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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA Allgemeine Vorbemerkungen
Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Isar soll ein Funktionsgebäude (FuG) errichtet werden.
Das Gebäude dient als Verwaltungs- und Werkstattgebäude für das Zwischenlager Isar (BZI).
Das Baufeld liegt am südlichen Rand der Kraftwerksanlage; innerhalb des äußeren Sicherungsbereiches
Das Gebäude weist einen L-förmigen Grundriß auf und besteht aus einem dreigeschoßigen Haupttrakt (Achsen 1-6) mit Büro-, Sanitär- und Nebenräumen sowie einer angebauten Fahrzeughalle (Achsen 6-7). Die Außenabmessungen betragen 38 x 40m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 17 m über Oberkante Gelände.
Unterhalb des geplanten Gebäudes befinden sich zwei Bestandskanäle (Hilfskühlwasserleitung und Seitengrabenverrohrung), welche zur Lastabtragung mit einer Stahlbetonplatte überbaut sind (OK ca. -2,70m unter Gelände). Diese Platte muß aus statischen Gründen mit einer zusätzlichen 50cm dicken Aufbetonplatte ertüchtigt werden. Die hierfür erforderlichen Erd- und Stahlbetonarbeiten sind im vorliegenden LV in eigenen Positionen aufgeführt.
Allgemeine Funktions- und Raumbeschreibung
Erdgeschoß: Fahrzeughalle, Werkstätten Mechanik und E-Technik mit Lagerraum, Büro, Sanitärräume, TGA-Räume, Nebenräume
1. Obergeschoß: Büros, Besprechungsräume, Archiv, Sanitär- und Nebenräume
2. Obergeschoß: Büros, Kantine, Sanitär- und Nebenräume
Dachgeschoß: Dachausstieg, Versorgungsschächte
Dachfläche: Außengeräte der RLT-Anlage, PV-Anlage
Maximale Gebäudehöhe ca. 17,06m (OK Attika über Dachausstieg)
Die Dachfläche über der Fahrzeughalle ist als optionale Ausbaureserve zur Aufstockung mit einer Büroebene vorgesehen.
Zufahrt/Außenanlagen
Die Zufahrt erfolgt über die Werkseinfahrten Block 1 und Block 2 aus nördlicher Richtung.
Der Gebäudezugang erfolgt von Osten über Eingangstüren zu den beiden Treppenhäusern an der West- und Südostseite. Werkstätten, Lager, Fahrzeughalle und TGA-Räume verfügen über separate Außentüren.
Das Höhenniveau des Baugrundstücks befindet sich auf ca. +375,50m NN (±0,00).
Die Außenanlagen sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und der zugehörigen Planung, sondern werden separat ausgeschrieben.
Ferner ist nördlich des Funktionsgebäudes die Errichtung eines Wachgebäudes vorgesehen; hierfür erfolgt ebenfalls eine gesonderte Planung und Ausschreibung.
Vertragsgrundlagen
Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen, gelten die Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON SE - Stand 04/2022, sowie die
Zusatzbedingungen der PreussenElektra GmbH für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen - Stand 08/2023, abrufbar unter www.eon.com, (http://www.eon.com,) die durch Unterschrift des Leistungsverzeichnisses anerkannt werden.Der AN schuldet den Gesamterfolg der Maßnahme. Dies umfaßt ein nach den anerkannten Regeln der Technik errichtetes und vollständig abnahmefähiges Gebäude. Der AN ist verantwortlich für die Koordination der internen Schnittstellen unter den einzelnen Gewerken sowie der Schnittstellen nach außen. Alle erforderlichen Abstimmungen sind mit dem AG bzw. dessen Vertretern durchzuführen.
Normen/Regelwerke
Die Ausführung hat unter Beachtung der Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es wird hierfür insbesondere auf die geltenden gewerkespezifischen Normen und Richtlinien verwiesen.
Es dürfen nur Bauteile/Materialien mit aktuell gültigem Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden.
Alle brandschutztechnisch zu schottenden Durchdringungen sind vor Ort zu kennzeichnen, und zu dokumentieren.
Die gewerkespezifischen Vorbemerkungen/Vorgaben haben Vorrang vor den übergreifenden Vorbemerkungen/ Vorgaben. Der AG ist auf evtl. auftretende Widersprüche hinzuweisen.
Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, insbesondere nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Mit dem Angebot sind sämtliche involvierte Nachunternehmer zu benennen. Der Wechsel von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des AG.
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen.
Bieterangaben sind vollständig und kompakt einzutragen.
Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis sind in einem schriftlichen Nebenangebot einzureichen.
Vergabeverfahren: Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung
GAEB - Datenaustausch
Zusätzlich zur Papierform oder PDF- /XPS-Datei wird dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail
oder Datenträger verteilt.
Austauschformat: GAEB 90/2000/XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/83)
Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist zwingend vorgeschrieben.
Kampfmittelfreiheit/Altlasten
Es wurde eine Luftbildauswertung (Kampfmittelvorerkundung) des Baufelds durchgeführt. Hinweise auf eine potentielle Kampfmittelbelastung konnten nicht ermittelt werden.
Das Baufeld war vor Errichtung des Funktionsgebäudes mit einem Zellenkühler bebaut, der im Frühjahr 2023 abgebrochen wurde. Für die Beseitigung evtl. im Boden verbliebener Reste (insbesondere Fundament- und Kabelreste) sind entsprechende LV-Positionen als Eventualpositionen vorgesehen.
Besichtigung der Baustelle
Eine Besichtigung der Baustelle vor Abgabe des Angebotes zur Begutachtung der Randbedingungen wird dringend empfohlen. Für die Ortsbesichtigung ist ein Termin abzustimmen mit:
Bauleitung/Bauüberwachung des AG
JZ Ingenieur für PEL/KKI/TMB
Herrn Jörg Zimmerling
Tel.: 08702 / 38 – 3599
Mobil: 0160 / 96 72 30 07
Email: joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de (mailto:Joerg.zimmerling.extern@preussenelektra.de)
Die Besichtigung wird auch dringend den vorgesehenen Nachunternehmern empfohlen. Die Zugangsmodalitäten zum Kraftwerksgelände (Besucherausweise, Personenkontrollen) sind zu beachten.
Mehrkostenforderungen aus Unkenntnis der Baustellensituation werden nicht anerkannt.
Terminplanung
Mit Angebotsabgabe hat der AN einen Rahmenterminplan für alle Leistungen beim AG einzureichen.
Wenn nicht anders vereinbart, hat der AN 15 Werktage nach Auftragserteilung einen Detailterminplan vorzulegen. Dieser ist mit dem AG abzustimmen und ggf. anzupassen. Nach erfolgter Zustimmung durch den AG wird der Terminplan Vertragsbestandteil.
Im Detailterminplan sind Zeitpunkte insbesondere für die technische Bearbeitung, das Testatverfahren und für Prüfungen der Gutachter des AG vorzusehen.
Die Vorlage technischer Unterlagen hat mindestens 6 Wochen vor Ausführung zu erfolgen.
Die Zeitpunkte der Vorlage technischer Unterlagen für die einzelnen Gewerke müssen im Detailterminplan enthalten sein.
Die erforderlichen Abstimmungen zum terminlichen Ablauf der Gutachterprüfungen und -abnahmen, auch Teilabnahmen, sind durch den AN durchzuführen. Gegebenenfalls sind in Abstimmung mit dem Gutachter Abnahmepakete zu definieren. Alle vom AN erstellten Unterlagen (Werk- und Montageplanung) sind dem Gutachter zur Verfügung zu stellen.
Für die Freigabe der beim Gutachter des AG eingereichten Unterlagen ist mit einem zweifachen Prüfumlauf zu rechnen. Die Prüfzeiträume für den ersten Prüflauf betragen 4 Kalenderwochen, für den zweiten Prüflauf 2 Kalenderwochen.
Ferner sind Leistungen Dritter darzustellen, wenn diese für die Ausführung der Leistungen des AN notwendig sind. Der Detailterminplan ist bei Veränderungen fortzuschreiben.
Der AN hat monatlich einen Soll-Ist-Vergleich des Terminplans durchzuführen und die Ergebnisse dem AG zusammen mit einer Leistungsstandsmeldung auf Basis der Leistungspositionen vorzulegen.
Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus vom AG zu vertretenden Gründen notwendig wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren.
Übliche Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit gelten nicht als Behinderung und führen nicht zur Verlängerung der Ausführungsfristen.
Regelung der Arbeitszeiten gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe Anlage).
Arbeitsschutz
Der AG hat sich die konsequente Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (HSE) sowie die Vermeidung von Unfällen, Gesundheits- und Umweltschäden auf Baustellen durch ein Höchstmaß an Prävention zum Ziel gesetzt.
Für die Ausführung der Bauleistungen gelten neben den allgemeinen gesetzlichen und technischen Vorschriften daher die Regelungen zum Arbeitsschutz gem. PEL-Zusatzbedingungen (siehe unter Vertragsgrundlagen).
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche, schriftliche Anweisung der Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel sind unmittelbar nach erbrachter Leistung der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen und der Rechnung beizufügen, andernfalls erfolgt keine Vergütung. Die Stundenlohnarbeiten sind für unvorherzusehende zusätzliche Arbeiten im Rahmen der Bauarbeiten des gesamten Leistungsverzeichnisses in der vorgesehenen Ausführungszeit anzusetzen/zu kalkulieren. Mit der Angebotsunterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, daß die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Die angegebenen Abrechnungssätze gelten für die normale, tarifliche Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen, Überstundenanteile sind einzukalkulieren. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden zusätzlich die tariflichen Aufschläge vergütet; die Auslösung wird nicht besonders vergütet. In den Stundenverrechnungssätzen sind außer den Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteilen die Sozialbeiträge einschl. vermögenswirksame Leistung enthalten. Bauleiter werden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind in den sonstigen Verrechnungsätzen enthalten.
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Leistungsbeschreibung Bautechnik/TGA
08 FLIESENARBEITEN
08
FLIESENARBEITEN
08.01 Wand- und Bodenfliesen
08.01
Wand- und Bodenfliesen
13 FENSTER UND SONNENSCHUTZANLAGEN
13
FENSTER UND SONNENSCHUTZANLAGEN
13.03 Innenfensterbänke
13.03
Innenfensterbänke
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