Abbruch Gebäude Ulm-Jungingen
Jungingen Abbruch Ehmannstraße 29 und 29/2
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Die Gebäude Ehmannstraße 29 und 29/2 sollen abgebrochen werden. Die Ehmannstraße 29 war im UG und EG eine Bank, im OG eine Praxis und im DG eine Wohnung, im Außenbereich eine Garagen, die Bodenplatte eines Schuppens und den Hofbelag. Die Ehmannstraße 29/2 war eine Scheune mit Stall, im Außenbereich Pflaster und Betonfläche. Die Gebäude sind Freistehend und können von der öffentlichen Straße angefahren werden. . An der Ehmannstraße 29 steht eine Straßenlampe mit ca. 150 cm Abstand zum Gebäude, bei der vor dem Abbruch der Kopf abgebaut wird. Der Mast und eine weitere Straßenlampe auf dem Grundstück muss beim Abbruch gegen Beschädigungen geschützt werden. Die Gebäude werden einschließlich Keller und Fundamente abgebrochen. Die Gruben bleiben offen und sind mit Material vom Gelände auf ca. 25° anzuböschen (1:2). Die Gruben müssen 1 m über der Sole einen Abfluss zum öffentliche Entwässerungsnetz erhalten. Vorgehen Die Bäume und Sträucher auf den Grundstücken sind zu roden und um das Grundstück ist ein Bauzaun zu stellen. Die Straßenlampen an der Straße sind zu schützen. Baustrom und Bauwasser sind mit der SWU abzustimmen. Abbau der Asbestplatten. Reinigen und Ausbau eines Öltanks im Keller. Abbruch aller Gebäude einschließlich Bodenplatte, Fundamente und aller Nebenarbeiten. Gruben sind mit Material vom Gelände anzuböschen.
Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Der Bauherr beabsichtigt, die in den beiliegenden Lageplänen gelb gekennzeichneten Bauwerke Ehmannstraße 29 und 29/2 in 89081 Jungingen abzubrechen. Die Grundstücke sind über öffentliche Straßen zu erreichen. Die Baustellenzufahrt und Bauschuttabfuhr ist verkehrstechnisch zu sichern, zu gewährleisten und sauber zu halten. Der Bauzaun darf aus Standsicherheitsgründen nicht mit Planen oder Bannern verhängt werden. Werbung des Unternehmers an der Baustelle ist mit dem AG abzustimmen und eigenverantwortlich so zu sichern, das sie auch Unwetter stand hält. Eine eventuelle Straßensperrung oder Inanspruchnahme von Fremdflächen sind Sache des Auftragnehmers. Eine Straßensperre für den Abbruch muss bei der Stadt Ulm (Herr Donabauer Tel. 0731/161 6714, E-Mail: a.donabauer@ulm.de) beantragt werden. Die im Zuge der Abbrucharbeiten auftretende Lärm- und Staubentwicklung stellt für die angrenzenden Mieter und Eigentümer der benachbarten Wohn- und Geschäftsgebäude, eine Belastung dar. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen und die Vorgaben auf den Merkblättern sind einzuhalten. Der nächste Hydrant für einen Wasseranschluss zur Staubminderung befindet sich vor dem Gebäude Ehmannstraße 29. Ein Standrohr mit Zähler erhalten Sie bei der SWU und der Verbrauch muss auch mit der SWU abgerechnet werden. Es kann auch der bestehende Wasseranschluss in einem Schacht auf dem Grundstück Ehmannstraße 29/2, in Abstimmung mit der SWU,genutzt werden. Die Wasserleitung muss über eine Schlauchbrücke über die Straße zur Baustelle geführt werden. Sollten nicht bekannte Leitungen oder Kabel zutage treten, darf erst nach Freigabe durch den zuständigen Leitungsträger weiter gearbeitet werden. Alle vorhandenen Abwasserkanäle zum öffentlichen Netz, sind nach Abbruch vom Unternehmer an der Grenze der Abbrucharbeiten zu verschließen. Sämtliche Gegenstände, die zum Hausmüll gehören, müssen vor dem Abbruch ausgebaut und entsorgt werden. Beim Ausbau und Entsorgen von KMF sind die Bestimmung der TRGS 521 einzuhalten. Beim Ausbau und Entsorgen von asbesthaltigen Baustoffen sind die Bestimmung der TRGS 519 einzuhalten. Das Bankgebäude mit Praxis, Wohnung und Garagen sind im Asbestplatten verkleidet und eingedeckt. Die Platten müssen nach TRGS 519 vor dem Abbruch ausgebaut, verpackt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgung von HBCD haltigen Baustoffen (siehe Baustoffuntersuchung) ist nachzuweisen. Mit Öl verschmutzte Bauteile sind vor dem Abbruch in Absprache mit der Bauleitung auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Es muss sichergestellt werden, dass beim Abbruch Ehmannstraße 29/2 keine Teile vom Abbruch auf das Grundstück des Kindergartens gelangen. Das gesamte Grundstück ist nach der Abfuhr des Abbruchmaterials einwandfrei aufzuräumen. Die Bausubstanz ist nur stichprobenhaft untersucht und beschrieben. Weitere Belastungen werden mit Zuschlägen abgerechnet. Das Schadstoffgutachten ist als Anlage beigefügt. Wenn für Materialien aus dem Abbruch eine Untersuchung für die Entsorgung notwendig ist, wird diese durch den AG beauftragt. Bei der Schlussrechnung sind die Massenermittlungen und Nachweise aufsteigend zu den Positionen im LV einzureichen.
Technische Vorbemerkungen
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
1.1 Vorbereitung Abbruch
1.1
Vorbereitung Abbruch
1.2 Gebäudeabbruch
1.2
Gebäudeabbruch
1.3 Zulagen für Belastung
1.3
Zulagen für Belastung
1.4 Zusätzlicher Ausbau
1.4
Zusätzlicher Ausbau
1.5 Nebenarbeiten
1.5
Nebenarbeiten
1.6 Zusätzliche Arbeiten
1.6
Zusätzliche Arbeiten
1.7 Stundenlohnarbeiten zur Trennung der Hausanschlüsse und Abräumarbeiten
1.7
Stundenlohnarbeiten zur Trennung der Hausanschlüsse und Abräumarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen