02 Baustellenkran inkl. Fundamentierung
Baustellenkran inkl. Fundamentierung
Ein für die Bauwabwicklung notwendiger und
ausreichender Baukran (Ausladung /
Hakenhöhe / Traglast / Spitzenlast / etc.) ist durch
den Bieter anzubieten und
vorzuhalten.
Weiter ist ebenfalls die tragfähige
Untergrundvorbereitung für den Aufstellbereich
des Baukranes einschließlich evtl. erforderlicher
Fundamentierung gem. Vorgabe
des Kranherstellers sowie in statischer Rücksprache
als Leistung des Bieters
vorgesehen.
Der Kranfahrer wird durch die Baufirma gestellt und
über die Position
Baustelleneinrichtung mit erfasst und abgerechnet.
Ein für die Bauwabwicklung notwendiger und
02.__. 1 Baustellenkran Anliefern, Aufbauen und Vorhalten eines
Baustellenkrans in
geeigneter Größe zur Durchführung der kompletten
Baumeisterarbeiten (kalkuliert 12 Monate).
Vorschlag zum Kran:
Liebherr EC H8 oder ähnlich
Anlaufstrom 60 A (max.)
Einsatzbereich bis ca. 35,00 m
Kranfundament nach gesonderter Position.
Kranstandort entsprechend Baustelleneinrichtungplan:
Standfläche ca. 7,00 x 7,00 m,
Mindestabstand zu den Spundwänden 2,00 m,
Abstand der 49 m2 großen Standfläche zur nördlichen
Grundstücksgrenze ca. 5,00 m,
zur östlichen Grundstücksgrenze (Straßenseite) ca.
3,50 m
Es ist darauf zu achten, dass der o.g. Anlaufstrom
nicht
überschritten wird.
Nach Fertigstellung der Baumeisterarbeiten Abbau des
Krans
und Abfahrt im Zuge der Baustellenräumung.
Die Baumschutzzonen sind zu beachten.
Sollte für den Kranaufbau eine halbseitge
Straßensperrung
und/oder Halteverbotszonen erforderlich sein, bitten
wir um
rechtzeitige Bekanntgabe, mind. 4 Wochen vor dem
geplanten
Aufstelltermin (derzeit KW 38/2025).
02.__. 2 Verlängerung der Vorhaltezeit je KW Verlängerung der Vorhaltezeit um je eine Kalenderwoche.
Der Kran ist seitens des Bieters mit einer Vorlaufzeit
von mind.
zwei Wochen freizumelden und dann spätestens in der
dritten
Woche nach Freimeldung von der Baustelle zu entfernen.
Eine Vergütung längerer Standzeiten nach Freimeldung
erfolgt
nicht, Behinderungen des Baustellenablaufs sind
unbedingt zu
vermeiden.
Verlängerung der Vorhaltezeit je KW
02.__. 3 Fundamentierung Kran Seitens des Erdabuers wird am geplanten Kranstandort
ein
Planum mit ca. 7,00 x 7,00 m Fläche hergerichtet.
Eine evtl. erforderliche Fundamentierung ist durch die
ausführende Baufirma auf Ihre Kosten herzustellen.
Hierfür evtl. erforderliche, zusätzliche Erd- und
Aushub-
bzw. Auffüllarbeiten sind durch die Baufirma zu tragen.
Die Bewehrung ist in den Kranfundamentierungspreis
einzurechnen.
Nach Rücksprache mit dem Statiker für die
Spundwandberechnung ist es erforderlich, das
Kranfundament
in etwa bis auf die spätere Baugrubensohle zu gründen.
Eine
mögliche Variante könnten 4 Stück Säulen aus
Brunnenringen
sein, die entsprechend ab O.K. Ausgangsplanum zum
Einbringen der Spundwände bei ca. -1,00 m unter OK FFB
EG
bis auf eine Tiefe von ca. -3,00 m zu gründen sind.
Das Einbringen der Brunnenringe erfolgt durch den
Erdbauer,
die Magerbetonfüllung ist durch die Baufirma zu
kalkulieren.
Angesetzte Magerbetonmenge:
4 Stück Schächte à 2,00 m Tiefe = ca. 6,30 m3.
Darüber ist eine lastverteilende Grundplatte mit ca.
7,00 x 7,00
x 0,30 m vorzusehen.
Das Schalen und Einbauen der
Lastverteiler-/Fundamentplatte
versteht sich durch die Baufirma.
Angesetzte Betonmenge:
ca. 7,00 x 7,00 x 0,30 m = 14,70 m3.
Hierfür pauschal.