Zimmermann- und Dacharbeiten
IT-Stadtverteiler Bemerode
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt LHH FB 19 aktuell Fachbereich Gebäudemanagement Leistungsverzeichnis Gewerk: LV 016/021 Zimmer- und Dacharbeiten Objekt / Bauort: Projekt: IT Stadtteilverteiler Bemerode Vergabenummer: Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Deckblatt
1 1 Allgemeine Hinweise zum Gebäude und Bauablauf 1.1 Allgemeines 1.1.1 Bauort Der Bauort befindet sich auf einem städtischen Grundstück neben der Stadtbahn-Haltestelle Feldbuschwende. Oheriedentrift 9 30159 Hannover Die Baustelle ist während der Bauzeit über die Wilhelm-Göhrs-Straße erreichbar. 1.1.2 Bauherrin Bauherrin ist die Landeshauptstadt Hannover. Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1 30159 Hannover 1.2 Baubeschreibung 1.2.1 Allgemeine Beschreibung Als vorbereitende Maßnahme für die Erweiterung der Bezirkssportanlage des TSV Bemerode soll die Blaue Schule abgerissen werden und der momentan im Schulgebäude untergebrachte IT-Stadtverteiler in einen Neubau ausgelagert werden. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe der Stadtbahnhaltestelle Feldbuschwende an der Strasse Oheriedentrift (Gemarkung Bemerode, Flur 1, Flurstück 87). Der Neubau soll unmittelbar an der nördlichen Grundstücksgrenze zu Fussweg bzw. Fahrradabstellplatz mit einem geringstmöglichen Grenzabstand errichtet werden. 1.2.2 Ausführungsarten Das Gebäude wird komplett in Elementbauweise aus WU-Stahlbeton errichtet und mit einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus Holz versehen. An der nördlichen Gebäudecke befindet sich ein überdachter und gesicherter Außenbereich zur Aufstellung des Klimaaußengerätes. 1.2.3 Projekthöhen Oberkante Fertigfußboden (OKFF) wird mit 76,70 mNHN festgelegt. Oberkante Gelände Bestand (OKG) liegt bei ca. 76,55 mNHN i.M.. 1.3 Bauablauf 1.3.1 Hinweise zum allgemeinen Bauablauf Die Baumaßnahme wird im Zeitraum Juli 2025 - Juni 2027 in einem Bauabschnitt umgesetzt. Geplante Fertigstellung für den Hochbau ist der 13.02.2026. Im Anschluss folgen Installationen für Elektro und Klimatisierung sowie die Ausstattung und sukzessive Inbetriebnahme der IT-Technik. 1.3.2 Zuwegung Die Zufahrt zur Baustelle ist nur über die Wilhelm-Göhrs-Straße möglich. Eine direkte Zufahrt im Bereich der Stadtbahnhaltestelle ist aufgrund der Oberleitungen untersagt. Die letzten 500 m zum Baufeld verlaufen über Geh- und Radwege in Bauweise einer asphaltgebundenen Wegedecke. In der Nähe des Baufeldes besteht außerdem keine Wendemöglichkeit. Sattelschlepper müssen weiter nördlich wenden und die letzten ca. 200 Meter rückwärts ans Baufeld heranfahren. Der Fuß- und Radverkehr hat Vorrang und muss bei entsprechenden Fahrmanövern mittels Sicherungsposten geschützt werden. Die Grünfläche nördlich des Arthur-Gertl Weges soll möglichst nicht befahren werden. 1.3.3 Parallele Baustellen Zeitgleich mit dem Neubau des Stadtteilverteilers finden in unmittelbarer Nähe weitere Maßnahmen statt. Nordöstlich unseres Bauvorhabens plant die Üstra die Erneuerung der Gleisanlagen. Die Maßnahme soll Anfang Juli 2025 starten und Mitte August 2025 abgeschlossen sein. Nordwestlich unseres Bauvorhabens werden Spiel- und Sportflächen errichtet. Die Maßnahme soll Ende Juni 2025 starten und Mitte September 2025 abgeschlossen sein. 1.3.4 Kampfmittelfreiheit Es wurde eine Luftbildauswertung durch das Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen durchgeführt. Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung vermutet. Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Die Fläche wurde nicht geräumt. Ein Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt.
1 1 Allgemeine Hinweise zum Gebäude und Bauablauf
2 2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) 2.1 Allgemeines Diese allgemeinen Vorbemerkungen zur Ausführung sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 2.1.1 Fragen/Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen Alle eventuellen Fragen, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung zu den Vergabeunterlagen sind von den Bietern rechtzeitig (bis spätestens 2 Tage vor Eröffnungstermin) vor dem Submissionstermin als Bieterfrage elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. 2.1.2 Örtliche Verhältnisse Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe seines Angebots eingehend und ausreichend über Art und Umfang der durchzuführenden Arbeiten sowie über die Gebäude- und Grundstückssituation zu informieren. Eine Ortsbesichtigung kann jederzeit erfolgen, das Baugrundstück ist frei zugänglich. 2.1.3 Nachunternehmer Vergibt der Auftragnehmer Teile der Leistung an einen oder mehrere Nachunternehmer, hat er dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Ausschreibung auch Bestandteil des oder der Nachunternehmerverträge werden. 2.2 Leistungsumfang / Vergütung 2.2.1 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise schließen alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die zur Erstellung der fertigen Arbeiten gehören, ein. Sofern in der Leistungsbeschreibung die Vorgänge Herstellen, Liefern, Einbauen nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der für die Leistungen in diesem LV maßgebenden Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB Teil C als beschrieben. Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses. Kalkulationsfehler rechtfertigen nicht nachträgliche Preisänderungen. Das Angebot hat nur dann Gültigkeit, wenn die Preise für alle Positionen vollständig ausgefüllt sind. Alle angebotenen Einheitspreise gelten unabhängig von der zukünftigen Lohn- und Preissituation bis zur mangelfreien Abnahme der Gesamtleistung. Einschließlich folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind: - Erstellen von Baustraßen über die bauseitig erstellten Baustraßen hinaus - Erstellen von Lagerflächen bzw. Kranstandflächen für eventuell benötigte Mobilkrane und ortsfeste Hochbaukrane - Alle für die nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendigen Hebezeuge (z.B. Hochbaukrane, Mobilkrane usw.), einschl. evt. notwendiger Gründung, sofern nicht in den Einzelpositionen mit kalkuliert. - Schaffung von Lager-, und Arbeitsplätzen, sowie Aufenthaltsräumen - Einrichtung von Halteverbotszonen wenn dies für Transporte oder Lieferungen erforderlich ist. Sowie Abstimmung mit dem Fachdienst Straßenverkehr für die Dauer der Gesamtbaumaßnahme - Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung während der Bauzeit - Baustellenbeleuchtung im Baustellenaußenbereich für die eigene Arbeitsplatzbeleuchtung - Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt - Alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste - Alle Aufwendungen, die zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften während der Bauzeit in und um das Gebäude notwendig sind. - Säuberung der angrenzenden Straßen und Gehwege, d.h. bei Verschmutzung dieser Flächen durch Straßen- und Gehwegflächen mit einer selbstlaufenden Kehrmaschine nach Bedarf, ggf. auch täglich, zu reinigen Vorhaltedauer entsprechend der Ausführungszeiten, die in den Vergabeunterlagen angegeben sind. 2.2.2 Erschwernisse, Behinderungen Erschwernisse, Behinderungen durch andere Gewerke, die sich im Bauablauf durch wechselseitige Montagen mit am Bau tätigen Firmen ergeben, sind unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. 2.2.3 Gerüste Sämtliche Leistungen umfassen alle Arbeits- und Schutzgerüste, auch über 2,00m, Leergerüste, besondere Absteifungen, Baubehelfe, Montagegerüste, usw., die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig sind. Diese gelten ausnahmslos als Nebenleistungen soweit nicht im LV als Leistungspositionen gesondert ausgewiesen. 2.2.4 Weitere Nebenleistungen Folgende Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzurechnen, da eine gesonderte Vergütung nicht erfolgt: - das Beseitigen aller durch eigene Arbeiten entstandenen Verunreinigungen nach Abschluss der Bauarbeiten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses. 2.2.5 Brand- und Explosionsschutz Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine eventuelle Brandbekämpfung zu treffen. Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten. 2.2.6 Abbruch- und Entsorgung Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten, spätestens aber mit der jeweiligen Abschlagsrechnung zu belegen. Alle für die Ausführung und Entsorgung erforderlichen Genehmigungen sind Sache des AN, ebenso die dafür erforderliche Abstimmung mit den Behörden. Kosten für diese Leistungen sind, sofern nicht extra ausgewiesen, mit dem Angebotspreis abgegolten. 2.3 Planunterlagen 2.3.1 Aufmaß Alle Pläne, Zeichnungen und Unterlagen sind vom Auftragnehmer hinsichtlich der eingetragenen Maße und hinsichtlich der Konstruktion vor Ort eigenständig auf ihre Richtigkeit aufzumessen und zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind vor Ausführung der Arbeiten mit der Bauleitung abzuklären. 2.4 Ausführung 2.4.1 Terminplan Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu seinen Lasten, dem AG spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung für seine Arbeiten (einschließlich Werkstattarbeiten) einen detaillierten Terminplan aller Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der einzelnen, vom AN angebotenen Leistungen zueinander, aufzustellen, vorzulegen (2-fach), abzustimmen und erforderlichenfalls wieder vorzulegen. Dieser Terminplan ist auf den Bauzeitenplan des AG abzustimmen, welcher bei Auftragsvergabe bereitgestellt wird. Erforderliche Abstimmungen auch während der Ausführung berechtigen nicht zu Nachforderungen. 2.4.2 Bautagesberichte Der Auftragnehmer fertigt zu seinen Lasten Tagesberichte an, die dem Bauleiter wöchentlich zur Einsichtnahme und Unterschrift vorzulegen und beim Auftraggeber im Original einzureichen sind. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen. 2.4.3 Fabrikats-/Produktangaben Angebotene Fabrikate sind auf Anforderung des AG im Rahmen der Angebotswertung zur Aufklärung des Angebotsinhaltes anzugeben. Hierbei wird geprüft, ob die angebotenen Fabrikate/Produkte in ihrer Qualität nach dem Bauproduktengesetz, technischen Spezifikationen nach VOB/A § 7 Abs. (3) ff. den Vorgaben bzw. Abfragen entsprechen. Wenn im Leistungsverzeichnis Materialien bzw. Produkte/Fabrikate mit Marken- oder Firmenbezeichnungen als Leitfabrikat mit dem Hinweis "o. glw. Art" angegeben werden, kann der Bieter auch andere Materialien anbieten, die den ausgeschriebenen gleichwertig sind. Für alle Positionen mit Verweisen auf Zertifikate und Prüfnachweise gilt, dass die technischen Anforderungen erfüllt und nachgewiesen sein müssen. Der Nachweis darüber ist auf Anfrage vorzulegen. Fehlen geforderte Angaben, so können diese nachgefordert werden. Die Eignung aller verwendeten Materialien für den jeweiligen Verwendungszweck und ihre Übereinstimmung mit den betreffenden technischen Richtlinien und den gemäß Leistungsbeschreibung geforderten sowie ggf. zu stellenden Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz sowie evtl. sonstige zusätzliche technische Anforderungen sind auf Verlangen durch Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungsbescheide, etc. nachzuweisen. 2.4.4 Prüfzeugnisse/Dokumentation Prüfzeugnisse und Prüfbücher sind der Bauleitung vorzulegen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Unterlagen über technische Anlagen, Installationen o.ä., die der Auftragnehmer nicht selbst erstellt hat, sondern von Herstellerseite unentgeltlich erlangt hat, sind spätestens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu übergeben. 2.4.5 Eingriffe in tragende Bauteile Beim Umbau dürfen tragende Bauteile erst nach Einbau entsprechend neuer Konstruktionen entfernt werden, so dass die Gesamtstandsicherheit jederzeit gewährleistet ist. Ergeben sich im Laufe der Umbauarbeiten Differenzen gegenüber den Zeichnungen und der statischen Berechnung, so ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Abfangungsarbeiten mit besonderer Sorgfalt durchzuführen sind. 2.5 Baustelle 2.5.1 Baustelleneinrichtung Es wird eine ausgewiesene Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie eventuell bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der anderen beteiligten Gewerke zu beachten. Die Baustelle ist für die gleichzeitige Durchführung auch anderer Gewerke stets sauber zu halten. Mannschafts- und Privat-PKW des AN dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung im Bereich der Baustelle abgestellt werden. 2.5.2 Baustellenversorgung Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der AG. Die Anschlussleistung beträgt maximal 63 A. Bauwasser wird bauseits zur Verfügung gestellt! 2.5.3 Baustellenbewachung Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt. Das Baufeld ist vollständig eingezäunt und das Tor mittels Zahlenschloss gesichert. Das jeweils letzte Gewerk des Tages ist für die Schließung des Tors zuständig. 2.5.4 Anordnungsrecht Das Anordnungsrecht auf der Baustelle und bei der Bauausführung wird ausschließlich durch die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers ausgeübt. 2.5.5 Fachbauleitung Eine qualifizierte Fachbauleitung ist im Angebotspreis als Vertragspflicht des AN enthalten. Ein Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet sowie deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. 2.5.6 Baubesprechungen Vor Ausführungsbeginn ist dem Auftraggeber eine verantwortliche Person auf der Baustelle zu benennen, die verantwortliche Anweisungen annehmen kann und bei den Baubesprechungen vor Ort ist. Es findet wöchentlich eine Baubesprechung statt, an der der Auftragnehmer oder dessen Stellvertreter verbindlich teilzunehmen hat. Die Teilnahme ist verbindlich und wird nicht vergütet. 2.5.7 Haftung für Personen- und Sachschäden Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für die gesamte Bauzeit zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. 2.5.8 Lärm- und Staubschutz Zum Schutz gegen Baulärm sind Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen Verordnungen zu treffen. Ebenso sind Belästigungen infolge Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken. Zum Schutz gegen Baulärm sind zu beachten: - Landesimmissionsschutzgesetz (LimSchG); Einschränkung: lärmintensive Arbeiten nur von 7:00 bis 20:00 Uhr. - Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm/Geräuschemmissionen. 2.5.9 Baustellenreinigung Der Auftragnehmer hat die Pflicht zur laufenden Reinigung und nach Beendigung seiner Leistungen. Kommt der AN seinen Verpflichtungen zur Abfallentsorgung und "besenreinen" Verlassen seines Arbeitsbereiches nach mehrfacher Aufforderung vom AG nicht nach, behält sich der AG vor, einen Zahlungseinbehalt in Höhe der aufzuwendenden Kosten für die Beseitigung durch Dritte einzubehalten. 2.5.10 Schutz von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen Bei der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Bauleistung in der Nähe von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen sind zur Vermeidung von Schäden die Schutzvorschriften zu beachten, die in der "Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als Geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung)" abgedruckt sind. Darüber hinaus ist die "DIN 18920 Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Vegetationsflächen" einzuhalten. 2.5.11 Baustoffe Der Auftragnehmer hat die Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien, Baustoffe und Bauteile bei der Bauleitung unaufgefordert und zeitnah nach Verarbeitung (4 Wochen) einzureichen. 2.6 Bauabfälle/Umweltverträglichkeit 2.6.1 Allgemeines Maßgebende einschlägige Vorschriften sind zu beachten. 2.6.2 Umweltverträglichkeit Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen- soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Beispielsweise dürfen nicht eingesetzt werden: - formaldehydhaltige Produkte über 0,1 ppm - isocyanathaltige Produkte über 0,002 ppm - FCKW-, HFCKW oder HFKW-haltige Produkte - PVC-haltige Produkte, wenn Alternativen zur Verfügung stehen, recycelte oder recycling-fähige PVC-haltige Produkte sind vorzuziehen - asbesthaltige Baustoffe - Edelhölzer aus tropischen Regenwäldern, soweit nicht zertifiziert - Produkte aus Resol- u. Phenolharzschaum Weitere Anforderungen: - PCB-, PCP- oder lindanhaltige Produkte dürfen nicht eingesetzt werden. - Künstliche Mineralfasern dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Fasern in Innenräume gelangen können und wenn sie gemäß TRG 905 frei von Krebsverdacht sind. - In Innenräumen dürfen nur lösemittelfreie Anstriche, Kleber und Spachtelungen verwendet werden, ansonsten nur lösemittelarme Produkte (max. 10% organische Lösemittel). - Bauteile und Baustoffe dürfen nicht Isocyanat und/ oder Polyurethan enthalten. - Es dürfen nur chromatarme Zemente bzw. Mörtel (max. 2ppm) verwendet werden. 2.6.3 Abfallbeseitigung Der Auftragnehmer ist grundsätzlich Abfallerzeuger. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Gefährlichen Abfälle sind über die Niedersächsische Gesellschaft für die Endablagerung von Sondermüll mbH (NGS) anzudienen. Einzelheiten, insbesondere zu den andienungspflichtigen Abfallfraktionen, zur Anlieferung und den Preisen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im LV nicht anders angegeben. Die jeweiligen Transportgenehmigungen, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Wiegenachweise, soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer zu beantragen und zu führen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit in den Positionen nicht anders angegeben. Die PCB-, KMF- und asbesthaltigen Abfälle müssen entsprechend den gültigen Richtlinien und Gesetzen sowie den Vorgaben der Entsorgungseinrichtung in geeignete Transportbehälter verbracht und in geschlossenen Transportcontainern zum Abtransport bereitgestellt werden.
2 2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
3 3 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Diese Vorbemerkungen sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV). Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 3.1 Bestimmungen und Normen Die gegenwärtig gültigen Arbeitsschutzbestimmungen sind zu beachten. Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, wie insbesondere: VOB/C ATV DIN 18299 Allg. Regelungen f. Bauarbeiten j. Art VOB/C ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten VOB/C ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten VOB/C ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten VOB/C ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten VOB/C ATV DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden VOB/C ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen u. Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DVO-NBauO (§ 4) zu § 16 NBauO Darüber hinaus sind folgende Vorschriften oder gleichwertiger Art mit Zusatz "oder gleichwertig" zu verstehen: DIN EN ISO 1461 (Stückverzinken) DIN 18065 DIN 4102 DIN 4109 DIN EN 1993/Eurocode 3 RAL-GZ 606 RAL-RG 607/3 RAL-Farbtöne Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd (GSB). 3.2 Besondere Hinweise 3.2.1 Maße Sämtliche Zeichnungsmaße sind vor Arbeitsbeginn nochmals zu überprüfen. Differenzen und Abweichungen sind mit der Bauleitung abzuklären. 3.2.2 Gerüste Es wird bauseits ein Arbeits- und Schutzgerüst SW 09 zur Verfügung gestellt und über 10 Wochen vorgehalten. 3.2.3 Brand- und Explosionsschutz Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Brandschutzbestimmungen durchgeführt werden. Dies ist mit dem beigefügten Schweißerlaubnisschein bei einer der ersten Vorort-Besprechungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (bevollmächtigter Vertreter, örtliche Bauleitung) zu dokumentieren. Die hierdurch anfallenden Kosten sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Brandwachen werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet, ggf. können bei besonderen Erschwernissen in Ausnahmefällen Sonderregelungen mit der Bauleitung abgestimmt werden.
3 3 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
4 4 Anlagen 4.1 Planunterlagen Die aufgeführten Planunterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis zur Angebotsbearbeitung als Kalkulationsgrundlage. Sie stellen keine Ausführungszeichnungen dar! Beigefügte Planunterlagen 01_Lageplan Übersicht 02_Lageplan Baustelleneinrichtung 03_Lageplan Vermessung 04_Gründung 05_Grundriss 06_Dachaufsicht 07_Ansichten 08_Schnitt A-A 09_Schnitt B-B 10_Schnitt C-C 11_Schnitt D-D 12_D-02 Sockel Regel 13_D-03 Gründung Gitterrost 14_D-04 Sockel Einhausung 15_D-05 Attika Regel 16_D-06 Attika Entwässerung 17_D-07 Attika Überhang 18_D-08 Übergang Einhausung 19_D-09 Schwelle Außentür 20_D-10 Sturz Außentür 21_D-11 Leibung Außentür 22_D-13 Konstruktion Fassade 23_Statik 1 24_Statik 2 25_Statik 3
4 4 Anlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Zimmer- und Holzbauarbeiten
02
Zimmer- und Holzbauarbeiten
02.01 Holz liefern
02.01
Holz liefern
02.02 Fassade
02.02
Fassade
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges
02.04 Verbindungsmittel
02.04
Verbindungsmittel
03 Dacharbeiten
03
Dacharbeiten
03.01 Dachabdichtung
03.01
Dachabdichtung
03.02 Dachentwässerung
03.02
Dachentwässerung
03.03 Gründach
03.03
Gründach
03.04 Klempnerarbeiten
03.04
Klempnerarbeiten
03.05 Anseilsicherung
03.05
Anseilsicherung
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Wartung Dachabdichtung
04.01
Wartung Dachabdichtung
04.02 Stundenlohnarbeiten
04.02
Stundenlohnarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen