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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt LHH FB 19 aktuell
Fachbereich
Gebäudemanagement
Leistungsverzeichnis
Gewerk: LV 016/021 Zimmer- und Dacharbeiten
Objekt / Bauort:
Projekt: IT Stadtteilverteiler Bemerode
Vergabenummer:
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Deckblatt
1 1 Allgemeine Hinweise zum Gebäude und Bauablauf 1.1 Allgemeines
1.1.1 Bauort
Der Bauort befindet sich auf einem städtischen Grundstück neben der
Stadtbahn-Haltestelle Feldbuschwende.
Oheriedentrift 9
30159 Hannover
Die Baustelle ist während der Bauzeit über die Wilhelm-Göhrs-Straße
erreichbar.
1.1.2 Bauherrin
Bauherrin ist die Landeshauptstadt Hannover.
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
1.2 Baubeschreibung
1.2.1 Allgemeine Beschreibung
Als vorbereitende Maßnahme für die Erweiterung der Bezirkssportanlage
des TSV Bemerode soll die Blaue Schule abgerissen werden und der
momentan im Schulgebäude untergebrachte IT-Stadtverteiler in einen
Neubau ausgelagert werden.
Das Grundstück für den Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe der
Stadtbahnhaltestelle Feldbuschwende an der Strasse Oheriedentrift
(Gemarkung Bemerode, Flur 1, Flurstück 87).
Der Neubau soll unmittelbar an der nördlichen Grundstücksgrenze zu
Fussweg bzw. Fahrradabstellplatz mit einem geringstmöglichen
Grenzabstand errichtet werden.
1.2.2 Ausführungsarten
Das Gebäude wird komplett in Elementbauweise aus WU-Stahlbeton errichtet
und mit einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus Holz versehen. An der
nördlichen Gebäudecke befindet sich ein überdachter und gesicherter
Außenbereich zur Aufstellung des Klimaaußengerätes.
1.2.3 Projekthöhen
Oberkante Fertigfußboden (OKFF) wird mit 76,70 mNHN festgelegt.
Oberkante Gelände Bestand (OKG) liegt bei ca. 76,55 mNHN i.M..
1.3 Bauablauf
1.3.1 Hinweise zum allgemeinen Bauablauf
Die Baumaßnahme wird im Zeitraum Juli 2025 - Juni 2027 in einem
Bauabschnitt umgesetzt. Geplante Fertigstellung für den Hochbau ist der
13.02.2026.
Im Anschluss folgen Installationen für Elektro und Klimatisierung sowie
die Ausstattung und sukzessive Inbetriebnahme der IT-Technik.
1.3.2 Zuwegung
Die Zufahrt zur Baustelle ist nur über die Wilhelm-Göhrs-Straße möglich.
Eine direkte Zufahrt im Bereich der Stadtbahnhaltestelle ist aufgrund
der Oberleitungen untersagt. Die letzten 500 m zum Baufeld verlaufen
über Geh- und Radwege in Bauweise einer asphaltgebundenen Wegedecke. In
der Nähe des Baufeldes besteht außerdem keine Wendemöglichkeit.
Sattelschlepper müssen weiter nördlich wenden und die letzten ca. 200
Meter rückwärts ans Baufeld heranfahren. Der Fuß- und Radverkehr hat
Vorrang und muss bei entsprechenden Fahrmanövern mittels
Sicherungsposten geschützt werden.
Die Grünfläche nördlich des Arthur-Gertl Weges soll möglichst nicht
befahren werden.
1.3.3 Parallele Baustellen
Zeitgleich mit dem Neubau des Stadtteilverteilers finden in
unmittelbarer Nähe weitere Maßnahmen statt.
Nordöstlich unseres Bauvorhabens plant die Üstra die Erneuerung der
Gleisanlagen.
Die Maßnahme soll Anfang Juli 2025 starten und Mitte August 2025
abgeschlossen sein.
Nordwestlich unseres Bauvorhabens werden Spiel- und Sportflächen
errichtet.
Die Maßnahme soll Ende Juni 2025 starten und Mitte September 2025
abgeschlossen sein.
1.3.4 Kampfmittelfreiheit
Es wurde eine Luftbildauswertung durch das Landesamt für
Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen durchgeführt.
Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung
vermutet.
Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Die Fläche wurde nicht geräumt.
Ein Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt.
1 1 Allgemeine Hinweise zum Gebäude und Bauablauf
2 2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) 2.1 Allgemeines
Diese allgemeinen Vorbemerkungen zur Ausführung sind als solche
Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
2.1.1 Fragen/Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Alle eventuellen Fragen, Bedenken gegen die vorgesehene Art der
Ausführung zu den Vergabeunterlagen sind von den Bietern rechtzeitig
(bis spätestens 2 Tage vor Eröffnungstermin) vor dem Submissionstermin
als Bieterfrage elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
2.1.2 Örtliche Verhältnisse
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe seines Angebots
eingehend und ausreichend über Art und Umfang der durchzuführenden
Arbeiten sowie über
die Gebäude- und Grundstückssituation zu informieren.
Eine Ortsbesichtigung kann jederzeit erfolgen, das Baugrundstück ist
frei zugänglich.
2.1.3 Nachunternehmer
Vergibt der Auftragnehmer Teile der Leistung an einen oder mehrere
Nachunternehmer, hat er dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser
Ausschreibung auch Bestandteil des oder der Nachunternehmerverträge
werden.
2.2 Leistungsumfang / Vergütung
2.2.1 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise schließen alle Lieferungen, Leistungen
und Nebenleistungen, die zur Erstellung der fertigen Arbeiten gehören,
ein. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Vorgänge Herstellen,
Liefern, Einbauen nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese
Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der für die
Leistungen in diesem LV maßgebenden Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB
Teil C als beschrieben.
Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses.
Kalkulationsfehler rechtfertigen nicht nachträgliche Preisänderungen.
Das Angebot hat nur dann Gültigkeit, wenn die Preise für alle Positionen
vollständig ausgefüllt sind. Alle angebotenen Einheitspreise gelten
unabhängig von der zukünftigen Lohn- und Preissituation bis zur
mangelfreien Abnahme der Gesamtleistung.
Einschließlich folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden
Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst
sind:
- Erstellen von Baustraßen über die bauseitig erstellten Baustraßen
hinaus
- Erstellen von Lagerflächen bzw. Kranstandflächen für eventuell
benötigte Mobilkrane und ortsfeste Hochbaukrane
- Alle für die nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendigen
Hebezeuge (z.B. Hochbaukrane, Mobilkrane usw.), einschl. evt.
notwendiger Gründung, sofern nicht in den Einzelpositionen mit
kalkuliert.
- Schaffung von Lager-, und Arbeitsplätzen, sowie Aufenthaltsräumen
- Einrichtung von Halteverbotszonen wenn dies für Transporte oder
Lieferungen erforderlich ist. Sowie Abstimmung mit dem Fachdienst
Straßenverkehr für die Dauer der Gesamtbaumaßnahme
- Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung
während der Bauzeit
- Baustellenbeleuchtung im Baustellenaußenbereich für die eigene
Arbeitsplatzbeleuchtung
- Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht
durch Vorschriften anders geregelt
- Alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeits- und
Schutzgerüste
- Alle Aufwendungen, die zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
während der Bauzeit in und um das Gebäude notwendig sind.
- Säuberung der angrenzenden Straßen und Gehwege, d.h. bei Verschmutzung
dieser Flächen durch Straßen- und Gehwegflächen mit einer
selbstlaufenden Kehrmaschine nach Bedarf, ggf. auch täglich, zu reinigen
Vorhaltedauer entsprechend der Ausführungszeiten, die in den
Vergabeunterlagen angegeben sind.
2.2.2 Erschwernisse, Behinderungen
Erschwernisse, Behinderungen durch andere Gewerke, die sich im Bauablauf
durch wechselseitige Montagen mit am Bau tätigen Firmen ergeben, sind
unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
2.2.3 Gerüste
Sämtliche Leistungen umfassen alle Arbeits- und Schutzgerüste, auch über
2,00m, Leergerüste, besondere Absteifungen, Baubehelfe, Montagegerüste,
usw., die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig sind.
Diese gelten ausnahmslos als Nebenleistungen soweit nicht im LV als
Leistungspositionen gesondert ausgewiesen.
2.2.4 Weitere Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzurechnen, da eine
gesonderte Vergütung nicht erfolgt:
- das Beseitigen aller durch eigene Arbeiten entstandenen
Verunreinigungen
nach Abschluss der Bauarbeiten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel
dieses Leistungsverzeichnisses.
2.2.5 Brand- und Explosionsschutz
Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass
jegliche Brandgefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei
Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine eventuelle
Brandbekämpfung zu treffen.
Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu
sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen
ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von
Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von
Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten.
2.2.6 Abbruch- und Entsorgung
Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials ist dem Auftraggeber
nach Abschluss der Arbeiten, spätestens aber mit der jeweiligen
Abschlagsrechnung zu belegen.
Alle für die Ausführung und Entsorgung erforderlichen Genehmigungen sind
Sache des AN, ebenso die dafür erforderliche Abstimmung mit den
Behörden. Kosten für diese Leistungen sind, sofern nicht extra
ausgewiesen, mit dem Angebotspreis abgegolten.
2.3 Planunterlagen
2.3.1 Aufmaß
Alle Pläne, Zeichnungen und Unterlagen sind vom Auftragnehmer
hinsichtlich der eingetragenen Maße und hinsichtlich der Konstruktion
vor Ort eigenständig auf ihre Richtigkeit aufzumessen und zu überprüfen.
Etwaige Unstimmigkeiten sind vor Ausführung der Arbeiten mit der
Bauleitung abzuklären.
2.4 Ausführung
2.4.1 Terminplan
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu seinen Lasten, dem AG spätestens
14 Tage nach Auftragserteilung für seine Arbeiten (einschließlich
Werkstattarbeiten) einen detaillierten Terminplan aller
Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der
einzelnen, vom AN angebotenen Leistungen zueinander, aufzustellen,
vorzulegen (2-fach), abzustimmen und erforderlichenfalls wieder
vorzulegen.
Dieser Terminplan ist auf den Bauzeitenplan des AG abzustimmen, welcher
bei Auftragsvergabe bereitgestellt wird.
Erforderliche Abstimmungen auch während der Ausführung berechtigen nicht
zu Nachforderungen.
2.4.2 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer fertigt zu seinen Lasten Tagesberichte an, die dem
Bauleiter wöchentlich zur Einsichtnahme und Unterschrift vorzulegen und
beim Auftraggeber im Original einzureichen sind.
Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung
und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
2.4.3 Fabrikats-/Produktangaben
Angebotene Fabrikate sind auf Anforderung des AG im Rahmen der
Angebotswertung zur Aufklärung des Angebotsinhaltes anzugeben. Hierbei
wird geprüft, ob die angebotenen Fabrikate/Produkte in ihrer Qualität
nach dem Bauproduktengesetz, technischen Spezifikationen nach VOB/A § 7
Abs. (3) ff. den Vorgaben bzw. Abfragen entsprechen.
Wenn im Leistungsverzeichnis Materialien bzw. Produkte/Fabrikate mit
Marken- oder Firmenbezeichnungen als Leitfabrikat mit dem Hinweis "o.
glw. Art" angegeben werden, kann der Bieter auch andere Materialien
anbieten, die den ausgeschriebenen gleichwertig sind.
Für alle Positionen mit Verweisen auf Zertifikate und Prüfnachweise
gilt, dass die technischen Anforderungen erfüllt und nachgewiesen sein
müssen. Der Nachweis darüber ist auf Anfrage vorzulegen. Fehlen
geforderte Angaben, so können diese nachgefordert werden.
Die Eignung aller verwendeten Materialien für den jeweiligen
Verwendungszweck und ihre Übereinstimmung mit den betreffenden
technischen Richtlinien und den gemäß Leistungsbeschreibung geforderten
sowie ggf. zu stellenden Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz
sowie evtl. sonstige zusätzliche technische Anforderungen sind auf
Verlangen durch Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungsbescheide,
etc. nachzuweisen.
2.4.4 Prüfzeugnisse/Dokumentation
Prüfzeugnisse und Prüfbücher sind der Bauleitung vorzulegen. Die Kosten
hierfür werden nicht gesondert vergütet. Unterlagen über technische
Anlagen, Installationen o.ä., die der Auftragnehmer nicht selbst
erstellt hat, sondern von Herstellerseite unentgeltlich erlangt hat,
sind spätestens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu übergeben.
2.4.5 Eingriffe in tragende Bauteile
Beim Umbau dürfen tragende Bauteile erst nach Einbau entsprechend neuer
Konstruktionen entfernt werden, so dass die Gesamtstandsicherheit
jederzeit gewährleistet ist. Ergeben sich im Laufe der Umbauarbeiten
Differenzen gegenüber den Zeichnungen und der statischen Berechnung, so
ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Abfangungsarbeiten mit besonderer
Sorgfalt durchzuführen sind.
2.5 Baustelle
2.5.1 Baustelleneinrichtung
Es wird eine ausgewiesene Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung
gestellt.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie eventuell
bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und
Zeitabläufe der anderen beteiligten Gewerke zu beachten. Die Baustelle
ist für die gleichzeitige Durchführung auch anderer Gewerke stets sauber
zu halten. Mannschafts- und Privat-PKW des AN dürfen nur mit Zustimmung
der Bauleitung im Bereich der Baustelle abgestellt werden.
2.5.2 Baustellenversorgung
Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Die Anschlussleistung beträgt maximal 63 A.
Bauwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt!
2.5.3 Baustellenbewachung
Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt.
Das Baufeld ist vollständig eingezäunt und das Tor mittels Zahlenschloss
gesichert.
Das jeweils letzte Gewerk des Tages ist für die Schließung des Tors
zuständig.
2.5.4 Anordnungsrecht
Das Anordnungsrecht auf der Baustelle und bei der Bauausführung wird
ausschließlich durch die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers
ausgeübt.
2.5.5 Fachbauleitung
Eine qualifizierte Fachbauleitung ist im Angebotspreis als
Vertragspflicht des AN enthalten. Ein Vorarbeiter, der fachlich und
persönlich geeignet sowie deutschsprachig ist, muss während der
Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem
Auftraggeber eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt
ist.
2.5.6 Baubesprechungen
Vor Ausführungsbeginn ist dem Auftraggeber eine verantwortliche Person
auf der Baustelle zu benennen, die verantwortliche Anweisungen annehmen
kann und bei den Baubesprechungen vor Ort ist.
Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, an der der
Auftragnehmer oder dessen Stellvertreter verbindlich teilzunehmen hat.
Die Teilnahme ist verbindlich und wird nicht vergütet.
2.5.7 Haftung für Personen- und Sachschäden
Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die
gesamte Bauzeit zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Vor, während und
nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer zu
seinen Lasten für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie
Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen,
Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände,
Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw.
2.5.8 Lärm- und Staubschutz
Zum Schutz gegen Baulärm sind Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen
Verordnungen zu treffen. Ebenso sind Belästigungen infolge
Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich
einzuschränken.
Zum Schutz gegen Baulärm sind zu beachten:
- Landesimmissionsschutzgesetz (LimSchG); Einschränkung:
lärmintensive Arbeiten nur von 7:00 bis 20:00 Uhr.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen
Baulärm/Geräuschemmissionen.
2.5.9 Baustellenreinigung
Der Auftragnehmer hat die Pflicht zur laufenden Reinigung und nach
Beendigung seiner Leistungen. Kommt der AN seinen Verpflichtungen zur
Abfallentsorgung und "besenreinen" Verlassen seines Arbeitsbereiches
nach mehrfacher Aufforderung vom AG nicht nach, behält sich der AG vor,
einen Zahlungseinbehalt in Höhe der aufzuwendenden Kosten für die
Beseitigung durch Dritte einzubehalten.
2.5.10 Schutz von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen
Bei der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Bauleistung in der Nähe
von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen sind zur Vermeidung von Schäden
die Schutzvorschriften zu beachten, die in der "Satzung zum Schutz von
Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover
als Geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung)" abgedruckt
sind.
Darüber hinaus ist die "DIN 18920 Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen
und Vegetationsflächen" einzuhalten.
2.5.11 Baustoffe
Der Auftragnehmer hat die Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse der
verwendeten Materialien, Baustoffe und Bauteile bei der Bauleitung
unaufgefordert und zeitnah nach Verarbeitung (4 Wochen) einzureichen.
2.6 Bauabfälle/Umweltverträglichkeit
2.6.1 Allgemeines
Maßgebende einschlägige Vorschriften sind zu beachten.
2.6.2 Umweltverträglichkeit
Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen- soweit
möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Beispielsweise dürfen nicht
eingesetzt werden:
- formaldehydhaltige Produkte über 0,1 ppm
- isocyanathaltige Produkte über 0,002 ppm
- FCKW-, HFCKW oder HFKW-haltige Produkte
- PVC-haltige Produkte, wenn Alternativen zur Verfügung stehen,
recycelte oder recycling-fähige PVC-haltige Produkte sind vorzuziehen
- asbesthaltige Baustoffe
- Edelhölzer aus tropischen Regenwäldern, soweit nicht zertifiziert
- Produkte aus Resol- u. Phenolharzschaum
Weitere Anforderungen:
- PCB-, PCP- oder lindanhaltige Produkte dürfen nicht eingesetzt werden.
- Künstliche Mineralfasern dürfen nur dann eingesetzt
werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Fasern in Innenräume
gelangen können und wenn sie gemäß
TRG 905 frei von Krebsverdacht sind.
- In Innenräumen dürfen nur lösemittelfreie Anstriche, Kleber und
Spachtelungen verwendet werden,
ansonsten nur lösemittelarme Produkte (max. 10% organische
Lösemittel).
- Bauteile und Baustoffe dürfen nicht Isocyanat und/ oder Polyurethan
enthalten.
- Es dürfen nur chromatarme Zemente bzw. Mörtel (max. 2ppm) verwendet
werden.
2.6.3 Abfallbeseitigung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich Abfallerzeuger.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl.
ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Gefährlichen Abfälle sind
über die Niedersächsische Gesellschaft für die Endablagerung von
Sondermüll mbH (NGS) anzudienen. Einzelheiten, insbesondere zu den
andienungspflichtigen Abfallfraktionen, zur Anlieferung und den Preisen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im LV nicht anders
angegeben. Die jeweiligen Transportgenehmigungen, Entsorgungsnachweise,
Begleitscheine, Wiegenachweise, soweit erforderlich, hat der
Auftragnehmer zu beantragen und zu führen. Die Aufwendungen hierfür sind
in die Einheitspreise einzurechnen, soweit in den Positionen nicht
anders angegeben.
Die PCB-, KMF- und asbesthaltigen Abfälle müssen entsprechend den
gültigen Richtlinien und Gesetzen sowie den Vorgaben der
Entsorgungseinrichtung in geeignete Transportbehälter verbracht und in
geschlossenen Transportcontainern zum Abtransport bereitgestellt werden.
2 2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
3 3 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Diese Vorbemerkungen sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
(ZTV). Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und
werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
3.1 Bestimmungen und Normen
Die gegenwärtig gültigen Arbeitsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften
und DIN-Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Fassung, wie insbesondere:
VOB/C ATV DIN 18299 Allg. Regelungen f. Bauarbeiten j. Art
VOB/C ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
VOB/C ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
VOB/C ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
VOB/C ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
VOB/C ATV DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
VOB/C ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen u. Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen
DVO-NBauO (§ 4) zu § 16 NBauO
Darüber hinaus sind folgende Vorschriften oder gleichwertiger Art mit
Zusatz "oder gleichwertig" zu verstehen:
DIN EN ISO 1461 (Stückverzinken)
DIN 18065
DIN 4102
DIN 4109
DIN EN 1993/Eurocode 3
RAL-GZ 606
RAL-RG 607/3
RAL-Farbtöne
Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525
Schwäbisch Gmünd (GSB).
3.2 Besondere Hinweise
3.2.1 Maße
Sämtliche Zeichnungsmaße sind vor Arbeitsbeginn nochmals zu überprüfen.
Differenzen und Abweichungen sind mit der Bauleitung abzuklären.
3.2.2 Gerüste
Es wird bauseits ein Arbeits- und Schutzgerüst SW 09 zur Verfügung
gestellt und über 10 Wochen vorgehalten.
3.2.3 Brand- und Explosionsschutz
Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeiten dürfen nur unter Beachtung
der einschlägigen Brandschutzbestimmungen durchgeführt werden. Dies ist
mit dem beigefügten Schweißerlaubnisschein bei einer der ersten
Vorort-Besprechungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
(bevollmächtigter Vertreter, örtliche Bauleitung) zu dokumentieren.
Die hierdurch anfallenden Kosten sind bei der Preiskalkulation zu
berücksichtigen.
Brandwachen werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet, ggf. können
bei besonderen Erschwernissen in Ausnahmefällen Sonderregelungen mit der
Bauleitung abgestimmt werden.
3 3 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
4 4 Anlagen 4.1 Planunterlagen
Die aufgeführten Planunterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis
zur Angebotsbearbeitung als Kalkulationsgrundlage. Sie stellen keine
Ausführungszeichnungen dar!
Beigefügte Planunterlagen
01_Lageplan Übersicht
02_Lageplan Baustelleneinrichtung
03_Lageplan Vermessung
04_Gründung
05_Grundriss
06_Dachaufsicht
07_Ansichten
08_Schnitt A-A
09_Schnitt B-B
10_Schnitt C-C
11_Schnitt D-D
12_D-02 Sockel Regel
13_D-03 Gründung Gitterrost
14_D-04 Sockel Einhausung
15_D-05 Attika Regel
16_D-06 Attika Entwässerung
17_D-07 Attika Überhang
18_D-08 Übergang Einhausung
19_D-09 Schwelle Außentür
20_D-10 Sturz Außentür
21_D-11 Leibung Außentür
22_D-13 Konstruktion Fassade
23_Statik 1
24_Statik 2
25_Statik 3
4 4 Anlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Zimmer- und Holzbauarbeiten
02
Zimmer- und Holzbauarbeiten
02.01 Holz liefern
02.01
Holz liefern
02.02 Fassade
02.02
Fassade
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges
02.04 Verbindungsmittel
02.04
Verbindungsmittel
03 Dacharbeiten
03
Dacharbeiten
03.01 Dachabdichtung
03.01
Dachabdichtung
03.02 Dachentwässerung
03.02
Dachentwässerung
03.03 Gründach
03.03
Gründach
03.04 Klempnerarbeiten
03.04
Klempnerarbeiten
03.05 Anseilsicherung
03.05
Anseilsicherung
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Wartung Dachabdichtung
04.01
Wartung Dachabdichtung
04.02 Stundenlohnarbeiten
04.02
Stundenlohnarbeiten
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