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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle: Angaben zur Baustelle
Bauvorhaben:
Kältetausch, Filialmodernisierung
Kaufland Mühlhausen 3370,
Papiermühlenweg 18, 99974 Mühlhausen.
Marktöffnungszeiten:
Mo.-Fr. von 7:00 - 22:00,
Sa. von 7:00 - 20:00
Projektsteuerung:
n.N.
Beteiligter Planer:
Hochbauplanung:
Senator. Die Project Management Service GmbH
Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tel. 030 9860140,
Fachplanung HLSE, Sprinkler:
INNOTECH Leipzig GmbH
Poetenweg 9, 04155 Leipzig
Tel. 0341 5894721,
Tragwerksplanung/ Wärmeschutz:
Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH
Pfingstweide 1, 04179 Leipzig
Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme:
10.08.2026 - 14.01.2027.
Die weitere Untersetzung/ Optimierung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt im Zuge der technischen Bietergespräche sowie in Abstimmung Vertrieb/ Projektsteuerer.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang
Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst.
In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen:
1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,
Einbauten, Tragkonstruktionen;
2.) Anpassung Traggerüst Kältetechnik auf Dach;
3.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der
Kälteanlage;
4.) Anpassung der Bedientheke Wurst/ Käse;
5.) Errichtung eines oberird. Löschwasserbehälters
6.) Dachsanierung
7.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum
8.) opt. Sanierung Kunden-WC`s
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise
1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben:
-------------------------------------------------
Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung.
Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter.
Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben.
Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten.
Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert.
2. Ausführung, Einbaumaße:
--------------------------
Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip.
Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen.
3. Verkaufsbetrieb:
-------------------
Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
-----------------------------------------------------------------------------
Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten
resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot,
dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar
als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu
Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen
Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle
verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die
Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit
auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst
einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke
einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen
und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im
Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu
erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen
Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine Koordinierung der
einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für ggf.
notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheits-
preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig
vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind
BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu
gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind
dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der
Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich
jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige
Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu
einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem
Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw.
oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl.
mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die
notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen
Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und
Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen
sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft
gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie-
und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc.
ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von
Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände
abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit
Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien
zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin
zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von
Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat
vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten,
Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes
einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen
Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN
hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin
vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren.
Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile
sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden
Sachverständigen abzustimmen.
Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere
Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben weiter in Betrieb.
Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen,
Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw.
in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.
Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren.
2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind während der Schließzeit bzw. während der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr) auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung.
Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann.
2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise
mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb.
2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes,
Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig
einzuholen.
2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter
nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen
werden (Haustechnik / Kältetechnik).
2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des
Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend
zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten)
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen
Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in
diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes
darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den
Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist
anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.7 Hinweis:
Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden
(ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug).
Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden.
Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner
abgestimmt werden.
2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und
Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig.
2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
3. Leistungseinschluss
In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
23 Putz- und Stuckarbeiten
23
Putz- und Stuckarbeiten
23.03 Innenputz
23.03
Innenputz
24 Fliesen- und Plattenarbeiten
24
Fliesen- und Plattenarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten
Die Leistung versteht sich als Komplettleistung. Alle sich im Bereich befindliche Klappen, Abdeckungen, Verkleidungen, Nischen usw. sind (soweit möglich) einzufliesen, erforderlichen Aussparungen (Auslässe, Durchdringungen, Einläufe usw.) sind herzustellen, Anarbeitungen / Aussparungen / Anpassungen haben generell sauber und optisch einwandfrei zu erfolgen.
Anschlüsse, Durchdringungen, Ecken und Kreuzungen jeglicher Art sind fachgerecht, systemgerecht, sauber und dicht geschlossen auszuführen. Sie sind entsprechend Bedarf und Erfordernis herzustellen und gehören zum Leistungsumfang.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich sollte ein Feuchtigkeitsgehalt von 2% nicht überschritten werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese
- eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75:C,
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und
12,
- Resistenz gegen tierische Fette,
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm²,
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm²
nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Für Bodeneinläufe und Durchdringungen sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden.
Bodeneinläufe sind in Decken als Abdichtungen mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Falleitungen. Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen. Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m
Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Das Material der Fugen muß auf Fliesen, den Untergrund und die Beansprung abgestimmt sein. Weichmacherwanderung muß ausgeschlossen sein.
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht Gegenteiliges aussagen.
An allen sichtbaren Kanten sind Fliesenwinkel einzubauen, falls keine Fliesen mit Randglasur anzusetzen sind.
Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fliesenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u.ä. zu achten. Die ent- sprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß.
Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Stark saugende Untergründe (z. B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, daß Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und daß Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlußbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle.
Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen. Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben -
erste Wahl anzubieten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zu- sammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, daß leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Das Verfugungsmaterial muß biologisch und lebensmittelhygienisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen.
Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels und keinesfalls vor Ablauf von 24 Stunden erfolgen. Wenn nicht anders beschrieben, ist das Verfugen mit Gummispachtel bzw. -schieber zulässig.
Es darf, besonders bei Stufenbelägen ist darauf zu achten, keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist auf Verlangen eine Prüfung nach DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen - nachzuweisen. Das gilt analog für die Bestimmung der Frostbeständigkeit nach DIN EN 202.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen im feingereinigten Zustand zu übergeben.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind werkseitig hergestellte und relativ elastische Fugen mit Mörtel zu verwenden.
Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge in Lager und Verkaufsbereichen:
-Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls im Dickbett
verlegt wird.
-Der Dickbettmörtel muß der Festigkeit von C20/25 nach DIN 18560 entsprechen.
-Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar eine Haftschlämme
aufzubringen.
-Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite anzulegen.
-Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4mm aufgetragen werden und soll eine vom
Hersteller bestätigte Eignung für hochbelastbare Beläge besitzen.
-An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
-Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken durch
korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt werden. Längs der
Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen.
Mit den Preisen gelten weiterhin folgende Leistungen als abgegolten:
-Überprüfen der ggfs. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen,
-das Belegen von Kleinflächen, Nischen, Ablagen u.ä.,
-Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen, während der Ausführung der Arbeiten
vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen,
-Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen
und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder
Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten,
-Ausfugen von Anschlüssen an Türen, begrenzende Bauteile, Innenecken, Sanitärobjekte
und Dehnungsfugen mit farbigen Silikon.
Technische Vorbemerkungen - Fliesen- und Plattenarbeiten
24.02 Untergrund/ Abdichtung
24.02
Untergrund/ Abdichtung
24.03 Wandfliesen Innenbereich
24.03
Wandfliesen Innenbereich
24.04 Bodenfliesen Innenbereich
24.04
Bodenfliesen Innenbereich
24.07 Sonstige Fliesenarbeiten
24.07
Sonstige Fliesenarbeiten
25 Estricharbeiten
25
Estricharbeiten
ZTV Gewerk 025 - Estricharbeiten Zusätzliche technische Vorbemerkungen
1. Art und Umfang der Leistung
Alle Leistungen umfassen neben der Lieferung der
dazugehörigen Stoffe, Hilfsstoffe, Bauteile, auch das
Abladen evtl. Zwischenlagern, den Abtransport zur
Einbaustelle sowie das Einbauen als fix und fertige
Arbeit.
Evtl. Abweichungen sind in den Positionen genannt.
2. Nebenleistungen
2.1 Das Erbringen der bauphysikalischen Nachweise
(Brand-,Schall-, und Wärmeschutznachweise).
2.2 Nachbehandlung und Schutz des Estrichs vor zu
schneller Abstrockung.
2.3 Das Reinigen des Untergrundes durch Saugen oder
Hochdruckreiniger.
2.4 Das Anlegen von Scheinfugen.
2.5 Das Abstellen von Belagflächen.
2.6 Das Anarbeiten sowie nachträgliche Anarbeiten von
Belag an Einbauteile wie Bodenabläufe o.ä..
3. Maßtoleranzen
Gem. DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 3.
4. Schnittstellen
Die Ausführung der Leistung hat in Abstimmung mit den
anderen Gewerken (Elektro, HLSE) zu erfolgen.
5. Materialtransport
Der Materialtransport ist durch den AN in Abstimmung it
dem AG zu organisieren und durchzuführen.
6. Hebezeug/ Fördermittel
Alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen
Hebezeuge sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
7. Meterriss
Der auf der Baustelle vorhandene Meterriss ist an die
einzelnen Montageplätze zu übertragen und bei der
Montage einzuhalten.
8. Fabrikate und Bemusterung
Von allen Baustoffen und Bauteilen sind auf Verlangen
des Auftraggebers Proben bzw. Musterstücke ohne
besondere Vergütung vorzulegen.
9. Ausführungsunterlagen
Vom AN sind gegebenenfalls Verlege- und Montagepläne
anzufertigen und vor Ausführung genehmigen zu lassen.
10. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN ESTRICH
10.1. Beim Verlegen der Estriche ist besonders darauf
zu achten, dass der Wandanschluss ohne Randwulst
ausgeführt wird.
10.2. Soweit der Estrich in Räumen mit
Fußbodenentwässerung verlegt wird, ist um die
Bodeneinlaufe ein lokales, verseitiges Gefälle nach
Vorgabe der Baubeschreibung des AG anzulegen.
10.3. Der Estrich dient, soweit nicht anders
beschrieben, als Unterlage für Feinsteinzeug und
Anstriche.
10.4. Die Estriche müssen in ihrem gesamten Aufbau
mindestens die Belastungen gem. DIN EN 1991-1-1 -
Tabelle 1a wie folgt erreichen:
-Verkaufsräume: Kategorie D3 q= 5 KN/m² u. Q= 7 KN
-Lagerräume: Kategorie E3 q= 7,5 KN/m² u. Q= 10 KN
-Technikräume: Kategorie D3 q= 5 KN/m² u. Q= 7 KN
-Büros: Kategorie B3 q= 5 KN/m² u. Q = 4 KN.
Die Estriche müssen den Vorgaben der
Kaufland-Baubeschreibung KaBa Punkt 3.3 entsprechen.
Die Bodenaufbauten können vom AN zum Zwecke der
Kostenersparnis, Ersparnis von Bauzeit oder
Höhenreduzierung bei Nachweis der Forderungen zur
Belastbarkeit gem. ZTV Pkt. 10.5 und unter Einhaltung
des geforderten Trittschallverbesserungsmaßes von Ln,w
>= 26dB geändert werden.
10.5. Alle Estriche kommen als schwimmende Estriche zur
Ausführung. Sie sind von der Wand zu trennen.
10.6. Estrichbelegte Räume sind so zu sichern, dass sie
nicht vorzeitig begangen werden können. Schäden sind
vom Unternehmer auf seine Kosten zu beheben.
10.7. Im Gebäude können nur elektrisch betriebene
Geräte betrieben werden Es sind geräuscharme Geräte,
der Einsatzzeit und -ort angepasst, zu verwenden.
11. Im Angebotspreis sind inbegriffen:
a) Die Kosten aus den Anordnungen Ziff. 1-10.7.
ZTV Gewerk 025 - Estricharbeiten
25.02 Zement- und Anhydritestrich
25.02
Zement- und Anhydritestrich
25.03 sonstige Estricharbeiten
25.03
sonstige Estricharbeiten
27 Tischlerarbeiten
27
Tischlerarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Tischlerarbeiten Technische Vorbemerkungen - Tischlerarbeiten
Alle Bauteile / Stoffe ohne ein amtliches Prüfzeugnis bzw. ohne Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden.
Alle einzusetzenden Elemente und Baustoffe mit brandschutztechnischer Anforderung müssen die erforderlichen Prüfzeugnisse, Zertifikate bzw. Zulassungen besitzen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren.
Alles zum Einbau kommende Holz ist mit einem amtlich anerkannten Holzschutzmittel gem. Anforderungen DIN 68800 gegen Fäulnis, Pilz- und Insektenbefall zu behandeln.
Evtl. erforderliche Rüstungen, auch für Arbeitshöhen über 2,00m, sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder abzubauen, einschl. Transport. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu
schließen.
Über die baulichen Verhältnisse, wie Leibungen, Anschlüsse, Schwellen, Maße und Maßtoleranzen hat sich der AN vor Ort zu informieren.
Der Anschluß aller Zargenvarianten an den Baukörper ist durch den AN so auszubilden, dass keine zusätzlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten erforderlich werden. Falls doch erforderlich, so sind diese im vollen Umfang Leistung des AN.
Beim Einbau von neuen Türen sind die Sockelleisten entsprechend Erfordernis analog dem Bestand anzupassen.
Die vorhandenen Schließzylinder sind soweit möglich wieder zu verwenden, ist dies nicht möglich, so sind die erforderlichen Längen der neuen Schließzylinder rechtzeitig der örtlichen Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Der mehrfache Ein- und Ausbau von Schließzylindern in die Türen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Generell sind Türen / Türblätter an Fußbodenhöhen der Räume anzupassen, offene Fugen und Anschlüsse zum Fußboden sind mit passenden artgleichen Material zu schließen.
Schnittflächen von gekürzten und angepassten Türblättern und Zargen sind zu entgraten und vollflächig zu versiegeln/vor Feuchtigkeit zu schützen.
Bei Abbrucharbeiten sind entsprechend den Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten geeignete Schutzmaßnahmen durch- zuführen. Ausbruchstellen im Einbaubereich sind entsprechend den Erfordernissen fachgerecht und oberflächenbündig wieder zu schließen.
Die Bestandstüröffnungen entsprechen nicht immer exakt den genormten Baurichtmaßen gemäß DIN. Daher sind die Türöffnungen bei Erneuerung der Türen entsprechend den erforderlichen Öffnungsmaßen anzupassen.
Werden die Türöffnungen den erforderlichen DIN-Maßen angepasst, so sind evtl. Aufdopplungen zum Bestandsmauerwerk kraftschlüssig herzustellen, alle erforderlichen Beiputz- und Verkleidungsarbeiten zu erbringen, ohne sichtbaren Übergang zum Bestandsputz / Bestandsoberflächenbelag sowie alle rißgefährdeten Bereiche mit einem Armierungsgewebe zu überspannen.
Anschlußfugen bis ca. 5mm sind mit einem für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneten dauerelastischen Dichtstoff (Wandbereiche überstreichfähig usw.) einschl. Fugenvorbereitung zu schließen. Größere Anschlußfugen sind in Abstimmung mit Projektleiter KBL und örtlichen Bauleitung passend zum Bestand entsprechend den Erfordernissen zu verkleiden, prinzipiell jedoch zu vermeiden.
Türschlösser sind grundsätzlich mit Nuss aus Stahl und Türdrücker grundsätzlich mit korrosionsgeschützten Stahlkern auszuführen.
Türen sind mit breiter farblich passender Dichtung (mind. 3-seitig) auszuführen.
Die Magnet-, Riegelschaltkontakte, Blockschloss und Türöffner werden durch den Lieferanten der Einbruchmeldeanlage für den Einbau (hat verdeckt zu erfolgen) zur Verfügung gestellt. Die Anforderung hat rechtzeitig über Kaufland zu erfolgen.
Bei Montage und Befestigungsarbeiten ist darauf zu achten, das im betreffenden Bereich sich keine verdeckt liegenden Leitungen, Kanäle, Kabel usw. befinden, ist durch AN im Vorfeld zu prüfen und auszuschließen.
Sämtliche Zargen mit akkustisch wirksamer Hohlkammerdichtung, Farbton nach Wahl des Bauherrn. Alle Zargenhohlräume bei Türen ohne Anforderung an den Feuerwiderstand akkustisch wirksam vollvolumig aufgefüllt.
In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen - Tischlerarbeiten
27.02 Innentüren inkl. Zarge
27.02
Innentüren inkl. Zarge
27.03 Rammschutz
27.03
Rammschutz
27.04 Sonstuge Tischlerarbeiten
27.04
Sonstuge Tischlerarbeiten
36 Bodenbelagsarbeiten
36
Bodenbelagsarbeiten
36.02 Kunststoff-Beläge, Linoleum
36.02
Kunststoff-Beläge, Linoleum
39 Trockenbau
39
Trockenbau
Technische Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten
Die Arbeitshöhen betragen bis ca. 6,0 m über OK FFB der jeweiligen Geschosse. Dafür erforderliche Rüstungen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen durch den AN bereitzustellen, aufzubauen, vorzuhalten und wieder
abzubauen, einschl. Transport und aller erforderlichen Umsetzungen. Ankerpunkte sind wieder analog Bestand fachgerecht, vollvolumig und oberflächenbündig ohne sichtbaren Übergang zu schließen.
Anschlüsse, Durchdringungen, Ecken und Kreuzungen jeglicher Art sind fachgerecht, systemgerecht, sauber und dicht geschlossen auszuführen. Sie sind entsprechend Bedarf und Erfordernis herzustellen und gehören zum Leistungsumfang.
Das dichte Anarbeiten an Trapezbleche und Unebenheiten ist, wenn nicht besonders erwähnt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Erforderliche Aussparungen, Durchdringungen und Anpassungen an den Wänden und Decken / UHD sind herzustellen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Alle für die Ausführung fehlenden Angaben und Unklarheiten, z.B. zu Aussparungen für
Lüftungsaggregate, Leuchten, Friesen, Schürzen und besonders raumgestalterischen Maßnahmen, sind rechtzeitig bei der Planung bzw. Bauleitung zu erfragen. Durch Unterlassung notwendige Abänderungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durchzuführen.
Auf alle von anderen Gewerken bereits eingebauten Materialien ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere Lüftungskanäle und Installationsleitungen für Heizung, Sanitär, Elektro, Kälte, Sprinkler sind zu schützen, Erschwernisse bei der Verkleidung sind mit den
angebotenen Einheitspreisen abgegolten, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Nicht fertig gestellten Vorgängergewerken ist rechtzeitig vor Schließung von Wänden, Decken und Verkleidungen die Möglichkeit der Fertigstellung zu geben.
Die im LV bzw. der Positionsbeschreibung geforderten Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen beziehen sich immer auf den fertiggestellten Verbundbaustoff. So muss z.B. bei Akustikplatten die Baustoffklasse einschl. der Oberflächenbeschichtung, Kantenbehandlung und evtl. Rückseitenbeschichtung geprüft sein.
Es dürfen nur Produkte mit Prüfzeugnissen nach den Bestimmungen des Instituts für Bautechnik, Berlin eingebaut werden. Die Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Von gestalterisch wichtigen Oberflächen hat der Auftragnehmer Musterflächen in der ausgeschriebenen Qualität, bis 2,0 m² Größe herzustellen und einschl. sämtlicher ausgeschriebener Anschlüsse zu montieren.
Alle zum Einbau gelangenden Hölzer sind mit einem amtlich anerkannten Holzschutzmittel gem. Anforderungen DIN 68 800 gegen Fäulnis, Pilz- und Insektenbefall zu behandeln.
Alle Baustoffe der Wand- und Deckenbekleidungen müssen den geltenden Emissionsschutzklassen entsprechen. Der Einbau von Baustoffen mit mineralischen Fasern darf nicht zur Belastung der Raumluft führen.
Deckenkonstruktionen in Außenbereichen und Feuchträumen (Akustikplatten, Befestigungsmaterial und Unterkonstruktion) müssen einer relativen Luftfeuchte
bis 98% ohne Veränderung von Form, Farbe und Stabilität standhalten. Unterkonstruktionen und Befestigungsmaterialien müssen korrosionsbeständig sein. Deckenkonstruktionen im Außenbereich müssen sturmsicher (gegen Winddruck und Windsog) ausgeführt werden. Akustikplatten sind schlagregensicher zu montieren. Sie müssen für hohe Schwankungen der Temperatur und Feuchtigkeit geeignet sein.
Sämtliche zum Einsatz kommende Stahlbauteile müssen mit geeigneten Oberflächenbeschichtungssystem gegen Korrosion geschützt sein.
Bei Montage und Befestigungsarbeiten ist darauf zu achten, dass im betreffenden Montagebereich sich keine verdeckt liegenden Leitungen, Kanäle, Kabel usw. befinden, ist durch AN im Vorfeld zu prüfen und auszuschließen.
In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind durch AN zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten
39.02 Innenwände GK
39.02
Innenwände GK
39.03 WC-/Dusch-Trennwände
39.03
WC-/Dusch-Trennwände
39.04 abgehängte Decke Metall
39.04
abgehängte Decke Metall
39.05 abgehängte Decke GK
39.05
abgehängte Decke GK
39.06 abgehängte Decke Mineralfaser
39.06
abgehängte Decke Mineralfaser
39.07 Mallblenden/ Blenden
39.07
Mallblenden/ Blenden
39.08 Kanäle, Verkofferungen
39.08
Kanäle, Verkofferungen