Maler- und Lackierarbeiten
JVA HL / Erricht. einer neuen Sporthalle
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 -          L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Objekt:               Justizvollzugsanstalt Lübeck                            JVA HL / Neub. Sporthalle u. Infrastrukt. Gewerk:              VOB    DIN              18 299         Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art                                                                             Maler und Lackierarbeiten Bieter:                      ( Firmenstempel ) Bauherrenvertreter:  Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR                                   Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
A) Maßnahmenbeschreibung Maßnahmenbeschreibung Zur Erweiterung der Sportmöglichkeiten innerhalb des JVA-Geländes wird eine neue Einfeld-Sporthalle in Massivbauweise erstellt. Hinweis zu den Gebäudenummern Die Gebäude werden, aus einem alten Kontext heraus, sowohl mit Nummern als auch in der neueren Zeit mit Buchstaben bezeichnet. Um beiden gerecht zu werden, werden in diesem Leistungsverzeichnis Häuser sowohl mit der alten Nummer als auch dem neuen Buchstaben aufgeführt wie z.B.  Haus H/19a.
A) Maßnahmenbeschreibung
B) Angaben zur Baustelle und zum Gebäude Erschließung Baufeld Die Zufahrt zur JVA ist gemäß Punkt D) nur über die Straße Marliring 67 möglich. Koordinaten 53.8692560526, 10.72079720729 Die JVA liegt im innerstädtischen gemischten Wohngebiet der Hansestadt Lübeck. Die Zuwegung sind für LKW geeignet. Bei Sattelzügen sind die Schleppkurven durch den AN eigenständig zu ermitteln und zu berücksichtigen. Die Torabmessung zur JVA siehe Punkt D). Sollten Fahrzeuge benötigt werden, deren Abmessungen größer als die der Schleuse unter Punkt D) sind, hat der AN sich eigenständig mit der JVA in Verbindung zu setzen und zu klären, ob und wie diese eine Zuwegung in die JVA erhalten können. Sofern der Bieter die Örtlichkeiten besichtigen will, ist eine Voranmeldung bei der JVA erforderlich. Anzumelden hat sich der AN unter: Bauverwaltung@jvahl.landsh.de Die Verbote gemäß Punkt D)  dort -8. Verbote-  sind einzuhalten. Die neu zu errichtende Sporthalle liegt innerhalb des gesicherten JVA-Geländes in einem nochmals separat gesicherten Baufeldbereich. Die Zuwegung vom Haupttor bis zum Rand des gesicherten Baufeldes beträgt ca. 165 m. Dieser Weg darf wie unter D) beschrieben immer nur in Begleitung von Sicherheitspersonal stattfinden. Dies ist auch Lieferanten oder anderem am Bau Beteiligten mitzuteilen. Die Zuwegungen innerhalb des JVA-Geländes werden ebenfalls durch andere Gewerke und deren Lieferanten als auch durch die Mitarbeiter der JVA und deren Lieferanten genutzt. Die JVA kann dem AN jederzeit anordnen, kurzfristig für JVA-eigene Belange, mit Fahrzeugen und deren Fahrer des AN zu warten. Für diese Wartezeiten auf Anordnung der JVA ist im LV eine eigene Position vorgesehen. Zuwegungen für die Feuerwehr und deren Aufstellflächen sind freizuhalten. Hinter der Zufahrt zum gesicherten Baufeld befindet sich eine ca. 120 m lange geschotterte provisorische Baustraße. Am Ende dieser Baustraße befindet sich ein Wendekreis mit einem Radius von ca. 12,5 m. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrzeuge als auch die seiner Lieferanten für diesen Wendekreis geeignet sind. Baustrom, Bauwasser, Abwasser - die Kosten für den Baustrom und Bauwasser übernimmt der AG - Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden wie folgt für alle Gewerke bereitgestellt: Baustrom a)  32 A CE Anschlüsse stehen über zwei Unterverteilung jeweils nördlich und südlich außerhalb der Sporthalle zur Verfügung. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen UVs (siehe BE-Plan) zu planen und zu kalkulieren. b) für 16 A CE sowie Schuko 230 VAC stehen drei Unterverteiler, 2 x EG, 1 x OG im Gebäude zur Verfügung. Je nach Baufortschritt können diese Versetzt werden. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen UVs zu planen und zu kalkulieren. Bauwasser kann über zwei Verteiler jeweils nördlich und südlich außerhalb der Sporthalle entnommen werden. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen Verteilern (siehe BE-Plan) zu planen und zu kalkulieren. Abwasser kann über einen Pumpensumpf südlich außerhalb der Sporthalle eingeleitet werden. Lagerflächen für Material und Aufenthaltscontainer stehen im Außenbereich des gesicherten Baufeldbereiches nur in sehr begrenzter Fläche zur Verfügung. Die Regeln zum Aufstellen für Container und Anlegen von Lagerflächen unter Punkt D) müssen eingehalten werden. Da im Vorfeld nicht bekannt sein kann, welches Gewerk wieviel Container aufstellen will und wieviel Lagerfläche gerade zur Verfügung steht, muss der AN die Fläche mit Beginn der Arbeiten mit der BÜ abstimmen. Ein Aufstellen oder Lagern von Material ohne Freigabe durch die BÜ ist nicht zulässig. Im Innenraum der Sporthalle stehen keine Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ob Innenräume als Lagerfläche genutzt werden können muss vor Nutzung mit der BÜ abgestimmt werden da dies vom Bauablauf abhängig ist. Beschreibung Gebäude und Zuwegung Zweigeschossige Einfeld-Sporthalle. Das Außenmaß beträgt ca. 26 m in Ost-West sowie ca. 34 m in Nord-Süd Ausrichtung. Höhe Attika ab OK fertiges Gelände beträgt ca. 9,2 m. Im EG befindet sich das Spielfeld, Geräteräume, Aufsichtsräume, Umkleiden und WCs, Flure, ein Aufzug, 2 Treppenhäuser sowie Technikräume. Türen im EG beginnen mit einer 0 wie z.B. 0.03.1 Im OG befinden sich Umkleideräume, WCs, ein Fitnessraum und Technikräume. Türen im OG beginnen mit einer 1 wie z.B. 1.02.1 TRH-Süd und TRH-Nord sind nur im 1.OG durch Flure verbunden. Der Haupteingang ist im Nord-Östlichen Eckbereich als 2-flügelige Tür, lichte Breite ca. 2,47 m, lichte Durchgangshöhe ca. 2,26 m. Direkter Zugang zum TRH Nord. Ein Nebeneingang befindet sich auf der südlichen Seite. Lichte Durchgangsbreite ca. 1,05 m, lichte Durchgangshöhe ca. 2,26 m. Direkter Zugang zum Treppenhaus TRH Süd. Deckenhöhe EG von OKFB bis UK Abhangdecke ca. 2,60 m. Deckenhöhe Turnhalle von OKFB bis UK Unterzug ca. 6,97 m. Höhe OK FB 1.OG beträgt + 3,50 m über OK FB des EG. Deckenhöhe 1.OG von OK FB bis UK Abhangdecke ca. 3,60 m Zuwegung 1.OG über - TRH Nord: 2-läufig, massiver Treppenlauf, mit Podest ca. 1,5 x 3,25 m, 20 Stg. 17,5/28 cm, lichte Breite Lauf ca. 1,30 m. - TRH Süd: 2-läufig, massiver Treppenlauf, mit Podest ca. 1,27 x 3,13 m, 20 Stg. 17,5/28 cm, lichte Breite Lauf ca. 1,26 m. Dem AN werden keine Transport-, und oder Arbeitshilfen und auch kein Aufzug zur Verfügung gestellt. Das Vertragen einschl. der notwendigen Tragehilfen über die zuvor genannten Zuwegungen hat der AN in seine EPs einzukalkulieren. Die Weglängen vom Lagerplatz bis zum Einbauort können bis zu 150 m betragen.
B) Angaben zur Baustelle und zum Gebäude
C) Angaben zur Ausführung Art und Umfang der Leistungen Auszuführen sind: Maler-, Lackierarbeiten Aus Sicherheitsgründen werden keine vollständigen Grundrisse und Schnitte veröffentlicht. Die GR und SS werden dem AN erst nach Beauftragung übergeben. Die Zuwegung zur gesicherten Baustelle ist dem BE-Plan sowie Punkt D) zu entnehmen. Beschreibung der Durchführung Der AN hat die Leistung in mehreren Arbeitsschritten durchzuführen. Dies beinhaltet u.a.: - Eigenständiges Erstellen eines örtlichen Aufmaßes. Der AN hat seine Leistungen für den vorgegebenen Ausführungszeitraum gemäß Formblatt, an die Öffnungszeiten der JVA unter Punkt D) auszurichten und einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Baustelleinrichtung und der Entsorgung unter Punkt D) müssen beachtet werden. In dem Zeitraum, in dem der AN seine Leistung ausführen wird, werden weitere Ausbaugewerke im zu erwartenden Umfang wie TGA, Estrich , Putz u.a. auf der Baustelle tätig sein. Der AN hat daher immer in Abstimmung mit der BÜ seine Leistung auszuführen. Dem AN werden durch den AG keine Gerüste, Hebe- oder Hilfseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
C) Angaben zur Ausführung
01 ZTVs
01
ZTVs
D) ZTV: Kalkulationshinweise für die Ausführung von Bauarbeiten innerhalb der JVA Beschreibung der Durchführung Der AN hat seine Leistungen für den vorgegebenen Ausführungszeitraum gemäß Formblatt, an die Öffnungszeiten der JVA unter Punkt D) auszurichten und einzukalkulieren. Die Besonderheiten der Baustelleinrichtung und der Entsorgung unter Punkt D) müssen beachtet werden.In dem Zeitraum, in dem der AN seine Leistung ausführen wird, werden weitere Gewerke im zu erwartenden Umfang wie TGA  u.a. auf der Baustelle tätig sein. Der AN hat daher immer in Abstimmung mit der BÜ seine Leistung auszuführen. Ein durchgehendes Arbeiten auf einer Ebene kann nicht zugesichert werden.Dem AN werden durch den AG  keine Innengerüste und Außengerüste zur Verfügung gestellt. Hebe- oder Hilfseinrichtungen. Dem AN werden keine Transport-, und oder Arbeitshilfen und auch kein Aufzug zur Verfügung gestellt.Alle Notwendigen Hilfs-, Hebe- und Transportmittel hat der AN in seine BE einzukalkulieren. Der AN hat die Weglängen, die bis 150 m betragen können zu berücksichtigen. 01   Titel   ZTVs Mit den nachfolgend beschriebenen Ausführungen erhält der Bieter Hinweise zu einschränkenden Bedingungen, die sich aus den Besonderheiten der Baumaßnahme in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck ergeben bzw. für Vollzugsanstalten im Allgemeinen üblich und zu erwarten sind. Diese Umstände hat der Bieter in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle in der Anstalt tätigen anstaltsfremden Personen. Dieses sind insbesondere die Auftragnehmer (AN) sowie deren Nachunternehmer (NU). Inhaltsverzeichnis 1 Anmeldung                                      3 1.1 Grundsätze                                  3 1.2 Erstanmeldung                             3 1.3 Laufende Arbeiten                        4 1.4 Wiederaufnahme von Arbeiten 4 2 Sicherheitsbelehrung                        4 3 Zugang zur JVA                               4 4 Zugang zum Baustellenbereich ....................................  5 5 Lager- und Containerflächen im Baustellenbereich....... 5 6 Fahrzeuge ..................................................................... 6 7 Verschluss von Arbeitsmitteln und Materialien 6 8 Reststoffe.......................................................................  6 9 Arbeitszeiten................................................................... 7 10 Verbote......................................................................... 7 11 Verschwiegenheitsklausel............................................ 8 1 Anmeldung 1.1 Grundsätze Anstaltsfremde Personen, die in der Anstalt tätig werden sollen, dürfen zu diesen Tätigkeiten nur zugelassen werden, wenn keine Sicherheitsbedenken bestehen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Justizvollzugsdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - JVollzDSG SH). Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Anstalt werden mit Einwilligung der betroffenen Personen gemäß § 15 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 JVollzDSG SH sicherheitsrelevante Erkenntnisse beim Landeskriminalamt angefragt. Die Einwilligung in diese Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt auf dem Anmeldeformular. Bei Verweigerung der Einwilligung oder bei Bekanntwerden sicherheitsrelevanter Erkenntnisse kann eine Zulassung zu Tätigkeiten in der JVA nicht erfolgen (§ 15 Abs. 5 JVollzDSG SH). Die Zulassung anstaltsfremder Personen kann erst erfolgen, wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung vollständig abgeschlossen ist und feststeht, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen. Dieses Risiko trägt der AN bzw. seine NU. Die Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt mindestens 10 Arbeitstage (AT). Eine beschleunigte Zuverlässigkeitsüberprüfung ist nicht möglich. Anstaltsfremde Personen müssen sich zur Identitätsfeststellung bei jedem Arbeitseinsatz in der JVA mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren. Privatfahrzeuge sind auf dem Gelände der JVA nicht zugelassen. Firmenfahrzeuge, die zur Verrichtung der Tätigkeit erforderlich sind, müssen mittels eines Formulars angemeldet werden. Die bedarfsauslösenden Gründe für diese Fahrzeugnutzung sind auf dem Formular zu dokumentieren. Die Entscheidung über die Fahrzeugnutzung obliegt der JVA. 1.2 Erstanmeldung Der AN hat seine Mitarbeitenden und sowie die seiner NU mindestens 15 AT vor Beginn der Tätigkeiten beider JVA zur personenbezogenen Zuverlässigkeitsüberprüfung anzumelden. Dies erfolgt unter Nutzung eines elektronisch auszufüllenden Formulars und Zusendung per E-Mail an: Bauverwaltung@jvahl.landsh.de Dem Formular ist eine Ablichtung des gültigen Lichtbildausweises mit Vorder- und Rückseite beizufügen. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden von der JVA bereitgestellt bzw. vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. 1.3 Laufende Arbeiten Führt der AN die Arbeiten fortlaufend aus und sollen Mitarbeitende erstmals in der JVA tätig werden, gilt für diese das Verfahren der Erstanmeldung. 1.4 Wiederaufnahme von Arbeiten Haben die Arbeiten länger als 3 Monate geruht, gilt das Verfahren der Erstanmeldung. 2 Sicherheitsbelehrung Vor Beginn der Tätigkeit sind anstaltsfremde Personen, die für den AN und seine NU tätig werden sollen, durch den AN gemäß Formular der JVA zu belehren. Das von allen Personen unterschriebene Formular ist per E-Mail an Bauverwaltung@jvahl.landsh.de zurückzusenden. Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung oder das nachträgliche Bekanntwerden sicherheitsrelevanter Erkenntnisse können zur Beschränkung oder zum Abbruch der Arbeiten und zum Verweis aus der JVA führen. Dieses Risiko trägt der AN bzw. seine NU. Bei Unklarheiten zum Verhalten bei Arbeiten auf dem Gelände der JVA, hat der AN sich an die Bauverwaltung oder andere Bedienstete der JVA zu wenden. 3 Zugang zur JVA Die Baustelle liegt in der JVA. Für den Zugang gilt: Die Zufahrt in die JVA erfolgt grundsätzlich über den Marliring 67. Der AN hat sich an der Schranke bei der Pforte anzumelden und abzuwarten, bis er aufgefordert wird, bis zur Pforte vorzufahren. An der Pforte müssen sich alle zuvor fristgerecht angemeldeten Mitarbeitenden des AN mit gültigem Lichtbildausweis anmelden. Es dürfen lediglich Firmenfahrzeuge die JVA befahren, zu denen die Erforderlichkeit im Vorwege begründet und dokumentiert wurde. Alle Mitarbeitenden, mit Ausnahme der Fahrzeugführenden, betreten die JVA durch den Besuchereingang der Pforte. Dort werden diese kontrolliert und durchsucht.Das Fahrzeug sowie der Fahrzeugführende werden nach dem Einfahren in dieFahrzeugschleuse durchsucht. Im Innenhof der JVA werden die Mitarbeitenden durch Bedienstete der JVA oder durch den Sicherheitsdienst in Empfang genommen und sodann begleitet. Das Verlassen der JVA erfolgt in gleicher Weise. Der AN hat für diese Einlass- und Auslassvorgänge sowie für Lieferungen regelmäßig 30 Minuten zu kalkulieren. Die Fahrzeugschleuse der Pforte der JVA hat folgende Abmessungen: · Durchfahrtshöhe: 4,10 m · Durchfahrtsbreite: 3,50 m 4 Zugang zum Baustellenbereich Der Zugang zum Baustellenbereich erfolgt für Fahrzeuge und Fußgänger ab Pforte in Begleitung durch Bedienstete der JVA oder den Sicherheitsdienst. Ohne Begleitung dürfen sich anstaltsfremde Personen auf dem Anstaltsgelände nicht bewegen. Für den Zugang zum Baustellenbereich sind regelmäßig 10 Minuten zu kalkulieren. Der Zugang zu ausgewiesenen Lagerflächen sowie Lieferungen und Transporte erfolgt ebenfalls nur in Begleitung durch Bedienstete der JVA oder den Sicherheitsdienst. Pausen außerhalb des Baustellenbereiches sind nicht möglich. Der AN hat Geräte und Personaleinsatz sowie Lieferanten unter Berücksichtigung der Zuwegung so vorzusehen, dass die genannten Termine und Fristen dem Grunde nach eingehalten werden können. Mit Abgabe des Angebotes sind die zuvor aufgeführten Umstände, und somit eine ausreichende Bereitstellung eigener Kapazitäten als auch die Durchführung bekannt und im Angebotspreis einzukalkulieren. 5 Lager- und Containerflächen im Baustellenbereich Lager- und Containerflächen werden durch den AG und die JVA zugewiesen.  Zusätzlich benötigte Lagerflächen sind mit dem AG und der JVA abzustimmen. Der AN hat darauf zu achten, dass nur kurzfristig zu verbauendes Material angeliefert und zwischengelagert wird. Grundlegend dürfen Container nur in einem Mindestabstand von 2,50 m zu einem Zaun aufgestellt werden. Die Sicherung der Container ist im Einzelfall vor Ort abzustimmen. Volle Reststoffcontainer sind immer zeitnah abzufahren. Mischmüllcontainer sind als geschlossene abschließbare Muldencontainer aufzustellen. Diese sind zum täglichen Arbeitsende immer abzuschließen. Der Schlüssel ist bei der JVA zu hinterlegen. Grundsätzlich dürfen auf Lagerflächen nur Materialien bis zu einer Höhe von 1,50 m zwischengelagert werden. 6 Fahrzeuge Firmenfahrzeuge müssen zum täglichen Arbeitsende aus der JVA gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der JVA. Alle Firmenfahrzeuge müssen ständig abgeschlossen sein und dürfen nur auf den ausgewiesen Stellflächen abgestellt werden. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind zwingend freizuhalten. 7 Verschluss von Arbeitsmitteln und Materialien Werkzeuge jeglicher Art und Arbeitsmittel dürfen nicht frei herumliegen und müssen nach Beendigung der täglichen Arbeiten immer verschlossen gelagert werden. Materialien und Bauteile, die zum Überklettern von Zäunen geeignet sind, wie  z.B. Kanthölzer, Bohlen, Gerüstteile, Träger o.a., müssen immer mit einer abschließbaren Kette gesichert sein oder in einem abgeschlossenen Container gelagert werden. Der Schlüssel ist bei der JVA zu hinterlegen. Der Verschluss der Arbeitsmittel und Materialien ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Auslasszeiten eingehalten werden können. 8 Reststoffe Der AN hat darauf zu achten, dass alle losen Reststoffe direkt nach Erzeugung, jedoch mindestens arbeitstäglich vollständig aufgelesen werden und in abschließbaren Containern entsorgt werden. Größere Bauteile sind so zu zerkleinern, dass sie in den Container passen. Der Schlüssel ist bei der JVA zu hinterlegen. Die JVA behält sich vor, dem AN während der Arbeiten vorzugeben, welche Bauteile zu zerkleinern oder direkt zu entsorgen sind. Dieser Anordnung ist unverzüglich Folge zu leisten. 9 Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten sind unabänderlich und in den Angebotspreis einzukalkulieren: Einlass an der Pforte: Montag - Freitag frühestens ab 06:45 Uhr Verlassen der JVA: Montag - Freitag bis spätestens 18:00 Uhr Die JVA ist an jedem Tag spätestens um 18:00 Uhr zu verlassen. Dies ist bei der Sicherung und Verlassen des Baustellenbereiches zu berücksichtigen. Arbeiten an Samstagen bedürfen der Abstimmung und Genehmigung der JVA. Liefer- und Bewegungszeiten innerhalb der Anstalt können von der JVA jederzeit kurzfristig unterbrochen werden. 10 Verbote Verstoßen der AN oder seine NU gegen die vorstehenden und nachstehenden Verpflichtungen, stehen dem AG die vertraglichen und gesetzlichen Rechte zu wie: · Kündigung aus wichtigem Grund, · Schadensersatz, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Desweiteren ist die JVA berechtigt, Mitarbeitende, die gegen die Verbote verstoßen, dauerhaft vom Gelände der JVA zu verweisen. Weisungen der Bediensteten der JVA, der GM.SH und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Der AN ist vollumfänglich dafür verantwortlich, dem NU alle Informationen weiterzugeben und auf deren Einhaltung zu achten. Lieferanten sind auf diese Regelung hinzuweisen. Mobiltelefone und andere internetfähige Endgeräte sind in der JVA nicht zugelassen. Zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit wird dem Sicherheitsdienst ein Mobiltelefon von der JVA zur Verfügung gestellt, dass vom AN und seinen NU genutzt werden kann. In diesem können die Erreichbarkeiten der AN, die seiner NU sowie die der Lieferanten hinterlegt werden. Alle anstaltsfremden Personen haben ihre Mobiltelefone oder andere internetfähige Endgeräte bei Betreten der JVA in den Schließfächern in der Pforte zu verwahren. Das Einbringen von Kameras ist grundsätzlich nicht zugelassen. Müssen Fotos für Dokumentation oder Schadenfeststellung gefertigt werden, ist eine gesonderte Genehmigung durch die JVA einzuholen und das bildherstellende Gerät unter Angabe der Marke und Modellnummer im Anmeldeverfahren mit anzugeben. Waffen sowie Arznei- und Betäubungsmittel jeglicher Art dürfen nicht mitgeführt werden. Ausnahme sind medizinisch verordnete Medikamente. Hier ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Der Verkehr mit Gefangenen ist verboten und stellt gemäß § 115 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) eine Ordnungswidrigkeit dar. Beziehungen zu Gefangenen sind Bediensteten der JVA anzuzeigen. Das Betreten der Haftbereiche ohne vorherige Genehmigung der JVA ist nicht gestattet. Innerhalb der JVA besteht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Das Betreten oder Befahren der JVA unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt. Mitarbeitende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkoholeinfluss oder Einfluss anderer berauschender Mitteln stehen, werden der JVA verwiesen. 11 Verschwiegenheitsklausel Die während der Tätigkeit in der JVA erlangten vertraulichen Informationen und Kenntnisse, insbesondere über Namen und persönliche Verhältnisse der Gefangenen, der Bediensteten, über Vollzugsabläufe und die Organisation, über bauliche Gegebenheiten und Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitstechnik, unterliegen der Verschwiegenheit. Die zur Verfügung gestellte Planunterlagen sowie Ausschnitte hiervon unterliegen ebenfalls einer Verschwiegenheitspflicht. Diese sind nur für die beauftragte Aufgabenstellung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder digitale Auslagerung und / oder Speicherung sind grundsätzlich untersagt.
D) ZTV: Kalkulationshinweise für die Ausführung von Bauarbeiten innerhalb der JVA
E) ZTV: Allgemein E) ZTV  ALLGEMEIN Teilnahme an Baubesprechungen Der AN bzw. ein bevollmächtigter Vertreter hat an örtlichen angesetzten wöchentlichen Baubesprechungen mit der Bauüberwachung im Rahmen der Baudurchführung teilzunehmen insofern mit der BÜ keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird. Bautageberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem AG eine Kopie zu übergeben. Ausführung als PDF. Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sind wie Wetter, Temperatur, die Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt  mit Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, bestimmte Arten von Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen nach VOB/B § 12, Nr. 2, Unterbrechungen der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angaben der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige Vorkommnisse. Sie sind wöchentlich zu übergeben. Bautageberichte sind keine Nachweise für Stundenlohnarbeiten. Hilfsmittel Dem AN werden durch den AG keine Gerüste, Hebe- oder Hilfseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Notwendige Hilfsmittel wie Hebe- oder Transporteinrichtungen hat der AN in die BE oder EPs einzukalkulieren. Das Vertragen einschl. der notwendigen Tragehilfen über die zuvor genannten Zuwegungen hat der AN in seine EPs einzukalkulieren. Die Weglängen vom Lagerplatz bis zum Eingang können bis zu 150 m betragen. Hinzu kommen die Weglängen im Gebäude. Muster Der AN hat für die verschiedenen Beschichtungen Muster an den AG zu übergeben. Die Muster enthalten die Anforderung und Farbtöne gemäß ZTV bzw. Anforderungen und Farbtöne nach Abstimmung mit AG. Diese Muster werden gesondert vergütet. Es dürfen nur vom AG schriftlich freigegebene bemusterte Bauteile ausgeführt werden. SiGeKo Den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung ist Folge zu leisten. Durch Nichtbefolgung hervorgerufene bzw. durch den AN verursachte Stillstände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des AN und werden diesem in Abzug gebracht. Die Einweisung durch den SiGeKo ist an alle Mitarbeiter einschl. NU weiterzugeben. Sofern das Ausführen der eigenen Leistungen Risiken enthält, hat der AN vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsanalyse für diese Arbeiten schriftlich zu erstellen und dem SiGeKO unaufgefordert zu übermitteln. Beispiele sind absturzgefährdete Bereiche, das Betreiben schwerer Maschinen o.a. Beschädigungen durch AN verursacht Durch den AN verursachte Beschädigungen auf dem Weg zum gesicherten Baufeld und auch innerhalb des Baufeldes sind vom AN auch nach der Durchführung der eigenen Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu beheben. Lässt sich ein für die Beschädigung Verantwortlicher nicht feststellen, so ist der AG berechtigt, die entstehenden Kosten zur Wiederherstellung, auf die zum Zeitpunkt der Beschädigung tätigen bzw. anwesenden Firmen umzulegen. Schutt, Abfälle, Restmaterialien die aus dem Leistungsbereich des AN herrühren, müssen vom AN arbeitstäglich beseitigt werden, um zu verhindern, dass Insassen an Gegenstände gelangen könnten.  Dies hat der AN in seine EPs einzukalkulieren. Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nach Aufforderung durch die BÜ oder der JVA nicht unmittelbar nach, so wird die Reinigung bzw. Entfernung zu seinen Lasten von der Bauüberwachung veranlasst. Bauteilauswahl Bei der Wahl von Anstrichen hat der AN diese für hohe Belastungen auszulegen. Alle für Insassen zugängliche Bauteile einschl. Ausführung und Befestigung müssen für diesen Zweck ausgelegt sein. Aufmaß ist vor Fertigstellung der Werk- und Montageplanung eigenständig vor Ort durch den AN durchzuführen. Der AN hat dies in seine EPs mit einzukalkulieren.
E) ZTV: Allgemein
F) ZTV.Maler-, und Lackierarbeiten F) ZTV.Maler-, und Lackierarbeiten Allgemein Größe und Anforderungen an die Räume: Da die Grundrisse nicht vollständig vor Auftagsvergabe zur Verfügung gestellt werden dürfen, erfolgt eine Auflistung der Räume bezüglich Flächen, Umfang, Der AN hat insbesondere die Abmessung der kleinen Räume zu beachten. Verwendete Abkürzungen: Angaben sind ca. Werte. Umfang einschl. Türen. Raum       Name              Fläche         Umfang        Bemerkungen, Nr            -                       in m2           in m 0.01         Eingang + Flur   61,84         56,87 0.02         Schuh-Raum         4,34         8,77 0.03         Technik (BOS) 16,52           24,89 0.04         Aufzug               3,23        7,20 0.05         Außen-WC        2,07             5,89 0.06         SiBe                      2,37             6,36 0.07         BMA                  2,50             6,49 0.08         NSHV              2,41             6,47 0.09         Geräteraum      17,20             17,07 0.12         TRH Süd            11,35            18,25 0.13         HAR                 19,44            19,80 0.14         Geräteraum      40,12             27,13 0.15         Aufsichtsr,       21,06             20,25 0.16         Flur                 17,74            26,52 0.17         WC UL.             5,90             10,25 0.18         Sp.WC             2,84              6,74 0,19         Haush.Umkl.     4,96             8,96 0.20         Haush. Bad         4,51             8,59 0.21         Geräteraum          23,76            19,82 0.22         WC                  3,22              7,49 0.23         Wirtschaftsr.    9,40             12,38 0.24         Zugang              4,36              9,08 1.01         Fitnessr.         59,39            35,23 1.02         TRH Nord      21,82             27,00 1.04         Lüftungsz.      44,03             32,29 1.05         Flur OG          20,22             26,28 1.06         TRH Süd        15,56             23,86           1.07        Umkleide        20,27             18,17 1.08         W/D                14,82             29,77 1.09         Umkleide         4,47              8,75 1.10         W/D                 8,49             11,79 1.11         W/D                 14,82            29,77 1.12         Umkleide         21,35 18,59
F) ZTV.Maler-, und Lackierarbeiten
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Raum- / Innengerüste
03
Raum- / Innengerüste
03.01 Raum-/ Innengerüste
03.01
Raum-/ Innengerüste
04 Wandflächen
04
Wandflächen
04.01 Wandflächen
04.01
Wandflächen
05 Deckenflächen
05
Deckenflächen
05.01 Deckenflächen
05.01
Deckenflächen
06 Lackierarbeiten
06
Lackierarbeiten
06.01 Lackierarbeiten
06.01
Lackierarbeiten
07 Beschichtung Böden
07
Beschichtung Böden
07.01 Beschichtung Böden
07.01
Beschichtung Böden
08 Beschichtung Betonflächen
08
Beschichtung Betonflächen
08.01 Beschichtung Betonflächen
08.01
Beschichtung Betonflächen
09 Arbeiten auf Nachweis
09
Arbeiten auf Nachweis
09.01 Stundenlohnarbeiten
09.01
Stundenlohnarbeiten
09.02 Wartezeiten, Gesondertes An- und Abrücken
09.02
Wartezeiten, Gesondertes An- und Abrücken