Heizung / Kälte / Sanitär
Isar, Ausbau KKI, Funktionsgebäude
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA Allgemeine Vorbemerkungen Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Isar soll ein Funktionsgebäude (FuG) errichtet werden. Das Gebäude dient als Verwaltungs- und Werkstattgebäude für das Zwischenlager Isar (BZI). Das Baufeld liegt am südlichen Rand der Kraftwerksanlage; innerhalb des äußeren Sicherungsbereiches Das Gebäude weist einen L-förmigen Grundriß auf und besteht aus einem dreigeschoßigen Haupttrakt (Achsen 1-6) mit Büro-, Sanitär- und Nebenräumen sowie einer angebauten Fahrzeughalle (Achsen 6-7). Die Außenabmessungen betragen 38 x 40m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 17 m über Oberkante Gelände. Unterhalb des geplanten Gebäudes befinden sich zwei Bestandskanäle (Hilfskühlwasserleitung und Seitengrabenverrohrung), welche zur Lastabtragung mit einer Stahlbetonplatte überbaut sind (OK ca. -2,70m unter Gelände). Diese Platte muß aus statischen Gründen mit einer zusätzlichen 50cm dicken Aufbetonplatte ertüchtigt werden. Die hierfür erforderlichen Erd- und Stahlbetonarbeiten sind im vorliegenden LV in eigenen Positionen aufgeführt. Allgemeine Funktions- und Raumbeschreibung Erdgeschoß: Fahrzeughalle, Werkstätten Mechanik und E-Technik mit Lagerraum, Büro, Sanitärräume, TGA-Räume, Nebenräume 1. Obergeschoß: Büros, Besprechungsräume, Archiv, Sanitär- und Nebenräume 2. Obergeschoß: Büros, Kantine, Sanitär- und Nebenräume Dachgeschoß: Dachausstieg, Versorgungsschächte Dachfläche: Außengeräte der RLT-Anlage, PV-Anlage Maximale Gebäudehöhe ca. 17,06m (OK Attika über Dachausstieg) Die Dachfläche über der Fahrzeughalle ist als optionale Ausbaureserve zur Aufstockung mit einer Büroebene vorgesehen. Zufahrt/Außenanlagen Die Zufahrt erfolgt über die Werkseinfahrten Block 1 und Block 2 aus nördlicher Richtung. Der Gebäudezugang erfolgt von Osten über Eingangstüren zu den beiden Treppenhäusern an der West- und Südostseite. Werkstätten, Lager, Fahrzeughalle und TGA-Räume verfügen über separate Außentüren. Das Höhenniveau des Baugrundstücks befindet sich auf ca. +375,50m NN (±0,00). Die Außenanlagen sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und der zugehörigen Planung, sondern werden separat ausgeschrieben. Ferner ist nördlich des Funktionsgebäudes die Errichtung eines Wachgebäudes vorgesehen; hierfür erfolgt ebenfalls eine gesonderte Planung und Ausschreibung. Vertragsgrundlagen Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen, gelten die Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON SE - Stand 04/2022, sowie die Zusatzbedingungen der PreussenElektra GmbH für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen - Stand 08/2023, abrufbar unter www.eon.com, (http://www.eon.com,) die durch Unterschrift des Leistungsverzeichnisses anerkannt werden.Der AN schuldet den Gesamterfolg der Maßnahme. Dies umfaßt ein nach den anerkannten Regeln der Technik errichtetes und vollständig abnahmefähiges Gebäude. Der AN ist verantwortlich für die Koordination der internen Schnittstellen unter den einzelnen Gewerken sowie der Schnittstellen nach außen. Alle erforderlichen Abstimmungen sind mit dem AG bzw. dessen Vertretern durchzuführen. Normen/Regelwerke Die Ausführung hat unter Beachtung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es wird hierfür insbesondere auf die geltenden gewerkespezifischen Normen und Richtlinien verwiesen. Es dürfen nur Bauteile/Materialien mit aktuell gültigem Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden. Alle brandschutztechnisch zu schottenden Durchdringungen sind vor Ort zu kennzeichnen, und zu dokumentieren. Die gewerkespezifischen Vorbemerkungen/Vorgaben haben Vorrang vor den übergreifenden Vorbemerkungen/ Vorgaben. Der AG ist auf evtl. auftretende Widersprüche hinzuweisen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, insbesondere nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Mit dem Angebot sind sämtliche involvierte Nachunternehmer zu benennen. Der Wechsel von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des AG. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Bieterangaben sind vollständig und kompakt einzutragen. Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis sind in einem schriftlichen Nebenangebot einzureichen. Vergabeverfahren: Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung GAEB - Datenaustausch Zusätzlich zur Papierform oder PDF- /XPS-Datei wird dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger verteilt. Austauschformat: GAEB 90/2000/XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/83) Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist zwingend vorgeschrieben. Kampfmittelfreiheit/Altlasten Es wurde eine Luftbildauswertung (Kampfmittelvorerkundung) des Baufelds durchgeführt. Hinweise auf eine potentielle Kampfmittelbelastung konnten nicht ermittelt werden. Das Baufeld war vor Errichtung des Funktionsgebäudes mit einem Zellenkühler bebaut, der im Frühjahr 2023 abgebrochen wurde. Für die Beseitigung evtl. im Boden verbliebener Reste (insbesondere Fundament- und Kabelreste) sind entsprechende LV-Positionen als Eventualpositionen vorgesehen. Besichtigung der Baustelle Eine Besichtigung der Baustelle vor Abgabe des Angebotes zur Begutachtung der Randbedingungen wird dringend empfohlen. Für die Ortsbesichtigung ist ein Termin abzustimmen mit: Bauleitung/Bauüberwachung des AG JZ Ingenieur für PEL/KKI/TMB Herrn Jörg Zimmerling Tel.: 08702 / 38 – 3599 Mobil: 0160 / 96 72 30 07 Email: joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de (mailto:Joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de) Die Besichtigung wird auch dringend den vorgesehenen Nachunternehmern empfohlen. Die Zugangsmodalitäten zum Kraftwerksgelände (Besucherausweise, Personenkontrollen) sind zu beachten. Mehrkostenforderungen aus Unkenntnis der Baustellensituation werden nicht anerkannt. Terminplanung Mit Angebotsabgabe hat der AN einen Rahmenterminplan für alle Leistungen beim AG einzureichen. Wenn nicht anders vereinbart, hat der AN 15 Werktage nach Auftragserteilung einen Detailterminplan vorzulegen. Dieser ist mit dem AG abzustimmen und ggf. anzupassen. Nach erfolgter Zustimmung durch den AG wird der Terminplan Vertragsbestandteil. Im Detailterminplan sind Zeitpunkte insbesondere für die technische Bearbeitung, das Testatverfahren und für Prüfungen der Gutachter des AG vorzusehen. Die Vorlage technischer Unterlagen hat mindestens 6 Wochen vor Ausführung zu erfolgen. Die Zeitpunkte der Vorlage technischer Unterlagen für die einzelnen Gewerke müssen im Detailterminplan enthalten sein. Die erforderlichen Abstimmungen zum terminlichen Ablauf der Gutachterprüfungen und -abnahmen, auch Teilabnahmen, sind durch den AN durchzuführen. Gegebenenfalls sind in Abstimmung mit dem Gutachter Abnahmepakete zu definieren. Alle vom AN erstellten Unterlagen (Werk- und Montageplanung) sind dem Gutachter zur Verfügung zu stellen. Für die Freigabe der beim Gutachter des AG eingereichten Unterlagen ist mit einem zweifachen Prüfumlauf zu rechnen. Die Prüfzeiträume für den ersten Prüflauf betragen 4 Kalenderwochen, für den zweiten Prüflauf 2 Kalenderwochen. Ferner sind Leistungen Dritter darzustellen, wenn diese für die Ausführung der Leistungen des AN notwendig sind. Der Detailterminplan ist bei Veränderungen fortzuschreiben. Der AN hat monatlich einen Soll-Ist-Vergleich des Terminplans durchzuführen und die Ergebnisse dem AG zusammen mit einer Leistungsstandsmeldung auf Basis der Leistungspositionen vorzulegen. Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus vom AG zu vertretenden Gründen notwendig wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Übliche Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit gelten nicht als Behinderung und führen nicht zur Verlängerung der Ausführungsfristen. Regelung der Arbeitszeiten gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe Anlage). Arbeitsschutz Der AG hat sich die konsequente Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE) sowie die Vermeidung von Unfällen, Gesundheits- und Umweltschäden auf Baustellen durch ein Höchstmaß an Prävention zum Ziel gesetzt. Für die Ausführung der Bauleistungen gelten neben den allgemeinen gesetzlichen und technischen Vorschriften daher die Regelungen zum Arbeitsschutz gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe unter Vertragsgrundlagen). Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche, schriftliche Anweisung der Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel sind unmittelbar nach erbrachter Leistung der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen und der Rechnung beizufügen, andernfalls erfolgt keine Vergütung. Die Stundenlohnarbeiten sind für unvorherzusehende zusätzliche Arbeiten im Rahmen der Bauarbeiten des gesamten Leistungsverzeichnisses in der vorgesehenen Ausführungszeit anzusetzen/zu kalkulieren. Mit der Angebotsunterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, daß die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Die angegebenen Abrechnungssätze gelten für die normale, tarifliche Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen, Überstundenanteile sind einzukalkulieren. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden zusätzlich die tariflichen Aufschläge vergütet; die Auslösung wird nicht besonders vergütet. In den Stundenverrechnungssätzen sind außer den Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteilen die Sozialbeiträge einschl. vermögenswirksame Leistung enthalten. Bauleiter werden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind in den sonstigen Verrechnungsätzen enthalten. Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA
31 Sanitärinstallationen
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Sanitärinstallationen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Gesetze, Normen, Verordnungen:Es gelten u.a. folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN-EN-Normen: Die Bauordnung des Landes Bayern Die DIN/VDI/VDE Bestimmungen in der aktuellsten Fassung. Technische Regeln wie DVGW-TRGI/TRF/TRGS Die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer sowie gewerblichen Berufsgenossen- schaften. Die örtlichen Bestimmungen der Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, des techn. Überwachungsvereins oder sonstiger maßgebender behördlicher Stellen Die jeweils zutreffenden Ausführungsvorschriften der VOB/C Der aktuelle Stand der Technik maßgebend, insbesondere bei gesetzlichen Bestimmungen sowie tech- nischen Richtlinien, in denen die technischen Erkenntnisse und Bestimmungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. AngebotsunterlagenDer Bieter ist verpflichtet, die Beschreibung der Leistungen auf ihre Übereinstimmung mit den gültigen Fachregeln und Vorschriften zu prüfen, außerdem, ob die gesamten Materialien auf dem Markt verfügbar sind. Er muss mit seinem Angebot anzeigen, wo diese Übereinstimmung und Verfügbarkeit nicht gegeben ist. Im Leistungsverzeichnis abgefragte Fabrikatangaben sind zwingend einzutragen. Baustelleneinrichtung, MedienversorgungFür die Unterkunft des Montagepersonals sowie für die ordnungsgemäße Lagerung und den Schutz seiner Materialien und Werkzeuge hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Er muss hierbei alle diesbezüglichen Vorschriften beachten. Über die mögliche Lagerung von Material auf der Baustelle entscheidet nur die örtliche Bauleitung. Auf Grund der begrenzten Lagermöglichkeiten muss während der gesamten Montagezeitraumes eine bedarfsgerechte Be- und Entsorgung gewährleistet werden. Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom sind am Objekt gegeben. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Medien am jeweiligen Arbeitsplatz liegt in Veratnwortung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. BaustellensicherungDer Auftragnehmer hat die Baustelle während der gesamten Bauzeit in verkehrs- und arbeitssicherem Zustand zu halten sie aufzuräumen und zu säubern. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Lager- und Arbeitsplätze, die Zufahrtswege sowie die Baustelle selbst zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Bauschutt und Verpackungsmaterial sind vom Auftragnehmer abzufahren, ggf. erforderliche Container sind vom Auftragnehmer selbst bereitzustellen. Vom Auftragnehmer ist eine bedarfsgerechte Be- und Entsorgung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung am Ende der täglichen Arbeitszeit, den durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien zu beseitigen. Behördliche Anmeldungen, GenehmigungenSind behördliche Anmeldungen, Genehmigungen für die Ausführung erforderlich, so hat der Auftragnehmer die dafür erforderlichen Berechnungs- und Zeichnungsunterlagen kostenlos zu erstellen und die Eingabe an die Behörde in vollem Umfang vorzubereiten. MontageunterlagenDie Unterlagen sind nach Auftragserteilung zu erstellen und entsprechend Baufortschritt der Bauüber- wachung zur Freigabe vorzulegen. Mit der Ausführung darf nicht begonnen werden, bis die Unterlagen mit dem Freigabevermerk versehen sind. In den Montagezeichnungen sind alle Teile maßstäblich und mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen. Es sind grundsätzlich deutsche Bezeichnungen sowie genormte Symbole und Farben gemäß den geltenden DIN-/EN-Vorschriften bzw. VDI-Richtlinien zu entsprechen. Die kompletten Montageunterlagen umfassen: - alle erforderlichen Grundriss-, Detail-, und Schnittzeichnungen - Stromlauf-, Kabel- und Verrohrungspläne - Schalttafelfrontansichten - Stücklisten - Regel-, System- und Schaltschemen - alle Leistungsdaten, Dimensionen, Typen und Fabrikate der einzelnen Anlagenteile - Sollwerte der Meß- und Regelgeräte - Art und Ausführung der Anschlüsse von Nebengewerken - Hinweise auf Leistungen von Nebengewerken - statische und dynamische Belastungen - Nachström- und Montageöffnungen - Angaben über Regelventile, Fühler, Stellmotore, Verriegelungen, Gleichzeitigkeitsfaktoren, Auslösezeiten der Schutzrelais, Frostschutzmaßnahmen, etc. Auf Änderungen in den Montageunterlagen gegenüber den Ausführungsplänen hat der Auftragnehmer schriftlich und unaufgefordert bei der Übergabe seiner Unterlagen hinzuweisen. RevisionspläneRevisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und in 3-facher Ausfertigung, farbig angelegt 3 Wochen vor Abnahme dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Revisionsunterlagen umfassen u. a.: - Grundrisszeichnungen mit Rohrleitungsführung (M 1:50) Die hierfür erforderliche Gebäudepläne werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. - Detailzeichnungen (M 1:20) - Aufstellpläne der Aggregate - Schaltschemata, elektr. Schaltpläne, Regelpläne - ausführliche Anlagenbeschreibung - Protokolle über alle durchgeführten Messungen, Untersuchungen,Druckproben - Liste aller Sollwerte und eingestellter Parameter - Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Schalttafelansichten mit Beschriftung / Schalttafelaufbau - Stücklisten - Erläuterung von Störquellen und deren Beseitigung einschließlich Fehlersuchtabelle - Bestätigung nach § 2, Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unterlagen sind in Ordnern mit Registern unterteilt zusammenzufassen. In einem Ordner sind alle Unterlagen mit Ausnahme von Planunterlagen ab DIN A3 blattweise in Prospekthüllen aus stabilem, transparenten Kunststoff einzuheften. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und beinhalten den Endzustand der ausgeführten Anlage nach der Abnahme. Betriebs-, Bedienungs- und WartungsanweisungenDem Bauherrn sind vom Auftragnehmer bis 3 Wochen vor der Abnahme folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen: a) Ein kompletter Satz Revisionszeichnungen gem. o.g. Aufstellung, mit Bezeichnungen der Geräte usw., im übrigen entsprechend b).b) Ein Funktionsschema, in dem alle für den Betrieb der Anlagen wesentlichen Schalt-, Sicherungs-, Regel- und Steuerorgane usw. durch entsprechende Bezeichnung so gekennzeichnet sind, dass das Wartungs- personal die Wartungs- und Betriebsvorschriften anhand der unter a) genannten Revisionszeichnungen einwandfrei durchführen kann.c) Eine Betriebs- und Wartungsanweisung einschließlich einer Ersatzteilliste, die alle für den Betrieb, die Wartung, die Fehlersuche und Reparatur erforderlichen Anlagen enthält. Im Einzelnen soll insbesondere auf folgendes hingewiesen werden: - Lage und Bedienungsreihenfolge der Anzeige-, Steuer-, Meß-,Regel- und Schaltgeräte - Inspektionstabelle - vorhandene Reserveeinrichtungen - Schmier- und Dichtungssystem - erforderliche Spezialwerkzeuge - Fehlersuchtabelle - Bedeutung und Lage der sicherheitstechnischen Ausrüstung - Ver- und Entriegelungsbedingungen - erforderliche Eigenschaften von Ölen und sonstigen Betriebsmitteln - behördliche Überwachungspflicht - Hinweise zu Betriebsunterbrechungen (Winter) - Technische Daten des Herstellers für jedes Teil der Ausrüstung einschl. Adresse und Telefonnummer. Die Unterlagen sind in 3 geschlossenen Mappen zusammenzufassen. In einem Ordner sind diese mit Ausnahme von Planunterlagen ab DIN A3 blattweise einzuheften. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und metrischem Maßsystem zu übergeben. Alle Bezeichnungen wie Namen und Symbole müssen in den Unterlagen mit den Geräten übereinstimmen. Einweisung des BedienungspersonalsWährend der Errichtung der Anlage und der Inbetriebnahme ist der Auftragnehmer bzw. dessen Bauleitung und Mitarbeiter verpflichtet, dem Bedienungspersonal alle gewünschten und erforderlichen Informationen zu geben. Zusätzlich findet nach der Inbetriebnahme eine ausführliche Bedienungsanweisung statt. Lieferungs- und MontagehinweiseWährend und nach der Montage sind alle Anlagenteile ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Rohr- bzw. Kanalenden sind gegen Eindringen von Fremdteilen nach jedem Arbeitsgang auf der Baustelle dicht zu verschließen. Die Rohrhalterungen werden als Abhängungen oder Gleitlager ausgeführt. Gelenke oder Gleitflächen müssen außerhalb der Isolierung liegen. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine ungehinderte Wärmedehnung möglich ist. Dehnungs- schenkel, U-Ausgleicher oder Dehnungsmuffen sind entspr. den örtlichen Gegebenheiten einzubauen. Alle Leitungen müssen entleerbar sein und sind an Hochpunkten mit einer Ent- bzw. Belüftungseinrichtung zu versehen. Bezeichnungsschilder sind auf Schilderleisten oder Einzelträgern zu befestigen. Ein Anschweißen bzw. Anlöten der Schilderträger an Rohrleitungen oder das Befestigen auf der Isolierung ist nicht zulässig. Vor der Übergabe der Anlage sind alle Stopfbuchsen, Verschraubungen und Flansche im warmen Zustand nachzuziehen. Schmutzfänger sind zweimal nach Inbetriebnahme gründlich zu reinigen. Die für die Dichtigkeitsprüfung und zum Entleeren und Füllen der Anlage notwendigen Hilfsmittel und Materialien gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Alle notwendigen Bohrungen für die Befestigung von Anlagen, Geräten, Rohren, etc. sind Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers und in die EP einzukalkulieren. MontagehilfsmittelDie für die Dichtigkeitsprüfung und zum Entleeren und Füllen der Anlage notwendigen Hilfsmittel und Materialien gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Während und nach der Montage sind alle Maschinen und Apparateteile ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Beschädigte Farbanstriche werden vom Auftragnehmer wieder hergerichtet. BemusterungDer Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer Muster zu Verlangen oder Anlagenteile vor der Herstellung zu bemustern. Die Gewährleistung des Auftragnehmers für die bemusterten Materialien wird hierdurch in keiner Weise eingeschränkt. SchallschutzSämtliche Rohrleitungen, Kanäle und Aggregate sind in allen Punkten gegen Geräuschübertragung sorgfältig abzusichern. Die Anlage muss in allen Teilen und Konstruktionen mindestens der DIN 4109 entsprechen. Leitungen und Kanäle sind so zu befestigen, dass kein Körperschall auf Decken, Wände oder andere Baukörper übertragen werden kann. Sie dürfen keinesfalls direkt eingeputzt werden; ggf. hat der Auftrag- nehmer beim Schließen von Decken- und Wanddurchbrüchen die Bauarbeiten zu überwachen. BrandschutzAlle Leistungen und Lieferungen müssen entsprechend den gültigen Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde, bauaufsichtlichen Richtlinien zum Brandschutz sowie der DIN 4102 ausgeführt werden. Für Deckendurchbrüche und Wanddurchführungen mit Brandschutzanforderungen dürfen nur hierfür geeignete und bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden. Der Einbau von Abschottungen nach den Erleichterungen der Leistungsanlagenrichtlinie ist vorab mit der Bauüberwachung zu klären und deren Einverständnis einzuholen. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche zu kennzeichnen und müssen mit Prüfnummer und Prüfzeugnissen ausgestattet sein. KorrosionsschutzEs dürfen ausnahmslos Materialien zum Einsatz kommen, die korrosionsbeständig oder korrosionsbeständig nachbehandelt sind. Werden Anlagen oder Anlagenteile in besonders korrosionsanfälligen Bereichen installiert, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, geeignete Materialien oder Schutzanstriche zu verwenden. Dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die eingesetzten Materialien für bestimmte Umgebungsbedingungen ausreichend korrosionsbeständig sind. Befestigungsmaterial ist grundsätzlich in verzinkter Ausführung zu liefern. Materialverbindungen, die zu einer Elektrolyse führen, sind nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass keine Materialien mit aggressiven oder durch Feuchtigkeits- einschlüsse aggressiv werdenden Baustoffen in Verbindung kommen. Er hat vor und beim Schließen von Deckendurchbrüchen und Schlitzen Maßnahmen zum Schutz der von ihm eingebauten Materialien zu treffen oder wenn dies nicht möglich ist, die Bauarbeiten zu überwachen. Auf mögliche hieraus resultierende Gefahren hat er den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen. Akustische BedingungenDer Auftragnehmer hat die Lautstärken der Maschinenteile in Abhängigkeit der Frequenz anzugeben. Bei Aufstellung mehrerer Einheiten in einem Raum ist eine entsprechende Summierung bei der Geräusch- angabe zu berücksichtigen. Der von den technischen Anlagen im eigenen Raum, in andere Räume oder nach außen übertragene Lärm darf die in den entsprechenden Richtlinien und Vorschriften sowie in der Anlagenbeschreibung angegebenen Werte nicht überschreiten. Die Rohrleitungs- und Luftkanalführung darf die Schalldämmung von Gebäudeteilen nicht reduzieren, Öffnungen in Decken und Wänden außerhalb der Kanäle müssen abschließend geschlossen werden; sie sind nach Anbringung der Isolierung beizuputzen. Einem ggf. vom Auftraggeber eingeschalteten akustischen Berater sind sämtliche vorgesehenen akustischen Maßnahmen in nachvollziehbarer Form zur Beurteilung vorzulegen. Zur Dämpfung der Geräuschübertragung von Ventilatoren, Geräten und Kälteaggregaten über die Kanäle als auch nach außen sind in erforderlichem Umfang Schalldämpfer einzubauen. Eventuell zusätzlich erforderliche Leistungen zur Abschirmung und Absorption der Geräusche von Maschinen gegen benachbarte Räume sind dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Geräuschdämmende Unterlagen zwischen hochbauseitigen Fundamenten und dem Maschinenteil gehören immer zum Lieferumfang des Auftragnehmers. Die Anschlüsse an den Maschinenteilen selbst sind weitestgehend flexibel zu gestalten. BauausführungMit den Nebengewerken, die die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen funktionell oder platzmäßig beeinflussen und die umgekehrt durch seine Leistungen beeinflusst werden können, sind die erforderlichen Koordinierungen durchzuführen. Der Auftragnehmer muss Mängel an bauseitigen Vorleistungen oder Vorleistungen anderer Gewerke, welche die fachgerechte Durchführung seiner Leistungen beeinträchtigen, der Bauführung schriftlich anzeigen. Unterlässt er dies, so gelten Mängel an seinen Leistungen als von ihm verursacht, auch wenn sie auf Mängel an den Vorleistungen zurückzuführen sind.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung KG 411 Abwasseranlagen Leistungsgrenzen: - Gesamte Schmutzwassersystem bis 1 m außerhalb der Gebäudegrenzen Entsprechend DIN 1986-100 und DIN EN 12056 ist die Ableitung des Abwassers über folgende Rohrnetze geplant: - Schmutzwasser von hygienischen Einrichtungen Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Alle Ablaufstellen des Gebäudes können mit natürlichem Gefälle entwässert werden. Der nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 ermittelte Schmutzwasservolumenstrom beträgt: Qs= 3,96 l/s (Summe DU=62,6 l/s ; k=0,5). Das anfallende Schmutzwasser der Ablaufstellen wird über kurze Einzelanschlussleitungen den weiter- führenden Sammelanschluss- und Fallleitungen zugeführt. Der Verlauf der Leitungen erfolgt in Trockenbau- installationswänden/-schächten sowie im abgehängten Deckenbereich. Fallleitungen werden oberhalb des letzten Entwässerungsgegenstandes als Lüftungsleitung über Dach geführt und an hochbauseitig zu liefernden Dunstrohre angeschlossen. Der schmutzwasserseitige Anschluss von Kondensatleitungen von Klima- und RLT-Geräten erfolgt über Kondensatgeruchsverschlüsse mit freiem Einlauf. Bodenabläufe sind in Duschen, an Urinalständen und in der Technikzentrale vorgesehen. Im Schacht TGA ist eine mobile Tauchpumpe vorgesehen mit der im Bedarfsfall anfallendes Wasser erfasst und abgeführt werden kann. Für den Anschluss der RLT-Dachgeräte sind zwei Anschlussleitungen bis über Dach zu führen. In Bereich der Dampfbremse sind die Leitungen mit Dichtmanschetten einzudichten. Die Durchführung wird zusätzlich durch eine hochbauseitig zu liefernde Dachverwahrung (LxBxH ca. 60.x60x80 cm) gesichert. Für Decken- und Wanddurchführungen mit Brandschutzanforderungen werden bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet. Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte sind erforderlich, da das Gebäude nicht unterkellert ist und sich Ablaufstellen im Erdgeschoss befinden. Die Inspizierbarkeit der Grundleitungen wird durch Reinigungs- öffnungen in Fallleitungen und Bodenreinigungsöffnungen (Finore) sichergestellt. Bei der Durchführung von Rohrleitungen durch Dichtungsebenen im Erdgeschoss sind Dichtungsmanschetten (Rohrleitungen) und Dichtungsflanschkonstruktionen (Bodeneinläufe) geplant. Die Ausführung der Bodenplatte erfolgt als WU-Konstruktion. Die Abdichtung von Rohrdurchführungen sowie Bodenabläufen erfolgt mittels Mauer- kragen. Rohrdurchführungen sind vor dem Betonieren der Bodenplatte flucht- und höhengerecht herzu- stellen. Für Bodenabläufe werden hochbauseitig Aussparrungen (50x50 cm) in der Bodenplatte vorgesehen, in die die Einläufe anschließend eingebaut werden. Der Verguss der Aussparungen erfolgt hochbauseitig. Bei der Herstellung der Grundleitungen sind die Anschlusshöhen für den Einbau der Einläufe entsprechend dem zum Einsatz kommenden Fabrikat der Abläufe zu berücksichtigen. Für die Montagvorbereitungen sowie die Mon- tage der Grundleitungen sind die Ausführungen des Baugrundgutachtens zu beachten. Rohrbegleitheizung Entwässerung RLT-Dachgeräte: Frostgefährdete Leitungen zur Ableitung von anfallendem Kondensat aus Dach RLT-Zentralgeräten sind entsprechend den Angaben in den Plänen mit einer elektrischen Begleitheizung auszustatten. Die Heiz- bändersind mit den dazugehörigen Steuereinheiten auszustatten, einschl. der verbindenden Kabelin- stallationen, Klemmdosen, etc. zwischen Heizband und Steuereinheit. Der elektrische Anschluss der Steuer- einheiten erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die Leitungen sind nach Montage der Begleitheizung zu dämmen und mit einer wetterfesten Blechummantelung zu versehen. KG 412 Wasseranlagen Leistungsgrenzen: - Komplette Trinkwasserinstallation im Gebäude Unter Berücksichtigung der Trinkwasserverbraucher ergibt sich ein Trinkwasserspitzenvolumenstrom für das Gesamtgebäude von Vs = 1,41 l/s. Dauerverbraucher (z. B. Außenzapfstelle) sind vom AG nicht gefordert und wurden somit nicht berücksichtigt. Der Trinkwasservolumenstrom wurde auf Basis der Referenzwerte der DIN 1988-300 ermittelt. Der am An- schlusspunkt anstehende Mindestversorgungsdruck beträgt 4,5 bar. Wasseraufbereitung: Das vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe zur Verfügung gestellte Wasser hat gemäß Wasseranalyse eine Gesamthärte von 21.8°dH. Gemäß DIN 1988-200 wird bei Härtegraden > 14°dH in Ver- bindung mit Einsatz von Trinkwassererwärmern eine Enthärtung empfohlen, welche in der vorliegenden Planung Berücksichtigung findet. Für die Auslegung dieser Anlage wurden folgende Auslegungsdaten zugrunde gelegt: - Wasseranalyse Ohu vom 04.10.22 - Spitzenvolumenstrom 5,08 m³/h - Gesamthärte im Rohwasser 22° dH - Verschnitthärte 8° dH Auf Grundlage vorgenannter Werte wurde eine Dreifachanlage für durchgehenden Weichwasserbetrieb mit durchflussmengenabhängiger Steuerung und Sparbesalzung zur Erzeugung von teilenthärtetem Wasser geplant. Wasserverteilung: Die Hausanschlussleitung DN 50 (PE-HD) wird im Bereich des Anschlussschachtes TGA im TGA-Raum in das Gebäude geführt. Im TGA-Raum ist eine separate Sanitärzentrale (Raum) errichtet, in der die folgenden technischen Anlagen vorgesehen sind: - Wasserzähler mit M-BS für Fernauslese - Rückspülfilter mit automatischer Spülung - Enthärtungsanlage, einschl. sicherheitstechnischer Ausstattung DIN 1717 Nach der vorbeschriebenen Wasseraufbereitung erfolgt die Verteilung im Erdgeschoss im Deckenzwischen- raum zu den Steigesträngen, zu den Sanitärbereichen im Erdgeschoss und zu den Einzelverbrauchern. Zur Vermeidung von Stagnation im Rohrnetz werden Großverbraucher (WC‘s) sowie elektronische Arma- turen mit Hygienefunktion (endständige WC´s, Urinale, Beh.-WC) am Ende von Stockwerksinstallationen eingebunden, um ein Austausch von Wasser im Rohrnetz sicherzustellen. Die einzelnen Verbrauchergruppen sind absperrbar. Die Absicherung trinkwassergefährdender Anlagenteile erfolgt über Einzelabsicherung der Zapfstellen. Metallständerkonstruktionen (Trockenbauwände, Vorsatzschalen, etc.) werden komplett durch das Trocken- baugewerk erbracht und sind TGA-seitig nicht berücksichtigt. Sämtliche wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und Gefäße werden einzeln gegen unzulässige Er- wärmung, Wärmeverluste bzw. Schwitzwasserbildung entsprechend den Forderungen des GEG und der DIN 1988 gedämmt. Für Decken- und Wanddurchführungen mit Brandschutzanforderungen werden bauaufsicht- lich zugelassene Systeme verwendet bzw. nach den Erleichterungen der LeiAR verfahren. Warmwasserbereitungsanlage: Warmwasser wird an den Zapfstellen über dezentrale elektrische Warmwasserbereiter (Durchlauferhitzer) bereitgestellt. Folgende Leistungsgrößen wurden den sanitären Einrichtungen zugeordnet: - 3,5 kW / 230 V für Waschtische in WC-Vorräumen - 6,5 kW / 400 V für Waschtische in Duschräumen - 11,0 kW / 400 V für Spülen und Ausgüsse - 21 kW / 400 V für Versorgung von Duschen - 24 kW / 400 V für gemeinsame Versorgung von Duschen und Waschtisch Sanitäre Einrichtungen: Sanitäre Einrichtungen sind in Größe und Stückzahl nach den Vorgaben des Bauherrn und den Plänen des Architekten vorgesehen. In den Sanitärräumen ist die Installation der sanitären Anlagen überwiegend an Vorwandkonstruktionen bzw. Ständerwandkonstruktionen geplant. Hygienespülung PWC-Anlage: Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene kommen folgende Lösungen zur Anwendung (siehe auch Strang- schema): - Hygienespülung über endständige WC´s (ansteuerbar über GLT) - Hygienespülung über elektrische Urinalspülung (interne Steuerung zeitabhängig) - Hygienespülung über separate Spülstation (ansteuerbar über GLT) Kommunikationsanforderungen Sanitär zur GLT-Zentrale: - Wasserzähler: Verbrauchsmessung mittels M-BUS - Rückspülfilter: Störmeldung potentialfrei - Enthärtungsanlage: LAN-Schnittstelle - WC´s mit Hygienespülung Fernauslösung mittels Schnittstelle Digital I/O - Hygienespüleinheit: Fernauslösung mittels Schnittstelle Digital I/O Der elektrische Anschluss der Steuereinheiten und Anlagen sowie das Abgreifen von Meldungen/Fern- auslösungen zur/von der GLT erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik.
Anlagenbeschreibung
31.01 Schmutzwasserleitungen
31.01
Schmutzwasserleitungen
31.02 Trinkwasserleitungen
31.02
Trinkwasserleitungen
31.03 Wasseraufbereitung
31.03
Wasseraufbereitung
31.04 Sanitäreinrichtungen und Zubehör
31.04
Sanitäreinrichtungen und Zubehör
31.05 Montageelemente und Zubehör
31.05
Montageelemente und Zubehör
31.06 Rohrdämmung, Brand- und Schallschutz
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Rohrdämmung, Brand- und Schallschutz
31.07 Baunebenleistungen
31.07
Baunebenleistungen
31.08 Besondere Leistungen
31.08
Besondere Leistungen
31.09 Wartung
31.09
Wartung
34 Wärme- und Kälteversorgung
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Wärme- und Kälteversorgung
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Gesetze, Normen, Verordnungen:Es gelten u.a. folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN-EN-Normen: - Die Bauordnung des Landes Niedersachsen - Die DIN/VDI/VDE Bestimmungen in der aktuellsten Fassung. - Technische Regeln wie DVGW-TRGI/TRF/TRGS - Die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer sowie gewerblichen Berufsge- nossenschaften. - Die örtlichen Bestimmungen der Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, des techn. Überwachungsvereins oder sonstiger maßgebender behördlicher Stellen - Die jeweils zutreffenden Ausführungsvorschriften der VOB/C Der aktuelle Stand der Technik in Bezug auf Schallschutz, Korrosionsschutz und andere Anforderungen ist maßgebend, insbesondere bei gesetzlichen Bestimmungen sowie technischen Richtlinien, in denen die technischen Erkenntnisse und Bestimmungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. AngebotsunterlagenDer Bieter ist verpflichtet, die Beschreibung der Leistungen auf ihre Übereinstimmung mit den gültigen Fachregeln und Vorschriften zu prüfen, außerdem, ob die gesamten Materialien auf dem Markt verfügbar sind. Er muss mit seinem Angebot anzeigen, wo diese Übereinstimmung und Verfügbarkeit nicht gegeben ist. Im Leistungsverzeichnis abgefragte Fabrikatangaben sind zwingend einzutragen. Baustelleneinrichtung, MedienversorgungFür die Unterkunft des Montagepersonals sowie für die ordnungsgemäße Lagerung und den Schutz seiner Materialien und Werkzeuge hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Er muss hierbei alle diesbezüglichen Vorschriften beachten. Über die mögliche Lagerung von Material auf der Baustelle entscheidet nur die örtliche Bauleitung. Auf Grund der begrenzten Lagermöglichkeiten muss während der gesamten Montagezeitraumes eine bedarfsgerechte Be- und Entsorgung gewährleistet werden. Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom sind am Objekt gegeben. Siehe Punkt 4.4 Allgemeine Vorbemerkungen. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Medien am jeweiligen Arbeitsplatz liegt in Veratnwortung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. BaustellensicherungDer Auftragnehmer hat die Baustelle während der gesamten Bauzeit in verkehrs- und arbeitssicherem Zustand zu halten sie aufzuräumen und zu säubern. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Lager- und Arbeitsplätze, die Zufahrtswege sowie die Baustelle selbst zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Bauschutt und Verpackungsmaterial sind vom Auftragnehmer abzufahren, ggf. erforderliche Container sind vom Auftragnehmer selbst bereitzustellen. Vom Auftragnehmer ist eine bedarfsgerechte Be- und Entsorgung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung am Ende der täglichen Arbeitszeit, den durch seine Arbeiten anfallenden Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterialien zu beseitigen. Behördliche Anmeldungen, GenehmigungenSind behördliche Anmeldungen, Genehmigungen für die Ausführung erforderlich, so hat der Auftragnehmer die dafür erforderlichen Berechnungs- und Zeichnungsunterlagen kostenlos zu erstellen und die Eingabe an die Behörde in vollem Umfang vorzubereiten. MontageunterlagenDie Unterlagen sind nach Auftragserteilung zu erstellen und entsprechend Baufortschritt der Bauüber- wachung zur Freigabe vorzulegen. Mit der Ausführung darf nicht begonnen werden, bis die Unterlagen mit dem Freigabevermerk versehen sind. In den Montagezeichnungen sind alle Teile maßstäblich und mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen. Es sind grundsätzlich deutsche Bezeichnungen sowie genormte Symbole und Farben gemäß den geltenden DIN-/EN-Vorschriften bzw. VDI-Richtlinien zu entsprechen. Die kompletten Montageunterlagen umfassen: - alle erforderlichen Grundriss-, Detail-, und Schnittzeichnungen - Stromlauf-, Kabel- und Verrohrungspläne - Schalttafelfrontansichten - Stücklisten - Regel-, System- und Schaltschemen - alle Leistungsdaten, Dimensionen, Typen und Fabrikate der einzelnen Anlagenteile - Sollwerte der Meß- und Regelgeräte - Art und Ausführung der Anschlüsse von Nebengewerken - Hinweise auf Leistungen von Nebengewerken - statische und dynamische Belastungen - Nachström- und Montageöffnungen - Angaben über Regelventile, Fühler, Stellmotore, Verriegelungen, Gleichzeitigkeitsfaktoren, Auslösezeiten der Schutzrelais, Frostschutzmaßnahmen, etc. Auf Änderungen in den Montageunterlagen gegenüber den Ausführungsplänen hat der Auftragnehmer schriftlich und unaufgefordert bei der Übergabe seiner Unterlagen hinzuweisen. RevisionspläneRevisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und in 3-facher Ausfertigung, farbig angelegt 3 Wochen vor Abnahme dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Revisionsunterlagen umfassen u. a.: - Grundrisszeichnungen mit Rohrleitungsführung (M 1:50) Die hierfür erforderliche Gebäudepläne werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. - Detailzeichnungen (M 1:20) - Aufstellpläne der Aggregate - Schaltschemata, elektr. Schaltpläne, Regelpläne - ausführliche Anlagenbeschreibung - Protokolle über alle durchgeführten Messungen, Untersuchungen, Druckproben - Liste aller Sollwerte und eingestellter Parameter - Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Schalttafelansichten mit Beschriftung / Schalttafelaufbau - Stücklisten - Erläuterung von Störquellen und deren Beseitigung einschließlich Fehlersuchtabelle - Bestätigung nach Paragraph 2, Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" Alle Unterlagen sind in Ordnern mit Registern unterteilt zusammenzufassen. In einem Ordner sind alle Unterlagen mit Ausnahme von Planunterlagen ab DIN A3 blattweise in Prospekthüllen aus stabilem, transparenten Kunststoff einzuheften. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und beinhalten den Endzustand der ausgeführten Anlage nach der Abnahme. Betriebs-, Bedienungs- und WartungsanweisungenDem Bauherrn sind vom Auftragnehmer bis 3 Wochen vor der Abnahme folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen: a) Ein kompletter Satz Revisionszeichnungen gem. o.g. Aufstellung, mit Bezeichnungen der Geräte usw., imübrigen entsprechend b). b) Ein Funktionsschema, in dem alle für den Betrieb der Anlagen wesentlichen Schalt-, Sicherungs-, Regel-und Steuerorgane usw. durch entsprechende Bezeichnung so gekennzeichnet sind, dass das Wartungspersonal die Wartungs- und Betriebsvorschriften anhand der unter a) genannten Revisionszeichnungen einwandfrei durchführen kann. c) Eine Betriebs- und Wartungsanweisung einschließlich einer Ersatzteilliste, die alle für den Betrieb, dieWartung, die Fehlersuche und Reparatur erforderlichen Anlagen enthält. Im Einzelnen soll insbesondere auf folgendes hingewiesen werden: - Lage und Bedienungsreihenfolge der Anzeige-, Steuer-, Meß-,Regel- und Schaltgeräte - Inspektionstabelle - vorhandene Reserveeinrichtungen - Schmier- und Dichtungssystem - erforderliche Spezialwerkzeuge - Fehlersuchtabelle - Bedeutung und Lage der sicherheitstechnischen Ausrüstung - Ver- und Entriegelungsbedingungen - erforderliche Eigenschaften von Ölen und sonstigen Betriebsmitteln - behördliche Überwachungspflicht - Hinweise zu Betriebsunterbrechungen (Winter) - Technische Daten des Herstellers für jedes Teil der Ausrüstung einschl. Adresse und Telefonnummer. Die Unterlagen sind in 3 geschlossenen Mappen zusammenzufassen. In einem Ordner sind diese mit Ausnahme von Planunterlagen ab DIN A3 blattweise einzuheften. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und metrischem Maßsystem zu übergeben. Alle Bezeichnungen wie Namen und Symbole müssen in den Unterlagen mit den Geräten übereinstimmen. Einweisung des BedienungspersonalsWährend der Errichtung der Anlage und der Inbetriebnahme ist der Auftragnehmer bzw. dessen Bauleitung und Mitarbeiter verpflichtet, dem Bedienungspersonal alle gewünschten und erforderlichen Informationen zu geben. Zusätzlich findet nach der Inbetriebnahme eine ausführliche Bedienungsanweisung statt. Lieferungs- und MontagehinweiseWährend und nach der Montage sind alle Anlagenteile ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Rohr- bzw. Kanalenden sind gegen Eindringen von Fremdteilen nach jedem Arbeitsgang auf der Baustelle dicht zu verschließen. Die Rohrhalterungen werden als Abhängungen oder Gleitlager ausgeführt. Gelenke oder Gleitflächen müssen außerhalb der Isolierung liegen. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass eine ungehinderte Wärmedehnung möglich ist. Dehnungsschenkel, U-Ausgleicher oder Dehnungsmuffen sind entspr. den örtlichen Gegebenheiten einzubauen. Alle Leitungen müssen entleerbar sein und sind an Hochpunkten mit einer Ent- bzw. Belüftungseinrichtung zu versehen. Bezeichnungsschilder sind auf Schilderleisten oder Einzelträgern zu befestigen. Ein Anschweißen bzw. Anlöten der Schilderträger an Rohrleitungen oder das Befestigen auf der Isolierung ist nicht zulässig. Vor der Übergabe der Anlage sind alle Stopfbuchsen, Verschraubungen und Flansche im warmen Zustand nachzuziehen. Schmutzfänger sind zweimal nach Inbetriebnahme gründlich zu reinigen. Die für die Dichtigkeitsprüfung und zum Entleeren und Füllen der Anlage notwendigen Hilfsmittel und Materialien gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Alle notwendigen Bohrungen für die Befestigung von Anlagen, Geräten, Rohren, etc. sind Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers und in die EP einzukalkulieren. MontagehilfsmittelDie für die Dichtigkeitsprüfung und zum Entleeren und Füllen der Anlage notwendigen Hilfsmittel und Materialien gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Während und nach der Montage sind alle Maschinen und Apparateteile ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Beschädigte Farbanstriche werden vom Auftragnehmer wieder hergerichtet. BemusterungDer Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer Muster zu Verlangen oder Anlagenteile vor der Herstellung zu bemustern. Die Gewährleistung des Auftragnehmers für die bemusterten Materialien wird hierdurch in keiner Weise eingeschränkt. SchallschutzSämtliche Rohrleitungen, Kanäle und Aggregate sind in allen Punkten gegen Geräuschübertragung sorgfältig abzusichern. Die Anlage muss in allen Teilen und Konstruktionen mindestens der DIN 4109 entsprechen. Leitungen und Kanäle sind so zu befestigen, dass kein Körperschall auf Decken, Wände oder andere Baukörper übertragen werden kann. Sie dürfen keinesfalls direkt eingeputzt werden; ggf. hat der Auftrag- nehmer beim Schließen von Decken- und Wanddurchbrüchen die Bauarbeiten zu überwachen. BrandschutzAlle Leistungen und Lieferungen müssen entsprechend den gültigen Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde, bauaufsichtlichen Richtlinien zum Brandschutz sowie der DIN 4102 ausgeführt werden. Für Deckendurchbrüche und Wanddurchführungen mit Brandschutzanforderungen dürfen nur hierfür geeignete und bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet werden. Der Einbau von Abschottungen nach den Erleichterungen der Leistungsanlagenrichtlinie ist vorab mit der Bauüberwachung zu klären und deren Einverständnis einzuholen. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche zu kennzeichnen und müssen mit Prüfnummer und Prüfzeugnissen ausgestattet sein. KorrosionsschutzEs dürfen ausnahmslos Materialien zum Einsatz kommen, die korrosionsbeständig oder korrosionsbeständig nachbehandelt sind. Werden Anlagen oder Anlagenteile in besonders korrosionsanfälligen Bereichen installiert, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, geeignete Materialien oder Schutzanstriche zu verwenden. Dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die eingesetzten Materialien für bestimmte Umgebungsbedingungen ausreichend korrosionsbeständig sind. Befestigungsmaterial ist grundsätzlich in verzinkter Ausführung zu liefern. Materialverbindungen, die zu einer Elektrolyse führen, sind nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass keine Materialien mit aggressiven oder durch Feuchtigkeits- einschlüsse aggressiv werdenden Baustoffen in Verbindung kommen. Er hat vor und beim Schließen von Deckendurchbrüchen und Schlitzen Maßnahmen zum Schutz der von ihm eingebauten Materialien zu treffen oder wenn dies nicht möglich ist, die Bauarbeiten zu überwachen. Auf mögliche hieraus resultierende Gefahren hat er den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen. Akustische BedingungenDer Auftragnehmer hat die Lautstärken der Maschinenteile in Abhängigkeit der Frequenz anzugeben. Bei Aufstellung mehrerer Einheiten in einem Raum ist eine entsprechende Summierung bei der Geräusch- angabe zu berücksichtigen. Der von den technischen Anlagen im eigenen Raum, in andere Räume oder nach außen übertragene Lärm darf die in den entsprechenden Richtlinien und Vorschriften sowie in der Anlagenbeschreibung angegebenen Werte nicht überschreiten. Die Rohrleitungs- und Luftkanalführung darf die Schalldämmung von Gebäudeteilen nicht reduzieren, Öffnungen in Decken und Wänden außerhalb der Kanäle müssen abschließend geschlossen werden; sie sind nach Anbringung der Isolierung beizuputzen. Einem ggf. vom Auftraggeber eingeschalteten akustischen Berater sind sämtliche vorgesehenen akustischen Maßnahmen in nachvollziehbarer Form zur Beurteilung vorzulegen. Zur Dämpfung der Geräuschübertragung von Ventilatoren, Geräten und Kälteaggregaten über die Kanäle als auch nach außen sind in erforderlichem Umfang Schalldämpfer einzubauen. Eventuell zusätzliche erforderliche Leistungen zur Abschirmung und Absorption der Geräusche von Maschinen gegen benachbarte Räume sind dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Geräuschdämmende Unterlagen zwischen bauseitigen Fundamenten und dem Maschinenteil gehören immer zum Lieferumfang des Auftragnehmers. Die Anschlüsse an den Maschinenteilen selbst sind weitestgehend flexibel zu gestalten. BauausführungMit den Nebengewerken, die die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen funktionell oder platzmäßig beeinflussen und die umgekehrt durch seine Leistungen beeinflusst werden können, sind die erforderlichen Koordinierungen durchzuführen. Der Auftragnehmer muss Mängel an bauseitigen Vorleistungen, welche die fachgerechte Durchführung seiner Leistungen beeinträchtigen, der Bauführung schriftlich anzeigen. Unterlässt er dies, so gelten Mängel an seinen Leistungen als von ihm verursacht, auch wenn sie auf Mängel an den Vorleistungen zurückzu- führen sind.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Heizung Anlagenbeschreibung Heizung Für das Gebäude ist eine Flächentemperierung über den Fußboden geplant. Es gibt Räume, die nur beheizt und Räume, die sowohl beheizt als auch gekühlt werden. Die Be- und Entlüftung des Gebäudes erfolgt über zwei zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Zudem wird die eingebrachte Zuluft mit Hilfe eines Nachheizregisters auf eine Temperatur von mindestens 18°C erwärmt. Die sich ergebende Normheizlast beträgt mit Berücksichtigung der Ausbaureserve 60 kW. Raumtemperaturen Heizen / Kühlen Windfang: 15°C / keine Kühlung Treppenraum, Flur, Nebenräume: 20°C / keine Kühlung WC und Vorraum: 21°C / keine Kühlung Dusche und Vorraum (Umkleide): 24°C / keine Kühlung Aufenthaltsräume (Kaffeeküche. Ruhebereich): 21°C / 26°C Erste Hilfe: 21°C / 26°C Büroräumlichkeiten, Labor, Besprechungsräume, Drucker: 20°C / 26°C Archiv: 20°C / 22°C Nebenräume (Stauraum) 20°C / keine Kühlung Werkstatt, Lager 17°C / keine Kühlung Fahrzeughalle 5°C / keine Kühlung Wärme- und Kälteerzeugung Funktionsgebäude und Wachgebäude Die Wärme- und Kälteerzeugung erfolgt mit zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen. Die Leistung der Wärmepumpe, die das Funktionsgebäude versorgt, ergibt sich aus den folgenden Abnehmern: Gebäudeheizlast inkl. Ausbaureserve 65,5 kWRLT-Anlage 1: Konditionierung der Zuluft (1-facher Luftwechsel)17,8 kWRLT Anlage 2: Konditionierung der Zuluft8,2 kWGesamt: 91,5 kW Die erforderliche Kühlleistung der Wärmepumpe ergibt sich aus: Flächenkühlung inkl. Ausbaureserve 15 kWUmluftkühlung5,0 kWRLT Anlage 1: Konditionierung der Zuluft (1-facher Luftwechsel)6,0 kWGesamt: 26,0 kW Die Peripherie der Wasser-Wasser-Wärmepumpen umfasst folgende Anlagen, die außer dem Rückkühlwerk im TGA-Raum verortet werden. 2 x Pufferspeicher Wärme (35 bis 37°C; 2.000 Liter)Pufferspeicher Kälte (6 bis 12°C; 2.000 Liter)Heizkreisverteiler mit Abgängen zu Flächenheizung; Flächenheizung- und Kühlung; RLT-AnlageWärmeübertrager Wasser/Wasser für Kaltwassersatz (Manganwerte Grundwasser)Wärmeübertrager Sole / Wasser für RückkühlwerkDynamische Druckhaltung mit Entgasung und TrinkwassernachspeisungAusdehnungsgefäßeSicherheitseinrichtungen gem. DIN EN 12821Heizwasseraufbereitung gem. VDI 2035Rückkühlwerk auf dem DachDas Rückkühlwerk auf dem Dach werden mit einem Wasser-Glykol-Gemisch betrieben (max. 30% Glykolanteil). Das Heizungswasser wird gemäß VDI 2035 aufbereitet. Die Regelung der Wärmepumpen erfolgt durch die vom Wärmepumpenhersteller mitgelieferte Regelung von der Wärmepumpe bis zu den Pufferspeichern (DDC-ISP1). Von den Pufferspeichern (Wärme und Kaltwasser) bis zu den Abnehmern gibt es eine eigene externe Regelung (DDC-ISP2). Der Wasser-Glykol-Anschluss der Lüftungsanlage und die heizungsseitigen Anschlüsse der Lüftungsanlagen werden über die externe Regelung der Lüftungsanlagen (DDC-ISP3) angesteuert. Die Heizungsanlage wird als 2-Rohr-Pumpen-Warmwasserheizung ausgeführt. Für die zwei Funktionen Heizen oder Kühlen (Heizkreis 1) bzw. Heizen (Heizkreis 2) werden zwei unterschiedliche Heizkreise aufgebaut. Im Heizfall beträgt die Vorlauftemperatur 37°C, die Spreizung max. 10 K. Im Kühlfall beträgt die minimale Vorlauftemperatur 18°C (Spreizung 3 K). Die Umschaltung zwischen Heizen oder Kühlen für den Heizkreis 1 erfolgt zentral an der Verteileranlage im TGA-Raum. Es kann entweder geheizt oder gekühlt werden, beides gleichzeitig ist nicht möglich. Die vertikale Verteilung erfolgt in Schächten. Die horizontale Verteilung erfolgt vom TGA-Raum in den Unterdecken bis zu den jeweiligen Standorten der Heizkreisverteiler bzw. Steigepunkten. Die Lufterhitzer in der Fahrzeughalle sowie der Verteiler im Lager werden mit Aufputz verlegten Leitungen angebunden. An Hochpunkten sind Entlüftungseinrichtungen vorzusehen. Die Anlage ist derart auszuführen, dass eine Entleerung an Tiefpunkten möglich ist. Die Anbindung der Verteiler wird größtenteils über Fußbodendurchbrüche direkt unter den Verteilern realisiert. Die Verteiler werden in Nebenräumen Aufputz bzw. Unterputz in Installationswänden und in den Fluren Unterputz in Stahlbetonwänden installiert. Aufgrund der Stärke des Fußbodenaufbaus sowie der Sockelleisten werden alle Verteiler wandhängend montiert, die Oberkante der Verteiler beträgt +0,96 m ü. OK RFB. Die Unterputz in den Installationswänden verorteten Verteiler sind ggf. an einem Stahlprofil o.ä. zu montieren, um einen wandgleichen Abschluss der Verteiler herzustellen. Jeder Verteiler wird über ein Regulierventil sowie ein Absperrventil angeschlossen. Von den Heizkreisverteilern zweigen die Fußbodenheizkreise sowie die Heizkörper-Anbindeleitungen der einzelnen Räume ab. Die Anbindeleitungen der Heizkörper werden auf dem Rohfußboden in Kompaktdämmhülsen verlegt. Im Verteilsystem werden Differenzdruckregler für den hydraulischen Abgleich vorgesehen. Sämtliche wasserführende Rohrleitungen, Armaturen und Gefäße sind einzeln gegen Wärme- und Kälteverluste entsprechend den Anfordergen des GEG zu dämmen. Aufgrund der hohen Vorlauftemperatur im Kühlfall kann auf eine Schwitzwasserdämmung der Verteilleitungen des Heizkreises Heizen oder Kühlen verzichtet werden. Auf dem Dach des Gebäudes installierte Leitungen werden zusätzlich mit wetterfestem Blech ummantelt (Witterungsschutz). Die Leitungsinstallation auf dem Dach erfolgt auf Profilstahlkonstruktionen, die Ausschreibung erfolgt durch das Gewerk Lüftung. Alle außenliegenden Rohrleitungen auf dem Dach ohne Wasser-Glykol-Gemisch sind mit einer elektrischen Begleitheizung auszustatten. Die Heizbänder sind mit den dazugehörigen Steuereinheiten auszustatten, einschl. der verbindenden Kabelinstallationen, Klemmdosen, etc. zwischen Heizband und Steuereinheit. Der elektrische Anschluss der Steuereinheiten sowie das Abgreifen einer potentialfreien Störmeldung zur GLT erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die Leitungen sind nach Montage der Begleitheizung zu dämmen und mit einer wetterfesten Blechummantelung zu versehen. Für Decken- und Wanddurchführungen mit Brandschutzanforderungen werden bauaufsichtlich zugelassene Systeme verwendet. Raumheizflächen Die Deckung des Wärmebedarfs erfolgt größtenteils über ein Fußbodenheizungssystem. In den Duschen und Umkleiden sowie in den an die Treppenhäuser angrenzenden Fluren werden zusätzlich Heizkörper benötigt, um den Wärmebedarf zu decken. Als Heizkörper sind Hybrid-Heizkörper geplant, deren Wärmeabgabe zusätzlich durch Ventilatoren unterstütz wird und so auch mit geringen Vorlauftemperaturen eine ausreichende Leistung aufweisen. Als Rohrmaterial für die Fußbodenheizung kommt ein Mehrschichtrohr, einschl. Formstücken zum Einsatz. Die Raumtemperatur der Räume wird einzeln thermostatisch mittels Raumfühlern in Verbindung mit motorischen Stellantrieben auf den Heizkreisverteilern geregelt. Der Antrieb der Stellantriebe erfolgt mit 24V, für die elektrischen Anschlussmodule wird ein Transformator vorgesehen. Die Umschaltung Heizen / Kühlen erfolgt zentral über die GLT. Die Heizkörper werden ebenfalls mittels Raumfühlern in Verbindung mit motorischen Stellantrieben auf den Heizkreisverteilern geregelt. In der Garage werden für die Sicherstellung der Frostfreihaltung Lufterhitzer genutzt. Diese werden mittels Industriethermostat und Drehzahlsteller geregelt.
Anlagenbeschreibung Heizung
Anlagenbeschreibung Kälte Anlagenbeschreibung Kälte Kassetten-Gebläsekonvektoren für Trinkwasseraufbereitung 2UYA01 036 und Archiv 2UYA02 003 Raum Trinkwasseraufbereitung 2UYA01 036 Die Soll-Raumtemperatur soll 17°C nicht übersteigen. Die Kühllast des Raumes beträgt 2,0 kW. Die Kühlung des Raumes erfolgt mit einem Kassetten-Gebläsekonvektor (Umluftkühlgerät) mit integriertem 2-Wege-Ventil. Das Gerät wird lediglich im Betriebsmodus Kühlen genutzt. Zur Regelung wird im Raum 2UYA01 036 ein kabelgebundenes Bedientableau installiert. Die Steuerung wird durch den AN der KG480 an das externe Überwachungssystem angebunden. Raum Archiv 2UYA02 003 Für das Archiv wird eine Kühlung auf min. 22°C vorgesehen (Grenzen der Raumlufttemperatur: 20 (± 2 K)). Die Kühllastberechnung ergibt eine Raumkühllast von 2,1 kW. Über die Fußbodentemperierung können davon ca. 460 Watt abgedeckt werden, so dass durch ein Umluftkühlgerät eine Leistung von ca. 1,7 kW bereitgestellt werden muss. Aufgrund der Größe des Raumes werden 2 Umluftkühlgeräte (Kassetten-Gebläsekonvektoren) installiert. Es kommen Geräte mit je einer ausgelegten Leistung von 2,0 kW zum Einsatz. Die Geräte beinhalten ein 2-Wege-Ventil. Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Lärm) ist ein mit der Frequenzbewertung A aufgenommener Schalldruckpegel von 45dB (A) einzuhalten. Der Betrieb erfolgt lediglich im Betriebsmodus Kühlen. Zur Regelung wird im Raum 2UYA02 003 ein kabelgebundenes Bedientableau für beide Geräte installiert. Die Steuerung wird durch den AN der KG480 an das externe Überwachungssystem angebunden. Trinkwasseraufbereitung 2UYA01 036 und Archiv 2UYA02 003 Die kältetechnische Versorgung der insgesamt drei Kassetten-Gebläsekonvektoren wird über die Sole- Wasser-Wärmepumpe sichergestellt. Die Systemtemperaturen des Kaltwassersatzes betragen Vorlauf-/ Rücklauftemperatur: 7/13°C. Die Verteilung der Kälte erfolgt als geschlossenes 2-Rohr-System. Hochpunkte sind mit Entlüftungseinrichtungen auszustatten. Die Anlage ist derart auszuführen, dass eine Entleerung an Tiefpunkten möglich ist. Alle Kälteleitungen und Armaturen werden diffusionsdicht gedämmt. Das anfallende Kondensat der Geräte wird über Kondensatsiphons mit freiem Einlauf in die Schmutzwasserinstallation eingebunden. RLT-Anlage und Rückkühlwerk Die Dachaufstellung des Rückkühlwerkes erfolgt auf vom Gewerk Betonarbeiten zu erstellenden Fundamenten. Der erforderliche Kran für den Transport auf das Dach wird durch das Gewerk Lüftung ausgeschrieben. Es ist eine terminliche Abstimmung mit dem Gewerk Lüftung zu treffen. Für die Kälteversorgung der RLT-Anlage (DN 50) sowie für das Rückkühlwerk (DN 100) wird jeweils eine Trasse durch den HLS-Schacht auf das Dach geführt. Als Medium kommt ein 30%iges Wasser-Glykol- Gemisch zum Einsatz. Die Trassenführung auf dem Dach erfolgt auf einer Profilstahlkonstruktion. Unterhalb der Lüftungskanäle verlaufende Leitungen können an einer Profilstahlkonstruktion befestigt werden, die durch das Gewerk Lüftung ausgeschrieben wird. Für die restlichen Trassenmeter ist eine Profilstahlkonstruktion zu erstellen.
Anlagenbeschreibung Kälte
34.01 Zentrale - Wärmepumpen und Zubehör
34.01
Zentrale - Wärmepumpen und Zubehör
34.02 Zentrale und Dach - Rohrleitung und Zubehör
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Zentrale und Dach - Rohrleitung und Zubehör
34.03 Zentrale und Dach - Wärmeverteilung und Zubehör
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Zentrale und Dach - Wärmeverteilung und Zubehör
34.04 Zentrale und Dach - Wärmedämmung Heizung
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Zentrale und Dach - Wärmedämmung Heizung
34.05 Heizung - Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
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Heizung - Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
34.06 Kälte - Archiv Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
34.06
Kälte - Archiv Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
34.07 Heizflächen und Zubehör
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Heizflächen und Zubehör
34.08 Fußbodenheizung und Zubehör
34.08
Fußbodenheizung und Zubehör
34.09 Umluftkühlgeräte
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Umluftkühlgeräte
34.10 KG 434 Kälteanlagen
34.10
KG 434 Kälteanlagen
34.11 Heizung - Rohrdämmung, Brandschutz
34.11
Heizung - Rohrdämmung, Brandschutz
34.12 Kälte - Rohrdämmung, Brandschutz
34.12
Kälte - Rohrdämmung, Brandschutz
34.13 Heizung - Baunebenleistungen
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Heizung - Baunebenleistungen
34.14 Kälte - Baunebenleistungen
34.14
Kälte - Baunebenleistungen
34.15 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
34.16 Wartung
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Wartung

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