Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
PROJEKTBETEILIGTE
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANLAGENVERZEICHNIS
VERWENDETE ABKÜRZUNGEN
OBJEKTBESCHREIBUNG
VORBEMERKUNGEN ZUM LV
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN I - VII
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Titel 01 - Allgemeine Baustelleneinrichtung
Titel 02 - Kampfmittelerkundung
Titel 03 - Bohrpfahlarbeiten
Titel 04 - Spundwandarbeiten
Titel 05 - Wasserhaltung
Titel 06 - Injektionsdichtsohle
Titel 07 - Erdarbeiten und Entsorgung
Titel 08 - Leistungen auf Nachweis
KOSTENZUSAMMENSTELLUNG
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Bauvorhaben
Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage
Singerstraße 3, 82362 Weilheim in Oberbayern
Bauherr
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH
Jesuitengasse 21
86152 Augsburg
1. Baubeschreibung/Baustelle/Bauorganisation
1.1 Allgemein
1.1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück befindet sich in der Singerstraße 3.
Gemarkung: Stadt Weilheim
Flur-Nr.: 3210/6
1.1.2 Gebäude
Es wird eine Wohnanlage und eine Tiefgarage errichtet.
Die Wohnanlage ist über Gelände drei- bis viergeschossig.
Höhenlage:
Die planerische Höhenkote 0,00 liegt bei 554,5 m ü. NN.
Grundwasser:
Bemessungswasserstand Verbau: 552,2 m ü. NN
Bauzeitlicher Wasserstand: 552 m ü. NN
Mittlerer Wasserstand: 552 m ü. NN
1.1.3 Verkehrsverhältnisse im Baubereich
Es wird darauf hingewiesen, dass Zufahrten zum Baubereich über öffentliche Straßen erfolgen. Die geltenden Bestimmungen und Verordnungen sind einzuhalten.- Siehe auch StVO.
Notwendige Regelungen für Spezial- u. Schwertransporte im öffentlichen Verkehrsnetz u. sonstigen Zufahrtstraßen sind vom AN zu treffen, alle notwendigen Genehmigungen hierfür sind vom AN einzuholen. Diese Kosten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen, wenn sie nicht gesondert ausgewiesen sind. Die Bauleitung ist rechtzeitig über solche Transporte zu informieren. Die Zufahrten zu den Nachbargrundstücken dürfen zu keinem Zeitpunkt behindert werden. Die jeweiligen Baustraßen sowie Zufahrten zum Baugelände sind im Baustelleneinrichtungsplan erfasst. Auch hier muss mit bauablaufbedingten Änderungen gerechnet werden (z.B. Sperrung o. Verlegung einer der Zufahrten o.ä.).
Baustellenerschließung:
Die Baustelle wird über die Singerstraße erschlossen.
Die Zufahrt von anliefernden Fahrzeugen und das Parken von Firmenfahrzeugen ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Insbesondere bei größeren Materiallieferungen, die zeitweise wg. Abladevorgängen o.ä. die Baustelle blockieren ist dies rechtzeitig anzuzeigen und abzustimmen.
Private PKW dürfen nicht auf dem Gelände abgestellt werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Baustellensicherung:
Das Baugrundstück ist umlaufend zu den öffentlichen- und privaten Nachbarflächen hin mit einem Bauzaun (mit Zufahrtstoren) eingezäunt.
Freizuhaltende Flächen:
Alle Baustraßen sind als Zufahrtstraßen für Feuerwehr, Rettungsfahrzeug, Polizei und sonstige Hilfsfahrzeuge unbedingt freizuhalten. Auch alle Flächen, die einer bestimmten Nutzung zugeordnet sind, sind von andersartigen Nutzungen freizuhalten, insbesondere Mieten. Dort abgestellte Fahrzeuge u. Materialien werden auf Kosten des Verursachers entfernt.
Sonstige Flächen:
Gemäß Baustellenplanung stehen im Gelände verschiedene Flächen zur Verfügung. Diese können erst nach Auftragsvergabe im Einzelnen zugeteilt werden.
Eine kooperative Abstimmung der Firmen untereinander wird vorausgesetzt!
Lager etc.:
Lager, Abladestellen, Flächen für Arbeitsvorbereitung, Fertigung werden zugewiesen und sind zu minimieren. Materialien, Maschinen und Geräte sind nur dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Standorte sind mit der Bauleitung zu klären. Spezial- und Schwertransporte sind rechtzeitig anzumelden.
Innerhalb des Gebäudes besteht kein Anspruch auf abschließbare Räumlichkeiten. Alle in Anspruch genommenen Flächen sind in ihren Urzustand zurück zu versetzen.
1.1.4 Baustrom und Bauwasser
Bauwasser:
Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden vom AG übernommen. Durch den AN ist auf der Baustelle ein frostgeschützter Wasserentnahmepunkt für seine eigenen Leistungen zu erstellen. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch. Ab diesem Entnahmepunkt muss der AN die weitere Versorgung für seine Leistung selbst übernehmen. Bei erforderlichen Kreuzungen vorhandener Bauwerke, Straßen und Wege sind die Leitungen des AN von diesem selbst ausreichend zu sichern sowie eine Behinderung anderer Unternehmer auszuschließen. Dass der benötigte Wasseranschluss jeweils rechtzeitig für die Leistung des AN zur Verfügung steht ist ausschließlich Sache des AN. Nach Abschluss der Leistung des AN erfolgt der Rückbau von dem Wasserentnahmepunkt durch den AN.
Anschluss Abwasser:
Ist während der Leistungsphase vom AN nicht vorhanden.
Baustrom:
Die Kosten für Baustrom werden vom AG übernommen. Die Versorgung der Baustelle mit Strom erfolgt über einen Haupt-Baustromverteiler. Ab diesem Verteiler ist die weitere Verteilung vom AN selbst zu übernehmen. Dabei sind Anpassungen und Umlegungen im Rahmen des Baufortschritts einzukalkulieren. Bei erforderlichen Kreuzungen vorhandener Bauwerke, Straßen und Wege sind die Leitungen des AN von diesen selbst ausreichend zu sichern, sowie eine Behinderung anderer Unternehmer auszuschließen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Hinweis:
Die Baustromversorgung darf nicht für Heizzwecke verwendet werden. Die Vorhaltung erfolgt nur nach tatsächlicher Erfordernis des jeweiligen Ausbaugewerks.
1.1.5 Abfallentsorgung
Grundsätzlich hat jeder Unternehmer seinen Abfall, Müll, Schutt als Nebenleistung nach VOB/C eigenverantwortlich zu entsorgen. Die gesetzlichen Entsorgungsvorschriften sind zu berücksichtigen. Die Entsorgung des Baumülls muss mindestens arbeitstäglich erfolgen.
Alle Firmen verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, die Anforderungen an die vom Bauherrn gewünschte Ordnung und Sauberkeit der Baustelle zu berücksichtigen und sich an der Sauberhaltung der Baustelle aktiv zu beteiligen. Sollte dies nicht funktionieren und sich Abfall an der Baustelle ansammeln, wird das Säubern und die Abfallentsorgung von der Baustelle einer Baureinigungsfirma beauftragt. Die Kosten werden dann ohne weiteren Nachweis des Verursachers auf die zu dem Zeitpunkt vor Ort befindlichen Firmen verteilt, bzw. in deren Abrechnungen in Abzug gebracht. Dem wird mit der Abgabe des Angebots ebenfalls zugestimmt.
Siehe hierzu Formular der Vergabestelle: "Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen"
1.1.6 Naturschutz/Immissionsschutz
Zur Sicherstellung von während der Bauphase durch Lärm-, Erschütterungs- und Staubimmissionen unbeeinträchtigten Arbeitsplätzen dürfen keine Baumaßnahmen oder sonstigen Tätigkeiten auf dem Baugelände vorgenommen werden, die zu Immissionen führen, welche die folgend aufgeführten Werte überschreiten:
Ruhezeit/Nachtzeit: 20:00 Uhr - 07:00 Uhr. Die örtlichen Vorschriften (Stadt Weilheim) zur Begrenzung v. Schallimmission sowie Natur- und Landschaftsschutz sind einzuhalten.
1.1.7 Arbeitsschutz
Der Bauherr setzt einen Koordinator ein, der während der Ausführung des Bauvorhabens entsprechend § 3 Abs.3 BaustellenVO gegenüber allen am Bau Beteiligten tätig wird. Es gilt die Baustellenverordnung in ihrer neusten Fassung, welche vom SiGeKo (siehe Auflistung Fachingenieure) vor Baubeginn an alle Unternehmen verteilt wird.
Bei Gefahr im Verzug gilt das auch gegenüber Beschäftigten. Jeder Auftragnehmer hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter bekannt zu geben. Dies gilt auch für evtl. Abweichungen von Festlegungen des SiGePlans. Der AN hat dem Bauherrn in geeigneter Form über den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferung, die Arbeitsleistung, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse zu berichten. Dem Koordinator sind Unfälle, Erste-Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals ist zu sorgen. Die Verpflichtung des AN bzgl. des Einsatzes von Sicherheitskräften wird durch die Baustellenordnung nicht berührt. Der AN hat der Projekt- u. Bauleitung des Bauherrn Namen und Anschrift des jeweilig Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkraft mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Insbesondere sind darin die Zwischenlagerungen, sowie Transport- und Montagezustände zu beschreiben. Ferner müssen die Maßnahmen zur Erstellung von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen genannt sowie die zugehörigen Übersichtzeichnungen enthalten sein. Erst nach Überprüfung der Montageanweisung durch den Koordinator kann mit den Montagearbeiten begonnen werden.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und Verkehrsanlagen mit mehr als 2 m Absturzhöhe erst benutzt werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. die Maßnahmen gegen Absturz von Aufsichtsführenden überprüft worden sind. Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeitsplätze sind zu sichern oder abzusperren.
Wenn Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erforderlich werden und ein Freischalten nicht möglich ist, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen unter Beteiligung des Koordinators festzulegen. Der AN darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von zugeordneten Speisepunkten versorgen, die z.B. mit einer Einrichtung zum Trennen ausgerüstet sind. Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen elektrotechnischen Regeln entsprechen und regelmäßig nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Anlagen, die unter die Verordnung nach dem Gerätesicherheitsgesetz fallen (Dampfkessel, Aufzüge, Druckbehälter, Druckgasbehälter, Azetylenanlagen, elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten) dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Koordinator eingerichtet und betrieben werden. Der AN hat für die vorgeschriebenen Anzeigen, Erlaubnisse und Sachverständigenprüfungen sowie den sicheren Unterhalt selbst zu sorgen. Der Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Strahlmittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Lösemittel) einschließlich ihrer Lagerung hat nach der Gefahrenstoffverordnung zu erfolgen und ist u.a. nur zulässig, wenn eine ausreichende Betriebsanweisung vorliegt und ggf. der Gewerbeaufsicht und der zuständigen Berufsgenossenschaft die Tätigkeit angezeigt wurde.
1.1.8 Bauvermessung
Die Lage und Anzahl der Vermessungspunkte werden von der Bauleitung festgelegt.
Es handelt sich hierbei nur um eine Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehung.
Weitere vermessungstechnische Leistungen hat der AN selbst auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Der AN ist für eine sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des AG einzuholen.
Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des AG beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten das AN wiederhergestellt.
Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der AN ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der AG vor der Weitermontage zu verständigen.
Der AN trägt, unabhängig von der Leistung des AG, für die richtige planmäßige Lage aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung
1.1.9 Baustellenbewachung
Bewachung und Verwahrung der Arbeitsgeräte, Arbeitskleider, Materialien usw. des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen ist Sache des AN, auch während der Arbeitsruhe. Der AN hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Arbeiten durch den AG und dessen Bauleitung.
1.1.10 Brandschutz
Der vorbeugende bauliche Brandschutz wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Gesetzen, DIN 4102, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Normen ausgeführt. Grundlage ist das genehmigte Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung.
Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und zur Vermeidung von Fehlalarmen ist auf der Baustelle das Rauchen verboten (Ausnahme im Freien/Gelände Straßenniveau, also Rauchverbot auch auf der Dachfläche).
Für Schweiß-, Trenn-, Schneide-, Schleifarbeiten wird ein Erlaubnisschein ausgegeben und vom AN gegengezeichnet. Die Auflagen dieser Schweißerlaubnis sind zu beachten.
Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass sämtliche angrenzenden Bauteile ausreichend gegen Hitze und Funkenflug abgeschirmt werden.
Die Kosten für Fehlalarm (Feuerwehreinsatz) die durch unterlassenes Anzeigen von o.g. Arbeiten ausgelöst werden, werden dem AN in Rechnung gestellt.
1.1.11 Baukrannutzung
Der Baukran wird mit Abschluss der Rohbauarbeiten abgebaut. Bis zu diesem Zeitpunkt steht der Baukran zur Mitbenutzung zur Verfügung. Der Bedarf ist mit der Rohbaufirma rechtzeitig abzustimmen. Die Krannutzung ist der Rohbaufirma direkt nach Stundennachweis zu vergüten.
Ab dem Zeitpunkt des Kranabbaus muss der Transport von Materialien durch den AN selbst mit eigenen Hilfsmitteln (Autokran, Hebezeug o.ä.) erfolgen. Kosten hierfür sind in den entsprechenden Baustelleneinrichtungspositionen mit zu berücksichtigen.
1.1.12 Bautafel
Es wird durch die Bauherrschaft eine allgemeine Bautafel errichtet.
Den ausführenden Firmen wird nach Absprache mit der Bauleitung gestattet, eigene Werbetafeln aufzustellen. Nicht freigegebene Werbetafeln werden kostenpflichtig entfernt.
1.1.13 Bauführung durch den Auftragnehmer
Während der gesamten Ausführungsdauer hat sich ständig ein mit der Durchführung vergleichbarer Objekte versierter, deutschsprachiger Handwerksmeister bzw. Montagemeister, für das zur Ausführung anstehende Gewerk, auf der Baustelle zu befinden. Dem wird mit der Abgabe das Angebots zugestimmt.
1.1.14 Beschädigungen
Evtl. entstandene Beschädigungen am Gebäude oder an umliegenden Gebäuden, Bauteilen und Befestigungen aller Art, sind unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige durch den AN nicht, so ist der AG nicht verpflichtet dem AN nachzuweisen, dass er den Schaden verursacht hat. Der AN muss in diesem Fall nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
2. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die Teilnahme an wöchentlichen Jour-fixe Terminen, zur Arbeitsvorbereitung und während der Ausführungszeit des AN ist verbindlich.
Zulässige Arbeitszeiten sind werktags von 07:00 - 20:00 Uhr
2.1 Gültige Vorschriften
Es gelten:
- die Leistungsbeschreibung mit Planzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte usw.)
- die allg. anerkannten Regeln der Technik
- die UVV
- die VOB
2.2 Planunterlagen
2.2.1 Planung des Architekten und weiterer Ingenieure:
Planungsunterlagen sowie ggf. weitere zur Kalkulation relevante Gutachten und Untersuchungsergebnisse liegen der Ausschreibung bei.
Vergabestelle:
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH
Siedlungs- und Wohnungsunternehmen
Jesuitengasse 21, 86152 Augsburg
2.2.2 Werkstatt-/Ausführungsplanung der Firmen
Sofern das Gewerk dies erfordert, sind durch den AN auf eigene Kosten Ausführungs-/ Werkstattpläne und wesentliche Detailpunkte zu erstellen. Die Ausführungspläne sind dem Architekten, bzw. zuständigen Fachplaner rechtzeitig (spätestens 10 Kalendertage vor erforderlichem Freigabetermin) vor Ausführung zur Freigabe in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Der Aufwand für etwaige Korrekturen der Firmenausführungspläne und erneute Planvorlagen zur Freigabe ist in den Nebenkosten enthalten.
2.2.3 Leistungsverzeichnis GAEB / PDF:
Zur Veranschaulichung und Erleichterung der Kalkulation können innerhalb der Positionen des Leistungsverzeichnisses Planausschnitte, Detailskizzen etc. als Grafik eingefügt sein. Gelegentlich werden aufgrund datentechnischer Schnittstellenprobleme und verschiedenen GAEB-Versionen die Zeichnungen nicht mit in der GAEB-Datei übertragen! Deshalb ist es zwingend erforderlich, das Angebot nicht nur alleine mittels der GAEB-Datei zu erstellen, sondern parallel die PDF-Datei zu sichten!
2.3 Lage, Beschaffenheit der Baustelle
Der AN wurde mit der vorangegangenen Bau- und Baustellenbeschreibung und dem beiliegenden BE-Plan über die Beschaffenheit der Baustelle informiert. Es steht dem Bieter offen, sich vor Angebotsabgabe über Lage, und Beschaffenheit der Baustelle, die Zu- und Abfahrtswege sowie mögliche Lager-, Abstell- und Vorbereitungsflächen vor Ort ein Bild zu machen. Bei beengten Baustellenverhältnissen in Innenstädten o.ä. Baustellen, besteht kein automatischer Anspruch auf Lager- Abstell- und sonst. Flächen. (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung / Bauorganisation)
2.4 Weitere Nebenleistungen
In die Einheitspreise ist über die Nebenleistungen der VOB hinaus folgendes einzurechnen:
2.4.1 Umweltverträglichkeit
Für die Ausführung seiner Leistungen hat der Auftraggeber nur umweltverträgliche, umweltfreundliche und keine gesundheitsschädlichen Materialien zu verwenden (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung / Bauorganisation).
2.4.2 Immissionsschutz
Alle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Lärm- und Staubbelästigung dienen, sind zu treffen. Evtl. Regressansprüche Dritter gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es gelten neben dem BImSchG alle einschlägigen umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung / Bauorganisation).
2.4.3. Liefern
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich inkl. Liefern, Herstellen und Einbauen der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. ggf. Zwischenlagern sowie Transport zur Verwendungsstelle.
Es besteht kein Anspruch zur Zwischenlagerung auf der Baustelle.
2.4.4. Abfall
Das Beseitigen und Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie die Beseitigung der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, wird nicht eigens vergütet (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.4.5. Bauleitung
Sämtliche Leistungen sind nach Angabe des Architekten, des Tragwerkplaners und der Bauleitung auszuführen. Die Vorgehensweise aller Arbeiten muss über die Bauleitung mit dem Auftragnehmer anderer Gewerke abgestimmt werden.
Für den Einbau/die Verarbeitung gelten die Herstellervorschriften.
2.4.6. Installationen
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. a. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
2.4.7. Weitere Schutzmaßnahmen
Alle Schutzmaßnahmen auf dem Transport- und Zugangsweg zur Verwendungsstelle sind zu treffen. Der Auftragnehmer hat den baulichen Zustand, den er vorgefunden hat, wieder herzustellen.
2.4.8. Öffentliche Genehmigungen
Einholen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse für die Benutzung von öffentlichem Grund einschl. der anfallenden Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.4.9 Angrenzende Verkehrsflächen
Bei den an die Baumaßnahme angrenzenden bzw. die Baumaßnahme betreffenden Verkehrsflächen ist sicherzustellen, dass deren Benutzung nicht gefährdet wird. Öffentliche und private Straßen und Wege sind von baustellenbedingter Verschmutzung laufend, mindestens jedoch zweimal arbeitstäglich zu reinigen, einschließlich Maßnahmen gegen Staubentwicklung (Wassereinsatz), über die gesamte Bauzeit. Die Zufahrtsmöglichkeit für Rettungs- und Löschfahrzeuge ist auch während der Baumaßnahme jederzeit sicherzustellen. Die Durchfahrt für den normalen Straßenverkehr muss auch während der Baumaßnahme möglich sein (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.4.10 Aufmaß
Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu nehmen.
2.4.11 Baupläne
Die Pläne für die Baumaßnahme werden digital versendet, als PDF-Dateien, oder sind als Papierausdrucke anzufordern.
Der AN erhält dann 2 Plansätze in Papierform. Die Kosten für diese 2 Plansätze trägt der AG. Kosten für weitere Vervielfältigungen trägt der AN. Diese sind nicht vergütungsfähig und ggf. in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.4.12 Bauteile
Sämtliche Anschlüsse und Verbindungselemente der im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Bauteile & Fertigteile sind durch den Bieter/Hersteller im Rahmen der Werkplanung festzulegen und in die Einheitspreise einzukalkulieren inkl. Erstellung aller erforderlichen Nachweise & Einreichung bei der Prüfstatik zur Freigabe (sofern nicht gesondert in Positionen ausgewiesen).
- Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen auch die Lieferung aller notwendigen Stoffe, Bauteile, Baumaschinen-/ und Geräte einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle
- Einholen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse
für die Benutzung von öffentlichem Grund, (Straßen- und Gehsteigsperrungen, etc.) einschließlich der anfallenden Gebühren für die Genehmigungen und Erlaubnisse sowie die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund (sofern nicht gesondert in Positionen ausgewiesen).
2.5 Arbeitsgerüste:
Erforderliche Innen-Arbeitsgerüste sind mit Ausnahme im Bereich des Treppenhauskopfes (Ausnahme Bauhauptarbeiterfirma - hier sind alle erforderlichen Arbeitsgerüste in den Positionen enthalten) in die Positionen mit einzurechnen. Die Raumhöhen sind in der Baubeschreibung beschrieben. Siehe hierzu auch Beschrieb "Baustelle" Punkt “Arbeitsgerüste“ (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.5.1 Arbeitsgerüste Gewerk Bauhauptarbeiten:
Sämtliche anfallende Kosten (Lieferung, Stellen, Vorhalten, Anpassen, Abtransport, technische Nachweise zur Gerüststandsicherheit, sonstige) für alle Arbeitsgerüste (innen und außen), die zur Erbringung der Leistungen des Gewerks erforderlich werden, sind in den Nebenkosten des Angebots enthalten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.6. Skonto:
Es können nur Nachlässe angeboten werden. Diese fließen in die Auswertung der Angebote ein.
Skontovereinbarungen sind nicht zugelassen.
2.7 Leitfabrikate:
Zur Erleichterung und Veranschaulichung der geplanten Zieleigenschaften der ausgeschriebenen Produkte und Leistungen, werden in den Ausschreibungen in begründeten Ausnahmefällen Leitfabrikate aufgeführt. Diese dienen dem AN lediglich zur Orientierung bei der Kalkulation. Es können überall jegliche gleichwertigen Produkte angeboten werden, sofern sie hinsichtlich Material, Qualität, Format und Farben gleichwertig sind.
Die abgefragten Bieterangaben zu Fabrikaten und Typen sind verbindlich auszufüllen. Sind die angebotenen Fabrikate/Typen in den einzelnen Positionen nicht ausgefüllt, gelten die Leitfabrikate als vereinbart.
2.8 Vorarbeiter/Bauleiter des AN
Die ständige Anwesenheit eines Vorarbeiters, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sowie sich in den einschlägigen Vorschriften auskennt, ist während der Leistungen des AN erforderlich. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.9 Besprechungstermine
Die Teilnahme an regelmäßigen Jour-Fixe Terminen ist zur Arbeitsvorbereitung und während der Ausführungszeit verbindlich.
2.10 Brandschutzkonzept
Die Beachtung und Umsetzung aller Vorgaben des Brandschutzkonzeptes ist durch den Auftragnehmer zwingend erforderlich. Das Brandschutzkonzept wird zur Ausführung zur Verfügung gestellt. Nachweise der brandschutztechnischen Übereinstimmung von Bauwerk und Konzept sind zu erbringen.
Das Erstellen und die Einreichung aller hierzu erforderlichen Dokumentationen, Prüfzeugnisse und Unternehmererklärungen beim AG ist in den Nebenleistungen enthalten (siehe auch Bau- und Baustellenbeschreibung/Bauorganisation).
2.11 Elektro- und Grundleitungsbau
Für die Teilleistungen Elektro- und Grundleitungsbau gelten ggf. abweichende Technische Vertragsbedingungen und zusätzliche technische Vertragsbedingungen vorrangig. Diese sind den entsprechenden Titeln zu entnehmen.
2.12 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch oder Tagesberichte zur führen und dem AG auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Der AN soll Angaben, die Maß und Art seiner Werkleistung betreffen oder beeinflussen können sowie aller Ereignisse, die sich auf die Vergütung auswirken können (insbesondere Behinderungen, Anordnungen des AG) in das Bautagebuch bzw. die Tagesberichte aufnehmen. Der AN ist jeweils berechtigt, Kopien zu fertigen. Die Tagesberichte begründen für sich keine Ansprüche des AN.
2.13 Abrechnung kumuliert
Aufmaß und Abrechnung der Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen sind prüffähig und steigend (kumuliert) zu erstellen. Schlussrechnungen des AN, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen vom AN neu ausgestellt werden. Die Anforderungen sind Voraussetzung für eine Zahlung des AG.
Allgemeine Baubeschreibung
Projektbeteiligte PROJEKTBETEILIGTE
BAUHERR
Kath. Pfründestiftungsverbund St. Ulrich
Fronhof 4
86152 Augsburg
BAUBETREUER DES BAUHERREN
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH
Siedlungs- und Wohnungsunternehmen
Jesuitengasse 21
86152 Augsburg
Telefon: +49 821 34755-0
Telefax: +49 821 34755-99
eMail: info@st-ulrichswerk.de
OBJEKTPLANUNG GEBÄUDE
3+architekten
glogger.müller.blasi gbr
Eberlestraße 27 a
86157 Augsburg
Telefon: +49 821 999802-50
Telefax: +49 821 999802-55
eMail: info@3plusarch.de
FACHPLANER TRAGWERK
Geiger - Fischer Ingenieurpartnerschaft PartG mbB
Im Tal 4
86179 Augsburg
Telefon: +49 821 579057
Telefax: +49 821 581896
eMail: info@geiger-fischer.de
PROJEKTBETEILIGTE
FACHPLANUNG SICHERHEITS- U. GESUNDHEITSKOORDINATOR
Bauleitungsbüro S. Niedermayer GmbH
Am Penzinger Feld 13
86899 Landsberg a. Lech
Telefon: +49 8191 9713991
Telefax: +49 8191 9713992
eMail: info@niedermayer-bauleitung.de
SONDERFACHPLANUNG VERMESSUNG
Schubert Vermessungen GmbH
Dammstraße 1
86424 Dinkelscherben
Telefon: +49 8292 951828
Telefax: +49 8292 951830
eMail: info@ib-sv.de
SONDERFACHPLANUNG BAUGRUNDUNTERSUCHUNG
EFUTEC GmbH
Experten für Umwelttechnik
Kapellenstraße 8
85411 Hohenkammer
Telefon: +49 8166 9979-79
Telefax: +49 8166 9979-80
Mobil: +49 172 9276683
eMail: info@efutec.de
WASSERRECHTLICHES VERFAHREN
GHB Consult GmbH
Dipl.-Geol. Norbert Kampik
Moosstraße 7
82319 Starnberg
Telefon: +49 8151 65688-0
Telefax: +49 8151 65688-99
eMail: kampik@ghb-consult.de
PROJEKTBETEILIGTE
FACHPLANUNG ROHBAU
hfp Hirsch Fischer Partner
Bau Projekte Beratungen
Eberlestraße 27 a
86157 Augsburg
Telefon: +49 821 650709-0
Telefax: +49 821 650709-29
eMail: info@hfp-augsburg.de
SONDERFACHPLANUNG SPEZIALTIEFBAU
IGG Ingenieurgemeinschaft Grundbau GmbH
Leipziger Straße 93
86169 Augsburg
Telefon: +49 821 74015-0
Telefax: +49 821 74015-15
eMail: igg@igg-grundbau.de
Projektbeteiligte
07 Erdarbeiten und Entsorgung
07
Erdarbeiten und Entsorgung
07.05 Material Z 0 (EPP-LVGBT) unbedenklicher Bodenaushub (Homogenbereich A1) Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 0 (LVGBT) einhält und keine oder nur in irrelevantem Umfang mineralische und nicht mineralische Fremdbestandteile enthält und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie N oder T-A bzw. entprechender bescheidlicher Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 0: Homogenbereich A1
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.05
Material Z 0 (EPP-LVGBT) unbedenklicher Bodenaushub (Homogenbereich A1)
500,00
t
07.06 Material Z 0 (EPP-LVGBT) mit Fremdbestandteilen Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 0 (LVGBT) einhält, aber mineralische und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-B = Verfüllung mit Bauschutt erlaubt, bzw. entprechende bescheidliche Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 0 mit Fremdbestandteilen aus Homogenbereich A1.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.06
Material Z 0 (EPP-LVGBT) mit Fremdbestandteilen
200,00
t
07.07 Material Z 1.1 (EPP-LVGBT) Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 1.1 (LVGBT) einhält und mineralische (auch > 10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-B bzw. entprechender bescheidlicher Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 1.1 ggf. mit Fremdbestandteilen aus Homogenbereich A1.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.07
Material Z 1.1 (EPP-LVGBT)
450,00
t
07.09 Material Z 0 (EPP-LVGBT) mit Fremdbestandteilen Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 0 (LVGBT) einhält, aber mineralische und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-B = Verfüllung mit Bauschutt erlaubt, bzw. entprechende bescheidliche Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 0 mit Fremdbestandteilen aus Homogenbereich A2.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.09
Material Z 0 (EPP-LVGBT) mit Fremdbestandteilen
200,00
t
07.10 Material Z 1.1 (EPP-LVGBT) Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 1.1 (LVGBT) einhält und mineralische (auch > 10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-B bzw. entprechender bescheidlicher Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 1.1 ggf. mit Fremdbestandteilenaus Homogenbereich A1 oder A2.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.10
Material Z 1.1 (EPP-LVGBT)
900,00
t
07.11 Material Z 1.2 (EPP-LVGBT) Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 1.2 (LVGBT) einhält und mineralische (auch > 10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-C bzw. entprechender bescheidlicher Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 1.2 ggf. mit Fremdbestandteilen aus Homogenbereich A2.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.11
Material Z 1.2 (EPP-LVGBT)
300,00
t
07.12 Material Z 2 (EPP-LVGBT) Laden, Transport, Verwiegung und Entsorgung von Material, das die Zuordnungswerte für Z 2 (LVGBT) einhält und mineralische (auch > 10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthalten kann und auf eine dafür zugelassene Grube (Standortkategorie T-C2 bzw. entprechender bescheidlicher Genehmigung) verbracht wird.
Mineralischen Bodenaushub/Bauschutt aufnehmen, laden, transportieren und verwerten.
Material Z 2 ggf. mit Fremdbestandteilen aus Homogenbereich A1 oder A2.
Verzögerungen durch die nötigen Probenahmen und die Erstellung der Deklarationsanalytik im Rahmen der Beprobung sind in die Preise mit einzurechnen.
Die Zeit vom Eingang der Mischproben ins Labor bis zur Vorlage der Analysenergebnisse von 5 - 10 Arbeitstagen ist von AN einzukalkulieren.
Massenermittlung anhand von Wiegescheinen.
Benannter Entsorgungsweg muss vom AG vorab freigegeben werden!
07.12
Material Z 2 (EPP-LVGBT)
200,00
t
07.13 Gewachsene Böden Homogenbereich B1 lösen, laden und entsorgen Anstehenden Boden des Homogenbereichs B1 (Auelehm) gemäß Baugrundgutachten profilgerecht lösen, laden und abtransportieren. Das Aushubmaterial geht in den Besitz des AN über und ist zu verwerten/entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß in m³ eingebautem Boden. Eine Auflockerung wird nicht berücksichtigt.
Die Freigabe des Materials erfolgt durch die örtliche Fachbauleitung.
Der Auftragnehmer erstellt auf seine Kosten vor Beginn der Erdarbeiten in Höhe der jeweiligen Ober- bzw. Unterkante vom Homogenbereich vor und nach dem Aushub ein Aufmaß. Dieses Aufmaß wird Grundlage der Abrechnung. Abgerechnet werden die Aushubmassen als feste Masse, eine Auflockerung wird nicht berücksichtigt.
Das Material geht in das Eigentum des AN über.
Abrechnung nach digitalem Aufmaß.
07.13
Gewachsene Böden Homogenbereich B1 lösen, laden und entsorgen
2.750,00
m3
07.19 Entsorgungskonzept Entsorgungskonzept gemäß Ausführungsplanung erstellen und an den AG übergeben.
Baubegleitende Ergänzungen bei Änderungen des Entsorgungsweges, laufende Aktualisierung der Mengen usw.
Abrechnung pauschal.
07.19
Entsorgungskonzept
1,00
psch
07.20 e-ANV/Dokumentation/Nachweisbuch erstellen, liefern Nachweisbuch für gefährliche Abfälle gemäß Abfallnachweisverordnung inkl. aller sonstigen Nachweise gemäß Baubeschreibung für nicht gefährliche Abfälle (Materialbegleitscheine, Wiegescheine usw.) in Papierform erstellen und an den AG übergeben.
Alle Gewerke (Schadstoffsanierung, Entkernung, Abbruch, Bodenaushub, Spezialtiefbau).
Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens (e-ANV) als "Bevollmächtigter des AG", d.h. der AN tritt im Rahmen des elektr. Nachweisverfahrens als Abfallerzeuger auf.
Aufgaben u.a.:
- Registrierung des AN als Abfallerzeuger bei der ZKS
- Registrierung der Baustelle bei der ZKS
- Erstellen Entsorgungsnachweise (EVN)
- Erstellen Begleitscheine
- Einpflegen der Begleitscheine in das Abfallüberwachungssystem - ASYS
Abrechnung pauschal.
07.20
e-ANV/Dokumentation/Nachweisbuch erstellen, liefern
1,00
psch
07.21 Oberboden, Z 1.1 (LVGBT) Humoser Oberboden (Homogenbereich 0) auf Miete lagernd;
Oberbodenmaterial, das die Grenzwerte für Z 1.1 nach LVGBT einhält und ggf. mineralische Fremdbestandteile
(auch >10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthält und auf eine dafür zugelassene Grube verbracht wird; Organikgehalt voraussichtlich TOC > 1 %;
Material aufnehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuführen; einschließlich der Entsorgungskosten.
Der Nachweis der Verwertung ist mittels Abladeschein
der Grube bzw. des Entsorgers zu belegen,
anzugeben sind der Auftragnehmer, der Ausbauort,
die Abfallart und das Gewicht.
07.21
Oberboden, Z 1.1 (LVGBT)
175,00
t
07.22 Oberboden, Z 1.2 (LVGBT) Humoser Oberboden (Homogenbereich 0) auf Miete lagernd;
Oberbodenmaterial, das die Grenzwerte für Z 1.2 nach LVGBT einhält und ggf. mineralische Fremdbestandteile
(auch >10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthält und auf eine dafür zugelassene Grube verbracht wird; Organikgehalt voraussichtlich TOC > 1 %,
aufnehmen und einer umweltgerechten
Verwertung zuführen; einschließlich der Entsorgungskosten.
Der Nachweis der Verwertung ist mittels Abladeschein
der Grube bzw. des Entsorgers zu belegen,
anzugeben sind der Auftragnehmer, der Ausbauort,
die Abfallart und das Gewicht.
07.22
Oberboden, Z 1.2 (LVGBT)
E
175,00
t
07.23 Oberboden, Z 2 (LVGBT) Humoser Oberboden (Homogenbereich 0) auf Miete lagernd;
Oberbodenmaterial, das die Grenzwerte für Z 2 nach LVGBT einhält und ggf. mineralische Fremdbestandteile
(auch >10 %) und nicht mineralische Fremdbestandteile enthält und auf eine dafür zugelassene Grube verbracht wird; Organikgehalt voraussichtlich TOC > 1 %,
aufnehmen und einer umweltgerechten
Verwertung zuführen; einschließlich der Entsorgungskosten.
Der Nachweis der Verwertung ist mittels Abladeschein
der Grube bzw. des Entsorgers zu belegen,
anzugeben sind der Auftragnehmer, der Ausbauort, die Abfallart und das Gewicht.
07.23
Oberboden, Z 2 (LVGBT)
E
50,00
t