Dachdecker
Jena-Remderoda Dach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS Auftraggeber: Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37 99090 Erfurt Maßnahme: Hochbehälter 05 Jena-Remderoda Rehabilitation Behälterkammern und wassertechnische Ausrüstung im Schieberhaus Los 1 - Bau und wassertechnologische Ausrüstung TFW-Objekt-Nr.: 18I00176 Ort der Bauausführung: Hochbehälter HB 05 Jena, OT Münchenroda Remderodaer Straße 1LEISTUNGSVERZEICHNIS Auftraggeber: Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37 99090 Erfurt Maßnahme: Hochbehälter 05 Jena-Remderoda Rehabilitation Behälterkammern und wassertechnische Ausrüstung im Schieberhaus Los 1 - Bau und wassertechnologische Ausrüstung TFW-Objekt-Nr.: 18I00176 Ort der Bauausführung: Hochbehälter HB 05 Jena, OT Münchenroda Remderodaer Straße 1
LEISTUNGSVERZEICHNIS Auftraggeber: Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37 99090 Erfurt Maßnahme: Hochbehälter 05 Jena-Remderoda Rehabilitation Behälterkammern und wassertechnische Ausrüstung im Schieberhaus Los 1 - Bau und wassertechnologische Ausrüstung TFW-Objekt-Nr.: 18I00176 Ort der Bauausführung: Hochbehälter HB 05 Jena, OT Münchenroda Remderodaer Straße 1LEISTUNGSVERZEICHNIS Auftraggeber: Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37 99090 Erfurt Maßnahme: Hochbehälter 05 Jena-Remderoda Rehabilitation Behälterkammern und wassertechnische Ausrüstung im Schieberhaus Los 1 - Bau und wassertechnologische Ausrüstung TFW-Objekt-Nr.: 18I00176 Ort der Bauausführung: Hochbehälter HB 05 Jena, OT Münchenroda Remderodaer Straße 1
Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibung Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibung Die nachfolgenden Hinweise gelten für alle Bestandteile des Leistungsverzeichnisses! Die nachfolgenden Hinweise gelten für alle Bestandteile des Leistungsverzeichnisses! In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach besonderer Anordnung des AG', dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach besonderer Anordnung des AG', dass auch mit Soweit nicht gesondert in den Positionen erfasst, ist das Liefern und Einbauen sämtlich aufgeführter Materialien in die Einheitspreise einzukalkulieren. Soweit nicht gesondert in den Positionen erfaßt Lagerflächen und BE-Flächen werden vom AG in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt, siehe hierzu Baubeschreibung. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. Die für Hygienemaßnahmen vorgesehenen Flächen sind nicht zweckentfremdet zu nutzen, solange die Aufrechterhaltung der Hygienemaßnahmen erforderlich ist. Lagerfläche Bauwasser und Baustrom Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber am Standort unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Herstellung der Anschlüsse, Transport und interne Verteilung der Medien zum unmittelbaren zum Einsatzort usw. sind Sache des AN. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die zur Verfügung stehende elektrische Anschlussleistung beträgt 20 kW. Darüber hinaus gehender Leistungsbedarf ist über eine eigene Baustromversorgung des AN abzusichern. Bauwasser und Baustrom Stoffe und Bauteile für sämtliche Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses 'müssen, wenn nicht anders erwähnt, ungebraucht sein'. Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten 'die im LV erwähnten Vorschriften, Richtlinien und insbesondere die DIN EN-Normen. Der AN sowie eventuelle SUB's haben den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN- bzw. EN-Normen zu erbringen. Die Forderung für nicht genormte Stoffe und Bauteile ist erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer öffentlich anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft übergeben wird'. Stoffe und Bauteile Hinweis Die ausgeschriebenen Arbeiten werden an einem Trinkwasserbehälterstandort mit vier Behälterkammern unter Versorgungsbedingungen durchgeführt. Die Versorgungspflicht hat in jedem Fall Vorrang. Dazu muss immer mindestens eine Wasserkammer in Betrieb bleiben. Dies ist gewährleistet. Arbeiten an Trinkwasseranlagen sind belehrungspflichtig. Ein Hygienekonzept liegt vor und ist durch den AN umzusetzen. Die beiden zu sanierenden Wasserkammern werden gleichzeitig saniert, wobei die Arbeiten zeitversetzt ausgeführt werden (teilparalleles Arbeiten). Durch den AN ist anzustreben, dass gleichartige Arbeiten an beiden Wasserkammern unmittelbar aufeinanderfolgend ausgeführt werden, um möglichst kontinuierlichen Personaleinsatz und zu gewährleisten und unnötige Material- und Gerätetransporte zu vermeiden (z. B. für Gerüstmaterial). Die Wasserkammern sind nicht gleichzeitig, sondern entsprechend dem Zeitversatz der Sanierung außer und wieder in Betrieb zu nehmen, um den Zeitraum der Versorgung durch nur eine einzelne Wasserkammer gering zu halten. Zur kurzzeitigen Außerbetriebnahme der gesamten Anlage für Umschlüsse siehe Ausführungen zur Maschinentechnik und wassertechnologischen Ausrüstung. Die genannten Mengen beziehen sich auf beide Behälterkammern, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Hinweis Die Arbeiten erfolgen z.T. direkt in den Wasserkammern. Für einen Teil der Arbeiten müssen Gerüste in den Wasserkammern errichtet werden. Die Behältereinstiege befinden sich auf der Kuppel der Wasserbehälter. Die Kuppel ist nicht mit Maschinen zu befahren. Die Transporte und Arbeitsleistungen müssen ohne Unterstützung von größeren Baugeräten erfolgen. Für die Demontage- und Abbrucharbeiten der großen Bauteile und Rohrleitungen sowie der Montage der Treppen und Podeste und der Stahlbetonplatten für Dach und Fußboden des Behältereinstieges ist eine Montagemöglichkeit vorzusehen. Die Arbeiten erfolgen z.T. direkt in den Wasserkammern. Für einen Teil der Arbeiten müssen Gerüste in den Wasserkammern errichtet werden. Für Arbeiten, die auf der Kuppel einer Wasserkammern stattfinden, gilt: Geometrie der Kuppeldächer: Kugelabschnitt, R=33,00 m, max. Gefälle 1:2 Die Kuppel ist nicht mit Maschinen anzufahren. Die Transporte und Arbeitsleistungen müssen ohne Unterstützung von größeren Baugeräten erfolgen. Für die Demontage- und Abbrucharbeiten der Bauteile und für die Montage der Treppen und Podeste ist eine Montagemöglichkeit vorzusehen. Erdarbeiten auf der Kuppel sind in Handarbeit auszuführen. Entsprechende Positionen enthält das Leistungsverzeichnis. Für Arbeiten, die auf der Kuppel einer Wasserkammern stattfinden, gilt: Die Preise umfassen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich angegeben, sämtliche Kosten für die Ausführung der Leistung sowie das Liefern und den Einbau der Materialien. Mit der Vergütung ist auch die Beseitigung aller anfallender Stoffe, bzw. deren Lagerung innerhalb der Liegenschaft, getrennt nach verwendbarem und nicht mehr verwendbarem Material abgegolten. Soweit im Einzelfall nichts anderes festgelegt ist, sind folgende Leistungen in den Preisen enthalten: - Leistungen der Baustelleneinrichtung - Vorhalten und Betreiben der erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. - Baustelleneinrichtung - Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen eines Schutzzauns - Absperrung der Baustelleneinrichtung, Baugruben, -gräben und Materiallager mit 2 m hohen Bauzaun - Aufstellen, Vorhalten und Abbauen der elektrischen Warnbeleuchtung gemäß der "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straße - RSA 95" und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) - Herstellen, Vorhalten und Abbauen von Hilfsüberfahrten für den Anlieger- bzw. internen Werksverkehr über Gräben und Baugruben - Räumen und Säubern des Arbeitsstreifens - Die genaue Lage der Leitungsanschlüsse ist in einer gemeinsamen vor Ortbegehung mit dem AG und Abstimmung mit den Anliegern festzulegen. - Beseitigen von Hindernissen bis 0,1 m3 Rauminhalt - Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeitsstunden, für Arbeiten an Samstagen und Sonn- u. Feiertagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren - Vor Baubginn ist ein Bauablaufplan aufzustellen, während der Bauausführung ständig zu aktuallisieren und mit dem AG abzustimmen. - Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber - Führung eines Bautagebuches, wöchentliche Übergabe an den AG - Bauleistungsversicherung, die das Unternehmer- und Bauherrenrisiko voll abdeckt. Die Versicherung muss 100 % des Bruttoauftragwertes betragen. Eine Kopie der der abgeschlossenen Versicherung ist dem AG vor Baubeginn vorzulegen. - Erstellung und Übergabe der Bestandsunterlagen entsprechend Anforderungen des Auftraggebers. einfache Ausfertigung in digitaler Form (PDF-Datei auf CD-R) u Bestandsunterlagen einfache Ausfertigung in digitaler Form DWG-Datei Alle Unterlagen entsprechend Einmess- und Zeichenvorschrift der Thüringer Fernwasserversorgung, Anlage A (Bestandteil der Verdingungsunterlagen) Die Unterlagen sind mit Schlussrechnung bzw. spätestens zur Abnahme dem AG zu übergeben. Zur Einhaltung der Termine ist bei Bedarf im Zweischichtbetrieb zu arbeiten. Diesbezügliche Mehraufwendungen (Überstundenvergütungen etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Die gesetzlichen Lärmschutzwerte sind einzuhalten. Die Preise umfassen, Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG 'und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern (hier: TFW) anhand der Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen' zu unterrichten. Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein entsprechender Schachtschein einzuholen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten Bei Positionen mit dem Text: "wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen" / "Nicht benötigte Stoffe (Materialien) beseitigen." bzw.: "Anfallende Stoffe (Materialien) beseitigen." gilt: Die Stoffe/Materialien sind auf genehmigte Deponien zu fördern und sachgemäß zu lagern. Der Nachweis obliegt dem AN. Anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausnahmen hiervon gelten lediglich, wenn im LV ausdrücklich eine Lagerung auf dem Gelände des Auftraggebers vorgesehen ist. Positionen mit dem Text: Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen. Die Mengenermittlung für die Abrechnung Mehraufwendungen, die sich aus den örtlichen Verhältnissen wie aus den Verdingungsunterlagen ersichtlich ergeben (z. B. "Vor-Kopf-Arbeit", beengte Verhältnisse, Arbeiten an geneigten Flächen, Tragfähigkeitsbegrenzungen, erschwerte Zugänglichkeit, ...), werden nicht gesondert abgerechnet. Sie sind Nebenleistungen und in den einzelnen Positionen zu berücksichtigen. Mehraufwendungen, die sich aus den örtlichen Die vom AN zu liefernden und einzubauenden Stoffe müssen kontaminationsfrei, umweltverträglich und dürfen nicht wassergefährdend sein. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen dem AG in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Baustoffe, die in Kontakt mit Trinkwasserstehen, unterliegen zusätzlich den in den Leistungspositionen genannten Forderungen. Generell gilt hier, dass die Unbedenklichkeit gegenüber Trinkwasser bzw. eine entsprechende Zulassung erforderlich ist. Die vom AN zu liefernden und einzubauenden Stoff Lieferscheinnachweis: Alle eingebauten und vom AN gelieferten Materialien und Stoffe, welche zur Abrechnung kommen, sind durch Orginallieferscheine nachzuweisen. Die Lieferscheine müssen die Baustellenbezeichnung und die Unterschrift des Empfanges auf der Baustelle enthalten. Desweiteren sind im Zuge der Abrechnung die Lieferscheine 2- fach (Original und Kopie) sowie eine dazugehörige Lieferscheindokumentation (positionsweise mit Lieferscheinnummer und Menge) zu übergeben. Lieferscheinnachweis Forderungen zur Bauausführung und Abnahme Bei der Bauausführung muss eine fachkundige und ordnungsgemäße deutschsprachige Bauleitung durch den AN gewährleistet sein. Der verantwortliche Bauleiter ist vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Ein eventueller Austausch des Bauleiters bedarf der Zustimmung des AG und ist mindestens 14 Arbeitstage vorher anzuzeigen. Der AG hat das Recht, einen Austausch desBauleiter zu verlangen. Diesem Verlangen ist nachzukommen. Es sind nur genormte Bauteile zu verwenden, die ein anerkanntes Güteschutzzeichen tragen oder deren Güte durch laufende Überwachung einer amtlich oder behördlich anerkannten Prüfstelle nachgewiesen ist. Forderungen zur Bauausführung und Abnahme Der AN hat das gleichzeitige Arbeiten anderer Unternehmer im Baubereich und in den angrenzenden Arealen zu dulden. Erschwernisse und Mehraufwendungen die sich daraus ergeben werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten finden unter laufendem Produktionsbetrieb statt. Der innerbetriebliche Verkehr ist sowenig wie möglich zu behindern. Der AN hat das gleichzeitige Arbeiten anderer Unternehmer Die Fertigstellung der Anlage ist dem AG zur Abnahme rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Arbeitstage vorher, schriftlich anzuzeigen. Der Abnahmetermin wird anschließend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens vom AG festgelegt. Zur Abnahme sind in 3-facher Ausfertigung dem AG u. a. folgende Unterlagen zu übergeben: - Bauleitererklärung (Bestätigung, dass die Maßnahme den Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde) - Niederschriften über eventuelle Teilabnahmen - Dokumentation der Beweissicherung, die nach Fertigstellung der Maßnahme durchgeführt wurde - Niederschrift über Sonderabnahmen nach § 12 VOB, Teil B (z. B. Rohbauabnahmen, Dichtheitsprüfungen, Druckproben, Bewehrungsabnahmen nach DIN 1045, Betonprüfung nach DIN 1048, Auswertung der Videobefahrung) - Dokumentationen - Bestandspläne - Dokumentation über Änderungen des Anlagenbestands (Pläne) Die Fertigstellung der Anlage ist dem AG zur Abnahme Arbeitssicherheit Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften (z. B. Arbeitsschutzvorschriften) Anforderungen gestellt werden, sind diese auch einzuhalten. Technische Erzeugnisse ( z. B. technische Arbeitsmittel und deren Teile), die nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dürfen verwendet werden, soweit sie in ihrer Beschaffenheit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Nachweise der gleichen Sicherheit sind vom AN zu erbringen. Tritt bei einer Einrichtung oder einem technischen Erzeugnis ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwehrende Gefahren entstehen, ist die Einrichtung/Erzeugnis stillzulegen. Absturzsicherungen für verbaute und unverbaute Gräben und Baugruben Auf den einzubringenden Verbau ist eine Absturzsicherung vom AN zu liefern, zu montieren, während der Bauzeit zu unterhalten, umzusetzen und nach Beendigung der Arbeiten zu beseitigen. Ansonsten wird auf einen dreiteiligen Seitenschutz bestanden. Ein Bauzaun reicht als Absturzsicherung nicht aus. Insbesondere sind nachfolgende Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und auf der Baustelle vorzuhalten: BGV A1 Grundsätze der Prävention BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV C22 Bauarbeiten BGR 500 Kap. 2.12 Betreiben von Arbeitsmitteln BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Gefahren Arbeitssicherheit Den Verdingungsunterlagen ist das LV im GEAB-Format DA83 beigefügt. Um die Auswertung schneller durchführen zu können, bitte bei Angebotsabgabe eine Datei mit Ihrem Angebot im GAEB-Format der Datenart 84 beifügen.
Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibung Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibung Die nachfolgenden Hinweise gelten für alle Bestandteile des Leistungsverzeichnisses! Die nachfolgenden Hinweise gelten für alle Bestandteile des Leistungsverzeichnisses! In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach besonderer Anordnung des AG', dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'Nach besonderer Anordnung des AG', dass auch mit Soweit nicht gesondert in den Positionen erfasst, ist das Liefern und Einbauen sämtlich aufgeführter Materialien in die Einheitspreise einzukalkulieren. Soweit nicht gesondert in den Positionen erfaßt Lagerflächen und BE-Flächen werden vom AG in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt, siehe hierzu Baubeschreibung. Weitere Flächen stehen nicht zur Verfügung. Die für Hygienemaßnahmen vorgesehenen Flächen sind nicht zweckentfremdet zu nutzen, solange die Aufrechterhaltung der Hygienemaßnahmen erforderlich ist. Lagerfläche Bauwasser und Baustrom Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber am Standort unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Herstellung der Anschlüsse, Transport und interne Verteilung der Medien zum unmittelbaren zum Einsatzort usw. sind Sache des AN. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die zur Verfügung stehende elektrische Anschlussleistung beträgt 20 kW. Darüber hinaus gehender Leistungsbedarf ist über eine eigene Baustromversorgung des AN abzusichern. Bauwasser und Baustrom Stoffe und Bauteile für sämtliche Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses 'müssen, wenn nicht anders erwähnt, ungebraucht sein'. Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten 'die im LV erwähnten Vorschriften, Richtlinien und insbesondere die DIN EN-Normen. Der AN sowie eventuelle SUB's haben den Nachweis der Überwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN- bzw. EN-Normen zu erbringen. Die Forderung für nicht genormte Stoffe und Bauteile ist erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer öffentlich anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft übergeben wird'. Stoffe und Bauteile Hinweis Die ausgeschriebenen Arbeiten werden an einem Trinkwasserbehälterstandort mit vier Behälterkammern unter Versorgungsbedingungen durchgeführt. Die Versorgungspflicht hat in jedem Fall Vorrang. Dazu muss immer mindestens eine Wasserkammer in Betrieb bleiben. Dies ist gewährleistet. Arbeiten an Trinkwasseranlagen sind belehrungspflichtig. Ein Hygienekonzept liegt vor und ist durch den AN umzusetzen. Die beiden zu sanierenden Wasserkammern werden gleichzeitig saniert, wobei die Arbeiten zeitversetzt ausgeführt werden (teilparalleles Arbeiten). Durch den AN ist anzustreben, dass gleichartige Arbeiten an beiden Wasserkammern unmittelbar aufeinanderfolgend ausgeführt werden, um möglichst kontinuierlichen Personaleinsatz und zu gewährleisten und unnötige Material- und Gerätetransporte zu vermeiden (z. B. für Gerüstmaterial). Die Wasserkammern sind nicht gleichzeitig, sondern entsprechend dem Zeitversatz der Sanierung außer und wieder in Betrieb zu nehmen, um den Zeitraum der Versorgung durch nur eine einzelne Wasserkammer gering zu halten. Zur kurzzeitigen Außerbetriebnahme der gesamten Anlage für Umschlüsse siehe Ausführungen zur Maschinentechnik und wassertechnologischen Ausrüstung. Die genannten Mengen beziehen sich auf beide Behälterkammern, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Hinweis Die Arbeiten erfolgen z.T. direkt in den Wasserkammern. Für einen Teil der Arbeiten müssen Gerüste in den Wasserkammern errichtet werden. Die Behältereinstiege befinden sich auf der Kuppel der Wasserbehälter. Die Kuppel ist nicht mit Maschinen zu befahren. Die Transporte und Arbeitsleistungen müssen ohne Unterstützung von größeren Baugeräten erfolgen. Für die Demontage- und Abbrucharbeiten der großen Bauteile und Rohrleitungen sowie der Montage der Treppen und Podeste und der Stahlbetonplatten für Dach und Fußboden des Behältereinstieges ist eine Montagemöglichkeit vorzusehen. Die Arbeiten erfolgen z.T. direkt in den Wasserkammern. Für einen Teil der Arbeiten müssen Gerüste in den Wasserkammern errichtet werden. Für Arbeiten, die auf der Kuppel einer Wasserkammern stattfinden, gilt: Geometrie der Kuppeldächer: Kugelabschnitt, R=33,00 m, max. Gefälle 1:2 Die Kuppel ist nicht mit Maschinen anzufahren. Die Transporte und Arbeitsleistungen müssen ohne Unterstützung von größeren Baugeräten erfolgen. Für die Demontage- und Abbrucharbeiten der Bauteile und für die Montage der Treppen und Podeste ist eine Montagemöglichkeit vorzusehen. Erdarbeiten auf der Kuppel sind in Handarbeit auszuführen. Entsprechende Positionen enthält das Leistungsverzeichnis. Für Arbeiten, die auf der Kuppel einer Wasserkammern stattfinden, gilt: Die Preise umfassen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich angegeben, sämtliche Kosten für die Ausführung der Leistung sowie das Liefern und den Einbau der Materialien. Mit der Vergütung ist auch die Beseitigung aller anfallender Stoffe, bzw. deren Lagerung innerhalb der Liegenschaft, getrennt nach verwendbarem und nicht mehr verwendbarem Material abgegolten. Soweit im Einzelfall nichts anderes festgelegt ist, sind folgende Leistungen in den Preisen enthalten: - Leistungen der Baustelleneinrichtung - Vorhalten und Betreiben der erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. - Baustelleneinrichtung - Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen eines Schutzzauns - Absperrung der Baustelleneinrichtung, Baugruben, -gräben und Materiallager mit 2 m hohen Bauzaun - Aufstellen, Vorhalten und Abbauen der elektrischen Warnbeleuchtung gemäß der "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straße - RSA 95" und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) - Herstellen, Vorhalten und Abbauen von Hilfsüberfahrten für den Anlieger- bzw. internen Werksverkehr über Gräben und Baugruben - Räumen und Säubern des Arbeitsstreifens - Die genaue Lage der Leitungsanschlüsse ist in einer gemeinsamen vor Ortbegehung mit dem AG und Abstimmung mit den Anliegern festzulegen. - Beseitigen von Hindernissen bis 0,1 m3 Rauminhalt - Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeitsstunden, für Arbeiten an Samstagen und Sonn- u. Feiertagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren - Vor Baubginn ist ein Bauablaufplan aufzustellen, während der Bauausführung ständig zu aktuallisieren und mit dem AG abzustimmen. - Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber - Führung eines Bautagebuches, wöchentliche Übergabe an den AG - Bauleistungsversicherung, die das Unternehmer- und Bauherrenrisiko voll abdeckt. Die Versicherung muss 100 % des Bruttoauftragwertes betragen. Eine Kopie der der abgeschlossenen Versicherung ist dem AG vor Baubeginn vorzulegen. - Erstellung und Übergabe der Bestandsunterlagen entsprechend Anforderungen des Auftraggebers. einfache Ausfertigung in digitaler Form (PDF-Datei auf CD-R) u Bestandsunterlagen einfache Ausfertigung in digitaler Form DWG-Datei Alle Unterlagen entsprechend Einmess- und Zeichenvorschrift der Thüringer Fernwasserversorgung, Anlage A (Bestandteil der Verdingungsunterlagen) Die Unterlagen sind mit Schlussrechnung bzw. spätestens zur Abnahme dem AG zu übergeben. Zur Einhaltung der Termine ist bei Bedarf im Zweischichtbetrieb zu arbeiten. Diesbezügliche Mehraufwendungen (Überstundenvergütungen etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Die gesetzlichen Lärmschutzwerte sind einzuhalten. Die Preise umfassen, Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG 'und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern (hier: TFW) anhand der Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen' zu unterrichten. Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein entsprechender Schachtschein einzuholen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten Bei Positionen mit dem Text: "wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen" / "Nicht benötigte Stoffe (Materialien) beseitigen." bzw.: "Anfallende Stoffe (Materialien) beseitigen." gilt: Die Stoffe/Materialien sind auf genehmigte Deponien zu fördern und sachgemäß zu lagern. Der Nachweis obliegt dem AN. Anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausnahmen hiervon gelten lediglich, wenn im LV ausdrücklich eine Lagerung auf dem Gelände des Auftraggebers vorgesehen ist. Positionen mit dem Text: Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen. Die Mengenermittlung für die Abrechnung Mehraufwendungen, die sich aus den örtlichen Verhältnissen wie aus den Verdingungsunterlagen ersichtlich ergeben (z. B. "Vor-Kopf-Arbeit", beengte Verhältnisse, Arbeiten an geneigten Flächen, Tragfähigkeitsbegrenzungen, erschwerte Zugänglichkeit, ...), werden nicht gesondert abgerechnet. Sie sind Nebenleistungen und in den einzelnen Positionen zu berücksichtigen. Mehraufwendungen, die sich aus den örtlichen Die vom AN zu liefernden und einzubauenden Stoffe müssen kontaminationsfrei, umweltverträglich und dürfen nicht wassergefährdend sein. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen dem AG in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Baustoffe, die in Kontakt mit Trinkwasserstehen, unterliegen zusätzlich den in den Leistungspositionen genannten Forderungen. Generell gilt hier, dass die Unbedenklichkeit gegenüber Trinkwasser bzw. eine entsprechende Zulassung erforderlich ist. Die vom AN zu liefernden und einzubauenden Stoff Lieferscheinnachweis: Alle eingebauten und vom AN gelieferten Materialien und Stoffe, welche zur Abrechnung kommen, sind durch Orginallieferscheine nachzuweisen. Die Lieferscheine müssen die Baustellenbezeichnung und die Unterschrift des Empfanges auf der Baustelle enthalten. Desweiteren sind im Zuge der Abrechnung die Lieferscheine 2- fach (Original und Kopie) sowie eine dazugehörige Lieferscheindokumentation (positionsweise mit Lieferscheinnummer und Menge) zu übergeben. Lieferscheinnachweis Forderungen zur Bauausführung und Abnahme Bei der Bauausführung muss eine fachkundige und ordnungsgemäße deutschsprachige Bauleitung durch den AN gewährleistet sein. Der verantwortliche Bauleiter ist vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Ein eventueller Austausch des Bauleiters bedarf der Zustimmung des AG und ist mindestens 14 Arbeitstage vorher anzuzeigen. Der AG hat das Recht, einen Austausch desBauleiter zu verlangen. Diesem Verlangen ist nachzukommen. Es sind nur genormte Bauteile zu verwenden, die ein anerkanntes Güteschutzzeichen tragen oder deren Güte durch laufende Überwachung einer amtlich oder behördlich anerkannten Prüfstelle nachgewiesen ist. Forderungen zur Bauausführung und Abnahme Der AN hat das gleichzeitige Arbeiten anderer Unternehmer im Baubereich und in den angrenzenden Arealen zu dulden. Erschwernisse und Mehraufwendungen die sich daraus ergeben werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten finden unter laufendem Produktionsbetrieb statt. Der innerbetriebliche Verkehr ist sowenig wie möglich zu behindern. Der AN hat das gleichzeitige Arbeiten anderer Unternehmer Die Fertigstellung der Anlage ist dem AG zur Abnahme rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Arbeitstage vorher, schriftlich anzuzeigen. Der Abnahmetermin wird anschließend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens vom AG festgelegt. Zur Abnahme sind in 3-facher Ausfertigung dem AG u. a. folgende Unterlagen zu übergeben: - Bauleitererklärung (Bestätigung, dass die Maßnahme den Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde) - Niederschriften über eventuelle Teilabnahmen - Dokumentation der Beweissicherung, die nach Fertigstellung der Maßnahme durchgeführt wurde - Niederschrift über Sonderabnahmen nach § 12 VOB, Teil B (z. B. Rohbauabnahmen, Dichtheitsprüfungen, Druckproben, Bewehrungsabnahmen nach DIN 1045, Betonprüfung nach DIN 1048, Auswertung der Videobefahrung) - Dokumentationen - Bestandspläne - Dokumentation über Änderungen des Anlagenbestands (Pläne) Die Fertigstellung der Anlage ist dem AG zur Abnahme Arbeitssicherheit Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften (z. B. Arbeitsschutzvorschriften) Anforderungen gestellt werden, sind diese auch einzuhalten. Technische Erzeugnisse ( z. B. technische Arbeitsmittel und deren Teile), die nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dürfen verwendet werden, soweit sie in ihrer Beschaffenheit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Nachweise der gleichen Sicherheit sind vom AN zu erbringen. Tritt bei einer Einrichtung oder einem technischen Erzeugnis ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwehrende Gefahren entstehen, ist die Einrichtung/Erzeugnis stillzulegen. Absturzsicherungen für verbaute und unverbaute Gräben und Baugruben Auf den einzubringenden Verbau ist eine Absturzsicherung vom AN zu liefern, zu montieren, während der Bauzeit zu unterhalten, umzusetzen und nach Beendigung der Arbeiten zu beseitigen. Ansonsten wird auf einen dreiteiligen Seitenschutz bestanden. Ein Bauzaun reicht als Absturzsicherung nicht aus. Insbesondere sind nachfolgende Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und auf der Baustelle vorzuhalten: BGV A1 Grundsätze der Prävention BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV C22 Bauarbeiten BGR 500 Kap. 2.12 Betreiben von Arbeitsmitteln BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Gefahren Arbeitssicherheit Den Verdingungsunterlagen ist das LV im GEAB-Format DA83 beigefügt. Um die Auswertung schneller durchführen zu können, bitte bei Angebotsabgabe eine Datei mit Ihrem Angebot im GAEB-Format der Datenart 84 beifügen.
01 BAULEISTUNGEN
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01.12 DACHDECKUNGS- UND DACHKLEMPNERARBEITEN
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