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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Tragwerksplanung:
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: j.wassmann@lsm-ingenieure.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
LSM Ingenieure
Adelheidstraße 3
30171 Hannover
Tel.: 0511 288692-13
E-Mail: k.meyer@lsm-ingenieure.de
Bodengutachter/ Deklaration/ Gründungsempfehlung:
Ingenieurbüro Schütte und Dr. Moll
Baugrund- und Erdbauuntersuchungen GmbH
Sattlerstraße 42
30916 Isernhagen
Tel.: 05136 8006-68
E-Mail: info@ism-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: malandi@sp-planung.de
Vermesser:
Mentz Vermessung
Nordstr. 4
31157 Sarstedt
Tel.: 0566 6035-30
E-Mail: mentz@vermessung-mentz.de
Brandschutz:
Corall Ingenieure
Wendenstraße 130
20537 Hamburg
Tel.: 040 607726756
E-Mail: n.gnas@ci-experts.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung ALLGEMEIN
Auf einem ca. 2.950 m² großen Grundstück in 31157 Sarstedt werden insgesamt 1 Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und 4 Reihenhäuser in einer Zeile in massiver Bauweise errichtet. Das Mehrfamilienhaus als auch die Reihenhäuser sowie Stellplätze (Zuordnung Mehrfamilienhaus) und Carports (Zuordnung Reihenhäuser) sind über eine Zufahrt von der Giesener Straße zu erreichen.
Das Mehrfamilienhaus besteht aus 4 oberirdischen Geschossen (3 Vollgeschosse und 1 Staffelgeschoss) mit insgesamt ca. 1.240 m² Wohnfläche. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich neben drei Wohnungen die Kellerersatzräume und der Hausanschluss- sowie der Technikraum.
Maßgebend für alle Ausführungen ist die Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung.
ROHBAUARBEITEN
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Gründung
Die Gründung erfolgt basierend auf der Tragfähigkeit des Bodens mit Stahlbetonfundamenten und einer wasserundurchlässigen (WU) Stahlbetonbodenplatte, entsprechend den Vorgaben der statischen Berechnung. Die Abdichtung richtet sich nach den Empfehlungen des
Bodengutachtens. Die Anforderungen an die Dichtigkeit gemäß der Beanspruchungsklasse werden ebenfalls aus dem Bodengutachten abgeleitet. Ein Fundamenterder wird für den Potentialausgleich eingebaut.
Außenwände
Die Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Blähtonfertigwänden Fabrikat Tinglev (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke wird nach statischen Erfordernissen angepasst.
Innenwände
Die tragenden Innenwände werden als Blähtonfertigwänden, Fabrikat Tinglev, (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke wird nach statischen Erfordernissen angepasst.
Geschossdecken
Die Decken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonweise erstellt.
Dachkonstruktion
Das Flachdach wird aus Stahlbeton nach den statischen Erfordernissen und gemäß Flachdachrichtlinie sowie einer Attika hergestellt. Die Abdichtung, welche den obersten Abschluss bildet, gilt als „harte Bedachung“.
Balkone / Loggien
Balkone werden aus Stahlbeton und Stahlbetonfertigteile bzw. Halbfertigteile mit einer umlaufenden Aufkantung gemäß Architektenplanung hergestellt. Sie werden thermisch
getrennt an den Geschossdecken befestigt. Die Ortbetonausführung ist ebenfalls möglich. Die Ausführung der Unterseiten erfolgt in SB2-Sichtbetonqualität.
Balkone / Loggien werden als aufgeständerte, vorgesetzte Anlagen aus einer Stahl-Schlosserkonstruktion hergestellt. Sie werden thermisch getrennt an dem Gebäude befestigt.
Die Entwässerung erfolgt über Einläufe mit Anschluss an die sichtbaren Fallrohre.
Treppenhaus
Die Stahlbetontreppen werden in Ortbetonbauweise oder als Betonfertigteile hergestellt und mit Betonwerksteinbelag, Natursteinbelag oder Fliesen nach Wahl des Verkäufers versehen.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021 und Deklaration von Bodenmaterialien vom 16.09.2021
Grundwasserspiegel: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Grundwasseranalyse: siehe beiliegendes Bodengutachten vom 23.08.2021
Hinweis:
Da sich das zu bebauende Grundstück in einem Hochwassergebiet befindet, ist entgegengesetzt zum Bodengutachten nach DIN 18533 die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E zu berücksichtigen.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten: über öffentliche Straßen
Für den Verkehr
freizuhaltende Flächen: gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
Transportwege für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß der vom AN anzulegenden Baustraßen
Transportmittel für Trans-
port der Baustoffe auf
der Baustelle: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Sonstige Baustelleinrichtung
Geräte/ Einrichtungen
anderer Unternehmer: nach Baufortschritt
Art / Lage der
Lagerplätze: gemäß Baustelleneinrichtung des AN
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und Montage von Dach- und Fensterabdichtungen, Attikaabdeckungen aus Aluminium.
Folgende Leistungen gelten gemäß DIN 18338 als Nebenleistung oder sind vom Bieter in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Lieferung aller für die nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Materialien und deren Einbau mit betriebsbereiter Übergabe.
Die Verwendung von Aufzügen für den Materialtransport ist bei Erfordernis vom Bieter im Rahmen der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Das Aufstellen der Aufzüge ist, bezüglich Standort und dem zeitlichen Ablauf, vor Ausführung der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die vorhandene Baustelleneinrichtung des durch den AG beauftragten Rohbauunternehmers, wie z.B. dessen Krananlage, kann in Absprache und nicht selbsttätig für den Materialtransport durch den AN genutzt werden.
Bauschutt und Abfälle aus eigenen Arbeiten sind ständig und unaufgefordert zu entfernen und abzufahren. Nach Beendigung der Arbeiten ist jede bearbeitete Fläche besenrein zu übergeben. Restmaterialien sind vom AN zu seinen Lasten zu beseitigen.
Die Fertigstellung der gesamten Leistung ist der örtlichen Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Der AN hat bis zur Abnahme der Gesamtleistung seine Leistungen, z.B. Bauteil vor Feuchtigkeit oder mechanische Beschädigungen, zu schützen. Ebenso hat er bei Arbeiten an angrenzende Bauteile auf einen wirksamen Schutz gegen Verschmutzung und Beschädigung zu achten.
Bei Arbeiten mit offener Flamme ist auf den Brandschutz zu achten. Der AN gewährleistet eine ausreichende Anzahl von Löschmitteln (z.B. Handfeuerlöscher) in Griffnähe zu haben. Ebenso verpflichtet sich der AN zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten. Dieser Mitarbeiter muss die notwendigen Qualifikationen aufweisen und ist für eine strikte Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften verantwortlich.
Des Weiteren obliegt dem AN der Nachweis der fachgerechten Sicherung gegen Wind- und Sogkräfte.
Der AN hat dem AG sämtliche Revisionsunterlagen zu den vom AN verbauten Produkten in Bezug zum Auftrags-Leistungsverzeichnis zu übergeben.
Hinweis zu aufgeführte Normen, Regelwerken, Richtlinien und Vorschriften
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten neben den Richtlinien der Hersteller die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18531, Teil 1 bis 5 - Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
DIN 18533, Teil 1 bis 3 - Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18195 - Abdichtung von Bauwerken
DIN 18195, Beiblatt 2 - Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig verarbeiteten Abdichtungsstoffen
DIN 4108, Teil 10 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe
DIN EN 13163 - Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS)
DIN EN 13165 - Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR)
DIN 1986, Teil 4 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN EN 612 - Hängedachrinnen mit Aussteifung der Rinnenvorderseite und Regenrohre aus Metallblech mit Nahtverbindungen
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Regelwerk des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), insbesondere die "Flachdachrichtlinien"
Richtlinien des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima zur Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade
UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Arbeitsstättenrichtlinien
Werkzeichnungen
Werkzeichnungen zu einzelnen Konstruktionen und derer Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle dem AG vorzulegen. Darüber hinaus hat der AN dem AG die rechnerisch ermittelte Gefälledämmung zu belegen und freizeichnen zu lassen. Mit der Montage darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen bzw. Gefälledach-Werkplanungen vom AG oder dessen Bevollmächtigten freigegeben sind.
Alle notwendigen Fertigungs- und Werkzeichnungen und das Aufnehmen von Maßen (Vermessungsarbeiten) sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Prüfung bauseitiger Vorleistungen und Maße
Der AN ist verpflichtet bauseitige Vorleistungen auf seine Beschaffenheit, Eignung und Maßhaltigkeit zu prüfen und hat vor Ausführung seiner Arbeiten ggf. auf z.B. Rohbautoleranzen, die über den Vorgaben der DIN 18202 liegen, seine Bedenken anzumelden und den AG unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Gerüste
Alle für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Gerüste werden bauseitig für die gesamte Bauzeit gestellt. Die Höhen der Arbeitslagen sowie die erforderlichen Abstände der Gerüste zum Baukörper sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Umbauarbeiten am Fassadengerüst - soweit erforderlich - werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Bei Benutzung der Gerüste sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft grundsätzlich zu berücksichtigen und - soweit erforderlich - die Bestimmungen der Bauaufsicht.
Die Gerüstbeläge sind ständig von Verpackungsmüll und Materialverschnitt o.ä., der eigenen Leistung, frei zu halten. Kommt der AN dem nicht nach, kann die örtliche Bauleitung nach fruchtloser Frist eine Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN veranlassen.
Produktvorgaben
Zur Ausführung kommen nur abgestimmte bzw. zugelassene Produkte eines Systemherstellers.
Metallprofile und Einbauteile etc. sind mit darauf abgestimmten Befestigungsmitteln im tragenden Untergrund
zu befestigen. Dabei ist die DIN 1055 zu beachten.
Einzubauende Bauteile müssen auf der Baustellen geschützt gelagert und dürfen nur im trockenem Zustand eingebaut werden. Alle Metallbauteile sind gegen schädigende Einflüsse von angrenzenden Bauteilen zu schützen (z.B. "Bitumem-Korrosion").
Ggf. geforderte Eigenschaften hat der Bieter bei Angebotsabgabe mit Vorlage von Zulassungsbescheiden, Prüfzeugnissen, Produktdatenblättern o.ä. nachzuweisen.
Ausführung
Nachfolgende Qualitäten der Ausführungen, auch wenn diese nicht in den einzelnen Positionsbeschreibung aufgeführt sind, gelten mit Vertragsschluss als vereinbart:
Sämtliche Eindichtungsarbeiten an Einläufe, Dachaufbauten, Rohrentlüftungen, Lüftungsrohre der Deckenlufterhitzer usw. sind in den jeweiligen Einheitspreisen enthalten.
Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich.
Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie müssen zuverlässig die Dichtungsebene und die Nutzschicht entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden.
Roste für Dacheinläufe müssen revisionierbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein.
Abdeckungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können.
Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen Schutzanstrich erhalten, der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist, alternativ sind die Metallanschlüsse in VA auszuführen.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht lediglich nur angetackert werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen.
Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden.
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen erhalten. Stöße sind mit Stoßblechen zu unterlegen.
Besondere Gewährleistungsvereinbarung
Die Gewährleistung für alle Dachdecker- und Abdichtungenarbeiten, bei entsprechender Wartung, beträgt
entgegen der VOB 10 Jahre. Der Bieter hat mit Zusendung seines Angebots einen entsprechenden Mustervertrag zur Wartung vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Baustelleneinrichtungsplan: SAR_MH_AC2_5_BE_XX_0250_A_FRG
Grundriss EG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_00_0001_N_FRG
Grundriss 1. OG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_01_0002_L_FRG
Grundriss 2. OG - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_02_0003_M_FRG
Grundriss Staffelgeschoss - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_03_0004_M_FRG
Grundriss Dachaufsicht - MFH: SAR_MH_AC2_5_GR_DA_0015_E_FRG
Schnitt C-C - MFH: SAR_MH_AC2_5_AS_CC_0007_G_FRG
Schnitt E-E - MFH: SAR_MH_AC2_5_AS_EE_0010_O_FRG
Ansicht Nord - MFH: SAR_MH_AC2_5_AN_NN_0013_G_FRG
Ansicht West - MFH: SAR_MH_AC2_5_AN_WW_0015_F_FRG
Ansicht Süd - MFH: SAR_MH_AC2_5_AN_SS_0012_G_FRG
Ansicht Ost - MFH: SAR_MH_AC2_5_AN_OO_0014_F_FRG
Detail - Loggia Typ 01 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0123_A_ZFR
Detail - Loggia Typ 02 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0125_A_ZFR
Detail - Loggia Typ 03 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0127_A_ZFR
Detail - Loggia Typ 04 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0129_A_ZFR
Detail - Balkon Typ 05 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0131_A_ZFR
Detail - Balkon Typ 06 - MFH: SAR_MH_AC2_5_DE_BK_0133_A_ZFR
Detail - Attika Süd, Achse 3: SAR_MH_AC2_5_DE_DA_0110_B_ZFR
Detail - Attika West, Achse B: SAR_MH_AC2_5_DE_DA_0116_B_ZFR
Detail - Dachausstiegfenster: SAR_MH_AC2_5_DE_DA_0117_B_ZFR
Detail Dachterrasse, Balkontür: SAR_MH_AC2_5_DE_DA_0119_C_ZFR
Detail Dachterrasse, Wand: SAR_MH_AC2_5_DE_DA_0120_B_ZFR
Detail Sockel: SAR_MH_AC2_5_DE_SK_0107_A_FRG
Brandschutzplanung seitens Corall Ingenieure GmbH:
Brandschutzkonzept nach § 11 BauVorlVO vom 21.02.2022
Statik (geprüft) seitens LSM Ingenieure für Tragwerksplanung PartG mbH:
Statische Berechnung: 20221209_SAR_BR_TWP_geprüfte Statik MFH
GEG-Nachweis seitens Büro für Bauphysik Christian Schulze :
Nachweis GEG vom 02.06.2025: 20250630_SAR_MH_BPH_MFH-KfW55-1
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Vorarbeiten / Dampfsperrbahnen / Kunststoffabdichtungen
01
Vorarbeiten / Dampfsperrbahnen / Kunststoffabdichtungen
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Dampfsperrbahnen
01.02
Dampfsperrbahnen
01.03 Abdichtungen Flüssigkunststoff
01.03
Abdichtungen Flüssigkunststoff
02 Absturzsicherungen
02
Absturzsicherungen
Hinweis zu Absturzsicherung Anzubieten ist ein überfahrbares, permanentes Seilsicherungssystem, geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ C und DIN CEN/TS 16415:2017, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen sowie europäisch technischer Zulassung (ETA).
Das anzubietende System ist für bis zu 4 Personen gleichzeitig zugelassen, ist komplett aus Edelstahl und ist inkl. Befestigungsmaterial.
Nachfolgende Komponenten sind seitens des Herstellers ABS Safety GmbH ermittelt worden und stellen keine Vorgabe hinsichtlich Menge, Produkt und Ausführung dar.
System der Planung: ABS-Lock SYS II (IV) oder gleichwertig
Angebotenes System:
(vom Bieter einzutragen)
Bei alternativ angebotenen Systemen ist seitens des Bieters die Gleichwertigkeit aller Komponenten dem AG nachzuweisen. Der AN ist vollumfänglich verantwortlich für die Ausführung nach den aktuellen technischen Regeln.
Hinweis zu Absturzsicherung
02.__.0010 Permanenter Anschlagpunkt, Edelstahl, Ø 24 mm, in gerissenen Beton Permanenten Anschlagpunkt aus Edelstahl, inkl. permanenten DataMatrixCode (DMC) zur eindeutigen Identifizierung des Produkts, verstärkt als End- und Kurvenhalter für Seilsicherungssysteme,
Durchmesser: 24 mm
Stützenhöhe: ca. 800 mm
Abdichtung: gem. gesonderter Position
Produkt der Planung: ABS-Lock III-BE Pro-24 o. glw.
liefern und durch Einschlagen in gerissenem und ungerissenem Beton, min. C20/25, befestigen.
02.__.0010
Permanenter Anschlagpunkt, Edelstahl, Ø 24 mm, in gerissenen Beton
12,00
Stk
02.__.0020 Permanenter Anschlagpunkt, Edelstahl, Ø 16 mm, in gerissenen Beton Permanenten Anschlagpunkt aus Edelstahl, inkl. permanenten DataMatrixCode (DMC) zur eindeutigen Identifizierung des Produkts,
Einbaulage: Hauptdach
Durchmesser: 16 mm
Stützenhöhe: ca. 800 mm
Abdichtung: gem. gesonderter Position
Produkt der Planung: ABS-Lock III-BE Pro-16 o. glw.
liefern und durch Einschlagen in gerissenem und ungerissenem Beton, min. C20/25, befestigen.
02.__.0020
Permanenter Anschlagpunkt, Edelstahl, Ø 16 mm, in gerissenen Beton
9,00
Stk
02.__.0030 Edelstahlseil, V4A-Stahl, Ø 6 mm Systemkonformes Edelstahlseil aus besonders robustem V4A-Stahl für Seilsicherungssystem,
Durchmesser: 6 mm
nach Prüfung der benötigten Seillängen liefern und gemäß Herstellervorgaben montieren.
02.__.0030
Edelstahlseil, V4A-Stahl, Ø 6 mm
60,00
m
02.__.0040 Edelstahl-Endbefestigung, V4A-Stahl, (Gabelkopf) Systemkonforme Edelstahl-Endbefestigung aus besonders robustem V4A-Stahl für Seilsicherungssystem,
mit integrierter Spannvorrichtung und fortlaufender Seriennummer liefern und gemäß Herstellervorgaben montieren.
02.__.0040
Edelstahl-Endbefestigung, V4A-Stahl, (Gabelkopf)
2,00
Stk
02.__.0050 Kraft-Begrenzer, V4A-Stahl, auf max. 8,3 kN Systemkonformer Kraft-Begrenzer aus besonders robustem V4A-Stahl für Seilsicherungssystem zur Begrenzung der auftretenden Kräfte bei 2 Personen auf max. 8,3 kN, inkl. Kettenglied liefern und gemäß Herstellervorgaben montieren.
02.__.0050
Kraft-Begrenzer, V4A-Stahl, auf max. 8,3 kN
2,00
Stk
02.__.0060 Kurvenelement, V4A-Stahl Systemkonformer Kurvenelement aus besonders robustem V4A-Stahl, voll überfahrbar, stufenlos von 0° - 90° einfach von Hand einstellbar, in allen Richtungen drehbar, für Seilsicherungssystem inkl. Befestigungsmaterial liefern und gemäß Herstellervorgaben auf Anschlagpunkt montieren.
02.__.0060
Kurvenelement, V4A-Stahl
6,00
Stk
02.__.0070 Seilzwischenhalter, V4A-Stahl Systemkonformer Seilzwischenhalter aus besonders robustem V4A-Stahl, voll überfahrbar, für Seilsicherungssystem inkl. Befestigungsmaterial liefern und gemäß Herstellervorgaben auf Anschlagpunkt montieren.
02.__.0070
Seilzwischenhalter, V4A-Stahl
9,00
Stk
02.__.0080 Verbindungselement, V2A-Stahl Systemkonformes Verbindungselement aus V2A-Stahl für Seilsicherungssystem liefern und gemäß Herstellervorgaben an einem Anschlagpunkt zwischen zwei Seilenden montieren.
02.__.0080
Verbindungselement, V2A-Stahl
1,00
Stk
02.__.0090 Kennzeichnung Seilsicherungssystem Systemkonforme Kennzeichnung des Seilsicherungssystems liefern und gemäß Vorschrift und Herstellervorgaben abgewinkelt an einem Anschlagpunkt montieren.
02.__.0090
Kennzeichnung Seilsicherungssystem
1,00
Stk
02.__.0100 Zertifizierung und Dokumentation Absturzsicherungssystem Zertifizierung des Absturzsicherungssystems nach Herstellervorgaben durchführen
und entsprechend nach DIN EN 795 und DGUV-Information 201-056 dokumentieren.
Inkl. Abnahme der Anschlageinrichtung, sowie Übergabe der Dokumentation,
Systemplanung, Gebrauchsanleitung und Zertifikate an den Auftraggeber.
02.__.0100
Zertifizierung und Dokumentation Absturzsicherungssystem
P
1,00
psch
03 Auf- und Einbauten Hauptdach
03
Auf- und Einbauten Hauptdach
Hinweis Alle Kernbohrungen in die Stahlbeton-Decke für die Dacheinbauten werden bauseits erstellt.
Die Lage der Kernbohrungen ist nach Planung in Absprache mit dem Fachgewerk und der örtlichen
Bauleitung durch den AN anzuzeichnen.
Diese Leistung wird nicht sind gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Hinweis
03.__.0010 Dachhauben-Kombi, RLT=DN 125/SW=DN 100, einreihig, H=650 mm, B2 Dachhauben-Kombination für 2 Leitungen, einreihig, bestehend aus:
Sammelkasteneinheit aus Stahl, verzinkt, einschl. kompletter Innenisolierung aus EPS (B2)
Obere Abdeckung zum Anbau an eine Attika, Kasten höher als Attika, aus flexibler Dichtungsbahn (PVC)
1. Belegung: Lüftung, 125 Liter, Rohranschluss als Formteilmass, Anschluss bauseits
2. Belegung: Schmutzwasser, DN 100, Rohranschluss als HT-Anschluss, Anschluss bauseits
Dachhaube Lüftungsleitung mit minimalen Druckverlust, sowie Kondensat Ableitung über Dach
Dachhaube Schmutzwasserleitung
Alle Dachhauben, Stahl verzinkt, einschl. Pulverbeschichtung in RAL 7042
Übergang zwischen dem im Sammelkasten geführten Standrohr und dem Dachhaubenkopf ist doppelwandig, einschl. Isolierung
Rohranschluss unter Sammelkasten, einwandig, 300 mm lang
Umlaufender Flansch, 120 mm breit, zur Anbindung der Dichtungsbahn an den offenen Seiten, an Attika hochgestellt
Einbaulage: Hauptdach
Untergrund: Stb.-Decke bzw. Dampfsperre
Abmessungen Kasten: 530 x 300 x 650 mm
Produkt der Planung: gebaVent, Art.-Nr.: KF0410000000G o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
einschl. Aussparung und luftdichtem Anschluss der Dampfsperrbahn,
einschl. EPS-Dämmkeil, 100 mm, umlaufend an Dachhauben-Kombi geklebt,
einschl. Aussparung und Verwahrung aller Abdichtungsdachbahnen,
liefern und fachgerecht in vorhandene Öffnung einbauen und im Untergrund befestigen.
03.__.0010
Dachhauben-Kombi, RLT=DN 125/SW=DN 100, einreihig, H=650 mm, B2
7,00
Stk
03.__.0020 Be- und Entlüfter, 125 Liter, 1-teilig, wärmegedämmt, mit Regenhaube zur Wohnraumlüftung Be- und Endlüfter, 1-teilig, wärmegedämmt, mit Regenhaube für Wohnraumlüftung,
Einbaulage: Strang RLT 10
Belegung: 1 x 125 Liter
Bauteilhöhe: Anschlusshöhe mind. 15 cm über Gründach,
Gesamthöhe ca. 50 cm
Anschlussart: Bitumenmanschette, 500 x 500 mm
Produkt der Planung: Klöber, Flavent o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
Dunstrohr bauseits,
einschl. Aussparung und luftdichtem Anschluss der Dampfsperrbahn,
einschl. EPS-Dämmkeil, 100 mm, umlaufend an Be- und Entlüfter geklebt,
einschl. Aussparung und Verwahrung aller Abdichtungsdachbahnen,
liefern und fachgerecht in vorhandene Öffnung einbauen und im Untergrund befestigen.
03.__.0020
Be- und Entlüfter, 125 Liter, 1-teilig, wärmegedämmt, mit Regenhaube zur Wohnraumlüftung
2,00
Stk
03.__.0030 Schwanenhals, wärmegedämmt, verzinkte Ausführung Schwanenhals, wärmegedämmt, für Flachdachdurchführung, verzinkte Ausführung, zum Andübeln, zur Aufnahme bzw. Durchführung von Kabeln, mit folgenden Eigenschaften:
inkl. Wechseldichteinsatz, geteilt
360° schwenkbar
Einbindung in die Dachabdichtungsbahn mittels Folienklemmflansch
UV-Schutz mit umlaufender, unterseitiger Tropfkante und Verdrehsicherung
Fußabdichtung zur Dachöffnung mit EPDM Dichtung
Befestigung mit M8 x 100 Dübel und M8 Schrauben (beides V2A)
Durchmesser: ca. 300 mm
Fabrikat der Planung: KRASO® Schwanenhals - verzinkt - NW 300 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
einschl. Aussparung und luftdichtem Anschluss der Dampfsperrbahn,
einschl. EPS-Dämmkeil, 100 mm, umlaufend an Schwanenehals geklebt,
einschl. Aussparung und Verwahrung aller Abdichtungsdachbahnen,
liefern und fachgerecht in vorhandene Öffnung einbauen und im Untergrund befestigen.
03.__.0030
Schwanenhals, wärmegedämmt, verzinkte Ausführung
1,00
Stk
03.__.0040 PVC Aufsetzkranz für Lichtkuppel, 100/100 cm PVC Aufsetzkranz für nachfolgend beschriebene Lichtkuppel mit nachfolgenden Eigenschaften:
PVC Hohlkammerprofil wärmegedämmt mit Polystyrol
Mehrpunktverriegelung
Scharniere vormontiert
Wassernase zum zus. Schutz vor eindringendem Wasser
Schlagregenschürze zum Schutz des Dachbahnanschlusses
Einbaulage: Hauptdach, neben Aufzug
Nenngröße: 100 x 100 cm (Rohbauöffnung)
Material: Hart PVC
Baustoffklasse: E, nach DIN EN 13501
Farbe: RAL 9010, Reinweiß
Uup-Wert: 0,8 W/m²K
Höhe: 50 cm
Produkt der Planung: Essertec, für Lichtkuppel essertop® - eckig o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
einschl. Aussparung und luftdichtem Anschluss der Dampfsperrbahn,
einschl. EPS-Dämmkeil, 100 mm, umlaufend an Aufsetzkranz geklebt,
einschl. Aussparung und Verwahrung aller Abdichtungsdachbahnen,
liefern und fachgerecht in vorhandene Öffnung einbauen und im Untergrund befestigen.
03.__.0040
PVC Aufsetzkranz für Lichtkuppel, 100/100 cm
1,00
Stk
03.__.0050 Lichtkuppel, 2 Stegplatten 16 mm, opale Außenverglasung, 100/100 cm Lichtkuppel als Dachausstieg mit nachfolgenden Eigenschaften:
2-Stegplatten 16mm + opale Außenverglasung
2-teilige, thermisch getrennte, PVC-Rahmenkonstruktion
stufenloser Übergang von Verglasung und PVC-Rahmen
verriegelt mit Fenstergriff, Farbe weiß
Mehrpunktverriegelung für hohe Luftdichtigkeit
Verriegelung und Scharniere von innen nicht sichtbar
hochwertige dauerelastische Hohlkammer-Dichtung
Einhaltung der DIN 18234 ohne Zusatzaufwendungen möglich
Nenngröße: passend zu zuvor beschriebenen Aufsetzkranz
Ur-Wert: 0,8 W/m² K
Lichtdurchgang: 30 %
Gesamtenergiedurchgang: 29 %
Schalldämmwert: 25 (-1; -4) dB nach DIN EN ISO 10140-2
Driven Rain Index DRI: min. 14,7 m²/s
Baustoffklasse: E nach DIN EN 13501
Rahmenfarbe: RAL 9010 Reinweiß
Produkt der Planung: Essertec, essertop® - eckig Thermoplan o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
liefern und fachgerecht auf Aufsetzkranz montieren.
03.__.0050
Lichtkuppel, 2 Stegplatten 16 mm, opale Außenverglasung, 100/100 cm
1,00
Stk
04 Dämmlagen
04
Dämmlagen
04.01 Dämmungen Dachterrasse
04.01
Dämmungen Dachterrasse
04.02 Dämmungen Hauptdach / Vordach
04.02
Dämmungen Hauptdach / Vordach
04.03 Dämmungen Übergänge im Bereich von Loggien / Balkone
04.03
Dämmungen Übergänge im Bereich von Loggien / Balkone
05 Abdichtungen
05
Abdichtungen
05.01 Abdichtungen Dachterrasse
05.01
Abdichtungen Dachterrasse
05.02 Abdichtungen Haupt- und Vordach
05.02
Abdichtungen Haupt- und Vordach
06 Dachrandbohlen und -abdeckungen
06
Dachrandbohlen und -abdeckungen
Hinweis zu Dachrandbohlen Die Dachrandbohlen sind durch einen vom AN zu erbringendem statischen Nachweis
windsogsicher auf den Rohbauattikaköpfen zu befestigen.
Die Einheitspreise sind einschließlich der Befestigungsmittel, Dübel und Schrauben,
den Bohrungen und einem temporären Schutz gegen Regen, z.B. Abdeckplane, der ab dem
Einbau der Dachrandbohlen bis zur finalen Montage der Abdeckbleche zu unterhalten ist,
zu kalkulieren.
Abdeckmaterial bleibt im Besitz des AN, das nach Beendigung der Arbeiten durch den AN
rückstandslos zu entfernen und abzutransportieren ist.
Es dürfen nur trocken gelagerte Dachrandbohlen eingebaut werden!
Die Dachrandbohlen sind erst nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung und dem
Errichter der WDVS-Fassade nach gemeinsamer Festlegung auf die finale Tiefe zu schneiden!
Hinweis zu Dachrandbohlen
06.01 Haupt- und Vordach
06.01
Haupt- und Vordach
06.02 Dachterrasse
06.02
Dachterrasse
07 Entwässerung
07
Entwässerung
07.01 Entwässerung Haupt- und Vordach
07.01
Entwässerung Haupt- und Vordach
07.02 Entwässerung Dachterrasse
07.02
Entwässerung Dachterrasse
07.03 Entwässerung Balkone/Loggien
07.03
Entwässerung Balkone/Loggien
08 Plattenbelag Balkone / Loggien / Dachterrasse
08
Plattenbelag Balkone / Loggien / Dachterrasse
Vorbemerkung Plattenbelag Bei den nachfolgend beschriebenen Plattenbelägen auf Stelzlagern sind folgende Leistungen, die nicht gesondert vergütet werden, in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren:
Verlegepläne nach Ausführungsplanung, die vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorgelegt werden müssen
Alle Zu- und Abschnitte und Anpassarbeiten der Platten an angrenzende Bauteile und Einbauten
Verschnitt der Platten, Restmaterial bleibt im Eigentum des AN und ist umgehend abzutransportieren
Auf der Baustelle dürfen die Platten nur im Nassschneideverfahren geschnitten werden
Das Plattenmaterial ist gemäß Baubeschreibung gesetzt und zwingend anzubieten:
Format: 60 x 60 x 2 cm
Material: Feinsteinzeug
Hersteller: Valenta
Typ: Terra Easy Pietra Serena
Farbton: antracite (HAT13)
Bezug über: TRAUCO Fachhandel GmbH & Co. KG
Tullumstraße 7
26629 Großfehn
Tel.: 04943 209-0
Fax: 04943 209-286
Mail: info@trauco-fachhandel.de
Die Platten sind auf einem Stelzlagersystem mit nachfolgenden Eigenschaften zu verlegen:
Nivellierkopf ermöglicht den Ausgleich von Unebenheiten / unterschiedlichen Gefälle bis zu 9 %
Fußgeometrie erlaubt wandnahe Montage ohne Kürzen des Fußes
Mit integrierter Trittschall-Dämpfungsauflage (Klapperstopp)
Werkzeuglos höhenverstellbar von ca. 25 bis 208 mm
Mit integriertem Fugenkreuz für eine Belagsfugenbreite von 2 mm
Produkt der Planung: Gutjahr, Trocken-Stelzlagersystem TerraMaxx® TSL o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
Die einzelnen Stelzlager sind auf Pads, Größe ca. 10 x 10 cm, Stärke ca. 2 cm, z.B. aus Gummigranulat, die auf der bituminöse Dachabdichtungsbahn zu verkleben sind, zu stellen.
Vorbemerkung Plattenbelag
08.__.0010 Plattenbelag auf Stelzlager, Balkone und Loggien, 1. OG und 2. OG Plattenbelag auf Stelzlager gemäß Ausführungsplanung und Vorbemerkung Plattenbelag,
Einbaulage: Balkone und Loggien, 1. OG und 2. OG
Gefälle: 2 %
liefern und fachgerecht auf WU-Stahlbetonfertigteil (Balkon- bzw. Loggiaplatte) verlegen.
08.__.0010
Plattenbelag auf Stelzlager, Balkone und Loggien, 1. OG und 2. OG
86,00
m2
08.__.0020 Plattenbelag auf Stelzlager, Dachterrasse STG Plattenbelag auf Stelzlager gemäß Ausführungsplanung und Vorbemerkung Plattenbelag,
Einbaulage: Dachterrasse, STG
Gefälle: 2 %
liefern und fachgerecht auf Dachabdichtungsbahn verlegen.
08.__.0020
Plattenbelag auf Stelzlager, Dachterrasse STG
107,00
m2
08.__.0030 Zulage zu Plattenbelag für die Anpassarbeiten an Endsieb, DN 100 Zulage zu zuvor beschriebenen Plattenbelag für die Anpassarbeiten an Ring- und Endsiebe der Entwässerung,
Einbaulage: Balkone und Loggien
Durchmesser: ca. 150 mm
Verschnitt ist zu entsorgen.
08.__.0030
Zulage zu Plattenbelag für die Anpassarbeiten an Endsieb, DN 100
E
8,00
Stk
09 Dachbegrünung, extensiv
09
Dachbegrünung, extensiv
Vorbemerkung Dachbegrünung Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben.
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn
Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131)
Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL / ÖNORM Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw. Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien
Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken, Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand)
Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Es sind nur Komponenten aus einem System und die jeweils empfohlenen Systemaufbauten des Herstellers zulässig, die bauaufsichtlich zugelassen sein müssen.
System der Planung: OPTIGRÜN o. glw.
Angebotenes System:
(vom Bieter einzutragen)
Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Insbesondere ist das Verhältnis vom Gesamtgewicht zum Wasserspeichervermögen einzuhalten. Die Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen. Idealerweise wird die Wasserrückhaltung über ein EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen Wetterdaten ermittelt.
Vorbemerkung Dachbegrünung
09.__.0010 Dachfläche besenrein säubern Dachfläche besenrein säubern, die Dachfläche ist optisch auf ihren Zustand zu prüfen.
Auf Verlangen der Bauleitung ist ein Begehungsprotokoll zu erstellen.
09.__.0010
Dachfläche besenrein säubern
280,00
m2
09.__.0020 Trenn-, Schutz- u. Speichervlies RMS 300 OPTIGRÜN-Schutzlage RMS 300 o. glw. liefern und als Schutz der Dachabdichtung/Wurzelschutzbahn
vor mechanischer Beanspruchung bzw. bei Materialunverträglichkeit gemäß DIN 18531-2,
mit 10 cm Überlappung fachgerecht verlegen, verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA-13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen,
Eigenschaften:
Material: 100 % Recycling-Kunststofffasern
Festigkeitsklasse: GRK 2
Dicke: ca. 3,6 mm
Gewicht: mind. 300 g/m²
09.__.0020
Trenn-, Schutz- u. Speichervlies RMS 300
280,00
m2
09.__.0030 Schutzlage hochführen Schutzlage aus Vorposition am Dachrand und an aufgehenden Dachabdichtungen
ca. 5 cm i.M. hochführen.
09.__.0030
Schutzlage hochführen
72,00
m
09.__.0040 Drän- und Wasserspeicherelement FKD 40 OPTIGRÜN-Drän- und Wasserspeicherelement FKD 40 o. glw., inkl. Öffnungen zur Belüftung und Diffusion,
liefern und einbauen, verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA-13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen,
Einsatzbereich: Unter extensiven- und einfachen Intensivbegrünungen zur Dränung und Wasserspeicherung.
Eigenschaften:
Material: HDPE-Recycling-Regenerat
Nenndicke: ca. 40 mm
Flächengewicht: ca. 1,8 kg/m²
Farbe: schwarz
max. Druckfestigkeit: 118 kN/m² (unverfüllt), nach DIN EN ISO 25619-2
Entwässerungsleistung: 2,31 l/(m*s), geprüft nach DIN EN ISO 12958 bei 2% Gefälle
Füllvolumen (lose): ca. 16 l/m² (kleine Noppe oben)
Wasserspeicherfähigkeit: ca. 8,7 l/m² (unverfüllt, kleine Noppe oben)
09.__.0040
Drän- und Wasserspeicherelement FKD 40
238,00
m2
09.__.0050 Filtervlies FIL 105 OPTIGRÜN-Filtervlies FIL 105 o. glw., mit CE-Zertifizierung, liefern und als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen, verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA-13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen,
Einsatzbereich: Auf Extensiv-/Intensivbegrünungen zwischen Dränschicht und
Substrat/Tragschicht
Eigenschaften:
Material: 100 % PP (Polypropylen)
Nenndicke: ca. 1,1 mm
Flächengewicht: ca. 105 g/m²
Farbe: weiß
Festigkeitsklasse: GRK 2
Höchstzugkraft: längs/quer: 7,5 KN/m, nach EN ISO 10319
Vertikale
Wasserdurchlässigkeit: 130 l/(m²*s), nach EN ISO 11058
09.__.0050
Filtervlies FIL 105
238,00
m2
09.__.0060 Extensivsubstrat E-leicht OPTIGRÜN-Extensivsubstrat E-leicht o. glw. als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen,
auf Dachflächen mit geringer Tragfähigkeit, strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum geeignet,
liefern und auf die natürlich verdichtete Schichthöhe von ca. 10 cm einbauen, verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA-13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen.
Der materialbezogene Verdichtungsfaktor beträgt:
Allgemein: ca. 1,20
bei pneumatischem Einbau: ca. 1,25 (bei ca. 80 m mittlerer Schlauchlänge) und ist einzukalkulieren.
Kenndaten:
Gesamtporenvolumen: > 60-70 Vol%
max. Wasserkapazität: > 35 Vol%
Salzgehalt: < 3,5 g/l
organische Substanz: < 65 g/l
pH-Wert: 6,0-8,5
Gewicht wassergesättigt: ca. 1140-1440 kg/m³
09.__.0060
Extensivsubstrat E-leicht
238,00
m2
09.__.0070 Kiesfangleiste Kiesleiste L-Profil, senkrechter Schenkel gelocht (6 mm), zur Trennung von Kies und Substrat liefern
und mit Aluminium-Verbindungselementen nach Herstellerangaben einbauen.
Material: Aluminium, 4-fach gekantet
Höhe: 120 mm
09.__.0070
Kiesfangleiste
78,00
m
09.__.0080 Zulage Kiesfangleiste für Innen- und Außeneckausbildung Zulage zu zuvor beschriebener Kiesfangleiste für die Ausbildung von Innen- und Außenecken.
Winkel Ecken: ca. 90°
09.__.0080
Zulage Kiesfangleiste für Innen- und Außeneckausbildung
14,00
Stk
09.__.0090 Kiesrandstreifen Kies aus natürlicher, grobe Gesteinskörnung gemäß Vorgabe FLL-Dachbegrünungsrichtlinie,.
aus Nass- oder Trockenabsiebung, vorwiegend Rundkorn, produktionsbedingt mit variablen Anteilen
von Bruchkorn, liefern und nach Planungsvorgaben einbauen,
Höhe Kiesstreifen: ca. 5 cm
Breite Kiesstreifen: ca. 50 cm
Körnung: 16/32 mm
Farbemischung: bunt
09.__.0090
Kiesrandstreifen
42,00
m2
09.__.0100 Saatgut Biodiversität BDM (mehrjährig) und Sedumsprossen - Trockenansaat Saatgut lt. OPTIGRÜN-Rezeptur BDM mit 54 Kräuterarten (ca. 1200 Korn/m²), sowie 50 g/m² Sedumsprossen bestehend aus mind. 4-5 Sedumarten liefern und mehrjährige Extensivbegrünung zur Steigerung der Biodiversität durch Ansaat mit OPTIGRÜN-Saatgutmischung BDM und Sprossenansaat (auf OPTIGRÜN-Extensiv-Mehrschichtsubstrat E) wie folgt herstellen:
Substrat durch Harken aufrauhen
gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen
Ansaat mit OPTIGRÜN-Saatgutmischung BDM
durchdringendes Wässern
Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt,
die Saatgutmischung ist der örtlichen Bauleitung des AG nachzuweisen.
09.__.0100
Saatgut Biodiversität BDM (mehrjährig) und Sedumsprossen - Trockenansaat
238,00
m2
09.__.0110 Zulage zu Einzelschichten Gründach für die Anarbeiten an Aufbauten Zulage zu den zuvor beschriebenen Einzelschichten des Gründachs (Drainage mit Wasserspeicher, Geotextil-Filterschicht, Wachstums- und Speichermatter, Vegetationsmatte) für das Anarbeiten der einzelnen Schichten
an nachfolgenden Aufbauten:
7 Stk. Dachhauben-Kombi, (lxb) 530 x 300 mm
2 Stk. Be- und Endlüfter, Ø ca. 150 mm
1 Stk. Schwanenhals, Ø ca. 300 mm
21 Stk. Anschlageinrichtungen, Ø bis 50 mm
45 Stk. PV-Module mit Ständerwerk (Big-Foot-System)
Einbaulage: Hauptdach
09.__.0110
Zulage zu Einzelschichten Gründach für die Anarbeiten an Aufbauten
P
1,00
Psch
09.__.0120 Gehwegplatten Hauptdach, 50 x 50 x 5 cm Betongehwegplatten,
Plattenabmessungen: 50 x 50 x 5 cm
liefern und auf geeigneten Plattenlagern inklusive Schutzschicht fachgerecht auf der Dachfläche verlegen.
09.__.0120
Gehwegplatten Hauptdach, 50 x 50 x 5 cm
E
10,00
m2
10 Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
10
Sonstiges / Stundenlohnarbeiten
10.__.0010 Flächen trocknen / Regenwasser beseitigen Anfallendes Regenwasser auf zu bearbeitenden Flächen durch Saugen o. ä. beseitigen.
Ausführung nur auf besondere Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG.
10.__.0010
Flächen trocknen / Regenwasser beseitigen
E
1,00
h
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
10.__.0020 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
10.__.0020
Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
E
1,00
h
10.__.0030 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
10.__.0030
Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
E
1,00
h