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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-V- ZTV Wasserhaltung -V- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wasserhaltung
(1) Für die Ausführung der Wasserhaltungsarbeiten gelten insbesondere folgende DIN-Vorschriften:
- DIN 18301 VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Bohrarbeiten
- DIN 18302 VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
- DIN 18305 VOB/C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Wasserhaltungsarbeiten
- DIN 18307
Druckrohrleitungsarbeiten
- DIN 18308
Drän- und Versickerungsarbeiten
sowie weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.
Darüber hinaus sind bei der Ausführung die Auflagen der Baugenehmigung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis zu beachten.
Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den neuesten technischen Vorschriften und Auflagen hinsichtlich der zulässigen Immissionswerte im Stadtbereich entsprechen, und in der Lage sind, die gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Das Durchfahren evtl. vorhandener Bohrhindernisse bei den Brunnenbohrungen wird gesondert vergütet.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind in die Angebotspreise einzurechnen, sofern sie nicht in eigenen Positionen erfasst sind.
(2) Beschreibung
Gemäß der Genehmigungsplanung des Tragwerksplaners wird die Baugrube bei dem vorliegenden Projekt bis in eine Aushubebene bei Kote ca. 550,3 m ü. NN, in Bereichen Aufzügen bei Kote 549,65 m ü. NN hergestellt. Die Baugrubentiefe beläuft sich somit auf ca. 4,2 m bis 4,85 m unter Geländeoberkante. Entsprechend den durchgeführten Baugrunduntersuchungen befindet sich die Baugrubensohle bis zu 2,55 m unter dem Bemessungswasserspiegel-Bau.
Die Baugrubenumschließung aus überschnittenen Bohrpfahlwänden und Spundwänden wird durch eine herzustellende Dichtsohle vervollständigt. Der vertikale Wasserzustrom wird durch die Dichtsohle abgesperrt.
Das Ziel der Wasserhaltung ist zunächst das Absenken des Grundwasserspiegels auf 0,5 m unter Baugrubensohle und in der Folge das Halten des erreichten Absenkziels bis zur Auftriebssicherheit des Gebäudes.
Auf der Baugrubensohle muss ggf. eine offene Wasserhaltung für die Tiefteile mittels Pumpensümpfen installiert werden.
Das gesamte aus der Baugrube geförderte Wasser ist über Sickerbrunnen wieder in den GW-Strom einzuleiten. Die Anordnung der Versickerungsanlage erfolgt außerhalb der Baugrubenumschließung, jedoch auf dem angrenzenden Grundstück (siehe Baustelleneinrichtungspläne und WH-Konzeptplan).
Da die Wasserhaltungsanlage bis zum Erreichen der Auftriebssicherheit in Betrieb bleiben muss, ist geplant Brunnen im Arbeitsraum anzuordnen. Brunnentöpfe sind nicht vorgesehen.
Der AN hat das Erreichen des festgelegten Absenkziels regelmäßig nachzuweisen und die GW-Haltung auf die baubetrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse ständig anzupassen.
(3) Gemäß den Voruntersuchungen sind folgende Leistungen zur Absenkung des Wasserspiegels, Entwässerung der Baugrubensohle geplant und durch eine eigene Ausführungsplanung WH zu bestätigen.
ca. 4 - 5 Absenkbrunnen D = 620 mm zur Trogentwässerung sowie zur Restwasserhaltung.
ca. 4 - 5 Sickerbrunnen D = 620 mm mit vorgeschalteten Absetzbecken zur Reinigung des geförderten Wassers mit einer vorgeschalteten Neutralisationsanlage .
Sammel- und Ringleitung für das Wasser aus Absenkbrunnen zur Weiterleitung in das Absetzbecken und anschließend in die Sickerbrunnen.
(4) Die Brunnenbohrungen D = 620 mm sind durch alle anstehenden Bodenschichten gemäß vorliegendem Baugrundgutachten abzuteufen. Die Bohrverfahren müssen einen schichten- und teufengerechten Aufschluss und den Ausbau eines optimal wirksamen Brunnens gewährleisten. Spülbohrungen sind daher nicht zugelassen. Die Bodenansprache erfolgt an Hand der bei den Brunnenbohrungen lückenlos vorzuhaltenden Bohrproben. Die Schichtenverzeichnisse nach DIN 4022 sind von einem erfahrenen Bohrmeister zu führen. Alle Brunnen sind nach Lage und Höhe zu vermessen.
(5) Die Absenkbrunnen sind mit Sumpf-, Filter-, Voll- und Aufsatzrohren, NW 300 mm, auszubauen. Der Ringraum zwischen Filterrohr und Bohrlochwandung wird mit Filtermaterial verfüllt. Als Filtermaterial ist (Filterkies oder) Filtersand einzubauen, dessen Kornaufbau den Bodenschichten und der Bodenkörnung anzupassen ist. Dies gilt sinngemäß auch für die Schlitzweite der Filterrohre. Im Ringraum sind Tondichtungen vorzusehen. Die Brunnenrohrtouren sind an der Oberkante mit tagwasserdichten Abschlüssen zu versehen. Diese müssen während der gesamten Betriebszeit der Brunnen ordnungsgemäß verschlossen sein und verschraubbare Lichtlotöffnungen aufweisen.
Um in den geschichteten Böden eine optimale Wasserschüttung der Brunnen über die erforderliche Betriebszeit zu erreichen und um das Fassungsvermögen zu vergrößern, ist bei den Absenkbrunnen nach dem Abschluss der Ausbauarbeiten und dem Brunnensäubern (Klarpumpen) noch eine Entsandung des umgebenden Bodens zur Erzeugung eines künstlichen Filters im Boden durchzuführen.
Diese Entsandung des Brunnens erfolgt über die Filterstrecken ohne Einbau von Manschetten. Alle hierfür erforderlichen Leistungen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Nach Abschluss der Entsandung wird die Entsandungspumpe ausgebaut und mit geeigneten Maßnahmen das Sumpfrohr entschlammt. In den so gereinigten Brunnen wird dann die endgültige Tauchmotorpumpe eingebaut und an die Vorflut angeschlossen.
Zweckmäßigerweise wird das Aus- und Einschalten der Pumpe beim Schocken der Brunnen über Elektroden, die auf den gewünschten Wasserspiegel eingehängt werden, gesteuert. Für das Messen des Gehaltes an mit dem Wasser geführten Bodenteilchen sind geeignete Spitzgläser vorzuhalten und zu verwenden (Protokoll).
Während des Pumpbetriebs ist über die gesamte Bauzeit regelmäßig (mindestens monatlich) gemeinsam mit der örtlichen Bauaufsicht die Sandführung der Brunnen zu messen. Das Ergebnis ist im Brunnenbetriebsbericht einzutragen.
(6) Die Vertikalbrunnen sind so an die gemeinsame Sammelleitung anzuschließen, dass die Pumpen einzeln abschaltbar und ausbaubar sind, ohne den Betrieb anderer Pumpen zu stören. Für den Pumpenbetrieb sind Unterwasserpumpen zu verwenden. Die Pumpen sind den anfallenden Wassermengen anzupassen, sodass sich für den AG die wirtschaftlichste Wasserhaltung ergibt. Das evtl. mehrmalige Wechseln der Pumpen wird nicht eigens vergütet und ist einzukalkulieren.
Die Möglichkeit, die Größenordnung der Schüttmenge annähernd festzustellen, ist beim Klarpumpen der Brunnen gegeben. Ungeeignete, defekte, über- oder unterdimensionierte Pumpen sind ohne Vergütung auszuwechseln. Geeignete Reserve-Unterwasserpumpen und Ersatzteile sind vorzuhalten.
(7) Die Brunnen sind nach Beendigung der Wasserhaltung zu verpressen, geeignete Verpressrohre bzw. Schläuche sind einzubauen. Diese dienen dem Verpressen der Brunnen nach Beendigung der Wasserhaltung.
(8) Für die Wahl des Durchmessers der Rohrleitungen sind die Anzahl und die Anfangsschüttung der anzuschließenden Brunnen maßgebend. Das Verlegen der Ring- und Vorflutleitungen erfolgt zweckmäßiger Weise am oberen Rand der Baugrubensicherung und ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Sammelleitungen sind an der Baugrubenwand so zu befestigen, dass sie keine Behinderung für den Baubetrieb darstellen. Die notwendigen Festlegungen für das Verlegen der Vorflutleitung haben unter Berücksichtigung des Spartenbestandes durch den AN und die Bauaufsicht des AG zu erfolgen.
In einem Teilbereich (z.B. entlang der bestehenden Bauwerke) kann es erforderlich werden, die Rohrleitungen an der Spundwand bzw. am Bestand anzuhängen und bei Bedarf entsprechend dem Baufortschritt in den Neubau umzulegen.
(9) Die mit der Wasserhaltung geförderten Wässer werden in die Versickerungsanlage eingeleitet. Alle zum Reinigen des offen geförderten Wassers erforderlichen Geräte und Stoffe sind in die Position Absetzbecken einzurechnen, soweit keine gesonderten Positionen dafür vorgesehen sind. Bei der Bemessung der Absetz- bzw. Neutralisationsanlage ist der maximal mögliche Wasseranfall aus den Absenkbrunnen und der offenen Wasserhaltung gem. Wasserrechtsgutachten und beiliegender hydraulischer Berechnung zu berücksichtigen. Zu kleine Absetzbecken sind ohne gesonderte Vergütung auszuwechseln bzw. durch weitere zu ergänzen. Die Menge und Reinheit des einzuleitenden Wassers ist täglich zu ermitteln und in den Brunnenbetriebsbericht einzutragen.
Aufgrund der Weichgel-Dichtsohle wird es erforderlich, regelmäßig den pH-Wert des geförderten Grundwassers zu messen. Bei erhöhten Werten (Grenzwert ca. 8,5) muss eine Neutralisationsanlage mit CO2-Eindüsung in Betrieb genommen werden.
Die Messung der geförderten Wassermenge erfolgt täglich über einen geeigneten Wasserzähler (Induktionsmessung) und ist in den Betriebsbericht der Wasserhaltung einzutragen. Es dürfen nur Wässer wieder versickert werden, die frei von Sanden, Schwebstoffen, Zement und Injektionsschlempe sind.
Folgekosten, die durch ungenügend gereinigtes Wasser entstehen, hat der Auftragnehmer zu tragen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, gefördertes Wasser aus der Baugrube in das gemeindliche Kanalnetz einzuleiten.
(10) Die während des Erdaushubes notwendigen Maßnahmen der offenen Wasserhaltung zum Fassen, Fördern und Ableiten des anfallenden Trogwassers (Erstwassermenge bis zur Inbetriebnahme der Absenkbrunnen), sowie des Tag-, Sicker- und Brauchwassers mit Ausnahme der Pumpenvorhaltung und des -betriebes, sind Nebenleistungen des Erdbaus. Folgekosten der offenen Wasserhaltung, die durch ungenügend gereinigte Wässer entstehen, hat der AN zu tragen. Infolge von Grundwassereintritten durch Undichtigkeiten der Baugrubenumschließung sowie von Brauch- und Tagwassereintritten in der Baugrube wird zu den Absenkbrunnen geleitet.
(11) Der Betrieb der Grundwasserabsenkungsanlagen muss durch eine Alarmanlage überwacht werden, die bei Wasseranstieg in den einzelnen Pumpensümpfen, Stromausfall oder Defekt einer Pumpe akustische und optische Warnsignale gibt. Die Überwachung muss rund um die Uhr erfolgen, auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Dies bedeutet, dass mindestens täglich die Anlage durch eine geeignete Person überprüft wird und zu jeder Zeit eine Person verfügbar ist (Bereitschaftsdienst), welche im Falle einer Funktionsstörung Wartungsarbeiten und Reparaturen durchführen kann.
(12) Die geschlossene Wasserhaltungsanlage ist durch geeignete Notstromanlagen, die bei Stromausfällen automatisch anspringen, abzusichern. Für die zu kalkulierende Bemessung ist von der Anzahl der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Brunnen- und Pumpengrößen auszugehen.
(13) Die Wasserstände jedes Absenkbrunnens, Versickerungsbrunnen und Pegels bzw. an Messstellen, die für die Wasserhaltung und Einleitung von Bedeutung sind, sind während des Betriebes mindestens 1 x täglich (erst wöchentlich nach Übergabe der Baugrube) abzuloten. Die Ergebnisse sind im Brunnenbetriebsbericht einzutragen.
Alle geförderten Wassermengen müssen erfasst werden. Die Messergebnisse sind täglich im Brunnenbetriebsbericht einzutragen. Alle vorgenannten Leistungen sind in die Positionen für Vorhaltung, Überwachung und Wartung der Wasserhaltungsanlage einzurechnen.
(14) Der Brunnenbetriebsbericht ist ein Aufmaß. Vom AN sind täglich u.a. die
- Soll-Betriebswasserstände
- gemessenen Wasserstände in den Absenkbrunnen bzw. GW-Pegeln, Versickerungsbrunnen
- Zählerstände Betriebsstunden Pumpen
- Wassermengen
- Änderung der Sondenstellung
- Sandführung (monatlich)
- Beschädigung, Ausfall, Besonderheiten, Bemängelungen
einzutragen.
Die Eintragungen sind vom Auftragnehmer und der AG-Bauleitung täglich zu prüfen und abzuzeichnen.
(15) Vier Wochen nach Auftragsvergabe ist unter Berücksichtigung der Positions- und Werkpläne eine eigenständige Ausführungsplanung WH samt Berechnungen der Grundwasserabsenkung durchzuführen und der erstellte Ausführungsplan (=Projektplan), ggf. mit Erläuterung, mit Angaben zur Brunnenanordnung und Leitungsführung beim AG einzureichen. Hierzu ist vorab eine Abstimmung mit dem Baugrundgutachter und dem Tragwerksplaner vorzunehmen.
Dieser Plan soll die Gesamtkonzeption der durch den AN geplanten und berechneten Grundwasserabsenkanlage enthalten. Unter Berücksichtigung der sich während der Bohrarbeiten verbessernden Kenntnisse der hydrogeologischen, bautechnischen und örtlichen Gegebenheiten können die im Projektplan dargestellten Bestandteile der Grundwasserabsenkanlage in Anzahl, Art und Lage verändert werden.
(16) Sämtliche Auflagen aus dem Wasserrechtsverfahren und Wasserrechtsbescheid sind einzuhalten und zu berücksichtigen, sowie in die Einheitspreise einzukalkulieren.
(17) Aufgrund der zu erwartenden Bauzeit bis zur Auftriebssicherheit wird es erforderlich, sämtliche Teile der Wasserhaltungsanlage gegen Einfrieren zu schützen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position zu berücksichtigen.
(18) Aufmaß und Berechnung
18.1 Brunnentiefen
Bohrtiefen werden wie im LV-Langtext gemessen.
18.2 Betriebsüberwachung
Die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes und Betriebes der GW-Absenkanlage wird mit einer gesonderten Position abgegolten.
18.3 Steigleitungen
Senkrechte Steigleitungen in Vertikalbrunnen sowie die Schieber und die Wassermengenzähler sind in die Einheitspreise der Pumpen einzukalkulieren.
18.4 Pumpenleistung
Die Wahl der richtigen Leistungsgröße der Pumpen obliegt dem AN. Grundlage hierfür sind die Angaben im Gutachten zur Einleitung eines Verfahrens nach den Wasserrechten, die Erkenntnisse aus dem Klarpumpen der Brunnen sowie die jeweiligen Förderhöhen.
18.5 Einbau Pumpen
Das Auf- und Abbauen der einzelnen Pumpen (einschl. der Anschlüsse an die Alarmanlage und Notstromversorgung) wird nur einmal vergütet. Sofern aus technischen, wirtschaftlichen oder baubetrieblichen Gründen eine Pumpenanlage ausgewechselt werden muss, so gilt das erneute Auf- und Abbauen als Nebenleistung.
18.6 Vorhaltung
Die Wasserhaltungsanlage mit Fertigstellung und Übergabe der Baugrube bleibt im Verantwortungsbereich der beauftragten Firma. Für das vorliegende Leistungsverzeichnis wird eine Vorhaltezeit von ca. 8 Monaten angenommen. Es gelten die Vorhalteregelungen der einzelnen LV-Positionen.
18.7 Rohrleitungen
In den Meterpreis sind alle Verbindungselemente und Dichtungen, Form- und Passstücke, Schieber usw. einzukalkulieren. Zumindest die Sammelleitungen müssen aus Gründen der Funktions- und Betriebssicherheit durch selbsttätig arbeitende Be- und Entlüftungsventile wirksam be- und entlüftet werden. Dies gilt auch für die Vorflutleitung.
18.8 Neutralisationsanlage
Durch die Weichgel-Injektionssohle kann der pH-Wert des geförderten Wassers stark erhöht sein. Bei Überschreitung des Grenzwertes beim pH-Wert von ca. 8,5 muss eine Neutralisationsanlage mit CO2-Eindüsung installiert werden.
Die Grenzwerte für absetzbare Stoffe und pH-Wert müssen über die gesamte Betriebsdauer der Wasserhaltungsanlage stichprobenartig überprüft und dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer muss auf der Baustelle die für seine Gerätschaften erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse installieren, sofern hierfür keine eigenen Positionen ausgeschrieben sind.
Die entsprechenden Verhandlungen und Beantragungen mit den jeweiligen Energieversorgern sind eigenständig vom Auftragnehmer zu führen.
Der AG stellt Anschlussmöglichkeiten für Strom zur Verfügung. Die Verbrauchskosten für Strom, aber auch für Wasser, werden durch den AG/BH übernommen. Die Lage vom bauseitigen Stromanschlusspunkt kann der Skizze aus den ZTV "Allgemeine Baustelleneinrichtung" entnommen werden.
-V- ZTV Wasserhaltung
05 Wasserhaltung
05
Wasserhaltung
05.29 Installation Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h Installation einer Neutralisationsanlage zur pH-Wert-Einregelung für eine Pumpwassermenge von ca. 50 - 60 m3/h.
Folgende Leistungen sind einzurechnen:
Allgemeine Baustelleneinrichtung und -räumung, An- und Abtransport aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Materialien
Auf- und Abbauen der Neutralisationsanlage unter Einhaltung aller einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzrichtlinien, Aufbau Reaktionsstrecke mindestens 30 m, DN 150
Neutralisationssysteme mit Rohrschleife mit Steuer, Mess- und Regeltechnik
Ständige Messung und Anzeige des pH-Werts
CO2-Flaschen-Bündel
Testlauf und Inbetriebnahme
05.29
Installation Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h
1,00
St
05.30 Vorhalten der Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h Vorhalten der Neutralisationsanlage der vorbeschriebenen Position während der gesamten Betriebsdauer der Wasserhaltung.
05.30
Vorhalten der Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h
250,00
d
05.31 Betrieb und Überwachung der Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h Betrieb und ständige, ununterbrochene Überwachung der Grundwasserneutralisationsanlage der vorbeschriebenen Positionen einschließlich aller Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten während der Betriebsdauer, sowie Austausch defekter pH-Elektroden sowie der für den Betrieb benötigte Verbrauch an CO2 einschließlich dessen Lieferung und Wechsel.
Abrechnung nach Stück und Tagen (Std), beginnend mit der Inbetriebnahme der Wasserhaltung und endet mit deren Abschaltung.
05.31
Betrieb und Überwachung der Neutralisationsanlage 50 - 60 m3/h
250,00
d