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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
09: Technische Vorbemerkungen Mauerarbei
09: Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten
Allgemeine Hinweise
Vor Beginn der Arbeiten sind vom Auftragnehmer (AN) erforderliche Werkzeichnungen, Prüfzeugnisse und Nachweise der Objektüberwachung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Der AN übergibt unaufgefordert Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter) an die Objektüberwachung. Die Herkunft der Steine und Ziegel ist auf Verlangen nachzuweisen.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist.
Mischmauerwerk d.h. die Kombination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist untersagt.
Mauerwerksteile von tragenden und aussteifenden Wänden sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht nachfolgend bei Hinweisen zu speziellen Steinarten oder im Leistungsverzeichnis etwas anderes geregelt wird.
Bei nichttragenden inneren Trennwänden, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, ist sicherzustellen, dass keine starre Verbindung zur Decke entsteht, die Spannungen durch Vertikalkräfte verursachen kann. Die Fuge ist unter Beachtung des Schallschutzes, des Brandschutzes und der Deckendurchbiegung gemäß statischer Berechnung auszuführen.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Frisches Mauerwerk ist bei Eintritt von Frost zu schützen. An oder auf gefrorenem Mauerwerk oder Mörtelgrund darf nicht weitergearbeitet werden. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Durch Frost geschädigtes Mauerwerk ist unverzüglich abzutragen und zu ersetzen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung des AG unter Beachtung des Schallschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandschutzes geschlossen werden.
Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppen dürfen auf der Baustelle nur dann gleichzeitig verwendet werden, wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Dazu ist eine getrennte Lagerung und äußere Kennzeichnung erforderlich.
Aussparungen, Durchbrüche, Schlitze
Schlitztiefen sind entsprechend DIN 1053 sowie gemäß der Ausführungplanung des AG zu erstellen.
Durchbrüche sind fachgerecht durch Stemmen, Schneiden oder Bohren herzustellen.
Fugen/ Anschlüsse
Gebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anhand der statischen Unterlagen die zu erwartenden
Fugenbewegungen und Fugenversätze und wählt darauf hin eigenverantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung.
Akustisch zu entkoppelnde Bauteile, wie zum Beispiel Haustrennwände und Treppenläufe, müssen zur Vermeidung von Körperschallübertragung an jeder Stelle schalltechnisch entkoppelt sein. Insbesondere darf kein Mörtel in den Zwischenraum fallen. Nach Möglichkeit ist für diese Wände Plansteinmauerwerk mit Dünnbettfugen auszuführen.
Die Dämmung zwischen den schalltechnisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim Aufmauern einzubringen.
Stürze
Die Wahl der Sturzausbildung zwischen Flachstürzen und U-Schalen oder Stahlbetonfertigteilen ist dem AN freigestellt, wobei die statischen Anforderungen sowie die Wärmeschutzanforderung erfüllt werden muss.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben.
09: Technische Vorbemerkungen Mauerarbei
10: Technische Vorbemerkungen Abdichtung
10: Technische Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten
Grundlagen
Es gelten die Verarbeitungsvorgaben der Hersteller für die eingesetzten Produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, als vereinbart.
Ausführung und Konstruktion
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben.
Für die Ausführung von bituminösen Abdichtungen, Kunststoffabdichtungen, Flüssigabdichtungen sowie Bitumendickbeschichtungen gilt die DIN 18533 für erdberührte Bauteile.
Der Ausführungsbeginn von Abdichtungsarbeiten ist der Objektüberwachung schriftlich vom AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann. Gleichfalls ist die Fertigstellung der Arbeiten der Objektüberwachung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, damit der AG eine Inaugenscheinnahme der fertiggestellten Arbeiten durchführen kann, bevor die Abdichtungen durch nachfolgende Leistungen verdeckt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Fertigstellungsmeldung durch den AN, so kann der AG den Wiederausbau aller dann schon erbrachten nachfolgenden Leistungen zu Lasten des AN verlangen.
Material, Güte
Es sind nur Produkte mit Eignung für den Einsatz in Deutschland und mindestens 10-jähriger Hersteller-Materialgarantie zulässig.Bei der Baumaßnahme dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Abdichtungsstoffe zum Einbau gelangen.
Etwaige Herstellervorschriften sind zu beachten. Es dürfen nur zugelassene Systeme eines Herstellers verwendet werden.
Untergrund
Kanten müssen gefast und Kehlen gerundet sein. Bei zweikomponentigen kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Ausrundung mit kunststoffmodifiziertem Bitumendickbeschichtungsmaterial erfolgen, soweit der Hersteller dies zulässt.
Sofern Risse größer 0,20 mm im Untergrund vorhanden sind, ist eine Ausführung der Abdichtungen mit Mörtelschlämmen nicht statthaft. Sofern Risse größer 0,25 mm im Untergrund als Fugen von Stahlbeton-Fertigteilen vorhanden sind, ist eine Ausführung der Abdichtungen mit PMBC nicht statthaft.
Einbauten, Einbauteile
Durchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittels Lose-Fest-Flansch gemäß DIN 18533 auszuführen.
Fugen / Anschlüsse
Sämtliche Fugen sind entsprechend der Vorgaben aus DIN 18533 auszuführen. Eine Ausführung von alternativen Abdichtungen oder Schlämmen über Fugen ist nicht zulässig.
Schutzschichten und -maßnahmen
Stoffe für Schutzschichten müssen mit der Bauwerksabdichtung verträglich und gegen die auf sie einwirkenden Beanspruchungen mechanischer, thermischer und chemischer Art dauerhaft widerstandsfähig sein.
Die Art der Schutzschicht ist in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Schutzschichtarten können wie folgt hergestellt werden:
Schutzschichten aus Perimeterdämmplatten als Schaumkunststoff- und Schaumglasplatten, die zugleich als Perimeterdämmung und als Schutzschicht der Abdichtung, müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Bei drückendem Wasser sind die Platten an Wänden so zu verlegen, dass sie nicht von Wasser hinterlaufen oder umspült werden können.
Schutzschichten aus anderen Stoffen müssen DIN 18533 entsprechen sowie für die besonderen Beanspruchungen des Einzelfalls geeignet sein. Bei Noppenfolien ist zu beachten, dass die Noppen keine hohe Punktpressungen aus Erddruck auf die Abdichtung übertragen. Noppenbahnen sind als Schutzschicht vor Bitumendickbeschichtungen nicht zugelassen.
10: Technische Vorbemerkungen Abdichtung
11: Revisionsunterlagen - Allgemeine Anf
11: Revisionsunterlagen - Allgemeine Anforderungen - Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen sind getrennt nach den zwei Gebäude-Bauteilen und hierarchisch darunter getrennt nach Gewerken (Fassade, Blitzschutz, Bauteilaktivierung, Grundleitungen, Leerrohrinstallation, Fertigteile Treppen, Fertigteile Fassade usw.) aufzuteilen.
Die Übergabe erfolgt in digitaler Form auf dem Poolarserver in sortierter Form incl. Inhaltsverzeichnis.
Spätestens zum Abnahmetermin sind dem AG folgende Unterlagen zu übergeben:
1. Planunterlagen als pdf und zusätzlich als dwg/dxf-Datei
2. Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen (in Anlehnung DIN 31052)
3. Ersatzteillisten (DIN 24420)
4. Hersteller- und Lieferantennachweise / Fabrikatsliste
5. Angaben zu regelmäßigen Prüfungen und Wartung nach VDMA und Sicherheitsvorschriften
6. Protokolle und Abnahmebescheinigungen
7. Fotodokumentationen
Alle Daten müssen im PDF-Format übergeben werden. Dabei sind folgende Funktionen zu gewährleisten:
- Volltextrecherchierbar auch bei gescannten Dokumenten
- Kein Kennwortschutz, kein Kopierschutz, Drucken muss erlaubt sein.
Bei Plänen im PDF-Format ist zusätzlich erforderlich:
- Dateiname nach Planschlüssel Projektplattform,
- maßstabgetreue Konvertierung / Darstellung
- Erhaltung der Vektoren unter Beibehaltung der Strichstärken und -farben
- Messfunktionen (Streckenmessung, Längen-/Umfangmessung) müssen erlaubt sein.
- Layerschaltung
- Keine SHX-Texte in Kommentaren
(TrueType-Schriften verwenden oder PDF-SHX-Funktion ausschalten).
Grundrisszeichnungen (z. B. für Gewerke Grundleitungen, Blitzschutz, Betonkernaktivierung; Es ist ausdrücklich nicht die Erstellung von Hochbau-Grundrissen gefordert.) sind als PDF- und als DWG-Datei entsprechend des CAD Standards und der Layerstruktur gemäß Vorgabe SpriG zu übergeben. Die digitale Übergabe erfolgt im Planmodul der Projektplattform, nicht in der Dokumentenablage.
Die unterzulegenden Hochbau-Grundrisse sind als XRef einzufügen und werden vom AG als DWG zur Verfügung gestellt.
In der Dokumentenablage der Projektplattform wird eine Dateiordnerstruktur zur Ablage vorgegeben, die nur in Abstimmung mit dem AG angepasst werden kann. Dokumente und Pläne sind als einzelne Dateien einzustellen (nicht als gepackte Ordner und nicht mehrere Dokumente in einer PDF-Datei hintereinander!). Dateiname bei Dokumenten der Systematik gemäß Vorgabe SpriG:
Zur Prüfung der Revisionsunterlagen ist spätestens 14 Tage vor Abnahme ein vollständiges Exemplar dem AG digital auf der Projektplattform als Vorabzug zu übergeben.
Teile der Dokumentation sind abweichend hiervon bereits vorab zu übergeben, dies ist notwendig, da die Montageplanung nachfolgender Gewerke hierauf aufbaut. Die zuvor beschriebene Dokumentation, der folgenden Gewerke, ist jeweils 4 Wochen nach Abschluss dieser Leistungen je Gebäude zu übergeben. Für folgende Gewerke sind somit je Gebäude (1.: Bauteil A; 2.: Bauteil B) eigenständige Dokumentationen zu übergeben.
- Grundleitungen
11: Revisionsunterlagen - Allgemeine Anf
12: Vorbemerkungen zur Fassadenerstellun
12: Vorbemerkungen zur Fassadenerstellung
Fensterelemente und Vergitterungen:
Die Fensterelemente (Gewerk Metallbau I) werden zeitlich vor den gemauerten Klinker-Bauteilen montiert und abgeklebt. Hierzu sind in den Mauerwerks- und Betonbauteilen Aussparungen angelegt, so daß die Aussenseite der Fenster mit der Aussenseite der tragenden Aussenwand bündig abschließt.
Die Vergitterungen werden nach der Montage der Fenster ebenfalls vorab montiert - hier sind die Laibungsbleche bereits integriert. Die Verblendung ist im Nachgang an die Laibungsbleche sauber anzuarbeiten. Der Fugenverschluss zwischen Laibungsblech und Verblendfassade ist in diesem LV enthalten.
Verblendstürze:
Die Fertigteilstürze liegen überwiegend an den Seiten auf dem Verblendmauwerk auf. In Teilbereichen ist eine Abfangung mit Konsolanakern notwendig.
Fensterbänke:
Die Betonfertigteile aus Sichtbeton-Fertigteilen werden mit eigenen Edelstahl-Abfangkonstruktionen an den tragenden Stahlbetonbauteilen sowie Mauerwerkswänden befestigt und liegen nur im Bereich der Laibungen auf den gemauerten Verblendern auf.
Verankerungs-Darstellung:
Die Verankerungskonstruktionen der Stahlbeton-Fertigteile mit Klinkerbelegung und auch die der gemauerten Klinker sind nur in prinzipieller Form dargestellt, um die am Markt vielfältig vorliegenden Verankerungskonstruktionen nicht zu präferieren und damit die betriebseigenen Verankerungstechniken und Verfahrensweisen im Wettbewerb einzuschränken.
Es werden nur konstruktive Hinweise und Anforderungen dargestellt bzw. genannt, die Lasteinflussfaktoren sind vom ausführenden Unternehmen unter Berücksichtigung der betriebseigenen Unterkonstruktion hinsichtlich Dimension und Gewicht der damit zu befestigenden Bauteile selbst zu ermitteln und in die Angebotspreise einzurechnen.
Im weiteren Verlauf werden in jedem Bauteil die angebotenen Verblender bzw. Klinkerriemchen (auf Fertigteilstürzen mit Betonkern) abgefragt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das an allen Bauteilen der exakt gleiche Klinkerstein (selbe Charge) zur Ausführung kommen soll.
Einzelbauteile:
Alle Stahl-Unterkonstruktionen und deren Verbindungsmittel müssen aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff Nr. 1.4571, nach DIN EN ISO 10088, Edelstahl A4, hergestellt sein.
Edelstahl-Innengewinde-Hülse d = 12~mm, als Transport- Verankerung und Verschraubungsmöglichkeit für Drucklager-Ausbildung
Verschraubung, justierbar, druckübertragend, mit Kontermutter gesichert
Verankerung per Bohrverfahren, Befestigung über Dübel und Verschraubung entsprechend Zulassung. Sämtliche Befestigungen sind in die Einheitspreise der aufgeführten Unterkonstruktionen einzukalkulieren.
Es steht dem Unternehmer frei, zur Befestigung Edelstahlankerschienen in die Tragkonstruktion einzuplanen. Diese Ankerschienen sind ebenfalls in die zuvor genannten Unterkonstruktionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Spritzbare dauerelastische Fugen-Dichtstoffe, aus neutral vernetztem Silikon, in unterschiedlichen Farbtönen, dürfen nur verwendet werden, wenn diese in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck und DIN 17361 und DIN 18540 entsprechen und keine nach DIN 52460 aggressiven Bestandteile beinhalten.
Wärmedämmung aus Mineralwolle (MW), zu verwenden sind Mineralfaserdämmplatten aus Stein (Steinwolle, Rg = 60~kg/m³), DIN~EN~13162, Anwendungstyp WAB nach DIN 4108-10, ohne Kaschierung, durchgehend wasserabweisend, im Verband stumpf und eng gestoßen in formsteifer Ausführung, nicht brennbar, Baustoffklasse A, DIN~4102, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K (Rechenwert nach DIN 4108), Dicke gemäß GEG-Nachweis und Darstellung in den Plänen. Die verwendeten Dämmstoffe müssen gemäß DIN alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein. Es sind nur Mineralfaserdämmstoffe zu verwenden, die nach TRGS 905 des AGS (Ausschuss für Gefahrenstoffe) beim BMA einen Kanzerogenitätsindex KI ³ 40 aufweisen und damit frei von Krebsverdacht sind. Die Mineralfaserplatten müssen frei von FCKW sein. Für die Verwendung im erdberührten Bereich muss die Zulassung eines Prüfinstitutes vorliegen.
Handwerkliche Sorgfalt bei Bauteilverbindungen
Bei den Mauerwerksarbeiten der Verklinkerung von Mauerwerkspfeilern und der Einbindung von im Sturzbereich auf Stb.-Betonfertigteilen aufgemauerten Klinkerverbänden ist bei der Einbindung der einzelnen Steine in die jeweiligen Läuferstrukturen der Pfeiler bzw. der Sturzbereiche darauf zu achten, dass diese „frisch in frisch erfolgen mit gleichmäßiger Aushärtungszeit des Mörtels zur Vermeidung von Rissbildungen durch unterschiedliche Setzungen infolge Höhendifferenzen bei den Lasteinleitungen in die einzelnen Klinker.
Fassadenübersichten
Die Details und Fassadenpläne der einzelnen Fertigteile sind der Ausschreibung beigefügt.
12: Vorbemerkungen zur Fassadenerstellun
13: Zusäätzliche Technische Vertragsbedin
13: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Architekturbeton
Allgemeine Hinweise
Diese ZTV ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen der Ausschreibung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der gewünschten Architekturbeton-Fassade. Die Fassade bildet einen wichtigen Teil des architektonischen Gesamtentwurfs. Dementsprechend wird auf die absolut präzise und hochkarätige Ausführung der Arbeiten sowie auf Maßgenauigkeit in den Abmessungen höchsten Wert gelegt. Aufgrund dieser hohen Anforderungen sind nur anerkannte Fachfirmen für Stahlbeton-Fertigteil-Fassaden in der Lage, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. An die Zuschlagsstoffe, das Bindemittel und die Schalungsqualität, die Dosierung und Pigmentierung und den Schutz der Teile werden höchste Anforderungen gestellt. Alle in der Ausschreibung angegebenen Abmessungen sind ca.-Maße. Geringfügige Änderungen der Längen- und Breitenmaße ( +- 10 cm bzw. max. +- 5%) führen nicht zu einer Anpassung der angegebenen Preise.
Technische Bearbeitung
Für die technische Bearbeitung der Fertigteile sind entsprechende Positionen eingetragen.Als "Technische Bearbeitung" ist eine ausführungsreife, firmeneigene Werkplanung zu verstehen. Sie umfasst mindestens:
- die notwendigen Übersichts- und Verlegepläne (i.d.R. M 1:50)
- die Werkpläne der Fertigteile (i.d.R. M 1:25)
- die erforderlichen statischen Nachweise für die Fertigteile
- Verankerungs- und Montagepläne inkl. der notwendigen Details
- Montagebeschreibung gemäß DIN 1045-1
- Elementstücklisten mit Hauptabmessungen und Gewichte.
Die Technische Bearbeitung ist so rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, dass durch die Prüffristen keine Behinderungen des Bauablaufs entstehen. Die Unterlagen sind wie folgt zur Prüfung vorzulegen:
- dem Architekten 2-fach
- dem Prüfingenieur 2-fach
- dem Auftraggeber digital
Produktion
Oberfläche:
Farbigkeit betongrau als Basis der Preise. Sichtbetonklasse SB 3.
Oberflächenbearbeitung schalungsglatt mittels filmbeschichteter Mehrschichtplatten oder Stahlschalung. Die Oberfläche ist gemäß einer Musterplatte und den Musterelementen aus zuführen. Rückseite fein handgeglättet.
Betongüte:
min. C 30/37 nach DIN 1045-1, XC4, XF1, WF w/z-Wert <= 0,45, siehe auch Positionen
Diverse Betonzusatzmittel um die Verarbeitbarkeit des Betons zu verbessern.
Gesteinskörnung, geeignet zur Erzielung des gewünschten Farbtones.
Die Zuschlagsstoffe sind aus einer Charge auf Halde zu lagern um Farbabweichungen weit gehend zu vermeiden (Reserve für Muster, Ausschuss usw. berücksichtigen). Dosierung im Fertigteilwerk über computergesteuerte Dosieranlage, absolut identische Dosierung über die gesamte Zeit. Keine korrodierenden Zuschlagstoffe.Für Güte, Beschaffenheit und Maßhaltig keit der zur Verwendung kommenden Materialien sind die hierfür geltenden DIN-Bestimmun gen in der neuesten Fassung bindend.
Schalung:
Glatte, absolut dichte Schalung, (nach dem Zusammenleimen mehrfach, mindestens 3-mal abwechselnd geschliffene und lackierte Holzschalung), ohne sichtbare Schalungsansätze. Alternativ Stahlschalung. Ausblutungen müssen vermieden werden. Keine sichtbaren Nagel stellen. Vor jedem Einsatz sind Schalung und Schalhaut auf Tauglichkeit (Verformung, Be schädigung) zu prüfen und ggf. nachzubessern.
Toleranzen:
Für die Querschnitte gelten die erhöhten Anforderungen der DIN 18203-1.
Kanten:
Ohne Dreikantleiste, scharfkantig mit viertelkreisförmigem Kantenbruch, Radius r = 3 mm.
Laibungen:
Laibungen müssen vorbetoniert werden. An den zusammen betonierten Fertigteilen darf die Betonierfuge nicht sichtbar sein.
Nachbehandlung:
Die Elemente sind mehrere Tage unter hallenspezifischen Bedingungen zu lagern und zu schützen.
Die Nachbehandlung ist besonders gewissenhaft durchzuführen.
Oberflächenschutz:
Alle Fertigteile sind werkseitig zu hydrophobieren, die Hydrophobierung ist in die jeweilige Position mit einzukalkulieren.
Einbauteile/Montageteile:
Alle Verankerungsteile welche der Befestigung und Montage dienen, sind einzurechnen.
Anzahl und Art nach statischen Erfordernissen. Die Materialgüte Edelstahl.
Transportanker:
Edelstahl (Werkstoffnummer 1.4571). Anzahl und Art nach statischen Erfordernissen. Ein baustellen verkappt.
Bewehrung:
BSt 500 S/M gem. statischen Erfordernissen, ist in die Einheitspreise der Positionen einzu rechnen.
Lagerung und Fassadenmontage
Die Teile sind während Transport und Lagerung vor Verschmutzung und Spritzwasser zu schützen. Die Lagerung der Elemente erfolgt nicht mit Holz. Die Elemente werden ausschließlich auf den im Endzustand nicht sichtbaren Flächen gelagert um Abdrücke zu vermeiden. Eine Lagerung der Fertigteile übereinander (gestapelt) ist nicht erlaubt.
Die Elemente sind nach der erfolgten Montage geeignet gegen Regenwasser und insbesondere vor verunreinigtem Wasser aus dem teilerstellten Gebäude zu schützen.
Die Montage ist in die Einheitspreise einzurechnen. Für die technische Bearbeitung sind gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise der Bauteile einzukalkulieren.
In der Position der Baustelleneinrichtung ist der komplette Einsatz für die Arbeiten mittels eigenem Mobilkran einzukalkulieren. Sämtliche Bauteile der Sichtbetonfassade im Inneren und Äußeren des gesamten Gebäudes werden vor den Dacharbeiten ausgeführt.
Evtl. erforderliche Hubbühnen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Montage ist von einem Ingenieur des AN permanent zu überwachen und zu leiten. Für die Montage werden nur speziell ausgebildete Fachkräfte zugelassen.
Auf die Einhaltung der UVV wird explizit hingewiesen.
Die Montage ist so auszuführen, dass die DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7, erfüllt wird.
Das Entstehen von Rostspuren durch Transportanker bzw. Anschlussbewehrung ist auf jeden Fall zu verhindern.
Kosmetische Nachbesserungen darf nur ein geschulter und von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Fachmann ausführen. Ankertaschen usw. werden vermörtelt.
Die Aufwendungen für die erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweise zur Leistungsbeschreibung/Kalkulation:
Ausklinkungen für die konstruktive Einbindung direkt angrenzender Elemente etc., Aussparungen und Ausnehmungen sind nicht detailliert in den Positionstexten erwähnt und bei der Flächenermittlung übermessen. Erschwernisse und Mehrkosten sind in der jeweiligen Position einzukalkulieren.
Die Einzelgewichte der Bauteile sind anhand der Bauteilkataloge zu ermitteln - es ist zu beachten, dass zur Montage einzelner Fertigteile Mobilkrane erforderlich werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des jeweiligen Fertigteils einzukalkulieren.
Besondere Bauteile / ergänzende Bauteilbeschreibung
Betonfertigteil Fensterbänke
Die Fensterbänke liegen am tragenden Mauerwerk auf Edelstahlwinkeln verschieblich gelagert auf. Auf der Verblendfassade binden die seitlichen Aufkantungen in die Fassade ein, im Bereich der Fensteröffnungen ist unterseitig eine Fuge angeordnet.
Die Eckstücke sind jeweils 11,5cm breit und 2 Verblendschichten hoch an der Vorderseite bündig vorgesehen.
Dazwischen ist die Fensterbank ca. 4,0cm vorstehend mit Gefälle vorgesehen und an der Unterseite mit einer Tropfnase auszuführen.
Oberfläche: Sichtbeton, glatt, Oberflächenqualität SB3, einschl. Verankerung
ringsum scharfkantig bzw. mit Ausrundung kleiner 3mm Radius
an der tragenden Schale aus Stahlbeton/Mauerwerk
13: Zusäätzliche Technische Vertragsbedin
14: Technische Vertragsbedingungen Gerüüs
14: Technische Vertragsbedingungen Gerüstarbeiten
Allgemeine Ausfhrungsbeschreibung
Die Gerüste werden bereits im Zuge der Rohbauarbeiten ringsum mit einem Abstand von ca. 90cm zur Rohbauaußenkante aufgestellt, um weitere Arbeiten von diesem Gerüst ausführen zu können.
Für die Erstellung der Rohbauarbeiten wird geschossweise eine Konsole auf der Innenseite in einer Breite von ca. 70cm notwendig - die Konsole wird als Nebenleistung nicht gesondert vergütet.
Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten werden innenseitig weitere Konsolen in einer Breite von ca. 70cm und ca. 30cm notwendig, um die Fenstermontage, die Montage der Vergitterungen mit Laibungsblechen sowie die Verblendarbeiten auszuführen.
Diese Konsolen sind im Titel "Gerüstarbeiten" gesondert aufgeführt.
Es wird ausdrücklich auf das mehrfache Umbauen aufgrund der vorgenannten Arbeitsabfolge hingewiesen.
Für das Angebot und die Ausführung gelten die für die Leistungen zutreffenden Abschnitte der VOB/C und alle sonstigen Normen, in der jeweils gültigen Fassung.
Die Erstellung aller Gerüste hat entsprechend der DIN-EN 12810, DIN-EN 12811, DIN 4420 Gerüstordnung zu erfolgen.
Gerüste dürfen nur unter der Beachtung der geltenden Normen erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten.
Darüber hinaus sind die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen, sowie behördlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Letzteres gilt insbesondere für alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Leistungsumfang
Die Gerüststellung erfolgt abschnittsweise vertikal und horizontal gegliedert, nach Baufortschritt, in Absprache mit der Bauleitung.
Desweiteren sind für sämtliche Stand-, Flächen-, Raum-, Konsolen- und Hängegerüste die entsprechenden Gerüst-, Stell- und Verankerungspläne anzufertigen.
Sofern für die Gerüste eine über die normale Typenstatik hinausgehende, geprüfte Statik notwendig ist, so hat sie der Auftragnehmer zu erbringen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Diese freigegebenen Pläne sind der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen.
Sämtliche Gerüste sind nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen aufzubauen. Beschädigte Gerüstbauteile dürfen nicht verwendet werden.
Gerüste sind eindeutig zu kennzeichnen mit Firma / Anschrift / Gerüstgruppe / flächenbezogenes Nutzgewicht.
Eigen- oder Fremdwerbung ist nicht zulässig!
Pläne und schriftliche Unterlagen zur Ausführung
Das Bauwerk ist in den Allgemeinen Vorbemerkungen beschrieben.
Abgesehen von den im allgemeinen Teil beschriebenen Plänen stellt der Auftraggeber keine weiteren Pläne für das Erstellen der Gerüste zur Verfügung.
Für das Aufstellen der Gerüste hat der AN vermasste Aufstellungsskizzen der Bauleitung vorzulegen. Der AN hat kein Recht, die formelle Freigabe der Skizzen zu verlangen, er plant seine Gesamtleistung eigenverantwortlich innerhalb der Bauarbeiten.
Angaben zur Ausführung
Art und Beschaffenheit des Verankerungsgrundes ergibt sich aus den Plänen. In der Regel Betondeckenkanten bzw. Beton- oder KS-Mauerwerksbrüstungen in der gerasterten Fassade.
Höhenlage der Gerüste
Die Eindielung der Höhenlagen ist vor dem Aufstellen der Gerüste anhand der übergebenen Pläne mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Der Auftragnehmer vermasst in diesen Unterlagen die Höhenlagen der einzelnen Eindielungen.
Besondere Verankerungsart
Befestigung und Verankerung der einzelnen Gerüste ist Sache des Auftragnehmers, einschI. der fachgerechte Abbau. Die Art der Verankerung ergibt sich aus den Plänen.
Gerüstmaterial
Es werden grundsätzlich Metallgerüste verlangt.
Vollständige Eindielung Arbeitsgerüste
Grundsätzlich sind immer alle Gerüstlagen auf gesamter Gerüstbreite mit einem systemgerechten Gerüstbelag und vollständig mit Rückenlehnen, Bordbrettern und Schutzgeländern auszustatten.
Anzahl der Gerüstaufgänge
Grundsätzlich gilt, dass je einzurüstender Fassaden mit Treppenanlage und weiteren Leitergängen auszuführen sind, soweit dieses in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben ist.
Wintergerüste
Sofern die Aufstellung der Gerüste im Winter auf gefrorenem Boden erfolgt oder wenn der Bauzeitenplan die Aufstellung der Gerüste in die Schlechtwetterperiode hinein verlangt, hat der Auftragnehmer geeignete Lastverteilungsplatten unter den Gerüstböcken vorzusehen, die ein Einsinken in den Boden verhindern. Diese Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet.
Besichtigung der Aufstellungsorte
Der Auftragnehmer hat die Aufstellungsorte eine Woche vor Errichtung der Gerüste wenn möglich gemeinsam mit der Bauleitung in Augenschein zu nehmen.
Hierbei ist der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter insbesondere auf
- grössere Unebenheiten
- nicht tragfähigen Untergrund
- unzureichende Verankerungsmöglichkeiten
aufmerksam zu machen. Die Bauleitung wird die Hindernisse in angemessener Frist beseitigen lassen.
Hausanschlüsse und Eingänge
Die Bauleitung des AN hat sich beim AG bzw. dessen Vertreter darüber zu informieren, ob die Aufstellung der Gerüstrahmen nicht beim Erstellen der Hausanschlüsse behindert, die Rahmen sind entsprechend zu setzen. Es ist strikt untersagt, Gerüstrahmen so aufzustellen, dass Türen und Eingänge verstellt werden, die als Flucht- und Rettungswege dienen, oder die Zugang zur Arbeitsstelle sind.
Der Mehraufwand an Rahmen oder verkürzten Feldern wird nicht extra vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Überprüfung
Der AN hat die zum Gebrauch überlassenen Gerüste in wöchentlichem Abstand zu prüfen.
Vorlaufzeit Gerüstaufbau bzw. Gerüstumbau
Der AN ist verpflichtet innerhalb einer Woche nach Aufforderung mit dem Gerüstaufbau zu beginnen. Kleinere Umbauten bzw. Instandsetzungen sind sofort, spätestens aber am Tag nach der Aufforderung, vorzunehmen.
Vorhalten von Umwehrungen und von sonstigen Sicherheitseinrichtungen:
Die aufgelisteten Bauteile sind bis zur Schlussabnahme bzw. bis zur Freimeldung durch die örtliche Bauüberwachung auf der Baustelle zu belassen, zu unterhalten und zu warten.
Freimeldung von Gerüsten
Meldet der AG oder dessen Vertreter schriftlich ein Gerüst frei, so ist der gesamte Bereich, nach Abstimmung mit der OÜ, innerhalb von fünf Werktagen abzuräumen.
Gebühren
Gebühren für die bauaufsichtliche Genehmigung und Abnahme von Gerüsten sind vom Auftragnehmer zu begleichen.
Vorhaltung
Der AG behält sich ausdrücklich vor, die Gerüste auch über die angemietete Dauer hinaus zu nutzen.
Ein Abrüsten kann nur nach schriftlicher Freimeldung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter erfolgen.
Die Vorhaltung der Gerüste während der Rohbauarbeiten wird als Nebenleistung nicht vergütet.
Die Vergütung der Vorhaltung beginnt mit der Mpntage der Fenster. Die Vorhaltung endet 1 Woche nach schriftlicher Freimeldung durch den Auftragnehmer.
Schliessen von Ankerlöchern
Sofern die Leistungsbeschreibung keine anderen Anforderungen stellt, sind Ankerlöcher mit grauen, weissen, schwarzen oder transparenten Verschlusskappen zu verschliessen, die Farbe muß zum Untergrund passen. Die Kappen sind dauerhaft zu versiegeln.
Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Bei Fassaden mit besonderen Ansprüchen wie Metall- / Glas-Fassaden ist das Verschließen der Gerüstanker schon vor der Aufstellung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Hierfür erfolgt gegebenenfalls eine gesonderte Vergütung, wenn die üblichen Kappen nicht zum Einsatz kommen.
Der genaue Abrüstungstermin ist der Bauleitung mitzuteilen, damit diese gegebenenfalls Farbe zum überstreichen der Kappen bereitstellen kann, oder den Maler informieren kann. Das Überstreichen von Gerüstkappen wird nicht gesondert vergütet.
Reinigung von Gerüsten
Sofern der AN dem AG besenreine Gerüste zur Verfügung stellt, erhält er diese auch besenrein zurück.
Stellt der AN im Zuge seinen wöchentlichen Kontrollen fest, dass die Verschmutzung durch andere Gewerke über das übliche Maßhinaus geht so hat er das der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
14: Technische Vertragsbedingungen Gerüüs
00 Allgemeine Vorbemerkungen
00 Allgemeine Vorbemerkungen
Erläuterungen zu den im LV verwendeten Abkürzungen:
AG = Auftraggeber (Sprinkenhof GmbH)
AN = AuftragnehmerBJV = Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
JVA = Justizvollzugsanstalt
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet; sämtliche Personenbezeichnungen beziehen jedoch gleichermaßen alle Geschlechter mit ein.
0.1 Baustellensicherheit
Der AN hat im Sinne des §10 der UVV (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 1) eine Aufsichtsperson zu benennen, die für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verantwortlich ist. Durch den AN sind dem AG 14 Tage vor Baubeginn:
gem. Arbeitsschutzgesetz
§5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Ermittlung der Gefährdungen und den entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen als Dokumentation.
§7: Zuordnung der Leistungen und Aufgaben innerhalb des eigenen Betriebes an Mitarbeiter.
§10: Benennung der Ersthelfer vor Ort.
gem. Betriebssicherheitsverordnung:
(Nur bei Erfordernis durch entsprechende Betriebsmittel)
§3: Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel
§9: Unterrichtung der Beschäftigten zu Arbeitsmitteln und deren Gefahren mit Dokumentation.
§10: Prüfung der Arbeitsmittel
schriftlich vorzulegen.
Alle am Bau Beteiligten sind verpflichtet, die Bestimmungen der gültigen Baustellenordnung einzuhalten. Die Baustellenordnung enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Auf die Beschreibungen des Baulogistikhandbuches wird hingewiesen.
0.2: Koordination
Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle bei Koordinierungsbesprechungen zu regeln und zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Baubesprechungen verpflichtet.
Die Koordinierung der Montagetermine mit den übrigen Gewerken~erfolgt durch die örtliche Bauleitung. Die Ausführung der einzelnen Bauleistungen unterliegen der verbindlichen Bauablaufplanung.
0.3 Herstellvorgang
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
0.4 Bauleitung des AN
Der AN hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projektbauleiter schriftlich zu benennen.
Ein Wechsel der Baustellenbesetzung, insbesondere Führungspersonal wie Oberbauleiter, Bauleiter, Poliere etc., ist dem AG über die örtliche Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann einem beabsichtigten Personaleinsatz aus wichtigem Grund widersprechen.
Der Bauleiter AN ist verantwortlichen für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Er hat die Ausführungen der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu koordinieren und für die Ordnung auf seiner Baustelle zu sorgen.
0.5 Sprache
Die Projektsprache ist deutsch.
Alle Unterlagen (Zeichnungen, Protokolle, Betriebsanleitungen, etc.) sind in deutscher Sprache abzufassen.
Die verantwortlichen Ansprechpartner des ANs müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Während der Bauausführung bzw. den Arbeitszeiten muss auf der Baustelle jederzeit ein deutschsprachiger Mitarbeiter des ANs, der gegenüber seinen Kollegen weisungsberechtigt ist (z. B. Polier), anwesend sein.
1. DIN 18299
Nummerierung und vollständiger Text gemäß DIN 18299 (Stand 2023-09).
Soweit in der Leistungsbeschreibung technische Spezifikationen, auf z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1. Angaben zur Baustelle
1. Lage der Baustelle
Die Bauleistungen sind für zwei Gebäude an unterschiedlichen Standorten auf dem Gelände der JVA Fuhlsbüttel zu erbringen: Das Ausbildungsgebäude „Gebäude A liegt innerhalb des Sicherheitsbereichs der JVA im Bereich des Sportplatzes, das Verwaltungsgebäude „Gebäude B grenzt an die Anstaltspforte Am Hasenberge an, diese Baustelle ist als Außenbaustelle konzipiert, der Einsatzort liegt außerhalb des gesicherten Bereichs der JVA Fuhlsbüttel.
Anstaltsanschrift:
Suhrenkamp 92
22335 Hamburg
Zufahrtsmöglichkeit Gebäude A
Außenpforte
Suhrenkamp 92
22335 Hamburg
Zufahrtsmöglichkeit Gebäude B
Am Hasenberge 26
22335 Hamburg
Beschaffenheit:
Befestigte Straßen.
Zutritt nur für sicherheitsüberprüftes Personal
Nur die Personen, die gemäß gem. §34 Abs. 1 HmbSÜGG sicherheitsüberprüft wurden, dürfen die Anstalt betreten. Diese Regelung gilt auch für Firmeninhaber, Bauleiter und sonstige bauüberwachende Personen. Nichtüberprüfte Personen werden an der Pforte abgewiesen. Eine Sicherheitsüberprüfung sollte frühzeitig eingeleitet werden.
Beschreibung Sicherheitsüberprüfung
Der AN verpflichtet sich, den Sicherheitsbestimmungen der JVA Folge zu
leisten und sich sowie seine Mitarbeiter und evtl. eingeplante Subunternehmer der
"Sicherheitsüberprüfung" zu unterwerfen.
Daraus folgt:
Sofort nach der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer unverzüglich einen Fragebogen
des Landeskriminalamtes für jeden Arbeiter, Handwerker, Bauleiter und sich
eingeschlossen, die für die Ausführung der Arbeiten eingesetzt werden sollen, vollständig
auszufüllen, einschl. einer ausreichenden Anzahl von "Reserveleuten" (falls vorgesehene
Stammkräfte ausfallen)
Falls Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, gilt diese Regelung auch für jeden tätigen Mitarbeiter der Nachunternehmer. In der Regel dauert eine Überprüfung 4-8 Wochen, bei auswärtigen Personen können es bis zu 12 Wochen werden.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, so dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Firmen, die sich diesen Vorschriften nicht unterwerfen, sollten sich von vornherein nicht
für diese Arbeiten bewerben. Sie finden bei der Auftragserteilung keine Berücksichtigung.
Wird ein Fragebogen nicht fristgerecht übergeben und kommt es deswegen zu Termin-
verschiebungen des Bauablaufes und Fertigstellungstermins, kann dies in letzter Konse-
quenz sogar zum Auftragsentzug führen. Etwaige dadurch entstehende Kosten - auch
gegenüber anderer Firmen gehen voll zu Lasten an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorgenannten Sicherheitsüberprüfungen während der Laufzeit des Vertrages bei Bedarf zu aktualisieren, so dass es bei kurzfristigen Einzelabrufen nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
Jeder Besucher hat sich an der Außenpforte persönlich anzumelden und auszuweisen. Als Ausweispapiere werden dabei ausschließlich folgende Dokumente anerkannt:
- Personalausweis und Reisepässe der EU-Länder
- Reisepässe anderer Länder
- Dienstausweise von Bundes- und Landesbehörden mit Lichtbild
Für die Dauer des Aufenthaltes in der Anstalt sind die Ausweispapiere im Pfortenraum zu hinterlegen. Ein Besucherausweis und ein Schlüssel für ein Schließfach werden im Gegenzug ausgehändigt, In dem Schließfach sind unerlaubte Gegenstände wie
- Alkohol
- Bargeld
- Brieftaschen, Geldbörsen
- Mobilfunktelefone, Smartwatches und ähnliche elektronische Geräte
- Tabletten
- Betäubungsmittel
- Bild- bzw. Tonaufnahmegeräte
- Laptops
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie Messer
zu hinterlegen.
Die Mitnahme von Fotoapparaten und das Fotografieren ist nur nach Ausstellung einer Genehmigung durch den Sicherheitsdienstleiter erlaubt und vorab anzumelden. Fotografieren ist nur mit digitalen Kameras nach vorheriger Erlaubnis (kein Handy) gestattet. Die gemachten Aufnahmen können gegebenenfalls durch das Vollzugspersonal inspiziert werden.
Die Kontaktaufnahme mit den Gefangenen und Untergebrachten der Anstalt ist strengstens untersagt.
Den Anweisungen der Anstaltsleitung und dem diensthabenden Vollzugspersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Im Übrigen sind die anstaltsspezifischen Vorschriften genauestens zu beachten.
Bei Nichteinhaltung erfolgt unmittelbar ein dauerhafter Verweis aus der Anstalt.
Das Ein- und Ausschleusen in oder aus der Anstalt ist mit Wartezeiten von ca. 15 Minuten verbunden. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Außenbereiche. Diese Verzögerungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Liegenschaft ist durch Zaunanlagen und Mauern mit Türen und Toren parzelliert. Die Bewegung von einer "Parzelle" zur anderen ist nicht möglich. Der AN kann sich in der Liegenschaft daher nur in Begleitung bewegen.
Lastwagen und Lieferfahrzeuge müssen durch das Aufsichtspersonal ein- bzw. ausgeschleust werden. Die Durchfahrtshöhe für die Zufahrt am Suhrenkamp beträgt maximal 4,15 m, Die Durchfahrtsbreite maximal 3,05 m. Die Schleuse hat eine Länge von 16,00 m.
Das Abstellen oder Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände der JVA ist grundsätzlich nicht gestattet. Vor der JVA sind Parkplätze vorhanden. Alle Fahrzeuge müssen ständig abgeschlossen sein. Sollte das Anstaltspersonal unverschlossene Fahrzeuge vorfinden, werden diese unverzüglich auf eigene Kosten entfernt und dürfen nicht wieder auf das Gelände gebracht werden. Baumaschinen sind über Nacht außerhalb des Anstaltsgeländes zu parken. Der Mehraufwand für die Maschinenbewegungen zum Feierabend muss bei der Kalkulation der Einheitspreise berücksichtigt werden.
Tagsüber sind diese bei Nichtbenutzung durch Abschließen zu sichern. Sämtliches Werkzeug und Baumaterial das als Übersteighilfe über Zäune oder Mauern nutzbar wäre, ist in durch den AN zu stellenden Containern oder in bereit gestellten Räumen nach Absprache mit der JVA oder durch Ketten zu sichern. Das sind z.B. Rohrleitungen, Bauholz, Bauzäune, usw. Leere Paletten sind täglich abzutransportieren.
Regelarbeitszeit:
Montag bis Freitag 6:30 bis 16:30 Uhr,
Die Zeiten beginnen mit dem Melden am Tor und Enden mit dem Verlassen der Anstalt am Tor. Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit bedürfen der Zustimmung und der Genehmigung durch den AG.
Auf die Beschreibungen des Baulogistikhandbuches wird hingewiesen.
2. Besondere Belastungen
Nicht bekannt.
3. Art und Lage der baulichen Anlagen
Die genaue Baustellenlage ist dem Kapitel 1.0.1 „Lage der Baustelle zu entnehmen.
4. Verkehrsverhältnisse
Normal befahrbare Straßen in der Liegenschaft. Für die Versorgung der Baustelle Gebäude A: Fahrzeuge können nur unter bestimmten, vorher abgestimmten Bedingungen in die Liegenschaft mitgenommen werden (z.B. Werkzeugtransport) und müssen ggf. anschließend außerhalb der Liegenschaft abgestellt werden. Im Fahrzeug darf sich nur eine Person befinden, weitere Personen müssen den Weg zum Einsatzort zu Fuß zurücklegen. Die Zufahrt zur Baustelle Gebäude B erfolgt über die öffentliche Verkehrsfläche, Vorplatz Pforte Am Hasenberge.
5. Freizuhaltende Flächen
In Absprache mit der jeweiligen Liegenschaft.
Die außerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen liegenden Feuerwehrzufahrtenmüssen immer komplett freigehalten werden.
Die sich hieraus ergebenden Besonderheiten während der Bauausführung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Anstaltsleitung sowie der Bauleitung abzustimmen.
6. Transporteinrichtungen
Der Transport über das Anstaltsgelände (Baustelle Gebäude A) kann in Ausnahmefällen mit Fahrzeugen bis in unmittelbare Nähe der Arbeitsstelle erfolgen.
7. Anschlüsse
Siehe Kapitel 5.4 „Baustromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung und Kapitel 5.5 „Bauwasserversorgung.
8. Mitbenutzung von Flächen
Während der Bauzeit können weitere Gewerke im Baufeld aktiv sein. Es können keine weiteren Flächen außerhalb des Baufeldes innerhalb der Anstalt zur Verfügung gestellt werden. Siehe Kapitel ?5.3 „Flächenmanagement.
9. Bodenverhältnisse
Ein orientierendes Baugrundgutachten wurde erstellt und wird dem AN nach Auftragserteilung auf dem Poolarserver zur Verfügung gestellt.
10. Hydrologische Werte
Siehe Kapitel 1.0.1.9 „Bodenverhältnisse
11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-
12. Besondere Vorgaben Entsorgung
Siehe Kapitel ?5.7 „Entsorgungslogistik.Die Arbeitsbereiche sind täglich zu reinigen, der Müll zu beseitigen und das Werkzeug fortzuräumen.
13. Schutzgebiete
Der Baumschutz gemäß DIN 18920 und das Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" der GALK sind zu beachten.
Die JVA Fuhlsbüttel befindet sich auf dem Gelände eines Bodendenkmals (Denkmal ID 1053). Für alle Arbeiten die einen Bodeneingriff erfordern ist das Archäologische Museum Hamburg als für Bodendenkmale zuständige Stelle einzubeziehen.
14. Art und Umfang des Schutzes
Der Beginn der Bodenaushubarbeiten ist dem Archäologischen Museum Hamburg / Abteilung Bodendenkmalpflege anzukündigen. Beim Abtrag des Oberbodens bis 30 cm Tiefe [gemeint ist die oberste Humusschicht) ist eine gerade Schaufel einzusetzen, die Arbeiten werden von einem MA des Museums begleitet = begutachtet und freigegeben.
15. Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
-
16. Vorhandene Anlagen
-
17. Hindernisse
Die Liegenschaft ist durch Zaunanlagen und Mauern mit Türen und Toren parzelliert. Die Bewegung von einer "Parzelle" zur anderen kann nur in Begleitung durch das Vollzugspersonal erfolgen. Ableitungen können sich nach Anordnung des Vollzugspersonal ergeben. Siehe Kapitel ?1.0.1.1 „Lage der Baustelle.
18. Kampfmittel
Im Rahmen der Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung (Stand 05.01.20219 wurde die Fläche als Fläche ohne Kampfmittelverdacht deklariert bis auf einen Teil auf der Grundfläche der alten Schule. Im Bereich der Neubauten Gebäude A und Gebäude B existiert mit zuvor genannten Schreiben inkl. Lageplan kein Kampfmittelverdacht. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Maßnahmen nach §6 Abs. 2 Kampfmittel VO notwendig.
19. Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
In Abstimmung mit der Objektüberwachung bzw. dem Sicherheitsdienst der Liegenschaft.
20. Besondere Anordnungen
-
21. Schadstoffbelastungen
-
22. Vorarbeiten
-
23. Andere Unternehmer
Für die logistische Koordination hat der AG einen Logistikdienstleister beauftragt, der als Erfüllungsgehilfe des AGs die Organisation, Steuerung und Überwachung der vertragsgemäßen Umsetzung der Baulogistik übernimmt.
1.0.2 Angaben zur Ausführung
1. Arbeitsabschnitte
Die Arbeiten einschl. Materialtransport in der Liegenschaft können nur in der im Kapitel 1.0.1.1 Lage der Baustelle beschriebenen Regelarbeitszeit erfolgen.
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten werden keine Arbeitsabschnitte festgelegt.
2. Besondere Erschwernisse
Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, die Andienung der Baustelle, die Arbeitszeiten stellen besondere Erschwernisse dar.
3. Vorgaben SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung
Der SiGe-Plan wird nachgereicht. Allgemein gilt jedoch im Folgenden Beschriebenes.
Der AN ist verpflichtet sich vor der Aufnahme der Arbeiten mit allen ihm überreichten Vorschriften und Unterlagen vertraut zu machen.
Er muss seine eingesetzten Mitarbeiter unterweisen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter der zusätzlich von ihm verpflichteten Nachunternehmer ebenfalls vor Aufnahme der Arbeiten unterwiesen wurden. Nachweise sind schriftlich zu dokumentieren.
Die Erstunterweisung hat grundsätzlich vor Beginn der Bautätigkeiten für alle Mitarbeiter zu erfolgen. Die Fachbauleiter sind hierfür verantwortlich.
Die Unterweisungspflicht der Mitarbeiter des Auftragnehmers nach ArbSchG §12 durch den Arbeitgeber bleibt bestehen.
Im Notfallplan ist das Verhalten im Notfall (Alarmfall) geregelt. Die Notfallpläne sind durch die AN aufzustellen und den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Vordrucke sind über die zuständigen Berufsgenossenschaften erhältlich. Notfallpläne werden auch durch den SiGeKo erstellt und werden mit dem SiGe-Plan auf der Baustelle ausgehängt.
Die für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlichen Vorgesetzten / Aufsichtsführenden der ausführenden Fachgewerke sind dem AG über die örtliche Bauleitung vor Baubeginn schriftlich zu benennen und müssen während der Tätigkeit von Mitarbeitern der Firma auf der Baustelle anwesend sein. Ein Wechsel der Aufsichtsführenden ist dem AG stets vorher anzuzeigen. Siehe auch ?0.4 Bauleitung des AN.
4. Besondere Leistungen zur Unfallverhütung für Mitarbeiter anderer Unternehmen
5. Besondere Anforderungen kontaminierter Bereiche
Nicht bekannt.
6. Besondere Anforderungen Baustelleneinrichtung
Siehe Kapitel 1.0.1 Angaben zur Baustelle 1.0.1.9 „Bodenverhältnisse und 5. „Baustellenlogistik.
7. Besondere Anforderung Gerüste
-
8. Mitbenutzung Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Räume etc.
Siehe technische Vorbemerkungen Pkt.16
Vorhalten von Gerüsten, Hebezeugen, Aufzüge, Räume etc.
-
9. Wiederaufbereitete Stoffe
-
10. Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe
-
11. Besondere Anforderungen Art, Güte und Umweltverträglichkeit
Regeln die Positionen des Leistungsverzeichnisses.
12. Eignungs- und Gütenachweise
Art und Umfang der vom AG verlangten Zulassungs-, Eignungs- und Gütenachweise:
Die Nachweise sind unverzüglich vorzulegen und auf Anforderung des AG zu ergänzen. Nachweise und Zulassungen müssen in Deutschland anerkannt bzw. eingeführt sein. Die Beschaffung erfolgt durch den AN auf eigene Kosten.
Personal:
Qualifikation gemäß der Art der durchzuführenden Arbeit. Über die gesamte Bauzeit während der Ausführung hat ein Obermonteur zur Baubeaufsichtigung und Koordinierung der Arbeiten anwesend zu sein.
Dokumentation:
Für alle ausgeführten Leistungen ist vom AN eine schriftliche Dokumentation aufzustellen. Art und Umfang der Dokumentation ist in Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzuführen. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache abzufassen.
13. Auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwenden/verwerten
-
14. Entsorgung Böden, Stoffe und Bauteile
-
15. Beigestellte Materialien
-
16. Abladen, Lagern und Transport durch den AG
Der AG übernimmt keine der Arbeiten.
17. Leistungen für andere Unternehmer
-
18. Einstellen/Inbetriebnahme von fremden Anlagenteilen
-
19. Benutzung vor Abnahme
-
20. Wartung
-
21. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Gemäß VOB-B §14(2) sind die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam mit der Objektüberwachung des AG vorzunehmen. Die Aufmaße sind daher so rechtzeitig vorzulegen, dass sie gemeinsam auf Richtigkeit festgestellt werden können. Die Rechnungsstellung hat danach anhand der gemeinsam festgestellten Aufmaße zu erfolgen.
Es sind Abrechnungszeichnungen zu fertigen, aus denen alle Stückzahlen, Flächen- und Längenmaße einwandfrei nachzuvollziehen sind. Die Aufmaße sind digital nach Rücksprache mit der Objektüberwachung des AGs auf den Poolarserver hochzuladen. Für den Rechnungsversand ist die VV-Bau 6-070 BVB Ziff. 7 zu berücksichtigen.
2. VOB Teil C
Nummerierung und vollständiger Text gemäß DIN,
1. Angaben zur Baustelle
Keine ergänzenden Regelungen zur ATV DIN 18299, Abschnitt 1.0.1.
2. Angabe zur Ausführung
Hinweise in den Zusätzlichen technischen Vorbemerkungen ZTV sind zu beachten.
3. Leistungsumfang des AN
3.1 Anlagenbeschreibung
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die für die Errichtung der Gebäude A + B erforderlichen Rohbauarbeiten. Die Rohbauarbeiten beinhalten Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Mauerarbeiten, Klinkerarbeiten und Fassadengerüstarbeiten
Werk- und Montageplanung
Pläne des AN sind ohne besondere Berechnung zu fertigen und vorzulegen. Grundlage hierfür ist die Ausführungsplanung, deren Pläne nach Auftragserteilung und abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung auf dem Poolarserver einsehbar sind.
Die Werk- und Montagepläne sind dem AG mit einer Prüfzeit von mindestens drei Kalenderwochen auf dem Poolarserver unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kodierung zur Verfügung zu stellen.
3.2 Detailterminplan
Ein Detailterminplan auf Basis des Generalterminplanes ist dem AG 21 Kalendertage nach Beauftragung auf dem Poolarserver unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kodierung vorzulegen.
3.3 Zustandsfeststellung
Abnahmen erfolgen gemäß den Regularien der VOB.
4. Kalkulationshinweise
Kosten, die sich aus den nachfolgenden Beschreibungen ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
4.1 Zugänglichkeit / Freie Bewegung / Zeitfenster / sonstige Einschränkungen
Alle weiteren Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten sowie zu weiteren Bedingungen und Gegebenheiten, wie etwa der Regelarbeitszeit, finden sich im Kapitel 1.0.1.1 „Lage der Baustelle und im Kapitel 1.0.1.4 „Verkehrsverhältnisse.
4.2 Vorhalten und Einsatz von Arbeitssicherheits- und persönlicher Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist gemäß den jeweils gültigen Verordnungen durch den AN bereitzustellen. Für das Betreten der Baustelle sind Sicherheitsschuhe der Klasse S3 und Bauhelme notwendig. Vorhalten und Einsatz von Arbeitssicherheitsausrüstungen und weiterer Schutzausrüstungen, wie Sicherheitswesten oder Gehörschutz werden nicht gesondert vergütet.
4.3 Einheitspreisbildung
Alle ausgeschriebenen Leistungen umfassen jeweils die fertig gestellte Arbeit einschl. Gestellung der Messgeräte. Kostenrelevante Beschreibungen in den jeweiligen Hinweistexten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4.4 Einrichtung
Die für die Durchführung des Auftrages erforderliche sachgemäße Einrichtung der Baustelle, mit den erforderlichen Geräten ist vom AN selbst vorzunehmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand der Baustelle wieder herzustellen. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen (EP) abgegolten.
4.5 Baureinigung
Die Baustelle ist in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten, die Reinigung hat arbeitstäglich zu erfolgen.
4.6 Bautagebücher
Der AN hat Bautageberichte über den Poolarserver zu führen und dem AG zeitnah unaufgefordert digital zu übergeben, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können.
Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Datumsangabe
- Arbeitsbeginn und -ende
- Arbeitskräfteeinsatz (Berufsgruppen, Anzahl, Dauer) und ausgeführte Tätigkeiten, getrennt nach vom AG erbrachter Leistung und vom Nachunternehmer erbrachter Leistung
- Eingang von Baustoffen und Bauteilen
- Geräteeinsatz, mit Angaben über Ursachen eines etwaigen Ausfalls
- ausgeführte Arbeiten, Bauablauf
- besondere Ereignisse wie z.B. Unfälle etc.
4.7 Baubesprechungen
Die Kosten für die Teilnahme an Einweisung und Baubesprechungen werden nicht gesondert vergütet.
4.8 Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden
Der AN ist, soweit wie notwendig, zur Mitwirkung bei allen Abstimmungen des AG mit Behörden verpflichtet, die zu seinem Leistungsbereich, zur termingerechten Fertigstellung/Abnahme gehören.
4.9 Datenraum
Durch den AG wird der Datenraum „Poolarserver zum Austausch von digitalen Dokumenten bereitgestellt und ist als Ablageplattform zu nutzen. Der Zugang zum Server wird dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Für die Ermöglichung des VPN-Zugangs hat der AN den hierfür erforderlichen „Token zu beantragen und die notwendige Software zu installieren. Die Kosten des Tokens trägt der AG.
Die vom AN benötigten Unterlagen müssen auf dem Poolarserver selbstständig eingesehen werden. Es erfolgt kein Versand per E-Mail.
Die CAD-Standards gemäß Vorgaben im Poolarserver sind zu beachten. Der „Standard für Erzeugung, Austausch und Archivierung von AVA-Daten ist einzuhalten.
5. Baulogistik
Grundsätzlich wird auf das Baulogistikhandbuch verwiesen.
5.1 Koordination der An- und Ablieferungen
Ziel hierbei ist es, durch den Einsatz dieser Versorgungslogistik die Beeinträchtigung der unmittelbar durch den Baustellenverkehr betroffenen Anwohner sowie des an die Baustelle grenzenden öffentlichen Straßenverkehrsnetzes zu minimieren.
Des Weiteren soll die Produktivität der am Bau Beteiligten durch die Optimierung der Leistungsfähigkeit der Zu- und Abfahrten, Warte- und Ladezonen, Baustraßen sowie der horizontalen und vertikalen Fördermittel gesteigert werden.
Zur Erfüllung der genannten Ziele wird eine onlinebasierende Transportanmeldung installiert. Hierdurch sollen die AN in die Lage versetzt werden, Ladezeiten und -zonen sowie evtl. benötigte Fördermittel selbst auszuwählen und verbindlich zu buchen. In diesem Zusammenhang erhalten nur angemeldete und durch die Baulogistik freigegebene Transporte Zufahrt zur Baustelle. Bedingt durch die auf dem Baustellengelände nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lagerflächen wird grundsätzlich eine Just-In-Time Versorgung der Baustelle angestrebt. Zusätzlich sind die Sicherheitsvorgaben der JVA Fuhlsbüttel zu beachten.
5.2 Anmeldung von Anlieferungen
Um eine gleichmäßigere Verteilung der Baustellentransporte auf die verschiedenen Wochentage und Tageszeiten zu erzielen, ist die Koordination des Lieferverkehrs erforderlich. Diese Koordination der Anlieferungen wird in Form eines Online-Avisierungssystems, OAS abgekürzt, erfolgen.
Für die Koordinierung und Steuerung der Zu- und Abfahrten aller Baustellenfahrzeuge wird eine zentrale Verkehrssteuerung eingerichtet. Jeder Transport muss durch die ausführenden Baufirmen per Avisierung angemeldet werden. Die Anmeldung hat online zu erfolgen, welche über eine Website für jeden autorisierten Nutzer zugänglich und nutzbar gemachen wird. Zusätzlich sind die Sicherheitsvorgaben der JVA Fuhlsbüttel zu beachten.
5.3 Flächenmanagement
Es wird eine Koordination und Verwaltung der Flächen durch die Baulogistik im Bereich der Baustellen eingerichtet. Unter dem Begriff Baustelle sind die Flächen zu verstehen,welche im direkten Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen. Primärer Bestandteil des Flächenmanagements ist das eigentliche Baufeld, dessen genaue Lage durch Bauzäune begrenzt ist. Die Vergabe und Verwaltung von Lagerflächen, auf denen Baumaterial auf dem Baufeld bis zur Verbringung zeitlich begrenzt gelagert werden kann, erfolgt ausschließlich durch die Baulogistik in Absprache mit dem Bauherrn. Außerhalb der Umzäunung sowie auf den öffentlichen Flächen (Straße) ist eine Lagerung nicht möglich/zulässig. Zusätzlich sind die Sicherheitsvorgaben der JVA-Fuhlsbüttel zu beachten.
5.4 Baustromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung
Der AG stellt eine gewerkeübergreifende Baustromanlage mit einer Baustromverteilung und -versorgung inklusive Sicherheitsbeleuchtung zur Verfügung.
Zu den Leistungen gehört im Einzelnen die Bereitstellung einer Anschlussschrank mit entsprechenden Hauptverteilern, ebenerdig außerhalb des Gebäudes sowie mit entsprechenden, sofern erforderlichen, Unterverteilern im Gebäude je Etage für Kleinverbraucher. Des Weiteren wird die Sicherheitsbeleuchtung in den Treppenhäusern und Fluchtwegebereichen bereitgestellt. Die Einrichtung der eigentlichen Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeweils eigenverantwortlich durch den Gewerke spezifischen AN zu erfolgen.
Die im Außenbereich und im Gebäude zur Verfügung gestellten Verteiler, Sicherheitsbeleuchtungen und alle dazugehörigen Zuleitungen dürfen nicht durch den AN in der Lage verschoben bzw. versetzt werden.
5.5 Bauwasserversorgung
Der AG stellt eine gewerkeübergreifende Bauwasserversorgung außerhalb des Gebäudes zur Verfügung.
Zu den Leistungen gehört im Einzelnen die Bereitstellung von Bauwasseranschlüssen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, ebenerdig außerhalb des Gebäudes.
Des Weiteren, soweit erforderlich, der Anschluss der Containeranlagen an die Frischwasserversorgung sowie an die Abwasserentsorgung. Die Bereitstellung von Bauwasser in den eigentlichen Arbeitsbereich hat jeweils durch das Gewerk mit dem zuständigen AN eigenverantwortlich zu erfolgen. Für Schäden, die auf Grund von Undichtigkeiten etc. der von ihm eingesetzten Schläuchen, Leitungen etc. und Anschlüssen entstehen, haftet der AN selbst.
Die im Außenbereich zur Verfügung gestellten Anschlüsse und alle dazugehörigen Zuleitungen dürfen nicht durch den AN in der Lage verschoben bzw. versetzt werden.
5.6 Baustelleneinrichtung
Baustellencontainer:
Die Aufstellung eigener Büro- Tagesunterkunftscontainer durch den AN ist aus Platzgründen nicht zulässig. Diese werden übergeordnet durch die Baulogistik gestellt und können im Bedarfsfall angemietet werden. Sanitärräume (Duschen, WCs) werden durch den AG zur Verfügung gestellt.
Bauzaun:
Der Bauzaun wird entsprechend der Baulogistikphasenpläne durch den AG gestellt. Ggf. notwendige Veränderungen am Bauzaun sind nur nach Abstimmung mit der Baulogistik möglich.
5.7 Entsorgungslogistik
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf den Baufeldern der Projekte erfolgt das Abfallmanagement bzw. die Entsorgungslogistik über eine durch die Baulogistik gestellte, zentrale Entsorgungseinrichtung. Durch die Schaffung eines einheitlichen und für alle Nachunternehmer gleichfalls gültigen Prozesses soll ein zügiger, umweltgerechter und kostengünstiger Ablauf sichergestellt werden.
Ende der "Allgemeinen Vorbemerkungen"
Nachfolgend sind die zusätzlichen Angaben und technischen Vorbemerkungen - beginnend mit der Nummer 01 aufsteigend aufgeführt.
00 Allgemeine Vorbemerkungen
01: Beschreibung ÜÜbergabe Baufeld Vorabm
01: Beschreibung Übergabe Baufeld Vorabmaßnahmen an Rohbau:
Grundsätzlich:
Mit "AN" ist der Auftragnehmer dieses Leistungsverzeichnisses sowie sämtliche Nachunternehmer des AN gemeint.
Bauteil A (Innenbaustelle):
Vor Baubeginn wird der Sportplatz verlegt, die spätere Baufläche als BE-Fläche sowie Bodenlager genutzt. Nach Fertigstellung des neuen Sportplatzes wird die Fläche bis auf das ursprüngliche Niveau wieder hergestellt. Es ist somit gemäß Bodengutachten auf der gesamten Fläche mit einem Gemisch aus Oberboden, Geschiebelehm und mit Ziegelresten durchsetzten Schotter auszugehen. Dieses Material ist vollständig abzufahren. Das Material geht in das Eigentum den AN über und ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Desweiteren wird die Zaunanlage entlang des neuen Sportplatzes bauseits erstellt und die notwendigen Erdarbeiten hierfür durchgeführt. Im Bereich der nachfolgend zu erstellenden Baugrube wird nach Abtrag des Sportplatzaufbaus das Gelände nicht wieder aufgefüllt und lediglich eingeebnet.
Im Mittel ist von einer Bestands-Geländehöhe von 14,60 mNHN auszugehen und somit ein Bodenabtrag von ca.70 cm einzukalkulieren.
Alle weiteren Erdarbeiten sind im Leistungsbereich der erweiterten Rohbauarbeiten vorgesehen.
Rohrleitungsgräben unterhalb der Sohle sowie Bodenaustausch erfolgen durch den AN Rohbau.
Das Gebäude wird ringsum bis auf 60cm unter OKF des EG angefüllt.
Die weitere Anfüllung - auch im Bereich der Winkelstützmauern und Rampe/Zufahrt 1.OG - wird im Nachgang durch das Gewerk Außenanlagen durchgeführt.
Sämtliche Rohrleitungen außerhalb der Sohle sowie Drainage wird bauseits verlegt.
Die Gerüstarbeiten erfolgen somit ringsum von OKF-EG abzgl. ca. 60cm.
Bauteil B (Außenbaustelle):
Das Herrichten und die Zugänglichkeit zum Baufeld wird vorab bauseits durchgeführt. Die Haftmauer wird für diesen Zweck geöffnet und die entsprechenden Sicherheitszäune bauseits vorbereitet. Das Öffnen der Haftmauer hingegen sowie der spätere Verschluss ist in diesem LV enthalten. Die Wiederherstellung der Haftmauer erfolgt erst nach kompletter Fertigstellung des Bauteil B.
01: Beschreibung ÜÜbergabe Baufeld Vorabm
02: Angaben zur Rechnungsstellung und Ab
02: Angaben zur Rechnungsstellung und Abrechnung nach DA11
Die Vorgaben zur Rechnungsstellung der Sprinkenhof sind zu beachten.
Ergänzend dazu gelten folgende Angaben:
Die Aufmaße sind kumulativ zu erstellen und als Ausdruck, PDF-Datei sowie Excel-Datei (nach Vorgaben der Bauüberwachung) und als DA11-Aufmaß-Datei zu übergeben. Beim DA11-Aufmaß ist ausschließlich die "frei Formel 91" zu verwenden.
Abrechnung:
Die Rechnungen einschließlich der Aufmaße sind kumulativ zu stellen. Aufmaße bereits gestellter Abschlagsrechnungen sind der jeweiligen aktuellen Rechnung komplett beizufügen und weiterzuführen. Zur Schlussrechnung ist ein Komplettaufmaß beizufügen.
Bei der Rechnungslegung ist die Nummerierung des LV`s zwingend zu übernehmen. Aufmaße sind zu unterschreiben.
Die Einzelaufmaße sind übersichtlich und in der Reihenfolge der Positionen zu erstellen und zu unterschreiben. Sie sind 1-fach auszuführen, wobei das Original beim AG verbleibt.
Es werden grundsätzlich nur solche Aufmaße anerkannt, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung geprüft wurden.
Die Aufmaße sind vor der Rechnungslegung zu erstellen und der Bauüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Nach gemeinsamer Prüfung der Aufmaße ist die Rechnung zu stellen.
Die Positionsnummerierung des AG ist zu übernehmen. Das gilt auch für Nachträge. Die Nachtragspositionen sind mit Kostengruppen nach DIN 276 zu versehen.
02: Angaben zur Rechnungsstellung und Ab
03: Technische Vorbemerkungen Baustellen
03: Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung AN
Der Ausschreibung sind die Bauphasenpläne für Gebäude A und B beigefügt. Wir weisen darauf hin, dass die dargestellten Baustelleneinrichtungsflächen bereits mit dem AG abgestimmt sind und eine Erweiterung nicht möglich ist. Desweiteren ist die dargestellte Zufahrt zum Baufeld lediglich an der eingetragenen Stelle möglich und kann nicht verschoben werden.
Gerüste siehe Vorbemerkungen zum Titel Gerüst.
Baustelleneinrichtung und Gerüste/Absturzsicherungen für die Leistungen des AN Rohbau
Die Baustelleneinrichtung für die Durchführung der gesamten Rohbauarbeiten und Leistungen dieser Ausschreibung einschl. sämtlicher Gerüste zur Erstellung des Rohbaus sowie Absturzsicherungen in Treppenhäusern und Fassaden sind eine Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche zur Durchführung notwendigen Maschinen, Gerüste, Hebezeuge, Arbeitshilfen etc. sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die Absturzsicherungen an den Dachrändern werden als besondere Leistung gesondert vergütet und sind den einzelnen Bauteilen zugeordnet.
Büro- und Aufenthaltscontainer sowie Einrichtungen werden durch den AN Baulogistik bereitgestellt und betrieben. Mietkosten sind direkt an den AN Baulogistik zu leisten. Das Aufstellen eigener Container ist nicht zulässig und untersagt. Zur Ermittlung der anfallenden Kosten sind der Ausschreibung die Einzelkosten für Büro- und Aufenthaltscontainer jeweils pro Monat und pro Woche im Baulogistikhandbuch eingetragen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und müssen aus der Urkalkulation hervorgehen.
Hinweis:
Der vorliegende BE-Vorschlag mit Eintragung von möglichen Kranstellungen ist mit den zuständigen Stellen abgestimmt und genehmigt. Eine Verlegung des Kranstandortes ist nicht möglich und entsprechend durch den AN Rohbau einzuplanen.
Sämtliche Kosten, die durch die Anordnung der Kranstandorte entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zur sicheren Einschätzung der Gesamtsituation ist der Angebotsaufforderung ein Lageplan beigefügt.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Lieferungen stehen - auch Antragstellungen und Genehmigungsgebühren - sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baustellenbetriebszeiten
Der AN ist verpflichtet gesetzliche Vorschriften einzuhalten, wie z.B. die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm". Weiterhin sind bis zu 10 Tage im Jahr vorzusehen, an denen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Die Verschiebung oder das Aussetzen von lärmintensiven Arbeiten und alle daraus resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vom AN vorzusehen und in den Leistungspositionen einzurechnen.
Nur die im BE-Plan gekennzeichneten Flächen der Baustelle dürfen vom AN genutzt werden. Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen oder Grundstücke an diesen Schäden durch Verschulden des ANs ein, so ist der AN dem AG dafür Schadensersatzpflichtig. Im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung hat der AN für Magazine selbst zu sorgen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle ständig sauber zu halten ist.
03: Technische Vorbemerkungen Baustellen
04: Technische Vorbemerkungen Allgemein
04: Technische Vorbemerkungen Allgemein
Sauberkeit/Hygiene
Sauberkeit und Hygiene sind durch den AN zu gewährleisten. Die zugewiesenen Flächen sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und etwaige Verunreinigungen direkt zu beseitigen. Siehe hierzu auch die Baustellenordnung.
Unfallverhütungsvorschriften
Für den AN gelten die jeweils gültigen Fassungen der Unfallverhütungsvorschriften und aller gesetzlichen Verordnungen. Einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten. Der AN hat vor Beginn einen qualifizierten Ansprechpartner vor Ort zu benennen, der während der Baumaßnahme aufsichtsführend tätig ist. Zudem ist eine Sicherheitsfachkraft zu benennen. Die aufsichtsführende Person und die Sicherheitsfachkraft kann allerdings eine Person zugleich sein. Der AN ist verpflichtet, den Inhalt der Bestimmungen seinem Personal und sonstigen von ihm beauftragten Personen vor Arbeitsbeginn mitzuteilen und diese danach zu unterweisen. Alle Schäden und Nachteile, die durch Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, hat der AN zu tragen. Die Nachweispflicht obliegt dem AN.
Alkohol-/Drogenmissbrauch
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Alkohol-/Drogenmissbrauch durch sein Personal betrieben wird. Besteht der Verdacht, dass eine Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, so ist diese von der Baustelle zu entfernen. Der AG hält sich vor, einer solchen Person Baustellenverbot zu erteilen.
Es gilt ein striktes Rauchverbot auf der Baustelle. Der AN kann das Rauchen in den Räumlichkeiten seiner eigenen BE erlauben.
Weitere benötigte Flächen/Wegerecht
Die Einholung von möglichen wegerechtlichen Sondergenehmigungen für die Zufahrt zur Baustelle, sowie öffentliche und private Genehmigungen, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, erfolgt durch den AN in Abstimmung mit dem AG oder seinen Beauftragten.
Überwachung des Bauablaufs
Der vom AN zu erstellende Bauzeitenplan ist 21 Tage nach Auftragserterteilung einzureichen und und im Hinblick auf den tatsächlichen Baufortschritt permanent zu aktualisieren, mindestens jedoch im monatlichen Rythmus.
Er hat die Baustelle so auszustatten, dass die Einhaltung der Fristen realisiert wird. Ist ein möglicher Verzug abzusehen, so hat der AN seine Kapazität zu verstärken. Terminverschiebungen/Bauzeitverschiebungen sind dem AG unverzüglich+ mitzuteilen und abzustimmen. Mögliche Verzögerungen sind anzuzeigen und erforderliche Maßnahmen sind seitens des AN zu ergreifen. Kosten für die Aktualisierung des Bauzeitenplanes (im 14-tätigen Rhythmus) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
04: Technische Vorbemerkungen Allgemein
05: Technische Vorbemerkungen Normen und
05: Technische Vorbemerkungen Normen und Richtlinien
Die Bauleistungen müssen zum Zeitpunkt der Abnahme alle Bestimmungen, Normen, Richtlinien und Verordnungen entsprechen.
Sämtliche Maßnahmen zur Erfüllung der polizeilichen, bauaufsichtsbehördlichen, gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und Umweltschutz-Vorschriften sowie Auflagen der Baugenehmigung sind genauestens einzuhalten.
Neben den einschlägigen VOB-Bestimmungen sind, soweit die Leistungsbeschreibung nachfolgend nicht anderslautende Bestimmungen und weitergehende Forderungen enthält, mindestens alle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen leistungsrelevanten DIN-Normen, Werks- und technischen Vorschriften sowie Gütebestimmungen den geforderten und in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Ausführungen zugrunde zu legen.
Für alle Arbeiten gelten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen in der jeweils zum Datum der Angebotsabgabe gültigen neuesten Fassung. Soweit sich die DIN-Normen zwischen Angebotsabgabe bis zur Abnahme ändern, sind vom AN die Änderungen darzulegen, die Mehr- oder Minderkosten zu benennen und dem AG zur Entscheidung vorzulegen.
Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und laut Normenausschuss festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Bestandteil der Vertragsleistung.
Schnittstellenregelungen sind innerhalb der folgenden Qualitätsbeschreibungen rein informativ. Für die Gesamtheit des zu liefernden Vertragsgegenstandes ist allein der AN verantwortlich.
05: Technische Vorbemerkungen Normen und
06: Technische Vorbemerkungen Rohbau
06: Technische Vorbemerkungen Rohbau
Ausführungsunterlagen / Nachweise des AN
Vom AN sind ohne besondere Vergütung folgende Ausführungsunterlagen / Nachweise zu liefern:
Statische Detailnachweise für Bauzustände, Montagepläne, Werkstattzeichnungen und Details, auch für eventuelle Hilfskonstruktionen zur Montage in 3-facher Ausfertigung (auf Papier) und elektronisch, sind sukzessive so zeitgerecht einzureichen, dass unter Berücksichtigung einer Prüfungsdauer von 2 Wochen für den Vertreter des AG, die vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden.
Der AN hat spätestens 15 Werktage nach Auftragserteilung eine Liste der von Ihm zusätzlich benötigten Ausführungsunterlagen einzureichen. Diese werden nach erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung auf Anforderung vom Planungsbüro über den Poolarserver zur Verfügung gestellt. Eine Übergabe in Papierform ist ausgeschlossen.
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der Bauleitung zu übergeben.
Zusätzlich sind die Bautagesberichte auf den Poolarserver hochzuladen.
06: Technische Vorbemerkungen Rohbau
07: Technische Vorbemerkungen Erdarbeite
07: Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
- Ausführungsgrundlage
Zur Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18300 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze.
Die ATV DIN 18300 gilt auch für Erdarbeiten im Zusammenhang mit Arbeiten nach den ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten", ATV DIN 18307 "Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden" sowie ATV DIN 18322 "Kabelleitungstiefbauarbeiten".
Stoffe
- Boden und Fels
Die Einstufung von Boden und Fels erfolgt entsprechend DIN 18300.
Sonstige Stoffe, Recyclingprodukte, Abfall, Nebenprodukte und ähnliches werden entspr. der Angaben im Leistungsverzeichnis eingestuft.
Ausführungshinweise
Unterlagen vom AG:
Der AN erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:
Die Anlagen zu diesem Leistungsverzeichnis sind dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen.
Der AN hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
Massenausgleich
Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/oder Abtragungsmaterial gemäß Angabe des Bodengutachters. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt. Diese Leistung wird mit den entsprechenden Positionen vergütet.
Absicherung von Baugruben und Gräben
Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom AN unter Berücksichtigung der Vorgaben des AG, mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Standsicherheit unverbauter Baugruben und Gräben
Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen, die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der AN die Standsicherheit besonders zu überprüfen. Die Vergütung erfolgt als besondere Leistung.
Kreuzung unterirdischer Anlagen
Allgemeines: Die Regelung geht davon aus, dass die Lage unterirdischer Anlagen annähernd den Angaben in den übergebenen Planunterlagen entspricht.
Sollten die Regelungen vor Ort nicht anwendbar sein, so hat sich der AN vor Beginn der Ausführung mit deR OÜ und ggf. mit dem Anlagenbetreiber in Verbindung zu setzen.
* Querende unterirdische Anlagen:
Sofern nicht separat geregelt ist bei querenden unterirdischen Anlagen in einem Bereich von 0,5 m vor und 0,5 m hinter der gesicherten Anlage Handschachtung durchzuführen.
Die Handschachtung reicht ab max. 0,5 m über Oberkante der unterirdischen Anlage bis zur Grabensohle.
* Parallel verlaufende unterirdische Anlagen:
Hier ist, falls die Anlage frei innerhalb des Arbeitsbereiches liegt, 0,5 m seitlich und ab max. 0,5 m über Oberkante der unterirdischen Anlage bis zur Grabensohle Handschachtung durchzuführen.
07: Technische Vorbemerkungen Erdarbeite
08: Technische Vorbemerkungen Beton- und
08: Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
Allgemeine Hinweise
Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung (Qualitätskontrolle) wird verlangt.
Für den Einsatz bei Stahlbeton ist eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion auszuschließen.
Der Leistungsbeschreibung liegen die Technischen Vorschriften für die Bauleistungen DIN 18 331 zu Grunde. Für die Ausführung gelten die Bestimmungen des deutschen Ausschusses für Stahlbeton, neueste Ausgabe. Die in den Positionen angegebenen Leistungen sind nach den Zeichnungen unter Einhaltung der maßgeblichen amtlichen Vorschriften auszuführen.
Dem AN obliegt der kostenlose Nachweis der Güte der Baustoffe und des Betons (nach DIN 1045-3), und zwar vor Baubeginn und während der Bauausführung, jederzeit auf Verlangen des Baurechtsamtes und gegenüber der Bauleitung. Die Überwachung und Nachweis als Baustelle für die Überwachungsklasse 1 und 2 sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die Kosten für daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, hat der AN zutragen. Abrechnungsgrundlage sind in jeden Fall die vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Schal- und Bewehrungspläne
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Untergrund, Vorleistungen
Die Gründungsebene ist im Rahmen der in diesem LV enthaltenen Erdarbeiten als Feinplanum mit einer Genauigkeit von +- 2,0 cm ausgeführt. Die Gründungsfläche ist mit einer Betonsauberkeitsschicht in der erforderlichen Dicke > 5 cm sofort nach Herstellung des Feinplanums zu versehen. Mehraufwand innerhalb der zulässigen Toleranz sind in die EP einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet
Konstruktive Ausführung
Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen.
Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine Rissbreitenbeschränkung entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen. Montagelastfälle, Bau-, Transport- und Zwischenzustände sind vom AN in Abhängigkeit vom gewählten Bauverfahren bzw. Ablauf zu ermitteln und in der Gesamtleistung einschließlich aller konstruktiven Maßnahmen und Detailausbildungen zu berücksichtigen.
Material, Güte
Die Beton- und Stahlbetonarbeiten sind gem. der statischen Positionspläne beschriebenen Güten auszuführen.
Die Betonrezeptur ist unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüssen zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert.
Bei Betonzusatzmitteln dürfen - außer bei Fließmitteln - nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen gem. Herstellervorgaben des angebotenen Produkts ausreichend abgelagert sein. Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen.
Betonoberflächen / Sichtbetonklasse
Für die Sichtbetonoberflächen gilt das BDZ-/ DBV- Merkblatt:
Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme.
Sämtliche Decken sind an der Oberseite rau und planeben abzuziehen. Bei der Betonage der Dachdecken ist sicherzustellen, dass die Oberfläche für das bauseitige Aufbringen von bituminösen Abdichtungen durch den Dachdecker geeignet ist und die erforderliche Haftzugfestigkeit gegeben ist.
Schalung
Für auf der Baustelle einzusetzende Schalöle und Trennmittel sind nur solche mit GISCODE BTM10 und RAL-UZ 178 zulässig! (gemäß Anforderungsmatrix BNB Kriterium 1.1.6)
Die Betonbauteile sind mit einer bewährten Schalung zu erstellen. Beschädigte Schalelemente sind vor dem Betonieren auszuwechseln. Schalungen sind maßhaltig herzustellen. Fugen sind zu dichten.
Soweit nachfolgend oder in den Schalungsplänen nichts anderes gesagt ist, kann Schalung nach Wahl des AN verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die ausgeschalten Betonoberflächen eben sein müssen und keine Grate und Unebenheiten enthalten dürfen, die die weitere Behandlung (Spachtelung/Putz/Anstrich) erschweren. Kosten für Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN. Alle fertigen Betonflächen müssen schalölfrei übergeben werden.
Die Einhaltung der Ebenheiten gemäß DIN 18202 Tabelle 3 Zeilen 2 und 5 ist zu gewährleisten.
Schalungsöl darf bei Sichtbetonflächen nur dann verwendet werden, wenn das Schalungsöl die Farbe der Betonoberfläche nicht verändert, was auch für die spätere Oberflächenbehandlung dieser Flächen mit allen Arten von lmprägnierungsmitteln, Haftgrund und Anstriche gilt.
Die Schalung ist mit einer Flüssigkeit zu behandeln, die ein gutes Haften von Putz- und Maleranstrichen gewährleistet.
Sämtliche Ausbildungen von Nuten an Arbeitsfugen, Anlegen von Trapezleisten an Dehnfugen (auch in Böden und Glattstrichflächen) werden nicht besonders vergütet (Querschnitte nach Angabe der Bauleitung). Die Kanten und Ecken der Bauteile sind grundsätzlich mit Dreikantleisten (15 mm) zu brechen und ist in den Einheitspreisen abgegolten.
Die Arbeitsausführung an der Baustelle erfolgt grundsätzlich nach den Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers und nach den Plänen des planenden Architekten. Der AN kann sich nicht darauf berufen, nur nach dem Schalplan zu arbeiten, da in den Architektenplänen ergänzende Angaben zu den Schalplänen enthalten sind, jedoch nicht konstruktive Punkte berühren. Dies bedeutet, das der AN verpflichtet ist, an Ort und Stelle nach den Schal- und Bewehrungsplänen sowie Architektenplänen gleichzeitig zu arbeiten und dabei evtl. festgestellte Differenzen jeweils vor Arbeitsausführung mit der Bauleitung zu klären.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Abstandhalter im Bereich des WU-Betons mit Faserzementrohren.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Für Bauteile gleicher Art muss eine gleichartige und formhaltige jeweils glatte neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Die Kanten sind scharfkantig auszubilden. Löcher und Hüllrohre aus Faserzement für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen oberflächenbündig zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten.
Die Schalfristen sind nach Angabe Statik / Prüfstatik einzuhalten.
Die Schalungsarten sind wie folgt auszuführen:
Schalung als glatte Schalung mit Großflächentafeln. Der Einsatz von kleinflächigen Schaltafeln ist, auch unter Erschwernissen, zu vermeiden. Die Anordnung von Fugen und Ankerhülsen hat sauber gegliedert zu erfolgen, so das ein optisch ansprechendes Bild entsteht. Kanten gebrochen mittels Dreikantleiste mit einer Schenkellänge von 15 mm.
Für zu erstellende Sichtbeton-Flächen sind vom AN jeweils rechtzeitig vorher Wandansichten anzufertigen, aus denen sich die vom AN vorgesehene Anordnung der Abspann-Hülsen aus Faserzement ergeben. Diese Abspann-Hülsen müssen lotrecht untereinander angeordnet und ausgerichtet sein, sofern sie später in der fertigen Sichtbeton-Oberfläche sichtbar sind.
Ein geordnetes Schalungsbild mit gleichmäßigen horizontalen und vertikalen Schalungsstößen und Spannstellen wird vorausgesetzt.
In Abhängigkeit der Gesamt-Gestaltung des Gebäudes behalten sich die planenden Architekten vor, nach den Vorschlägen des AN Korrekturen zur Anordnung dieser Faserzement-Abspann-Hülsen vorzunehmen, um zu erreichen, das aus diesen nicht ein späteres Erscheinungsbild entsteht, das nicht gewünscht war.
In Abhängigkeit von den Bauteilhöhen und den damit verbundenen Fallhöhen des Betons ist die Schalungshöhe so zu wählen ,dass die kritischen Fallhöhen des Betons nicht überschritten werden. Mehraufwendungen sind in den Einheitpreisen abgegolten. Gegebenfalls sind Fülltrichter und Betonierrohre/schläuche einzusetzen
Sollte der AN die Ausführung von Sonderschalungen wählen, so sind alle damit zusammen hängenden Veränderungen der Stahlbeton-Masssivkonstruktion vom AN zu tragen. Alle Aufwendungen für zusätzliche Leistungen, welche über den vorgesehenen Leistungsumfang hinausgehen, sind vom AN unentgeltlich zu leisten. Die Herstellung von sich verändernden Bewehrungsplänen, einschl. der erforderlichen Vorlage beim Prüfingenieur, sowie die daraus resultierenden Zusatzforderungen sind vom AN ohne Mehrkosten termingerecht zu erbringen. Die zusätzlichen Kosten seitens der Prüfung der Unterlagen durch die Planung bzw. Prüfingenieure trägt der AN.
Bewehrung / Baustahl
Als Bewehrung dürfen nur Betonstähle mit Walzkennzeichen von zugelassenen Werken eingebaut werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden.
Stabstahl B500 S Duktilitätsklasse B (hochduktil)
Lagermatten B500 M Duktilitätsklasse A (normalduktil)
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Bei allen hervorstehenden Bewehrungsanschlüsse sind gebogene Stabenden auszuführen.
Die Betonierfreigabe erfolgt nach der Bewehrungsabnahme und Freigabe durch den Prüfingenieur/Tragwerksplaner. Alle Abnahmen und Freigaben sind in der Eigenverantwortung des AN mit dem Prüfingenieur/Tragwerksplaner zu vereinbaren. Der abgestimmte Prüftermin ist der örtlichen Bauleitung frühzeitig aber mind. 3 Tage vor dem Prüftermin mitzuteilen.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber und der Bauleitung digital zu übergeben. Der AN ist für die Erlangung der Schlussabnahme durch den Prüfstatiker alleine verantwortlich.
Die Bewehrungsmassen werden nach den Stahllisten vom Statiker abgerechnet.
Abstandskörbe/Unterstützungskonstruktionen werden in den separaten Positionen abgerechnet.
Bewehrungstahl
Stahl in allen vorkommenden Formen (Stabstahl, Matten, Rundstahl, Walzstahl) wird nach seinem Einbaugewicht verrechnet, wie es in den Stahllisten des Ingenieurbüros angegeben ist. Mehrmengen an Bewehrungsmaterial, die sich durch Änderungen von Stahlquerschnitten, Stoßüberdeckungen, Zulagen usw. durch den AN ergeben, aber nicht in den Bewehrungsplänen vorgegeben sind, werden nicht vergütet. Weiterhin ist das Ablängen von Bewehrungstahl zur Anpassung auf die Baustellengeometrie, sowie bei Kurzlängen die durch eine Gesamtlänge nach Durchmesser angegeben sind einzurechnen.
Die Betonüberdeckung der Stahleinlagen wird in den einzelnen Bewehrungszeichnungen angegeben. Die geforderte Betonüberdeckung ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Als Abstandhalter sind grundsätzlich analog zu den Spannhülsen aus Faserzement zu verwenden. Abstandhalter aus Kunststoff nicht zulässig.
Durchmesser, Form und Festigkeitseigenschaften und Kennzeichnung von Betonstahl müssen DIN 488 entsprechen.
In die Einheitspreise für Betonstahl sind alle bis zum fertigen Einbau erforderlichen Leistungen und Lieferungen einzukalkulieren, wie Ablängen, Biegen, Verlegen, Binden sowie der Transport, außerdem alle Kosten für Liefern und Verarbeiten von Abstandhaltern, Bindedraht (verzinkt).
Abstandhalter und Schalungsverspannungen sind so zu wählen, dass nach dem Ausschalen die Drähte völlig entfernt und die entstehenden Öffnungen säuberlich verschlossen werden können. Das Schließen von Schalungsverspannungen ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Baustahl
Wird in der Leistungsbeschreibung oder durch die einschlägigen Baubestimmungen die Ausführung von Baugliedern aus nicht rostendem Stahl gefordert, so ist V4À-Stahl X 10 Cr Ni 2 Mo 1810 Werkstoff Nr. 1.4571 (V4A) zu verwenden.
Indie Einheitspreise für Walzstahl sind alle bis zum fertigen Einbau erforderlichen Leistungen und Lieferungen einschließlich erforderlichen Werkstoffzeichnungen einzukalkulieren wie Ablängen, Schweißen, Verlegen bzw. Aufstellen und Montieren. Walzstahl wird nach Stücklisten mit seinem DIN-Gewicht abgerechnet ohne Zuschläge für Elektroden, Walzstahltoleranzen. Werden in der Leistungsbeschreibung Stahlteile in feuerverzinkter Ausführung verlangt, so sind diese im Vollbad zu verzinken (auch Schnittflächen, Schweißnähte und Gewinde). Die Zinkauflage muss mind. 0,08 mm (560 g/qm) dick sein. Ausbesserungen beschädigter Zinkauflagen sind mit Epoxydharz- Reaktionszinkstahlfarbe (dicker Auftrag) vorzunehmen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle einzubauenden Formstahlteile erhalten, an den vom Beton nicht umschlossenen, sichtbar bleibenden Flächen, eine Untergrundbehandlung entsprechend DIN 18 364 Ziff. 3.211.1 Oberflächenschutzarbeiten beim Stahl und Oberflächenschutzarbeitsanstrich an Aluminiumlegierungen (auch Schnittflächen, Schweißnähte und Gewinde) und sind anschließend mit einer Eisenoxyd-Zinkphosphat-Farbe zu streichen. Dieses ist in die Einheitspreise der jeweiligen Position einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind einzurechnen, Entrosten und einmal Grundieren.
Schweißnachweise
Folgende Berechtigungen / Nachweise muß der ausführende Betrieb der Baustahlarbeiten zum Herstellen von Schweißnähten vorweisen und vor der Ausführung der Arbeiten vorlegen:
- Schweißzertifikat für die Ausführungsklasse EXC2 nach EN 1090-2
- Herstellerqualifikation nach DIN EN ISO 17660-1 und 17660-2
(Schweißen von Betonstahl)
Beton
Es ist werksgemischter Transportbeton gemäß DIN 1045 zu verwenden. Die Lieferwerke müssen dem AG rechtzeitig genannt werden. Die Ergebnisse der Überwachung sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Beabsichtigt der AN in Sonderfällen Baustellenbeton herzustellen so bedarf es dazu der Genehmigung der Bauleitung.
Als Betonzuschlagsstoffe sind soweit in den einzelnen Positionen nicht anderslautende Angaben enthalten sind, grundsätzlich natürliche, nicht gebrochene Stoffe gem. DIN EN 12620 aus Werken zu verwenden, die einer Güteüberwachung unterliegen.
Die Baustelle ist für die Verarbeitung von Beton der Überwachungsklasse 2 gemäß DIN 1045 einzurichten. Die Überwachung des Einbaus hat durch das Bauunternehmen mit den Anforderungen des Anhanges B, sowie von einer anerkannten Überwachungsstelle gemäß Anhang C der DIN 1045 Teil 3 zu erfolgen.
Der Beton ist von seiner Zusammensetzung für filigrane Bauteile mit einem hohen Bewehrungsgrad zu konzipieren und vorzusehen. Für die Einbringung ist pumpfähiger Beton einzurechnen.
Für Beton mit besonderen Eigenschaften wie wasserundurchlässiger Beton, hoher Frostwiderstand des Betons, Widerstand gegen chemische Angriffe, hoher Abnutzungswiderstand, Widerstand gegen Hitze und Unterwasserschüttung gelten die Vorschriften DIN 1045.
Es gelten die Vorgaben der DIN 18202 Tabelle 3, Zeilen 2 und 5. Besondere Anforderungen werden nicht gestellt.
Abstandhalter sind in einer Art und Zahl einzubauen, dass die vorgeschriebene Betondeckung überall sicher gewährleistet wird. Auf den Außenseiten dürfen später keine Rostflecken auftreten. Deshalb sind die verdrillten Enden des verzinkten Bindedrahtes auch nach innen zu biegen. Betonklötzchen, Klemmen und alle sonstigen Erfordernisse zur Sicherung der statisch erforderlichen Betondeckung (z. B. für die untere Lage bei Decken- und Trägereisen, für den seitlichen Abstand bei Wänden u. ä.) sind grundsätzlich in die Preise der einzelnen Positionen einzukalkulieren. Verwendung von Betonabstandshalter bzw. -unterlegleisten ist vorzusehen. Abstandhalter bei Decken und S-Haken bei Wänden und hohen Trägern werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Das Herstellen einer ausreichenden Anzahl von Probewürfeln und die Durchführung der Betonprüfungen nach DIN 1045-1 sind vom AN durchzuführen. Die Vorlage der entsprechenden Prüfzeugnisse ist Voraussetzung für die Rohbauabnahme und die Abnahme der Vertragsleistung.
Wasserundurchlässiger Beton
Die EG-Sohle incl. der Bauteile unterhalb der Sohle werden als wu-Konstruktion ausgeführt.
Die gesondert ausgearbeitete wu-Fachplanung liegt der Ausschreibung bei und ist zu beachten.
Die Betonbauteile sind als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß WU-Richtlinie herzustellen, die sicherstellt, dass bei dauerndem, einseitigem Wasserdruck die wasserabgewandte Seite keinen Wasseraustritt, Tropfenabfall und feuchte Flecken zeigt.
Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie sowie Beanspruchungsklasse 2, mit erhöhter Anforderungen "keine Feuchtstellen, keine Dunkelfärbung", wobei wasserführende oder feuchte Risse durch eine abdichtende Injektion nach der Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen zu schließen sind.
Als Injektionsmaterialien dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die nach DIN EN 1504-5:2006-03 mit besonderen Eigenschaften aufgeführt sind. Die statische Berechnung, die konstruktiven Maßnahmen sowie die Bauausführung sind auf diese Forderung abzustellen.
Die Bodengutachten liegt der Ausschreibung bei und ist vom AN einzusehen, um eventuelle Aggressivität von Stoffen im Boden einzuschätzen und den Beton entsprechend zusammenzusetzen. Die Prüfung auf Eignung der ausgeschriebenen und zur Verwendung vorgesehenen Betonsorten obliegt dem AN eigenverantwortlich. Der AN ist damit alleinverantwortlich für die fachlich richtige Ausführung der Arbeiten.
Sämtliche Spannlöcher und Durchdringungen von WU- Betonflächen sind vom AN mit geeigneten Mitteln dauerhaft gegen drückendes Wasser zu verschließen. Ein Nachweis auf Wasserdichtigkeit der Verschlüsse ist durch Vorlage eines entsprechenden Prüfzeugnisses zu führen. Dies gilt auch für das Material der Betonwand-Abstandhalter. Hier sind zusätzlich mittig Wassersperren aus Gusseisen einzusetzen - die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Schalungspositionen einzukalkulieren.
Fugen / Anschlüsse / Einbauteile
Die Anordnung von Dehnungsfugen und Schwindfugen erfolgt durch den Tragwerksplaner unter Berücksichtigung der technischen und konstruktiven Gesichtspunkte, während die Anordnung und Lage der Arbeitsfugen nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch den AN erfolgt. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Bei Sichtbeton sind sie möglichst zu vermeiden oder nach Abstimmung und erfolgter Freigabe durch den Architekten anzuordnen.
Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement-Merkblatt B22 „Arbeitsfugen zu beachten.
Arbeits- und Dehnfugen sind mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorzusehen.
In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Auf die Bemessung und die konstruktive Ausbildung von Fugen, die eine Längenänderung aufgrund von Brandeinwirkung aufnehmen müssen, ist besonders zu achten.
Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen erfolgt nur mittels Ankerschienen und systemzugehörigen Mauerwerksankern.
Aussparungen, Durchbrüche
Zusätzliche Öffnungen aufgrund von Umplanungen oder dergleichen dürfen nur im Kernbohrverfahren und im Diamantsägeverfahren hergestellt werden. Die Lage und Anordnung ist mit dem Tragwerksplaner und der koordinierenden Bauleitung abzustimmen.
Halbfertigteilwände / Vollfertigteile
Der AN erhält nach Auftragserteilung sowie erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung die statische Berechnung mit beiliegenden Positionsplänen.
Die Elementplanung ist vom AN zu liefern, einschließlich Erstellen der erforderlichen Montage- und Produktionsplänen.
Die Herstellungs- und Montagepläne der Betonfertigteile mit Angabe aller Durchbrüche und Einbauteile durch den AN auf Grundlage der vom Planer gelieferten Pläne (Architektenpläne mit Schlitz- und Durchbruchsangaben) sind anzufertigen und jeweils mindestens 3-fach zur Prüfung beim Prüfstatiker und zur Sichtung beim Architekten rechtzeitig vor Ausführung einzureichen.
Zu beachten ist die notwendige Rauheit der Elementinnenseiten zur Sicherstellung des schubfesten Verbundes und Ausbildung der Druckfuge. Sämtliche Abstützungen, Schrägabstrebungen, Sicherungsmaßnahmen, zur Erstellung der Wände, Decken, Tragbalken, Treppenanlagen, etc. bis zum Aushärten bzw. bis zur endgültigen Standsicherheit, sind zu liefern, vorzuhalten, und nach Fertigstellung wieder zu beseitigen. Sämtliche Kosten sind in den Einheitspreisen einzurechnen.
Arbeitsgerüste und Absturzsicherungen, die für eigene Arbeiten benötigt werden, sind einzukalkulieren.
Statik
Die freigegebenen Schal- und Bewehrungspläne werden sukzessive gemäß Bauzeitenplan auf dem Poolarserver zur Verfügung gestellt.
Betonfertigteile
Erstellung statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis für alle Zwischenbaustände, für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen: Decken, Stützen, Wandplatten, Deckenbalken, Außenwände, Vorsatzschalen, Treppenanlagen, etc..
Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Bemessungen und Ausführungen erforderlich sein, so sind diese mit dem Architekten detailliert abzustimmen.
Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis für alle Bauzwischenstände bei der Montage der Betonfertigteile und über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, sind in schriftlicher Form (3-fach ) und elektronisch, vorzulegen.
Die statische Berechnung aller Betonfertigteile, einschl. allen erforderlichen Planunterlagen und Detailzeichnungen für die Fertigung und Montage sind zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen.
Der statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
Abrechnung Beton- und Stahlbetonarbeiten
Sämtliche notwendige Kosten die dem Bieter für die Überwachung nach Überwachungsklasse 1-2 entstehen (zum Beispiel Kosten für die Eigen- und Fremdüberwachung, erhöhte Kosten beim Einbau, Dokumentation) sind in den dazugehörigen Positionen einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise des Tragwerkplaners
Alle Elektroleitungen, Fundamenterder und Leerrohre und sich daraus ergebende Einbauteile sind gem. den Fachausführungsplänen vor dem Betonieren einzubauen. Die Arbeiten werden bauseitig durch weitere Gewerke ausgeführt. Die daraus resultierenden Unterbrechungen sind einzukalkulieren.
Kernbohrungen werden im Gewerk Rohbau nicht ausgeschrieben und jeweils durch das Gewerk ausgeführt, die zusätzliche Bohrungen benötigt.
Die Abstimmung mit dem Tragwerksplaner sowie dessen Genehmigung obliegt dem jeweiligen Gewerk.
Die Betonierabschnitte werden nach Abstimmung festgelegt und entsprechend gekennzeichnet. Weitere eventuell erforderliche Betonierabschnitte sind vor Beginn des Betonierens festzulegen. Arbeitsfugen sind, wenn nicht explizit angegeben, zur Übertragung der Querkräfte nach DIN EN 1992-1-1/NA.6.2.5 (2) bzw. Heft 600 "rau" auszuführen. Sie sind sorgfältig zu säubern, nicht einwandfreier Beton ist zu entfernen.
Evtl. erforderliche Auflagertaschen für den Einbau der Bewehrung von Unterzügen sind im Zuge der Arbeitsvorbereitung durch den AN festzulegen. Die Auflagertaschen sind so zu dimensionieren dass der Unterzug mit der kompletten Höhe und Breite auf das Auflager geführt werden kann. Ebenso sind die Betonierhöhen der Stützen auf diese Belange festzulegen.
Bei der Bauausführung ist insbesondere darauf zu achten, dass der Beton gem. DIN EN 13670 / DIN 1045-3, Ziffer 8.4 ordentlich eingebracht und gut verdichtet wird.
Bei der Begrenzung der Rissbreite für flächige Ortbetonbauteile infolge frühem Zwang (Wände, Decken h<30 cm) wurde ein Beton mit mittlerer Festigkeitsentwicklung angenommen, dessen Betonzugfestigkeit f ct,eff nach 3 Tagen höchstens 65% der mittleren Zugfestigkeit f ctm erreicht (max f ct,eff,3d = 0,65 f ctm). Dies ist bei der Festlegung des Betons und der Bauausführung zu berücksichtigen.
Die Ausschalfristen nach DIN EN 13670, Ziffer 5.7 sind zu beachten. Der Zeitpunkt des Ausschalens ist durch den AN unter Beachtung der Normenregelung festzulegen.
Wird die Schalung auf bereits betonierte Bauteile abgestützt, so ist zu überprüfen, ob diese die neuen Frischbetonlasten abtragen können. Gegebenenfalls sind solche Bauteile zu unterstützen.
Um die Verformung von Stahlbetonbauteilen kleinzuhalten sind Vorgaben gemäß DIN EN 13670, Ziffer 5.7 zu beachten.
Eventuell erforderliche Betoneinbringöffnungen oder Rüttelgassen sind durch den AN in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner festzulegen.
Der Frischbeton ist intensiv nachzubehandeln. Die Nachbehandlung hat nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3, Ziffer 8.5 sowie Tabelle 5.NA zu erfolgen.
Hinweise zur Kalkulation bei der Herstellung von Öffnungen/Aussparungen in Elementwänden und Elementdecken:
Bei der Schalung ist das Anlegen/Abschalen im Fertigteilwerk inkl. der ggf. weiteren erforderlichen Abschalung (bis zur Gesamtstärke inkl. dem Ortbetonanteil) auf der Baustelle einzukalkulieren. Die Aussparungen in Fertigteilen sowie Teilfertigbauteilen sind in dem Titel der Aussparungen in Betonbauteilen mit aufgeführt und werden nicht gesondert abgerechnet.
08: Technische Vorbemerkungen Beton- und
07 Erweiterte Rohbauarbeiten incl Fassade,
07
Erweiterte Rohbauarbeiten incl Fassade,
07.01 Gebäude A: Ausbildungsgebäude Rohbau
07.01
Gebäude A: Ausbildungsgebäude Rohbau
07.03 Gebäude A: Fassadenarbeiten
07.03
Gebäude A: Fassadenarbeiten
07.04 Gebäude A: TGA
07.04
Gebäude A: TGA
07.05 Gebäude B: Garagen und Verwaltung Rohbau
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Gebäude B: Garagen und Verwaltung Rohbau
07.07 Gebäude B: Fassadenarbeiten
07.07
Gebäude B: Fassadenarbeiten
07.08 Gebäude B: TGA
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Gebäude B: TGA
07.09 Gebäude B: Garagen und Verwaltung - Arbe
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Gebäude B: Garagen und Verwaltung - Arbe
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