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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis Rohbau und Abbrucharbeiten,
für die Sanierung und den Umbau des 5-Sterne-Hotels: Seehotel Überfahrt
Standort: Seehotel Überfahrt
Überfahrtstraße 10
83700 Rottach-Egern
Auftraggeber: Jost und Josefine Hurler Seehotel Überfahrt GmbH & Co. KG
vertreten durch die Jost Hurler Verwaltungs GmbH
Leopoldstraße 184
80804 München
Email: shu@jost-hurler.de
T.: +49 (0)89-360909-0
Projektsteuerung: Bohnzirlewagen München GmbH & Co. KG
Ganghoferstraße 66,
80339 München
Email: shu@bohnzirlewagen.de
T.: +49 (0)89-5599982-0
Planung / Bauüberwachung Lang Hugger Rampp Architekten GmbH
Architektur: Domagkstraße 1
80807 München
Email: shu@langhuggerrampp.de
T.: +49 (0)89-3090715-50
Tragwerksplanung / Statik / Technoplan GmbH
Bauüberwachung Krüner Straße 47a
81373 München
Email: vogt@technoplan.org
T.: +49 (0)89-2729263-0
Sicherheits- und Bausachverständigenbüro Josef Niggl
Gesundheitsschutzkoordinator Miesbacher Str. 4
83737 Irschenberg
Email: info@josef-niggl.de
T.: +49 (0)8062-1518
Brandschutz Brandschutzservice Zobel GmbH
Planungsbüro für vorbeugenden Brandschutz
Freisinger Straße 13a
85399 Halbergmoos
Email: zobel@brandschutz-zobel.de
T.: +49 (0)811-9933822
Ort der Baumaßnahme: Seehotel Überfahrt,
EG (SPA-Rezeption),
1. UG (SPA-Bereich),
2.UG (Technik),
Decke über 1.UG (Außenbereich)
Anlagen zu diesem LV: - Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
- Datenschutzhinweise
- Bauvertrag
- Vorauszahlungsbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Baulogistik-Handbuch
PLANUNTERLAGEN: 01_LHR_Objektplanung 100_übersichten_M100
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-101 -BES-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-102 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-103 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-111 -BES-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-112 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-113 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U2-121 -BES-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U2-122 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U2-123 -END-V01-250919.pdf
150_grundriss_M50
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-B-151 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-B-152 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-E-151 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-EG-E-152 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-A-161 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-A-162 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-B-161 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-B-162 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-C-161 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-C-162 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-D-161 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-D-162 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-E-161 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U1-E-162 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-GR-U2-171 -ABN-V01-250919.pdf
200_schnitte_M50
SHU-SPA-LHR-5-AC-SH-AA-BB-201 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-SH-AA-BB-202 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-SH-CC-DD-203 -ABN-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-SH-CC-DD-204 -END-V01-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-SH-AA-PP-205 -END-V00-250919.pdf
300_boden_M100
SHU-SPA-LHR-5-AC-BS-EG-301-V00-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-BS-U1-311-V00-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-BS-U2-321-V00-250919.pdf
400_treppen_M50
SHU-SPA-LHR-5-AC-DE-401-V00-250919.pdf
450_Oberlicht_M20
SHU-SPA-LHR-5-AC-LD-AA-BB-451-OBERLICHT-V02-250901.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-LD-GR-OG-452-OBERLICHT-V01-250901.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-LD-GR-EG-453-OBERLICHT-V01-250901.pdf
02_BE-Pläne
SHU-SPA-LHR-5-AC-LA-EG-051-BE-PHASE-1-V00-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-LA-EG-052-BE-PHASE-2-V00-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-LA-U1-061-BE-PHASE-1-V00-250919.pdf
SHU-SPA-LHR-5-AC-LA-U1-062-BE-PHASE-2-V00-250919.pdf
03_TWP_Positionpläne
SHU Statikauszug Stützenverstärkung 2UG.pdf
SHU-SPA_TPL_4_TW_STP_EG_01_V00_Positionsplan-EG_250919-pdfa.pdf
SHU-SPA_TPL_4_TW_STP_U1_01_V01_Positionsplan-1UG-1BA_250919-pdfa.pdf
SHU-SPA_TPL_4_TW_STP_U2_01_V00_Positionsplan-2UG_250922.pdf
04_TWP_Konstruktionspläne
SHU-SPA_TPL_4_TW_STA_EG_01_Konstruktion-Glaskubus_250825-pdfa.pdf
SHU-SPA_TPL_4_TW_STA_UG_01_Konstruktion-Deckenschliessung_250818- pdfa.pdf
Art der zu erbringenden Leistungen: Abbruch- und Rohbauarbeiten, Baustelleneinrichtung
Ausführungszeitraum: - KW 02 - KW 11 / 2026 Hauptleistungen auf der Baustelle
- KW 13 - KW 16 / 2026 Restleistungen mit reduzierter Baustellen- einrichtung
- KW 17 - KW 30 / 2026 Vorhaltung reduzierte Baustelleneinrich- tung für Nachfolgegewerke
Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung
Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag
Bindefrist des Angebots: 13.11.2025 (30 KT nach Abgabetermin)
Abgabetermin des Angebots: bis 14.10.2025
Abgabeort: Lang Hugger Rampp Architekten GmbH
Domagkstraße 1
80807 München
oder digital:
Email: shu@langhuggerrampp.de
Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt, Schlusszahlung, Regelung der Zahlungsziele, evt. Nachlässe, Skonti, etc. im zu schließenden Bauvertrag. Gewährleistung für sämtliche Arbeiten, die in diesem LV beschrieben sind 5 Jahre beginnend mit dem Abnahmezeitpunkt.
Das Angebot ist schriftlich abzugeben.
Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Bieter bestätigt, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche
Gesamtsumme von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € netto
zzgl. 19% MwSt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . €
Gesamtsumme von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . € brutto
. . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bieter, Stempel und Unterschrift
Deckblatt
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
01 Allgemeiner Bauablauf
Zu Beginn wird die bestehende Lichtkuppel über dem Innenpool rückgebaut und somit eine Öffnung geschaffen, die für die Materialeinbringung ins UG während der Baumaßnahme dienen soll, sowie dem Material-Abtransport bzw. der Schuttentsorgung im Zuge der Abbruchmaßnahmen. Die vorhandene langlochförmige Deckenöffnung wird anschließend teilweise geschlossen, sodass für das neue Oberlicht eine verkleinerte, quadratische Öffnung entsteht.
Der Umbau des Oberlichts erfordert eine temporäre Ertüchtigung der Tragkonstruktion im Bereich des Deckenausschnitts, um die Standsicherheit während der Bauphase zu gewährleisten. Hierfür muss die Decke umlaufend um den bestehenden Ausschnitt im Bereich des Innenpool mit einem Stützgerüst abgefangen werden. Die Maße der nutzbaren Einbringöffnung wird ca. 7,00m x 7,00m (l x b) betragen. Die Öffnung ist arbeitstäglich mittels einer temporären, durchtrittssicheren und wasserundurchlässigen Abdeckung morgens zu öffnen und abends wieder zu verschließen. Witterungsbedingt kann es erforderlich werden, die Öffnung mehrfach täglich zu öffnen oder zu schließen. Hierfür steht ein Kran zur Verfügung. Die Öffnung wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem neuen Oberlicht (Glaskubus mit Gründach) überbaut. Ab diesem Zeitpunkt ist der Materialtransport über die Einbringöffnung nicht mehr möglich.
Der Materialtransport erfolgt im weiteren Bauablauf über die Andienung im Bereich der Tiefgarage.
Bei den geplanten Abbruch- und Rückbaumaßnahmen handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Abbruch Lichtkuppel Schwimmbad
- Abbruch Oberlicht über Ruheraum
- Abbruch tragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, u.ä.)
- Abbruch nichttragender Bestandswände (Mauerwerk, Stahlbeton, Trockenbau, u.ä.)
- Abbruch Wandbekleidungen (überwiegend Naturstein, Feinsteinzeug, Keramik)
- Abbruch Bodenbekleidungen / Hohlraumboden
- Abbruch Deckenbekleidungen / Abhangdecken
- Rückbau Lüftungs- / Elektroinstallationen, etc.
- Rückbau Bädertechnik
- Rückbau sanitärer Einrichtungsgegenstände
- Rückbau Heizungsinstallationen
- Rückbau im Bereich Spa-Rezeption und Yogaraum
Bei den geplanten Rohbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Anpassungen im Bereich Deckenöffnung Oberlicht
- Herstellung neuer Betonbalken, Schließen der Decke mittels Stahlbaukonstruktion
- Statische Ertüchtigungen, in Form von neuen Stahlunterfangungen und Verstärkung von bestehenden Stahlbeton stützen
- Ergänzung von tragenden Mauerwerkswänden
- Rohbauarbeiten im Bereich neuer Hotpool / Innenpool
- Erstellung des neuen Stahlbeton-Treppenkerns inkl. Auszugschacht
- Erstellung einer neuen Stahlbetondecke im Bereich eines kleineren Oberlichts
- Erstellung der neuen SPA-Rezeption im EG
Bei den geplanten Ausbauarbeiten handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
- Erneuerung des Oberlichts
- Erneuerung der Wand-, Boden- und Deckenbekleidungen
- Erstellung von neuen Trockenbau- und Glastrennwänden
- Erstellung eines neuen Bodenaufbaus inkl. Fliesenbelag
- Erstellung neuer Abhangdecken inkl. Bekleidung (überwiegend Holz, Akustikputz)
- Einbau neuer Liegekojen und sonstiger Schreinermöbel
- Ergänzung Hot-Pool
- Ergänzung Element Wasserwand
- Ausbau der neuen SPA-Rezeption im EG
- Erneuerung sämtlicher Heizungs-/ Lüftungs- und Sanitärinstalliationen
- Erneuerung sämtlicher Elektroinstallationen und Beleuchtung
- Verschließen und Abdichten der neuen Deckenausschnitte des neuen Treppenhauses inkl. Aufzugskern
02 Ausführungsterminplan
Dem AN wird nach Auftragserteilung vom AG ein detaillierter Ausführungsterinplan übermittelt. Sollte der AN für die Erbringung seiner Leistung von diesem abweichen wollen, so hat er auf Basis der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume und unter Berücksichtigung des Ausführungsterminplans einen eigenen Firmen- und Gewerke-spezifischen, detaillierten Bauablaufplan zu erstellen. Sofern erforderlich, sind auch die Fertigungs-/Produktionsvorgänge der in der Werkstatt bzw. in den Produktionsstätten des ANs herzustellenden Leistungen aufzuführen. Die Festlegungen des AGs zur gewerkeübergreifenden, baufachlichen Koordination sind zu berücksichtigen. Dieser Plan ist der örtlichen Objektüberwachung innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung des Gesamtbauablaufplans zur Genehmigung und Abstimmung vorzulegen.
Gravierende Auswirkungen auf vertraglich vereinbarte Fristen, oder bei erheblichen Abweichungen vom Ausführungsterminplan des AGs welche im Verantwortungsbereich des ANs liegen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Der Bauablaufplan des ANs ist stets auf der Baustelle vorzuhalten.
Fristen und Bauablaufplanung:
Ausführungszeitraum, Personaldisposition:
- KW 02 - KW 11 / 2026 Hauptleistungen auf der Baustelle (Bauphase 1)
- KW 13 - KW 16 / 2026 Restleistungen mit reduzierter Baustelleneinrichtung (Bauphase 2)
- KW 17 - KW 30 / 2026 Vorhaltung reduzierte Baustelleneinrichtung für Nachfolgegewerke (Bauphase 2)
Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung
Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag.
Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Der AN hat davon auszugehen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle während der Bauphase 1 jeweils von Montagmorgen bis Freitagabend erforderlich ist.
In Bauphase 1 gelten folgende Arbeitszeiten: 06 Uhr bis 22 Uhr.
Es ist, abhängig von der Personaleinsatzplanung des AN davon auszugehen, dass der Umfang der beschrieben Leistung indem dafür vorgesehen Zeitraum nur im Zweischichtbetrieb erbracht werden kann.
In Bauphase 2 gelten folgende Arbeitszeiten: 08 Uhr bis 18 Uhr.
Ein Zweischichtbetrieb in Bauphase 2 ist ausgeschlossen.
Ebenfalls muss der AN kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, die Bereitstellung von noch mehr Personal und Mehrkapazitäten zu kompensieren.
Ergänzend sind die Angaben aus dem Baulogistikhandbuch bindend.
03 Baubesprechungen/JF /LEAN-Management
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG voraussichtlich wöchentlich durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden in geeigneten Räumlichkeiten, auf der Baustelle vor Ort statt. Über sämtliche Besprechungen werden von der Objektüberwachung Protokolle erstellt und nur diese haben Gültigkeit. Eventuelle Einwände müssen vom AN innerhalb einer Woche nach Versand des Protokolls schriftlich erfolgen oder sind vom AN spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt des Protokolls als anerkannt.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs und zur kontinuierlichen Abstimmung der beteiligten Gewerke finden regelmäßige LEAN-Besprechungen statt. Hierzu gehört eine tägliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa 15 Minuten vor Arbeitsbeginn sowie eine wöchentliche LEAN-Besprechung mit einer Dauer von etwa einer Stunde, die im Anschluss an die reguläre Baubesprechung durchgeführt wird.
Die Teilnahme an diesen Besprechungen ist verbindlich.
04 Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG spätestens wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Die ausgeführten Leistungen sind zu verorten.
Hierzu gehören u.a.:
Personal-, ggf. Nachunternehmer- und Geräteeinsatz
Materiallieferungen
Arbeitsleistungen, Arbeitsfortschritt
besondere Vorkommnisse (Begehungen, Unfälle, Schadensfälle, Behinderungen)
Klimadaten: Temperatur und Witterung
Anweisungen durch die Bauleitung bzw. den Bauherrn
Abweichungen vom Leistungsverzeichnis bzw. Werkplan, Arbeiten nach Aufwand.
05 Vertreter des AN auf der Baustelle
Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der AN verpflichtet, nur Vorarbeiter einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind.
06 Herstellen von Zeichnungen und Vorlage von Unterlagen
Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder als Nebenleistung nach VOB zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf Grundlage der Planung anzufertigen. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und dem Projekt erforderlich sind. Die Plan- und Unterlagenvorlage des ANs hat in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AGs und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Unterlagenprüfung, der Materialdisponierung und Vorfertigung nicht gefährdet werden. Neben der durch den AN vorzulegenden Werk- und Montageplanung sind zeitgleich sämtliche Datenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien inkl. der zugehörigen CE-Nachweise und Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine Bauartgenehmigung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Europäisch Technische Bewertung) vorzulegen. Diese Vorlage ist nicht Bestandteil der in separater Position beschriebenen Dokumentation, sondern dient dem Nachweis der Übereinstimmung mit den geforderten Eigenschaften und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für die Dokumentation sind sämtliche Unterlagen erneut vorzulegen. Sämtliche vorgenannten Unterlagen als auch die Aufmaß-Unterlagen des ANs sind sowohl 1-fach in Papierform als auch digital vorzulegen.
07 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Übermittlung von Ausführungszeichnungen des AGs erfolgt ausschließlich digital. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen. Ab dem Stand "Frei Baustelle" ist hierbei von max. 5 Planfortschreibungen (Index A - E) der Planunterlagen auszugehen.
08 Vorhaltekosten
Vorhaltekosten verstehen sich inkl. der Mietkosten, der Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie der Kosten, die durch Unterhalts-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten des normalen Gebrauchs entstehen.
09 Urkalkulation
Der Bieter hat dem AG 10 Werktage nach Auftragsvergabe die Urkalkulation sowie die Mengen- und Massenermittlung in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation muss die Zusammensetzung der Positionspreise in ihren Teilansätzen und sämtlichen Preisbestandteilen vollständig erkennen lassen, d.h. die eindeutige Ermittlung der Materialbestandteile, der Verarbeitungskosten, der Werkstatt- und Montagekosten einschließlich Geräte- und Maschinenkosten sowie etwaiger Fremdleistungen. Auf separater Anlage zur Urkalkulation sind die Baustellengemeinkosten mit sämtlichen Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen. Ebenso sind die Baustelleneinrichtungskosten mit sämtlichen darin kalkulierten Bestandteilen und deren Kostenansätzen aufzustellen und beizulegen.
10 Vegetation
Auf dem Baugrundstück, bzw. daran angrenzend vorhandene, schützenswerte Bäume sind mit einem Baumschutzzaun zu versehen. Vegetationsflächen werden durch geeignete Maßnahmen geschützt. Vor Aufnahme der Arbeiten wird gemeinsam mit dem AN eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit diese durch den AN zu vertreten sind, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach dem einschlägigen und gerichtlich anerkannten Sachwertverfahren für Bäume, Sträucher und Hecken, Obstgehölzen und Reben (Methode Koch).
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Baubeschreibung Rohbau- und Abbrucharbeiten BAUBESCHREIBUNG ROHBAU UND ABBRUCHARBEITEN
01 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Baustelleneinrichtung:
- Baustelleneinrichtung
- Rohbau- und Abbrucharbeiten
- Abbruch tragender und nichttragender Bestandswände
- Abbruch Wand-, Decken- und Bodenbekleidungen
- Rückbau Lüftungs- / Elektroinstallationen
- Rückbau Bädertechnik und sanitäre Einrichtungsgegenstände
- Statische Ertüchtigungen
- Ergänzung von tragenden Mauerwerks- und Stahlbetonwänden
- Stahlbetonarbeiten
- Erstellung des neuen Stahlbeton-Treppenkerns inkl. Auszugschacht
- Ergänzungen im Bereich Stahlbetondecken
- Abdichtungsarbeiten
- Estricharbeiten
- Putzarbeiten
02 Ausführungszeitraum, Personaldisposition:
- KW 02 - KW 11 / 2026 Hauptleistungen auf der Baustelle (Bauphase 1)
- KW 13 - KW 16 / 2026 Restleistungen mit reduzierter Baustelleneinrichtung (Bauphase 2)
- KW 17 - KW 30 / 2026 Vorhaltung reduzierte Baustelleneinrichtung für Nachfolgegewerke (Bauphase 2)
Ab Auftragsvergabe Arbeitsvorbereitung und Werkstattfertigung
Regelung der detaillierten Ausführungstermine im zu schließenden Bauvertrag.
Zur Ausführung der im nachstehenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist ausreichend Personal und Gerät bereit zu stellen, die der Parallelität von Ausführungsschritten Rechnung tragen. Der AN hat davon auszugehen, dass die Arbeitszeit auf der Baustelle während der Bauphase 1 jeweils von Montagmorgen bis Freitagabend erforderlich ist.
In Bauphase 1 gelten folgende Arbeitszeiten: 06 Uhr bis 22 Uhr.
Es ist, abhängig von der Personaleinsatzplanung des AN davon auszugehen, dass der Umfang der beschrieben Leistung indem dafür vorgesehen Zeitraum nur im Zweischichtbetrieb erbracht werden kann.
In Bauphase 2 gelten folgende Arbeitszeiten: 08 Uhr bis 18 Uhr (lärmintensive Arbeiten ab 9 Uhr).
Ein Zweischichtbetrieb in Bauphase 2 ist ausgeschlossen.
Ebenfalls muss der AN kapazitär in der Lage sein, eventuell auftretenden Verzug durch Mehrarbeit an den Samstagen, die Bereitstellung von noch mehr Personal und Mehrkapazitäten zu kompensieren.
03 Stoffe und Bauteile, allgemein
Für die Ausführung der Betonstahlbewehrung und der Betongüten gelten die Angaben in den vom Prüfingenieur geprüften Ausführungsplänen. Die Güte der Stoffe und Bauteile, insb. die vorgeschriebenen Betongüten sind laufend gemäß DIN 1045 und den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton nachzuweisen. Die Prüfergebnisse sind dem AG unaufgefordert und laufend zu übergeben. In Zweifelsfällen kann der Nachweis zusätzlich am Bauwerk selbst verlangt werden. Können die vorgeschriebenen Betongüten nicht einwandfrei nachgewiesen werden, sind entsprechende zusätzliche Maßnahmen auszuführen, jedoch nur in Abstimmung und mit Genehmigung des AG. Alle Kosten hierfür sowie etwaige Folgekosten gehen zu Lasten des AN. Zusatzmittel nach DIN 18331 dürfen nur mit Genehmigung des AG verwendet werden. Prüfzeugnisse hat der AN vorher zu erbringen. Die erforderlichen Eignungsprüfungen sind durchzuführen. Die Kosten sind miteinzukalkulieren. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
04 Anforderungen an die Betonoberflächen
Die Betonoberflächen sind glatt, nester- und ansatzfrei, mit geordneten Fugen, Stößen und Ankerlöchern auszubilden. Die Fugen zwischen benachbarten Schalungselementen müssen so dicht sein, dass an der Oberfläche des Betons durch austretenden Zementleim und / oder Feinstmörtel, höchstens 1 cm breite Streifen in sonst glatten Oberflächen entstehen können. Die Aufsichten von Aufkantungen, Brüstungen u. dgl. sind höhen- und fluchtgerecht mit flächenfertiger Oberfläche gemäß DIN 18202 herzustellen. Die Betonoberflächen von Wänden, Stützen und Decken sind so auszubilden, dass sie bauseitig nur noch zu spachteln und farbig zu beschichten sind, bzw. für bauseitige Fliesen- Abdichtungs- oder Putzarbeiten.
05 Betonarbeiten, allgemein
Das Merkblatt "Abstandhalter" des DBV ist zu beachten.
Das Merkblatt "Betondeckung" des DBV und Abschnitt 13 der DIN 1045 sind zu berücksichtigen. In Einzelfällen sind besondere Maßnahmen gem. Abschnitt 13.2.1 (4) zu treffen.
Alle nachträglich herzustellenden Durchbrüche sind nach Freigabe durch den Statiker grundsätzlich zu bohren bzw. zu schneiden.
Brecharbeiten sind ausschließlich im beschriebenen Umfang und nur mit ausdrücklicher Einwilligung der OÜ zulässig.
06 Bewehrung
Die Bewehrung ist nach den Stahllisten und den Bewehrungsplänen des Tragwerkplaners zu bestellen und einzubauen. Der AN ist verpflichtet, auf der Baustelle Betonstahl aller Sorten vorzuhalten (einschl. entsprechender Biege-Vorrichtungen) um kurzfristig evtl. Zulagen einbauen zu können.
07 Fugenausbildung
Die Ausbildung und Abdichtung der Fugen haben entsprechend den Anforderungen der angrenzenden Bauteile zu erfolgen. Die Arbeitsfugen in den Wänden ohne Anforderung an die Wasserundurchlässigkeit, sind auf der Rauminnenseite mit Trapezleiste (Schattennut) auszuführen. Fugen sind grundsätzlich als Kreuzfugen auszubilden.
08 Schalung
Die Wahl des Schalungssystems ist dem Auftragnehmer im Rahmen der technischen Erfordernisse und der Anforderungen an die Oberflächen grundsätzlich freigestellt.
Alle Kanten an sichtbar bleibenden Bauteilen sind mit Dreikantleisten 7/7 mm abzufasen, soweit nicht anders in der Leistungsposition beschrieben. Die daraus entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen.
Die Schalungsflächen sind unmittelbar vor dem Betonieren gründlich von Rödeldrähten, Holzspänen, Verschmutzungen u.dgl. zu reinigen.
Die Abstandhalter sind bei allen Bauteilen, die unbehandelt bleiben oder lediglich gestrichen werden, höhen- und fluchtgerecht sowie in gleichen Abständen zu setzen. Sie sind ausnahmslos für Anforderung F 90 DIN 4102 oberflächenbündig zu schließen. Sichtbar bleibende Schalungsverspannungen in den Flächen sind nicht gestattet.
Die geforderte Betondeckung ist durch eine ausreichende Anzahl von bauaufsichtlich zugelassenen Abstandshaltern sicherzustellen.
Vor Schließen der Schalung sind mögliche Einlegearbeiten (Leerrohre, Stahleinbauteile etc.) mit den entsprechenden Fachfirmen abzustimmen und vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzunehmen.
Beim Betonieren ist das Auslaufen von Betonmilch durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, z.B. durch Abdichten der Schaltafelfugen.
Sonderlösungen für die Schalung oder den Einsatz von verlorener Schalung (Fertigteile) und deren Planung sind in die EP der betreffenden Schalungs- bzw. Betonpositionen einzurechnen. Sämtliche verlorene Schalungen müssen aus verrottungsfreiem Material bestehen.
09 Sonstiges
Für erforderliche Traggerüste hat der AN auf eigene Kosten vor deren Errichtung die in DIN 4421 vorgeschriebenen statischen Nachweise, Zulassungs- und Prüfbescheide usw. vorzulegen.
Arbeitsgerüste, die für die Erbringung der beschriebenen Leistungspositionen benötigt werden, verstehen sich grundsätzlich als Nebenleistung und sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Abweichend zu dieser Regelung, gilt ausschließlich die im LV beschriebene Arbeitsplattform, aufgrund der Komplexität, der Abmessungen und der Arbeitshöhe - als gesonderte Leistung.
Alle Wanddurchbrüche (WD) und Deckendurchbrüche (DD) sind mit gleichem Material und unter sorgfältiger Beachtung der Belange des vorbeugenden Brand-, Schall- und Feuchteschutzes in Angleichung an die Wand- bzw. Deckenstruktur zu schließen. Das Schließen der Aussparungen darf erst nach Beendigung der Installation bzw. Freigabe durch die OÜ ausgeführt werden.
Es ist zu beachten während der Ausführungszeit grundsätzlich auch andere Gewerke auf der Baustelle tätig sind (u.a. Betoninstandsetzung und Fassaden- und Stahlbauarbeiten Oberlicht, etc.).
10 Mauerwerksarbeiten
Für tragendes und nichttragendes Mauerwerk aus Kalksandstein sind ausschließlich Produkte zu verwenden, die den Anforderungen der DIN EN 771-2 „Festlegungen für Mauersteine – Kalksandsteine“ sowie den Ausführungsregeln nach DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit Nationalem Anhang und DIN 1053 entsprechen. Tragende Wände sind in der Regel mit einer Wanddicke ≥ 240 mm, einer Steindruckfestigkeitsklasse von mindestens SFK 12 und einer Rohdichteklasse ≥ 1,8 auszuführen; in Abhängigkeit von den statischen Erfordernissen können auch höhere Güteklassen (z. B. SFK 20 / RDK 2,0) notwendig sein. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DIN EN 1996-2 unter Verwendung von Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 oder Normalmörtel nach DIN 1053-1, abhängig von der geplanten Bauweise.
Nichttragende, raumabschließende Kalksandsteinwände sind gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen nach DIN 4102-4 bzw. DIN EN 13501-2 auszubilden. Wände mit einer Dicke von 115 mm erreichen bei Verwendung von KS-Vollsteinen oder KS-Planelementen, bei beidseitigem Putz und schlüssigem Anschluss an Decken und flankierende Bauteile die Feuerwiderstandsklasse F90-A, sofern die in den Tabellenwerken der Kalksandsteinindustrie angegebenen Grenzen zu Wandhöhe und Schlankheit eingehalten werden.
Die Anforderungen an den Schallschutz richten sich nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sowie den Empfehlungen der Kalksandsteinindustrie. Das erreichbare Schalldämmmaß hängt von der Rohdichteklasse ab: bei 115 mm dicken KS-Wänden werden Schalldämmwerte zwischen ca. 45 dB (RDK 1,4) und 51 dB (RDK 2,2) erzielt. Für erhöhte Schallschutzanforderungen sind Kalksandsteine mit einer Rohdichteklasse ≥ 2,0 einzusetzen, womit Schalldämmwerte von etwa 50 dB möglich sind.
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Normen, den bauaufsichtlichen Anforderungen sowie den technischen Merkblättern der Kalksandsteinindustrie zu entsprechen.
11 Putzarbeiten
Sämtliche für die Putzarbeiten erforderlichen Gerüste verstehen sich als Nebenleistung, sind in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Putzarbeiten im Nassbereich sind ausschließlich zementäre, standfeste, schnell erhärtende, faserarmierte Putz- und Spachtelmörtel gemäß DIN EN 998-1, Tabelle 1, Festigkeitsklasse CS IV mit hoher Wasserbeständigkeit zu verwenden.
Gipshaltige Putze sind im Nassbereich unzulässig. Der Untergrund ist tragfähig, sauber und frei von Trennmitteln vorzubereiten; bei stark saugenden Untergründen ist ein Haftgrund oder Vorspritzmörtel aufzubringen. In hochbelasteten Bereichen (z. B. Duschen, Bädern und Nassräume) ist zusätzlich eine Abdichtung im Verbund nach DIN 18534 herzustellen.
Die Mindestputzdicke beträgt mindestens 10 mm, in Spritzwasserbereichen ist eine entsprechend stärkere Ausführung vorzusehen. Die Oberflächenqualität ist mindestens in Q2 herzustellen und bei nachfolgender Fliesenverlegung an die Anforderungen des Belags anzupassen. Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen sind mit geeigneten Abdichtbändern, Manschetten oder Dichtstoffen dauerhaft abzudichten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik.
Es werden erhöhte Anforderungen an die Flächenebenheit der fertigen Innenputzflächen nach DIN 18 202 Tabelle 3, Zeile 7 gestellt. Die zur Einhaltung der gestellten Ebenheitstoleranzen erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Putzlehren etc. sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Vorbereitung des Untergrunds für den Auftrag des Unterputzes, wie das Reinigen des Untergrundes von haftvermindernden Stoffen, wie Trennmittelrückständen, Verschmutzungen, Sinterschichten und ähnlichem, einschl. Entfernung von Betonüberständen, Betongrate und losen Bestandteilen ist in separater Pos. beschrieben. Im Bereich von Putzflächen mit abgehängten Decken wird die Oberkante und Abrechnungsgrenze des Innenputzes auf 15cm über UK abgehängte Decke festgelegt.
12 Estricharbeiten
Es ist ein schwindarmer Schnellzementestrich als Verbundestrich gemäß DIN EN 13813 in der Güte CT-C35-F5 herzustellen. Der Estrich ist auf einer frisch eingebrachten Haftbrücke einzubauen, ebenflächig gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 auszubilden und manuell zu glätten sowie maschinell zu verdichten. Die erforderlichen Abstellwinkel, Randdämmstreifen sowie Bewegungs- und Feldfugen sind herzustellen und in Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Untergrund muss fest, tragfähig, sauber, griffig und frei von Rissen, losen Bestandteilen, Staub, Öl, Fett, Trennmitteln oder sonstigen haftungsmindernden Schichten sein. Betonflächen sind bei Bedarf mechanisch aufzurauen, Fehlstellen und Ausbrüche fachgerecht mit geeignetem Material zu schließen. Vor Einbau des Estrichs ist eine geeignete Haftbrücke auf den vorbereiteten Untergrund aufzutragen.
Der Estrich ist in der Schwindklasse SW1 nach DIN 18560-1 auszuführen und muss eine Oberflächenzugfestigkeit von mindestens 1,0 N/mm² aufweisen. Er ist nach etwa 12 Stunden begehbar und nach rund zwei Tagen belegreif für nachfolgende bauseitige Abdichtungs- und Fliesenarbeiten. Die Trocknung erfolgt klima- und schichtdickenunabhängig bei einer relativen Luftfeuchte ≤ 80 % und einer Temperatur ab 10 °C, ohne Risiko des Rückfeuchtens unter baustellenüblichen Bedingungen.
Die eingesetzten Materialien müssen chromatarm nach EU-VO 1907/2006 (REACH) sein, sehr emissionsarm entsprechend EMICODE EC1 R PLUS und den Anforderungen des AgBB-Schemas entsprechen.
13 Abdichtungsarbeiten
Die Abdichtungsarbeiten sind mit starren mineralischen Dichtschlämmen auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Untergrund sorgfältig vorzubereiten. Er muss fest, tragfähig, eben und feinporig sein sowie frei von Rissen, Graten, Staub, Schalöl, Teer, alten Anstrichen oder sonstigen haftungsmindernden Schichten. Glatte Flächen sind geeigneten Mitteln aufzurauen. Unmittelbar vor der Verarbeitung ist der Untergrund ausreichend vorzunässen, sodass er mattfeucht, jedoch frei von Pfützen oder Wasserfilm ist.
Ausbrüche und Fehlstellen sind fachgerecht zu schließen. Zur sicheren Hochführung der Abdichtung im Wandbereich ist zuvor eine Hohlkehle mit ca. 40–50 mm Durchmesser herzustellen. Die Verarbeitung erfolgt auf vorgenässtem, mattfeuchtem Untergrund. Bei Kalksandstein ist eine Grundierung erforderlich.
Die Dichtschlämme ist im Anschluss mindestens 50 mm über die Bodenplatte hochzuführen. Verarbeitung und Schichtdicken richten sich nach den jeweiligen Technischen Merkblättern der eingesetzten Produkte.
14 Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Sämtliche anfallende Abfälle sind nach den Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV) sowie den einschlägigen gesetzlichen Regelwerken (KrWG, DepV, TRGS, Gefahrgutverordnung, ADR) zu entsorgen. Abfälle sind getrennt nach Abfallschlüsselnummern (AVV) zu erfassen und in geeigneten, zugelassenen und gekennzeichneten Behältern (Container, Big Bags o. ä.) bereitzustellen. Für gefährliche Abfälle (mit ' gekennzeichnet) ist die Nachweisführung über das elektronische Nachweisverfahren (eANV) verpflichtend. Der Auftragnehmer hat ausschließlich zugelassene und zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Alle Kosten für Verpackung, Transport, Behandlung, Recycling und Deponierung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Gewicht (t) oder Stückzahl (bei zählbaren Abfällen, z. B. Leuchtstoffröhren).
Die Entsorgungsnachweise sind im Zuge der Rechnungsstellung zu erbringen.
Die Entsorgungsleistung ist wie folgt zu belegen:
- Liefer- und Wiegescheine,
- Entsorgungs- und / oder Recyclingnachweise
- Übernahmebescheinigungen.
Die Unterlagen sind stets projektbezogen und mit Adresse und Angaben zum Bauvorhaben bezeichnet.
Der AN hat die Belege der Entsorgungsleistung (Wiegescheine, Entsorgungsnachweise) zu sammeln und geordnet wöchentlich dem AG zu übergeben.
Die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen werden nach Wiegebescheinigung vergütet.
15 Stundenlohnarbeiten
Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der abgerechneten Stundenzahl.
Die Lohnkosten enthalten die tatsächlichen Lohn- und Gehaltskosten, inkl. der Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Winterbauumlage, Stammzulage sowie Kleingeräte bis zum Neuwert 2.500,00 EUR, An- und Abfahrt zur Baustelle.
Nicht enthalten sind die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und werden entsprechend den tariflichen Vereinbarungen abgerechnet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Samstag gilt als regulärer Arbeitstag.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn- / Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Bei Gerätekosten werden die Verrechnungssätze einschl. Bedienung, Wartung, Reparatur, Kraftstoffe und Schmierung gefordert. Materialkosten für auf der Baustelle abgeladen, ohne Lohnanteil für Verarbeitung.
Stundenlohnarbeiten bedürfen generell der vorherigen Genehmigung durch die Bauleitung. Dies gilt vor allem für Stundenlohnarbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit. Nicht schriftlich genehmigte und bestätigte Tageslohnlisten werden nicht anerkannt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches. Vor Ausführung von Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen. Die Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten gelten für alle Abschnitte des Bereichs Stundenlohnarbeiten einschließlich aller Positionen.
16 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung wird ein Kran benötigt.
Es ist ein Kranstellplatz vorgesehen. Die genaue Position des Krans auf dem Baugelände ist vorgegeben und dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es sind entsprechenden Maßnahmen, nach Angabe Statik, zur Herstellung der Kranaufstellfläche zu berücksichtigen.
In der Position Baustelleneinrichtung ist das Aufstellung eines geeigneten Turmdrehkrans beschrieben und einzukalkulieren. Kranhübe haben nach Abstimmung auch für Fremdgewerke zu erfolgen die Vergütung ist mit der Vorhaltung des Krans abgegolten. Krantyp Liebherr 280 EC-H 12 (21 HC 290), oder gleichwertig.
Die durch den Krantyp vorgegeben Lasten und Aufstellmaße hat der AN bei der Wahl des Krans zu berücksichtigen. Eine Überschwenkung der Nachbargrundstücke ist ausgeschlossen.
Der Aufstellort und die Anordnung der Container sind dem BE-Plan zu entnehmen. Der Aufwand für das benötigte Hebezeug für die Aufstellung der Container ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Vorhaltung der Containeranlage ist eine tägliche Reinigung gefordert. Die vertragsgemäße Erbringung dieser Leistung ist arbeitstäglich per Fotos des Vorher- und Nachher-Zustandes zu dokumentieren. Der im Rahmen der täglichen Reinigung anfallende Müll z.B. durch das Leeren der Papierkörbe ist täglich abzufahren und zu entsorgen.
Vor Angebotskalkulation ist die Situation vor Ort zu besichtigen. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der AN, dass ihm die Verhältnisse und die Beschaffenheit der Baustelle bekannt sind; er Einsicht in die Baupläne genommen hat, und dass ihm die zu leistenden Arbeiten aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen hinreichend bekannt sind.
Das Baugelände ist in großen Teilen bereits durch Zäune und/oder Vegetation (Bäume/Hecken) abgegrenzt. Die übrigen, das Baufeld umschließenden Grenzen, sind analog Angaben im BE-Plan während der Maßnahme zu sichern. Die Stellung eines Bauzauns zu Beginn der Maßnahme, bis zur Fertigstellung der Gesamt-Baumaßnahme, ist Leistung des AN.
Sämtliche Bauzäune sind gegen Umfallen zu sichern.
Ergänzend sind auf dem Baugelände Baumschutzzäune durch den AN zu errichten.
Baumschutzzäune sind derart zu errichten, dass sie den Stamm, die Krone und den Wurzelbereich des Baumes vor Schäden durch Baumaßnahmen schützen.
Für die Maßnahme ist es erforderlich eine Verkehrsrechtliche Anordnung zu erwirken. Die Leistung ist vom AN zu erbringen und in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren. Es ist eine verantwortliche, qualifizierte Fachkraft für die Kontrolle und Wartung der Verkehrstechnischen Maßnahmen zu benennen.
17 Technische Angaben zur Ausführung der Medienanschlüsse für Baustrom
Die im Leistungsbereich Medienanschlüsse - Baustrom aufgeführten Positionen betreffen nur Leistungen, welche über den Bedarf an Baustrom für die eigenen Leistungen des AN hinausgehen. Die Versorgung mit Baustrom für die Erbringung der Leistungen des AN sind mit der Baustelleneinrichtungsposition abgegolten.
Auf dem Grundstück ist ein Baustrom-Hauptverteiler einzurichten. Der genaue Standort ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Weitere Anschlüsse für Strom sind auf den Baustelleneinrichtungsflächen derzeit nicht vorhanden. Es ist Sache des AN, diese bei Beginn der eigenen Leistung herzustellen.
Die Anschlussleitung vom Anschlussverteilerschrank neben dem Baustrom-Hauptverteiler bis zur Baucontaineranlage und sämtliche Baustrom-Unterverteilerschränke sind für die Dauer der gesamten Baumaßnahme auch für Fremdgewerke vorzuhalten. Die Vorhaltung wird gesondert vergütet.
Der Anschlussverteilerschrank und die Baustrom-Unterverteilerschränke der müssen mit Stromzählern ausgestattet sein, um den Verbrauch kontrollieren zu können.
Die Baustrom-Unterverteilerschränke sind über die eigene Leistung hinaus vorzuhalten.
Der Baustrom wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die Kosten werden vom AG direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet.
18 Technische Angaben zur Ausführung der Medienanschlüsse für Bauwasser
Der Bauwasseranschluss für die Baustelle ist dem BE-Plan zu entnehmen. Das Bauwasser ist nicht als Trinkwasser geeignet. Eine Trinkwasseranschlussmöglichkeit für die Baustellencontainer ist vor Beginn der Maßnahme herzustellen. Der Bauwasseranschluss und der Trinkwasseranschluss der Baucontainer müssen getrennt gezählt werden. Die Baucontainer sind mit DN 32 anzuschließen, der Bauwasseranschluss wird mit DN 50 versorgt. Die Leitungen sind in PE-Kunststoff auszuführen. Das Bauwasser wird dem AN vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden vom AG direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet. Die Abwasserleitung der Baucontainer kann an einen bestehenden Schmutzwasserschacht angeschlossen werden. Die Abwasserleitungen sind in PE-Kunststoff mit DN110 auszuführen.
19 Winterbau und Winterdienst
Winterbau:
Der Bauablauf sieht vor, dass ein Großteil der Leistungen auch im Winter auszuführen sind. Die in diesem Zeitraum notwendigen zusätzlichen Winterbaumaßnahmen (z.B. Schutzmaßnahmen, Beseitigung von Schnee und Eis in Arbeitsflächen und Arbeitsräumen, Betreiben von Heizgeräten, Vorwärmen von Beton, -Schalung und -Bewehrung, Nachbearbeitung, etc.) und eventuelle Leistungsminderungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Vorsorge und Schutzmaßnahmen für das Betonieren bei Lufttemperaturen unter +5 Grad Celsius. Diese Maßnahmen sind als Nebenleistung zu berücksichtigen. Für Mehraufwendungen an Winterbaumaßnahmen bei Lufttemperaturen unter -5 Grad Celsius sind Positionen im LV vorgehalten.
Winterdienst:
Durch den AN werden übergeordnet alle Zugänge, Verkehrsflächen und -wege im Bereich der Baustelle / BE-Fläche von Schnee und Eis beräumt, gesplittet bzw. abgestreut. Die vom AN genutzten Arbeitsbereiche sind selbst von Schnee und Eis zu beräumen und bei Erfordernis mit Sand o.ä. laufend abzustreuen. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Den Weisungen der Objektüberwachung ist hierbei unverzüglich Folge zu leisten. Anfallende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Winterdienst (Schneeräumen, Streuen, etc.) die nicht für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, ist die entsprechende LV-Position heranzuziehen.
20 Nebenleistungen
Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind mit dem Einheitspreis abgegolten, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind:
Die Sicherung bzw. verlängerte Vorhaltung der Unterstützung von Bauteilen, deren Trag- und Standsicherheit nur in Zusammenhang mit anderen noch nicht erstellten Bauteilen gewährleistet ist, bis zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeit.
Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser und Schnee, mit dem üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher ggf. durch Abdecken mit Folie zu schützen.
Die Ausführung der Arbeiten in Teilabschnitten gemäß Ausführungsterminplan und Baufortschritt auf Anordnung der OÜ, einschließlich der dazu erforderlichen An- und Abfahrten.
Die Vorlage eines detaillierten Bauablaufplanes, gegliedert in Ebenen und Bauteile, spätestens 3 Wochen nach Beauftragung.
Die Bereitstellung von Produktdatenblättern, Nachweisen, Erklärungen, Prüfzeugnissen und Messunterlagen.
Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen, sofern diese nicht eindeutig eine besondere Leistung nach VOB/C darstellen.
Sämtliche Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, soweit nicht ausdrücklich eine bauseitige Lieferung und Leistung vermerkt ist. Aus diesem Grund wird im Langtext auf die explizite Erwähnung von Herstellung, Lieferung und Montage verzichtet.
21 Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem entsprechenden Abschnitt in der VOB/C. Vollständige Aufmaße vor Ort, bzw. sämtliche Nachweise, wie beispielsweise Lieferscheine, zur Abrechnung, sind im Rahmen der Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Der Aufwand für Aufmaß und Nachweisführung, sowie für sämtliche damit verbundene Protokolle, wird ergänzend zur VOB/C als Nebenleistung nicht separat vergütet.
Baubeschreibung Rohbau- und Abbrucharbeiten
06 Abdichtungsarbeiten
06
Abdichtungsarbeiten
06.01 Abdichtung Boden
06.01
Abdichtung Boden
06.02 Abdichtung Wand
06.02
Abdichtung Wand
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