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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
5 Kapitel Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Kapitel Beton- und Stahlbetonarbeiten
ABDICHTUNGSTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Projekt:
4 MFH mit TG, Wohnen am Illerpark, Neu-Ulm
Bereich:
Abdichtungsmaßnahmen nach "System HYDRATON"
1. Allgemeines
Die Abdichtung der WU-Bauteile und der in diesem
Bereich liegenden Fugen und Durchdringungen erfolgt im
Betonquerschnitts-Abdichtungsverfahren mit dem "System
Hydraton", nach Angaben der Hydraton GmbH Ingenieurbüro
für Bauwerksabdichtungen und der Hydraton GmbH
Fachbetrieb für Bauwerksabdichtungen, Erlenstraße 14,
72639 Neuffen, Telefon: +49 (0) 7025 / 91260-0,
Telefax: +49 (0) 7025 / 91260-21.
- Bodenplatte Aufzugsunterfahrten Haus A - Haus D
- Umfassungswände Aufzugsunterfahrten Haus A - Haus D
- Bodenplatte UG/TG
- Bodenplatte Rampe
- Treppenhäuser horizontal mit Frischbetonverbundfolie
- Umfassungswände UG/TG
Die Hydraton GmbH Ingenieurbüro für
Bauwerksabdichtungen und die Hydraton GmbH Fachbetrieb
für Bauwerksabdichtungen übernimmt im Auftrag des
Bauunternehmers folgende Lieferungen und Leistungen:
a) Ingenieurtechnische Bearbeitung bezüglich der
fachgerechten Ausbildung und Auslegung
des Tragwerks in Zusammenarbeit mit dem Architekten
dem Tragwerksplaner und den
übrigen am Bau beteiligten Fachingenieuren und
Firmen, unter Berücksichtigung der
Örtlichen, geologischen und hydrologischen
Baugrunddaten sowie der vorgegebenen
Tragwerkskonstruktion und allen besonderen
Einwirkungen und Erschwernisse in Bezug auf die
Wasserundurchlässigkeit.
b) Objektbezogene abdichtungstechnische
Ausführungsplanung in Übersicht und Detail mit
einer Planungsvorlaufzeit von mindestens drei
Wochen. Durch diese Maßnahme wird das
Abdichtungsverfahren zu den allgemein anerkannten
Regeln der Technik aufgewertet.
c) Festschreibung der Betone mit besonderen
Eigenschaften, einschl. der Vorgabe der anzuwendenden
Betonrezepturen durch qualifizierte Fachingenieure.
d) Baustellenbegleitung der einzelnen
Abdichtungsbetoniervorgänge durch Fachbauleiter.
e) Haftung und Gewährleistung der Hydraton GmbH
Fachbetrieb für Bauwerksabdichtungen im Rahmen der
zu erbringenden Leistungen für die uneingeschränkte
Gebrauchsfähigkeit der wasser- sowie
druckwasser belasteten Tragwerksbereiche, bzgl. der
dauerhaften Wasserundurchlässigkeit des
Baustoffs Beton im Sinne des Eurocode 2, einschl. aller
Fugenüberbrückungsmaßnahmen und
Durchdringungen auf eine Dauer von 10 Jahren. Maßgebend
ist das beiliegende
Gewährleistungsdokument.
f) Versicherungsschutz bei einer namhaften deutschen
Versicherung mit einer Deckungssumme von 5,0
Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
Die Laufzeit der Versicherung beträgt 10 Jahre nach
Fertigstellung der Abdichtungs-Betonierarbeiten.
Die Sicherheit wird ergänzt durch die Haftungsübernahme
der Hydraton GmbH Ingenieurbüro für
Bauwerksabdichtungen bei betreffenden Schäden aus
Planungsfehlern.
g) Lieferung von Sonderbaustoffen, Fügungen an
Fugenbändern, Verschließen von
Schalungsbindeelementen usw..
Vom Rohbauunternehmer zu beachtende Maßnahmen:
Der Rohbauunternehmer hat in die WU-Beton Positionen
sämtliche Mehraufwendungen und Erschwerniszuschläge aus
den Abschnitten 1. bis 5. dieser abdichtungstechnischen
Vorbemerkungen in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Insbesondere den Mehrpreis für den Beton, die
normgerechten Güteprüfungen durch E-u.F-Prüfstellen als
ÜK2-Baustelle (auch C25/30 bei Beanspruchungsklasse 1:
Ständig oder zeitweise drückendes Wasser) , sowie den
Einbau der für die Abdichtung erforderlichen
Sonderbaustoffe.
Generell gilt der Eurocode 2 und die WU-Richtlinie für
die Prüfung, den Einbau, die Nachbehandlung des Betons,
sowie die Einhaltung der Ausschalfristen durch den
Bauunternehmer.
2. Betontechnologisch zu beachtende Maßnahmen
a) Gesteinskörnungen
Die Gesteinskörnungen haben dem Eurocode 2 zu
entsprechen. Das Größtkorn wird bei den Bodenplatten
und Decken auf 32 mm, bei den Umfassungswänden auf 16
mm und beim Fundament- bzw. Bodenplatten
Wandanschlussbeton (Höhe mind. 30 cm) auf 8 mm
begrenzt. Der Sieblinienaufbau bedarf der
Zustimmung der Hydraton GmbH Ingenieurbüro für
Bauwerksabdichtungen. Die Gesteinskörnungen
müssen frostbeständig sein und im günstigen
Sieblinienbereich A/B liegen.
b) Zement
Verwendet wird ein Normenzement nach Eurocode 2 mit
mittlerer Festigkeit. Für darüber hinaus
gestellte Anforderungen, sind Zemente entsprechend
dem Eurocode 2 zu verwenden.
c) Wasserzugabe
Das Zugabewasser muss dem Eurocode 2 entsprechen.
Der Wasserzementwert richtet sich nach den
geforderten Expositionsklassen des Eurocode 2 sowie
nach den Forderungen der WU-Richtlinie.
d) Betonzusammensetzung
Mindestens eine Woche vor dem ersten Betoniertermin
sind die geeigneten Betonrezepturen zwischen dem
Rohbauunternehmer und der Hydraton GmbH Ingenieurbüro
für Bauwerksabdichtungen
festzulegen. Die Betongüten haben den Forderungen des
Eurocode 2 und der WU-Richtlinien genügen.
e) Entladen und Fördern des Betons
Mischfahrzeuge müssen bei Normaltemperaturen
spätestens 90 Minuten nach der Wasserzugabe
entladen sein. Der Beton ist Zentmischungsfrei zu
befördern.
f) Verdichten des Betons
Der Beton ist unmittelbar nach dem Einbringen
mittels einem Hochfrequenz-Innenrüttlers gemäß
Eurocode 2 zu verdichten. Die Anzahl der Rüttler
ist auf die Einbaumenge abzustimmen. Mind. ein
Verdichtungsgerät ist zur Sicherheit zusätzlich
vorzuhalten.
g) Ausschalfristen
Die Ausschalfristen nach Eurocode 2 sind
einzuhalten. Bei Niedrigtemperaturen sind die
Ausschalfristen
entsprechend zu verlängern.
h) Nachbehandlung
Bei Platten erfolgt die Nachbehandlung durch Abdecke
der Fläche mit Folie. Bei Kälte ist der Beton vor
Frost zu schützen. Hierfür sind Frostschutzmatten zu
verwenden, ggf. ist ein Beheizen des Betons
erforderlich. Ansonsten gilt der Eurocode 2 und
Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton.
i) Frischbetonverbundfolie
Der Untergrund muss bei Verlegung einer
Frischbetonverbundfolie glatt, sauber und fest sowie
frei von losen Teilen und scharfen Kanten sein,
Hohlstellen > 12 mm sind zu vermeiden. Es dürfen
ausschließlich linienförmige
Abstandhalter aus Faserzement verwendet werden. Diese
sind lage-versetzt auf Abstand zu verlegen. Des
Weiteren muss nach der Verlegung auf eine hohe
technische Sauberkeit geachtet werden, damit der
Verbund mit Beton gewährleistet werden kann.
Ver-schmutzungen durch Schuhabdrücke,
rumliegende Bewehrung, auslaufende Zementschlämme, usw.
müssen vor dem Betonieren durch den
Bauunternehmer entfernt werden.
3. Konstruktiv zu beachtende Maßnahme
a) Standsicherheit
Der Nachweis der Stand- und Auftriebssicherheit der
jeweiligen Bauteile bzw. des Tragwerks ist
Aufgabe des Tragwerksplaners und wird in der
statischen Berechnung nachgewiesen. Für die
Gewährleistung auf Dauerwasserundurchlässigkei
wird die Berücksichtigung aller einschlägigen
Einwirkungen, Bemessungskriterien und
Bewehrungsrichtlinien nach Eurocode 2 und der
WU-Richtlinie, sowie die Berücksichtigung von
Beanspruchungen aus dem Bauzustand, vorausgesetzt.
b) Bewehrung
Die erforderliche Mindestbewehrung zur
Rissbreitenbegrenzung der abzudichtenden Bauteile wird
zwischen dem Statiker und der Hydraton
GmbH Ingenieurbüro für Bauwerksabdichtungen
abgesprochen.
c) Mindestbauteilstärken, Betondeckung
Die Mindestbauteilstärken der WU-Richtlinie sowie
die Mindestbetondeckungen des Eurocode 2 sind
einzuhalten.
d) Fugen
Alle Arbeitsfugen werden durch Fugenbänder der
Hydraton GmbH Fachbetrieb für
Bauwerksabdichtungen druckwasserdicht
abgedichtet. Dabei werden alle Fugenbandstöße und
Kreuzungspunkte der Fugenbänder durch
Fachkräfte der Hydraton GmbH Fachbetrieb für
Bauwerksabdichtungen druckwasserdicht
verschweißt
e) Leitungsdurchführungen
Für Leitungsdurchführungen durch wasserundurchlässi
herzustellende Bauteile, sind ausschließlich
Produkte der Hydraton GmbH Fachbetrieb für
Bauwerksabdichtungen zu verwenden.
f) Schalung und Schalungsspannstellen
Bei Großflächenschalungen ist darauf zu achten, dass
die untere Abspannung oberhalb
der jeweiligen Horizontal-Arbeitsfugenüberbrückung z
erfolgen hat. Als Schalungs-
Bindeelemente zum Verspannen der Wand-, Brüstungs-
und Differenzträgerschalung sind
ausschließlich Produkte der Hydraton GmbH Fachbetrie
für Bauwerksabdichtungen zu
verwenden. Nach dem Ausschalen werden die
Schalungsbindeelemente durch Fachkräfte der
Hydraton GmbH Fachbetrieb für Bauwerksabdichtungen
druckwasserdicht verschlossen. Bei
einhäuptig geschalten Bauteilen ist die Schalung so
zu verankern, dass keine Distanzhalter durch
das WU-Betonbauteil (Bodenplatte) geführt werden.
g) Sauberkeitsschicht
Unter den Bodenplatten sind Sauberkeitsschichten mi
hoher Ebenheit bzw. flügelgeglättet einzu-
bauen, darauf zusätzlich 2-lagen PE-Folie 0,2 mm
dick zu verlegen sowie
Faserzementabstandhalter zu verwenden.
h) Baugrube
Die Baugrube muss während des Betonierens und
während des Abbindeprozesses des Frischbetons
wasserfrei sein.
i) Betoniertakte
Die einzelnen Betoniertakte (Bodenplatten, Ortbeton-
/ Hohlwände, Decken, usw.) dürfen das Längen- zu
Breitenverhältnis bzw. Längen- zu Höhenverhältnis von
3:1 nicht überschreiten.
4. Sonstige zu beachtende Maßnahmen
a) Leerrohre in WU-Betonbauteilen
In WU-Betonbauteilen dürfen keine
querschnittsschwächenden Leitungen, Leerrohre und Kabel
eingelegt werden. Dies gilt auch für
Kabel und Elektroleerrohre in Deckenbauteilen.
Ausnahmeregelungen sind mi
der Fachbauleitung der Hydraton GmbH Fachbetrieb für
Bauwerksabdichtungen
schriftlich zu vereinbaren.
b) Bauphysikalische Belange
Alle bauphysikalischen Belange fallen nicht in den
Gewährleistungsrahmen der Hydraton GmbH
Fachbetrieb für Bauwerksabdichtungen und der
Hydraton GmbH Ingenieurbüro für
Bauwerksabdichtungen.
c) Termine
Betoniertermine sind der Hydraton GmbH Fachbetrieb
für Bauwerksabdichtungen, Erlenstraße 14
in 72639 Neuffen, Telefon: +49 (0) 7025 / 91260-0
ein Werktag vorher bis spätestens 12:00 Uhr
mitzuteilen. Das gleiche gilt für Fügungen an
Fugenbändern und das Schließen von
Schalungsbindeelementen. Die Termine der
Flüssigkunststoffabklebungen, Frischbetonverbund-
verlegungen und Fugenband-Klemmkonstruktionen (ANA)
sind mindestens 4 Wochen vor
Ausführung der Fa. Hydraton mitzuteilen.
d) Ansprechpartner
Ein deutschsprachiger (Niveaustufe mind. B1)
Ansprechpartner bzw. Polier muss bei unseren
Betonagen und Terminen immer Vorort sein, um
Unstimmigkeiten zu vermeiden.
5. Gewährleistung
Voraussetzung für die von der Firmengruppe Hydraton zu
übernehmenden Gewährleistung, ist die Einhaltung
der vorab beschriebenen konstruktiven und
betontechnologischen Maßnahmen sowie die Betreuung und
Beaufsichtigung der Abdichtungsarbeiten durch
Fachbauleiter der Hydraton GmbH Fachbetrieb für
Bauwerks-abdichtungen.
Die Gewährleistung beginnt nach Abnahme Rohbau. Bei
Einbau durch Systemhersteller beträgt die
Gewährleistungsdauer 10 Jahre
Unsere Bauweise beruht auf planmäßigen Rissen, nach dem
Entwurfsgrundsatz c der WU-Richtlinie. Daher müssen
alle WU-Bauteile jederzeit von innen frei zugänglich
sein. Den Zugang zur Schadenstelle und die eventuell
daraus resultierenden Folgeschäden sind vom
Auftraggeber zu tragen. Bei hochwertig ausgebauten
Gebäuden (Nutzungsklasse A und höher) empfehlen wir
zusätzlich zur WU-Abdichtungsmaßnahme die Verlegung
einer Frischbetonverbundfolie (sekundäre Abdichtung)
durch uns.
Hydraton GmbH
Fachbetrieb für Bauwerksabdichtungen
Erlenstraße 14 - 72639 Neuffen
Telefon: +49 (0) 7025 / 91260-0
Telefax: +49 (0) 7025 / 91260-21
E-Mail: info@hydraton.de
Internet: www.hydraton.de
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Peter Oswald
Aylin Nadine Benker
ABDICHTUNGSTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
5.01 Titel Fundamentbeton, Betonarbeiten, Grü
5.01
Titel Fundamentbeton, Betonarbeiten, Grü
5.02 Titel Außenwände
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Titel Außenwände
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