Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
20 Oberbodenarbeiten
20
Oberbodenarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bodenbelagarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FEB: Fachverband der elastischen Bodenbelagshersteller
e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte
Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
2Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der
Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist
der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu
prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit
auf Eignung für die beschriebenen Bodenbelagsarbeiten.
Hierzu zählt auch die Überprüfung der Belegreife,
Ausbildung der Sockel,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem,
Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach
Text oder Zeichnung beschrieben.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Grundlagen zur Ausführung/Kalkulation
Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die
Anschlüsse der Beläge untereinander ohne
Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern
keine Höhensprünge geplant sind.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die
Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als
Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen.
Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten
Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf
Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu
erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert,
Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung).
3.2Untergrund
Die Oberfläche ist vor der Verlegung mit einem
Industriestaubsauger gründlich zu reinigen, Öl-, Fett-
und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig
abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von
Dampfdruck-Ausgleichschichten - müssen eine glatte
Oberfläche besitzen.
Je nach Art des ausgeführten Estrichbodens erfolgen
eine entsprechende, auf das Estrichmaterial abgestimmte
Grundierung und Spachtelung. Gegebenenfalls ist ein
Anschleifen der Estrichoberfläche erforderlich.
3.3Produkt/Material
Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft
sein. Die Beläge müssen, soweit nicht anders
beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer
entflammbar entsprechen, im Brandfall dürfen keine
ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase
freigesetzt werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und
Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche
Chargennummer ist zu achten.
3.4Abschlüsse
Die Bodenbeläge sind sorgfältig an durchdringende
Bauteile anzuarbeiten. Nur nach Rücksprache mit dem AG
dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim
Einbau von Trennschienen bei Belagwechsel oder als
Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und
Brandschutz einzuhalten.
Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern
Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig
aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige
Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen
und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung
geschnittenen Enden zu verdecken.
3.5Sockelleisten
Sockelleisten sind an Innen- und Außenecken
aufzutrennen, Holz- und Holzwerkstoffleisten sind auf
Gehrung zu schneiden.
3.6Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind
auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens
einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter
Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine
Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten
Bereich unterscheiden.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die
erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt,
teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor
Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext
beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete
Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt
sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
20.01 PVC-Belag
20.01
PVC-Belag
20.02 Stundenlohnarbeiten
20.02
Stundenlohnarbeiten
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.