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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Vorbemerkungen
00
Allgemeine Vorbemerkungen
00.__.0010 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Unter Einhaltung der allgemein geltenden Vorschriften (DIN 4420, DIN EN 12811-1, DIN EN 12810-1, der zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften sowie der Bestimmungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist das Gerüst für die Hausmontage, Dachdecker- und Spenglerarbeiten sowie Arbeiten an der Außenfassade zu stellen.
2. Ist eine Verankerung erforderlich, sind die Verankerungspunkte vor Ausführung mit dem zuständigen Bauleiter bzw. der Stellkolonne abzustimmen.
3. Die Montage zusätzlich erforderlicher Gerüstflächen und Gerüstkomponenten (z. B. Gerüste für Kellerbereiche, Mehrflächen für Anbauten, Überbrückungen mittels Gitterträgern oder zusätzliche Konsolenverbreiterungen) ist vor Ausführung mit der Stellkolonne bzw. dem Bauleiter abzustimmen. Zusatzleistungen, Sonderkonstruktionen, zusätzliche Anfahrten sowie Umbauarbeiten werden ausschließlich vergütet, sofern diese vor Ausführung durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter freigegeben wurden. Diese Zusatzleistungen sowie gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Anfahrten sind vom Auftragnehmer anhand eines Montageberichts schriftlich zu dokumentieren und nach Abschluss der Gerüstmontagearbeiten dem zuständigen Bauleiter oder Stellkolonnenführer zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen.
Der gegengezeichnete Bericht ist der Rechnung gegenüber dem Auftraggeber beizufügen. Nicht freigegebene oder nicht dokumentierte Zusatzleistungen sind nicht vergütungsfähig.
Eine Abrechnung nach Aufmaß gemäß VOB bedarf einer objektbezogenen schriftlichen Vereinbarung.
4. Grundsätzlich erfolgt die Gerüstmontage parallel zur Hausmontage. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Bauleiter kann gegebenenfalls vorgerüstet werden.
5. Durch die Gerüstmontage verursachte Schäden an Gebäuden, Außenanlagen oder befestigten Flächen sind durch den Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten fachgerecht zu beseitigen.
6. Das Gerüst ist nach Fertigstellung entsprechend den geltenden Vorschriften zu kennzeichnen und zur Nutzung freizugeben.
7. Sichere Aufstiege sowie die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Seitenschutz- und Absturzsicherungsmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung und mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
8. Die Beauftragung erfolgt über einen Abruf bzw. eine Bestellung durch den Auftraggeber. Abrufe erfolgen in der Regel mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Montagetermin. Der Auftragnehmer bestätigt den Montagetermin innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Abrufs. Terminabweichungen sind frühzeitig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
9. Der Auftragnehmer hat die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sowie die für die Gerüstausführung relevanten Objekt- und Baustellengegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Angaben sind vor Ausführung der Leistung mit dem zuständigen Bauleiter abzustimmen. Nachträge aufgrund erkennbarer örtlicher Gegebenheiten oder nicht angezeigter Unklarheiten sind ausgeschlossen.
00.__.0010
Allgemeine Vorbemerkungen
–
1,00
psch
01 Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027 (ca. 100 Häuser) - Bitte verfügbare Jahreskapazität angeben
01
Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027 (ca. 100 Häuser) - Bitte verfügbare Jahreskapazität angeben
01.__.0010 Grundposition Gerüst Hausbau: Leihweise Bereitstellung eines Gerüstes zum vereinbarten Preis einschließlich Lieferung, Montage, einer Grundstandzeit von 4 Wochen, Demontage und Abtransport. Die hierfür erforderlichen An- und Abfahrten sind im Einheitspreis enthalten. Die Gerüstbauarbeiten sind unter Einhaltung der in den Vorbemerkungen genannten sowie der zum Ausführungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Regelwerke auszuführen.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der eingerüsteten Fassadenfläche ab Oberkante Kellerdecke bzw. Bodenplatte (ohne Keller). Im Einheitspreis enthalten sind sämtliche für die Regelausführung erforderlichen Leistungen, insbesondere Konsolen, Dachdeckerfangschutz sowie die freistehende Gerüstausführung ohne Verankerung am Gebäude, soweit diese technisch möglich ist.
Das Aufstellen des Gerüstes als freistehende Konstruktion ohne Verankerung am Gebäude ist grundsätzlich zu bevorzugen. Nach der Demontage sind sämtliche Verankerungslöcher fachgerecht mit Acryl zu verschließen und anschließend mit Außenputz auszubessern. Der hierfür erforderliche Putz wird bauseits durch das ausführende Malerunternehmen auf der Baustelle bereitgestellt.
Die Abmeldung des Gerüstes erfolgt durch Haas Fertigbau. Die Standzeit des Gerüstes richtet sich nach dem Bauablauf. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gerüst innerhalb von 3 Werktagen nach erfolgter Abmeldung zu demontieren.
Werden diese Fristen schuldhaft überschritten und entstehen hierdurch Verschmutzungen, Beschädigungen an der Fassade oder sonstige Mehraufwendungen, haftet der Auftragnehmer für die hieraus resultierenden Schäden und Kosten. Der Gerüstaufbautermin ist vom Gerüstbauer rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mitzuteilen.
01.__.0010
Grundposition
1,00
km
01.__.0020 Anfahrtskosten (Meter = Kilometer!) Zusätzliche Anfahrten werden nur vergütet, sofern diese nicht durch die im Einheitspreis enthaltenen An- und Abfahrten für Montage und Demontage abgedeckt sind, nachweislich erforderlich werden und vorab durch den Auftraggeber freigegeben wurden. Dies gilt insbesondere für beauftragte Umbauarbeiten am Gerüst.
Anfahrten, die aufgrund von Planungs-, Ausführungs- oder Montagefehlern des Auftragnehmers sowie im Zusammenhang mit Mängelbeseitigungs-, Nachbesserungs- oder Gewährleistungsarbeiten erforderlich werden, werden nicht gesondert vergütet.
01.__.0020
Anfahrtskosten (Meter = Kilometer!)
1,00
m
01.__.0030 Verlängerung der Miete (wenn möglich €/m²/Kalendertag - bitte angeben!) Im Basispreis ist eine Grundstandzeit von 4 Wochen (28 Kalendertagen) enthalten. Nach Ablauf der Grundstandzeit wird die Verlängerungsmiete je m² eingerüsteter Fassadenfläche und Kalendertag berechnet.
Gerüststandzeiten von Kalenderwoche 52 bis einschließlich Kalenderwoche 2 des Folgejahres bleiben bei der Berechnung der Verlängerungsmiete unberücksichtigt.
Regieleistungen und Umbauarbeiten sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und freizugeben.
01.__.0030
Verlängerung der Miete (wenn m öglich €/m²/Kalendertag - bitte angeben!)
1,00
d
02 Zusatzleistungen
02
Zusatzleistungen
02.__.0010 Zusätzliche Fassadengerüstflächen Zusätzliche Fassadengerüstflächen (z. B. Kellergerüst, Garage, Anbauten), soweit nachweislich erforderlich und vor Ausführung durch den Auftraggeber freigegeben.
02.__.0010
Zusätzliche Fassadengerüstflächen
1,00
m²
02.__.0020 Zusätzliche Gerüstverbreiterung Zusätzliche Gerüstverbreiterung auf 0,90 m Arbeitsbreite, soweit nachweislich erforderlich und vor Ausführung durch den Auftraggeber freigegeben.
02.__.0020
Zusätzliche Gerüstverbreiterung
1,00
m²
02.__.0030 Rollgerüst Rollgerüst, soweit nachweislich erforderlich und vor Ausführung durch den Auftraggeber freigegeben, einschließlich Lieferung, Vorhaltung, Umsetzen auf der Baustelle sowie Rücktransport, Abrechnung je Einsatz (Pauschale).
02.__.0030
Rollgerüst
1,00
psch
02.__.0040 Gitterüberbrückung Gitterträgerüberbrückung, soweit zur Ausführung der Gerüstarbeiten nachweislich erforderlich und vor Ausführung durch den Auftraggeber freigegeben, Abrechnung je lfm.
02.__.0040
Gitterüberbrückung
1,00
lfm
03 Regiestunden
03
Regiestunden
03.__.0010 Regiestunde Monteur Regiestunden für nachweislich erforderliche und vor Ausführung freigegebene Zusatzleistungen.
Bitte angeben:
Regiestundensatz Monteur (€/h)
Der Einsatz von Monteuren und Helfern hat entsprechend der tatsächlichen fachlichen Erfordernisse zu erfolgen. Soweit die Tätigkeit keine Facharbeiterqualifikation erfordert, sind vorrangig Helfer einzusetzen. Ein über den üblichen Umfang hinausgehender Einsatz von Monteuren ist vom Auftragnehmer nachvollziehbar zu begründen.
03.__.0010
Regiestunde Monteur
1,00
h
03.__.0020 Regiestunde Helfer Regiestunden für nachweislich erforderliche und vor Ausführung freigegebene Zusatzleistungen.
Bitte angeben:
Regiestundensatz Helfer (€/h)
Der Einsatz von Monteuren und Helfern hat entsprechend der tatsächlichen fachlichen Erfordernisse zu erfolgen. Soweit die Tätigkeit keine Facharbeiterqualifikation erfordert, sind vorrangig Helfer einzusetzen. Ein über den üblichen Umfang hinausgehender Einsatz von Monteuren ist vom Auftragnehmer nachvollziehbar zu begründen.
03.__.0020
Regiestunde Helfer
1,00
h