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Iserlohn St. Elisabeth Hospital - BS
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 491 Baustromversorgung
01
491 Baustromversorgung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Projektbeschreibung 1. Geplante Maßnahmen Die geplante Maßnahme umfasst eine Erweiterung der bestehenden Bausubstanz um folgende Gebäudekomplexe: 1. Funktionstrakt mit Magistrale und Energiezentrale (Rot) 2. Neubau Bettenhaus (Blau) 3. Erweiterung der OP-Abteilung (Gelb) 1.1 Gebäude 1 und 2 - Neubau Funktionstrakt und Neubau Bettenhaus Die bestehende Achse der Hochstraße, welche von Süden kommend direkt inmitten der Liegenschaft mündet, wird aufgenommen und weiter ausgebildet. Am jetzigen Haupteingang soll ein neuer Baukörper - die Magistrale - angebunden werden, welcher als Verbindungskörper und Erschließungsachse zwischen dem bestehenden Krankenhaus und den neuen Gebäudeteilen fungiert. Darüber hinaus beinhaltet die Magistrale ebenfalls die vertikale Erschließung über ein Treppenhaus und vier Bettenaufzüge. Zudem wird über einen Notfall-Aufzug die Anbindung der ZNA zum OP-Bereich gewährleistet. Die Magistrale spielt jedoch nicht nur für die innere Organisation eine zentrale Rolle, auch in ihrer Positionierung auf der Liegenschaft nimmt sie eine zentrale Position ein: In der Magistrale ist der neue Haupteingang angeordnet, welcher sich am Kopfende der bestehenden Straßenachse der Hochstraße positioniert. Die Erschließungsachse zieht sich durch das neue Foyer und setzt sich auf der Nord-Seite der Magistrale fort und ermöglicht die Gebäudeerschließung an zentraler Stelle für den Besucherverkehr von der Nord-Seite, welcher sich im Wesentlichen durch die Lage der zentralen Parkplatzanlage im Norden begründet. 1.1.1 Neubau Funktionstrakt Der geplante Funktionstrakt erstreckt sich parallel zum bestehenden Südflügel und wird über die Magistrale, welche ebenso dem Funktionstrakt zuzuordnen ist, erschlossen. Der Funktionstrakt weist eine Bruttogrundfläche von ca. 1.800m² auf und erstreckt sich über vier beziehungsweise im Bereich der Magistrale über fünf Geschosse. Diese verteilen sich über die Ebenen 1. Untergeschoss bzw. 2. Untergeschoss bis 2. Obergeschoss. Das 2. Untergeschoss ist vollständig im Erdreich gelegen, das 1.Untergeschoss nur noch in Teilen. Darüber befindet sich im Erdgeschoss der Haupteingang, welcher in etwa an Position des bisherigen Haupteinganges liegt. Das 2. Obergeschoss unterscheidet sich von den anderen Geschossen, da es über eine eingerückte Technikzentrale sowie Büroräume verfügt. Folgende Nutzungen beinhaltet der Funktionstrakt: 2. UG Energiezentrale Technikräume Magistrale mit Treppenhaus und Aufzügen 1. UG Liegendkrankenanfahrt mit direkter Anbindung an die ZNA Zentrale Notfallambulanz (ZNA) Radiologische Abteilung mit CT und Röntgen Druckluft- und Sauerstoffzentralen Magistrale mit Treppenhaus und Aufzügen Anbindung ZNA an bestehende Radiologie über einen separaten Bettenaufzug EG Magistrale mit neuem Haupteingang und Foyer (Haupterschließungsachse in horizontaler und vertikaler Richtung mit Treppenhäusern und Aufzügen) Gynäkologie Geburtenstation 1. OG Kardiologische Funktionsabteilung Magistrale mit Treppenhaus und Aufzügen 2. OG Technikzentrale Bürofläche Verwaltung und medizinischer Dienst Magistrale mit Treppenhäusern und Aufzügen 1.1.2 Neubau Bettenhaus Das Bettenhaus ist im Bereich der vorhandenen Nebengebäude für die jetzige Verwaltung, Schule und sonstige Nebenflächen geplant. Es verfügt über eine Bruttogrundfläche von ca. 1.700m.² Erschlossen wird das Bettenhaus über die Magistrale, welche im mittleren Bereich der Längsseite an das Bettenhauses anbindet. An dieser zentralen Position sind im 1. Untergeschoss und im Erdgeschoss der Stützpunkt sowie weitere Funktionsräume angeordnet. Seitlich davon befinden sich die Bettenstationen. Das Bettenhaus verfügt über vier Etagen. Davon sind zwei Ebenen als Bettenstationen geplant. Das untere Geschoss (2. UG) beinhaltet die zentralen Umkleiden für das Krankenhaus, da dieser Bereich vom Parkplatz aus auf kurzen Wegen zu erreichen ist. Weiterhin sind hier Technikflächen und ein zentraler Wäscheausgabe-Automat geplant. Die Nutzung des südlichen Teils des 2. Untergeschosses wird in der späteren Planung weiter konkretisiert. Derzeit ist hier eine Freifläche geplant. Das eingerückte oberste Geschoss (2. OG) fungiert ausschließliche als Technikzentrale. Hier werden im Wesentlichen die Lüftungsgeräte untergebracht. Folgende Nutzungen beinhaltet das Bettenhaus: 2. UG Technikräume Zentrale Personal-Umkleiden Freifläche für späteren Ausbau (externe Planungs- und Bauleitung) 1. UG Bettenstation Kardiologie mit Chest-Pain-Unit & Bettenstation Innere Medizin EG Bettenstation Innere Medizin & Gynäkologie 1. OG Technikzentrale 1.2 Gebäude 3 - Erweiterung der OP-Abteilung Zur Erweiterung der bestehenden OP-Abteilung ist im nordwestlichen Liegenschaftsbereich ein neuer Gebäudekörper geplant, welcher über zwei weitere OP-Säle zuzüglich notwendiger Nebenräume verfügt. Der Baukörper bindet im 1. Obergeschoss an den Bestand an. Dabei werden die vorhandenen inneren Wandachsen aufgenommen und fortgeführt. Statisch wird der Gebäudeteil für eine weitere Aufstockung (derzeit nicht Bestandteil der Planung) ausgelegt. Auf der Dachfläche der bestehenden Radiologischen Abteilung ist eine Technikzentrale geplant, in der die vorhandene sowie neue Technik untergebracht werden kann. Folgende Nutzungen beinhaltet die Erweiterung der OP-Abteilung: 1. OG OP-Abteilung Lager 2. OG Technikzentrale 2. Erläuterungen zur Baukonstruktion Funktionstrakt und Bettenhaus Die Tragkonstruktion der beiden Gebäudekörper längs zur Magistrale ist in Stahlbeton-Skelettbauweise geplant, welche ausgefacht und mit einer vorgehängten hinterlüfteten Klinkerfassade versehen werden soll. Im Kontrast dazu ist für die Magistrale eine Glasfassade geplant, welche sich von den beiden Klinkerriegeln absetzt und die neue Verbindungsachse hervorhebt. Gleichzeitig wird durch die großzügigen Fensterflächen eine helle Eingangssituation geschaffen. Sämtliche tragenden Bauteile sowie die Geschossdecken werden in F90-Qualität hergestellt. Der Innenausbau erfolgt in Leichtbauweise gemäß Brandschutzkonzept. Die erdberührten und unterkellerten Bauteile werden mit einer wasserdichten Betonkonstruktion (Weiße Wanne) ausgeführt. Erweiterung der OP-Abteilung Die OP-Erweiterung ist ebenso in Stahlbetonqualität geplant. Die Technikzentrale, welche auf der bestehenden Radiologie angeordnet ist, wird als Stahlkonstruktion errichtet. Die Fassadenbekleidung wird an die dort ausgeführten Bauteile angeglichen. Hier wird ein mineralischer Putz auf nicht brennbarer Wärmedämmung vorgesehen. 3. Beteiligte Planer Generalplanungsgesellschaft Neue Mitte bestehend aus: Gebäudeplanung Architektur MW Architekten PartGmbB Im Defdahl 188a 44141 Dortmund Tragwerksplanung + Bauphysik Werner Bauingenieure Isaac-Newton-Straße 1 59423 Unna TGA, HLS & med. Gase Ingenieurbüro Bleiker Bahnhofstraße 60 45711 Datteln Entwässerungsplanung / Tiefbau FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH Emil-Figge-Str. 80 44227 Dortmund Medizintechnik SBR Ingenieure PartG mbB Homberger Str. 25 40882 Ratingen ELT & BMA Kleinmann Engineering Akazienstr. 1-3 44143 Dortmund Brandschutz Werner Brandschutzingenieure Isaac-Newton-Straße 1 59423 Unna Weitere bauseitige Planer: Bodengutachten / Schadstoffgutachten geotec Albrecht, Ingenieurgesellschaft mbH Baukauer Straße 46a 44653 Herne SiGeKo Werner Bauingenieure Isaac-Newton-Straße 1 59423 Unna HINWEIS Die hier beschriebenen Leistungen umfassen "nur" die folgenden Gebäudeteile: 1. Funktionstrakt mit Magistrale und Energiezentrale (Rot) 2. Neubau Bettenhaus (Blau) Die Leistungen für die Erweiterung der OP-Abteilung (Gelb) werden separat ausgeschrieben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen 1. Grundlagen Für die Kalkulation und Ausführung gelten die nachstehenden Unterlagen a) Leistungsbeschreibung. b) Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) mit       allgemeinen technischen Vorschriften für                Bauleistungen. c) Die ArbStättV (Arbeitsstätten-Verordnung) und ihre       Richtlinien (insbes. Paragraph 7, Abs. 2, 3 und 4). d) Die Unfallverhütungsvorschriften:     BGV A1 "Allgemeine Vorschriften"     (insbes. Paragraph 2, Abs.1     infolge des Paragraph 5, Abs. 1 und 2).     DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 früher VBG 4)     "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (insbes.     Paragraph 5, Abs. 4). e) Die anerkannten Regeln der Technik wie     VDE-Bestimmungen, die DIN-Normen sowie weitere     z.Z. der Ausschreibung gültige Richtlinien und     Regeln. f) Die Sonderbestimmungen der örtlichen EVU. Die in 1b) - 1f) genannten Verordnungen und Vorschriften sind Mindestforderungen. Soweit in der Ausschreibung Forderungen gestellt werden, die darüber hinaus gehen, gelten diese. Bei der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Für die einwandfreie Funktion der Anlagen haftet der Auftragnehmer. Erforderliche Anträge bei Versorgungsunternehmen und Behörden sind frühzeitig durch den Auftragnehmer zu stellen, bzw. die Antragstellung einzuleiten. Der Aufwand hierzu ist in Einheitspreisen einzukalkulieren. Sämtliche Leistungen sind selbstverantwortlich nachzurechnen und betriebsfähig zu erstellen. Die Freigabe von Planungsunterlagen entläßt den Auftragnehmer nicht aus seiner Haftung. Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen. Alle vom Auftragnehmer zu liefernde Baustoffe haben der Beschreibung zu entsprechen; der Nachweis ist ggf. zu führen. Durch Materialstichproben an bereits eingebauten Anlageteilen erforderlich werdende Nacharbeiten, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Der bauleitende Monteur ist der Bauleitung namentlich zu nennen und darf vor Fertigstellung der Arbeiten nur mit Genehmigung der Bauleitung von der Baustelle abgezogen werden. 2. Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Erteilung des Auftrages die für den reibungslosen Ablauf seiner Arbeiten und den Arbeiten des Rohbauunter- nehmers erforderlichen Angaben zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer dem Rohbauunternehmer spez. planerische Unterlagen über die Montage der Installationen wie Dosen, Lüfter, Zählernischen, Verteilungen usw. für Aussparungen in massiven Bauteilen zu liefern (Wand, Decken). 3. Bemusterung Alle sichtbaren Bauteile sind der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Eine Bestellung dieser Bauteile darf erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Das Leistungsverzeichnis dient nicht als Grundlage für Bestellungen. 4. Preise In den Einheitspreisen müssen enthalten sein: 1. Anfuhr, Bereitstellung und Abfahren aller nach Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Geräte, Baubuden und Gerüste sowie die Beseitigung der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle, Schuttmassen, einschl. Verpackungsmaterial. 2. Die Ausführung von Stemm-, Spitz- und Fräsarbeiten, auch von Schlitzen und Durchbrüchen. 3. Anfertigung von Detail- und Werkstattplänen sowie von allen Rev.-Zeichnungen. 4. Die Lieferung von Kleinmaterial, wie Isolier-, Klemm- und Anschlußmaterial, das zur Erstellung der kompletten Anlage erforderlich ist, auch wenn es im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. 5. Durchführung der notwendigen Messungen und Nebenleistungen. 6. Montage und betriebsfertiger Anschluß aller gelieferten Betriebsmittel. Die Preise für kupferhaltiges Material unterliegen keiner Gleitklausel für schwankende DEL-Notierungen. Einzelne Anlagenteile (im allgemeinen Leitungen) werden aus Gründen der Zuordnung und Kostenverfolgung in unterschiedlichen Titeln angefragt. Hier sind die gleichen Einheitspreise zu kalkulieren. Werden bei der Prüfung oder Abrechnung der Leistungen Unterschiede festgestellt, so gilt der jeweils günstigste Einheitspreis. 5. Planunterlagen Dem AN werden folgende Planunterlagen zur Verfügung gestellt: - Strangplan - Baulogistplan Montage-, Werkstatt- und Verdrahtungspläne sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und dem Fachingenieur vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. 6. Werkpläne/Revisionszeichnungen/Dokumentation Vor Beginn der Installationsarbeiten hat der AN die ihm übergebenen Unterlagen und Zeichnungen auf Vollständigkeit zu prüfen und eine Montageplanung anzufertigen. Die Montageplanung ist auf Grundlage der Ausführungsplanung des Fachplaners und unter Berücksichtigung der Architektenpläne sowie der Ausführungspläne der anderen Fachplaner zu erstellen und 1-fach als Weißpause gefaltet im beschrifteten Ordner zur Genehmigung der Fachbauleitung zu übergeben. Als Abnahmevoraussetzung ist die fertige Dokumentation gemäß VOB Teil C DIN 18382 Punkt 3.1.6 bis 3.1.8 zunächst mindestens als Baustellenrevision vorzulegen. Spätestens mit der Schlußrechnung ist die Dokumentation für die errichteten Anlagenteile vollständig überarbeitet und von der Fachbauleitung abgenommen mit einer Gliederung ähnlich der Nachfolgenden zu übergeben. Gliederung:   1.       Bauliche Maßnahmen   1.2     Brandschutz   1.2.1  Herstellererklärungen   1.2.2  Zulassungsbescheide   1.3     Errichterbescheinigung   1.4     Fabrikatsliste   1.4.1  Lieferantenverzeichnis   1.4.2  Kurzbeschreibungen   2.       Ausbau   2.1     Trassenplan   2.3      Strangpläne   2.3.1   z.B: Hauptleitungen   2.4      Verteiler für Stark- und Schwachstrom   2.4.1   Aufbauplan   2.4.2   Belegungsplan   2.4.3   Stromlaufplan   2.4.4   Klemmenplan   2.4.5   Stückliste   2.5      Verkabelung   2.5.1    Kabelliste   2.5.2 Patchfeldlisten   2.5.3 Messprotokolle   2.5.2.1 IT-Verkabelung   2.5.2.2  Isolations-/Schleifenwiderstandsmessung   2.6       Grundrisspläne Elektroinstallation   2.6.1ff, je nach Ausführungsplanung   2.7       Bedienungsanleitungen   3.    Wartunganweisungen für alle gelieferten Anlagen   3.1  Wartungsintervalle   3.2  Wartungsanweisungen   3.3  Prüfungen nach Prüfverordnung des zuständigen          Bundeslandes Bei Nichteinreichung oben genannter Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, die Dokumentation auf Kosten des Auftragsnehmers anderweitig anfertigen zu lassen. 7. Leitungsbeschriftung Schwachstromleitungen, die über einen durch die Unterverteilungen gebildeten Versorgungsbereich hinausgehen sind mit einem Bezeichnungsschild dauerhaft mit der Angabe des Zielortes zu Kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist dauerhaft und gut sichtbar am Anfangs- und Endpunkt der Leitungen zu befestigen -  die Beschriftung hat maschinell zu erfolgen. 8. Inbetriebnahme / Abnahme Vor Inbetriebnahme der Anlage hat der Auftragnehmer eine Erstprüfung und die erforderlichen Messungen entsprechend VDE 0100 Teil 600 vorzunehmen. Die Abnahme der Anlage ist gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen. Sind mehr als eine Nachabnahme erforderlich, trägt die Kosten für beigestelltes Personal des AG und des Fachplaners der Auftragnehmer. 9. Sicherheit Auf die Einhaltung der UVV und die Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 + 4 (BGV Teil A3 früher VBG4) wird besonders hingewiesen. Wird vom SiGeKo oder der Fachbauleitung für einzelne Montagearbeiten eine Gefahrenanalyse gefordert, so ist diese unverzüglich schriftlich zu erstellen und dem SiGeKo bzw. der Fachbauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Errichtung der Baustromversorgung Errichtung der BaustromversorgungDie Baustromversorgung ist in 2 Schritten (Stepp`s) zu errichten.Stepp I:- Errichtung der Baustrominfrarstruktur im Bereich der    Baustelleneinrichtungsfläche(BEF) und Anschluß an das 10kV Netz der EVU- Errichtung der Bauumspannanlage (BUA)  in der BEF- Errichtung des Baustromhauptverteilers (HV)  in der BEF zur Versorgung  der Baustromkranverteiler  des Basutromanschlussverteilers Bauaufzug  des Baustromanschlussverteilers Containergruppe  des Baustromanschlussverteilers Baulogistik/SiTec  des Baustrom Gebäude Hauptverteilers (GHV)- Errichtung der Baustellenbeleuchtung für die Ausleuchtung  des Baustellengeländes insbesondere im Bereich  der Treppentürme  der Baustellenlogistik  der Bauaufzüge- Errichtung der nachgeschalteten Baustrom Etagen Verteiler    (EV)- Errichtung der Grundbeleuchtung in den  angrenzenden Bereichen der EV sowie der Verkehrs- und     RettungswegeStepp II:- Ergänzende Errichtung weiterer EV  in en Ebenen U2 - 2.OG- Ergänzende Errichtung der Grundbeleuchtung in den  angrenzenden Bereichen der EV sowie der Verkehrs- und     Rettungswege in en Ebenen U2 - 2.OGAllgemein.Die Leitungen werden im Außenbereich direkt auf dem Gelände parallel zum Bauzaun verlegt.Im Bereich von Baustelleneinfahrten oder Kreuzung von Verkehrswegen, werden die Leitungen innerhalb bauseitigen Graben verlegt.
Errichtung der Baustromversorgung
01.00 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
01.01 491.1 Baustromverteilungen
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