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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Blumenauweg 34: Energetische Sanierung ohne Strangsanierung und Leer-WE
Erläuterungen zum Bauvorhaben:
Beim Objekt Blumenauweg 34 handelt sich um einen 1985 errichteten
5 bis 6-geschossigen Plattenbau in Heide Nord I. WK, errichtet als P2/IW82 Mittelganghaus für ältere Bürger (Block 112). Die Wände bestehen aus inneren und äußeren Stahlbetonwandplatten, die mit einer Klinkerplattenverkleidung bzw. einer Waschbetonoberfläche versehen sind.
Zwischen den Wandschalen befindet sich noch eine HWL- Wärmedämmung und ein Luftspalt.
Diese Wände weisen Oberflächenschädenin Form von Plattenverformungen, Vorwölbungen, Plattenabplatzungen, losen Klinkern und Rissen auf.
Die Beprobung ergab keine Hinweise auf Asbest und Morinol.
Das Gebäude ist voll unterkellert und besitzt ein Kaltdach.
2019 erfolgte der Anbau eines Außenaufzugs.
Auf dem Dach befindet sich eine Antenne.
Dachdeckungsarbeiten und Dachanpassungen werden vom Servicebetrieb der HWG durchgeführt.
Inhalt der Baumaßnahme in 2026 ist die
- energetische Sanierung der Außenwand (WDVS, Ertüchtigung Balkone inkl. Schwellenreduzierung, Balkongeländererneuerung im 4. und 5. OG, Betoninstandsetzung, Farbkonzept), die
- Erneuerung Balkon- und Loggienentwässerung
- Erneuerung der Fenster, Fenstertüren mit Regel-Airs, Hauseingangstür (Sicheres Haus).
- Drempeldämmung
- Kellerdeckendämmung (Zusammenhangsmaßnahmen)
- Erneuerung Wohnungseingangstüren
- Einsatz automatischer Lüftungsventile in Küchen und Bädern
- neue Heizkörper, Verkleidung/ Dämmung Heizstränge nach GEG
- hydraul. Abgleich
- Erneuerung HAST
- Dachventilatoren mit Zentralsteuerung
- Umverlegung Klingeltableau
- Beleuchtung Hauseingang
- Kellerbeleuchtung
- ELT für Dachventilatoren inkl. Flachdachdurchführung und beleuchtetes HWG-Logo
Leitungspläne sind vorhanden und können bei Bedarf abgefragt werden.
Objektbeschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Für alle auszuführenden Leistungen gelten alle zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-Vorschriften und sonstigen technischen Regelwerke.
Der Servicebetrieb der HWG wird die Dacharbeiten selbst ausführen. Dies beinhaltet die folgenden Leistungen:
1x komplett PYE PV 200 S5 - auch Vordächer (oberer Balkonabschluss - KEINEKernbohrungen für Balkonentwässerung)Dachüberstand mit OSB Kronospan-Platten Verblechungen Dachrand, obere Balkon- und LoggienabschlüsseWandanschlussprofile von Briel
Alle beschriebenen Leistungen beinhalten die Herstellung, Lieferung, Lagerung, Einbau / Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschließlich erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und Geräte, Betriebsstoffe, Wasser und Strom, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind. In die Leistung einzurechnen sind erforderlich werdende Konstruktionen oder Anpassungen jeglicher Art sowie Verschnitt.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Falls Angaben der Vorbemerkungen, des Leistungsverzeichnisses oder der Bauleitung aus technischen oder sachlichen Gründen unzweckmäßig, nicht durchführbar, nicht den allgemeinen Regeln der Baukunst oder nicht einschlägigen technischen Vorschriften oder Normen entsprechen, hat der AN den AG unter Beweisführung schriftlich vorher darauf aufmerksam zu machen. Der AN trägt die eventuell aus einer Unterlassung dieser Ausweispflicht sich ergebenen Kosten in voller Höhe.
Der AN hat alle Schutzmaßnahmen für Schlechtwetterarbeiten vorzusehen und in seine Preise einzukalkulieren (z.B. Schutzkleidung, Abdeckplanen für Baustoffe usw.). Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Aushub-, Lade-, Anfahrt- und Kippgebühren einschließlich Deponie sind Sache des AN. Der anfallende Bauschutt ist geordnet zu lagern und entsprechend den Vorschriften zu entsorgen.
Alle Entsorgungsleistungen sind einschließlich Transport und Deponiegebühren. Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung wird dem Auftraggeber übergeben.
Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die im Baugelände benachbarten Straßen und Grundstücke unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten.
Der Auftraggeber verfügt im Bereich des Bauvorhabens nur über begrenzte Flächen die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden können.
Die Gerüste können auf AG-Grundstücken aufgebaut werden. Darüber hinaus ist durch den AN die Sondernutzung für öffentliche Flächen zu beantragen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer.
Lärm- und Staubemissionen sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden. Während der Bauphase sind die Immissionsrichtwerte der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräuschimmission" vom 19.08.1970, einzuhalten. Zu beachten ist, daß hier als Nachtzeit die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr gilt.
Infolge des Bauens im Bestand und der dort vorhandenen beengten Platzverhältnisse in einem Wohngebiet stehen nur begrenzte Lagermöglichkeiten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nur zum Teil um Flächen des AG. Bei weiterem Bedarf sind öffentliche Flächen, deren Sondernutzung bei der Stadt Halle zu beantragen ist, zu nutzen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer.
Die Wiederherstellung von Flächen, welche als Baustellenzufahrt oder Lagerfläche genutzt werden, ist einzukalkulieren. Die Wiederherstellung umfasst die Tiefenlockerung des Bodens, Ansaat, Pflanzenersatz und Pflege bei Vegetationsflächen sowie die Erneuerung von beschädigten Wegebelägen und Wegeeinfassungen, die nicht innerhalb der ausgewiesenen Leistungsgrenzen erfasst sind.
Die An- und Abfahrtswege sowie Aufstellflächen der Feuerwehr und von Rettungsfahrzeugen sind uneingeschränkt und ständig frei zu halten.
Der AN hat für jedes Gewerk einen Ersthelfer auf der Baustelle zu stellen. Der Ersthelfer muss auch auf der Baustelle anwesend sein und ist bei Baubeginn namentlich zu benennen.
Mit umfangreichen Personenverkehr insbesondere durch die Anwohner ist zu rechnen.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind im bewohnten Zustand zu realisieren. Behinderungen und Unterbrechungen sind einzukalkulieren.
Aufgrund der Belastungen während der Bauzeit (1-Raum-Appartements bzw. Mieterklientel mit etwaigen Einschränkungen) ist mit den beteiligten Verantwortlichen der Wohnungswirtschaft als auch mit der Bauleitung ein detaillierter Bauablaufplan zu erarbeiten, der dringend eingehalten werden muss.
Das arbeitstägliche Beseitigen von Resten, Bauschutt etc. ist vorzunehmen.
Verkehrstechnisch ist das Grundstück voll erschlossen. Straßenlastklassen sind zu beachten.
Die Baustellenverordnung ist zu beachten, das Personal ist entsprechend zu unterweisen, geforderte Bescheinigungen sind dem AG/BÜ vorzulegen.
Die Arbeiten sind zeitversetzt, mit Unterbrechungen entsprechend Bauablauf, auszuführen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Es sind keine Radios in den Gebäuden und auf dem Gerüst erlaubt.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung sämtlicher in diesem Leistungsverzeichnis beschriebener Leistungen.
Die Fertigstellung der Vertragsleistung ist schriftlich dem Auftraggeber bzw. seinem bevollmächtigten Vertreter anzuzeigen.
Die Beauftragung des SIGEKO erfolgt durch den Auftraggeber.
Vorbemerkungen
Hinweis Hinweis
Sofern nicht gegenteilig beschrieben, verstehen sich die im nachfolgenden Verzeichnis beschriebenen Leistungen als Komplettleistung, d.h. inklusive Herstellung, Lieferung und Montage.
Die Demontage / der Abbruch, wenn nicht anders beschrieben, versteht sich einschließlich fachgerechter Entsorgung. Container- und Deponiegebühren sind vom AN zu entrichten. Der AG geht davon aus, dass durch
ausführendes Fachpersonal etwaiges, vor Baubeginn nicht zu erkennendes Gefahrenmaterial angezeigt und nach Gefahrenstoffrichtlinie entsorgt wird.
Durch den Auftragnehmer ist ein Bauleiter nach Landesbauordnung einzusetzen.
Sind Angaben zum Fabrikat des angebotenen Produktes möglich, werden diese vom Bieter jedoch nicht benannt, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten.
Sollten Alternativen zu nachfolgend beschiebenen Produkten angeboten werden, sind diese als Nebenangebot auszuweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den AN nachzuweisen. Wichtig hierbei ist, dass alle Produkte wie Schrauben, Verbindungselemente oder Bauteile zum WDVS ebenso im System angeboten werden müssen!
Sämtliche Kleineisenteile und Verbindungsmittel sind, wenn nicht gesondert angegeben, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Alle Eisenteile sind korrosionsfrei, d.h. feuerverzinkt herzustellen, Kleineisenteile alternativ auch in Edelstahl. Alle Holzbauteile sind nach DIN 68800 gegen
Fäulnis, Pilze und Insekten entsprechend Gefährdungsklasse 2 zu imprägnieren.
Die Arbeiten werden unter bewohnten Bedingungen ausgeführt. Eine saubere und beräumte Baustelle ist dabei nicht nur optisch wünschenswert, sondern zwingend unter Sicherheitsaspekten unumgänglich.
Daher sind Arbeitsbereiche, Gerüstflächen und in Anspruch genommene Freiflächen täglich nach Arbeitsende besenrein zu übergeben. Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, behält sich der AG vor, für die Durchführung dieser Arbeiten Dritte ohne weitere Benachrichtigung des AN zu beauftragen. Die Kosten dieser Maßnahme gehen zu Lasten des AN.
Hinweis
05 Maler- und Tapezierarbeiten
05
Maler- und Tapezierarbeiten
Hinweis Maler- und Tapezierarbeiten Hinweis Maler- und Tapezierarbeiten
Es gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen", ATV DIN 18366 "Tapezierarbeiten", ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" und ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art".
Die nachfolgenden Positionen verstehen sich inklusive notwendiger Gerüststellungen, Schutzabdeckungen bzw. inklusive aller notwendigen Vor- und Nebenarbeiten.
Hinweis Maler- und Tapezierarbeiten
05.01 Maler- und Tapezierarbeiten auf neuen Trockenbauwänden
05.01
Maler- und Tapezierarbeiten auf neuen Trockenbauwänden
05.02 Maler- und Tapezierarbeiten Wände
05.02
Maler- und Tapezierarbeiten Wände
05.03 Malerarbeiten Heizkörper
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Malerarbeiten Heizkörper
05.04 Malerarbeiten HAST-Raum
05.04
Malerarbeiten HAST-Raum
05.05 Balkon- und Loggienbeschichtung
05.05
Balkon- und Loggienbeschichtung
06 Boden
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Boden
06.01 Instandsetzung Boden HAST
06.01
Instandsetzung Boden HAST
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