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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung des Projekts KURZBESCHREIBUNG DES PROJEKTES
Ziele und Maßnahmen:
Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Ehemaligen Kasernengelände auf dem Hohenberg in Horb.
Das Gelände wurde von 1935/1936 - 2011 Militärisch durch die Wehrmacht (bis 1945), das französische Militär (bis 1977) und die Bundeswehr (bis 2011) als Kaserne genutzt.
Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Ehemaligen Sportplatz, welcher zurückgebaut wurde.
In 5 Gebäuden entstehen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Seniorenwohnungen in unterschiedlicher Größe.
Im Untergeschoss entsteht eine gemeinsame Tiefgarage mit Nebenräumen die jeweils unter dem jeweiligen Gebäude
entstehen.
Angaben nach VOB Teil C
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Baustelle befindet sich in der Horber Höhe 2-6 und Am Wasserturm 2+4, westlich der Bundesstraße 28 auf dem Ehemealigen Kasernenareal am Hohenberg
0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet auf der Ebenen Fläche.
0.1.3
Haus 1
Art: 4-gesch. Gebäude
Ebenen: Obergeschosse
14 Eigentumswohnungen
Gesamtlänge: ca. 46,6 x 12 m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
Haus 2:
Art: 4-gesch. Gebäude
Ebenen: Obergeschosse
jeweils 4 Eigentumswohnungen
Gesamtlänge: ca. 30 x 12m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
Haus 3:
Art: 4-gesch. Gebäude
Ebenen: Obergeschosse
jeweils 3 Eigentumswohnungen
Gesamtlänge: ca. 30 x 15m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
Haus 4:
Art: 4-gesch. Gebäude
Ebenen: Obergeschosse
jeweils 5 Eigentumswohnungen
Erdgeschoss mit Wohngruppe
mit 8 Zimmern.
Gesamtlänge: ca. 30 x 14m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
Haus 5:
Art: 4-gesch. Gebäude
Ebenen: Obergeschosse
jeweils 3 Eigentumswohnungen
Gesamtlänge: ca. 18 x 19m
Gesamthöhe: ca. 12 m
Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt.
0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden.
0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen.
0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt.
0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt.
0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
3. Einzelmaßnahmen:
Roh- und Ausbau
301-Rohbauarbeiten
Erdarbeiten
Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material.
Bei bauzeitlichen, lastfreien und grundwasserfreien Böschungen beträgt die zulässige Böschungsneigung ß = 60° darunter im Fels mit ß = 80°. Dabei muss die Böschung mit einem geotextilen Vlies (Güte >= GRK 3) gegen Witterungseinflüsse gesichert werden. Das Vlies ist entlang der Böschungskrone, z.B. über einen Einbindegraben oder fixierte Kanthölzer zu sichern. An den Stößen ist eine Überlappung von mindestens 0,5 m erforderlich.
Die Böschungsschultern sind auf mindestens 1 m Breite von Fremdlasten, bis auf 2m von Lasten zwischen 12-40t, freizuhalten. Falls diese Böschungswinkel aus Platzgründen nicht eingehalten werden können, müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr.
Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem).
Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen.
Rohbauarbeiten
Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse.
Gründung auf einer Stahlbetonbodenplatte, frostsicher elastisch gebettet, gemäß statischen Erfordernissen mit Trennlage auf Unterbau.
Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 24 cm und 30 cm, Abmessungen nach statischen Erfordernissen.
Tragende Innennwände Stahlbetonwände 24 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen.
Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 24-30 cm stark.
Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen.
Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche
Abdichtungsarbeiten
Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Kurzbeschreibung des Projekts
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
§10
01 Normen und Vorschriften
Die Ausführung, sowie alle verwendeten Materialien
haben den einschlägigen gesetzlichen,behördlichen und
DIN-Vorschriften, sowie den anerkannten Regeln der
Technik zu entsprechen. Es gelten die im Zusammenhang
mit der Ausführung stehenden Normen und Richtlinien in
der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung,
insbesondere:
DIN 18 356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
TKB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von
Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten
TKB - Merkblatt Technische Beschreibung und
Verarbeitung vonzementären Bodenspachtelmassen
BEB - Merkblatt Beurteilen und Vorbereiten von
Untergründen
02 Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten und werden nicht zusätzlich vergütet:
1. Anarbeiten an Einbauteile, soweit nicht im LV
beschrieben. Anarbeiten an alle Wände oder Stützen.
2. Anspachteln von Übergängen verschiedener
Teppichbeläge oder sonstiger Dünnbeläge, sowie
Türschwellen, sodaß ein absatzloser Übergang entsteht.
3. Verlegung der Dielen grundsätzlich senkrecht zur
Fassade, sowie das Erstellen von Verlegeplänen zur
Freigabe durch den Architekten.
5. Vorhalten von Reservedielen für jede Charge um
beschädigte Teile vor der Übergabe auswechseln zu
können.
6. Abschneiden der Randdämmstreifen.
Hinweise:
A) Ästhetik, Farbe, Design
Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden,
muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus
jeweils einer Produktionscharge geliefert werden.
B) Umweltverträglichkeit
Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte /
Gutachten externer Institute nachweisen, dass:
Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages
in Beherbergungsstätten und Gaststätten bestehen. Der
Bodenbelag frei von nachweisbaren kanzerogenen
N-Nitrosaminen gemäß TRGS 552 ist. Darüber hinaus hat
der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende
Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein
unabhängiges Institut, die Freiheit von nachweisbaren
kanzerogenen N-Nitrosaminen der Produkte dauerhaft
gesichert ist.
Der Hersteller ein zertifiziertes
Umweltmanagementsystem nach EG ÖKO-Audit-Verordnung
761/2001 oder ISO 14001 nachweisen kann.
Der Hersteller einen aktuellen Umweltbericht seines
Unternehmens vorlegt.
C) Sicherheit, Brand / Brandgase
Die angebotenen Bodenbeläge müssen die
Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im
Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll
diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein.
Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen
Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen.
D) Verlegung
Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere
Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung
mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren
Einsatzbereichen vorweisen können und Ansprechpartner
anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des
Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung
sicherzustellen.
E) Muster
Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den
entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster
vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster
akzeptabel, sofern das in Design und technischer
Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar
ist. Das Ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich
das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten
Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen
zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause
auf die geforderten Eigenschaften zu testen.
F) Garantien / Zertifikate
Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen
Eigenschaften und Daten werden vom
Bodenbelagshersteller gewährleistet. Eigenschaften, die
im Objekt nicht ohne weiteres überprüfbar aber
gleichsam sicherheitsrelevant sind, sind durch eine
Prüfbescheinigung nach EN 10.204-2.2 bzw. durch
Zeugnisse unabhängiger Prüfinstitute zu bescheinigen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen nach VOB/A
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden.
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
Hinweis: Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung
vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von
Aussparungen, Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste,
Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für
das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung
der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet,
der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss
von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die
erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die
für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer
Lagerung und sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der
fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in
Teilflächen.
Hinweis:
Ausführungsgrundlage Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18365 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Ausführungsgrundlage
01.__.0010 CM Messung Feuchtigkeitsmessung / Freimessung nach dem
CM-Verfahren DIN 18560-1,
Ausführung auf Anordnung des AG.
01.__.0010
CM Messung
20,00
Stk
01.__.0020 Randdämmstreifen abschneiden Randdämmstreifen abschneiden
überstehenden Randdämmstreifen nach Estrich-Verlegung
oberhalb des Fertigfußbodens
bodengleich abschneiden und entsorgen.
01.__.0020
Randdämmstreifen abschneiden
4.260,00
lfm
01.__.0030 Reinigung Untergrund Reinigung des Untergrunds von grober Verschmutzung gemäß DIN 18365 Pos. 4.2.3. Der anfallende
Bauschutt wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen. Ausführung nur in Absprache
mit der Bauleitung.
01.__.0030
Reinigung Untergrund
E
30,00
m²
01.__.0040 Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich) Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich verschließen,
durch Kunstharzverguss einschließlich
Quarzsandabstreuung.
Material: 2-Komponenten-Kunststoffmasse
01.__.0040
Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich)
110,00
lfm
01.__.0050 Untergrund vorstreichen Untergrund mit einem emissionsarmen Vorstrichkonzentrat R 766 als Haftbrücke einmal vorstreichen.
01.__.0050
Untergrund vorstreichen
4.900,00
m²
01.__.0060 Untergrund grundieren und verspachteln Vollflächiges Grundieren und Spachteln des Untergrundes
mit
Spachtel-/Nivelliermasse, emissionsarm gem. GEV-EMICODE
EC 1 PLUS, zementär, selbstverlaufend,
stuhlrollengeeignet,
caseinfrei,
einschl. maschinellem Feinschliff und absaugen.
Schichtdicke: mind. 3 mm
Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach dem Technischen
Hinweisblatt 02 des Bundesverband Parkett und
Fußbodentechnik.
Verarbeitung und Material nach Vorgabe des
Bodenbelagherstellers.
01.__.0060
Untergrund grundieren und verspachteln
4.900,00
m²
01.__.0070 Höhenunterschiede spachteln Höhenunterschiede zu angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fliesen, Parkett, Spachtelmassen- ausbrüche, Fehlstellen usw. mit einem universellen, spannungsarmen, schnell verlegereifen Ausgleich in Schichtdicken von 1 bis 5 mm in einem Arbeitsgang anspachteln.
01.__.0070
Höhenunterschiede spachteln
E
50,00
lfm
01.__.0080 Dehnfugenprofil liefern und montieren Liefern und Einbauen von Materialtrennschienen aus
Edelstahl,
Schenkelhöhe passend zu vorbeschriebenen Bodenbelägen,
sauber eingespachtelt,
im Übergang unterschiedlicher Beläge.
01.__.0080
Dehnfugenprofil liefern und montieren
210,00
lfm
01.__.0090 Designbelag / Vinylbelag Oberfläche Project Floors/ 30 Designbelag
0,3 mm Nutzschicht
Fußbodenbelag, Inkl. Grundierung
Perm. antistatisch, vollflächig verklebt verlegen.
Untergrund Heizestrich als Zementestrich.
Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (Wohnbereich)
Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3, 5dB.
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Bfl-s1
Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 gemäß BGR 181.
Fußbodenheizung geeignet.
In Planken, Plankenformat in cm x cm: ca. 120 x 18
mit Druckdesign, in Holzoptik Eiche (nach auswahl AG)
Materilastärke: ca. 3mm
Ablüftzeit ca. 30 - 60 min
Belastbar nach ca. 24 Stunden
Verbrauch ca. 300g/m2
Angeb. Fabrikat
(Belag):
Angeb. Fabrikat
(Klebstoff):
01.__.0090
Designbelag / Vinylbelag Oberfläche
4.900,00
m²
01.__.0100 Sockelleisten Dekor Dekorsockelleisten
Dekorpassende Sockelleisten Project Floors GmbH
Abmessung 240x6x1,26
Trägermaterial: HDF mit einer chlorfreien Ummantelung auf einer PP/TPE-Basis.
Sockelleisten bis 6,0 cm an ebene, gerade Wände mittels Montagekleber montieren.
Ausführung geklebt.
Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand.
Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte.
01.__.0100
Sockelleisten Dekor
G
4.260,00
lfm
01.__.0110 Alternativ zur Hauptposition Hartschaum-Sockelleiste 30/12 Q 12
PVC rechteckig,
Oberkante abgerundet, mattweiss lackiert,
inkl. Vitoband (Schallschutz) liefern und montieren.
Ausführung geklebt.
Untergrund Mauerwerk verputzt und Gibskartonwand.
Inkl. der benötigten Gehrungsschnitte.
01.__.0110
Alternativ zur Hauptposition
A
4.260,00
lfm
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl.
aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst
ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine
Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden
abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Vorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Polierstunden.
02.__.0010
Vorarbeiterstunden
15,00
Std
02.__.0020 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
02.__.0020
Facharbeiterstunden
10,00
Std
02.__.0030 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
02.__.0030
Helferstunden
10,00
Std