KST-Fenster
HWG Energetische Sanierung Blumenauweg 34
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung Blumenauweg 34: Energetische Sanierung ohne Strangsanierung und Leer-WE Erläuterungen zum Bauvorhaben: Beim Objekt Blumenauweg 34 handelt sich um einen 1985 errichteten 5 bis 6-geschossigen Plattenbau in Heide Nord I. WK, errichtet als P2/IW82 Mittelganghaus für ältere Bürger (Block 112). Die Wände bestehen aus inneren und äußeren Stahlbetonwandplatten, die mit einer Klinkerplattenverkleidung bzw. einer Waschbetonoberfläche versehen sind. Zwischen den Wandschalen befindet sich noch eine HWL- Wärmedämmung und ein Luftspalt. Diese Wände weisen Oberflächenschädenin Form von Plattenverformungen, Vorwölbungen, Plattenabplatzungen, losen Klinkern und Rissen auf. Die Beprobung ergab keine Hinweise auf Asbest und Morinol. Das Gebäude ist voll unterkellert und besitzt ein Kaltdach. 2019 erfolgte der Anbau eines Außenaufzugs. Auf dem Dach befindet sich eine Antenne. Dachdeckungsarbeiten und Dachanpassungen werden vom Servicebetrieb der HWG durchgeführt. Inhalt der Baumaßnahme in 2026 ist die - energetische Sanierung der Außenwand (WDVS, Ertüchtigung Balkone inkl. Schwellenreduzierung, Balkongeländererneuerung im 4. und 5. OG, Betoninstandsetzung, Farbkonzept), die - Erneuerung Balkon- und Loggienentwässerung - Erneuerung der Fenster, Fenstertüren mit Regel-Airs, Hauseingangstür (Sicheres Haus). - Drempeldämmung - Kellerdeckendämmung (Zusammenhangsmaßnahmen) - Erneuerung Wohnungseingangstüren - Einsatz automatischer Lüftungsventile in Küchen und Bädern - neue Heizkörper, Verkleidung/ Dämmung Heizstränge nach GEG - hydraul. Abgleich - Erneuerung HAST - Dachventilatoren mit Zentralsteuerung - Umverlegung Klingeltableau - Beleuchtung Hauseingang - Kellerbeleuchtung - ELT für Dachventilatoren inkl. Flachdachdurchführung und beleuchtetes HWG-Logo Leitungspläne sind vorhanden und können bei Bedarf abgefragt werden.
Objektbeschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Für alle auszuführenden Leistungen gelten alle zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-Vorschriften und sonstigen technischen Regelwerke. Der Servicebetrieb der HWG wird die Dacharbeiten selbst ausführen. Dies beinhaltet die folgenden Leistungen: 1x komplett PYE PV 200 S5 - auch Vordächer (oberer Balkonabschluss - KEINEKernbohrungen für Balkonentwässerung)Dachüberstand mit OSB Kronospan-Platten Verblechungen Dachrand, obere Balkon- und LoggienabschlüsseWandanschlussprofile von Briel Alle beschriebenen Leistungen beinhalten die Herstellung, Lieferung, Lagerung, Einbau / Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel einschließlich erforderlicher Stemmarbeiten, Transport und der Kosten für Löhne und Geräte, Betriebsstoffe, Wasser und Strom, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind. In die Leistung einzurechnen sind erforderlich werdende Konstruktionen oder Anpassungen jeglicher Art sowie Verschnitt. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Falls Angaben der Vorbemerkungen, des Leistungsverzeichnisses oder der Bauleitung aus technischen oder sachlichen Gründen unzweckmäßig, nicht durchführbar, nicht den allgemeinen Regeln der Baukunst oder nicht einschlägigen technischen Vorschriften oder Normen entsprechen, hat der AN den AG unter Beweisführung schriftlich vorher darauf aufmerksam zu machen. Der AN trägt die eventuell aus einer Unterlassung dieser Ausweispflicht sich ergebenen Kosten in voller Höhe. Der AN hat alle Schutzmaßnahmen für Schlechtwetterarbeiten vorzusehen und in seine Preise einzukalkulieren (z.B. Schutzkleidung, Abdeckplanen für Baustoffe usw.). Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Aushub-, Lade-, Anfahrt- und Kippgebühren einschließlich Deponie sind Sache des AN. Der anfallende Bauschutt ist geordnet zu lagern und entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Alle Entsorgungsleistungen sind einschließlich Transport und Deponiegebühren. Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung wird dem Auftraggeber übergeben. Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die im Baugelände benachbarten Straßen und Grundstücke unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten. Der Auftraggeber verfügt im Bereich des Bauvorhabens nur über begrenzte Flächen die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden können. Die Gerüste können auf AG-Grundstücken aufgebaut werden. Darüber hinaus ist durch den AN die Sondernutzung für öffentliche Flächen zu beantragen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Lärm- und Staubemissionen sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden. Während der Bauphase sind die Immissionsrichtwerte der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräuschimmission" vom 19.08.1970, einzuhalten. Zu beachten ist, daß hier als Nachtzeit die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr gilt. Infolge des Bauens im Bestand und der dort vorhandenen beengten Platzverhältnisse in einem Wohngebiet stehen nur begrenzte Lagermöglichkeiten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich nur zum Teil um Flächen des AG. Bei weiterem Bedarf sind öffentliche Flächen, deren Sondernutzung bei der Stadt Halle zu beantragen ist, zu nutzen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Die Wiederherstellung von Flächen, welche als Baustellenzufahrt oder Lagerfläche genutzt werden, ist einzukalkulieren. Die Wiederherstellung umfasst die Tiefenlockerung des Bodens, Ansaat, Pflanzenersatz und Pflege bei Vegetationsflächen sowie die Erneuerung von beschädigten Wegebelägen und Wegeeinfassungen, die nicht innerhalb der ausgewiesenen Leistungsgrenzen erfasst sind. Die An- und Abfahrtswege sowie Aufstellflächen der Feuerwehr und von Rettungsfahrzeugen sind uneingeschränkt und ständig frei zu halten. Der AN hat für jedes Gewerk einen Ersthelfer auf der Baustelle zu stellen. Der Ersthelfer muss auch auf der Baustelle anwesend sein und ist bei Baubeginn namentlich zu benennen. Mit umfangreichen Personenverkehr insbesondere durch die Anwohner ist zu rechnen. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind im bewohnten Zustand zu realisieren. Behinderungen und Unterbrechungen sind einzukalkulieren. Aufgrund der Belastungen während der Bauzeit (1-Raum-Appartements bzw. Mieterklientel mit etwaigen Einschränkungen) ist mit den beteiligten Verantwortlichen der Wohnungswirtschaft als auch mit der Bauleitung ein detaillierter Bauablaufplan zu erarbeiten, der dringend eingehalten werden muss. Das arbeitstägliche Beseitigen von Resten, Bauschutt etc. ist vorzunehmen. Verkehrstechnisch ist das Grundstück voll erschlossen. Straßenlastklassen sind zu beachten. Die Baustellenverordnung ist zu beachten, das Personal ist entsprechend zu unterweisen, geforderte Bescheinigungen sind dem AG/BÜ vorzulegen. Die Arbeiten sind zeitversetzt, mit Unterbrechungen entsprechend Bauablauf, auszuführen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Es sind keine Radios in den Gebäuden und auf dem Gerüst erlaubt. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung sämtlicher in diesem Leistungsverzeichnis beschriebener Leistungen. Die Fertigstellung der Vertragsleistung ist schriftlich dem Auftraggeber bzw. seinem bevollmächtigten Vertreter anzuzeigen. Die Beauftragung des SIGEKO erfolgt durch den Auftraggeber.
Vorbemerkungen
Hinweis Hinweis Sofern nicht gegenteilig beschrieben, verstehen sich die im nachfolgenden Verzeichnis beschriebenen Leistungen als Komplettleistung, d.h. inklusive Herstellung, Lieferung und Montage. Die Demontage / der Abbruch, wenn nicht anders beschrieben, versteht sich einschließlich fachgerechter Entsorgung. Container- und Deponiegebühren sind vom AN zu entrichten. Der AG geht davon aus, dass durch ausführendes Fachpersonal etwaiges, vor Baubeginn nicht zu erkennendes Gefahrenmaterial angezeigt und nach Gefahrenstoffrichtlinie entsorgt wird. Durch den Auftragnehmer ist ein Bauleiter nach Landesbauordnung einzusetzen. Sind Angaben zum Fabrikat des angebotenen Produktes möglich, werden diese vom Bieter jedoch nicht benannt, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten. Sollten Alternativen zu nachfolgend beschiebenen Produkten angeboten werden, sind diese als Nebenangebot auszuweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den AN nachzuweisen. Wichtig hierbei ist, dass alle Produkte wie Schrauben, Verbindungselemente oder Bauteile zum WDVS ebenso im System angeboten werden müssen! Sämtliche Kleineisenteile und Verbindungsmittel sind, wenn nicht gesondert angegeben, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Eisenteile sind korrosionsfrei, d.h. feuerverzinkt herzustellen, Kleineisenteile alternativ auch in Edelstahl. Alle Holzbauteile sind nach DIN 68800 gegen Fäulnis, Pilze und Insekten entsprechend Gefährdungsklasse 2 zu imprägnieren. Die Arbeiten werden unter bewohnten Bedingungen ausgeführt. Eine saubere und beräumte Baustelle ist dabei nicht nur optisch wünschenswert, sondern zwingend unter Sicherheitsaspekten unumgänglich. Daher sind Arbeitsbereiche, Gerüstflächen und in Anspruch genommene Freiflächen täglich nach Arbeitsende besenrein zu übergeben. Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, behält sich der AG vor, für die Durchführung dieser Arbeiten Dritte ohne weitere Benachrichtigung des AN zu beauftragen. Die Kosten dieser Maßnahme gehen zu Lasten des AN.
Hinweis
06 Fenster und Türen
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Fenster und Türen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Kunststoff-Fenster Allgemeine Hinweise Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal eingebauten Fenstern, Fenstertüren aus faserverstärktem PVC gemäß DIN EN 14351-1 einschließlich Verglasung und, soweit gefordert, Zusatzeinrichtungen wie z.B. Rollladenvorsatzkästen. Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben. Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen - ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung. Es sind die Bestimmungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie die unter Absatz 1 aufgeführten Normen und Richtlinien und die Verarbeitungshinweise des Profilherstellers zu beachten. Alle nicht in den Normen angegebenen Arbeiten des Fenster- und Fassadenbaus sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Zu beachten sind die Güte-und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften, die Richtlinien des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., des Institutes für Fenstertechnik e.V., sowie des Institutes des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau. Die in der Ausschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen. Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie Mauerwerksanschlüsse, Glasmaße, Angaben über größtmögliche Flügelgrößen, zulässige Gewichte und dergleichen sind vom Auftragnehmer alleinverantwortlich zu ermitteln. Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch einen Statiker prüfen zu lassen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie der Bauleitung unverzüglich (vor Beginn der Arbeiten) schriftlich mitzuteilen. Ausführungszeichnungen Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn in zweifacher Ausfertigung dem Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen Maße ist der Auftragnehmer voll verantwortlich. Anhand eines Musterelementes, welches im Bedarfsfall vor der Serienfertigung bereitzustellen ist, sind die vorgesehenen Eigenschaften und Funktionsfähigkeiten nachzuweisen. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vereinbarung. Normen und Richtlinien DIN EN 485                   Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bänder, Bleche und Platten DIN EN 673                  Glas im Bauwesen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten DIN EN 674                  Glas im Bauwesen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten DIN EN 675                  Glas im Bauwesen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten DIN EN ISO 717-1        Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen DIN 1055                      Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1279                Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas DIN V ENV 1627           Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 1706                 Aluminium und Aluminiumlegierungen; Gussstücke DIN 4102                      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108                     Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109                     Schallschutz im Hochbau DIN 7863                     Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau DIN EN 10077              Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten DIN EN 12020              Aluminium und Aluminiumlegierungen; Stranggepresste                                    Präzisionsprofile aus Legierungen EN AW-6060 und EN AW-6063 DIN EN 12207              Fenster und Türen, Luftdurchlässigkeit, Klassifizierung DIN EN 12208              Fenster und Türen, Schlagregendichtheit, Klassifizierung DIN EN 12210               Fenster und Türen, Widerstandsfähigkeit bei Windlast,                                    Klassifizierung DIN EN 12217              Türen - Bedienungskräfte - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 12400              Fenster und Türen - Mechanische Beanspruchung - Anforderungen und Einteilung DIN EN 12608              Profile aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) zur Herstellung von Fenstern und Türen                                    Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 13115              Fenster - Klassifizierung mechanischer Eigenschaften -                                    Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte DIN EN 13126              Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren -                                    Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 14351-1           Fenster und Türen, Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN 18005                    Schallschutz im Städtebau DIN 18056                    Fensterwände; Bemessung und Ausführung DIN 18073                    Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunklungsanlagen im Bauwesen DIN 18195                    Bauwerksabdichtungen DIN 18202                    Toleranzen im Hochbau DIN 18203                    Toleranzen im Hochbau DIN 18335                    Stahlbauarbeiten DIN 18355                    Tischlerarbeiten DIN 18357                     Beschlagarbeiten DIN 18358                    Rollladenarbeiten DIN 18360                    Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361                     Verglasungsarbeiten DIN 18364                     Korrosionsschutzarbeiten an Stahl und Aluminiumbauten DIN 18516                    Außenwandbekleidungen, hinterlüftet DIN 18540                    Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18545                    Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen DIN 18542                     Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff DIN 18800                    Stahlbauten DIN EN 20140              Akustik; Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen DIN 52452                    Prüfung von Dichtstoffen für das Bauwesen; Verträglichkeit der Dichtstoffe TRlV                            Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen TRaV                            Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen EnEV                          Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden ift-Richtlinie FE-05/2                        Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren - Richtlinie zur Ermittlung der Mindestklassifizierung in Abhängigkeit von der Beanspruchung: Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und                                    Luftdurchlässigkeit Flachdachrichtlinien Fachregel für Dächer mit Abdichtungen IVD-Merkblatt Nr. 9       Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren Maße Sämtliche im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Vor Beginn der Fertigung sind vom Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen genauen Maße am Objekt auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterriss) und Hauptachsangaben zu ermitteln. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Entsorgung Der Profilhersteller muss über einen lückenlosen Kreislauf zur Wiederverwertung von PVC-Fensterprofilen verfügen. Dies gilt sowohl für Altfenster, die bauseits ausgebaut und entsorgt werden müssen, als auch für die bei der Fensterherstellung anfallenden Abschnitte und Reste. Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung ausgebaut werden müssen, sowie alle anderen Abfälle sind nach den Vorgaben des Umweltschutzes, z.B. des Kreislaufwirtschaftgesetzes, der Altholzverordnung und der TA Siedlungsabfall zu entsorgen. Werden bei den zu entsorgenden Teilen Schadstoffe festgestellt, ist der Auftraggeber unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren. Das Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers und von nicht schadstoffbehaftetem Abfall bis 1 m³ aus dem Bereich des Auftraggebers ist eine Nebenleistung. Das Entsorgen von schadstoffbelastetem Abfall und von nicht schadstoffbelastetem Abfall über 1 m³ aus dem Bereich des Auftraggebers ist eine besondere Leistung. Dazu enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Leistungspositionen und es wird gemäß DIN 18299 VOB/C die Entsorgungsanlage vorgegeben. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass vom Auftragnehmer Nachweise für eine ordnungsgemäße Entsorgung verlangt werden. Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Als Grundlage für die statische Bemessung der Elemente sind anzunehmen: DIN 1055-4 Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten, DIN 1055-3 Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten, DIN 18056 Fensterwände; Bemessung und Ausführung - Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Frei tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und Blendrahmen müssen so dimensioniert werden, dass die Verformung dieser Teile unter vorgegebener Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führt. Zusätzliche Belastungen, z.B. durch Sonnenschutzanlagen, Reklameanlagen etc., sind in der Positionsbeschreibung aufgeführt und besonders zu berücksichtigen. Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRlV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen. Gemäß den TRlV darf die Durchbiegung der Auflagerprofile nicht mehr als 1/200 der aufzulagernden Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen. Zusätzlich sind die Durchbiegungsbegrenzungen für die Isolierverglasung des entsprechenden Glasherstellers zu beachten. Für Fenster, die gegen Absturz sichern, gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen" (TRaV) des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Entsprechende Hinweise sind vom Ausschreibenden vorzugeben und der Positionsbeschreibung zu entnehmen. Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast Die Widerstandsfähigkeit bei Windlast wird nach DIN EN 12211 geprüft und nach DIN EN 12210 klassifiziert. Die notwendige Klassifizierung ist der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Anforderungen an die Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit muss nach DIN EN 1027 geprüft und nach DIN EN 12208 klassifiziert sein. Die Luftdurchlässigkeit muss nach DIN EN 1026 geprüft und nach DIN EN 12207 klassifiziert sein. In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw. der Windlastzone und der Geländekategorie ist die notwendige Klassifizierung der ift-Richtlinie FE-05/2 „ Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ zu entnehmen. Für die Zuordnung der Klassen vorhandener Nachweise nach DIN 18055 können die Korrelationstabellen der DIN EN 12207 und 12208 verwendet werden. Anforderungen an den Wärmeschutz Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters Uw ist für jede Position nach DIN EN ISO 10077 zu berechnen. Für Sprossenfenster können die Zuschläge nach DIN 4108-4 verwendet werden. Des Weiteren ist der durchschnittliche Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters Uw über alle Positionen anzugeben. Die Festlegung des erforderlichen Wärmedurchgangskoeffizienten Uw erfolgt durch den Auftraggeber. Dabei sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu beachten. Anforderungen an den Schallschutz Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist auf Verlangen entweder durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim) oder durch die tabellarische Ermittlung nach DIN 4109 Beiblatt 1 Tabelle 40 nachzuweisen. Horizontal oder schräg angeordnete, der Bewitterung ausgesetzte Bleche (z.B. Außenfensterbänke) sind zu entdröhnen. Dazu wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert. Sie ist in die Vertragspreise einzurechnen. Bei senkrechten Flächen ist eine Antidröhn-Beschichtung nur dann anzubieten, wenn dazu in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist. Einbruchhemmung Für die Einbruchhemmung gilt DIN V ENV 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer Werksbescheinigung des Auftragnehmers nachzuweisen. Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die Anforderungen der DIN V ENV 1627 zu berücksichtigen. Für nicht transparente Ausfachungen gelten sinngemäß die Anforderungen nach DIN EN 356. Nachweis des Feuchteschutzes Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich des Anschlusses der Fenster zum Baukörper die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 nachgewiesen werden. Dies ist mittels einer Isothermenberechnung durchzuführen. Dabei muss sowohl die 10°C-Isotherme (bei einer angenommenen Außentemperatur von -15°C) als auch die 13°C-Isotherme (bei einer angenommenen Außentemperatur von -5°C) im Fensterprofil bzw. Baukörper verlaufen. Die anzunehmende Raumtemperatur beträgt in beiden Fällen 20°C. Anforderungen an Rollladenvorbaukästen Rollladenvorbaukästen müssen mindestens die Anforderungen nach DIN 4108-2 erfüllen (Wärmedurchgangskoeffizient Usb = 0,85 W/m²K). Der Wärmedurchgangskoeffizient Usb muss durch Berechnung oder durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Profile aus faserverstärktem PVC Werkstoff: Faserverstärktes PVC-U Zugelassen sind: - Fensterhauptprofile aus faserverstärktem Polyvinylchlorid (PVC-U) mit weißen Oberflächen, - folienkaschierte Fensterhauptprofile aus faserverstärktem PVC-U, - lackierte Fensterhauptprofile aus faserverstärktem PVC-U. Die Profile sind grundsätzlich cadmiumfrei rezeptiert. Für die Kaschierung von Fensterprofilen ist ein lösungsmittelfreies Klebesystem zu verwenden. Der äußere, sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe aufweisen. Die Profile müssen gemäß Merkblatt KU.01“Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenstern und Türelementen“ frei von Fremdkörpern, Lunkern, Risse, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Geringfügige Abweichungen in der Fertigung sind zulässig, wenn die Funktionstüchtigkeit und das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden. Kunststoff-Profile Profile aus modifiziertem PVC hart nach ISO 1163 - PVC-U, EDLP (082-25-28) bzw. RAL-Gütebestimmungen (RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 1). Weiße Profile und braune Grundkörper für folienkaschierte Fensterprofile sind cadmiumfrei rezeptiert. Für folienkaschierte Fensterprofile gilt entsprechend RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 7. Für die Kaschierung von Fensterprofilen ist ein lösungsmittelfreies Klebesystem zu verwenden. Stahl Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. Die Zinkauflage muss für innenliegende Stahlprofile mindestens 100 g/m², für außenliegende Stahlprofile mindestens 275 g/m² betragen. Außenliegende Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Stahlprofile und Bleche als Anker oder Unterkonstruktionen mit Wandstärken über 4 mm müssen feuerverzinkt sein. Etwaige Schweißstellen sind in jedem Fall mit Kaltzinkspray, -farbe oder -paste gegen Korrosion zu schützen (DIN 18360). Aluminium Die Konstruktionen müssen gegen übliche atmosphärische Einflüsse oberflächengeschützt sein. Der Auftragnehmer hat den gemäß Leistungsverzeichnis vorgesehenen Oberflächenschutz anzuwenden. Die anodische Oxidation (Eloxieren) ist für Aluminium nach DIN 17611 durchzuführen. Die Oberflächenbehandlung nach E0 - E6 und der Farbton sind der Ausschreibung zu entnehmen oder besonders zu vereinbaren. Bei einer Farbbeschichtung der Aluminiumteile als Oberflächenschutz sind die Verarbeitungsrichtlinie gem. RAL-RG 631 „Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium“ zu beachten. Ein gesondert auszuführender Oberflächenschutz, der mit der besonderen geografischen Lage des Objekts begründet ist (z.B. Küstennähe), ist im Leistungsverzeichnis auch gesondert aufgeführt. Die farbige Oberfläche wird im Pulverbeschichtungsverfahren (EPS) aufgebracht. Der Schutz dekorativer Bauteile muss nach VOB bis zur Abnahme gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an seinen Leistungen. Zum vorübergehenden Schutz der Bauteile während der Bauzeit bis zur Endabnahme sind diese mit geeigneten, rückstandsfrei entfernbaren Mitteln wie Klebfolie, Klebebänder oder Abziehlack zu versehen. Die Richtlinien der Herstellerfirmen sind zu beachten. Dichtprofile Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM, Silikon oder gleichwertig einzusetzen. Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Bauwerksabdichtungsfolien Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Bauabdichtungsfolien müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Beschläge Die Beschläge müssen die Anforderungen nach DIN EN 13126 erfüllen und entsprechend den zu erwartenden Belastungen ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschläge müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers und/oder des Profilherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und zum Austausch der Beschläge. Stark beanspruchte Scherenlager, Ecklager und Bänder sind in die Metallverstärkungen der Kunststoffprofile zu verschrauben. Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau einer Fehlbedienungssperre oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Die Drehgriffe müssen an allen Flügeln in Form und Oberfläche identisch sein, sofern es in der Positionsbeschreibung nicht anders angegeben ist. Bei Kippflügeln und Oberlichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsachgemäßen Einhängens der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden. Bei Stulpfenstern (zweiflügelige Fenster ohne festen Pfosten) erfolgt die Verriegelung des Drehflügels mit einem Falzhebelverschlussgetriebe oder mit einem Kantenriegel. Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit Dichtungen wie unter "Dichtprofile" beschrieben. Die Verglasung ist nach den "Technischen Richtlinien des Institutes des Glaserhandwerkes für Verglasungstechnik und Fensterbau", vorzunehmen. Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß, die Randzone der Paneele ist dampfdicht und druckfest auszuführen. Die Glasdicken sind nach den geltenden technischen Regeln (TRlV) zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und Dichtungsmittelhersteller zu beachten. Die Verarbeitungsrichtlinien des Profilherstellers sind einzuhalten. Montage Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch Raumklima und Außenklima zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen aus dem Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Äußere Einwirkungen wie z.B. Bauwerksbewegungen dürfen die entsprechenden Maßnahmen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigen. Dabei sind sowohl die DIN 4108-2, DIN 4108-7, DIN 4108 Beiblatt 2 als auch die Energieeinsparverordnung und die aktuellen Richtlinien "Montagehandbuch Kunststofffenster und -türen" der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fenstersysteme und "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren" der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren zu beachten. Befestigung am Baukörper Die Befestigung der Elemente hat genau nach den Konstruktionsdetails zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel die auf das Fenster einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk übertragen können und die Bewegung sowohl durch die Wärmeausdehnung der Elemente als auch durch die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können. Der Abstand der Befestigungspunkte der Fenster darf maximal 70 cm nicht überschreiten. Von den Ecken sowie Unterteilungspunkten der Fenster ist der Befestigungspunkt im Abstand von mindestens 15 cm von der Innenkante Profil anzubringen. Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein. Die Verarbeitungsrichtlinien (z.B. Achs- und Randabstände, Ankergrund, etc.) des Herstellers sind zu beachten. Die Kräfte in der Fensterebene (Eigenlast) müssen über druckfeste Unterkonstruktionen wie z.B. Tragklötze in das Bauwerk eingeleitet werden. Die Tragklötze sind so anzuordnen, dass sowohl die äußere als auch die innere Abdichtung ohne jede Unterbrechung vorgenommen werden kann. Die Tragklötze müssen aus einem unverrottbaren Material bestehen, die anfallenden Lasten übertragen können und gegen Verschieben gesichert werden. Bei mehrschaligen Wandsystemen, bei denen das Fenster in der Ebene der Wärmedämmung eingebaut wird, müssen diese Kräfte über Metallwinkel, Konsolen oder spezielle Befestigungsmittel in die statische Schichtzone der Außenwand eingeleitet werden. Dübel, Laschen, Verschraubungen etc. dürfen zur Abtragung der in der Fensterebene wirkenden Lasten nur dann verwendet werden, wenn das Produkt über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Abdichtung und Dämmung zum Baukörper Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und Elementen sind mit isolierendem Dämmmaterial vollständig auszufüllen. Die Auswahl des Dämmstoffes obliegt dem Auftraggeber und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich nach außen möglich ist. Dieser Ausgleich wird sichergestellt, wenn die raumseitigen Dichtmaterialien einen höheren Diffusionswiderstand aufweisen als die auf der Außenseite oder wenn außenseitig witterungsgeschützt angeordnete Druckausgleichsöffnungen vorgesehen werden. An der Bewitterungsseite sind die Fugen daher dauerelastisch schlagregendicht abzudichten. Raumseitig sind die Fugen dauerelastisch luftdicht abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dampfdiffusionsdichter als die Außenseite der Fuge auszuführen ist. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies gilt für die konstruktive Fugenausbildung ebenso wie für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs. Eine Zweiflankenhaftung ist durch den Einsatz von geschlossenzelligem, nicht wassersaugendes Hinterfüllmaterial sicherzustellen. Weitere Hinweise sind dem IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung" zu entnehmen. Bei der Abdichtung mit imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff sind die Angaben des Herstellers zu beachten, speziell der zur vorhandenen Fugenbreite erforderliche Komprimierungsgrad. Es dürfen nur nach DIN 18542 geprüfte und klassifizierte Systeme eingesetzt werden. Im Außenbereich sind Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 1 einzusetzen. Dichtbänder der Beanspruchungsgruppe 2 dürfen nur geschützt vor direkter Bewitterung eingesetzt werden. Die Schlagregendichtheit der Dichtbänder ist auf Verlangen durch Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen. Für beide Abdichtungsvarianten müssen die Fugenflanken ausreichend parallel und eben sein. Ist dies nicht der Fall, muss die Rohbau-Fugenflanke nach den Vorgaben der DIN 4108-7 bauseits nachgearbeitet werden. Wird eine Nacharbeit erforderlich, hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen und den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei der Abdichtung der Fenster mit Bauabdichtungsbahnen gilt DIN 18195-9, sofern vom Auftraggeber keine anderen Vorgaben formuliert wurden. Sie müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Die bauphysikalischen Grundlagen für die Anwendung von diffusionsoffenen und dampfdichten Bauabdichtungsbahnen sind zu beachten. Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die Bewegung des Baukörpers und die zulässige Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen. Es darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet werden. Das Abdichtungssystem ist auf den Wandaufbau und die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen. Die Auswahl des jeweiligen Dichtstoffes obliegt dem Auftraggeber und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Schwellenanschlüsse Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet werden. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Die in dieser Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sind aufgrund der Planungsvorgabe die anerkannten Regeln der Technik gefährdet, hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber schriftlich Bedenken geltend zu machen. Sonderregelungen, wie die barrierefreie Schwellenausbildung, sind zu vereinbaren und deren Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Kunststoff-Fenster
06.01 Abbrucharbeiten Fenster, Fenstertüren
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Abbrucharbeiten Fenster, Fenstertüren
06.02 Fenster-Türelemente Balkone und Loggien
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Fenster-Türelemente Balkone und Loggien
06.03 Balkonaustritt, außen
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Balkonaustritt, außen
06.04 Fenster
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Fenster
06.05 Zusatzlüftung Kunststofffenster
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Zusatzlüftung Kunststofffenster
06.06 Einbau neuer Innenfensterbänke
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Einbau neuer Innenfensterbänke
06.07 Erstreinigung
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Erstreinigung
06.08 Hauseingangstür
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Hauseingangstür

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