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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen
Zugang Liegenschaft UTA
Der Zugang und Zutritt zur Untertageanlage erfolgt über die Wache Bleiberg-Kaserne und im
Weiteren über den Zufahrtsbereich Ost oder in berechtigten Fällen über den Zufahrtsbereich
West in unmittelbarer Nähe zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich.
Unterirdische Arbeiten erfordern grundsätzlich eine arbeitstägliche An- und Abmeldung bei
der Bundeswehrfeuerwehr Mechernich UTA und der Technischen Warte sowie das
Mitführen von Sauerstoff-Selbstrettern durch jede Person. Diese werden entweder durch den
Auftraggeber bereitgestellt oder müssen bei der Bundeswehr empfangen werden.
Die Selbstretter sind ständig am Mann zu führen bzw. unmittelbar an den Arbeitsstellen
bereitzuhalten.
Die Einfahrt in die Untertageanlage erfolgt im Einbahnstraßenbetrieb und ist nur
dieselbetriebenen Fahrzeugen gestattet. Der Zufahrtsstollen Ost ist für Fahrzeuge bis zu
einer Gesamthöhe von 3,60m zugelassen. Der Zufahrtsstollen West ist für Fahrzeuge bis zu
einer Gesamthöhe von 3,60m zugelassen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftragsgeber vor Beginn der Ausführungsarbeiten eine
ausgefüllte Zutrittsliste gem. Muster vorzulegen. Personen aus Herkunftsländern der
Staatenliste im Sinne von §13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und §32 SÜG erhalten keinen
Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr am Standort Mechernich.
Bei Zutritt über die Bleiberg-Kaserne und Empfang von Sauerstoff-Selbstrettern bei der Bundeswehr muss arbeitstäglich ein Pass-Wechsel-Verfahren durchgeführt werden, um den
eigentlichen Zutritt zur Untertageanlage mittels weiterer Chipkarte und
Personenvereinzelung zu gewährleisten. Dies hat rettungstechnische Gründe und erfordert
das Mitführen eines gültigen, amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass).
Jedes Verlassen der Liegenschaft Bleiberg-Kaserne, auch kurzfristig, führt zu einem
erneuten Pass-Wechsel-Verfahren.
Entstehende Wartezeiten sowie mögliche Wegzeiten bis zur Baustelle und die dadurch
entstehenden Kosten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Innerhalb der Liegenschaften der Bundeswehr ist den Anweisungen von
Bundeswehrangehörigen und des Auftraggebers Folge zu leisten. Es besteht grundsätzlich
Fotografierverbot. Fotografiererlaubnis ist gesondert schriftlich zu beantragen.
Zuwiderhandlungen führen ausnahmslos zu einem Entfernen des Personals vom Gelände
der Bundeswehr und ggf. zu einem Abbruch der Arbeiten.
Hinweis Begleitung und Bewachung durch Wachdienst
Während der regulären Arbeitszeiten der Untertageanlage ist in den meisten Bereichen
keine Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals des Auftragnehmers und keine
Begleitung / Bewachung notwendig.
Für gewisse Bereiche innerhalb der Untertageanlage oder für Arbeiten außerhalb der
regulären Arbeitszeiten gelten andere Sicherheitsbestimmungen. Diese erfordern je nach
Einsatzbereich eine SÜ2 Überprüfung und /oder eine Bewachung.
Die Bereitschaft des Auftragnehmers sich ggfs. einer Sicherheitsüberprüfung SÜ2 zu
unterziehen wird vorausgesetzt.
Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer darüber frühzeitig in Kenntnis. In begründeten
Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Ausnahme ist durch
den Auftragsnehmer über den Auftragsgeber dem Kasernenkommandanten Mechernich
ausreichend schriftlich zu begründen. Arbeiten dürfen dann nur unter Begleitung und
Bewachung durch Wachpersonal stattfinden. Sofern der Auflage von
Sicherheitsüberprüfungen durch den Auftragnehmer nicht nachgekommen werden kann, ist
für eine bundeswehrseitige Ausnahmegenehmigung eine Bearbeitungszeit von bis zu 11
Wochen einzuplanen. Eine frühzeitige Kommunikation zwischen Auftragnehmer,
Auftraggeber und Kasernenkommandant Mechernich kann eine Verzögerung des
Ausführungsbeginns deutlich minimieren.
Eine Personenkontrolle durch Wachpersonal kann jederzeit erfolgen und ist zu dulden.
Arbeitstägliche Ausführungszeiten
Die Freigabe der Baustelle erfolgt bundeswehrseitig durch Kasernenkommandant
Mechernich. Die regulären Arbeitszeiten sind:
Mo-Do von 06:45 Uhr bis 15:15 Uhr und Fr von 06:45 Uhr bis 11:30 Uhr.
Die regulären Arbeitszeiten sind fix und werden nicht ausgeweitet.
Ausführungszeiten sind zwischen Auftragnehmer über Auftraggeber mit dem
Kasernenkommandant Mechernich rechtzeitig abzustimmen.
Behinderungen durch militärische Übungen sind dem BLB, Standort Mechernich, sofort
anzuzeigen.
Betriebsmittel
In den klimatisierten Baubereichen dürfen keine Maschinen mit Verbrennungsmotoren
betrieben werden.
Für Arbeiten, bei denen es zu Funkenflug oder Rauchentwicklung kommen kann
(Schweißarbeiten, Trennschnitt- und Schleifarbeiten), muss mindestens einen Tag vor
Beginn der Arbeiten ein Schweißerlaubnisschein beim AG beantragt und bei der Feuerwehr
vorleget werden, damit eine Brandwache bereitgestellt werden kann.
Maschinen
Alle eingesetzten Maschinen, z.B. Kran- und Mischanlagen, Bohrmaschinen etc. müssen
handelsüblich funkentstört sein. Maschinen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, müssen
unverzüglich von der Baustelle entfernt werden.
Als verbindlich gelten die folgenden Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Normen und
Empfehlungen,
jeweils in der neusten, gültigen Fassung:
GUV-Unfallverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften der Gewerblichen
Berufsgenossenschaften (BGV 4)
Soweit durch Einhaltung dieser Vorschriften etc. Kosten entstehen, sind diese in den
Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Der AN hat sich über alle örtlichen Gegebenheiten, Bestimmungen und Vorschriften selbst
zu informieren und diese für seine Berechnungen und Ausführungen heranzuziehen.
Vorbemerkungen
1. Ausführungsort
Die Leistung ist überwiegend auszuführen in der UTA Mat Dp Mechernich.
2. Zwischenlagerung
Zwischenlagerung von Material nur nach Gestellung eines geeigneten Materialcontainers.
Stand-/Lagerflächen werden vom AG zugewiesen.
3. Brandschutz während der Baumaßnahme
Durch den AN neu erstellte Durchbrüche in Wänden und Decken mit Brandschutzfunktion
sind für die Dauer der Baumaßnahme bis zur Einbringung des endgültigen
Brandschutzverschlusses provisorisch zu schotten, durch Brandschutz-Kissen, -Stopfen
oder Ähnliches. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere
Vergütung erfolgt nicht.
4. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese der
Bauüberwachung / Bauleitung wöchentlich zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. Wetter, Temperaturen, Zahl
und Art auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten
Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfangs) bestimmte Arten der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen, der
Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige Vorkommnisse. Die
hierzu in der EFB enthaltenen Formblätter (EFB-Bautgb(2004)) sind zugrunde zu legen.
5. Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen für angrenzenden Bauteilen und der eigenen Leistung sind, wenn im LV
nicht anders beschrieben, Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
6. Arbeits- und Schutzgerüste
Arbeits- und Schutzgerüste, die für die eigene Leistung notwendig sind, sind
Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
7. Kalkulationshinweis
In Ergänzung zu VOB/C wird darauf hingewiesen, dass die Teilleistungen dieser
Leistungsbeschreibung sich, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben,
auf die Lieferung und betriebsfertige Installation verstehen.
Lesitungen, welche gemäß VOB/C als Nebenleistung zu erbringen sind, werden nicht explizit
im Lesitungsverzeichnis beschrieben.
8. Erschwerte Ausführung
Die Ausführung erfolgt in einem ehemaligen Heizölraum, welcher über eine Treppe mit 9
Stufen zu erreichen ist. Der Raum ist durch eine Türe mit den Abmessungen lichte Breite
0,80m und lichte Höhe 1,97m getrennt.
Diese Bedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung
erfolgt nicht.
9. Ansprechpartner
Vom AN ist sicherzustellen, dass ein deutschsprachiger, kompetenter Ansprechpartner bei
der Durchführung der Leistung ständig vor Ort ist.
10. Reinigung
Sämtliche Räume und Arbeitsflächen sind arbeitstäglich von allen Abbruchmaterialien,
Schmutz, Verpackungsmaterial etc. zu säubern.
Die umweltgerechte Entsorgung obliegt dem AN.
11. Sicherheitsmaßnahmen
Sofern an Schächten / Öffnungen nicht gearbeitet wird, sind diese unverzüglich mit
entsprechenden, tragfähigen Abdeckungen zu sichern.
Die Beschäftigten auf der Baustelle haben generell Warnweste und Schutzhelm zu tragen.
12. Alle für die vorstehend beschriebenen Leistungen entstehenden Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen oder werden, soweit dort explizit ausgewiesen, nach Positionen
des Leistungsverzeichnisses vergütet.
18. Beigefügte Unterlagen
Besondere Vertragsbedingungen
Abfall
Soweit das Formblatt 241 (Abfall) vereinbart wird, gilt ergänzend als vereinbart:
Der Auftragnehmer ist gemäß Absatz 2 des Formblatts 241 VHB u. a. verpflichtet, die zu
erbringenden Nachweise zu führen. Dies beinhaltet ebenfalls die Führung des Registers.
Dem AG ist eine Kontrolle der Erfüllung der Nachweispflicht, gem. KrW-/AbfG und NachwV,
sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung und Umsetzung des SigG
einzuräumen.
Hierzu ist dem AG auf Verlangen Einblick in die Registerführung zu gewähren.
Des Weiteren sind dem AG Papierausdrucke und Kopien sämtlicher Dokumente,
insbesondere der Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise und der Begleit- bzw.
Übernahmescheine in kopierfähiger Ausführung zu übergeben. Bei den Entsorgungs- und
Sammelentsorgungsnachweisen hat dies unverzüglich nach deren Gültigkeit zu geschehen,
bei den Begleit- und Übernahmescheinen und sonstigen Dokumenten spätestens 14 Tage
nach dem jeweils durchgeführten Entsorgungsvorgang.
Zusätzlich ist spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten des AN dem AG ein mit
den jeweiligen Dokumenten gefüllter Ordner zu übergeben. Dieser Ordner muss in seinem
Aufbau den Maßgaben des § 24 der NachwV entsprechen.
Baustellenreinigung / Abfallentsorgung
Bei Leistungserfüllung hat die Baustelle in einem sauberen Zustand sein. Sollte sich jedoch
entgegen dieser Verpflichtung die Baustelle nicht in einem jederzeit sauberen Zustand
befinden, wird der AG die Leistungserbringung in den Baubesprechungen unter Fristsetzung
anmahnen.
Die Dokumentation im Besprechungsprotokoll erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit. Nach
fruchtloser zweimaliger Anmahnung ist der AG gegenüber dem AN berechtigt, die
Baustellenreinigung auf dessen Kosten extern zu vergeben.
Der AG ist berechtigt die dadurch anfallenden Kosten auch ohne detaillierten Nachweis mit
pauschal 0,5 v.H. der Vertragssumme bei jedem AN mit der Schlussrechnung anteilig zu
verrechnen. Die Kostenbeteiligung darf dabei nicht höher sein als die Kosten der
Ersatzvornahmen dividiert durch die Anzahl der AN, die zum Zeitpunkt der Abmahnung auf
der Baustelle tätig waren.
Dem AN bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass er seiner Pflicht zur
Baustellenreinigung nachgekommen ist beziehungsweise die Baustelle nicht verunreinigt
hat.
Die Abfallentsorgung erfolgt, soweit im LV nichts anderes beschrieben ist, durch den AG.
Dazu werden an zentralen Sammelstellen außerhalb der Gebäude Behälter bereitgestellt.
Jeder AN muss seinen Abfall sortenrein in die Sammelbehälter des AG einfüllen.
Die Abfallentsorgung durch den AG erfolgt kostenlos. Ausgenommen von der zentralen
Abfallentsorgung sind z.B. Bodenaushub, Betonierreste, Grünabfälle oder
Abbruchmaterialien.
Die hier nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen
Abfallbeseitigung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind mit jeder
Rechnungslegung dem AG/der OÜ in Kopie vorzulegen.
Schadstoffhaltige Abfälle des AN, z.B. Batterien, Leuchtstoff-/Energiesparlampen oder
lösemittelhaltige Behälter (Farben, Klebstoffe, Bauschaum, etc.) sind durch den AN in
eigener Verantwortung an einer entsprechenden öffentlichen Sammel- bzw.
Entsorgungsstelle abzugeben bzw. einer ordnungsgemäßen Behandlung zuzuführen.
Übernachten
Das Übernachten auf dem Gelände der Kaserne und im Baustellenbereich ist nicht gestattet.
Werbung
Werbemaßnahmen jeglicher Art sind weder im Projekt selbst, noch mit dem Objekt ohne
ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Unfallverhütung
Als verbindlich gelten die folgenden Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Normen und
Empfehlungen, jeweils in der neusten, gültigen Fassung:
- GUV-Unfall-Verhütungsvorschrift
- Unfallverhütungsvorschriften der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGV 3)
Soweit durch die Einhaltung dieser Vorschriften etc. Kosten entstehen, sind diese in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der AN hat sich über alle örtlichen Gegebenheiten,
Bestimmungen, Vorschriften selbst zu informieren und diese für seine Berechnungen und
Ausführungen heranzuziehen.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten und Verkehrswege sind grundsätzlich frei zu lassen. Es darf nur an dafür
gekennzeichneten Stellen gehalten und geparkt werden.
Der Zündschlüssel des geparkten Fahrzeugs muss bei Verlassen sichtbar auf das
Armaturenbrett gelegt werden und die Scheibe der Fahrertür heruntergelassen werden.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese der
Bauüberwachung / Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die
Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung
sein können. Z.B. Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, bestimmte Arten der Ausführung
einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle,
Behinderungen, sonstige Vorkommnisse.
Abnahme
Der AN hat dem AG alle zur Abnahme notwendigen Unterlagen, insbesondere die
Dokumentation, 4 Wochen vor Abnahme auszuhändigen.
Zum Nachweis der Leistungen hat der AN geeignete Messgeräte zur Verfügung zu stellen.
Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom werden dem AN kostenlos an zentralen Punkten im
Baustellenbereich zur Verfügung gestellt.
Koordinationspflicht (zu §4 VOB/B)
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen selbständig und eigenverantwortlich mit den
anderen am Bau beteiligten Unternehmen koordinieren, unabhängig davon, ob der
Auftraggeber oder die Bauüberwachung regelmäßige Bau- oder
Koordinationsbesprechungen durchführt.
Er kann sich nicht auf ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers oder dessen
Erfüllungsgehilfen berufen.
Prüfung von Vorleistungen (zu §4 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat vor der Montage bzw. Ausführung seiner Arbeiten die
Bauausführung und die Vorleistungen anderer Unternehmer daraufhin zu prüfen, ob sie die
Erfüllung seiner Leistungen oder seine Gewährleistung einschränken oder unmöglich
machen. Er ist verpflichtet, solche Mängel unverzüglich und schriftlich der Bauüberwachung
zwecks Behebung zu melden.
Wird diese Meldung unterlassen oder erst nach Erfüllung der beauftragten Leistungen
vorgebracht, sind spätere Einwände zur Einschränkung der Gewährleistungspflicht des
Auftragnehmers unwirksam.
Montagevorbereitung
Die Montageplanung und sonstige Montagevorbereitungen disponiert der Auftragnehmer
zeitlich so rechtzeitig, dass auch die Lieferfristen und Koordinierungszeiträume von
besonderen Anlagenteilen entsprechend berücksichtigt werden.
Alkohol-/ Rauchverbot
Der Auftragnehmer stellt durch entsprechende Verpflichtungen seiner Arbeitnehmer und
Nachunternehmer sicher, dass das auf dem Gelände der Baustelle geltende strikte
Alkoholverbot eingehalten wird. Während der Ausbauarbeiten ist das Rauchen im Gebäude
Beauftragung und Abrechnung von Nachträgen
Jeder etwaige Nachtrag ist in Fortführung der Abschnitte des Auftrags-
Leistungsverzeichnisses als eigener Abschnitt zu bezeichnen und demgemäß als gesondert
ausgewiesener Abschnitt abzurechnen. Jeglicher Nachtrag, auch Arbeiten welche nicht im
LV beschrieben und nachträglich im Stundesatz abgerechnet werden sollen bedürfen einer
schriftlichen Beauftragung vor Ausführung.
Bei Stundenlohnarbeiten ist ein Nachweis zu führen welcher neben der ausgeführten
Tätigkeit auch Name, Datum, Uhrzeit (von - bis) und Qualifikation des Mitarbeiters
beinhaltet.
Verdeckte Leistungen sind per Foto zu dokumentieren.
Gesetzlich vorgeschrieben Pausenzeiten sind von- bis auszuweisen und von der Arbeitszeit
abzuziehen.
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.01 Abbrucharbeiten Heizöltank
02.01
Abbrucharbeiten Heizöltank
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