09 Putzarbeiten
Besondere Vorbemerkungen Putzarbeiten Besondere Vorbemerkungen Putzarbeiten
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug).
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, daß durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Innenputz ist grundsätzlich sauber an die Rohdecke anzuschließen, sofern der Fußbodenaufbau keine andere Lösung vorsieht. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden.
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind abgegolten:
- Das gewerksübliche Reinigen bzw. Schützen des Holz- und
Sichtmauerwerks, der Werksteine, der Dachrinnen und
Fallrohre, der Türen und Fenster, Nr. 4.2.7 DIN 18350 wird
davon nicht berührt
- Das Einputzen der ausgeschriebenen Putzprofile,
Eckschutzschienen und Einputzleisten
- evtl. erfordleriche Arbeitsgerüste mit einer Höhe der
Arbeitsbühne über 2,0m über Boden.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Die nachfolgenden Positionen gelten sowohl für Untergünde aus Beton als auch aus Mauerwerk (Kalksandstein).
Die Arbeitshöhenbereiche sind den Schnittzeichnungen zu entnehmen. Als Sichtbeton ausgewiesene Flächen sind nicht zu putzen.
Besondere Vorbemerkungen Putzarbeiten
09.01 Vorbereitende Arbeiten
09.02 Innenputz Kalkzement
09.03 Einbauteile / Profile
09.04 Schlitze / Putzträger / Beiputzarbeiten
Schlitze / Putzträger / Beiputzarbeiten
09.05 Schutzmaßnahmen
09.06 Rüstung