Tiefbauarbeiten
Hubertusschule Bauteil B
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen Allgemein und Geltungsbereich Zur technischen Ausführung sind alle DIN-Verordnungen und gültigen Regeln zu für das jeweilige Gewerk zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr, Technische Anschlussbedingungen (TAB). Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, deren Bedingungen eingesehen werden können. Schadensfälle, die unter den Versicherungsschutz fallen sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Die vom Auftraggeber zu leistende Prämie wird anteilig umgelegt und von der Schlussrechnung abgezogen. Sie beträgt 0,15% der Bruttoauftragssumme. Es ist ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Die Baustelle wird permanent mit einem deutschsprachigen Polier besetzt. Dieser muss mindestens das deutsche Sprachniveau B2 vorweisen können Ausführungshinweise Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge "Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden. Unterlagen vom Auftraggeber sofern für den Auftragnehmer relevant: - Baustelleinrichtungsplan Mustervorgabe - Geländeplan mit Höhenangaben (Lageplan) - Vermesserpläne - Baugrundgutachten - Zeichnungen im Maßstab 1:100/ 1:50 - Grundleitung- und Entwässerungsplan - Ausführungszeichnungen 1:50 - Detailzeichnungen 1:10 1:20 etc. - Bauablaufplan-Gewerke Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entspr. DIN zu prüfen. Die Dokumentationsunterlagen (ggfls. Zeichnungen, Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen, Abnahmeprotokolle...) sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form (PDF) vorzulegen." Sämtliche Planunterlagen werden dem Auftragnehmer nur elektronisch als PDF-Datei zugänglich gemacht. Den Ausdruck und die Vervielfältigungen hat der AN für seine Bedürfnisse selbst und auf seine Kosten zu organisieren. Die Angebotsabgabe ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Vergabe erfolgt gemäß den Bedingungen der VOB Teil A und nach der öffentlichen Ausschreibung. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Auftraggebers. Die VOB ist generell vereinbart. Der AN hat 10 Tage nach Auftragserteilung seine Ur-Kalkulation beim Bauherrn im verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Der AN gestattet dem Auftraggeber oder dessen Vertreter, die Ur-Kalkulation zur Prüfung von Nachträgen, zur Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung sonstiger vertraglicher Ansprüche als Preisermittlung zu öffnen und einzusehen. Danach wird die Ur-Kalkulation wieder verschlossen und nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Für die Erfüllung evtl. behördlicher Auflagen bezüglich des örtlichen Baubetriebes ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt den deutschsprachigen Fachbauleiter gemäß BauO NRW und hat diesen vor Ausführung schriftlich zu benennen. Der AN hat 2 Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Bauzeitenplan dem AG zu überreichen. Grundlage hierfür sind die Ausführungstermine des beiliegenden Bauzeitenplan / Bauablaufplan Gewerke. Die Gewährleistung richtet sich nach VOB Teil B. Für die Reinhaltung der Baustelle bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer verantwortlich. Evtl. erforderliche Aufräumungsarbeiten durch Dritte werden gegebenenfalls anteilig vom Auftragsvolumen in Rechnung gestellt. Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene oder gütegesicherte Baustoffe und Bauteile zu verwenden; Zulassungen sind auf Anfrage der Bauleitung unverzüglich vorzuweisen. Die Materialauswahl erfolgt nach Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach vorausgegangener Bemusterung. Es wird produktneutral ausgeschrieben. Der AN benennt das angebotene Produkt. Bei Vorliegen von sach- oder fachlich begründeten Einwänden gegen die vorgesehenen Baustoffe, Baumaterialien sowie Einbauten muss die Bauleitung in Kenntnis gesetzt werden zwecks Absprache von Alternativen. Dies muss jedoch so rechtzeitig erfolgen, dass der Bauablauf hiervon nicht beeinflusst wird. Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Baubeginn die Namen und Anschriften seiner am Bau beteiligten Subunternehmer der Stadt Willich und der Bauleitung mitzuteilen. Die Einhaltung des Tariftreuegesetzes ist obligatorisch. Die Auflagen des Bauordnungsamtes der Stadt Willich und weiteren, an diesem Verfahren beteiligten Behörden sind einzuhalten und zu erfüllen. Der Auftraggeber, dessen Vertreter und auch die durch den Auftraggeber eingesetzte örtliche Bauleitung sowie die Fachingenieure haben generell Zutritt zu der Baustelle während der Arbeitszeiten. WICHTIG Der Auftragnehmer muss seine Qualifikation und Fachkunde durch die Zertifizierung im Gütekanalbau über die Gütesicherung RAL-GZ 961 nachweisen. Dies ist Voraussetzung, um die Kanalbauarbeiten im öffentlichen Bereich, ab Grundstücksgrenze durchführen zu dürfen. Darin begründet, dass die Baustelle an ein Wohngebiet angrenzt, ist der Betrieb von Rundfunkempfängern oder sonstigen Geräten außerhalb der Unterkünfte nicht gestattet, sofern sie als Lärmemission wahrgenommen werden können.
Besondere Vorbemerkungen
Angebotspreisbildung Angebotspreisbildung Alle Positionen werden nach vertraglichen Einheitspreisen vergütet. In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen, fach- und sachgemäßen sowie funktionstüchtigen/betriebsfertigen Ausführung der Leistungen und Lieferungen notwendig ist, insbesondere müssen darin auch alle Nebenleistungen gemäß VOB Teil C und ferner alle Leistungen und Aufwendungen, die nach der Verkehrssitte, den allg. anerkannten Regel der Technik enthalten sein. Erachtet der AN die Ausschreibungsunterlagen als unvollständig, unklar oder fehlerhaft, so hat er dies während der Angebotsphasen, Bearbeitung und ausschließlich rechtzeitig vor Angebotsabgabe anzuzeigen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vom Auftragnehmer vorzusehen und in den Leistungspositionen einzurechnen bzw. mit diesen abgegolten. Kosten Baustrom, Bauwasser, Versicherung Der Anschluss für Baustrom einschließlich Baustromkasten wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Stromverbrauch wird mit einer prozentualen Umlage in Höhe von 0,35 % von der Bruttoschlussrechnung in Abzug gebracht. Alternativ kann der Auftragnehmer Baustrom auf eigene Kosten organisieren oder durch den Einbau eines Zwischenzählers nachweisen. Die Installationskosten des Zählers trägt der Auftragnehmer. Bauwasser wird vom Auftraggeber über einen Kurzzeitanschluss zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über einen Zwischenzähler.
Angebotspreisbildung
Abrechnung Abrechnung Die Rechnungen einschließlich der Aufmaße sind kumulativ zu stellen. Aufmaße bereits gestellter Abschlagsrechnungen sind der jeweiligen aktuellen Rechnung komplett beizufügen und weiterzuführen. Zur Schlussrechnung ist ein Komplettaufmaß beizufügen. Bei der Rechnungslegung ist die Nummerierung des LV`s zwingend zu übernehmen. Aufmaße sind zu unterschreiben. Die Einzelaufmaße sind übersichtlich und in der Reihenfolge der Positionen zu erstellen und zu unterschreiben. Sie sind 1-fach auszuführen, wobei das Original beim AG verbleibt. Es werden grundsätzlich nur solche Aufmaße anerkannt, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung geprüft wurden. Die Aufmaße sind vor der Rechnungslegung zu erstellen und der Bauüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Nach gemeinsamer Prüfung der Aufmaße ist die Rechnung zu stellen. Für einen reibungslosen digitalen Austausch der Daten wird das Geab-Austauschformat DA11/12 für Aufmaße verwendet.
Abrechnung
Materialanforderungen Materialanforderungen Es sind nur Folien zugelassen, deren Gehalt an Blei-, Zinn- und Cadmiumstabilisatoren < 0,01 % sowie     deren Gehalt an SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Es sind nur Kunststoffrohre, -muffen und -stopfen zugelassen, deren Gehalt an Blei-, Zinn- und Cadmiumstabilisatoren < 0,01 % sowie deren Gehalt an SVHC-Stoffen < 0,1 % beträgt. Der Nachweis muss anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung erfolgen.
Materialanforderungen
Sonstige Angaben Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Sonstige Angaben
Abbrucharbeiten / Schadstoffe Abbrucharbeiten / Schadstoffe Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 664) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Angaben zur Ausführung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltende Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Gewerke zu beachten. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Verkehrssicherung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder ungültig machen von Verkehrszeichen). Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig. Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig. Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Abbrucharbeiten / Schadstoffe
Sicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz Der AG bestellt den Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Der AN hat die Hinweise des SiGeKo zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Für die Baustelle wird bauseitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der die zu erwartenden Gefährdungen bei den einzelnen Gewerken auflistet u. Lösungen für einen sicheren Baustellenbetrieb vorgibt. Jeder AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeit über die Inhalte des SiGe-Plans zu informieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen. Zur Information kann der SiGeKo Erläuterungstermine festsetzen, an denen alle an der Baustelle beschäftigten AN teilnehmen müssen. Soweit der AN für sein Gewerk vom SiGe-Plan abweichende Gefährdungen feststellt, hat er diese vor Arbeitsbeginn dem AG anzuzeigen und Sicherheitslösungen darzulegen. Gleiches gilt, falls der AN vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen anstrebt. Die Gefährdungsanalysen und vorgesehenen Sicherheitslösungen sind auf Verlangen des AG schriftlich darzustellen. Der AG kann vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen zurückweisen und die im SiGe- Plan aufgeführten Lösungen verlangen. Stellt d. Koordinator bei Sicherheitsbegehungen Ausführungsmängel in den Belangen von Sicherheit und Gesundheitsschutz fest (Begehungsprotokolle), sind diese unmittelbar zu beseitigen und die Beseitigung innerhalb von 3 AT schriftlich an den SiGeKo zu melden. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von der Abstimmungspflicht gem. §8 ArbSchG u. §6 Abs. 2 UVV "Allgem. Vorschriften". Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung d. Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. Aufwendungen des AN durch Forderungen des SiGe-Plans bzw. des SiGeKo sind in die EP einzurechnen. Unterweisungspflicht: Der AN hat seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Bei Arbeitnehmerüberlassungen trifft die Pflicht zur Unterweisung (s.o.) den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation u. der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Verdichtungsprüfungen Verdichtungsprüfungen Die Verdichtung der Leitungszone sowie der Grabenverfüllung ist gemäß den Anforderungen der ZTV E-StB 09 nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Eigenüberwachung - ohne gesonderte Vergütung - folgende Prüfungen durchzuführen: · Künzelversuche: mindestens ein Versuch je Haltung · Statische Plattendruckversuche: mindestens ein Versuch je Haltung · Alternativ: · Je statischem Versuch können zwei dynamische Plattendruckversuche durchgeführt werden, um eine gleichwertige Aussagekraft sicherzustellen. · Die Prüfungen sind auf dem Erdplanum sowie auf der letzten Schicht unter der Asphalttragschicht bzw. unter der Pflasterdecke auszuführen. Sie erfolgen im Beisein der Bauüberwachung des Auftraggebers. Die Prüfergebnisse sind dem Auftraggeber schriftlich vorzulegen. · Der Auftragnehmer hat zur Durchführung der Plattendruckversuche ein geeignetes Gegengewicht (z.~B. Bagger oder Lkw) kostenfrei bereitzustellen. · Nicht anerkannte Prüfungen aufgrund unzureichender Verdichtung sind zu wiederholen; eine Vergütung erfolgt hierfür nicht. · Nicht erbrachte Prüfungen, für die keine schriftlich von der Bauleitung des Auftraggebers bestätigten Gründe vorliegen, führen zu einem Abzug zum im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einheitspreis. · In diesem Fall behält sich der Auftraggeber außerdem vor, die Gewährleistungsfrist um zwei Jahre zu verlängern, da wesentliche Qualitätsnachweise fehlen. · Prüfungen, die in den Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses separat aufgeführt sind, gelten ausschließlich für vom Auftraggeber zusätzlich angeordnete Prüfungen an weiteren Prüfstellen.
Verdichtungsprüfungen
Eignungsprüfungen und Qualitätssicherung Eignungsprüfungen und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer (AN) hat die Eignung aller von ihm zu liefernden und einzubauenden Baustoffe sowie Bauteile nachzuweisen. Die hierfür erforderlichen Eignungsprüfungen sind vom AN auf eigene Kosten durchzuführen bzw. zu veranlassen. Prüfzeugnisse und Gutachten dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Dies gilt insbesondere für anzuliefernde Böden und Schüttgüter, einschließlich ggf. erforderlicher LAGA-Analysen oder vergleichbarer Nachweise zur materialbezogenen Eignung und Umweltverträglichkeit. Der AN hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten und eingebauten Stoffe sowie der ausgeführten Leistungen durch entsprechende Prüfunterlagen, Zeugnisse oder Gütenachweise nachzuweisen. Probenahme zur Qualitätssicherung: Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers (AG) sind Proben von Schüttgütern und Mischgütern zur Überprüfung der Materialqualität und zur Gegenüberstellung mit den Eignungsprüfungen gemeinsam mit der AG-Bauleitung zu entnehmen. Zur Leistung gehören dabei: · An- und Abfahrt der erforderlichen Geräte, · Bereitstellung geeigneter Probenbehälter, · ggf. Anlage von Rückstellproben zur späteren Nachprüfung. · Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Eignungsprüfungen und Qualitätssicherung
Insgemeinkosten Insgemeinkosten Insgemeinkosten werden nicht separat vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: · für das komplette Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung einschl. aller erforderlichen ·   Sicherheitsmaßnahmen, · für An- und Abtransport aller Materialien und Werkzeuge, · für das Vorhalten von Werk- und Hebezeugen einschl. Betriebskosten, · für Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu ·   bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür ·   erforderlichen Gerüstes liegt, · für das Anfertigen aller Unterlagen für die Montage und Abrechnung, · für die Vorbereitung bauseitiger Stemmarbeiten: Anzeichnen aller  Wand- und Deckendurchbrüche und ·   Schlitze, · für die Abrechnung aller tariflichen und außertariflichen Aufwendungen für das Montagepersonal, · für das Beaufsichtigen der Arbeiten durch einen Fachingenieur, Techniker oder Meister, · für vorübergehende, vom Bauablauf abhängige Arbeitsunterbrechungen, · für Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherung und tägliche Reinigung der Arbeitsstellen, · für das Erstellen der Werksplanung (z.B. Unterverteilungspläne), · für das werktägliche Führen des Bautagebuches, zweifach, · Teilnahme des bestellten Obermonteurs an der wöchentlichen Baubesprechung, · für die Teilnahme an allen gewerkespezifischen Prüfungen und Abnahmeterminen, · für die Bereitstellung von Prüfprotokollen und Fachunternehmerbescheinigungen, · für die Inbetriebnahme aller Anlagenteile, · für die Einweisung des Nutzers, sind als Insgemeinkosten in die Einheitspreise einzurechnen. · vor dem Verschließen von Trockenbauwänden, oder der Estricheinbringung ist ein Termin vor Ort mit der ·   Bauleitung zur Zustandsfeststellung erforderlich. Der Termin ist der Bauleitung rechtzeitig ·   bekanntzugeben.
Insgemeinkosten
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Aufnahme und Abfuhr
02.01
Aufnahme und Abfuhr
02.02 Gräben und Baugruben
02.02
Gräben und Baugruben
02.03 Lieferung und Einbau
02.03
Lieferung und Einbau
02.04 Tragschichten Pflasterarbeiten
02.04
Tragschichten Pflasterarbeiten
02.05 Asphaltarbeiten
02.05
Asphaltarbeiten
03 Entwässerung
03
Entwässerung
03.01 Rückbau-/ Änderungsarbeiten
03.01
Rückbau-/ Änderungsarbeiten
03.02 Misch-/Regenwasserleitungen außerhalb vom Gebäude
03.02
Misch-/Regenwasserleitungen außerhalb vom Gebäude
03.03 Stauraumkanal
03.03
Stauraumkanal
03.04 Schmutzwasserleitungen außerhalb vom Gebäude
03.04
Schmutzwasserleitungen außerhalb vom Gebäude
03.05 Schächte
03.05
Schächte
03.06 Abläufe
03.06
Abläufe
03.07 Sonstiges
03.07
Sonstiges
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Kalkulationshinweis Lohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Für evtl. erforderliche Stemm- und Reinigungsarbeiten werden nur Hilfsarbeiterstunden anerkannt. Polier- und Meisterstunden werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch die Bauleitung anerkannt. Die Stundenzettel müssen enthalten: 1. Beginn und Ende der Arbeiten 2. Genaue Bezeichnung der Arbeiten 3. Name des oder der Ausführenden mit Berufsbezeichnung 4. Materialverbrauch In den Stundenlöhnen sind sämtliche Lohnnebenkosten mit einzukalkulieren. Die Materialkosten sind mit der Lieferung frei Baustelle zu kalkulieren.
Kalkulationshinweis
04.__.0010 Stundenlohnarbeiten eines Bauhelfers auf Anordnung Std. eines Bauhelfers auf Anordnung des AG ausführen.
04.__.0010
Stundenlohnarbeiten eines Bauhelfers auf Anordnung
10,00
h
04.__.0020 Stundenlohnarbeiten eines Tiefbaufacharbeiters Std. eines Tiefbaufacharbeiters auf Anordnung des AG ausführen.
04.__.0020
Stundenlohnarbeiten eines Tiefbaufacharbeiters
10,00
h
04.__.0030 Stundenlohnarbeiten eines Mobilbaggers Std. eines Mobilbaggers, Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Mobilbagger: 16-18 to Löffel: 0,4 - 0,6 cbm Greifer: 0,6 cbm
04.__.0030
Stundenlohnarbeiten eines Mobilbaggers
6,00
h
04.__.0040 Stundenlohnarbeiten für einen LKW Std. für einen LKW Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. LKW Kipper mit 12 to Nutzlast
04.__.0040
Stundenlohnarbeiten für einen LKW
2,00
h
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0010 Revisions- und Dokumentationsunterlage Der Auftragnehmer hat für jede von ihm ausgeführte Leistung vollständige Revisions- und Dokumentationsunterlagen bereitzustellen. Die Unterlagen sind nach Anlagen getrennt in eigenständigen Ordnern zusammenzustellen und enthalten mindestens folgende Bestandteile: Bestandspläne (maßstabsgerecht): · Anfertigung eines Bestandsplans im Maßstab 1:200 der verlegten Rohrtrassen, Leerrohre, ·   Schachtbauwerke usw. · Angabe folgender Daten: · Länge, Nennweite und Material der Medienleitungen, · Höhenlage der Schachtsohlen und Schachtabdeckungen bezogen auf NN, · Lage und Art der Hauseinführungen und Einbindepunkte. · Weitere Unterlagen je Anlage: · Mess- und Prüfprotokolle, · Ersatzteillisten mit Bezugsquellen, · Betriebs- und Wartungsanleitungen bzw. -verträge, · Technische Datenblätter und Systembeschreibungen, · Fachunternehmererklärungen, · Protokolle der Einweisungen (inkl. Angaben zu Teilnehmern, Zeitpunkt, Inhalt, Ort, Unterschriften), · Weitere relevante Unterlagen (z.~B. Konformitätserklärungen, Montageanleitungen etc.). · Format und Anzahl der Unterlagen: · Grundrisse und Schemata: · zweifach in Farbe auf Papier, · einfach digital auf USB-Stick in DXF- oder DWG-Format sowie zusätzlich als PDF-Datei. · Alle übrigen Unterlagen: · in bearbeitbarem Format (Excel, Word) sowie zusätzlich als PDF-Datei. · Form der Ablage: · Die Revisionsunterlagen sind anlagenspezifisch zu gliedern, · Jeder Ordner ist mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen, die Abschnitte sind durch Trennblätter zu ·   kennzeichnen, · Die Rückenschilder der Ordner sind wie folgt zu beschriften: · Anlagenerrichter (Auftragnehmer), · Objektbezeichnung, · Anlagentyp. · Alle Pläne und Schemata sind mit dem Vermerk "Revisionsunterlage" und dem Namen des Anlagenerrichters zu kennzeichnen. · Abnahmevoraussetzung: · Die vollständige und formal korrekte Übergabe der Revisionsunterlagen ist Voraussetzung für das Abnahmeverlangen des Auftragnehmers gemäß §~12 VOB/B.
05.__.0010
Revisions- und Dokumentationsunterlage
1,00
St
06 Wartungen
06
Wartungen
06.__.0010 Wartungen nach Vertragsmuster der AMEV Wartungen der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Entwässerungsanlage als Jahrespauschale. Als Wartungsvertrag wird das Vertragsmuster der AMEV "Wartung 2018" in der aktuellen Fassung sowie die Herstellerangaben zugrunde gelegt. Die Wartung soll über den Zeitraum der Gewährleistung (4 Jahre) kalkuliert werden. Der angebotene Preis versteht sich als Jahrespauschale.
06.__.0010
Wartungen nach Vertragsmuster der AMEV
E
4,00
St