PR-Konstruktion
IPM - Freiburg
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Hinweise: - Nummerierung der Punkte ab Punkt 21 angepasst. - Punkt 22 (vormals Punkt 21) "Schutz gegen Hagel" angepasst. Hinweistext zur Übergeordnete Baustelleneinrichtung in Titel 1.1: - Spezifizierung der Regelung zum bauseits gestellten Fassadengerüst, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts des Gerüstabbaus. Streckmetall: - Pos. 3.2.10 - Sechseck als mögliche Form hinzugefügt und Ausführung spezifiziert. Stringverkabelung: - Pos. 2.2.210 - Kabelart mit Querschnitt als Kalkulationsgrundlage hinzugefügt. Hinweistext zum Bestandsgebäude in Titel 2.3: - Hinweistext mit zusätzlichen Informationen zum Bestandsgebäude hinzugefügt. Wartung PV-Fassade: - Arbeitskarte zum AMEV-Wartungsvertrag auf die Wartung von PV-Fassaden angepasst. Sonstige Anpassungen: - Pos. 2.3.50 - Maße auf "ca. 0,38 m x 2,15 m" korrigiert (vorher: "ca. 0,38 cm x 2,15 cm") - Pos. 2.3.140 - Menge für Ausschnitte auf Anzahl Dauergerüstanker angepasst
Besondere Hinweise:
1. Gegenstand der Ausschreibung / Umfang der Leistungen Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fassadenelementen wie PV- Paneelen, Wellblech- und Streckmetallelementen, Fassadendämmarbeiten, einer Streckmetall-Einhausung inkl. Stahl-Unterkonstruktion, einer Pfosten-Riegel-Fassade, sowie Einbauteilen in Fassadenebene. Zusätzlich sind Aluminium-Wellblech-Elemente eines Bestandsgebäudes zu demontieren, auf die Baustelle zu transportieren und dort wieder zu montieren. Die Fassaden sind als vollständiges System inkl. aller erforderlichen systemverträglichen Befestigungsmittel und Befestigungsteile, Unterkonstruktionen, Abdichtungen und Anschlussarbeiten anzubieten. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und in Kenntnis zu setzen. 2. Bauablauf Der AN ist für das Aufmaß und das Anzeichnen des Fassadenausbaurasters verantwortlich. Es gilt eine besondere Genauigkeit beim Aufmaß der Fassade. Die Fassadenarbeiten beginnen mit der Fertigstellung des Rohbaus und zeitgleich mit weiteren Arbeiten an der Gebäudehülle. Die Montage der Fassade in den für den Bauaufzug freigehaltenen Fensteröffnungen (voraussichtlich 2 Stück) erfolgt zeitlich versetzt. Der Einbau kann erst nach Rückbau des Bauaufzugs gegen Ende der Ausführungszeit stattfinden. Die Abschnittsweise Montage ist in die EPs mit einzukalkulieren. Die Montage ist fassadenweise vorgesehen. Der AG stellt für die Montage ein Fassadengerüst an den Außenfassaden zur Verfügung. Ein Hebegerät wird nicht zur Verfügung gestellt und muss vom AN in der Position der Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden. Das Gerüst wird im Abstand von ca. 60 cm vom Rohbau aufgestellt und mit zusätzlichen Innengeländern ausgestattet. Hierdurch kann die Unterkonstruktion (UK) der Fassade vom Gerüst aus montiert werden. Nach Abschluss der Fensterarbeiten wird das Gerüst fassadenweise zurück gebaut und die Paneele / Elemente können, mit einem Hebegerät nach Wahl des AN, montiert werden. Diese Art der Fassadenmontage ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollen die Paneele über das Fassadengerüst montiert werden so ist die verlängerte Standzeit durch den AN zu tragen. Im Bereich der Fenster sind voraussichtlich noch ca. 25 cm bis zum Gerüst vorhanden. Kosten für Gerüstumbauten auf Wunsch des AN sind, wenn Sie nach Prüfung durch die OÜ für den restlichen Bauablauf möglich sind, durch den AN zu tragen. Ein Anspruch auf Gerüstumbauten besteht nicht. Zum Materialtransport von Kleinteilen können Bauaufzüge an den äußeren Fassaden, bis zum Abbau des Gerüstes, genutzt werden. Im Innenhof sind an den Gerüstlagen Absetzausleger oder -plattformen angebracht. vorläufiges Montagekonzept: - Einmessen und Montieren der Stützenfüße der Streckmetall-Einhausung - Einmessen und Anzeichnen des Ausbaurasters der PV-Fassade auf Grundlage des Vermessungskonzepts - Montage der Pfosten-Riegel-Fassade - Windfang - Montage der Stahlblechtüren im Erdgeschoss - Befestigung der zweiteiligen Montagewinkel der ersten Konstruktionsebene - Dämmen und Abdichten der ersten Konstruktionsebene - Montage der zweiten Konstruktionsebene aus vertikalen und horizontalen Aluminiumprofilen - Demontage und Transport der Wellblech-Fassade von bestehendem Fraunhofer-Gebäude, Freiburg - Montage der Wellblech-Zwischenelemente inkl. Laibung, Sturz und unterem Abschlussblech - Montage der PV-Paneele per Backrail, inkl. Verkabelung und Wechselrichter, sowie der Wellblechfassaden - Montage der Stahlblechtüren und Entrauchungselemente der Dachaufbauten - Montage der Streckmetallfassaden inkl. UK und Dämmung der Dachaufbauten, sowie der Steigleitern - Nachlaufende zusätzliche Reinigung der kompletten Fassaden Der genaue Bauablauf ist im Zuge der Erstellung des Baufristenplans durch den AN mit dem Gewerk "Fenster+Außentüren", "Dachabdichtungsarbeiten" und "Elektroarbeiten", sowie der Objektüberwachung abzustimmen. 3. Schnittstellen der Fassadenarbeiten Es besteht eine hohe Verantwortung hinsichtlich der exakten Vermessungs- und Montageleistungen. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall Bauarbeiten Dritter zuzulassen und seinen Bauablauf daraufhin abzustimmen. Der AN ist zur Mitwirkung bei der Koordinierung aller gleichzeitig laufenden Arbeiten verpflichtet. Auf dem Baufeld werden im Rahmen des Projektes während der Fensterarbeiten weitere Arbeiten durchgeführt. Im Wesentlichen betrifft dies die im Folgenden benannten Arbeiten: - Rohbauarbeiten - Gerüstarbeiten - Dachabdichtungsarbeiten - Wasser- und Abwasseranlagen - Elektroarbeiten / Blitzschutz - Innenausbau / Rohbauinstallationen TGA - Fensterarbeiten - Stahlbauarbeiten Für die PV-Fassade und deren weitere Komponenten sind Abstimmungen mit den Gewerken Elektro, Blitzschutz und Gebäudeautomation sowie der Fachplanung Elektro im Zuge der "WMP Elektro" zu führen und die Planung einzubinden. 4. Vermessung Durch den Vermesser des AG werden im Rohbau Achsen und Höhenpunkte an zentralen Stellen im Gebäude eingemessen und vorgegeben. Auf dieser Grundlage muss der AN sämtliche für die Ausführung erforderlichen Einmessarbeiten selbst durchführen. Gemäß Vermessungskonzept werden die Höhenpunkte jeweils an den Stahlbetonwänden an mehreren Stellen pro Geschoss angebracht. Je Fassadenfläche wird in jedem Geschoss eine Achse pro Außenwand und eine etwa mittig im Gebäude angebracht. Auf Grund der Terminplanung müssen die Konstruktionen teilweise zu einem Zeitpunkt gefertigt werden, wenn der Rohbau noch nicht fertig gestellt ist. Die Fertigung erfolgt daher anhand theoretischer Maße unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN. Die Fertigungsmaße sind auf dieser Grundlage durch den AN zu ermitteln. In Abhängigkeit vom Baufortschritt kommt es zu mehreren Aufmaßterminen, die fortschreitend in die Werkplanung mit einfließen sollen. Bevor der AN mit der Montage der hinterlüfteten Fassade beginnt, ist eine Überprüfung der Maßhaltigkeit durch ein Aufmaß und Soll-/Ist-Vergleich rechtzeitig durchzuführen. Bei Abweichungen der ausgeführten Elemente außerhalb der Toleranzen nach Vorgabe der Planung sind diese dem AG unmittelbar anzuzeigen mit genauer Darstellung der Abweichungen. Die Montage der Fassaden muss flucht- und lotrecht über alle Geschosse erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen. Es ist eine hohe Maßgenauigkeit für den gesamten Einbau notwendig. Die PV- Fassade ist ein starres System mit minimalen Fugen und kann keine Toleranzen aufnehmen. Alle Bauteile der vertikalen Gebäudehülle (Fenster, Bekleidungen, Geländer, Sonnenschutz, u.a.) sind Bestandteile einer Gesamtfassade. All diese Bauteile, von verschiedenen Unternehmern gefertigt und montiert, bilden eine geschlossene Einheit mit definierten Toleranzen an den Gewerksübergängen. Dem gewerkübergreifenden Einmesskonzept ist somit höchste Priorität beizumessen. Dies ist gemeinsam mit allen Beteiligten (Unternehmer, Bauleitung und Planer) unter der Führung und Leitung der örtlichen OÜ festzulegen. Die Umsetzung hat durch alle beteiligten Unternehmer gemeinsam zu erfolgen. 5. Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. 6. Statische Verantwortung, Funktionstüchtigkeit Die Verantwortung für die Statik liegt beim ausführenden Unternehmer. Sämtliche Bauteile inkl. deren Verankerung am Rohbau sind so zu konstruieren, dass alle Bauteile in Bezug auf Stabilität, Dichtigkeit und Funktionstüchtigkeit alle Anforderungen vollumfänglich erfüllen können. Mögliche Verformungen und Bewegungen am Rohbau sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. 7. Material Die Auslegung der Werkstoffe für Konstruktion einschließlich aller Verbindungs- und Montageelemente hat gemäß den gültigen Materialnormen zu erfolgen. 8. Verträglichkeit verwendeter Baustoffe Der AN hat zu gewährleisten, dass alle verwendeten Baustoffe und Baumaterialien, gleicher und/oder verschiedener Hersteller, aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sind. 9. Kontaktkorrosion Soweit sich Materialien mit verschiedenen elektronischen Potentialen treffen, müssen unter allen Umständen geeignete Isolierstoffe zur Vermeidung von Korrosionsschäden und Unterbrechung der Leitfähigkeit eingelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Isolierstoffe folgende Eigenschaften aufweisen: - nicht altern, verspröden, rissig werden - keine Feuchtigkeit aufnehmen - bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend druckfest sind - nicht korrodierend auf Metall wirken Durch die oben erwähnten Maßnahmen ist sinngemäß zur Vermeidung von so genannten Spaltkorrosionen besonders im Bereich von Spalt, Niet-, Schrauben- und Laschenverbindungen, wo mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ungenügende Passivität des Werkstoffes zur Folge hat, zu verfahren. 10. Anschlüsse und Hohlräume Alle Hohlräume innerhalb der Konstruktion, sowie bei allen Anschlüssen, sind durch den Unternehmer mit Wärmedämmmaterial sauber und satt zu stopfen. Diese Leistungen sind nicht detailliert aufgeführt, gehören aber zu einer fachgerechten Leistung von Fassaden- und Fensterelementen und sind somit in die Einheitspreise der Flächen einzurechnen. 11. Montageleitung / Baukoordinationssitzungen Die Regelung der Präsenz des Chefmonteurs oder Montageleiter, welcher der direkte Ansprechpartner der örtlichen Bauleitung ist und auch an den regelmäßigen Bau-Koordinationssitzungen teilnimmt ist bei der Startsitzung gegenseitig zu vereinbaren und ist Bestandteil des Angebotes / Werkvertrages. 12. Anweisungen Es ist den vom Unternehmer auf der Baustelle Beschäftigten ausdrücklich untersagt, irgendwelche Anweisungen von Drittpersonen entgegenzunehmen. Zuständig für die Erteilung von Anweisungen ist allein die örtliche Bauleitung. 13. Transporte Der Unternehmer hat anhand der Pläne die Transportmöglichkeiten auf der Baustelle, insbesondere im Gebäude zu überprüfen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Größere Transporte und Materiallieferungen sind der Bauleitung zu melden. 14. Prüfungen und Zertifikate Für die angebotene Konstruktion müssen alle Systemprüfzeugnisse auf Anforderung vorgelegt werden. Können die angeforderten Prüfzeugnisse bzw. Nachweise nicht vorgelegt werden, so können entsprechende Prüfungen bei einem anerkannten Prüfinstitut vom Planer verlangt werden, ohne dass zusätzliche Kosten vom Auftragnehmer berechnet werden können. 15. Prototypen und Musterelemente Sofern Musterelemente erforderlich sind, bzw. im Leistungsverzeichnis gefordert werden, hat der Auftragnehmer die Anfertigung nach Auftragsvergabe zu veranlassen. Der AN darf erst mit der Werkstattfertigung beginnen, wenn die Profilmuster sowie die Werkstatt- und Montageplanung des AN durch den Architekten freigegeben wurden. Die Prototypen und Musterelemente haben exakt der Serienausführung zu entsprechen. Für Verzögerungen bei der Serienmontage, die der Auftragnehmer durch schleppende oder fehlerhafte Bearbeitung der Musterelemente verschuldet, kann von diesem keine Terminänderung abgeleitet werden. 16. Besprechungen Besprechungen zwischen Planern und Auftragnehmern finden grundsätzlich in den Büros am Geschäftssitz des Auftraggebers oder im örtlichen Baubüro statt. 17. Zeugnisse und Zulassungen Sämtliche bauaufsichtlich geforderten Zeugnisse und Zulassungen wie z.B. Baustoffgüteprüfungen oder Zulassungen für Einbauteile sind durch den AN beizubringen. Bauaufsichtlich geforderte Güteversuche und solche, die von der OÜ als notwendig erachtet werden, sind vom AN durchzuführen. 18. Schutzrechte Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob durch die von ihm angebotene Konstruktion vorhandene Schutzrechte verletzt werden. Eventuell vorhandene Ansprüche aus Schutzrechten anderer sind vom Auftragnehmer abzuklären und zu erfüllen. Aus diesem Zusammenhang entstehende Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Haftung oder Mithaftung des Auftraggebers, sowie der Planer bleibt ausgeschlossen. 19. Schutzvorkehrungen / Schutz der Leistungen bis zur Abnahme Die sichtbar bleibenden Oberflächen aller Materialien, Fenster-und Fenstertürbauteile, Fensterleibungen, -bänke und Raffstoreanlagen, einschließlich der Oberflächenbehandlung sowie auch nicht sichtbar bleibende, aber sonst empfindliche Stellen der Materialien und Bauteile (z.B. Wärmedämmung), müssen während der Fertigung, dem Transport, der Montage und während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme der Leistungen vor Korrosion, mechanischen und/oder chemischen Beschädigungen, Witterungs- und Fremdeinflüssen (Wasser, Beton, usw.) sowie Verunreinigungen geschützt werden. Dies gilt in erhöhtem Masse für die Bauteile, welche in viel beanspruchten Durchgangsbereichen liegen. Die Auswahl des Schutzmaterials erfolgt in ausschließlicher Verantwortung des AN. Dabei sind die Richtlinien der Hersteller genauestens zu beachten. Die Verträglichkeit des Schutzmaterials mit den übrigen Materialien muss vom AN geprüft und gewährleistet sein. Es darf während der Schutzdauer, auch bei starker Sonneneinstrahlung/UV-Belastung, kein Materialwechselfluss stattfinden und es dürfen keinerlei Rückstände auf den Bauteilen zurückbleiben, welche die Endreinigung erschweren würden. Beim Transport darf es keine mechanischen Beschädigungen durch das Schutzmaterial geben (z.B. Verpackung von Bauteilen). Die Schutzvorkehrungen müssen während der ganzen Montagedauer bis zur Endabnahme der Fassaden durch den AN unterhalten, gegebenenfalls ergänzt und/oder erneuert werden. Die Entfernung der Schutzvorrichtungen und/oder des Schutzmaterials darf nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers bzw. der örtliche OÜ und erst vor der Schlussabnahme erfolgen. Sämtliche Türen müssen unverzüglich nach der Montage mittels geeigneten dauerhaften und stabilen Materialien geschützt werden. Um Schäden zu vermeiden müssen sämtliche zu öffnende Teile an den Fassaden während der Bauzeit bzw. bis zur Abnahme mittels einer provisorischen Verriegelung, die nicht von anderen Bauarbeitern geöffnet werden kann, geschlossen werden. Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme in ganz besonderem Maße vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen! Eingebaute Teile sind zu schützen. Bauteile mit Beschädigungen, Kratzer jeglicher Art sind vom AN nach vorheriger Absprache mit dem Bauherrn vor der Schlussabnahme auszutauschen bzw. mit geeigneten Maßnahmen zu beseitigen, so dass eine einwandfreie und unbeschädigte Fassade übergeben werden kann. 20. Reinigung Alle Metall-/Glasoberflächen sowie Nuten, Falze und Beschläge im Innen- und Außenbereich sind vor der Abnahme mit Wasser (unter Zusatz von nicht aggressiven Mitteln) sauber zu reinigen. Hierbei sind die entsprechenden Richtlinien zu beachten. Um irreparable Verunreinigungen durch Bauschmutz etc. zu vermeiden wird auf die Zweckmäßigkeit von notwendigen Zwischenreinigungen durch den AN bis zur Abnahme hingewiesen. Die notwendigen Reinigungen sind zu erbringen und beinhalten unter anderem folgendes: - Glaskleber, Etiketten und sonstige Beschriftungen sind zu entfernen, - Montage-Verunreinigungen (Farbe, Fett-Abdrucke, Silikonrückstände, usw.) sind absolut rückstandsfrei zu entfernen, - Bauverunreinigungen sind laufend zu entfernen, - Staub ist aus den Glasfälzen und Fenster-/Türfälzen zu entfernen, - sämtliche Schutzvorrichtungen und Schutzfolien sind nach Anweisung des Auftraggebers (OÜ) zu entfernen Nach Entfernung der Schutzvorrichtungen und Schutzfolien ist eine Reinigung zur Abnahme der Fenster von außen und innen durch den AN in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der OÜ durchzuführen. Die Reinigung der verschiedenen Materialen hat strikt nach den Vorschriften der Materiallieferanten und den Oberflächenvergütungsfirmen zu erfolgen. 21.Dehnungen infolge Temperatur- und Witterungseinfluss Sämtliche Konstruktionen müssen gewährleisten, dass alle Temperaturbewegungen der Außenwandbauteile spannungsfrei und geräuschlos ausgeglichen werden können. Die Fensterbauteile sind so zu konstruieren, dass die Bewegungen der verschiedenen Bauteile und Materialien, hervorgerufen durch Feuchte- und Temperatureinflüsse, unter Berücksichtigung von Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, Größe, Orientierung und Lage in den Fassaden, geräuschlos bleiben. Alle konstruktiven Verbindungen sind zu dämpfen, um Geräuschentwicklungen durch unterschiedliche Bewegungen zu verhindern. Knackgeräusche dürfen bei den Fenstern und Anschüsse auf keinen Fall auftreten. Blechteile, die schräg oder horizontal eingebaut werden, sind rückseitig durch eine Antidröhnbeschichtung zu entdröhnen. 22.Schutz gegen Hagel Alle sichtbaren und exponierten Bauteile, Elemente und Bekleidungen der Außenhülle des Gebäudes (einschließlich aller horizontalen, geneigten und vertikalen Flächen) müssen mindestens die Hagelwiderstandsklasse HW2 erfüllen, soweit nicht in den Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Durch Hagelschlag dieser Intensitätsstufe dürfen an den verbauten Materialien, Konstruktionen und deren Systemkomponenten keine funktionsbeeinträchtigenden Schäden, mechanischen Blockaden, Brüche, Risse, bleibenden Verformungen (Dellen im Sichtbereich) oder Undichtigkeiten entstehen. Alle Bauteile sind konstruktiv und mechanisch so zu dimensionieren, zu unterfüttern und zu befestigen, dass sie den auftretenden kinetischen Lasten schadlos widerstehen. Der Nachweis der Hagelwiderstandsfähigkeit ist vom Auftragnehmer (AN) durch anerkannte Zertifikate (z. B. Eintrag im Hagelregister oder Prüfzeugnisse akkreditierter Prüfinstitute) zu erbringen und ist von dem Bieter in die entsprechenden Einheitspreise der jeweiligen LV-Positionen einzukalkulieren. 23.Normen und Richtlinien Für die Ausschreibung gelten die ZTVs der ausführenden Gewerke. Ergänzend zu unten stehenden Angaben gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
1. Gegenstand der Ausschreibung / Umfang der Leistungen
4 Pfosten-Riegel-Fassade
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Pfosten-Riegel-Fassade
1 Grundlagen 1.1 Allgemein Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen beschreiben eine Pfosten-Riegel-Fassade aus Aluminium. Die Verglasung wird durch ein aufgeschraubtes Basisprofil, Dämmprofil und einer Glashalteleiste vor das Tragsystem eingeklemmt. Das Basisprofil wird mit Edelstahlschrauben befestigt (Warmbereich). Dämmprofil und Glashalteleiste (Kaltbereich) werden über Schrauben im Schraubenkanal des Basisprofils befestigt. Die thermische Trennung von Basisprofil und Glashalteleiste ist unbedingt einzuhalten. Durchgehende Verschraubungen in das Tragprofil sind nicht zulässig. 1.2 Hinweise Ausführung und Konstruktion Die Verankerungs-/ Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen. Der Einbau von der Pfosten- Riegel- Fassade ist so abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen. Die Erstreinigung von der Pfosten- Riegel -Fassade, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern. Blechflächen sind zu entdröhnen. 1.3 Zeichnungen Die in der Leistungsbeschreibung beiliegenden Pfosten- Riegel-Fassaden Übersicht dienen der Darstellung der Feldeinteilungen. Die genaue Aufteilung und Dimensionierung der Pfosten- Riegel- Fassade ist in der Werkstattplanung darzustellen und mit den Architekten abzustimmen. Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über Profilquerschnitte gemacht sind, können die zur Ermittlung der Querschnitte notwendigen Angaben der Pfosten- Riegel- Fassade übersicht entnommen werden. Die zu verschiedenen Positionen beigefügten Detailskizzen dienen als Anhaltspunkt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. 1.4 Statische Anforderungen Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Sie müssen geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen. Die Windlasten sind in Abhängigkeit von der Einbauhöhe über Grund nach DIN 1055 Teil 4 und Teil 5 anzusetzen. Durchbiegungen der Pfosten fzul. = L/200 max. jedoch 15 mm. Durchbiegungen für Mehrscheibenisolierglas im Bereich einer Glaskante fzul. max. 8 mm. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach: DIN 1055 Teil 4 für Windlasten, DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe, DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Sind Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich, sind diese anzugeben. Verkehrslasten als Horizontallasten. Bei der Bemessung der Tragglieder ist gemäß VOB Teil C eine von innen wirkende Horizontallast von 1kN / m auf horizontale Brüstungsriegel zu berücksichtigen, sofern diese dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind. Besondere Belastungen sind zu berücksichtigen. Höhere Beiwerte nach DIN 1055 in den Eck- und Randbereichen. Schneelasten auf den Dachflächen. Freiburg liegt in der Windlastzone 1. Höchster Punkt der Pfosten- Riegel- Fassade bei ca. 3,45 m 1.5 Befestigung Über das Befestigungsmittel müssen Kräfte in und senkrecht zur Fenster- und Fassadenebene in den Baukörper abgeleitet werden. Die Wahl des Befestigungsmittels ist auf die Fassade und auf das Außenwandsystem abzustimmen. Die Bewegungen, sowohl aus der Längenänderung der Fenster- und Fassadenwände, als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Baukörper müssen ungehindert aufgenommen werden können. Für die Befestigung und Verankerung von Fensterwänden gilt sinngemäß DIN 18 056 "Fensterwände; Bemessung und Ausführung." Die Anschlussfugen müssen auf die Schallschutzforderungen abgestimmt sein. Dehnstöße von Elementen untereinander sind mit APTK Dehnprofilen und äußerer dauerelastischer Versiegelungsfuge vorzusehen. Vorhandene Gebäudedehnfugen sind in den Fenster- und Fassadenelementen konstruktiv zu berücksichtigen. Alle Bewegungen, sowohl durch die Wärmedehnung der Fassade, wie auch durch Formänderungen des Rohbaues, sind am Bauwerk aufzunehmen, ohne Verspannungen in die Fassade zu übertragen. Die auftretenden Rohbau- und Stahlbauverformungen sind eigenverantwortlich beim Statiker zu erfragen und bei der Ausführung zu berücksichtigen. Toleranzen bzw. Verformungen aus dem Rohbau und dem Stahlbau sind aufzunehmen, eine vernünftige und fachgerechte Montage ist sicherzustellen, eine lückenlose Prüfung der Befestigungen seitens der Bauleitung (besonders bei Schweissarbeiten und Verdübelungen) ist zu gewährleisten, sämtliche Befestigungsmittel müssen zugelassen sein, die entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen sind vor dem Einbau vorzulegen. Für alle Verdübelungen sind Auszugsversuche vor Ort entsprechend den Anforderungen des Prüfingenieurs durchzuführen. Über diese Prüfungen ist ein Prüfprotokoll zu führen. Die Montage der Fenster- und Fassadenelemente  erfolgt mit einer max. zulässigen Toleranz in Achse Flucht und Höhe - bezogen auf die Geometerfestpunkte - von 2 mm. Bei allen Elementen, Konsolen, Fassaden, Verkleidungen (außen) ist eine geprüfte Statik über die Befestigungen vorzulegen. Danach ist zu arbeiten, sie muss vor Ort vorliegen. Unterkonstruktionen zum Einbau der eigentlichen Fassadenkonstruktion müssen absolut flucht- und lotgerecht ausgerichtet sein und sind an die einbetonierten Einbauteile sicher anzuschließen. 1.6 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und nach EN 12208 klassifiziert sein. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung gem. DIN EN 12208 9A muss nach gewiesen werden Die Fugendurchlässigkeit der Fenster muss nach EN 1026 geprüft und nach EN 12207 klassifiziert sein. Für die Zuordnung der Klassen vorhandener Nachweise gem. DIN 18055 können die Korrelationstabellen der EN 12207 und EN 12208 verwendet werden. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung. Schlagregenbeanspruchungsgruppe: 3 Luftdurchlässigkeitsklasse: min. 3 1.7 Anforderungen an den Feuchteschutz Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser sind zu begrenzen. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit. Der raumseitige Laibungs- Anschlussbereich muss eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besitzen. Dazu kann Beiblatt 2 zur DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele" angewendet werden. Dieser Nachweis ist rechtzeitig vor Auftragserteilung zu führen. 1.8 Wärmeschutz Es gelten die konkreten sich aus dem Wärmeschutztechnischen Nachweis ergebenden U-Wert und Spezifikationen für diese nach DIN 14351-1 in Verbindung mit der DIN EM ISO 10077-1. Die Werte sind gem. GEG 2020 und gem. DIN 4108-2 nachzuweisen. Das gilt insbesondere für alle U-Werte, Fugendurchlässigkeit und Gesamtenergiedurchlassgrade und Lichttransmissionsgrade von Verglasungen. Nachzuweisen ist der Ucw- Wert der Pfosten- Riegel- Fassade nach DIN EN ISO 12631 und nicht der Ug- Wert des ausgeschriebenen Glases. PRF - 3 fach WSV Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m²*K (inkl. Blechpaneele) g-Wert Scheibe: 0,5 g- Wert Korrektur: 0,90 Lichttransmissionsgrad: 0,69 Ug- Verglasung (W/m²*K): 0,70 Sonderverglasung: Nein 1.9 Sonnenschutz Die Pfosten- Riegel- Fassade erhält im Bereich der Außenwand (SO-Fassade) eine Raffstoreanlage für den Sonnenschutz. 1.10 Schallschutz Es gibt keine Schallschutzanforderungen an die Pfosten- Riegel- Fassade. Der Schallschutz muss nur im Bereich von schutzbedürftigen Räumen (Büroräume, ausgenommen Großraumbüros) erfüllt werden. Siehe Schallschutzkonzept der Bauphysik. 1.11 Oberflächenschutz Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtung restlos entfernen lässt. Aluminium Aluminiumbauteile sind gem. DIN 17611 zu eloxieren. Untenstehende Korrosivitätskategorie gem. DIN EN ISO 12944 sind zu beachten. Korrosivitätskategorie Innenbauteile: C1 Korrosivitätskategorie Außenbauteile: C3 Schutzdauer: high, größer 15 Jahre Stahl Zur Vermeidung von Korrosion von Stahlteilen ist durch den AN ein Korrosionsschutzsystem zu wählen und auszuführen, welches folgende Anforderungen gem. DIN EN ISO 12944 erfüllt: Korrosivitätskategorie Innenbauteile: C1 Korrosivitätskategorie Außenbauteile: C3 Schutzdauer: high, größer 15 Jahre Das Korrosionsschutzverfahren/-system von sichtbaren Stahlteilen muss kompatibel mit den aufgebrachten Oberflächenfarbbeschichtungen sein. Das zur Verwendung kommende Korrosionsschutzsystem ist dem AG im Zuge der Werkstattplanung schriftlich mitzuteilen. Der Nachweis des aufgebrachten Korrosionsschutzsystems ist dem AG nach Fertigstellung zu übergeben. Werden nichtrostende Stähle/Bauteile verwendet, sind Stähle mit einer bauaufsichtlichen Zulassung zu verwenden. Verzinkungen sind als Feuerverzinkung (Stückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461 undDIN EN ISO 14713-1/-2 auszuführen. Bei tragenden Bauteilen ist zudem die DASt-Richtlinie 022 zu beachten. Verbindungsmittel Alle Verbindungsmittel sind auf das jeweilige Korrosionsschutzsystem abzustimmen oder es sind nichtrostende Verbindungsmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Der Nachweis der eingebauten Verbindungsmittel ist dem AG nach Fertigstellung in Form von Lieferscheinen zu übergeben. Verzinkungen von Verbindungsmittel sind feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 10684 auszuführen. 1.12 Dichtungen Fassadendichtungen Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem EPDM-Material als Aufsteckdichtung ohne Durchbrüche in der Dichtebene ausgeführt werden. Anfallendes Kondensat muss durch im Dichtungssystem integrierte Kanäle gesammelt und nach außen abgeleitet werden. Die Entwässerung hat feldweise zu erfolgen. Sichtbare Stanzungen oder Fräsungen in Deckprofilen sind nicht zulässig. 2 Ausstattung Pfosten- Riegel - Fassade Material: Aluminium, EV1 Dichtungen: 3 Dichtungsebenen, EPDM Dichtungen, Farbton schwarz Konstruktion: zwei Riegel je Feld, mit ausgedämmten Anschlussblechpaneelen zum Rohbau jeweils über bzw. unter den Riegeln sowie als Wandanschlüsse, vollflächige Festverglasung zwischen den Riegeln, 2-flügelige Tür mit darüber liegendem Kipp-Oberlicht. Riegel: Breite: ca. 50 mm Tiefe: ca. 50 mm Pfosten: Breite: ca. 50 mm Tiefe: ca. 50 mm PRF-Gesamt: Tiefe: bis ca. 145 mm Tiefe inkl. Raffstorekasten: max. 300 mm Zur Verringerung der Profilstärken ist es möglich die Riegel an die dahinter liegenden Stahlstützen zu befestigen. Die Befestigung muss verdeckt ausgeführt werden. Die Abmessungen sind vom AN nach Beauftragung statisch zu überprüfen und nachzuweisen und gemäß statischer Erfordernis einzubauen. Pfosten und Riegel sind immer in der gleichen Tiefe zu dimensionieren. Die hier genannten Abmessungen geben nur eine grobe Orientierung für maximale Kennwerte. Statisch erforderliche Verbindungen/Stöße von Profilen sind statisch nachzuweisen und immer vollständig verdeckt herzustellen. Die Lage erforderlicher Stöße ist mit dem AG abzustimmen. Tragkonstruktionen aus Holz, in nicht sichtbaren Bereichen, müssen immer von nicht brennbarer Dämmung umgeben sein. Die einzelnen Lamellen der Hölzer müssen eine astfreie Qualität aufweisen. Äste in den Sichtflächen sind nicht zulässig 2.1 Beschläge Die Beschläge müssen nach DIN 18 357 und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet, die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen. Es sind systemkonforme Beschläge und Zubehörteile einzusetzen. Bei isolierten Konstruktionen dürfen durch die Verriegelung und durch die Zubehörteile keine Wärmebrücken entstehen. Die Beschläge sind hinsichtlich Fabrikat, Material, Oberfläche und Form für die gesamte Baumaßnahme einheitlich auszuführen. 2.2 Beschläge Oberflächen, Material Alle Beschläge sind in Edelstahl, V2A, Oberfläche matt gebürstet auszuführen. 2.3 Öffnungsfunktionen - 2-flg. Drehflügel-Tür - Kipp-Oberlicht-Fenster 2.4 Verglasung 2.4.1 Glasdicken Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist, ist in den einzelnen Positionen darauf hinzuweisen. 2.4.2 Glaseinbau Die Lastabtragung des Eigengewichts der Verglasung darf nur über einen Riegel- bzw. Rahmenteil erfolgen. Das Eigengewicht der Verglasung muss über 2 St. ca. 80 - 100 mm breite Glasträger über die gesamte Scheibendicke ohne Durchdringung der inneren Dichtebene abgetragen werden. In diesem Bereich muss die durchgängige Glasfalzentwässerung und Belüftung gewährleistet sein. Die Abdichtung nichttransparenter Ausfachungen erfolgen sinngemäß. 2.4.3 Befestigung und Ausführung von Pressleisten bei Fassadensystemen Außenseitige Aluminiumpressleisten müssen mit Blechschrauben, Mindestgröße ST 5,5, mit angepresster Dichtscheibe ausgeführt werden. Die Verschraubung darf die Dichtebene nicht durchbrechen und muss in einem durchlaufenden Aluminiumschraubkanal befestigt sein. Die Fugen zwischen Riegel- und Pfostenpressleisten müssen dauerhaft und optisch einwandfrei durch ein zusätzliches Dichtungsteil ausgeführt werden. Eine direkte Verschraubung der Glashalteleisten ohne thermische Trennung direkt in die Tragkonstruktion ist nicht zulässig. 2.4.4 Zusätzliche Ausstattungen der Fenster Die Fensterrahmenquerschnitte müssen so dimensioniert werden, dass die geplanten Zusatzausstattungen fachgerecht integriert werden können. 2.4.5 Blechpaneele Die Blechpaneele sind als Anschlusspaneele zum Rohbau der Pfosten-Riegel-Fassade mit Glattblech, in sichtbaren Bereichen pulverbeschichtet RAL 9006, ausgedämmt mit PU WLS 025, auszubilden. 2.5 Anschlüsse / Pfosten- Riegel Fassadenanschlüsse 2.5.1  Anschluss zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen genügen. Ein dauerhafter Schutz des Anschlusses und des Fensters ist sicherzustellen. Der Anschluss muss einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite haben. Eine Vorbehandlung der Fugenflanken ist im Bereich der Abdichtung, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Dichtfunktion, im Einzelfall auszuführen. Zwischenräume (Hohlräume) und Anschlussfugen sind allseitig mit einem PUR / PIR Dämmstoff Wärmeleitfähigkeit von < 0,025 W/(mK) auszufüllen, mit Folien winddicht zu schließen und mit elastischem Dichtstoff zu versiegeln. 2.5.2 Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Zugrunde gelegt wird DIN 18 195 Teil 5. Die Abdichtung ist 15 cm über die Oberfläche der waagrechten Schutzschicht, des Belages oder der Überschüttung hochzuführen. Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann entsprechend den "Flachdachrichtlinien" des deutschen Dachdeckerhandwerks die Anforderung auf 5 cm verringert werden. Sonderregelungen, wie niveaugleiche Schwellen sind zu vereinbaren und deren Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Bei Behinderten und alten Menschen ist DIN 18 024 Teil 2 maßgeblich. Im besonderen ist darauf zu achten, dass die Schwellen nicht scharfkantig sind. 2.5.3 Ganzglasecke Ausführung einer Ganzglasecke durch Stufenscheibenisolierglas mit UV- beständigem Randverbund, Kanten gefast bzw. geschliffen, Füllschnur mit Versiegelung oder vergleichbar. Glas rückseitig emailliert, Farbe nach Wahl AN nach Bemusterung.
1 Grundlagen
4.1 Pfosten-Riegel-Fassade
4.1
Pfosten-Riegel-Fassade
5 Stahlblechtüren und Einbauten
5
Stahlblechtüren und Einbauten
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Lieferung und der Einbau von Stahlblechtüren, teilweise mit Glaseinsätzen, in der Fassade, die in nachfolgenden Positionen beschrieben werden. Die Türen sind als vollständiges System inkl. aller erforderlichen systemverträglichen Befestigungsmittel, Befestigungsteile und Anschlussarbeiten unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Richtlinien sowie der einschlägigen Herstellervorschriften, die zu einer funktionsfähigen, kompletten Leistung erforderlich sind, anzubieten. Die Ausstattungen der Türen werden in nachfolgenden Positionen beschrieben. Im Folgenden wird die Türgrundkonstruktion beschrieben. Bei allen in den Leistungspositionen beschriebenen Türelementen sind die Systembeschreibung und die nachfolgenden Angaben zu berücksichtigen, etwas anderes gilt nur dann, wenn die Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten. 1. Zargen Stahlzarge für dünngefälztes Türblatt, Blechdicke min. 2 mm, mit Mineralwolle hinterfüllt und verdeckt im Zargenfalz befestigt, Oberfläche verzinkt und lackiert, 3D-verstellb. Bandaufnahmen, Türdichtung mit verschweißten Gehrungsecken. Zargenart nach jeweiliger Position. 2. Türblätter Stahlblech-Türblatt, doppelwandig, ausgesteift, Blechdicke min. 1,5 mm, Türblattdicke ca. 65 mm, je nach Anforderung an die Tür, Dünnfalz, Oberfläche verzinkt und lackiert. 3. Ausstattung Es sind systemkonforme Schlösser, Beschläge und Zubehörteile einzusetzen. Die Beschläge sind, nach DIN EN 1906, in der Benutzerkategorie 3 auszuführen. Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in den Positionsbeschreibungen nicht besonders erwähnt, sind jedoch in jeden Fall mitzuliefern. Aufdrucke und Gravierungen im Sichtbereich sind nicht zulässig. Die Beschläge sind hinsichtlich Fabrikat, Material, Oberfläche und Form für die gesamte Baumaßnahme einheitlich auszuführen , weil im gesamten Projekt aus optischen Gründen und zur Gleichbehandlung bei der Bedienung- und Wartung eine einheitliche Ausführung erforderlich ist. Bei elektr. Ausstattungen von Türen ist das Vorrüsten des elektr. Anschlusses, einschließlich Verkabelung in der Tür, vom AN zu erbringen. Die Vorrichtung umfasst alle zum Einbau der Kontakte erforderlichen Leistungen, wie Kabelübergänge, Bohrungen, Fräsungen, Schraubgewinde, etc.. Kabelaustritt oben (Sturzbereich) bzw. wird die genaue Lage wird im Zuge der Montageplanung abgestimmt. Die Kabelführung hat verdeckt in den Profilen und in Leerrohren bis zum Anschlusspunkt zu erfolgen. Zwischen festen und beweglichen Türteilen erfolgt die Kabelführung in verdeckten Kabelübergängen. Die Inbetriebnahme sämtlicher elektrischer Antriebe erfolgt gemeinsam mit dem Gewerk Elektro. 3.1 Beschläge 3.1.1 Oberflächen, Material Alle Beschläge sind in Edelstahl, V2A, Oberfläche matt gebürstet, gem. DIN 1906, auszuführen. Benutzerkategorie: 3 3.1.2 Schloss und Schließtechnik Schlösser sind gem. DIN 18250 bzw. DIN 18251 auszuführen. Vorrichtungen für Profil-/Blindzylinder etc. und Schlösser im Türblatt und in der Zarge einschl. Schlosskasten und Schließblech sind grundsätzlich und gemäß Leistungspositionen anzulegen. Zylinder werden bauseits geliefert und eingebaut. 3.1.3 Türbänder Es sind dreiteilige 3D-Anschraubbänder aus Edelstahl V2A in Objektqualität, mind. 3 Stück pro Türflügel zu verwenden. Die genaue Anzahl ist vom AN entsprechend den zu erwartenden Lasten zu wählen. Ohne den Türflügel auszuhängen muss eine Feinjustierung und ein Dichtungsandruck möglich sein. Mit Aushängesicherungsbolzen in die Zarge eingeschweißt oder geschraubt, Stahl-Sicherungsbolzen auf der Bandseite bei Feuer- und Rauchschutztüren. 4. Oberflächenschutz 4.1 Stahl Zur Vermeidung von Korrosion von Stahlteilen ist durch den AN ein Korrosionsschutzsystem zu wählen und auszuführen, welches folgende Anforderungen gem. DIN EN ISO 12944 erfüllt: Korrosivitätskategorie: C3 Schutzdauer: lang, größer 15 Jahre Das Korrosionsschutzverfahren/-system von sichtbaren Stahlteilen muss kompatibel mit den aufgebrachten Oberflächenfarbbeschichtungen sein. Das zur Verwendung kommende Korrosionsschutzsystem ist dem AG im Zuge der Werkstattplanung schriftlich mitzuteilen. Der Nachweis des aufgebrachten Korrosionsschutzsystems ist dem AG nach Fertigstellung zu übergeben. Werden nichtrostende Stähle/Bauteile verwendet, sind Stähle mit einer bauaufsichtlichen Zulassung zu verwenden. Verzinkungen sind als Feuerverzinkung (Stückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461 undDIN EN ISO 14713-1/-2 auszuführen. Bei tragenden Bauteilen ist zudem die DASt-Richtlinie 022 zu beachten. 4.2 Korrosionsfreiheit von Verbindungsmitteln Es sind nichtrostende Verbindungsmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Der Nachweis der eingebauten Verbindungsmittel ist dem AG nach Fertigstellung in Form von Lieferscheinen zu übergeben. Verzinkungen von Verbindungsmittel sind feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 10684 auszuführen. 5. Bauteilanschlüsse Sämtliche Bauteilanschlüsse aller Türen sind systemgerecht nach Herstellerangaben auszuführen. Befestigungsgrund nach jeweiliger Position. Zur Verhinderung von stehendem Wasser, im Bauzustand, auf der oberen, äußeren Abdichtung sind Dämmkeile unter der Abdichtung anzuordnen, die mindestens die ausgedämmte Fuge zwischen Betonwand und Türrahmen überdecken. Die zum Ankleben der oberen Dichtbänder benötigte Betonfläche ist durch Reinigen und Glätten vorzubereiten. 6. Schallschutz Die Schallschutzanforderungen der Türelemente sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen. 7. Brandschutz Die Brandschutzanforderungen der Türelemente sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen. 8. Wärmeschutz Die Wärmeschutzanforderungen der Türelemente sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen. 9. Dichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Konstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung,
5.1 Stahlblechtüren
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Stahlblechtüren
5.2 Einbauten
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Einbauten
6 Stundenlohn und Dokumentation
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Stundenlohn und Dokumentation
6.1 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten