sind keine Folgekosten anderer Gewerke zu berücksichtigen (zum Beispiel Maler, Putzer oder Ähnliches). Die Preise gelten bis zu folgenden bauseitigen Ausbaustand: - Estrich und Innenputz sind in der Wohnung noch nicht eingebracht! Sollten durch diese zusätzlichen Arbeiten Bauverzögerungen entstehen, sind diese unverzüglich der Bauleitung und dem Auftraggeber zu melden.
Alle in diesem Titel beschriebenen Arbeiten sind für
05.01 Sonderwünsche Eigentümer
05.01
Sonderwünsche Eigentümer

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