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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Die Gebäude Ehmannstraße 29 und 29/2 sollen abgebrochen werden.
Die Ehmannstraße 29 war im UG und EG eine Bank, im OG eine Praxis und im
DG eine Wohnung, im Außenbereich eine Garagen, die Bodenplatte eines
Schuppens und den Hofbelag. Die Ehmannstraße 29/2 war eine Scheune mit
Stall, im Außenbereich Pflaster und Betonfläche. Die Gebäude sind
Freistehend und können von der öffentlichen Straße angefahren werden. .
An der Ehmannstraße 29 steht eine Straßenlampe mit ca. 150 cm Abstand
zum Gebäude, bei der vor dem Abbruch der Kopf abgebaut wird. Der Mast
und eine weitere Straßenlampe auf dem Grundstück muss beim Abbruch gegen
Beschädigungen geschützt werden.
Die Gebäude werden einschließlich Keller und Fundamente abgebrochen. Die
Gruben bleiben offen und sind mit Material vom Gelände auf ca. 25°
anzuböschen (1:2).
Die Gruben müssen 1 m über der Sole einen Abfluss zum öffentliche
Entwässerungsnetz erhalten.
Vorgehen
Die Bäume und Sträucher auf den Grundstücken sind zu roden und um das
Grundstück ist ein Bauzaun zu stellen.
Die Straßenlampen an der Straße sind zu schützen.
Baustrom und Bauwasser sind mit der SWU abzustimmen.
Abbau der Asbestplatten.
Reinigen und Ausbau eines Öltanks im Keller.
Abbruch aller Gebäude einschließlich Bodenplatte, Fundamente und aller
Nebenarbeiten.
Gruben sind mit Material vom Gelände anzuböschen.
Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen
Der Bauherr beabsichtigt, die in den beiliegenden Lageplänen gelb
gekennzeichneten Bauwerke Ehmannstraße 29 und 29/2 in 89081 Jungingen
abzubrechen.
Die Grundstücke sind über öffentliche Straßen zu erreichen.
Die Baustellenzufahrt und Bauschuttabfuhr ist verkehrstechnisch zu
sichern, zu gewährleisten und sauber zu halten.
Der Bauzaun darf aus Standsicherheitsgründen nicht mit Planen oder
Bannern verhängt werden. Werbung des Unternehmers an der Baustelle ist
mit dem AG abzustimmen und eigenverantwortlich so zu sichern, das sie
auch Unwetter stand hält.
Eine eventuelle Straßensperrung oder Inanspruchnahme von Fremdflächen
sind Sache des Auftragnehmers.
Eine Straßensperre für den Abbruch muss bei der Stadt Ulm (Herr
Donabauer Tel. 0731/161 6714, E-Mail: a.donabauer@ulm.de) beantragt
werden.
Die im Zuge der Abbrucharbeiten auftretende Lärm- und Staubentwicklung
stellt für die angrenzenden Mieter und Eigentümer der benachbarten Wohn-
und Geschäftsgebäude, eine Belastung dar. Diesem Umstand ist Rechnung zu
tragen und die Vorgaben auf den Merkblättern sind einzuhalten.
Der nächste Hydrant für einen Wasseranschluss zur Staubminderung
befindet sich vor dem Gebäude Ehmannstraße 29.
Ein Standrohr mit Zähler erhalten Sie bei der SWU und der Verbrauch muss
auch mit der SWU abgerechnet werden.
Es kann auch der bestehende Wasseranschluss in einem Schacht auf dem
Grundstück Ehmannstraße 29/2, in Abstimmung mit der SWU,genutzt werden.
Die Wasserleitung muss über eine Schlauchbrücke über die Straße zur
Baustelle geführt werden.
Sollten nicht bekannte Leitungen oder Kabel zutage treten, darf erst
nach Freigabe durch den zuständigen Leitungsträger weiter gearbeitet
werden.
Alle vorhandenen Abwasserkanäle zum öffentlichen Netz, sind nach Abbruch
vom Unternehmer an der Grenze der Abbrucharbeiten zu verschließen.
Sämtliche Gegenstände, die zum Hausmüll gehören, müssen vor dem Abbruch
ausgebaut und entsorgt werden.
Beim Ausbau und Entsorgen von KMF sind die Bestimmung der TRGS 521
einzuhalten.
Beim Ausbau und Entsorgen von asbesthaltigen Baustoffen sind die
Bestimmung der TRGS 519 einzuhalten.
Das Bankgebäude mit Praxis, Wohnung und Garagen sind im Asbestplatten
verkleidet und eingedeckt. Die Platten müssen nach TRGS 519 vor dem
Abbruch ausgebaut, verpackt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Entsorgung von HBCD haltigen Baustoffen (siehe Baustoffuntersuchung)
ist nachzuweisen.
Mit Öl verschmutzte Bauteile sind vor dem Abbruch in Absprache mit der
Bauleitung auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Es muss sichergestellt werden, dass beim Abbruch Ehmannstraße 29/2 keine
Teile vom Abbruch auf das Grundstück des Kindergartens gelangen.
Das gesamte Grundstück ist nach der Abfuhr des Abbruchmaterials
einwandfrei aufzuräumen.
Die Bausubstanz ist nur stichprobenhaft untersucht und beschrieben.
Weitere Belastungen werden mit Zuschlägen abgerechnet.
Das Schadstoffgutachten ist als Anlage beigefügt.
Wenn für Materialien aus dem Abbruch eine Untersuchung für die
Entsorgung notwendig ist, wird diese durch den AG beauftragt.
Bei der Schlussrechnung sind die Massenermittlungen und Nachweise
aufsteigend zu den Positionen im LV einzureichen.
Technische Vorbemerkungen
1 Abbrucharbeiten
1
Abbrucharbeiten
1.1 Vorbereitung Abbruch
1.1
Vorbereitung Abbruch
1.2 Gebäudeabbruch
1.2
Gebäudeabbruch
1.3 Zulagen für Belastung
1.3
Zulagen für Belastung
1.4 Zusätzlicher Ausbau
1.4
Zusätzlicher Ausbau
1.5 Nebenarbeiten
1.5
Nebenarbeiten
1.6 Zusätzliche Arbeiten
1.6
Zusätzliche Arbeiten
1.7 Stundenlohnarbeiten zur Trennung der
Hausanschlüsse und Abräumarbeiten
1.7
Stundenlohnarbeiten zur Trennung der
Hausanschlüsse und Abräumarbeiten
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