Rückbau Heizöltank
Instandsetzung Sprinkleranllage Mechernich
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen Zugang Liegenschaft UTA Der Zugang und Zutritt zur Untertageanlage erfolgt über die Wache Bleiberg-Kaserne und im Weiteren über den Zufahrtsbereich Ost oder in berechtigten Fällen über den Zufahrtsbereich West in unmittelbarer Nähe zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich. Unterirdische Arbeiten erfordern grundsätzlich eine arbeitstägliche An- und Abmeldung bei der Bundeswehrfeuerwehr Mechernich UTA und der Technischen Warte sowie das Mitführen von Sauerstoff-Selbstrettern durch jede Person. Diese werden entweder durch den Auftraggeber bereitgestellt oder müssen bei der Bundeswehr empfangen werden. Die Selbstretter sind ständig am Mann zu führen bzw. unmittelbar an den Arbeitsstellen bereitzuhalten. Die Einfahrt in die Untertageanlage erfolgt im Einbahnstraßenbetrieb und ist nur dieselbetriebenen Fahrzeugen gestattet. Der Zufahrtsstollen Ost ist für Fahrzeuge bis zu einer Gesamthöhe von 3,60m zugelassen. Der Zufahrtsstollen West ist für Fahrzeuge bis zu einer Gesamthöhe von 3,60m zugelassen. Der Auftragnehmer hat dem Auftragsgeber vor Beginn der Ausführungsarbeiten eine ausgefüllte Zutrittsliste gem. Muster vorzulegen. Personen aus Herkunftsländern der Staatenliste im Sinne von §13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und §32 SÜG erhalten keinen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr am Standort Mechernich. Bei Zutritt über die Bleiberg-Kaserne und Empfang von Sauerstoff-Selbstrettern bei der Bundeswehr muss arbeitstäglich ein Pass-Wechsel-Verfahren durchgeführt werden, um den eigentlichen Zutritt zur Untertageanlage mittels weiterer Chipkarte und Personenvereinzelung zu gewährleisten. Dies hat rettungstechnische Gründe und erfordert das Mitführen eines gültigen, amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Jedes Verlassen der Liegenschaft Bleiberg-Kaserne, auch kurzfristig, führt zu einem erneuten Pass-Wechsel-Verfahren. Entstehende Wartezeiten sowie mögliche Wegzeiten bis zur Baustelle und die dadurch entstehenden Kosten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Innerhalb der Liegenschaften der Bundeswehr ist den Anweisungen von Bundeswehrangehörigen und des Auftraggebers Folge zu leisten. Es besteht grundsätzlich Fotografierverbot. Fotografiererlaubnis ist gesondert schriftlich zu beantragen. Zuwiderhandlungen führen ausnahmslos zu einem Entfernen des Personals vom Gelände der Bundeswehr und ggf. zu einem Abbruch der Arbeiten. Hinweis Begleitung und Bewachung durch Wachdienst Während der regulären Arbeitszeiten der Untertageanlage ist in den meisten Bereichen keine Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals des Auftragnehmers und keine Begleitung / Bewachung notwendig. Für gewisse Bereiche innerhalb der Untertageanlage oder für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gelten andere Sicherheitsbestimmungen. Diese erfordern je nach Einsatzbereich eine SÜ2 Überprüfung und /oder eine Bewachung. Die Bereitschaft des Auftragnehmers sich ggfs. einer Sicherheitsüberprüfung SÜ2 zu unterziehen wird vorausgesetzt. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer darüber frühzeitig in Kenntnis. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Ausnahme ist durch den Auftragsnehmer über den Auftragsgeber dem Kasernenkommandanten Mechernich ausreichend schriftlich zu begründen. Arbeiten dürfen dann nur unter Begleitung und Bewachung durch Wachpersonal stattfinden. Sofern der Auflage von Sicherheitsüberprüfungen durch den Auftragnehmer nicht nachgekommen werden kann, ist für eine bundeswehrseitige Ausnahmegenehmigung eine Bearbeitungszeit von bis zu 11 Wochen einzuplanen. Eine frühzeitige Kommunikation zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Kasernenkommandant Mechernich kann eine Verzögerung des Ausführungsbeginns deutlich minimieren. Eine Personenkontrolle durch Wachpersonal kann jederzeit erfolgen und ist zu dulden. Arbeitstägliche Ausführungszeiten Die Freigabe der Baustelle erfolgt bundeswehrseitig durch Kasernenkommandant Mechernich. Die regulären Arbeitszeiten sind: Mo-Do von 06:45 Uhr bis 15:15 Uhr und Fr von 06:45 Uhr bis 11:30 Uhr. Die regulären Arbeitszeiten sind fix und werden nicht ausgeweitet. Ausführungszeiten sind zwischen Auftragnehmer über Auftraggeber mit dem Kasernenkommandant Mechernich rechtzeitig abzustimmen. Behinderungen durch militärische Übungen sind dem BLB, Standort Mechernich, sofort anzuzeigen. Betriebsmittel In den klimatisierten Baubereichen dürfen keine Maschinen mit Verbrennungsmotoren betrieben werden. Für Arbeiten, bei denen es zu Funkenflug oder Rauchentwicklung kommen kann (Schweißarbeiten, Trennschnitt- und Schleifarbeiten), muss mindestens einen Tag vor Beginn der Arbeiten ein Schweißerlaubnisschein beim AG beantragt und bei der Feuerwehr vorleget werden, damit eine Brandwache bereitgestellt werden kann. Maschinen Alle eingesetzten Maschinen, z.B. Kran- und Mischanlagen, Bohrmaschinen etc. müssen handelsüblich funkentstört sein. Maschinen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, müssen unverzüglich von der Baustelle entfernt werden. Als verbindlich gelten die folgenden Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Normen und Empfehlungen, jeweils in der neusten, gültigen Fassung: GUV-Unfallverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV 4) Soweit durch Einhaltung dieser Vorschriften etc. Kosten entstehen, sind diese in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der AN hat sich über alle örtlichen Gegebenheiten, Bestimmungen und Vorschriften selbst zu informieren und diese für seine Berechnungen und Ausführungen heranzuziehen. Vorbemerkungen 1. Ausführungsort Die Leistung ist überwiegend auszuführen in der UTA Mat Dp Mechernich. 2. Zwischenlagerung Zwischenlagerung von Material nur nach Gestellung eines geeigneten Materialcontainers. Stand-/Lagerflächen werden vom AG zugewiesen. 3. Brandschutz während der Baumaßnahme Durch den AN neu erstellte Durchbrüche in Wänden und Decken mit Brandschutzfunktion sind für die Dauer der Baumaßnahme bis zur Einbringung des endgültigen Brandschutzverschlusses provisorisch zu schotten, durch Brandschutz-Kissen, -Stopfen oder Ähnliches. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 4. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese der Bauüberwachung / Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. Wetter, Temperaturen, Zahl und Art auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs) bestimmte Arten der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen, der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige Vorkommnisse. Die hierzu in der EFB enthaltenen Formblätter (EFB-Bautgb(2004)) sind zugrunde zu legen. 5. Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen für angrenzenden Bauteilen und der eigenen Leistung sind, wenn im LV nicht anders beschrieben, Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Arbeits- und Schutzgerüste Arbeits- und Schutzgerüste, die für die eigene Leistung notwendig sind, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 7. Kalkulationshinweis In Ergänzung zu VOB/C wird darauf hingewiesen, dass die Teilleistungen dieser Leistungsbeschreibung sich, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, auf die Lieferung und betriebsfertige Installation verstehen. Lesitungen, welche gemäß VOB/C als Nebenleistung zu erbringen sind, werden nicht explizit im Lesitungsverzeichnis beschrieben. 8. Erschwerte Ausführung Die Ausführung erfolgt in einem ehemaligen Heizölraum, welcher über eine Treppe mit 9 Stufen zu erreichen ist. Der Raum ist durch eine Türe mit den Abmessungen lichte Breite 0,80m und lichte Höhe 1,97m getrennt. Diese Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 9. Ansprechpartner Vom AN ist sicherzustellen, dass ein deutschsprachiger, kompetenter Ansprechpartner bei der Durchführung der Leistung ständig vor Ort ist. 10. Reinigung Sämtliche Räume und Arbeitsflächen sind arbeitstäglich von allen Abbruchmaterialien, Schmutz, Verpackungsmaterial etc. zu säubern. Die umweltgerechte Entsorgung obliegt dem AN. 11. Sicherheitsmaßnahmen Sofern an Schächten / Öffnungen nicht gearbeitet wird, sind diese unverzüglich mit entsprechenden, tragfähigen Abdeckungen zu sichern. Die Beschäftigten auf der Baustelle haben generell Warnweste und Schutzhelm zu tragen. 12. Alle für die vorstehend beschriebenen Leistungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen oder werden, soweit dort explizit ausgewiesen, nach Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. 18. Beigefügte Unterlagen Besondere Vertragsbedingungen Abfall Soweit das Formblatt 241 (Abfall) vereinbart wird, gilt ergänzend als vereinbart: Der Auftragnehmer ist gemäß Absatz 2 des Formblatts 241 VHB u. a. verpflichtet, die zu erbringenden Nachweise zu führen. Dies beinhaltet ebenfalls die Führung des Registers. Dem AG ist eine Kontrolle der Erfüllung der Nachweispflicht, gem. KrW-/AbfG und NachwV, sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung und Umsetzung des SigG einzuräumen. Hierzu ist dem AG auf Verlangen Einblick in die Registerführung zu gewähren. Des Weiteren sind dem AG Papierausdrucke und Kopien sämtlicher Dokumente, insbesondere der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise und der Begleit- bzw. Übernahmescheine in kopierfähiger Ausführung zu übergeben. Bei den Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen hat dies unverzüglich nach deren Gültigkeit zu geschehen, bei den Begleit- und Übernahmescheinen und sonstigen Dokumenten spätestens 14 Tage nach dem jeweils durchgeführten Entsorgungsvorgang. Zusätzlich ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten des AN dem AG ein mit den jeweiligen Dokumenten gefüllter Ordner zu übergeben. Dieser Ordner muss in seinem Aufbau den Maßgaben des § 24 der NachwV entsprechen. Baustellenreinigung / Abfallentsorgung Bei Leistungserfüllung hat die Baustelle in einem sauberen Zustand sein. Sollte sich jedoch entgegen dieser Verpflichtung die Baustelle nicht in einem jederzeit sauberen Zustand befinden, wird der AG die Leistungserbringung in den Baubesprechungen unter Fristsetzung anmahnen. Die Dokumentation im Besprechungsprotokoll erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit. Nach fruchtloser zweimaliger Anmahnung ist der AG gegenüber dem AN berechtigt, die Baustellenreinigung auf dessen Kosten extern zu vergeben. Der AG ist berechtigt die dadurch anfallenden Kosten auch ohne detaillierten Nachweis mit pauschal 0,5 v.H. der Vertragssumme bei jedem AN mit der Schlussrechnung anteilig zu verrechnen. Die Kostenbeteiligung darf dabei nicht höher sein als die Kosten der Ersatzvornahmen dividiert durch die Anzahl der AN, die zum Zeitpunkt der Abmahnung auf der Baustelle tätig waren. Dem AN bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass er seiner Pflicht zur Baustellenreinigung nachgekommen ist beziehungsweise die Baustelle nicht verunreinigt hat. Die Abfallentsorgung erfolgt, soweit im LV nichts anderes beschrieben ist, durch den AG. Dazu werden an zentralen Sammelstellen außerhalb der Gebäude Behälter bereitgestellt. Jeder AN muss seinen Abfall sortenrein in die Sammelbehälter des AG einfüllen. Die Abfallentsorgung durch den AG erfolgt kostenlos. Ausgenommen von der zentralen Abfallentsorgung sind z.B. Bodenaushub, Betonierreste, Grünabfälle oder Abbruchmaterialien. Die hier nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind mit jeder Rechnungslegung dem AG/der OÜ in Kopie vorzulegen. Schadstoffhaltige Abfälle des AN, z.B. Batterien, Leuchtstoff-/Energiesparlampen oder lösemittelhaltige Behälter (Farben, Klebstoffe, Bauschaum, etc.) sind durch den AN in eigener Verantwortung an einer entsprechenden öffentlichen Sammel- bzw. Entsorgungsstelle abzugeben bzw. einer ordnungsgemäßen Behandlung zuzuführen. Übernachten Das Übernachten auf dem Gelände der Kaserne und im Baustellenbereich ist nicht gestattet. Werbung Werbemaßnahmen jeglicher Art sind weder im Projekt selbst, noch mit dem Objekt ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Unfallverhütung Als verbindlich gelten die folgenden Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Normen und Empfehlungen, jeweils in der neusten, gültigen Fassung: - GUV-Unfall-Verhütungsvorschrift - Unfallverhütungsvorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV 3) Soweit durch die Einhaltung dieser Vorschriften etc. Kosten entstehen, sind diese in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der AN hat sich über alle örtlichen Gegebenheiten, Bestimmungen, Vorschriften selbst zu informieren und diese für seine Berechnungen und Ausführungen heranzuziehen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Zufahrten und Verkehrswege sind grundsätzlich frei zu lassen. Es darf nur an dafür gekennzeichneten Stellen gehalten und geparkt werden. Der Zündschlüssel des geparkten Fahrzeugs muss bei Verlassen sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt werden und die Scheibe der Fahrertür heruntergelassen werden. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese der Bauüberwachung / Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Z.B. Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, bestimmte Arten der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen, sonstige Vorkommnisse. Abnahme Der AN hat dem AG alle zur Abnahme notwendigen Unterlagen, insbesondere die Dokumentation, 4 Wochen vor Abnahme auszuhändigen. Zum Nachweis der Leistungen hat der AN geeignete Messgeräte zur Verfügung zu stellen. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom werden dem AN kostenlos an zentralen Punkten im Baustellenbereich zur Verfügung gestellt. Koordinationspflicht (zu §4 VOB/B) Der Auftragnehmer wird seine Leistungen selbständig und eigenverantwortlich mit den anderen am Bau beteiligten Unternehmen koordinieren, unabhängig davon, ob der Auftraggeber oder die Bauüberwachung regelmäßige Bau- oder Koordinationsbesprechungen durchführt. Er kann sich nicht auf ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen berufen. Prüfung von Vorleistungen (zu §4 VOB/B) Der Auftragnehmer hat vor der Montage bzw. Ausführung seiner Arbeiten die Bauausführung und die Vorleistungen anderer Unternehmer daraufhin zu prüfen, ob sie die Erfüllung seiner Leistungen oder seine Gewährleistung einschränken oder unmöglich machen. Er ist verpflichtet, solche Mängel unverzüglich und schriftlich der Bauüberwachung zwecks Behebung zu melden. Wird diese Meldung unterlassen oder erst nach Erfüllung der beauftragten Leistungen vorgebracht, sind spätere Einwände zur Einschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers unwirksam. Montagevorbereitung Die Montageplanung und sonstige Montagevorbereitungen disponiert der Auftragnehmer zeitlich so rechtzeitig, dass auch die Lieferfristen und Koordinierungszeiträume von besonderen Anlagenteilen entsprechend berücksichtigt werden. Alkohol-/ Rauchverbot Der Auftragnehmer stellt durch entsprechende Verpflichtungen seiner Arbeitnehmer und Nachunternehmer sicher, dass das auf dem Gelände der Baustelle geltende strikte Alkoholverbot eingehalten wird. Während der Ausbauarbeiten ist das Rauchen im Gebäude Beauftragung und Abrechnung von Nachträgen Jeder etwaige Nachtrag ist in Fortführung der Abschnitte des Auftrags- Leistungsverzeichnisses als eigener Abschnitt zu bezeichnen und demgemäß als gesondert ausgewiesener Abschnitt abzurechnen. Jeglicher Nachtrag, auch Arbeiten welche nicht im LV beschrieben und nachträglich im Stundesatz abgerechnet werden sollen bedürfen einer schriftlichen Beauftragung vor Ausführung. Bei Stundenlohnarbeiten ist ein Nachweis zu führen welcher neben der ausgeführten Tätigkeit auch Name, Datum, Uhrzeit (von - bis) und Qualifikation des Mitarbeiters beinhaltet. Verdeckte Leistungen sind per Foto zu dokumentieren. Gesetzlich vorgeschrieben Pausenzeiten sind von- bis auszuweisen und von der Arbeitszeit abzuziehen.
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.01 Abbrucharbeiten Heizöltank
02.01
Abbrucharbeiten Heizöltank

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen