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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ausschreibungs-LV Fu ß bodenheizungssysteme 2026
Bauvorhaben: 400
Leipzig L ü tzschena
Ausf ü hrungszeitraum: 02.03.2026 - 01.02.2027,
sowie nach Abruf durch den Bauleiter.
Angebotsabgabe bis zum: 00:00:00
sp ä ter eingehende Angebote k ö nnen nicht mehr ber ü cksichtigt werden.
Zuschlagfrist Ende: 00:00:00
Die Bauleitung erfolgt ü ber die Niederlassung Dachau, zus ä ndiger Bauleiter ist:
Herr Tel.:
F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J.Geiger
0152 25774062
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Gr üß en
J.Geiger
Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.
und A.4.) vor und werden zum
Bestandteil des abzuschlie ß
enden Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zus ä tzlichen
Technischen Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" f ü r
die Ausf ü hrung von
Bauleistungen VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe g ü
ltigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" f ü r
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pl ä ne sowie
vorgelegte Material- und Ausf
ü hrungsmuster
A. 6. die einschl ä gigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - f ü r die zu
liefernden und zu
verarbeitenden
Stoffe und deren Zul ä
ssigkeit nach den jeweiligen
Erfordernissen
A. 7. die einschl ä gigen
VDE-Vorschriften und Ausf ü
hrungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der
Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind:
polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke
und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile –
Angebots- und
Vertragsbedingungen f ü r
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der
Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung
bei zu f ü hren und davon
etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben.
Die Berichte m ü ssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f
vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und
nderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche
Technische Baustoffpr ü fungen hat der
Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren
Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die
Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle
f ü r
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, f ü r die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e
Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von
ftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche Ä
nderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die
nderungen, insbesondere zus ä erteilte
tzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus
Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü
und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch f
ü r nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge :
Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit
Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe:
Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der
nderungen ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist.
ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unber ü hrt.
2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegen ü ber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausf ü hrung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr
ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme
bis zur Beseitigung
Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä
Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer
Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen
Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge
vereinbart,
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreis ä nderung
sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender
nderung anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen
die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen
Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgem äß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner
die fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö
Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen
einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä
Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu
dieser ist ausschlie ß lich
3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Ma ß gabe:
3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä
den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13,
Fachplaners sofern im Vertrag
tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Ma ß e,
Dimensionen und 14. Abrechnung : Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an
oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der
ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen.
schriftlich hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü
Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie
ä., die der (gem. Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü
erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B.
sind sp ä testens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16
bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß
gabe: R ü ckforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erf ü llung seiner stellen. Der
Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit
Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu
lassen. Im
4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B
Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
etwas anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Ma ß gabe:
4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B.
f ü r seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam
w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu
ü r alle messen. Die
Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den
nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine
Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar
Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen
Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig.
ä nde, Vorschriftsm äß igkeit
von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der
der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und
frei
von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft
chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der
mit seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä
hrleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma
Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk
ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt
Schnee und -adresse
und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der
des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes
ö nlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss w ä hrend vereinbart.
dergesamten Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauf ü hrenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die
geeignete Ersatzperson ü brigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden ö
ffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, k ü nftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuf ü hren. Dies
betrifft insbesondere
S ä mtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
S ä mtliche Verpackungsstoffe
und F ü llstoffe (z. B.
Folien, Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
S ä mtliche D ä mmstoffe und
D ä mmstoffreste
S ä mtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ä hnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der g ü
ltigen R ü
cknahmeverpflichtungen wieder
zuf ü hren. Der Auftragnehmer
hat von seinen Arbeiten herr
ü hrende Verunreinigungen
(Abf ä lle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch sp ä
testens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das hei ß t, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem w ö chentlichen
Einsatz, jedoch sp ä testens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, M ö rtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. F ü r ordnungsgem
äß e Trennung und den
Abtransport dieser Stoffe ist
der Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierf ü r tr ä gt der
AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Ausschreibungs-LV Fu ß bodenheizungssysteme 2026
In die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen der Fußbodenheizung ist in den Preis In die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen der Fu ß bodenheizung ist in den Preis je m ² einzurechnen:
- das Liefern der Heizkreisverteilerk ä sten in erforderlichen Gr öß e auf oder unterputz, wei ß lackiert
einschl. Edelstahlverteiler mit Verschraubung und Kugelh ä hnen einbaufertig vormontiert
- das Liefern der Klemmlogik / Regelverteiler f ü r die Stellantriebe 230 V im Heizkreisverteiler
- das Liefern und montieren eines Stellantriebes 230 V je Heizkreis
In die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen der Fußbodenheizung ist in den Preis
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Reinigunsarbeiten
01.01
Reinigunsarbeiten
01.02 Abdichtungsarbeiten
01.02
Abdichtungsarbeiten
02 Fußbodenaufbauten mit Calzium Sulfat Fließestrich
02
Fußbodenaufbauten mit Calzium Sulfat Fließestrich
02.01 Kellergeschoß
02.01
Kellergeschoß
02.02 Erd,- Ober und Dachgeschoss
02.02
Erd,- Ober und Dachgeschoss
03 Fußbodenaufbauten mit Zementestrich
03
Fußbodenaufbauten mit Zementestrich
03.01 Kellergeschoß
03.01
Kellergeschoß
03.02 Erd,- Ober und Dachgeschoss
03.02
Erd,- Ober und Dachgeschoss
04 Zubehör
04
Zubehör
04.__. 1 Strangregulierventil für Edelstahlverteiler, bestehend aus:
Strangregulierventil HV-DN25 Strangregulierventil f ü r Edelstahlverteiler, bestehend aus:
Strangregulierventil HV-DN25 in Gradsitzausf ü hrung mit stufenloser
ablesbarer und reporduzierbarer Feinstvoreinstellung; zwei integrierte
Mess-und Entleerungsventile.
Nennweite: DN 25,
max. Betriebsdruck: PN 16,
max. Betriebstemperatur: 120 ° C
Einbaufertig vormontiert in der Verteilerstation, liefern
04.__. 1
Strangregulierventil für Edelstahlverteiler, bestehend aus:
Strangregulierventil HV-DN25
1,00
Stüc
04.__. 2 VarioTEC Erweiterungsgruppe SR25-BY Bypassstrecke VarioTEC Erweiterungsgruppe SR25-BY Bypassstrecke
Strangregulierventil HV-DN25 in Gradsitzausf ü hrung mit
stufenloser ablesbarer und reproduzierbarer Feinstvoreinstellung, zwei integrierte Mess-und Entleerungsventile
Bypassstrecke gerade mit Ü berstr ö mventil integriert im
Heizkreisverteiler, Einstellbereich 200 - 600 mbar
einbaufertig vormontiert in Verteilerstation
liefern und montieren
Strangregulierventil:
Nennweite:DN 25
Betriebsdruck max.:PN 16
Betriebstemperatur max:120 ° C
04.__. 2
VarioTEC Erweiterungsgruppe SR25-BY Bypassstrecke
1,00
m²
04.__. 3 Liefer oder Minderpreis bei Entfall der Raumregler 230V Liefer oder Minderpreis bei Entfall der Raumregler 230V
elektronischer 2-Punkt-Regler mit thermischer R ü ckf ü hrung zur
Ansteuerung von max. 10 Thermo-Antrieben, Drehknopf mit 1/4 Grad
Softrasterung liefern
Temperaturabsenkung: ca. 4K/20 ° C,
Kontakt: Schlie ß er,
Montage: Wand auf UP-Dose,
Abmessungen H / T / L: 78 / 26 / 78 mm
Liefern
04.__. 3
Liefer oder Minderpreis bei Entfall der Raumregler 230V
1,00
Stüc
04.__. 4 Wärmezählermessstrecke, kombiniert 3/4 und 1 mit 2 Kugelhähnen und Mehrpreis W ä rmez ä hlermessstrecke, kombiniert 3/4
und 1 mit 2 Kugelh ä hnen und Mehrpreis f ü r
direkttauchenden Kugelhahn im Vorlauf und
R ü cklauf mit M10x1 IG passend f ü r F ü hler
mit 5,0 und 5,2 mm Durchmesser (nicht
passend f ü r z.B. Allmess UltraMaXX), ohne
Schmutzf ä nger, dieser ist bauseits zu
installieren, liefern
04.__. 4
Wärmezählermessstrecke, kombiniert 3/4 und 1 mit 2 Kugelhähnen und Mehrpreis
1,00
Stüc
05 Zusatzleistungen
05
Zusatzleistungen
05.__. 1 Befüllen der Fußbodenheizung nach
VDI 2035 Teil 1 mit enthärtetem und entsalztem Bef ü llen der Fu ß bodenheizung nach
VDI 2035 Teil 1 mit enth ä rtetem und entsalztem
Wasser im Bereich von 0 - 3 ° dH.
Das hierf ü r erforderliche Trinkwasser wird
bauseits kostenlos zur Verf ü gung gestellt
werden.
05.__. 1
Befüllen der Fußbodenheizung nach
VDI 2035 Teil 1 mit enthärtetem und entsalztem
1,00
m²
05.__. 2 5 mm Mehr / Minderdicke eines Calciumsulfat-Fließestrich 5 mm Mehr / Minderdicke eines Calciumsulfat-Flie ß estrich
gem. DIN 18560 Teil 1 und 2 als Estrich auf D ä mmschichten oder
Fu ß bodenheizung, schwimmend verlegt, oder auf Trennlagen liefern und einbauen
05.__. 2
5 mm Mehr / Minderdicke eines Calciumsulfat-Fließestrich
1,00
m²
05.__. 3 5 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalldämmung EPS 5 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalld ä mmung EPS liefern und einbauen
05.__. 3
5 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalldämmung EPS
1,00
m²
05.__. 4 10 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalldämmung EPS 10 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalld ä mmung EPS liefern und einbauen
05.__. 4
10 mm Mehr-/Minderdicke einer DES 045 Trittschalldämmung EPS
1,00
m²
05.__. 5 5 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 035 Wärmedämmung EPS, 100 kPA 5 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 035 W ä rmed ä mmung EPS, 100 kPA liefern und einbauen
05.__. 5
5 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 035 Wärmedämmung EPS, 100 kPA
1,00
m²
05.__. 6 10 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 040 Wärmedämmung, 100 kPA 10 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 0,35 W ä rmed ä mmung EPS, 100 kPA liefern und einbauen
05.__. 6
10 mm Mehr-/Minderdicke einer DEO 040 Wärmedämmung, 100 kPA
1,00
m²
05.__. 7 Nachlass je m² Fußbodenheizung sofern die Klemmlogik / Regelverteiler bauseits Nachlass je m ² Fu ß bodenheizung sofern die Klemmlogik / Regelverteiler bauseits geliefert und montiert werden.
05.__. 7
Nachlass je m² Fußbodenheizung sofern die Klemmlogik / Regelverteiler bauseits
1,00
m²