Spundwand
Kalk. Weilheim SPT
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-IV- ZTV Spundwandarbeiten -IV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Spundwandarbeiten 1. MASSGEBENDE DIN-NORMEN Für die Ausführung der Verbauarbeiten gelten folgende DIN-Vorschriften: DIN 1054 - Zulässige Belastung des Baugrundes DIN 4124 - Baugruben und Gräben DIN 4150 - Erschütterungen im Bauwesen DIN 18303 - Verbauarbeiten DIN 18304 - Rammarbeiten DIN EN 12063 - Spundwandkonstruktion DIN EN 1991-1 - Einwirkungen auf Tragwerke 2. FACHBAULEITUNG Die Spezialtiefbauarbeiten müssen von einem fachkundigen Ingenieur geleitet und beaufsichtigt werden. 3. UNTERIRDISCHE EINBAUTEN Vor Inangriffnahme der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer in eigener Verantwortung über die Lage von unterirdischen Einbauten zu informieren. 4. IMMISSIONSWERTE Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den neuesten technischen Vorschriften und den Auflagen hinsichtlich von zulässigen Immissionswerten im Stadtbereich genügen und in der Lage sind, die gestellten Aufgaben zu erfüllen. 5. SPUNDWANDHERSTELLUNG - EINBAU UND ZIEHEN Die Spundwände sind, mit einem am Mäkler geführten hochfrequenten Rüttler mit variablem statischem Moment unter Anwendung von (oder auch ohne) Entlastungsbohrungen einzubringen. Als Spundwände sind im Schloss gepresste Doppelbohlen vorgesehen, außer Anschlussbohlen zur Pfahlwand. Das Einbringen der Spundwände ist von der Baugrubenseite aus geplant. Es sind schubfest verbundene Doppelspundbohlen zu verwenden, die den statischen und dynamischen Anforderungen genügen. Es dürfen keine deformierten Bohlen, die die Maßtoleranzen der Lieferfirmen überschreiten, verwendet werden. Verschleiß und Deformationen von Spunddielen durch Verformung beim Rütteln, Verformung bzw. Wertminderung durch Ankerdurchführungen, Ausreißen beim Einbringen und Ziehen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Spundwände binden vorranging nach abdichtungstechnischen Erfordernissen ca. 7 - 8,5 m unter Baugrubensohle ein. Die Spundwände sind mit Hochfrequenzrüttlern mit oder ohne Entlastungsbohrungen einzubringen. Als Einbringgeräte sind mäklergeführte Hochfrequenzrüttler mit während des Betriebes stufenlos regelbarer Drehzahl und verstellbarem statischen Moment zu verwenden, welche auch unter Last in der Lage sein müssen, eine Frequenz von mindestens 33 Hz zu halten. Das statische Moment muss so gewählt sein, dass ausreichend große Fliehkräfte für emissionsarme Spundwandarbeiten erzeugt werden können. Aufgrund nahe liegender sensibler Gebäudeteile sind Erschütterungsmessungen durchzuführen. Über die Arbeiten sind lückenlose Rüttelprotokolle anzufertigen und wöchentlich unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben. Diese müssen nachfolgende Daten mindestens enthalten: - Bohrprotokolle Vorbohrungen mit allen maßgeblichen Angaben - Spundbohlennummer, -länge, -profil - Eindringtiefe der Spundbohle über die Zeit - Rüttelfrequenz über die Zeit - Öldruck des Antriebmotors des Rüttlers über die Zeit Die Rüttelprotokolle sind laufend auszuwerten und mit den Baugrundaufschlussbohrungen zu vergleichen. Die Protokollführung und Auswertung sind Nebenleistungen. Beschreibung und Musterausdruck des Datenerfassungsgerätes ist vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Ziehen des Verbaus: Für das Ziehen sind Rüttler mindestens mit derselben Größe und Spezifikation wie für das Einbringen zu verwenden. Bei der Kalkulation der Arbeiten zum Ziehen des Verbaus ist zu berücksichtigen, dass bezüglich der Abschnitte eine Abstimmung mit dem Rohbauunternehmen zu erfolgen hat. Notwendiges Umsetzen der Geräte pro Zieheinsatz ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Hierzu ist ein Ziehplan zu erstellen, der gesondert vergütet wird. Geplanter und zu berücksichtigender Bauablauf für das Ziehen des Verbaus: Nach erfolgter Fertigstellung der Tiefgaragendecke erfolgt die bauseitige Verfüllung der Arbeitsräume. Prinzipiell ist vorgegeben und geplant, in Teilbereichen Spundwände von außen zu ziehen. In Teilbereichen erfolgen die Zieharbeiten von der Tiefgaragendecke aus. Teilweise auch von der öffentlichen Straße. Nach erfolgter Verfüllung und Überschüttung der Spundwände ist eine direkte Zufahrt mittels bereifter Fahrzeuge von der Baustraße auf die Tiefgaragendecke möglich. Diese Zufahrtsmöglichkeit soll genutzt werden, um das Ziehgerät bestehend aus bereiften Radbagger mit Gittermastausleger Typ Sennebogen 630 E mit Fahrgewicht von 30 t und maximaler Stützlast von 250 kN (siehe Anlage Konzept Ziehplan) mit diversen Anbauteilen wie z. B. einem variablen Hochfrequenzrüttler, Aggregat, usw. die Möglichkeit zu bieten, von der Tiefgaragendecke aus die Spundwände zu ziehen und von der Baustelle abzutransportieren. Eine zusätzliche Unterstützung/Unterbolzung der Tiefgaragendecke ist nicht vorgesehen. Eine Abstimmung über die tatsächlichen Aufstellorte sowie Zufahrtsbereiche und Lagermöglichkeiten ist zwingend vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Beschädigungen, Schäden und daraus resultierenden Kosten aus fehlenden Absprachen oder auch Nichtbeachtung der zugewiesenen Flächen werden dem AN in Abzug gebracht. Dabei sind die Fahrzeuge für den Abtransport der Spundwände auf maximales Gewicht von 40 t (LKW inkl. Spundwände) zu begrenzen z. B. durch ggf. verringerte Beladung oder nach Wahl des AN. Diese Einschränkung ist in der Preisbildung der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. Ebenso ist ein gleichzeitiges Befahren der Tiefgaragendecke mit dem Ziehgerät und einem für den Abtransport mit Spundwänden beladenem LKW nicht zulässig. Diese Einschränkung ist ebenso in der Preisbildung der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. Die erforderlichen Arbeitsebenen für das Wiederziehen der Spundwand sind durch den Auftragnehmer während der Bauzeit zu unterhalten. Für das Wiederziehen der Spundwände ist mit dem Nachfolgeunternehmer rechtzeitig vor Beginn der Zieharbeiten ein Koordinationsgespräch zu führen. Eventuelle Wartezeiten aus mangelnder Koordination werden nicht vergütet. Ein im Detail abgestimmter Bauablauf mit Darstellung als Ziehplan, erstellt durch den AN, muss mit der gleichzeitig arbeitenden Rohbaufirma vorgelegt werden, der prinzipiell vorsieht, dass in Teilbereichen die Zieharbeiten von der Tiefgaragendecke möglich sind, mit einem Platzbedarf bestehend aus den notwendigen Zufahrtsmöglichkeiten für das Ziehgerät sowie Zubehör-LKW als auch Sattelfahrzeuge für einen Abtransport der gezogenen Spundwände (siehe Einschränkung oben genannt). Ein in Reichweite vom Ziehgerät benötigter Zwischenlagerplatz für die gezogenen Spundwände ist in Abstimmung mit der Rohbaufirma festzulegen. In Teilbereichen könnte eine Verladung der Spundwände mittels der Hochbaukräne erfolgen oder auch erforderlich werden. Diese Abstimmungsgespräche sind eigenverantwortlich durchzuführen. Aufgrund der Geometrie vom Baukörper als auch der angrenzenden Bebauungen, Grün- und Verkehrsflächen ist folgende Randbedingung maßgebend: Die Spundwandzieharbeiten erfolgen an unterschiedlich voneinander angeordneten Stellen und teilweise von der Tiefgaragendecke. Für die gesamten Zieh- und Rückbauarbeiten ist ein gemeinsames mit den beteiligten Firmen abgestimmtes Arbeiten notwendig. Hierzu ist ein Ziehplan zu erstellen, der gesondert ausgeschrieben ist. 6. KALIBRIERVERSUCH Vor Einbringung der Spundwände wird ein Kalibrierversuch zur Bestimmung der Bodenparameter und Festlegung der Einbringverfahren einschließlich Messung der Erschütterungen durchgeführt. Für den Kalibrierversuch sind 4 Doppelspundbohlen in der in den Positionen beschriebenen Güte mit einer Länge von ca. 12 m an 2 unterschiedlichen Stellen im hochfrequenten Rüttelverfahren mit/oder ohne Entlastungsbohrungen entsprechend den nachfolgenden Vorgaben einzubringen. Folgende Schwingungsgeschwindigkeiten sind zu gewährleisten: v eff. = 0,20 - 0,30 mm/s eff v max. = 0,30 - 0,45 mm/s je nach Entfernung der bestehenden Bebauung 7. TOLERANZEN Als Toleranz für die Herstellung sämtlicher Spundwände sind maximal 5 cm am Spundwandkopf und 1 % der Spundwandlänge, maximal jedoch 10 cm auf Höhe der Baugrubensohle bezogen auf SOLL-Lage Spundwand einzuhalten. Zur Überprüfung der angegebenen Toleranzen ist bei Übergabe der Baugrube an den Auftraggeber ein Bestandsplan zu übergeben, aus welchem die Toleranzmaße jeweils am Spundwandkopf und auf Höhe der Baugrubensohle eingetragen sind. Alle aus der Nichteinhaltung der angegebenen Toleranzen entstehenden Mehrkosten wie z. B. Mehrbeton, sind vom Auftragnehmer zu vergüten. 8. VERMESSUNG Dem Auftragnehmer werden 2 Hauptachsen und ein Höhenpunkt übergeben. Weitergehende Vermessungs- und Absteckarbeiten, die zur Durchführung der Baugrubenumschließungsarbeiten notwendig sind, müssen vom Auftragnehmer erledigt werden. 9. SCHUTZGELÄNDER Am Kopf sämtlicher Verbauwände ist ein Schutzgeländer bzw. eine Absturzsicherung entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften herzustellen. Die anfallenden Kosten werden gesondert vergütet. 10. ARBEITSEBENE Das vorhandene Grundstück wird als Arbeitsebene vom AG zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Arbeitsebenen für das Einbringen der Spundwand sind durch den AN zu erstellen und nach Übergabe während der Bauzeit vom AN zu unterhalten. Für das Wiederziehen der Spundwände ist mit dem Nachfolgeunternehmer rechtzeitig vor Beginn der Zieharbeiten Koordinationsgespräche zu führen. Eventuelle Wartezeiten aus mangelnder Koordination werden nicht vergütet. 11. LÄRM- UND ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ Die Auflagen bezüglich Lärmschutz und Erschütterungsschutz gilt die "TA Lärm", neueste Fassung, und die DIN 4150. 12. WASSERDICHTIGKEIT DER SPUNDWANDUMSCHLIESSUNG Bei der Baugrubenumschließung werden hohe Anforderungen an die Wasserdichtigkeit gestellt. Die Durchlässigkeit der mit einer Schlossdichtung versehenen Spundwandprofile darf maximal 1,5 l/s je 1.000 m2 benetzte Fläche betragen. Die Einbringungsunterstützung muss gemäß der Baubeschreibung aus der LV-Position vor Erreichen der Spundwandendtiefe enden. 13. PRÜFPFLICHT DES AUFTRAGNEHMERS Alle Maße und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss auf der Baustelle die für seine Gerätschaften erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse installieren, sofern hierfür keine eigenen Positionen ausgeschrieben sind. Die entsprechenden Verhandlungen und Beantragungen mit den jeweiligen Energieversorgern sind eigenständig vom Auftragnehmer zu führen. Der AG stellt Anschlussmöglichkeiten für Strom zur Verfügung. Die Verbrauchskosten für Strom, aber auch für Wasser, werden durch den AG/BH übernommen. Die Lage vom bauseitigen Stromanschlusspunkt kann der Skizze aus den ZTV "Allgemeine Baustelleneinrichtung" entnommen werden.
-IV- ZTV Spundwandarbeiten
04 Spundwandarbeiten
04
Spundwandarbeiten
04.07 Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 1800 cm3 Liefern, Einbringen und Vorhalten von Spundwänden auf die Dauer von 8 Monaten mit einem Wy von mindestens 1800 cm3, S 240 GP z. B. PU 18 oder gleichwertig, einschließlich Lieferung aller erforderlicher Eckprofile und Passbohlen. Spundbohlenlänge: ca. 10 - 12 m Die Abrechnung erfolgt nach erforderlicher Fläche gemäß geprüfter Ausführungsplanung des AG, d. h. von planmäßiger Oberkante Spundwand bis Unterkante Spundwand, multipliziert mit der Abwicklungslänge, gemessen in Achse der Wand. Sollte dem AN das statisch erforderliche Profil aus rammtechnischen Gründen (sowohl beim Einrütteln als auch beim Ziehen) als ungeeignet erscheinen, hat er das nach seiner Meinung erforderliche Profil selbst zu wählen. Eventuell hieraus anfallende Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet. Für Mehrkosten in Folge von Verlust werden nur die statischen Profile herangezogen. Einzurechnen ist das Säubern der Spundwandansichtsfläche von Erdreich im Zuge der Aushubarbeiten. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Einbringen der letzten Bohle und endet nach Freimeldung der Bohlen durch den AG.
04.07
Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 1800 cm3
255,00
m2
04.08 Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 2800 cm3 Liefern, Einbringen und Vorhalten von Spundwänden auf die Dauer von 8 Monaten mit einem Wy von mindestens 2800 cm3, S 240 GP z. B. PU 28 oder gleichwertig, einschließlich Lieferung aller erforderlicher Eckprofile und Passbohlen. Spundbohlenlänge: ca. 10 - 12 m Die Abrechnung erfolgt nach erforderlicher Fläche gemäß geprüfter Ausführungsplanung des AG, d. h. von planmäßiger Oberkante Spundwand bis Unterkante Spundwand, multipliziert mit der Abwicklungslänge, gemessen in Achse der Wand. Sollte dem AN das statisch erforderliche Profil aus rammtechnischen Gründen (sowohl beim Einrütteln als auch beim Ziehen) als ungeeignet erscheinen, hat er das nach seiner Meinung erforderliche Profil selbst zu wählen. Eventuell hieraus anfallende Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet. Für Mehrkosten in Folge von Verlust werden nur die statischen Profile herangezogen. Einzurechnen ist das Säubern der Spundwandansichtsfläche von Erdreich im Zuge der Aushubarbeiten. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Einbringen der letzten Bohle und endet nach Freimeldung der Bohlen durch den AG.
04.08
Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 2800 cm3
1.150,00
m2
04.09 Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 3200 cm3 Liefern, Einbringen und Vorhalten von Spundwänden auf die Dauer von 8 Monaten mit einem Wy von mindestens 3200 cm3, S 240 GP z. B. PU 32 oder gleichwertig, einschließlich Lieferung aller erforderlicher Eckprofile und Passbohlen. Spundbohlenlänge: ca. 10 - 12 m Die Abrechnung erfolgt nach erforderlicher Fläche gemäß geprüfter Ausführungsplanung des AG, d. h. von planmäßiger Oberkante Spundwand bis Unterkante Spundwand, multipliziert mit der Abwicklungslänge, gemessen in Achse der Wand. Sollte dem AN das statisch erforderliche Profil aus rammtechnischen Gründen (sowohl beim Einrütteln als auch beim Ziehen) als ungeeignet erscheinen, hat er das nach seiner Meinung erforderliche Profil selbst zu wählen. Eventuell hieraus anfallende Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet. Für Mehrkosten in Folge von Verlust werden nur die statischen Profile herangezogen. Einzurechnen ist das Säubern der Spundwandansichtsfläche von Erdreich im Zuge der Aushubarbeiten. Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Einbringen der letzten Bohle und endet nach Freimeldung der Bohlen durch den AG.
04.09
Liefern, Einbringen und Vorhalten Spundwand Wy 3200 cm3
610,00
m2
04.10 Ziehen Spundwand Ziehen und Abtransportieren der Spundwand vorgenannter Positionen. Einzurechnen ist das Säubern der Spundwandansichtsfläche von Erdreich im Zuge der Zieharbeiten. Dabei anfallendes Erdreich ist auf Kosten des AN zu beseitigen. Die Abrechnung erfolgt nach erforderlicher Fläche gemäß geprüfter Ausführungsplanung des AG, d. h. von planmäßiger Oberkante Spundwand bis Unterkante Spundwand, multipliziert mit der Abwicklungslänge, gemessen in Achse der Wand.
04.10
Ziehen Spundwand
2.015,00
m2
04.11 Zusätzliche Vorhaltung über 8 Mt Mehrpreis für zusätzliche Vorhaltung der Spundwände über  8 Monate. Die Abrechnung erfolgt nach Tonnen und Woche als Mehrpreis. Vergütet wird nur das statisch notwendige Profil gemäß Planung.
04.11
Zusätzliche Vorhaltung über 8 Mt
1.050,00
tWo