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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Heizung
1
Heizung
Vorbemerkung
1.0 Allgemeine Beschreibung
Es werden zwei Wohngebäude (nur Wohnungsnutzung) mit 10
und 19 Wohneinheiten errichtet (in Summe 29 WE). Die
Gebäude sind unterkellert und über eine Tiefgarage
miteinander verbunden.
Die Gebäude umfasst KG/Tiegarage, EG, 1.OG bis 3.OG.
und das oberste Geschoss wird als Staffelgeschoss mit
Flachdach ausgebildet.
Zur Wärmeerzeugung wird je Gebäude eine Kaskade an
modulierend arbeitende Luft-Wasser-Wärmepumpe
eingesetzt (Wärmequelle Außenluft). Die Innenbauteile
sollen im jeweiligen Heizraum/HA-Raum (KG) installiert
werden. Nebenstehend werden Heizungspufferspeicher
installiert. Die Außengeräte sollen im Erdgeschoss in
der Nähe des Technikraums auf einem bauseitigen
Fundamte installiert werden.
Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung in
Nassbauweise sowie teilweise mit Badheizkörper (rein
elektrische Handtuchheizkörper). Untergeordnete Räume
(Abstell/WC usw.) ggf. ohne eigenen FBH-Kreis/RTR sind
über FBH-Kreise mit "einzuschleifen" (gemäß EnEV bis
6m²). Diese Räume erhalten keinen Raumtemperaturregler.
Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral über
einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh) mit
Trinkwasserladesystem der für den Einsatz im
Wärmepumpenbetrieb optimiert ist.
Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster.
Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie ggf.
Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten
Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient
insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN
1946-6. Es werden somit dezentrale Lüftungsanlagen nach
DIN 18017 - 3 installiert. Diese gewährleisten die
Lüftung zum Feuchtschutz.
Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN
18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum
Einsatz kommen. Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von
Aereco, Pendellüfter oder zentrale Lüftungsanlage mit
WRG
Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine
Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird
alternativ empfohlen.
Tiefgarage bauseits natürlich gelüftet.
Ein Blower-Door-Test wird zur Luftdichtheitsprüfung
ggf. eingesetzt. Entsprechend sind alle Durchdringungen
der Luftdichtheitsebene sorgfältig abzudichten, um die
Luftdichtheit zu gewährleisten.
Energetischer Standard: KfW40 mit QNG- Zertifizierung
Die Brandabschottung wird mittels Deckenschotts
hergestellt.
Eine Regenwassernutzung sowie weitere regenerative
Energienutzungen sind nicht geplant.
Die Baubeschreibung ist zu beachten.
Zu jedem der Bereiche Sanitär, Heizung und Lüftung ist
auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten
Ausführungsplanung eine Montageplanung zu erstellen.
Es sind für jeden Bereich Bestandsunterlagen zu
erstellen
2.0 Brandschutz / Schallschutz / Wärmeschutz
Es sind bei Bauteildurchdringungen die
Feuerwiderstandsklassen dieser Bauteile beizubehalten.
Bei Rohrdurchführungen durch Decken oder Wände mit
einer Feuerwiderstandsanforderung ist diese auch für
die Rohrdurchführungen einzuhalten. Rohrleitungen in
Flucht- und Rettungswegen und Schleusen sind
entsprechend Musterleitungsanlagenrichtlinie
auszuführen und zu befestigen (u.a. Metalldübel mit
Zulassung).
Ein Brandschutzkonzept liegt vor. Dieses ist
anzufordern und zu beachten.
Materialvorschlag:
Rockwool Conlit 150U(Für Wand- und Deckendurchbrüche)
Rockwool R800 (Für Leitungsisolierung)
Rockwool Teclit (Für Leitungsisolierung)
Mehrschichtverbundrohr (flexibles Raxofix) mit 13mm
vorgedämmt in den WE
Alle Leitungen sind gemäß vorliegendem
Brandschutzkonzept abzuschotten. Alle
Rohrleitungsdurchführungen durch Trennwände und
Trenndecken sind gemäß vorhandenem Brandschutznachweis
auszuführen und mit entsprechenden BS-Schottungen
auszustatten.
Deckenaufbauten bzw. deren Ertüchtigung nach Zulassung
sind bei Ausführung mit dem Architekten rechtzeitig
abzustimmen.
Leitungsführungen durch Decken/ Wände mit
Brandschutzanforderung werden mit einer MiWo-
Brandschutzschale ausgestattet. FBH-Leitungen welche in
andere Brandabschnitte gezogen werden, werden gem.
Erleichterungen der MLAR 4.3 mit entsprechendem Abstand
verlegt, bzw. nach Zulassung des Herstellers mit
Mineralwolleschalen.
Schallschutzanforderungen nach 4109 sowie TA-Lärm
werden eingehalten.
Es ist zu prüfen ob Vereinbarungen zu erhöhtem
Schallschutz bestehen. Die Vorgaben der DIN 4109-
Beiblatt-2 (als Mindest-Standard zu den a.a.R.d.T) sind
mindestens einzuhalten.
Die Dämmung der Versorgungsleitungen muss entsprechend
aktuell gültiger EnEV/GEG erfolgen. Tauwasserschutz für
Schmutzwasserfallleitungen bzw. deren
Entlüftungsleitungen im Dachbereich.
Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200.
Die Schmutzwasserfallleitungen/Entlüftungsleitungen,
SW-Leitungen in der UHD, in Verkofferungen, vom KG bis
DA, sind durchgängig mit 20mm Al kaschierter
Mineralwolle zu umwickeln oder mit 19mm Armaflex.
Ebenso sind innenliegende Regenwasserleitungen gegen
Tauwasser zu dämmen.
3.0 Sanitär
Erschließung und Verteilung
Die Erschließung mit Wasser erfolgt durch den örtlichen
Versorgungsträger aus der Straße. Der Hauptzähler wird
im Technikraum (Heizraum Haus 23A und 23B)
untergebracht.
Es wird mindestens ein neuer Kaltwasseranschluss vom
WVU m Technikraum KG verlegt.
Daran anschließend ist vom Auftragnehmer die
Hausinstallation zu installieren.
Im Technikraum ist der Zählerbügel mit Absperrarmaturen
nach örtlichen Vorschriften des Versorgers auszuführen.
Danach Hauswasserstation mit Filter und Druckminderer
(Wasserdruck > 6 bar).
Nach vorliegender Wasseranalyse muss keine
Enthärtungsanlage eingeplanten werden (Wasserhärte <
14°dH). Es wird empfohlen min. Platz für eine optionale
Enthärtung/Kalkschutzablage vorzuhalten.
Als Rohrmaterial für die Trinkwasserinstallation kommt
für die zentrale Verteilung und Steigleitungen
Edelstahlror und zur Verteilung innerhalb der Wohnungen
kommt Mehrschichtverbundrohr zum Einsatz. Die
Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für
Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder
Edelstahl.
Die Kaltwasserverteilung erfolgt im KG und im
Technikraum Aufputz unter der Decke bzw. an der Wand.
Die Steigleitungen werden in Installationsschächten
verlegt, die Objektanschlußleitungen liegen teils im
FB-Aufbau, teils in Wandschlitzen, teils in
Trockenbauwänden.
Dämmung entsprechend DIN 1988-200 für Kaltwasser
(diffusionsdicht) und GEG für Warmwasser/Zirkluation.
Die Einzelne Nutzungseinheiten sind absperrbar
auszuführen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral im
Durchlaufspeicher mit Gegenstromprinzip über einen
Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh mit
Trinkwasserladesystem das für den Einsatz im
Wärmepumpenbetrieb optimiert ist). Dieser hat nur einen
geringen Warmwasserinhalt, die Energie wird im
Heizungswasser gespeichert. Damit ist ein ständiger
Wasseraustausch gewährleistet und hygienischer
Beeinträchtigung wird vorgebeugt. Die Temperatur am
Speicherabgang wird auf 60°C geplant. Eine Trinkwasser-
Zirkulation wird vorgesehen.
Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein
innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt.
Je Wohneinheit (vor der Wohnungsverteilung) wird ein
Kalt- und ein Warmwasserzähler vorgesehen, dafür werden
jeweils Passstücke für Mietwasserzähler vorgesehen.
Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Dämmung
Warmwasser und Zirkulation entsprechend GEG / EnEV.
Außenwasserzapfstellen sind in Leitungen zu
regelmäßigen Verbrauchern, vorzugsweise WC,
einzuschleifen. Außenzapfstellen für allgemein sind
mittels Strömungsteilern in Hauptleitungen einzubinden.
Nicht dauerhaft durchströmte Stichleitungen sind
kleiner 10xDN zu halten.
Ein bestimmungsgemäßer Betrieb aller Zapfstellen wird
vorausgesetzt. Die Leitungen in den Wohnungen sind so
kurz wie möglich zu halten, um Warmwasserausstoßzeiten
und Wasserinhalte zu begrenzen.
Verbrühschutz an Duschen ist durch thermostatische
Duscharmaturen gem. FLB herzustellen. Für Kinder
zugängliche Mischarmaturen an Waschbecken sollten
mittels thermostatischen Einhebelmischern oder durch
Vorschaltung eines Eckventilthermostates auf max. 42°C
Auslauftemperatur zu begrenzen werden (Laut
Baubeschreibung nicht gefordert).
Sanitäre Ausstattung
Die Sanitärgegenstände sind gem. Architektenplan zu
liefern und funktionsfertig zu montieren.
Alle sanitären Gegenstände, Armaturen und Accessoires
sind vor Bestellung mit den Bauherren bei einem
Großhändler zu bemustern. Für Küchenspülen sind die
Anschlüsse vorzubereiten.
Der Architekt hat ggf. Duschen mit erhöhtem Durchsatz
für die Ausschreibung vorgeben. Das dieser in der
Produktbeschreibung beschriebene Durchsatz nicht
erreicht werden kann wurde vom Architekten akzeptiert.
Die Auslegung der Duschen erfolgte mit normalem
Durchsatz.
Eine Außenzapfstellen je Dachterrasse und zwei
Außenzapfstellen im EG für den allgemeinen Bedarf.
Weiterhin gilt:
Als Sanitärfarbe für alle Porzellanteile ist "weiß"
vorzusehen, alternative Farben gegen Mehrpreis.
Abdeckkappen an allen Befestigungen
Klein-, Dicht- und Befestigungsmaterial sowie Dübel
aus Korrosions- und alterungsbeständigen Materialien,
verchromte Schrauben, Schraubenrosetten,
Abdeckrosetten, etc. sind einzukalkulieren
Für die Befestigung von Objekten und Ausstattung an
Leichtbauwänden, sind die erforderlichen Detailangaben
für Unterkonstruktion beizubringen.
Alle Zulauf- und Ablaufleitungen im Bereich der
Wanddurchführung sind auf eine Tiefe von mind. 20 mm
mit temperaturbeständigem, dauerelastischem,
essigfreiem Silikon abzudichten.
Alle Dübellöcher für Objekt und Ausstattung sind
ebenfalls mit vorbeschriebenem Silikon abzudichten.
Bei allen Einrichtungsgegenständen ist der
Zwischenraum zu Wänden bzw. Fußböden ebenfalls mit
Silikon abzudichten.
Alle Sanitärobjekte, Anschlüsse und
Ausstattungsgegenstände sind auf vorgegebenen
Fugenschnitt zu montieren.
Schmutzwasser
Die Schmutzwasser-Fallleitungen werden als
schallgedämmtes Kunststoffrohr ausgeführt.
Schmutzwasserleitungen im FB-Aufbau ebenfalls mit
Körperschalldämmung. Die Etageninstallation in
Vorwänden soll in schallgedämmtem PP-Rohr erfolgen.
Schmutzwasser-Lüftungsleitungen oberhalb der letzten
Schmutzwassereinbindung als HT-Rohr.
Evtl. verlegte Leitungen in brandlastfrei zu haltenden
Schleusen bzw. Rettungswegen sind mit Feuerbeständiger
Bekleidung.
In den Schmutzwasserleitungen ist vor dem Anschluss an
die Grundleitung ein Reinigungsstück (Revisionsstück)
einzubauen. Die Fallleitungen sind als Hauptlüftung
über Dach zu führen. Wo möglich sind diese zusammen zu
fassen, um die Dachdurchdringungen zu minimieren. Da
sich das KG ggf. unter der Rückstauebene befindet muss
ggf. das Schmutzwasser im KG mittels Hebeanlage gehoben
werden, um eine Rückstausicherung zu gewährleisten.
Dachhauben sowie Dachdurchführungen werden bauseits
hergestellt. Der Anschluss an diese hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen
Bodenabläufe gem. Planung.
Hebeanlagen
Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen
oberhalb des KG oberhalb der Rückstauebene liegen.
Hebeanlagen für die Entwässerung oberhalb des KG sind
insofern nicht erforderlich.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen
unterhalb des EG unterhalb der Rückstauebene liegen.
Hebeanlagen für die Entwässerung des KG sind insofern
erforderlich.
Es muss mindesten eine Hebeanlage für die
Tiefgaragenzufahrt und für die ggf. geforderten
Waschmaschinen im KG vorgesehen werden.
Sanitäre Ausstattung
Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung zu
bemustern und vom Bauherrn freigeben zu lassen.
Elektrischer Anschluss
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu erledigen.
4.0 Heizung
Erzeugung
Die zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung
erfolgt über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kaskaden im
Technikraum KG und im Außenbereich (eine Kaskade je
Gebäude). Als Wärmequelle kommen Außenluft zum Einsatz.
Weitere alternative Energieversorgungsquellen sind
nicht vorgesehen.
Für Heizung und Warmwasserbereitung wird je ein
Heizungs-Pufferspeicher mit eigener Pumpengruppe und
Heizwasserkreis vorgesehen. Heizung und
Warmwasserbereitung wird auf unterschiedlichen
Temperaturniveau betrieben.
Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein
innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt.
Eine Temperierung über den Fußboden mittels aktiver
Kühlung der Wärmepumpe ist theoretisch möglich (mit
Mehrkosten) wird aber nicht umgesetzt.
Im Puffer- und im Multifunktionsspeicher ist ein
Elektroheizeinsatz vorgesehen. Im Puffer Heizung für
Abtauvorgänge, zur Spitzenlastabdeckung, zur
Unterstützung während der Estrichaufheizung und zur
eingeschränkten Notbeheizung.
Verteilung
Als Rohrmaterial für die Heizungsinstallation kommt für
die zentrale Verteilung und Steigleitungen Heizungs-
Edelstahlrohr zum Einsatz, zur Verteilung innerhalb der
Wohnungen kommt ebenfalls Edelstahlrohr zum Einsatz.
Die in der Baubeschreibung beschriebene Verteilung über
Mehrschichtverbundrohr ist auf Grund der benötigten
Nennweiten teurer als die Installation in Edelstahl (z.
B. Viega Temponox).
Leitungen im FB-Aufbau als Edelstahlrohr. Die
Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für
Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder
Edelstahl.
Leitungen werden gemäß GEG durchgehend, diffusionsdicht
gedämmt.
Die Installation erfolgt im Technikraum und Keller
Aufputz an der Wand und unter der Decke. Die
Rohrleitungen werden unter der Decke im KG/TG zu den
Steigsträngen verlegt. Die Steigstränge verlaufen
innerhalb von Schächten bzw. Ständerwänden. In den WE
werden die Anbindeleitungen zu den HK-Verteilern im
Schächten bzw. Ständerwänden verlegt.
Dämmung
Dämmstärken gemäß EnEV/GEG. Mineralwolle, alukaschiert,
in Technikzentralen und sichtbaren Bereichen im Keller
zusätzliche Ummantelung mit PVC-Mantel lichtgrau. Im
Fußbodenaufbau Dämmschlauch mit reißfester Hülle.
Übergabe
Zur Wärmeabgabe sind Fußbodenheizflächen mit
Fußbodenheizungsrohr 16x1,5 PE-Xa vorgesehen. Diese
werden an Verteiler angeschlossen. In jeder Etage und
jeder Wohnung werden Verteiler installiert. Es werden
Unterputzvarianten in den Wohnungen eingesetzt. Im
Verteilerschrank befinden sich Passstücke für
Wärmezähler.
In den Bädern der Wohnungen werden zusätzlich rein
Elektro-Bad-Handtuch-Heizkörper installiert.
Der Verlegeabstand liegt in Aufenthaltsräumen zwischen
75 und 200mm und in Bädern bei 75-100mm.
Systemtemperaturen im Heizfall betragen ca. 35/28°C.
Eine Kühlung über den Fußboden ist nicht gewünscht.
Hinweise
Flure >6m² sollen eigene Heizkreise erhalten.
Zuleitungen zu anderen Räumen in Fluren werden in engem
Abstand und mit Schutzrohr zur Minderung der
Wärmeabgabe am Rand verlegt. Wo dies nicht mgl. ist,
muss der Bauherr, Architekt und Käufer in Kenntnis
gesetzt werden (Erleichterung bei Denkmal). Es kann im
Bereich vor den Verteilerschränken partiell zu
Überschreitungen von normgerechten
Oberflächentemperaturen kommen. Dies ist der
platzsparenden Dimensionierung geschuldet und stellt
keinen Mangel dar.
Die Zusatzdämmung ist bauseits zu erbringen.
allgemein
Die Befüllung der Heizungsanlage hat mit Heizungswasser
entsprechend VDI 2035 zu erfolgen. Vorher ist mit
filtriertem Wasser die Anlage zu spülen.
Für die Raumtemperaturen wurden die Werte aus der
Heizlastnorm angenommen (und mit dem Architekten
abgestimmt und teilweise angepasst).
- Bäder: 24°C
- Flure in Wohnung 20°C
wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei
Räumen <6m²)
- Abstellräume in Wohnung 20°C
wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei
Räumen <6m²)
- Wohn- u. Schlafräume, Küchen sowie WC: 20 °C
- Flure, Keller und Treppenhaus: unbeheizt (10°C durch
ELT-Heizung zur Frostsicherung)
- Waschmaschinenraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung
zur Frostsicherung)
- Technikraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur
Frostsicherung)
Elektrischer Anschluss
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Eine
Abstimmung mit Gewerk Elektro ist vorzunehmen und
einzukalkulieren.
6.0 Lüftung
Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des
Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind dicht
entsprechend DIN 1946 T6 zu verlegen. Die Montage muss
durch eine Fachfirma erfolgen.
Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche
Genehmigungen (z.B. Baubehörde,
Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn
einzuholen.
Kachelöfen und Kamine sollen raumluftunabhängig
(Zulassung !) betrieben werden, die Verbrennungsluft
muss von außen zugeführt werden! Ggf. ist ein
Differenzdruckwächter vorzusehen. Die Angaben der
Hersteller von Feuerungs- und Gasgeräten sind zu
beachten. Heizkessel bzw. Thermen sind ebenfalls
raumluftunabhängig zu betreiben.
Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister
in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich.
Bei Dunstabzugshauben mit einer Öffnung nach außen muss
eine dicht schließende Rückschlagklappe eingebaut sein,
um bei stillstehendem Dunstabzugslüfter das Einsaugen
von Kaltluft in die Küche zu vermeiden (die Küche steht
leicht unter Unterdruck durch die Lüftungsanlage!).
Energetisch besser sind Umlufthauben. Eine Abstimmung
mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der
Planungsphase ist unbedingt erforderlich.
Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch
Entfernen der Lüfter, Abziehen der Anschlüsse am Gerät
sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Eine
Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister ist
ggf. erforderlich.
Die Entlüftung innenliegender Sanitärräume erfolgt nach
DIN 18017 mittels Einzelraumlüftern.
Diese laufen auf Grundlast. Bei Überschreitung einer
einstellbaren Luftfeuchte wird die Luftleistung
stufenlos bis zu einer maximalen Bedarfsstufe gefahren,
bis die Luftfeuchte wieder abgesunken ist.
Für darüberhinausgehende Lüftungsstufen (reduzierte,
Nenn- oder Intensivlüftung) wird ggf. zeitweises
Fensteröffnen notwendig.
Alle fensterlosen Bäder, WC-Räume und ggf.
Aufstellräume erhalten Einzelraumlüfter mit
automatischer Feuchtesteuerung und zusätzlichen
Schalter für manuelle Schaltung der Volllast.
Zuluft strömt über Infiltration bzw. schallgedämmte
Außenluftdurchlässe in Rollladenkästen (Bauseits) nach.
Die Fortluft wird über Dach abgeführt.
Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine
Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird
alternativ empfohlen.
Der Keller erhält ggf. Abluftventilatoren mit
Feuchteregelung. Die Nachströmung erfolgt über
Außenluft-Öffnungen in den Fenstern oder in den
Kellerwänden und Überströmöffnungen innerhalb der
Kellerräume. Damit wird eine Kellerdurchlüftung
erreicht.
Die Fortluft wird direkt über Wandgitter ausgeblasen,
bzw. wenn nicht mögl. mittels kurzer Erdleitungen mit
Lüftungsstutzen.
Zur Herstellung eines Raumluftverbundes erhalten alle
Kellerräume Gittertüren außer die Technikräume. Die
Technikräume erhalten zur gezielten Luftführung
Überströmöffnungen.
Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster.
Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie
Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten
Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient
insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN
1946-6. Es werden Einzelraumlüfter vorgesehen. Diese
werden mittels Wickelfalzrohren über Dach geführt (in
dafür geeigneten Schächten).
Ggf. notwendige Müllräume werden über Dach entlüftet.
Die Ventilatoren werden zeitabhängiger oder mit Stufen-
regelung ausgestattet.
Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN
18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum
Einsatz kommen. Die Auslegung erfolgt dann auf
Nennlüftung. Ob diese Lüftung als zentrale Anlage auf
dem Dach oder als dezentrale Anlagen in den WE
ausgeführt wird ist noch offen. Eine weitere
Möglichkeit der Lüftung ist die Kombination aus Abluft
nach DIN 18017 und raumweiser dezentraler Lüftung mit
WRG in den Außenwänden der einzelnen Räume
(Pendellüfter). Auf Grund von erhöhten
Schallschutzanforderungen müssen Pendellüfter mit hohem
Schalldämmmaß eingesetzt werden. Diese Lüfter müssen in
die Schallschutzberechnungen mit aufgenommen werden. Es
ist zu beachten, dass jeder Pendellüfter min. einmal
jährlich gewartet werden muss.
Bei bedarfsgeführter auf Nennlüftung ausgelegter
zentraler Abluft
Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco (https://
www.aereco.de/luftung/luftungssysteme/
bedarfsgefuehrtes-abluftsystem-fuer-das-
mehrfamilienhaus/)
Bei zentraler Lüftungsanlage:
Systembeschreibung
Das zentrale Lüftungsgerät mit hocheffizienter
Wärmerückgewinnung wird auf dem Flachdach aufgestellt.
Außenluft wird über eine Ansaughaube, Fortluft wird
über einen Ausblasstutzen geführt.
Die Volumenströme wurden entsprechend DIN 1946 T6
bzw. Empfehlung Passivhausinstitut festgelegt.
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, zwischen
Nennlüftung und reduzierter Lüftung mittels Bedienteil
zu wählen (Forderung EnEV 2009 und DIN 1946 T6-
Wohnungslüftung)
Die Anlage hat keine definierte Kühlfunktion
(Klimatisierung), keine Befeuchtung
Wärmeeintrag außerhalb der Heizperiode sollte durch
Verschattung weitgehend reduziert bzw. über
Fensterlüftung abgeführt werden.
Revisionsöffnungen sind wie im Projektplan
ersichtlich einzubauen, Zugänglichkeit ist zu
gewährleisten. Bei Bedarf sind weitere
Revisionsöffnungen vorzusehen, um jeden
Leitungsabschnitt bei Bedarf reinigen zu können.
Regelfunktionen Zentralgerät (Bedienteil im
Technikraum)
Druckkonstante Ventilatorregelung,
Volumenstrombalance ZU-AB
Externer Differenzdrucktransmitter in die
Zuluftleitung eingebaut
Steuerung des Anlagenvolumenstroms nach Zeitprogramm
möglich
Filterüberwachung (Meldeleuchte bei
Maximalwertüberschreitung)
Automatischer Bypass für Umgehung des Wärmetauschers
(Sommer)
Anlagenabschaltung bei Auslösung des Rauchschalters
Absenkbetrieb bei tiefen Außentemperaturen
(einstellbar)
Variable Volumenstromregelung für Nutzereinheiten
Je Nutzeinheit wird in Zu- und Abluftstrang je ein
Volumenstromregler eingebaut
Nutzer können so Volumenstrom unter Einhaltung der
Zu-Abluftballance zwischen den Stufen Nennlüftung und
reduzierte Lüftung wählen:
Stufe min (reduzierte Lüftung) + Stufe max
(Normallüftung)
Manuelle Verstellung ohne Zeitprogramm
Installationsaufwand:
Einspeisung von Wohnungsverteilung elt
Verkabelung zu Bedienteil (Schalter entspr.
Schalterserie) und
Volumenstromregler (in abgehängter Decke) 230V ein/aus
Hinweise zur Inbetriebnahme
In Wohnungen
1. Einstellung der Max- und Min- Werte an den
Volumenstromreglern aller Wohnungen entsprechend
Anlagenauslegungsblatt und Auswahltabelle Trox mit
mechanischen Anschlägen
2. Stellung aller Bedienteile für Volumenstromregler
auf Max (Nennluftvolumenstrom)
Am Lüftungsgerät
3. Einstellung von Modus CPf (Konstantdruck) und
Nennluftvolumenstrom der Anlage nach
Anlagenauslegungsblatt + Stoßlüftung
4. Lüftungsgerät sucht automatisch den für den
eingegebenen Anlagenvolumenstrom erforderlichen
Betriebspunkt und hält den Druck konstant. Aufgrund der
Trägheit der Volumenstromregler muß Anlage zum Finden
des Betriebspunkts mind. 10 Min. laufen.
Brandschutz:
Schutz vor Übertragung von Feuer und Rauch
entsprechend LüAR NRW bzw.
Musterlüftungsanlagenrichtinie MLÜAR
Leitungsschottung in Wohnungstrenndecken und Wänden
mit Brandschutzanforderungen mit Brandschutzklappen
Inbetriebnahme der Brandschutzklappe durch
Kamerabefahrung oder direkter Sichtprüfung zur
Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Klappen
vor Verschließen der Schächte entsprechend
Herstellervorgabe mit Erstellen und liefern einer Foto-
bzw. Videodokumentation
Die Wartung ist im Abstand von 5 Jahren durch eine
Kamerabefahrung durchzuführen. Bei Verschmutzungen ist
die Leitung zu reinigen.
Bei Verlegung der Lüftungsleitung ist mögliche
Dehnung im Brandfall zu beachten, (keine Beschädigung
des Baukörpers im Brandfall !))
Kaltrauchsperren (Ausführung mit Karbonklappe) zur
Verhinderung von Rauch- und Geruchsübertragung bei
stehender Anlage zwischen Wohnungen sind in allen
Abzweigen zu Nutzungseinheiten eingeplant,
Revisionsöffnungen sind zu Kontrolle und Wartung dafür
vorgesehen.
Rauchschalter in Zuluftkanal schaltet bei Auslösung
Lüftungsgerät aus.
Auf Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb
stromlos geschlossen oder Rauchschutzklappe in Zuluft
(Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen)
entsprechend LÜAR 5.1.3. wird verzichtet, da aufgrund
Geräteanordnung auf dem Dach nach Abschaltung des
Gerätes eine Ansaugung von Rauch ausgeschlossen werden
kann.
Bei Abschaltung der Anlage schließen die motorischen
Luftklappen in Zu und Fortluft am Gerät durch
Federrückzug.
Allgemeine Hinweise
Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des
Herstellers zu beachten.
Die Luftleitungen sind nach Dichtheitsklasse C nach DIN
EN 12237 zu verlegen. Die Montage muss durch eine
Fachfirma erfolgen.
Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche
Genehmigungen (z.B. Baubehörde,
Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn
einzuholen.
Die der Anlage beiliegenden Montageanleitungen sind zu
beachten. Es ist nur Befestigungsmaterial mit
schalldämpfenden Einlagen zu verwenden.
Zur planmäßigen Durchströmung der Räume sollte unter
den Blättern der Zimmertüren ein Luftspalt von mind. 1,
5 cm vorhanden sein. Alternativ können Türgitter oder
schallgedämmte Überströmöffnungen vorgesehen werden.
Außen- und Fortluftleitungen sind zur
Schwitzwasservermeidung mit geschlossenzelligen
Dämmmaterial oder mit außenliegender Dampfsperre zu
dämmen.
Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch
Entfernen der Ventile, Abziehen der Anschlüsse am Gerät
sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben.
Die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion durch
geschultes Personal nach VDI 6022 sowie
Folgeinspektionen wird empfohlen.
Zu-, Abluftventile sind entsprechend der Angaben im
Schema und der Planungsunterlagen mit Messgeräten
einzuregulieren, ein Protokoll ist zur Inbetriebnahme
zu erstellen.
Hinweise zum flexiblen Verteilerrohrsystem
- Die Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben.
- Schläuche und Zubehör gegen Verunreinigung schützen
- Mindestschlauchlänge zwischen Verteiler und Ventil
von 4m einhalten
- Bei Verlegung in Decken Statik, Schallschutz und ggf.
Brandschutz beachten. Abstimmung mit Architekten bzw.
Bauverantwortlichen ist erforderlich
- Bei Verlegung in Betondecken Schläuche gegen
Aufschwimmen sichern
- Rohrlängen möglichst kurz (jedoch mind. 4m) wählen,
enge Biegeradien vermeiden
7.0 Regelung
Warmwasserbereitung
Durch die Regelung der Wärmepumpe wird der
Bereitschaftsteil im Multifunktionsspeicher (im
Warmwasserpufferbereich) auf 60°C gehalten. Dazu werden
bei Bedarf Wärmepumpe und die Ladepumpe in Betrieb
gesetzt und der Multifunktionsspeicher wieder auf
Maximaltemperatur durchgeheizt. Die Wärmepumpe kann
eine Vorlauftemperatur von 65°C erreichen. Sollte im
Betrieb sich zeigen, dass Engpässe beim Warmwasser
auftreten, ist die Vorhaltetemperatur im
Multifunktionsspeicher für WWB zu erhöhen.
Grundsätzlich erfolgt die Warmwasserbereitung im reinen
Durchlaufsystem mittels eines weit gewellten, extra
starken Edelstahlrohrs mit großer Oberfläche aber
geringem Trinkwasserinhalt. Dadurch wird ein ständiger
Wasseraustausch erreicht, welcher sauberes, frisches
und keimfreies Trinkwasser in ausreichender Menge
garantiert. Eingetragene Schmutzpartikel werden
vollständig ausgespült.
Unabhängig vom Beladezustand des Speichers und schon
bei niedrigen Temperaturen (40°C) wird nutzbares
Trinkwarmwasser erzeugt.
Über das benannte Edelstahlwellrohr wird ein Zweitrohr
geschoben, welches die Funktion eines Gegenstrom-
wärmetauschers erfüllt. Kaltes Wasser fließt im
Edelstahlwellrohr nach oben und Heizungswasser von der
heißesten Stelle des Speichers nach unten, um sich
ausgekühlt (ca. 15°C) am tiefsten Punkt einzulagern.
Dies erfolgt vorwiegend ohne Elektroenergie, im
Schwerkraftsystem. Nur bei Spitzenzapfungen oder bei
geringen Speichertemperaturen wird eine Ladepumpe
modulierend zugeschaltet, mit dem Ergebnis, dass sich
im kleineren Leistungsbereich (30l/min) zwischen
Speichertemperatur und Warmwasseraustritt nur eine
Differenz von 3K einstellt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt im Vorrang.
Regelung Heizflächen
Die Fussbodenheizflächen werden an die Verteiler
angebunden und über die Raumregler in den beheizten
Räumen geregelt. Bei fehlender Wärmeanforderung an den
Raumreglern für Heizflächen kann über ein Pumpenrelais
die Heizungs-Umwälzpumpe abgeschaltet werden, wodurch
Energie eingespart wird. Die Anordnung der Raumregler
erfolgt entsprechend den Vorgaben des Herstellers in
den zu beheizenden Räumen und nach Abstimmung mit dem
Bauherren/Architekten.
Die Raumtemperatur wird durch Raumregler geregelt,
welche bei Sollwertunterschreitung die zugehörigen
Stellantriebe der Fußbodenheizungskreise öffnen.
Die ggf. erforderlichen Flachheizkörper werden an die
Heizkreisverteiler angeschlossen. Eine Regelung über
den Raumregelung der FBH ist somit möglich, wenn der
HK-Thermostat geöffnet ist.
Heizung
Unterhalb der einstellbaren Heizgrenztemperatur (ca.
15°C) werden die Wärmepumpe in den Heizbetrieb
versetzt.
Die Wärmepumpe wird außentemperaturgeführt geregelt.
Der Heizungspufferspeicher wird abhängig von der
Außentemperatur nach Heizkurve auf Temperatur gehalten.
Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird
druckkonstant gefahren und von der Regelung der
Wohnungsstationen geregelt.
Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird
druckkonstant gefahren.
Die Raumtemperatur wird durch Raumregler in den
beheizten Räumen geregelt. Je Wohnung wird ggf. ein
Raumregler mit Zeitprogramm vorgesehen. Hierüber können
auch die übrigen Raumregler in einen zeitlich
programmierten Absenkbetrieb gefahren werden. Das
Zeitprogramm ist dann für die verknüpften Raumregler
gleich.
Regelung Sommerliche Kühlung
Keine sommerliche Kühlung gewünscht.
Wohnungslüftung
Die Lüfter in den liegenden (keine Fenster) Bäder sowie
Waschmaschinenaufstellräume laufen permanent auf
Grundlast. Wenn Feuchte erkannt wird laufen die Lüfter
stufenlos bis zu Volllaststufe hoch, bis die Feuchte
abgeführt ist, oder die interne Regelung erkennt, dass
keine Entfeuchtung stattfinden kann (da z.B. Außenluft
bereits zu feucht ist. die Luft strömt über die
Infiltration bzw. ALD's in die Zulufträume nach.
Die Lüfter bekommen alle einen zusätzlichen Schalter
(Bauseits -> z.B. Lichtschalter). Damit kann durch den
Nutzer auch unabhängig von der Feuchte die Volllast
aktiviert werden.
Kellerlüftung (optional)
Die Abluft der Kellerräume wird in Abhängigkeit von
Innen- und Außenfeuchte gesteuert. Die Steuerung sorgt
dafür, dass eine ständige Lüftung und Entfeuchtung des
Kellers stattfindet (soweit dies beim Feuchtegehalt
vorliegenden Außenluft möglich ist). Nur wenn die
absolute Feuchte im Raum niedriger als die der
Außenluft ist, geht der Ventilator in Betrieb. Damit
wird eine Kondensation an kühlen Kellerwänden durch
feuchtwarme Außenluft im Sommer verhindert. Wenn eine
voreingestellte relative Feuchtigkeit von 30 % im
Keller unterschritten wird, wird die Lüftung
unterbrochen, ebenfalls in dem Fall, dass die
Temperatur 5°C im Raum unterschreiten sollte.
9.0 Allgemeine Hinweise
Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage muss
durch eine Fachfirma mit entsprechend autorisiertem
Personal erfolgen.
Die Heizungsanlage ist mit entsprechend VDI-Richtlinie
2035 aufbereitetem Wasser zu befüllen. Die Anlage ist
vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen.
Die Installation ist nach dem Stand der Technik und
unter Berücksichtigung der entsprechenden
Herstellerangaben (Installationshinweise) auszuführen.
Beim sanitärseitigen Anschluss sind die DIN EN 1717 zum
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in
Trinkwasserinstallationen, und ergänzend, die
länderspezifischen Gesetzgebungen zu beachten. Der
Betreiber ist in die Anlage einzuweisen, wie er diese
bedienen und kontrollieren kann. Die Übergabe ist zu
dokumentieren und das Installations- und
Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber
auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Übergabe ist zu dokumentieren und das
Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit
dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben.
Für Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen und
Klimaanlagen ist für den europäischen Raum ein
Sachkundenachweis nach der F-Gase-Verordnung
erforderlich.
Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die
Einbringbarkeit/ Aufstellung aller Komponenten zu
prüfen und eventuelle Maßnahmen mit den Bauherren/
Architekten abzustimmen. Dies betrifft vornehmlich die
Speicher.
Abstimmung
Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die
Einbringbarkeit aller Komponenten zu prüfen und
eventuelle Maßnahmen mit dem Bauherrn abzustimmen.
Alle Durchbruchsangaben sind den S+D-Plänen der
Architekten zu entnehmen.
Die Wahl der Entwässerungsgegenstände hat in Abstimmung
mit dem Bauherren zu erfolgen.
Nicht alle Fallleitungen können aus baulichen Gründen
über Dach geführt werden. Gemäß Architekten sind
hierfür Entlüfterventile einzusetzen.
Wasserzähler und Wärmezähler sind vom Messdienstleister
(bauseits) zu erbringen.
Die endgültige Küchenplanung erfolgt im Zuge der
Bauausführung und ist derzeit noch in Planung.
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu erledigen.
Insbesondere ist zu beachten:
-sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch
thermische Hülle
luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits)
- sorgfältige Dämmung
- exakte Einregulierung der Anlage
- Einsatz der geplanten Komponenten
- Schallschutzgerechte Installation
Allgemein
Wenn nicht anders vereinbart wird die VOB in ihrer
aktuellen Fassung Vertragsgrundlage.
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch
wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten
beschrieben ist. Die im nachfolgenden LV aufgeführten
Fabrikate und Typen sind verbindlich und gelten als
fest vereinbart.
Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem
Montageaufwand werden nicht anerkannt.
Die übergebenen Plagnunterlagen sind von AN zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die
geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf
Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
In den Fällen, wo Leitfabrikate vorgegeben sind, können
gleichwertige Produkte
angeboten werden. Diese sind an den vorgesehenen
Stellen mit Fabrikat und Typ
anzugeben. Mit dem Angebot ist der
Gleichwertigkeitsnachweis für die abweichend
angebotenen Produkte vorzulegen. Falls an den
bezeichneten Stellen nichts eingetragen wird, gilt das
ausgeschriebene Fabrikat als fest vereinbart und wird
Vertragsbestandteil.
Vorbemerkung
ZTV Heizung
2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Besonderer Teil
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische
Ausführung insbesondere aus:
DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale
Wassererwärmungsanlagen
Folgende, nicht in diesen Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen
aufgeführte Regelwerke sind zu beachten:
DIN 2605-1 - Formstücke zum Einschweißen; Rohrbogen
DIN 2615 - Formstücke zum Einschweißen, T-Stücke
DIN 2616 - Formstücke zum Einschweißen; Reduzierstücke
DIN 2631 bis
DIN 2633 - Vorschweißflansche
DIN 2856 - Kapillarlötfittings
DIN 3576 - Trägerklauen; Konstruktionsblatt
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4702 - Heizkessel (teilweisen Ersatz beachten)
DIN 4708-3 - Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln
zur
Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude
DIN 4753-4 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen
für Trink- und
Betriebswasser; wasserseitiger Korrosionsschutz durch
Beschichtungen
aus warmhärtenden, duroplastischen Beschichtungsstoffen
DIN 4755 - Ölfeuerungsanlagen
DIN 4756 - Gasfeuerungsanlagen; Gasfeuerungen in
Heizungsanlagen
DIN 4807 - Ausdehnungsgefäße
DIN 6616 - Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl,
einwandig und
doppelwandig, für die oberirdische Lagerung
wassergefährdender
brennbarer und nichtbrennender Flüssigkeiten
DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP)
DIN 16282 - Wassersackrohre für Druckmeßgeräte und
deren Zubehör
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN EN 125 - Flammenübertragungseinrichtungen für
Gasgeräte
DIN EN 247 - Wärmeaustauscher; Terminologie
DIN EN 297 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe;
Heizkessel der
Typen B 11 und B 11BS mit atmosphärischen Brennern mit
einer
Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 70 kW
DIN EN 298 - Feuerungsautomaten für Gasbrenner und
Gasgeräte
DIN EN 442 - Radiatoren und Konvektoren
DIN EN 449 - Festlegungen für Flüssiggasgeräte
DIN EN 525 - Gasbefeuerter Warmlufterzeuger ohne
Wärmetauscher mit
erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den
nichthäuslichen
Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW
DIN EN 625 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe;
spezielle
Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von
Kombi-Kesseln mit
einer Nennwärmebelastung kleiner als oder gleich 70 kW
DIN EN 676 - Automatische Brenner mit Gebläse für
gasförmige
Brennstoffe
DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie
DIN EN 834 - Heizkostenverteiler für die
Verbrauchswerterfassung von
Raumheizflächen; Geräte mit elektrischer
Energieversorgung
DIN EN 835 - Heizkostenverteiler für die
Verbrauchswerterfassung von
Raumheizflächen; Geräte ohne elektrische
Energieversorgung nach dem
Verdunstungsprinzip
DIN EN 1057 - Kupfer- und Kupferlegierungen; Nahtlose
Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für
Sanitärinstallationen und
Heizungsanlagen
DIN EN 1264 - Fußbodenheizung; Systeme und Komponenten
DIN EN 12098 - Meß-, Steuer- und Regeleinrichtungen für
Heizungen
VDI 2055 - Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und
haustechnische
Anlagen
VDI 2068 - Meß-, Überwachungs- und Regelgeräte in
haustechnischen
Anlagen mit Wasser als Wärmeträger
VDI 2715 - Lärmminderung an Warm- und Heißwasser-
Heizungsanlagen
DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation G 600
Weiter sind zu beachten:
Die Richtlinien der DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von
Kunststoffen in der
Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren,
Befund von
Schweißverbindungen
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle;
Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen
übergeben, so
dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung
gestellten
Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C -
nicht
widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die
Abweichung
gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen,
Verwaltungsvorschriften
und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne
Einschränkung.
Für Bau und Bemessung von Kachelofenheizungen,
Kachelofenluftheizungen
und offenen Kaminen gelten die "Richtlinien für den Bau
von Kachelöfen/
Putzöfen, Offenen Kaminen" des Zentralverbandes
Sanitär, Heizung, Klima
(Rathausallee 6, 53757 St. Augustin).
Weiter wird auf die VDI-Richtlinie VDI 2050 (Beiblatt)
verwiesen, wo
weitere einschlägige Regelwerke einschließlich der
Rechtsvorschriften
aufgelistet sind. Diese Regelungen mit dem
Sammelbegriff
"Heizzentralen; Gesetze, Verordnungen, Technische
Regeln" gelten
nachrangig zu den bisher aufgeführten Regelwerken,
sofern sie keine
Rechtsvorschriften oder eingeführte technische
Baubestimmungen sind.
2.2 Stoffe, Bauteile
2.3 Ausführung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die
erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom
Auftragnehmer zu
gegebener Zeit selbst anzufordern.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt
auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen
oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die
vom Auftraggeber
zu koordinieren ist.
Zur Vertragsleistung der Gewerke
Elektroinstallationsarbeiten gehört:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben
der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen
derselben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des
Auftraggebers das
Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw.
eventuellen baulichen
Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten
des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen.
Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und
dem Projektanten
genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und
sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem
Auftraggeber voll
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der
Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische
Funktionsfähigkeit.
Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig
anzufordern und zu
überwachen.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der
Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind
für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer
auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom
Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu
führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit
Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort
von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Bei Schweißarbeiten in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2
bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom
Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für
oberflächenfertige
Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für
glänzende, lackierte
und gläserne Oberflächen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu
säubern.
Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und
Rohrleitungen sind so
zu montieren, daß eine ausreichende Isolierung möglich
ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des
Auftragnehmers als
Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Sie sind in die
Preise für Rohrleitungen einzurechnen.
Alle unter Putz oder Estrich verlegten Leitungen
erhalten eine flexible
Umhüllung. Halterungen, Schellen, Konsolen u. dgl. sind
grundsätzlich
korrosionsgeschützt einzubauen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen,
Durchbrüche zu
belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Vor der
Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an
Estrichen,
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem
Suchgerät zu orten.
Bei Fußbodenheizungen sind die Rohre für Vor- und
Rücklauf zwecks
gleichmäßiger Aufheizung im Wechsel zu verlegen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die
Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre
zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich
geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege
zu verlegen.
Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei
kreuzenden Rohren
sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu
verkleben; das soll
erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen
Körperschall auf die
Rohdecke übertragen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken
- mit Ausnahme
von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle
wärmeabgebenden
oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der
Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen.
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente
werden nach
seinen Angaben hergestellt.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an
ihm mittels
körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus
geeigneten
Materialien befestigt werden.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind abgegolten:
- das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von
Aussparungen
- das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und
Fräsarbeiten
für Durchbrüche und Schlitze sowie das Überwachen der
Einsetzarbeiten
durch Dritte
- die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen
Leitungen
- die erforderlichen Angaben zur bauseitigen
Herstellung von Kessel-, Behälter- und
Pumpenfundamenten
- Leistungen für provisorischen Potentialausgleich
während der Arbeiten
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern
das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung
möglich und zulässig
ist.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung)
auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine
statische
Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf
Verlangen vorzulegen
oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu
den
Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter
angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw.
erforderlich sind, sind
in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das
Maßnehmen auf der
Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Zu den Besonderen Leistungen gehört:
- das mehrmalige Anschließen von Heizkörpern zum Zweck
von
Malerarbeiten u.dgl.
- die Zuarbeit für die Ausbildung von Montageöffnungen
für Behälter,
Kessel u.dgl.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für
die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart,
soweit sie
sachlich zutreffend und erforderlich sind; das
Leistungsprogramm ist
als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher
Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth
Verlag zu beziehen.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Der in DIN 4140 für Dämmarbeiten angegebene Abstand von
10 cm zwischen den Dämmstoffoberflächen kann aufgrund
von Platzmangel nicht überall auf der Baustelle
eingehalten werden. Der Abstand wird teilweise bis auf
1cm reduziert. Etwaige Mehraufwendungen für Dämmung
unter beengten Bedingungen ist daher in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen für
Dämmarbeiten wegen zu geringer Rohrabstände werden
nicth anerkannt.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ZTV Heizung
1. 1 Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale
H1
1. 1
Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale
H1
1. 2 Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale
elt H2
1. 2
Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale
elt H2
1. 3 Wärmeerzeugung mit Zubehör H1
1. 3
Wärmeerzeugung mit Zubehör H1
1. 4 Wärmeerzeugung mit Zubehör H2
1. 4
Wärmeerzeugung mit Zubehör H2
1. 5 Erdleitung Heizung H1
1. 5
Erdleitung Heizung H1
1. 6 Erdleitung Heizung H2
1. 6
Erdleitung Heizung H2
1. 7 Pumpen, Armaturen, Zubehör H1
1. 7
Pumpen, Armaturen, Zubehör H1
1. 8 Pumpen, Armaturen, Zubehör H2
1. 8
Pumpen, Armaturen, Zubehör H2
1. 9 Elektro-Heizkörper mit Zubehör
1. 9
Elektro-Heizkörper mit Zubehör
1.10 Heizflächen mit Zubehör
1.10
Heizflächen mit Zubehör
1.11 Rohrleitungen
1.11
Rohrleitungen
1.12 Brandschutz und Dämmung
1.12
Brandschutz und Dämmung
1.13 Durchbrüche
1.13
Durchbrüche
1.14 Insgemeinkosten
1.14
Insgemeinkosten
2 Löschwassserleitung
2
Löschwassserleitung
Vorbemerkung
Allgemein
Die Planung und Realisierung stellt erhöhte Ansprüche
an die am Bau Beteiligten. Aus diesem Grund hat sich
das Installationsunternehmen vor Baubeginn mit den
spezifischen Anforderungen beim Bau von Passivhäusern
vertraut zu machen.
Insbesondere ist zu beachten:
-sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch
thermische Hülle
luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits)
- sorgfältige Dämmung der Außen- und Fortluftleitungen
- exakte Einregulierung der Anlage
- Einsatz der geplanten Komponenten
- Schallschutzgerechte Installation
Allgemein
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem
notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör
nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist.
Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und
Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart.
Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem
Montageaufwand werden nicht anerkannt.
Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die
geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf
Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
Vorbemerkung
ZTV Sanitär
2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Besonderer Teil
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische
Ausführung aus DIN 18381 - Gas-, Wasser- und
Abwasserinstallationsanlagen in Gebäuden, sowie
folgenden in diesen
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nicht
enthaltenen
Regelwerken.
2.1.1 Rohrleitungen, Armaturen, Anlagen
DIN 1626 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus
unlegierten Stählen für
besondere Anforderungen
DIN 1629 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für
besondere Anforderungen
DIN 1786 - Installationsrohre aus Kupfer, nahtlos
gezogen
DIN 1988-1 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Allgemeines
DIN 1988-5 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Druckerhöhung und Druckminderung
DIN 1988-6 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
DIN 1988-7 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung
DIN 2440 - Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre
DIN 2441 - Stahlrohre; Schwere Gewinderohre
DIN 2444 - Zinküberzüge auf Stahlrohren
DIN 2448 - Nahtlose Stahlrohre
DIN 2501-1 - Flansche
DIN 2856 - Kapillarlötfittings
DIN 2980 bis
DIN 2991 - Stahlfittings mit Gewinde
DIN 3230-5 - Technische Lieferbedingungen für
Armaturen; Armaturen für
Gasleitungen und Gasanlagen
DIN 3266-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken
und Gebäuden; Rohrunterbrecher, Rohrtrenner,
Rohrbelüfter
DIN 3269-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken
und Gebäuden; Rückflußverhinderer PN 10
DIN 3352 (Teil 2 bis 4) - Schieber aus Gußeisen
DIN 3352-10 - Schieber aus nichtrostendem Stahl
DIN 3352 (Teil 11 u. 12) - Schieber aus
Kupferlegierungen
DIN 3387 - Lösbare Rohrverbindungen für metallene
Gasleitungen
DIN 3389 - Einbaufertige Isolierstücke für
Hausanschlußleitungen in der
Gas- und Wasserversorgung
DIN 3391 - Stellgeräte und Mehrfachstellgeräte für
gasförmige
Brennstoffe
DIN 3502, 3512 - Absperrarmaturen für
Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken und Gebäuden; Ventile in Durchgangsform
DIN 3546-1 - Absperrarmaturen für
Trinkwasserinstallation in
Grundstücken und Gebäuden; Allgemeine Anforderungen und
Prüfungen
DIN 4102-11 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen;
Rohrummantelungen, Rohrabschottungen,
Installationsschächte und -kanäle
sowie Anschlüsse ihrer Revisionsöffnungen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4751 - Wasserheizungsanlagen
DIN 4753 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen
DIN 8061 - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid
DIN 8063 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für
Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem
Polyvinylchlorid
DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP)
DIN 8079, 8080 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid
DIN 16968,
DIN 16893 - Rohre aus vernetztem Polyethylen
DIN 16968,
DIN 16969 - Rohre aus Polybuten
DIN 16970 - Klebstoffe zum Verbinden von Rohren und
Rohrleitungsteilen
aus PVC hart
DIN 17455 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus
nichtrostenden Stählen
für allgemeine Anforderungen
DIN 17456 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus
nichtrostenden Stählen für
allgemeine Anforderungen
DIN 19532 - Rohrleitungen aus weichmacherfreiem
Polyvinylchlorid (PVC
hart, PVC-U) für Trinkwasserversorgung
DIN 19632 - Mechanisch wirkende Filter in der
Trinkwasser-Installation
DIN 28633 - Formstücke aus duktilem Gußeisen für Gas-
und
Wasserleitungen; IT-Stücke; Einsteckstücke mit
Einsteckstutzen
DIN 86033 - Lötflansche für Rohre aus Kupfer und
Kupfer-Knetlegierungen, Nenndruck 10
DIN EN 88 - Druckregler für Gasgeräte, für einen
Eingangsdruck bis zu
200 mbar
DIN EN 512 - Faserzementprodukte; Druckrohre und
Verbindungen
DIN EN 545 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus
duktilem Gußeisen und
ihre Verbindungen für Wasserleitungen
DIN EN 639 - Allgemeine Anforderungen für Druckrohre
aus Beton
einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke
DIN EN 640 - Stehbetondruckrohre und Betondruckrohre
mit verteilter
Bewehrung (ohne Blechmantel) einschließlich
Rohrverbindungen und
Formstücke
DIN EN 681 - Elastomer-Dichtungen;
Werkstoffanforderungen für
Rohrleitungsdichtungen für Anwendung in der
Wasserversorgung und
Entwässerung
DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie
DIN EN 816 - Sanitärarmaturen; Selbstschlußarmaturen PN
10
DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen; Nathlose
Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für
Sanitärinstallationen und
Heizungsanlagen
VDI 3817 Bl. 1 - Technische Gebäudeausrüstung in
denkmalwerten Gebäuden
DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation
2.1.2 Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN EN 31 - Waschtische; Anschlußmaße
DIN EN 32 - Waschtische, wandhängend; Anschlußmaße für
Steinschraubenbefestigung
DIN EN 111 - Handwaschbecken, wandhängend; Anschlußmaße
DIN EN 200 - Sanitärarmaturen
DIN EN 329 - Ablaufgarnituren für Duschwannen
DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose
Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für
Sanitärinstallation und
Heizungsanlagen
DIN VDE 100
T 701 - Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V;
Räume mit Badewanne oder Dusche
DIN 1238 - Spiegel aus silberbeschichtetem Spiegelglas
DIN 1385 - Klosettbecken mit angeformtem
Geruchverschluß
DIN 1386-1 - Waschtische aus Sanitär-Porzellan
DIN 1389 - Klosettanschlußstücke
DIN 1390 - Urinale
DIN 3265 - Sanitärarmaturen; Druckspüler
DIN 3299 - Ab- und Überlaufarmaturen R 11/2, für
Spülbecken
DIN 3532 - Armaturen für Gasinstallationen, Absperr-
Kegelhähne in
Eckform
DIN 4465 - Spültische aus nichtrostendem Stahl
DIN 7572 - Sanitärarmaturen; Standventile
DIN 19541 - Geruchverschlüsse für Entwässerungsanlagen
DIN 19542 - Spülkästen für Klosettbecken
DIN 44532 - Elektro-Wassererwärmer
DIN 44899-6 - Elektro-Wassererwärmer; Nenninhalt bis
1000 Liter;
Bedingungen für geräuscharme Ausführung
DIN 44902-1 - Elektrische Heißwasserbereiter; hängende
Anordnung,
5-15 Liter, Anschlußmaße
DIN 44902-2 - Elektro-Wassererwärmer;
Warmwasserspeicher, hängende
Anordnung, 30-150 Liter, Anschlußmaße
DIN 68930 - Küchenmöbel
Weiter ist zu beachten:
Die Richtlinie DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von
Kunststoffen in der
Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren,
Befund von
Schweißverbindungen
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle;
Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen
übergeben, so
dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung
gestellten
Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C -
nicht
widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die
Abweichung
gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen,
Verwaltungsvorschriften
und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne
Einschränkung.
Hinweis: Sofern mehrere Teile einer Vorschrift
sinngemäß anwendbar
sind, ist in vorliegender Aufstellung nur der
Haupttitel genannt.
Werden Vorschriften als Teilausgaben zitiert, so ist
nur der zitierte
Teil technische Ausführungsgrundlage.
Für Begriffsbestimmungen in den Leistungspositionen
gilt DIN EN 736 -
Armaturen; Terminologie.
Als weitere Ausführungsgrundlage dienen die örtlichen
Vorschriften der
Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die
erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom
Auftragnehmer zu
gegebenerZeit selbst anzufordern.
Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen
vom Auftraggeber
und dem Projektanten ausdrücklich durch einen Vermerk
auf den
Unterlagen genehmigt werden. Nur mit diesen Unterlagen
darf gearbeitet
werden.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und
sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem
Auftraggeber
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der
Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische
Funktionsfähigkeit.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des
Auftraggebers das
Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw.
eventuellen baulichen
Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten
des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt
auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen
oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die
vom Auftraggeber
zu koordinieren ist.
Zur Vertragsleistung des Gewerkes
Elektroinstallationsarbeiten gehört:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben
der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen
derselben.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der
Rechtsvorschriften die Gewähr
für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat
das gesamte
Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich
vom Auftraggeber
und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor
Montagebeginn.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist
grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur
Wartung, bei der
Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu
achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer
auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom
Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
auf Verlangen zu
führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit
Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort
von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom
Auftraggeber oder
seiner Bauleitung kontrolliert werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an
Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen
mit einem
Suchgerät zu orten.
Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig
anzufordern und zu
überwachen.
2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente
werden nach
seinen Angaben hergestellt.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden,
bzw. mittels
körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus
geeigneten
Materialien an ihm befestigt werden.
Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten.
2.3.3 Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren,
daß
Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen
ausgeschlossen ist.
Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die
Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre
zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich
geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege
zu verlegen.
Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei
kreuzenden Rohren
sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu
verkleben; das soll
erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen
Körperschall auf die
Rohdecke übertragen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken
- mit Ausnahme
von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle
wärmeabgebenden
oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der
Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das
überstehende
Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem
Nichtbefolgen
dieser Weisung können sich bei eintretender späterer
Verstopfung oder
Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben.
Bei Einsatz von Kupferrohrleitungen sind
Schneidringverschraubungen bei
Geräte- und Armaturenanschlüssen zu vermeiden.
Beim Anbringen von Ventilen und
Einrichtungsgegenständen ist
grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine
Lehre nach
Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des
Auftraggebers
einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die
Druckprobe ist vor
dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl.
vorzunehmen. Die Art der
Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die
Ausläufe Hähne oder
Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen
oder Deckeln zu
schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.)
sind nicht
zulässig.
Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht an anderen
Leitungen befestigt
werden oder als Träger für diese dienen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, daß sie bei
Erfordernis entleert
werden können.
Kupferrohre sind - in Fließrichtung des Wassers - nach
Bauteilen aus
Stahl einzubauen.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere
ist die
Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der
Bauleitung
durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter
Putz und Estrich
sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen
nicht fest
eingeputzt werden.
Warmwasserleitungen (bis 80 Grad Betriebstemperatur)
können, sofern sie
werkseitig ummantelt sind, bis zu einer geraden Länge
von 3 m
eingeputzt werden.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den
Plänen bzw. den
vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel
ist die
Bauleitung zu konsultieren.
2.3.4 Einrichtungsgegenstände
Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Armaturen aus
Messing, verchromt
und poliert, einschl. verchromter Metallgriffe
einzubauen.
Porzellan bzw. Steingut muß frei von Verfärbungen,
Flecken, Verzug und
Rissen sein.
Die Lieferung und der Einbau der Armaturen und
Sanitärobjekte soll nach
Unterbrechung bzw. Abschluß der gesamten Rohrmontage
erfolgen. Gegen
Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von
Einrichtungsgegenständen ist mit
der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschußgeräte sind
nicht zugelassen.
Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte
eingeholt werden.
Anschlußfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind
mit
Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu
schließen.
Veränderungen des Standortes von
Einrichtungsgegenständen - auch auf
Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit
dem Architekten
zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -
Errichten von
Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume
mit Badewanne
oder Dusche - eingehalten werden.
Beim Auswechseln von Bade- oder Duschwannen ist der
Potentialausgleich
wieder leitend zu befestigen; fehlt ein solcher, ist
der Bauherr oder
sein Vertreter darauf aufmerksam zu machen.
Badewannen müssen einen Anschlußnocken für den
Potentialausgleich
besitzen. In Wände eingebaute Spülkästen müssen
wärmegedämmt sein, um
Kondenswasserbildung zu verhindern. Alle eingebauten
Befestigungsmittel
müssen verzinkt sein.
Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit
Klebeflansch
einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung
gefordert, sind Abläufe
mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß
für den
Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom
Elektrofachbetrieb
ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den
Einbau von
Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und
Falleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen.
Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen
unverschlossene
Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind
für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen.
2.3.5 Abwasserleitungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung
abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die Leitungen sind so zu verlegen, daß Längenänderungen
ausgeschlossen
sind, das gilt besonders für gezogene
Anschlußleitungen.
Richtungsänderungen sind mit Formstücken vorzunehmen.
Über Ort und Art
der Durchführung von Falleitungen über Dach ist mit der
Bauleitung
Rücksprache zu halten.
2.3.6 Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und
Einrichtungsgegenständen beinhaltet
sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl.
Wiederverwendbare
Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind abgegolten:
- das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von
Aussparungen,
Befestigungen und Unterkonstruktionen
- die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen
Leitungen
- das provisorische Schließen von Leitungen vor
Anschluß der Objekte
- provisorischer Potentialausgleich während der
Arbeiten
- das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel,
Schrauben,
Dichtungen sowie das Bohren erforderlicher Löcher
- das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die
vom Auftraggeber
gestellt werden
- das Liefern der Bedienungsanleitung für
angeschlossene Geräte
- die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen
- das Vorlegen von Mustern
- das Entfernen der Etiketten von
Einrichtungsgegenständen
- die betriebsfertige Lieferung einschließlich
Oberflächenbeschichtung,
technischer Dokumentationen incl. Herstellernachweis
und evtl.
geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich
zuständiger
Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate,
Baugruppen und
dgl.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern
das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung
möglich und zulässig
ist.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung)
auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter
angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw.
erforderlich sind, sind
in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das
Maßnehmen auf der
Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für
die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart,
soweit sie
sachlich zutreffend und erforderlich sind; das
Leistungsprogramm ist
als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher
Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth
Verlag zu beziehen.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
Der in DIN 4140 für Dämmarbeiten angegebene Abstand von
10 cm zwischen den Dämmstoffoberflächen kann aufgrund
von Platzmangel nicht überall auf der Baustelle
eingehalten werden. Der Abstand wird teilweise bis auf
1cm reduziert. Etwaige Mehraufwendungen für Dämmung
unter beengten Bedingungen ist daher in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen für
Dämmarbeiten wegen zu geringer Rohrabstände werden
nicth anerkannt.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ZTV Sanitär
Löschwasserleitung trocken
Löschwasserleitung
"trocken" nach DIN 14462-1
Verlegt unter der Bodenplatte als PE-HD Rohr PN16
an den Austritten aus dem Erdreich ist der letzte Meter
im Erdreich jw. als Edelstahlleitung auszuführen.
Alle Leitungen, Form- und Verbindungsteile und
Übergänge müssen für den geeigneten Zweck geignet und
als trockene Löschwasserleitungen zugelassen sein.
Druckstufe min. pn16 bar
Verlegung im Gefälle 1% in Richtung Entleerungsschacht
mit hydraulischer Tiefenentleerung.
Mit anderen Gewerken ist Abstimmung nötig insbesondere
Gewerk Rohbau/Tiefbau
Auf stetiges Gefälle Richtung der hydraulischen
Tiefenentleerung ist zu achten
Löschwasserleitung trocken
2.__. 1 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank VA Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank nach
DIN 14461-2 zur Aufnahme einer Löschwasser-
Einspeisearmatur nach DIN
14461-4.
Materialnummer: 007005.8032
Fabrikat: Gloria (oder gleichwertig)
Type : Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung
Standschrank aus Edelstahl
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 1
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank VA
G
1,00
St
2.__. 2 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung RAL3001 Schrank S 10020 AP, stehend, RAL 3001
Aufputzschrank Bauart C, 740 x 740 x 300 mm (Breite x
Höhe x
Tiefe) nach
DIN 14461-2 zur Aufnahme einer Löschwasser-
Einspeisearmatur nach DIN
14461-4. Aus 1 mm verzinktem Stahlblech gekantet und
verschweißt,
frontseitige Stöße verschweißt und verschliffen.
Belüftung über
Türspalt. Vier Montagebohrungen in der Rückwand.
Wasseranschluss Ø 100
mm im Boden. Tür doppelt gekantet aus 1,5 mm verzinktem
Stahlblech mit
versenkt liegendem Feuerwehrverschluss nach DIN 14925,
Oberfläche
poliert, von hinten verschraubt, mit
1-Punkt-Getriebeverriegelung. Tür
angeschlagen mit Edelstahlscharnieren, 180 ° öffnend.
Oberfläche
phosphatiert und rot RAL 3001 pulverbeschichtet.
Im Lieferumfang des Schrankes enthalten:
1 Stück Schild "Löschwassereinspeisung" als
Selbstklebefolie
420 x 148
mm
1 Stück Bedienungsanleitung für Löschwasser-Einspeisung
als
Selbstklebefolie 210 x 74 mm
1 Stück Installations- und Bedienungsanleitung für
Löschwasser-
Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen
nicht im Lieferumfang enthalten:
1 Stück Einspeisearmatur für Steigleitung "trocken"
nach
DIN-14461-4 zum
Rohrleitungsanschluss von unten (stehende
Ausführung) mit Montageverschraubung G3. Zwei 45°
gekrümmte Eingänge mit
aufgeschraubten B-Festkupplung aus
Messing ermöglichen knickfreien Anschluss der
Schläuche. Zum
Schutz vor
Verschmutzung zwei B-Blindkupplungen aus
Messing mit Kette. Eingänge mit federbelasteten
Rückschlagventilen.
Entwässerungsablauf blindgesetzt.
1 Stück B/C Kupplungsschlüssel
Materialnummer: 25572600
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : Schrank S 10020 AP
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 2
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung RAL3001
A
1,00
St
2.__. 3 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung VA Schrank Einspeisung G 10020 AP, VA
Minimax-Wandschrank Modell G 10020 AP Edelstahl(VA)|für
Einspeisearmatur. Schrank und Türen aus Edelstahl,
|elektrisch punktgeschweißt.|Gehäuse allseitig
abgekantet. Tür doppelt abgekantet,|bündig in den
Rahmen einschlagend, um mindestens 170°|öffnend, mit
verdeckt liegenden Scharnieren|angeschlagen,
auswechselbar.|Feuerwehrschloss DIN 14 925, mit
Einreiberverschluss,|vertieft liegend.|Mit
Feuerwehrzeichen DIN 4066,|Schild
"Löschwassereinspeisung/ und|Bedienungsanleitung
selbstklebend und|Installationsanleitung.|Außenmaße B x
H x T 740 x 740 x 300 mm|Wasseranschlussöffnung mittig
von oben oder von unten| von der Seite 370 mm, von
hinten 70 mm, Ø 100 mm.|Ausgelegt für Einspeisearmatur
B-3G DIN 14 461-4 bei|Anschluss der Löschwasserleitung
von oben,|Eingang: Zwei 45° gekrümmte Einläufe
mit|Storz-Festkupplung B und Blindkupplung mit Kette.
|Ausgang: 3/ Rohr- Innengewinde (IG) drehbare
Mutter|mit außenliegendem Entwässerungsventil, -rohr.
Materialnummer: 24054300
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : Schrank S 10020 AP , VA
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 3
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung VA
A
1,00
St
2.__. 4 Löschwasser-Einspeiseeinrichtung Einspeisearmatur MS, PN16, stehend
Einspeisearmatur PN 16, DIN 14461 Teil 4, für
Löschwasserleitungen,
stehende Ausführung, aus Kupfer-
Legierung, Stahlteile nichtrostend, 2 federbelastete
Rückschlagventile, Zwei 45° Eingänge mit Storz-
BFestkupplungen
und Storz-B-Blindkupplungen,
aus Messing, mit Kette und S-Haken,
Ausgang: 3" Rohr-Innengewinde, Überwurfmutter G 3"
(drehbar) und Entwässerungshahn,
LxBxH 341x315x233 mm, Gewicht: ca. 21kg.
Materialnummer: 99751200
Achtung !
Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung:
- Anschluß nach Herstellerangaben
- Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke,
geeigneter Übergangsverschraubung
- Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen
mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke.
- notwendiges Zubehör
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : Einspeisearmatur MS
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 4
Löschwasser-Einspeiseeinrichtung
1,00
St
2.__. 5 Löschwasser-Entnahmeschrank (Aufputz) Aufputzschank Entnahme G 07020 AP, RAL 3000
Minimax-Wandschrank Modell G 07020 AP
für Schlauchanschlussarmatur. Schrank und Tür aus
verzinktem Stahlblech, elektrisch punktgeschweißt.
Gehäuse allseitig abgekantet. Alle Stahlteile
eisenphosphatiert, rot RAL 3000 pulverbeschichtet.
Tür doppelt abgekantet, bündig in den Rahmen
einschlagend, um mindestens 170° öffnend, mit verdeckt
liegenden Scharnieren angeschlagen, auswechselbar.
Mit Feuerwehrschloss DIN 14 925,
mit Einreiberverschluss, vertieft liegend.
Mit Feuerwehrzeichen nach DIN 4066,
Schild "Steigleitung trocken für Feuerwehr",
Selbstklebefolie und Installationsanleitung.
Außenmaße B x H x T 340 x 440 x 140 mm
Wasseranschlussöffnung, rechte Schrankseite:
von oben 220 mm, von hinten 70 mm, Ø max. 72 mm.
Ausgelegt für:Schlauchanschlussarmatur C, DIN 14 461-5
Eingang: 2" Rohr-Außengewinde (AG), drehbar,
Ausgang: 90° Krümmer mit Storz-Festkupplung C und
Blindkupplung mit Kette.
Materialnummer: 24610000
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : Entnahme G 07020 AP
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 5
Löschwasser-Entnahmeschrank (Aufputz)
2,00
St
2.__. 6 Entleerungseinheit Entleerungseinheit maximat EV10-1/2
Entleerungsventil für Löschwasserleitungen
Typ maximat EV-10-1/2
Technische Daten :
Öffnungsdruck mit Distanzhülse : < 1,0 bar
Öffnungsdruck ohne Distanzhülse: < 0,5 bar
Betriebsdruck : max. 16 bar
Temperaturbereiche : max 60° C
Einbaulage : vertikal
Betriebsmedium : Wasser
Materialnummer: 84820655
Achtung !
Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung:
- Anschluß nach Herstellerangaben
- Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke,
geeigneter Übergangsverschraubung
- Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen
mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke.
- notwendiges Zubehör
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : maximat EV10-1/2
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 6
Entleerungseinheit
4,00
St
2.__. 7 Entnahmearmatur Entnahmearmatur C2", AL, PN16, G2", AG
Entnahmearmatur C", PN 16 nach DIN 14 461- 5
aus Aluminiumlegierung, incl. Montageverschraubung 2"
in Messing, Betätigungseinrichtung aus nichtrostendem
Stahl. Eingang G2" Rohraußengewinde, drehbar,
Abgang Krümmer 90°, mit Storz-C-Fest- und C-
Blindkupplung
mit Kette. Länge 227 mm, ca. 2,36 kg.
Materialnummer: 25133500
Achtung !
Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung:
- Anschluß nach Herstellerangaben
- Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke,
geeigneter Übergangsverschraubung
- Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen
mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke.
- notwendiges Zubehör
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : Entnahmearmatur C2"
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 7
Entnahmearmatur
2,00
St
2.__. 8 Be- und Entlüfter Be-u. Entlüftungsventil maximat BEL 2200
Be- und Entlüftungsventil DIN 14463-3, maximat
BEL 2200, zum Einbau in Löschwasserleitungen
"trocken" und "nass/trocken"
DIN 1988 und DIN 14462.
Ausführung nach DIN 14463-3, selbsttätig,
ohne ständige Entlüftung, senkrechter Einbau.
Eingang G2A, Ausgang Überlauf G 1 1/4
Werkstoffe:
Gehäuse: Stange DIN 12164-CuZn39Pb3
Kugel:geschäumte Voll-Kunststoffkugel,
extrem druckfest, schwimmend
Kugelabdichtung: Gummi EPDM KTW W 270
Gewicht: 1300 g
Zylinderstift,Schraube: Edelstahl
Abmessung: ca. 133 x 70 x 70 mm
Entlüftungsmenge: 2200 l / min
Materialnummer: 25237600
Achtung !
Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung:
- Anschluß nach Herstellerangaben
- Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke,
geeigneter Übergangsverschraubung
- Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen
mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke.
- notwendiges Zubehör
- geeigneter Übergangsverschraubung
an Edelstahlrohr DN50
- Tropfwasserleitung Edelstahlrohr DN32
mit Übergangsverschraubung am Überlauf 1¼
Länge ca. 1,5m incl. 4 Bögen
- freier Auslauf Ende in Schleuse
Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig)
Type : maximat BEL 2200
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 8
Be- und Entlüfter
2,00
St
2.__. 9 Schutzschrank für Be- und Entlüfter Schutzschrank für Be- und Entlüfter,
Aufputzschrank
in Edelstahlausführung V2A, Werkstoff 1.4301,
geschliffen Korn 240, mit umlaufender Putzleiste,
Abmessungen 340 x 440 x 140 mm (B x H x T).
Tür mit Feuerwehrschloss DIN 14925, 180° öffnend,
plombierbar, mit Edelstahlscharnieren angeschlagen,
Fabrikat: GLORIA (oder gleichwertig)
Type : 7009 C
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 9
Schutzschrank für Be- und Entlüfter
2,00
St
2.__. 10 Überlaufsiphon DN 100 Überlaufsiphon DN 100
Gehäuse: aus hochwertigem Polyethylen
ohne Nagetiersperre
Einbau in Schacht
2.__. 10
Überlaufsiphon DN 100
E
2,00
St
Rohrleitung aus nichtrostenden Edelstahl, Löschwasser
trocken
Rohrleitung aus
aus nichtrostenden Edelstahl, mit handelsüblichen
als "trockene Löschwasserleitung", PN16
verbinden mit Pressfittings aus Edelstahl und Rotguss
mit DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei
unverpresstem Fitting über den gesamten Prüfbereich
von 110 mbar bis 3 bar trocken
sowie von 1 bis 6,5 bar nass,
EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Fitting im
Systemverbund inklusive Systemzulassung,
geeignet für Rohrleitungen für Kalt- und Warm-
wasser in Trinkwasserinstallationen vorrangig nach DIN
1988,
als Feuerlöschleitung,
verbinden mit Pressfittings aus Rotguß oder Edelstahl
Achtung !
einschl. Form- und Verbindungsstücke,
einschl. Rohrbefestigung,
Überschiebrohre für Wand- und
Deckendurchführungen mit Abdeckrosette,
Verlegung in Gebäuden,
Montagehöhe über Gelände/Fußboden
bis 3,5 m.
Nennweiten bis DN 65 mit Pressverbinder aus Edelstahl
mit Dichtelement FKM
Nennweiten DN 80 mit Pressverbinder aus Rotguss mit
Dichtelement EPDM
Fabr.: Viega -o. gleichwertig-
Type: Sanpress Inox
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
Rohrleitung aus nichtrostenden Edelstahl, Löschwasser
2.__. 11 54 mm x 1,5 mm Löschwasserleitung trocken Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl
wie vor beschrieben, geeignet als
"trockene Löschwasserleitung"
Außendurchmesser x Wanddicke:
54 mm x 1,5 mm.
2.__. 11
54 mm x 1,5 mm Löschwasserleitung trocken
8,00
m
2.__. 12 88 mm x 2 mm Löschwasserleitung trocken Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl
wie vor beschrieben, geeignet als
"trockene Löschwasserleitung"
Außendurchmesser x Wanddicke:
88 mm x 2 mm
2.__. 12
88 mm x 2 mm Löschwasserleitung trocken
35,00
m
2.__. 13 Rohrbogen 54 mm x 1,5 Rohrbogen 54 mm x 1,5
für trockene Löschwasserleitung
2.__. 13
Rohrbogen 54 mm x 1,5
10,00
St
2.__. 14 Rohrbogen 88 mm x 2 Rohrbogen 88 mm x 2
für trockene Löschwasserleitung
2.__. 14
Rohrbogen 88 mm x 2
14,00
St
T-Stück
T-Stück , gleichweit oder reduziert,
als Zulage für vorbeschriebenes Edelstahlrohr
in allen Handelsausführungen.
geeignet für
"trockene Löschwasserleitung"
angegebene Dimension als größte Dimension
T-Stück
2.__. 15 T-Stück 54 mm x 1,5 , 90 Grad T-Stück 54 mm x 1,5 wie vor beschrieben
2.__. 15
T-Stück 54 mm x 1,5 , 90 Grad
2,00
St
2.__. 16 T-Stück 88 mm x 2 , 90 Grad T-Stück 88 mm x 2 wie vor beschrieben
2.__. 16
T-Stück 88 mm x 2 , 90 Grad
6,00
St
Kupplung gleichweit oder reduziert
als Zulage für vorbeschriebenes Edelstahlrohr ,
in allen Handelsausführungen
geeignet für
"trockene Löschwasserleitung"
angegebene Dimension als größte Dimension
Kupplung gleichweit oder reduziert
2.__. 17 Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5 Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5 wie
vor beschrieben
2.__. 17
Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5
6,00
St
2.__. 18 Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2 Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2 wie vor
beschrieben
2.__. 18
Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2
8,00
St
2.__. 19 88 mm x 2 mm Schutzkappe 88 mm x 2 mm Schutzkappe
für vorbeschr. Leitungen zum dauerhaften
Schutz während der Rohbauphase
2.__. 19
88 mm x 2 mm Schutzkappe
E
4,00
St
2.__. 20 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN80 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung
aus Edelstahl DN 80
einschließlich:
- Übergangsverschraubungen
2.__. 20
Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN80
E
2,00
St
2.__. 21 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN50 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung
aus Edelstahl DN 50
einschließlich:
- Übergangsverschraubungen
2.__. 21
Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN50
E
2,00
St
Brandschutz Sprinklerleitungen
Brandschutzbekleidung von Sprinklerleitungen/
Feuerlöschleitungen
Anforderung:
F90 nach DIN 4102-2 gem. abP P-SAC-02 III-664 i. V. m.
GA-2011/159a-Nau
Einbau:
Die Brandschutzbekleidung aus Conlit-Rohrschalen und
Formstücken mit Conlit-Fix Kleber in allen Längs- und
Rundfugen verklebt. Die Rohrschalen mit Spannbändern
oder Bindedraht Ø >/= im Abstand von max. 400 mm auf
dem Rohr fixieren.
Alle Rund- und Längsstöße mit Alu Fix Klebeband
abkleben.
An Kupplungselementen kann die Bekleidung mittels
Conlit PS 150 Sprinkler Cap ausgeführt werden.
An Rohrbögen kann die Bekleidung mittels Conlit PS 150
Sprinkler Bogen ausgeführt werden.
Rohre:
Stahl, Edelstahl und Kupfer gem. GA-2011/159a-Nau
Einbau an:
Sprinklerleitungen nach VDS CEA 4001
Feuerlöschleitungen nach DIN 14462
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der
Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine
Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Brandschutzbekleidung:
Rohrleitung, Rohrabhängung
Fabrikat: ROCKWOOL
Produkt: CONLIT Sprinkler Section; Steelprotect
Section/Alu
Baustoffklasse: A1/A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte: >/= 150 kg/m³
Oberfläche: gitternetzverstärkte, farblich markierte
Aluminiumfolie
Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau
Rohrbögen:
Fabrikat: ROCKWOOL
Produkt: CONLIT Sprinkler Bogen
Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte: >/= 150 kg/m³
Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau
Rohrkupplungen:
Fabrikat: ROCKWOOL
Produkt: CONLIT Sprinkler Cap
Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte: >/= 150 kg/m³
Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau
- Mineralwolleschalen mit verzinktem Draht sichern,
- mit Zuschlag für übermessene Formstücke aller Art
(Bögen, Abzweige, Passstücke, Ausschnitte, .... )
Zuschlag für Formstücke aller Art (Bögen, Abzweige,
Passstücke, Ausschnitte, .... ), für die
Dämmung, in zuvorbeschriebener Ausführung ist mit
einzukalkulieren.
Brandschutz Sprinklerleitungen
2.__. 22 Rohr 88 x 2 mm wie zuvor beschrieben, jedoch
88 x 2 mm
inkl Fittinge und Formteile
2.__. 22
Rohr 88 x 2 mm
25,00
m
2.__. 23 Rohr 88 x 2 mm wie zuvor beschrieben, jedoch
88 x 2 mm
inkl Fittinge und Formteile
2.__. 23
Rohr 88 x 2 mm
E
5,00
m
2.__. 24 Rohr 54 x 1,5 mm wie zuvor beschrieben, jedoch
54 x 1,5 mm
inkl Fittinge und Formteile
2.__. 24
Rohr 54 x 1,5 mm
E
4,00
m
2.__. 25 Eisenteile Rohrschellen Eisenteile Rohrschellen,
für die Trinkwasseranlage DN40-DN12,
Rohrhalterungen für TW-Leitungen, mit
Schalldämmeinlage, bei Kondensatbildung mit
geschlossenzelliger Dämmung,
Fabrikat : MÜPRO (oder gleichwertig)
..........................................
gewähltes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 25
Eisenteile Rohrschellen
10,00
kg
2.__. 26 Eisenteile Stahlkonstruktion Eisenteile Stahlkonstruktion,
Befestigungskonstruktion für Rohrschellen:
als Profilstahlkonstruktion, Stütz-, Hänge- und
Tragebefestigungen, Konsolen, Profile, U- Winkel oder
Flacheisen, Schlitzbandeisen, Tragkonstruktionen,
Festpunkte, Lospunkte, auch für Sonderbefestigungen,
einschl. Stahlbohranker, Schrauben, Muttern,
Gewindestiften, Gewindestangen, Unterlegscheiben, Dübel
(auch gemäß Forderungen MLAR, Metalldübel),
grundsätzlich mindestens verzinkt, mit Zulassung und
allem Kleinmaterial, einschließlich Bohrungen und
Montage,
Abrechnung mit den Einheitsgewichten der zutreffenden
DIN.
Fabrikat : MÜPRO (oder gleichwertig)
..........................................
gewähltes Fabrikat/Type
liefern und montieren
2.__. 26
Eisenteile Stahlkonstruktion
15,00
kg
2.__. 27 Druckprobe, Wasserrohrleitung Druckprobe des gesamten Löschwassernetzes,
auch in Teilabschnitten,
Rohrleitungen aus 'Edelstahl' entsprechend
der DIN 1988, Teil 2, der Termin ist der
Bauleitung frühzeitig mitzuteilen, über
die anwesenden Personen und die Dauer
ist ein Protokoll anzufertigen.
Druckprobe des gesamten Löschwassernetzes,
auch in Teilabschnitten,
der Termin ist der
Bauleitung frühzeitig mitzuteilen, über
die anwesenden Personen und die Dauer
ist ein Protokoll anzufertigen.
2.__. 27
Druckprobe, Wasserrohrleitung
1,00
St
2.__. 28 Spülen, Wasserrohrleitungen Montage und Demontage der Baustopfen
bzw. der Spülarmaturen, Anbringen der
Abflußschläuche und deren Sicherung am
Abflußrohr. Spülen der Anlage mit einer
Mindestspülzeit von 2 Minuten je Zapf-
stelle, entsprechend DIN 1988 und den
Vorschriften des Spülgeräteherstellers
unter Beachtung einer Mindestspülzeit
von 15 Sekunden je Meter Rohrleitung.
Erstellen eines Protokolls.
Mehrkosten für Spülen in Teilabschnitten
sind einzukalkulieren.
Gesamtrohrlänge ca. 75'm
2.__. 28
Spülen, Wasserrohrleitungen
1,00
St
2.__. 29 Bezeichnungsschilder Bezeichnungsschilder
in Farbe und Beschriftung nach Angabe
des Auftraggebers, Zeilenanzahl: '2'
Schriftherstellung: 'gedruckt oder graviert'
Abmessungen B/H: '100 x 50 'mm
komplett mit Rohrhalterung/Spannband
2.__. 29
Bezeichnungsschilder
8,00
St
2.__. 30 Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung u. Bestandsunterlagen Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung
für vorbeschriebene Löschwasseranlage-Trocken gemäß
gültigen Vorschriften (gemäß DIN14461/14462) .
Nach Abschluss der Montage muss für jede Steigleitung
bzw. deren Entnahmestelle/ Einspeiseeinrichtung und
zusätzlichen Einbauteilen von einem Sachkundigen nach
DIN 14461/14462 eine Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung)
erfolgen.
- Abstimmen eines Abnahmetermins mit dem
Sachverständigen zur Inbetriebnahme
Termin ist der Bauauleitung frühzeitig mitzuteilen,
über
die anwesenden Personen und die Dauer
ist ein Protokoll anzufertigen
Prüfung auf:
-Übereinstimmung mit DIN 14462,
-Übereinstimmung mit Vorgaben BSV bzw. Feuerwehr,
-Funktionsbereitschaft,
-Dichtheit.
Nach der Prüfung ist ein Prüfbuch nach DIN 1988 / DIN
EN 671-3 zu erstellen. Das Prüfbuch muss Angaben zu der
Löschwasseranlage, der Rohrleitungsisometrie sowie das
Ergebnis der Abnahmeprüfung beinhalten. Das Prüfbuch
ist, mit einer Einweisung in die Handhabung und die
Instandhaltung der Anlagenteile, an den Betreiber zu
übergeben
Übergabe eines Wartungsplanes für die
Löschwasseranlage.
Abnahme Brandschuzsachverständiger,
für Löschwasserleitung trocken
Abstimmen eines Abnahmetermins mit dem
Bradschutzsachverständigen vor Verfüllung der
Löschwasserleitung
Termin ist der Bauauleitung frühzeitig mitzuteilen,
über
die anwesenden Personen und die Dauer
ist ein Protokoll anzufertigen.
Abnahme-/Bestandsunterlagen Grundleitungen
Das Anfertigen von Revisionszeichnungen mit
eingemessener Leitungsfühning (gleichzeitig
Abrechnungs-
Zeichnung mit Pos.-Eintragung) gehört zum
Leistungsumfang
des AN. Bei Nichtvodage bzw. bei Nichtbeibringung der
Bestandsunterlagen wird eine Abnahme verweigert und
der Sicherheitseinbehalt nicht ausgezahlt.
Mit der Anmeldung zur Abnahme hat der AN
Bestandsunterlagen in 2-facher Ausführung zu übergeben.
Die hierzu erforderlichen Mutterpausen der Gebäude-
pläne werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind in beschriftete Ordner einzuheften
und entsprechend Sachgebieten mit Trennblättern zu
gliedern.
Als Bestandsunterlagen werden benötigt:
a) 2 X MONTAGEPLÄNE
als Kopie , nach DIN gefalten und farbig angelegt.
b) 2 x WERKSUNTERLAGEN
aller Einbauteile mit Bestell- U. Ersatzteilnummern
sowie Kundendienstnachweis
C) 2 X ABNAHMEPROTOKOLL
2.__. 30
Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung u. Bestandsunterlagen
1,00
Psch
2.__. 31 Übergangsverschraubung Übergang mit AG d88,9-R3
Pressfitting, unverpresst undicht
zum Anschluss an Übergangsmuffe
PE- mit IG 3"
2.__. 31
Übergangsverschraubung
3,00
St
2.__. 32 Korrosionsschutz Erdreich Korrosionsschutz Erdreich
für vorbschriebene Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl
88 mm x 2 mm
Umwickeln des Rohres mit geeigneter Denso-Binde oder
ähnlich
2.__. 32
Korrosionsschutz Erdreich
4,00
m
FRANK Mauerkragen
FRANK Mauerkragen aus EPDM
dienen zur Abdichtung von Rohren, die durch
Betonwände und Bodenplatten geführt werden. Der
ringförmige, mit profilierten Stegen versehene
Mauerkragen
wird unter Vorspannung auf das Rohr aufgezogen und mit
einem Stahlbandspannsystem auf dem Rohr befestigt.
Spannband aus Edelstahl. Zum Einbau ist zu beachten:
- glatte, porenfreie, saubere und trockene
Rohroberfläche
(ggf. Riefen nachbearbeiten oder Poren schließen)
- Betonüberdeckung mindestens 5 cm
- Verwendung von wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton)
Die Dichtfunktion des Mauerkragens ist durch einen
Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts
nachzuweisen:
- für die Dimensionen d 32 bis d 315 mit einem
Differenzdruck von 6 bar
- für die Dimensionen d 355 bis d 1400 mit
einem Differenzdruck von 1 bar.
Die Verlegerichtlinie des Herstellers ist bindend.
Fabr: Frank -o. gleichwertig-
Typ: Mauerkragen
angebotes Fabrikat:............................
FRANK GmbH
Starkenburgstraße 1
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon: +49 6105 926-0
Telefax: +49 6105 926-49
E-Mail: info@frank-gmbh.de
FRANK Mauerkragen
2.__. 33 Mauerkragen Rohraußendurchmesser d 88 mm FRANK Mauerkragen aus EPDM für
Rohraußendurchmesser d 88 mm
liefern, auf das einzubetonierende Rohr
aufziehen, mit Spannband befestigen und in
die Schalung positionieren.
2.__. 33
Mauerkragen Rohraußendurchmesser d 88 mm
G
2,00
St
2.__. 34 Durchführung 1 Rohre DN80 Durchführung für 1 Rohr DN 80 (88mm)
Dichtungseinsatz mit DPS zum Einbau in Kernbohrung und
Futterrohr, dicht gegen drückendes Wasser, Dichtung
einseitig für
- 1 Medienrohr DN80,
- Kernbohrungs-/Futterrohrinnendurchmesser 150 mm
Curaflex Dichtungseinsatz C mit DPS als nichtgeteilte
Dichtung, doppelt dichtend,
- asymmetrisch profilierte Stahlringe: ggv (galvanisch
verzinkt, gelbchromatiert und versiegelt)
- 2 x 27 mm Dichtung: EPDM (Doyma Grip),
temperaturbeständig von -40 bis +140 °C
- 3 mm starker orangefarbener Mittelring aus EPDM
wahlweise: - Perbunan (kraftstoffbeständig)
- Silikon (hochtemperaturbeständig bis 250 °C
- chemikalienbeständig,
- gasdicht
- trinkwassergeeignet (KTW-Empfehlung)
Die Kernbohrungswandung ist vor dem Einsetzen des
Dichtungseinsatzes zu konservieren,
einschl. Konservierungsmittel liefern,
nach Herstellerangabe einbauen.
Fabrikat: DOYMA (oder gleichwertig)
Typ : Curaflex Dichtungseinsatz C
..........................................
gewähltes Fabrikat/Type
2.__. 34
Durchführung 1 Rohre DN80
A
2,00
St
Rohrleitung aus HD PE PN16, Löschwasser
Rohrleitung aus
HD PE
als "trockene Löschwasserleitung", PN16
Trinkwasserdruckrohr aus PE 100-RC SDR 11
mit höchstem Widerstand gegen langsames Risswachstum
- Ohne Sandbett verlegbar
- Verbindung mittels Elektro-Muffenschweißfittings
- Verlegung in bauseitigem Graben
- Verlegung vom Ringbund mit Verbindungen planmäßig nur
an Abzweigen und notwendigen Winkelbögen
Fabr.: Wavin (oder gleichwertig)
Type: Wavin SafeTech RCn
.......................................... /
..........................................
gewähltes Fabrikat/Type
Rohrleitung aus HD PE PN16, Löschwasser
2.__. 35 Druckrohr 90x 8,2 mm Druckrohr
PE 100-RC SDR 11
90 x 8,2 mm
wie vor beschrieben
als trockene Löschwasserleitung, erdverlegt
2.__. 35
Druckrohr 90x 8,2 mm
65,00
m
2.__. 36 Hydraulische Tiefenentleerung Hydraulische Tiefenentleerung,
Druckabhängig gesteuertes Entleerungsventil als fertig
montierte Einheit, bestehend aus einem Kugelhahn, einem
Schutzfänger sowie einem nachgeschaltetem hydraulischem
Ventil mit Schlauchanschluss zur Entleerung der
Löschwasserleitung. Das Ventil öffnet je bei
Unterschreitung des Solldrucks bzw. Schließt bei
Überschreitung dieses Drucks.
Technische Daten:
Eingang: G ½
Ausgang: Schlauchanschluss ½"
Durchflussmedien: klares Wasser
Einbaulage: senkrecht
Ansprechdruck: ca. 1,0 bar
(max. Wassersäule 8 m),
max. zulässiger Betriebsdruck 16 bar.
Einbau in bauseits geliefertem Entleerungsschacht.
mit Übergang auf PE - Rohr
Fabrikat: GLORIA (oder gleichwertig)
Type : HYE 15-10
.......................................
angebotes Fabrikat/Type
2.__. 36
Hydraulische Tiefenentleerung
E
1,00
St
Schweißfittings Trinkwasser
Elektro-Schweißfittings Trinkwasser
für erdverlegte PE-Rohrleitungen
-Sicherheitsfittings aus PE-HD (PE 100) zur Verbindung
von Wasser-, Druckabwasser-, Gas- und
Industrierohrleitungen aus PE-HD (PE80, PE100, PE-Xa)
für zulässige Betriebsdrücke bis maximal 25 bar
(Wasser) bzw. 10 bar (Gas).
Dimensionierung PE 100/ SDR 11
Beide Rohrseiten in einem Arbeitsgang schweißbar bis d
355
Offen liegende, fest verankerte Heizleiter, ohne PE-
Ummantelung, zur optimalen Wärmeübertragung bei der
Schweißung:
Verlegung ohne Haltevorrichtung möglich
kurze Abkühlzeiten
Einstecktiefe nach Maximalforderung ISO
Extra breite Schweißzonen (mind. 1/3 d bis d 225)
Extra lange kalte Zonen an den Stirnseiten und in der
Mitte zur verbesserten Rohrführung und Verhinderung von
Schmelzaustritt
Ab d400 mit Vorwärmtechnik zur optimalen
Spaltüberbrückung (400 - d450 optional; d500 d1200
vorgeschrieben)
Einzelverpackung im Folienbeutel
Temperaturkompensation (automatische Anpassung der
Schweißzeit an die Umgebungstemperatur)
Strichcodierung zur vollautomatischen Schweißung
Strichcodierung für die automatische
Bauteilrückverfolgbarkeit (Traceability)
Sicherheitskontakte zum festen und berührungssicheren
Anschluss der Schweißgeräte
Verarbeitung mit Kleinspannung
Schweißindikatoren zum visuellen Nachweis der erfolgten
Schweißung
Dauerhaft geprägte Chargenkennzeichnung
Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10 204 - 3.1 auf
Anforderung
DVGW-Zertifizierung nach GW335 B2
Fabr.: Friatec (oder gleichwertig)
Type: FRIALEN
.......................................... /
..........................................
gewähltes Fabrikat/Type
FRIATEC AG Mannheim, Division Technische Kunststoffe,
Tel.: (06 21) 4 86 - 15 72.
Schweißfittings Trinkwasser
2.__. 37 Rohrbogen für PE-Rohr da 90 Rohrbogen für PE-Rohr da 90
verschiedene Grade
als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 37
Rohrbogen für PE-Rohr da 90
6,00
St
2.__. 38 T-Stück für PE-Rohr da 90 T-Stück für PE-Rohr da 90
egal oder reduziert
als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 38
T-Stück für PE-Rohr da 90
E
1,00
St
2.__. 39 Muffe für PE-Rohr da 90 Muffe für PE-Rohr da 90
egal oder reduziert
als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 39
Muffe für PE-Rohr da 90
16,00
St
2.__. 40 Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90 Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90
für Übergang PE auf Edelstahlrohr 88x2
als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
Gewindeübergang 90x3"
Geco 12ERFFSS903 oder gleichwertig
2.__. 40
Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90
3,00
St
2.__. 41 Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht
Schacht mit Anschweißstutzen PE
2.__. 41
Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht
E
1,00
Psch
2.__. 42 Aushub Gräben, 0,5 m bis 1,0 m Tiefe Boden der Gräben für Rohrleitung profilgerecht ausheben
ab Baugrubensohle,
nach Abtrag des Oberbodens,
incl. Verbau nach DIN 18303,
Aushub auf der Baustelle zwischenlagern
Transportweg bis 20 m,
Gräben schließen
einschl. dem schichtenweisen Verfüllen und Verdichten,
Bodenverdrängung über 10 -20 %, verdrängter Boden wird
Eigentum des Auftragnehmers und ist fachgerecht zu
beseitigen, als Aushub für Rohrleitungen im
Außenbereich
und unter der Bodenplatte
Aushubtiefe: 0,5 m bis 1,0m
Rohrgröße: DN 90
Bodenklasse: 2 bis 4
Grabenbreite: über 0,40 bis 0,6 m
2.__. 42
Aushub Gräben, 0,5 m bis 1,0 m Tiefe
E
35,00
m3
2.__. 43 Einsanden der Rohrleitung Einsanden der Rohrleitung, für
Abwasserkanalleitung, für die gesamte Grabenbreite, von
10 cm unterhalb des Rohrscheitels bis 10 cm oberhalb
des Rohrscheitels, mit Verdichten,
Füllsand Körnung bis 8mm
2.__. 43
Einsanden der Rohrleitung
E
8,00
m3
Kernbohrungen u. Durchbrüche
Kernbohrungen u. Durchbrüche
Kernbohrungen/Aussparungen
Kernbohrungen/ Aussparungen,
Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/ Statiker
abzustimmen.
Bohrungen
für Wände oder Decken aus Beton oder Mauerwerk
für mehrere Einzelbohrungen
bis 60cm Bauteilstärke
einschließlich
- Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses,
- Abräumen des Bohrkernes,
- Auffangen des Bohrwassers,
Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/
Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits
auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/
Statiker abzustimmen.
Abrechnung nach cm
Kernbohrungen/Aussparungen
2.__. 44 Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm Durchbruch/ Kernbohrungen,
für SW- und RW-Leitungen,
durch Ziegelmauerwerk für Ziegelwand bzw. Betonwand/
Betondecke, Holzdecken,
mit Elektro- oder Preßluftwerkzeug, einschließlich
Ortung evtl. Elektrokabel/Stahlbetonträger in
geeigneter Weise und Kennzeichnungsbohrung zur
Lagebestimmung,
einschließlich
- Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses,
- Abräumen und beseitigen des Bohrkernes,
- Auffangen und beseitigen des Bohrwassers,
Durchmesser: bis 235mm
Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/
Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits
auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/
Statiker abzustimmen.
durchführen
2.__. 44
Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm
E
100,00
cm
2.__. 45 Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm, Durchbruch/ Kernbohrungen,
durch Ziegelmauerwerk für Ziegelwand bzw. Betonwand/
Betondecke, Holzdecken,
mit Elektro- oder Preßluftwerkzeug, einschließlich
Ortung evtl. Elektrokabel/Stahlbetonträger in
geeigneter Weise und Kennzeichnungsbohrung zur
Lagebestimmung,
einschließlich
- Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses,
- Abräumen und beseitigen des Bohrkernes,
- Auffangen und beseitigen des Bohrwassers,
Durchmesser: bis 160mm
Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/
Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits
auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/
Statiker abzustimmen.
durchführen
2.__. 45
Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm,
E
100,00
cm
Verschließen der Kernbohrungen
Verschließen,
von Deckendurchführungen
und Durchführungen durch Wände u. andere
Bauteile mit Anforderungen nach DIN 4102
und unter Beachtung des Brand- und Schallschutzes.
Sämtliche Rohrleitungen sind zur Schallentkopplung
vor Verschließen der Öffnungen zu isolieren.
Das Verschließen hat nach DIN 4102 als
Abschottung unter Berücksichtigung von
evtl. Rohrbewegungen zu erfolgen:
- Rohrisolierung mit nichtbrennb.
Mineralfilz / Mineralschaum o.
Mineralwolle (Schmelztemp.
mind.1000°C)
- Zumörteln des verbleibenden Spaltes
zwischen Isolierung u. Baukörper
- rauchdichter Verschluß der sich
ergebenden Fugen mit
dauerelastischem Dichtstoff
(Brandschutzsilikon), Verschluß einschließlich
erforderl.
Material.
Abdichten Rohrdurchdringung
durch Luftdichtigkeitsebene mit aufeinander
abgestimmter Systemlösung entsprechend
Herstellervorschrift in folgendem Umfang:
- Abschneiden Rohr- Dämmung an Luftdichtheitsebene
- Andichten an Rohr mittels Rohrmanschetten
oder gleichwertig bzw. geeignetem Klebeband
- Andichten und Verkleben an Luftdichtigkeitsebene
- Wiederherstellen Rohr-Dämmung
Verschließen der Kernbohrungen
2.__. 46 Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm, Verschließen,
der Kernbohrungen und Durchbrüchen für die
Durchdringungen aller SW- und RW-Leitungen ,
Durchmesser: bis 235mm ,
Kernbohrung nach
Einbringung der Heizungs- bzw. WW-Verteilungsleitungen
schließen und beidseitig bündig anputzen; Bauschutt
entsorgen.
Schließen der Durchbrüche nur nach Absprache mit
Bauleitung.
durchführen, liefern und montieren
2.__. 46
Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm,
E
100,00
cm
2.__. 47 Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm, Verschließen,
der Kernbohrungen und Durchbrüchen
Durchmesser: bis 160mm,
Kernbohrung nach
Einbringung der Heizungs- bzw. WW-Verteilungsleitungen
schließen und beidseitig bündig anputzen; Bauschutt
entsorgen.
Schließen der Durchbrüche nur nach Absprache mit
Bauleitung.
durchführen, liefern und montieren
2.__. 47
Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm,
E
100,00
cm
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte und Baugeräte
auf für unvorhergesehene Arbeit auf besondere Anordnung
des AG ausführen.
Die im folgenden ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten
berechtigen zu keiner Bauzeitverlängerung.
Der Stundennachweis ist täglich in zweifacher
Ausfertigung zur unterschriftlichen Anerkennung der
Bauleitung vorzulegen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer
Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten
(Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie
Lohn bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für
Überstunden.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Lohnstunden die außerhalb der tariflichen Arbeitszeit
geleistet werden, erhalten als Vergütung maximal den
tarifliche Zuschlag als Zulage zu den Einheitspreisen.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst
sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere
Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche
Zuschläge, einschl. der Kosten für das
Bedienungspersonal.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden.
Stundenlohnarbeiten
2.__. 48 Obermonteurstunden Obermonteurstunden.
2.__. 48
Obermonteurstunden
2,00
h
2.__. 49 Fachmonteurstunden Fachmonteurstunden.
2.__. 49
Fachmonteurstunden
2,00
h
2.__. 50 Helferstunden Helferstunden.
2.__. 50
Helferstunden
2,00
h
3 Sanitär
3
Sanitär
Vorbemerkung
Vorbemerkungen allgemein
Die Planung und Realisierung stellt erhöhte Ansprüche
an die am Bau Beteiligten. Aus diesem Grund hat sich
das Installationsunternehmen vor Baubeginn mit den
spezifischen Anforderungen beim Bau von
Niedrigenergiehäusern vertraut zu machen.
Insbesondere ist zu beachten:
-sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch
thermische Hülle
luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits)
- sorgfältige Dämmung der Außen- und Fortluftleitungen
- exakte Einregulierung der Anlage
- Einsatz der geplanten Komponenten
- Schallschutzgerechte Installation
Vor der Bestellung des Materials ist eine Besichtigung
vor Ort notwendig.
Die VOB B/C liegt zugrunde und wird Vertragsbestandteil
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem
notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör
nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist.
Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und
Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart.
Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem
Montageaufwand werden nicht anerkannt.
Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die
geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung
vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden
nicht anerkannt.
Vorbemerkung
1.0 Allgemeine Beschreibung
Es werden zwei Wohngebäude (nur Wohnungsnutzung) mit 10
und 19 Wohneinheiten errichtet (in Summe 29 WE). Die
Gebäude sind unterkellert und über eine Tiefgarage
miteinander verbunden.
Die Gebäude umfasst KG/Tiegarage, EG, 1.OG bis 3.OG.
und das oberste Geschoss wird als Staffelgeschoss mit
Flachdach ausgebildet.
Zur Wärmeerzeugung wird je Gebäude eine Kaskade an
modulierend arbeitende Luft-Wasser-Wärmepumpe
eingesetzt (Wärmequelle Außenluft). Die Innenbauteile
sollen im jeweiligen Heizraum/HA-Raum (KG) installiert
werden. Nebenstehend werden Heizungspufferspeicher
installiert. Die Außengeräte sollen im Erdgeschoss in
der Nähe des Technikraums auf einem bauseitigen
Fundamte installiert werden.
Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung in
Nassbauweise sowie teilweise mit Badheizkörper (rein
elektrische Handtuchheizkörper). Untergeordnete Räume
(Abstell/WC usw.) ggf. ohne eigenen FBH-Kreis/RTR sind
über FBH-Kreise mit "einzuschleifen" (gemäß EnEV bis
6m²). Diese Räume erhalten keinen Raumtemperaturregler.
Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral über
einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh) mit
Trinkwasserladesystem der für den Einsatz im
Wärmepumpenbetrieb optimiert ist.
Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster.
Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie ggf.
Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten
Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient
insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN
1946-6. Es werden somit dezentrale Lüftungsanlagen nach
DIN 18017 - 3 installiert. Diese gewährleisten die
Lüftung zum Feuchtschutz.
Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN
18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum
Einsatz kommen. Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von
Aereco, Pendellüfter oder zentrale Lüftungsanlage mit
WRG
Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine
Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird
alternativ empfohlen.
Tiefgarage bauseits natürlich gelüftet.
Ein Blower-Door-Test wird zur Luftdichtheitsprüfung
ggf. eingesetzt. Entsprechend sind alle Durchdringungen
der Luftdichtheitsebene sorgfältig abzudichten, um die
Luftdichtheit zu gewährleisten.
Energetischer Standard: KfW40 mit QNG- Zertifizierung
Die Brandabschottung wird mittels Deckenschotts
hergestellt.
Eine Regenwassernutzung sowie weitere regenerative
Energienutzungen sind nicht geplant.
Die Baubeschreibung ist zu beachten.
Zu jedem der Bereiche Sanitär, Heizung und Lüftung ist
auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten
Ausführungsplanung eine Montageplanung zu erstellen.
Es sind für jeden Bereich Bestandsunterlagen zu
erstellen
2.0 Brandschutz / Schallschutz / Wärmeschutz
Es sind bei Bauteildurchdringungen die
Feuerwiderstandsklassen dieser Bauteile beizubehalten.
Bei Rohrdurchführungen durch Decken oder Wände mit
einer Feuerwiderstandsanforderung ist diese auch für
die Rohrdurchführungen einzuhalten. Rohrleitungen in
Flucht- und Rettungswegen und Schleusen sind
entsprechend Musterleitungsanlagenrichtlinie
auszuführen und zu befestigen (u.a. Metalldübel mit
Zulassung).
Ein Brandschutzkonzept liegt vor. Dieses ist
anzufordern und zu beachten.
Materialvorschlag:
Rockwool Conlit 150U(Für Wand- und Deckendurchbrüche)
Rockwool R800 (Für Leitungsisolierung)
Rockwool Teclit (Für Leitungsisolierung)
Mehrschichtverbundrohr (flexibles Raxofix) mit 13mm
vorgedämmt in den WE
Alle Leitungen sind gemäß vorliegendem
Brandschutzkonzept abzuschotten. Alle
Rohrleitungsdurchführungen durch Trennwände und
Trenndecken sind gemäß vorhandenem Brandschutznachweis
auszuführen und mit entsprechenden BS-Schottungen
auszustatten.
Deckenaufbauten bzw. deren Ertüchtigung nach Zulassung
sind bei Ausführung mit dem Architekten rechtzeitig
abzustimmen.
Leitungsführungen durch Decken/ Wände mit
Brandschutzanforderung werden mit einer MiWo-
Brandschutzschale ausgestattet. FBH-Leitungen welche in
andere Brandabschnitte gezogen werden, werden gem.
Erleichterungen der MLAR 4.3 mit entsprechendem Abstand
verlegt, bzw. nach Zulassung des Herstellers mit
Mineralwolleschalen.
Schallschutzanforderungen nach 4109 sowie TA-Lärm
werden eingehalten.
Es ist zu prüfen ob Vereinbarungen zu erhöhtem
Schallschutz bestehen. Die Vorgaben der DIN 4109-
Beiblatt-2 (als Mindest-Standard zu den a.a.R.d.T) sind
mindestens einzuhalten.
Die Dämmung der Versorgungsleitungen muss entsprechend
aktuell gültiger EnEV/GEG erfolgen. Tauwasserschutz für
Schmutzwasserfallleitungen bzw. deren
Entlüftungsleitungen im Dachbereich.
Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200.
Die Schmutzwasserfallleitungen/Entlüftungsleitungen,
SW-Leitungen in der UHD, in Verkofferungen, vom KG bis
DA, sind durchgängig mit 20mm Al kaschierter
Mineralwolle zu umwickeln oder mit 19mm Armaflex.
Ebenso sind innenliegende Regenwasserleitungen gegen
Tauwasser zu dämmen.
3.0 Sanitär
Erschließung und Verteilung
Die Erschließung mit Wasser erfolgt durch den örtlichen
Versorgungsträger aus der Straße. Der Hauptzähler wird
im Technikraum (Heizraum Haus 23A und 23B)
untergebracht.
Es wird mindestens ein neuer Kaltwasseranschluss vom
WVU m Technikraum KG verlegt.
Daran anschließend ist vom Auftragnehmer die
Hausinstallation zu installieren.
Im Technikraum ist der Zählerbügel mit Absperrarmaturen
nach örtlichen Vorschriften des Versorgers auszuführen.
Danach Hauswasserstation mit Filter und Druckminderer
(Wasserdruck > 6 bar).
Nach vorliegender Wasseranalyse muss keine
Enthärtungsanlage eingeplanten werden (Wasserhärte <
14°dH). Es wird empfohlen min. Platz für eine optionale
Enthärtung/Kalkschutzablage vorzuhalten.
Als Rohrmaterial für die Trinkwasserinstallation kommt
für die zentrale Verteilung und Steigleitungen
Edelstahlror und zur Verteilung innerhalb der Wohnungen
kommt Mehrschichtverbundrohr zum Einsatz. Die
Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für
Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder
Edelstahl.
Die Kaltwasserverteilung erfolgt im KG und im
Technikraum Aufputz unter der Decke bzw. an der Wand.
Die Steigleitungen werden in Installationsschächten
verlegt, die Objektanschlußleitungen liegen teils im
FB-Aufbau, teils in Wandschlitzen, teils in
Trockenbauwänden.
Dämmung entsprechend DIN 1988-200 für Kaltwasser
(diffusionsdicht) und GEG für Warmwasser/Zirkluation.
Die Einzelne Nutzungseinheiten sind absperrbar
auszuführen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral im
Durchlaufspeicher mit Gegenstromprinzip über einen
Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh mit
Trinkwasserladesystem das für den Einsatz im
Wärmepumpenbetrieb optimiert ist). Dieser hat nur einen
geringen Warmwasserinhalt, die Energie wird im
Heizungswasser gespeichert. Damit ist ein ständiger
Wasseraustausch gewährleistet und hygienischer
Beeinträchtigung wird vorgebeugt. Die Temperatur am
Speicherabgang wird auf 60°C geplant. Eine Trinkwasser-
Zirkulation wird vorgesehen.
Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein
innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt.
Je Wohneinheit (vor der Wohnungsverteilung) wird ein
Kalt- und ein Warmwasserzähler vorgesehen, dafür werden
jeweils Passstücke für Mietwasserzähler vorgesehen.
Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Dämmung
Warmwasser und Zirkulation entsprechend GEG / EnEV.
Außenwasserzapfstellen sind in Leitungen zu
regelmäßigen Verbrauchern, vorzugsweise WC,
einzuschleifen. Außenzapfstellen für allgemein sind
mittels Strömungsteilern in Hauptleitungen einzubinden.
Nicht dauerhaft durchströmte Stichleitungen sind
kleiner 10xDN zu halten.
Ein bestimmungsgemäßer Betrieb aller Zapfstellen wird
vorausgesetzt. Die Leitungen in den Wohnungen sind so
kurz wie möglich zu halten, um Warmwasserausstoßzeiten
und Wasserinhalte zu begrenzen.
Verbrühschutz an Duschen ist durch thermostatische
Duscharmaturen gem. FLB herzustellen. Für Kinder
zugängliche Mischarmaturen an Waschbecken sollten
mittels thermostatischen Einhebelmischern oder durch
Vorschaltung eines Eckventilthermostates auf max. 42°C
Auslauftemperatur zu begrenzen werden (Laut
Baubeschreibung nicht gefordert).
Sanitäre Ausstattung
Die Sanitärgegenstände sind gem. Architektenplan zu
liefern und funktionsfertig zu montieren.
Alle sanitären Gegenstände, Armaturen und Accessoires
sind vor Bestellung mit den Bauherren bei einem
Großhändler zu bemustern. Für Küchenspülen sind die
Anschlüsse vorzubereiten.
Der Architekt hat ggf. Duschen mit erhöhtem Durchsatz
für die Ausschreibung vorgeben. Das dieser in der
Produktbeschreibung beschriebene Durchsatz nicht
erreicht werden kann wurde vom Architekten akzeptiert.
Die Auslegung der Duschen erfolgte mit normalem
Durchsatz.
Eine Außenzapfstellen je Dachterrasse und zwei
Außenzapfstellen im EG für den allgemeinen Bedarf.
Weiterhin gilt:
Als Sanitärfarbe für alle Porzellanteile ist "weiß"
vorzusehen, alternative Farben gegen Mehrpreis.
Abdeckkappen an allen Befestigungen
Klein-, Dicht- und Befestigungsmaterial sowie Dübel
aus Korrosions- und alterungsbeständigen Materialien,
verchromte Schrauben, Schraubenrosetten,
Abdeckrosetten, etc. sind einzukalkulieren
Für die Befestigung von Objekten und Ausstattung an
Leichtbauwänden, sind die erforderlichen Detailangaben
für Unterkonstruktion beizubringen.
Alle Zulauf- und Ablaufleitungen im Bereich der
Wanddurchführung sind auf eine Tiefe von mind. 20 mm
mit temperaturbeständigem, dauerelastischem,
essigfreiem Silikon abzudichten.
Alle Dübellöcher für Objekt und Ausstattung sind
ebenfalls mit vorbeschriebenem Silikon abzudichten.
Bei allen Einrichtungsgegenständen ist der
Zwischenraum zu Wänden bzw. Fußböden ebenfalls mit
Silikon abzudichten.
Alle Sanitärobjekte, Anschlüsse und
Ausstattungsgegenstände sind auf vorgegebenen
Fugenschnitt zu montieren.
Schmutzwasser
Die Schmutzwasser-Fallleitungen werden als
schallgedämmtes Kunststoffrohr ausgeführt.
Schmutzwasserleitungen im FB-Aufbau ebenfalls mit
Körperschalldämmung. Die Etageninstallation in
Vorwänden soll in schallgedämmtem PP-Rohr erfolgen.
Schmutzwasser-Lüftungsleitungen oberhalb der letzten
Schmutzwassereinbindung als HT-Rohr.
Evtl. verlegte Leitungen in brandlastfrei zu haltenden
Schleusen bzw. Rettungswegen sind mit Feuerbeständiger
Bekleidung.
In den Schmutzwasserleitungen ist vor dem Anschluss an
die Grundleitung ein Reinigungsstück (Revisionsstück)
einzubauen. Die Fallleitungen sind als Hauptlüftung
über Dach zu führen. Wo möglich sind diese zusammen zu
fassen, um die Dachdurchdringungen zu minimieren. Da
sich das KG ggf. unter der Rückstauebene befindet muss
ggf. das Schmutzwasser im KG mittels Hebeanlage gehoben
werden, um eine Rückstausicherung zu gewährleisten.
Dachhauben sowie Dachdurchführungen werden bauseits
hergestellt. Der Anschluss an diese hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen
Bodenabläufe gem. Planung.
Hebeanlagen
Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen
oberhalb des KG oberhalb der Rückstauebene liegen.
Hebeanlagen für die Entwässerung oberhalb des KG sind
insofern nicht erforderlich.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen
unterhalb des EG unterhalb der Rückstauebene liegen.
Hebeanlagen für die Entwässerung des KG sind insofern
erforderlich.
Es muss mindesten eine Hebeanlage für die
Tiefgaragenzufahrt und für die ggf. geforderten
Waschmaschinen im KG vorgesehen werden.
Sanitäre Ausstattung
Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung zu
bemustern und vom Bauherrn freigeben zu lassen.
Elektrischer Anschluss
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu erledigen.
4.0 Heizung
Erzeugung
Die zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung
erfolgt über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kaskaden im
Technikraum KG und im Außenbereich (eine Kaskade je
Gebäude). Als Wärmequelle kommen Außenluft zum Einsatz.
Weitere alternative Energieversorgungsquellen sind
nicht vorgesehen.
Für Heizung und Warmwasserbereitung wird je ein
Heizungs-Pufferspeicher mit eigener Pumpengruppe und
Heizwasserkreis vorgesehen. Heizung und
Warmwasserbereitung wird auf unterschiedlichen
Temperaturniveau betrieben.
Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein
innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt.
Eine Temperierung über den Fußboden mittels aktiver
Kühlung der Wärmepumpe ist theoretisch möglich (mit
Mehrkosten) wird aber nicht umgesetzt.
Im Puffer- und im Multifunktionsspeicher ist ein
Elektroheizeinsatz vorgesehen. Im Puffer Heizung für
Abtauvorgänge, zur Spitzenlastabdeckung, zur
Unterstützung während der Estrichaufheizung und zur
eingeschränkten Notbeheizung.
Verteilung
Als Rohrmaterial für die Heizungsinstallation kommt für
die zentrale Verteilung und Steigleitungen Heizungs-
Edelstahlrohr zum Einsatz, zur Verteilung innerhalb der
Wohnungen kommt ebenfalls Edelstahlrohr zum Einsatz.
Die in der Baubeschreibung beschriebene Verteilung über
Mehrschichtverbundrohr ist auf Grund der benötigten
Nennweiten teurer als die Installation in Edelstahl (z.
B. Viega Temponox).
Leitungen im FB-Aufbau als Edelstahlrohr. Die
Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für
Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder
Edelstahl.
Leitungen werden gemäß GEG durchgehend, diffusionsdicht
gedämmt.
Die Installation erfolgt im Technikraum und Keller
Aufputz an der Wand und unter der Decke. Die
Rohrleitungen werden unter der Decke im KG/TG zu den
Steigsträngen verlegt. Die Steigstränge verlaufen
innerhalb von Schächten bzw. Ständerwänden. In den WE
werden die Anbindeleitungen zu den HK-Verteilern im
Schächten bzw. Ständerwänden verlegt.
Dämmung
Dämmstärken gemäß EnEV/GEG. Mineralwolle, alukaschiert,
in Technikzentralen und sichtbaren Bereichen im Keller
zusätzliche Ummantelung mit PVC-Mantel lichtgrau. Im
Fußbodenaufbau Dämmschlauch mit reißfester Hülle.
Übergabe
Zur Wärmeabgabe sind Fußbodenheizflächen mit
Fußbodenheizungsrohr 16x1,5 PE-Xa vorgesehen. Diese
werden an Verteiler angeschlossen. In jeder Etage und
jeder Wohnung werden Verteiler installiert. Es werden
Unterputzvarianten in den Wohnungen eingesetzt. Im
Verteilerschrank befinden sich Passstücke für
Wärmezähler.
In den Bädern der Wohnungen werden zusätzlich rein
Elektro-Bad-Handtuch-Heizkörper installiert.
Der Verlegeabstand liegt in Aufenthaltsräumen zwischen
75 und 200mm und in Bädern bei 75-100mm.
Systemtemperaturen im Heizfall betragen ca. 40/33°C.
Eine Kühlung über den Fußboden ist nicht gewünscht.
Hinweise
Flure >6m² sollen eigene Heizkreise erhalten.
Zuleitungen zu anderen Räumen in Fluren werden in engem
Abstand und mit Schutzrohr zur Minderung der
Wärmeabgabe am Rand verlegt. Wo dies nicht mgl. ist,
muss der Bauherr, Architekt und Käufer in Kenntnis
gesetzt werden (Erleichterung bei Denkmal). Es kann im
Bereich vor den Verteilerschränken partiell zu
Überschreitungen von normgerechten
Oberflächentemperaturen kommen. Dies ist der
platzsparenden Dimensionierung geschuldet und stellt
keinen Mangel dar.
Die Zusatzdämmung ist bauseits zu erbringen.
allgemein
Die Befüllung der Heizungsanlage hat mit Heizungswasser
entsprechend VDI 2035 zu erfolgen. Vorher ist mit
filtriertem Wasser die Anlage zu spülen.
Für die Raumtemperaturen wurden die Werte aus der
Heizlastnorm angenommen (und mit dem Architekten
abgestimmt und teilweise angepasst).
- Bäder: 24°C
- Flure in Wohnung 20°C
wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei
Räumen <6m²)
- Abstellräume in Wohnung 20°C
wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei
Räumen <6m²)
- Wohn- u. Schlafräume, Küchen sowie WC: 20 °C
- Flure, Keller und Treppenhaus: unbeheizt (10°C durch
ELT-Heizung zur Frostsicherung)
- Waschmaschinenraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung
zur Frostsicherung)
- Technikraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur
Frostsicherung)
Elektrischer Anschluss
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Eine
Abstimmung mit Gewerk Elektro ist vorzunehmen und
einzukalkulieren.
6.0 Lüftung
Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des
Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind dicht
entsprechend DIN 1946 T6 zu verlegen. Die Montage muss
durch eine Fachfirma erfolgen.
Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche
Genehmigungen (z.B. Baubehörde,
Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn
einzuholen.
Kachelöfen und Kamine sollen raumluftunabhängig
(Zulassung !) betrieben werden, die Verbrennungsluft
muss von außen zugeführt werden! Ggf. ist ein
Differenzdruckwächter vorzusehen. Die Angaben der
Hersteller von Feuerungs- und Gasgeräten sind zu
beachten. Heizkessel bzw. Thermen sind ebenfalls
raumluftunabhängig zu betreiben.
Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister
in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich.
Bei Dunstabzugshauben mit einer Öffnung nach außen muss
eine dicht schließende Rückschlagklappe eingebaut sein,
um bei stillstehendem Dunstabzugslüfter das Einsaugen
von Kaltluft in die Küche zu vermeiden (die Küche steht
leicht unter Unterdruck durch die Lüftungsanlage!).
Energetisch besser sind Umlufthauben. Eine Abstimmung
mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der
Planungsphase ist unbedingt erforderlich.
Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch
Entfernen der Lüfter, Abziehen der Anschlüsse am Gerät
sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Eine
Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister ist
ggf. erforderlich.
Die Entlüftung innenliegender Sanitärräume erfolgt nach
DIN 18017 mittels Einzelraumlüftern.
Diese laufen auf Grundlast. Bei Überschreitung einer
einstellbaren Luftfeuchte wird die Luftleistung
stufenlos bis zu einer maximalen Bedarfsstufe gefahren,
bis die Luftfeuchte wieder abgesunken ist.
Für darüberhinausgehende Lüftungsstufen (reduzierte,
Nenn- oder Intensivlüftung) wird ggf. zeitweises
Fensteröffnen notwendig.
Alle fensterlosen Bäder, WC-Räume und ggf.
Aufstellräume erhalten Einzelraumlüfter mit
automatischer Feuchtesteuerung und zusätzlichen
Schalter für manuelle Schaltung der Volllast.
Zuluft strömt über Infiltration bzw. schallgedämmte
Außenluftdurchlässe in Rollladenkästen (Bauseits) nach.
Die Fortluft wird über Dach abgeführt.
Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine
Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird
alternativ empfohlen.
Der Keller erhält ggf. Abluftventilatoren mit
Feuchteregelung. Die Nachströmung erfolgt über
Außenluft-Öffnungen in den Fenstern oder in den
Kellerwänden und Überströmöffnungen innerhalb der
Kellerräume. Damit wird eine Kellerdurchlüftung
erreicht.
Die Fortluft wird direkt über Wandgitter ausgeblasen,
bzw. wenn nicht mögl. mittels kurzer Erdleitungen mit
Lüftungsstutzen.
Zur Herstellung eines Raumluftverbundes erhalten alle
Kellerräume Gittertüren außer die Technikräume. Die
Technikräume erhalten zur gezielten Luftführung
Überströmöffnungen.
Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster.
Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie
Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten
Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient
insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN
1946-6. Es werden Einzelraumlüfter vorgesehen. Diese
werden mittels Wickelfalzrohren über Dach geführt (in
dafür geeigneten Schächten).
Ggf. notwendige Müllräume werden über Dach entlüftet.
Die Ventilatoren werden zeitabhängiger oder mit Stufen-
regelung ausgestattet.
Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN
18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum
Einsatz kommen. Die Auslegung erfolgt dann auf
Nennlüftung. Ob diese Lüftung als zentrale Anlage auf
dem Dach oder als dezentrale Anlagen in den WE
ausgeführt wird ist noch offen. Eine weitere
Möglichkeit der Lüftung ist die Kombination aus Abluft
nach DIN 18017 und raumweiser dezentraler Lüftung mit
WRG in den Außenwänden der einzelnen Räume
(Pendellüfter). Auf Grund von erhöhten
Schallschutzanforderungen müssen Pendellüfter mit hohem
Schalldämmmaß eingesetzt werden. Diese Lüfter müssen in
die Schallschutzberechnungen mit aufgenommen werden. Es
ist zu beachten, dass jeder Pendellüfter min. einmal
jährlich gewartet werden muss.
Bei bedarfsgeführter auf Nennlüftung ausgelegter
zentraler Abluft
Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco (https://
www.aereco.de/luftung/luftungssysteme/
bedarfsgefuehrtes-abluftsystem-fuer-das-
mehrfamilienhaus/)
Bei zentraler Lüftungsanlage:
Systembeschreibung
Das zentrale Lüftungsgerät mit hocheffizienter
Wärmerückgewinnung wird auf dem Flachdach aufgestellt.
Außenluft wird über eine Ansaughaube, Fortluft wird
über einen Ausblasstutzen geführt.
Die Volumenströme wurden entsprechend DIN 1946 T6
bzw. Empfehlung Passivhausinstitut festgelegt.
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, zwischen
Nennlüftung und reduzierter Lüftung mittels Bedienteil
zu wählen (Forderung EnEV 2009 und DIN 1946 T6-
Wohnungslüftung)
Die Anlage hat keine definierte Kühlfunktion
(Klimatisierung), keine Befeuchtung
Wärmeeintrag außerhalb der Heizperiode sollte durch
Verschattung weitgehend reduziert bzw. über
Fensterlüftung abgeführt werden.
Revisionsöffnungen sind wie im Projektplan
ersichtlich einzubauen, Zugänglichkeit ist zu
gewährleisten. Bei Bedarf sind weitere
Revisionsöffnungen vorzusehen, um jeden
Leitungsabschnitt bei Bedarf reinigen zu können.
Regelfunktionen Zentralgerät (Bedienteil im
Technikraum)
Druckkonstante Ventilatorregelung,
Volumenstrombalance ZU-AB
Externer Differenzdrucktransmitter in die
Zuluftleitung eingebaut
Steuerung des Anlagenvolumenstroms nach Zeitprogramm
möglich
Filterüberwachung (Meldeleuchte bei
Maximalwertüberschreitung)
Automatischer Bypass für Umgehung des Wärmetauschers
(Sommer)
Anlagenabschaltung bei Auslösung des Rauchschalters
Absenkbetrieb bei tiefen Außentemperaturen
(einstellbar)
Variable Volumenstromregelung für Nutzereinheiten
Je Nutzeinheit wird in Zu- und Abluftstrang je ein
Volumenstromregler eingebaut
Nutzer können so Volumenstrom unter Einhaltung der
Zu-Abluftballance zwischen den Stufen Nennlüftung und
reduzierte Lüftung wählen:
Stufe min (reduzierte Lüftung) + Stufe max
(Normallüftung)
Manuelle Verstellung ohne Zeitprogramm
Installationsaufwand:
Einspeisung von Wohnungsverteilung elt
Verkabelung zu Bedienteil (Schalter entspr.
Schalterserie) und
Volumenstromregler (in abgehängter Decke) 230V ein/aus
Hinweise zur Inbetriebnahme
In Wohnungen
1. Einstellung der Max- und Min- Werte an den
Volumenstromreglern aller Wohnungen entsprechend
Anlagenauslegungsblatt und Auswahltabelle Trox mit
mechanischen Anschlägen
2. Stellung aller Bedienteile für Volumenstromregler
auf Max (Nennluftvolumenstrom)
Am Lüftungsgerät
3. Einstellung von Modus CPf (Konstantdruck) und
Nennluftvolumenstrom der Anlage nach
Anlagenauslegungsblatt + Stoßlüftung
4. Lüftungsgerät sucht automatisch den für den
eingegebenen Anlagenvolumenstrom erforderlichen
Betriebspunkt und hält den Druck konstant. Aufgrund der
Trägheit der Volumenstromregler muß Anlage zum Finden
des Betriebspunkts mind. 10 Min. laufen.
Brandschutz:
Schutz vor Übertragung von Feuer und Rauch
entsprechend LüAR NRW bzw.
Musterlüftungsanlagenrichtinie MLÜAR
Leitungsschottung in Wohnungstrenndecken und Wänden
mit Brandschutzanforderungen mit Brandschutzklappen
Inbetriebnahme der Brandschutzklappe durch
Kamerabefahrung oder direkter Sichtprüfung zur
Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Klappen
vor Verschließen der Schächte entsprechend
Herstellervorgabe mit Erstellen und liefern einer Foto-
bzw. Videodokumentation
Die Wartung ist im Abstand von 5 Jahren durch eine
Kamerabefahrung durchzuführen. Bei Verschmutzungen ist
die Leitung zu reinigen.
Bei Verlegung der Lüftungsleitung ist mögliche
Dehnung im Brandfall zu beachten, (keine Beschädigung
des Baukörpers im Brandfall !))
Kaltrauchsperren (Ausführung mit Karbonklappe) zur
Verhinderung von Rauch- und Geruchsübertragung bei
stehender Anlage zwischen Wohnungen sind in allen
Abzweigen zu Nutzungseinheiten eingeplant,
Revisionsöffnungen sind zu Kontrolle und Wartung dafür
vorgesehen.
Rauchschalter in Zuluftkanal schaltet bei Auslösung
Lüftungsgerät aus.
Auf Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb
stromlos geschlossen oder Rauchschutzklappe in Zuluft
(Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen)
entsprechend LÜAR 5.1.3. wird verzichtet, da aufgrund
Geräteanordnung auf dem Dach nach Abschaltung des
Gerätes eine Ansaugung von Rauch ausgeschlossen werden
kann.
Bei Abschaltung der Anlage schließen die motorischen
Luftklappen in Zu und Fortluft am Gerät durch
Federrückzug.
Allgemeine Hinweise
Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des
Herstellers zu beachten.
Die Luftleitungen sind nach Dichtheitsklasse C nach DIN
EN 12237 zu verlegen. Die Montage muss durch eine
Fachfirma erfolgen.
Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche
Genehmigungen (z.B. Baubehörde,
Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn
einzuholen.
Die der Anlage beiliegenden Montageanleitungen sind zu
beachten. Es ist nur Befestigungsmaterial mit
schalldämpfenden Einlagen zu verwenden.
Zur planmäßigen Durchströmung der Räume sollte unter
den Blättern der Zimmertüren ein Luftspalt von mind. 1,
5 cm vorhanden sein. Alternativ können Türgitter oder
schallgedämmte Überströmöffnungen vorgesehen werden.
Außen- und Fortluftleitungen sind zur
Schwitzwasservermeidung mit geschlossenzelligen
Dämmmaterial oder mit außenliegender Dampfsperre zu
dämmen.
Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch
Entfernen der Ventile, Abziehen der Anschlüsse am Gerät
sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben.
Die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion durch
geschultes Personal nach VDI 6022 sowie
Folgeinspektionen wird empfohlen.
Zu-, Abluftventile sind entsprechend der Angaben im
Schema und der Planungsunterlagen mit Messgeräten
einzuregulieren, ein Protokoll ist zur Inbetriebnahme
zu erstellen.
Hinweise zum flexiblen Verteilerrohrsystem
- Die Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben.
- Schläuche und Zubehör gegen Verunreinigung schützen
- Mindestschlauchlänge zwischen Verteiler und Ventil
von 4m einhalten
- Bei Verlegung in Decken Statik, Schallschutz und ggf.
Brandschutz beachten. Abstimmung mit Architekten bzw.
Bauverantwortlichen ist erforderlich
- Bei Verlegung in Betondecken Schläuche gegen
Aufschwimmen sichern
- Rohrlängen möglichst kurz (jedoch mind. 4m) wählen,
enge Biegeradien vermeiden
7.0 Regelung
Warmwasserbereitung
Durch die Regelung der Wärmepumpe wird der
Bereitschaftsteil im Multifunktionsspeicher (im
Warmwasserpufferbereich) auf 60°C gehalten. Dazu werden
bei Bedarf Wärmepumpe und die Ladepumpe in Betrieb
gesetzt und der Multifunktionsspeicher wieder auf
Maximaltemperatur durchgeheizt. Die Wärmepumpe kann
eine Vorlauftemperatur von 65°C erreichen. Sollte im
Betrieb sich zeigen, dass Engpässe beim Warmwasser
auftreten, ist die Vorhaltetemperatur im
Multifunktionsspeicher für WWB zu erhöhen.
Grundsätzlich erfolgt die Warmwasserbereitung im reinen
Durchlaufsystem mittels eines weit gewellten, extra
starken Edelstahlrohrs mit großer Oberfläche aber
geringem Trinkwasserinhalt. Dadurch wird ein ständiger
Wasseraustausch erreicht, welcher sauberes, frisches
und keimfreies Trinkwasser in ausreichender Menge
garantiert. Eingetragene Schmutzpartikel werden
vollständig ausgespült.
Unabhängig vom Beladezustand des Speichers und schon
bei niedrigen Temperaturen (40°C) wird nutzbares
Trinkwarmwasser erzeugt.
Über das benannte Edelstahlwellrohr wird ein Zweitrohr
geschoben, welches die Funktion eines Gegenstrom-
wärmetauschers erfüllt. Kaltes Wasser fließt im
Edelstahlwellrohr nach oben und Heizungswasser von der
heißesten Stelle des Speichers nach unten, um sich
ausgekühlt (ca. 15°C) am tiefsten Punkt einzulagern.
Dies erfolgt vorwiegend ohne Elektroenergie, im
Schwerkraftsystem. Nur bei Spitzenzapfungen oder bei
geringen Speichertemperaturen wird eine Ladepumpe
modulierend zugeschaltet, mit dem Ergebnis, dass sich
im kleineren Leistungsbereich (30l/min) zwischen
Speichertemperatur und Warmwasseraustritt nur eine
Differenz von 3K einstellt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt im Vorrang.
Regelung Heizflächen
Die Fussbodenheizflächen werden an die Verteiler
angebunden und über die Raumregler in den beheizten
Räumen geregelt. Bei fehlender Wärmeanforderung an den
Raumreglern für Heizflächen kann über ein Pumpenrelais
die Heizungs-Umwälzpumpe abgeschaltet werden, wodurch
Energie eingespart wird. Die Anordnung der Raumregler
erfolgt entsprechend den Vorgaben des Herstellers in
den zu beheizenden Räumen und nach Abstimmung mit dem
Bauherren/Architekten.
Die Raumtemperatur wird durch Raumregler geregelt,
welche bei Sollwertunterschreitung die zugehörigen
Stellantriebe der Fußbodenheizungskreise öffnen.
Die ggf. erforderlichen Flachheizkörper werden an die
Heizkreisverteiler angeschlossen. Eine Regelung über
den Raumregelung der FBH ist somit möglich, wenn der
HK-Thermostat geöffnet ist.
Heizung
Unterhalb der einstellbaren Heizgrenztemperatur (ca.
15°C) werden die Wärmepumpe in den Heizbetrieb
versetzt.
Die Wärmepumpe wird außentemperaturgeführt geregelt.
Der Heizungspufferspeicher wird abhängig von der
Außentemperatur nach Heizkurve auf Temperatur gehalten.
Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird
druckkonstant gefahren und von der Regelung der
Wohnungsstationen geregelt.
Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird
druckkonstant gefahren.
Die Raumtemperatur wird durch Raumregler in den
beheizten Räumen geregelt. Je Wohnung wird ggf. ein
Raumregler mit Zeitprogramm vorgesehen. Hierüber können
auch die übrigen Raumregler in einen zeitlich
programmierten Absenkbetrieb gefahren werden. Das
Zeitprogramm ist dann für die verknüpften Raumregler
gleich.
Regelung Sommerliche Kühlung
Keine sommerliche Kühlung gewünscht.
Wohnungslüftung
Die Lüfter in den liegenden (keine Fenster) Bäder sowie
Waschmaschinenaufstellräume laufen permanent auf
Grundlast. Wenn Feuchte erkannt wird laufen die Lüfter
stufenlos bis zu Volllaststufe hoch, bis die Feuchte
abgeführt ist, oder die interne Regelung erkennt, dass
keine Entfeuchtung stattfinden kann (da z.B. Außenluft
bereits zu feucht ist. die Luft strömt über die
Infiltration bzw. ALD's in die Zulufträume nach.
Die Lüfter bekommen alle einen zusätzlichen Schalter
(Bauseits -> z.B. Lichtschalter). Damit kann durch den
Nutzer auch unabhängig von der Feuchte die Volllast
aktiviert werden.
Kellerlüftung (optional)
Die Abluft der Kellerräume wird in Abhängigkeit von
Innen- und Außenfeuchte gesteuert. Die Steuerung sorgt
dafür, dass eine ständige Lüftung und Entfeuchtung des
Kellers stattfindet (soweit dies beim Feuchtegehalt
vorliegenden Außenluft möglich ist). Nur wenn die
absolute Feuchte im Raum niedriger als die der
Außenluft ist, geht der Ventilator in Betrieb. Damit
wird eine Kondensation an kühlen Kellerwänden durch
feuchtwarme Außenluft im Sommer verhindert. Wenn eine
voreingestellte relative Feuchtigkeit von 30 % im
Keller unterschritten wird, wird die Lüftung
unterbrochen, ebenfalls in dem Fall, dass die
Temperatur 5°C im Raum unterschreiten sollte.
9.0 Allgemeine Hinweise
Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage muss
durch eine Fachfirma mit entsprechend autorisiertem
Personal erfolgen.
Die Heizungsanlage ist mit entsprechend VDI-Richtlinie
2035 aufbereitetem Wasser zu befüllen. Die Anlage ist
vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen.
Die Installation ist nach dem Stand der Technik und
unter Berücksichtigung der entsprechenden
Herstellerangaben (Installationshinweise) auszuführen.
Beim sanitärseitigen Anschluss sind die DIN EN 1717 zum
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in
Trinkwasserinstallationen, und ergänzend, die
länderspezifischen Gesetzgebungen zu beachten. Der
Betreiber ist in die Anlage einzuweisen, wie er diese
bedienen und kontrollieren kann. Die Übergabe ist zu
dokumentieren und das Installations- und
Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber
auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Übergabe ist zu dokumentieren und das
Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit
dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben.
Für Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen und
Klimaanlagen ist für den europäischen Raum ein
Sachkundenachweis nach der F-Gase-Verordnung
erforderlich.
Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die
Einbringbarkeit/ Aufstellung aller Komponenten zu
prüfen und eventuelle Maßnahmen mit den Bauherren/
Architekten abzustimmen. Dies betrifft vornehmlich die
Speicher.
Abstimmung
Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die
Einbringbarkeit aller Komponenten zu prüfen und
eventuelle Maßnahmen mit dem Bauherrn abzustimmen.
Alle Durchbruchsangaben sind den S+D-Plänen der
Architekten zu entnehmen.
Die Wahl der Entwässerungsgegenstände hat in Abstimmung
mit dem Bauherren zu erfolgen.
Nicht alle Fallleitungen können aus baulichen Gründen
über Dach geführt werden. Gemäß Architekten sind
hierfür Entlüfterventile einzusetzen.
Wasserzähler und Wärmezähler sind vom Messdienstleister
(bauseits) zu erbringen.
Die endgültige Küchenplanung erfolgt im Zuge der
Bauausführung und ist derzeit noch in Planung.
Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt.
Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen
Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist
durch den Auftragnehmer zu erledigen.
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch
wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten
beschrieben ist.
Die Wahl der Einrichtungsgegenstände erfolgt nach
Vorgabe des Bauherrn. Die derzeit im LV enthaltenen
Komponenten sind als vorläufig zu betrachten und können
sich u.U. nach Abstimmung mit dem Bauherrn noch ändern.
Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem
Montageaufwand werden nicht anerkannt.
Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu
überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind
so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und
Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen
erfüllt werden.
Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung
vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden
nicht anerkannt.
1.0 Allgemeine Beschreibung
Schallschutz ("erhöhten Schallschutz")
Für das Bauvorhaben gelten die Vorgaben für "erhöhten
Schallschutz", zugrunde gelegt
wird diesbezüglich die DIN 4109 - Schallschutz im
Hochbau -( Ausgabe Juli 2016).
Zur Einhaltung des Mindeststandards-Schallschutz
DIN4109 Beiblatt 2 sind die Trockenbauwände
entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen
(Leichtbauwand in Knauff-W116 ohne Massivwand)
oder direkt dafür zugelassene Kombisysteme aus
Trockenbauwand+ Montageelemente (z.b: Viega-Steptec) zu
verwenden.
Es sind alle Komponenten entsprechend fachgerecht mit
den ausgeschriebenen Schallschutzkomponenten
auszustatten.
Schallschutz innerhalb der Wohnungen bzw. innerhalb des
Sondereigentums wird nicht
vereinbart.
Schallschutz ("erhöhten Schallschutz")
ZTV Sanitär
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Besonderer Teil
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische
Ausführung aus DIN 18381 - Gas-, Wasser- und
Abwasserinstallationsanlagen in Gebäuden, sowie
folgenden in diesen
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nicht
enthaltenen
Regelwerken.
2.2 Rohrleitungen, Armaturen, Anlagen
DIN 1626 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus
unlegierten Stählen für
besondere Anforderungen
DIN 1629 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten
Stählen für
besondere Anforderungen
DIN 1786 - Installationsrohre aus Kupfer, nahtlos
gezogen
DIN 1988-1 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Allgemeines
DIN 1988-5 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Druckerhöhung und Druckminderung
DIN 1988-6 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
DIN 1988-7 - Technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen (TRWI);
Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung
DIN 2440 - Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre
DIN 2441 - Stahlrohre; Schwere Gewinderohre
DIN 2444 - Zinküberzüge auf Stahlrohren
DIN 2448 - Nahtlose Stahlrohre
DIN 2501-1 - Flansche
DIN 2856 - Kapillarlötfittings
DIN 2980 bis
DIN 2991 - Stahlfittings mit Gewinde
DIN 3230-5 - Technische Lieferbedingungen für
Armaturen; Armaturen für
Gasleitungen und Gasanlagen
DIN 3266-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken
und Gebäuden; Rohrunterbrecher, Rohrtrenner,
Rohrbelüfter
DIN 3269-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken
und Gebäuden; Rückflußverhinderer PN 10
DIN 3352 (Teil 2 bis 4) - Schieber aus Gußeisen
DIN 3352-10 - Schieber aus nichtrostendem Stahl
DIN 3352 (Teil 11 u. 12) - Schieber aus
Kupferlegierungen
DIN 3387 - Lösbare Rohrverbindungen für metallene
Gasleitungen
DIN 3389 - Einbaufertige Isolierstücke für
Hausanschlußleitungen in der
Gas- und Wasserversorgung
DIN 3391 - Stellgeräte und Mehrfachstellgeräte für
gasförmige
Brennstoffe
DIN 3502, 3512 - Absperrarmaturen für
Trinkwasserinstallationen in
Grundstücken und Gebäuden; Ventile in Durchgangsform
DIN 3546-1 - Absperrarmaturen für
Trinkwasserinstallation in
Grundstücken und Gebäuden; Allgemeine Anforderungen und
Prüfungen
DIN 4102-11 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen;
Rohrummantelungen, Rohrabschottungen,
Installationsschächte und -kanäle
sowie Anschlüsse ihrer Revisionsöffnungen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4751 - Wasserheizungsanlagen
DIN 4753 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen
DIN 8061 - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid
DIN 8063 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für
Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem
Polyvinylchlorid
DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP)
DIN 8079, 8080 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid
DIN 16968,
DIN 16893 - Rohre aus vernetztem Polyethylen
DIN 16968,
DIN 16969 - Rohre aus Polybuten
DIN 16970 - Klebstoffe zum Verbinden von Rohren und
Rohrleitungsteilen
aus PVC hart
DIN 17455 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus
nichtrostenden Stählen
für allgemeine Anforderungen
DIN 17456 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus
nichtrostenden Stählen für
allgemeine Anforderungen
DIN 19532 - Rohrleitungen aus weichmacherfreiem
Polyvinylchlorid (PVC
hart, PVC-U) für Trinkwasserversorgung
DIN 19632 - Mechanisch wirkende Filter in der
Trinkwasser-Installation
DIN 28633 - Formstücke aus duktilem Gußeisen für Gas-
und
Wasserleitungen; IT-Stücke; Einsteckstücke mit
Einsteckstutzen
DIN 86033 - Lötflansche für Rohre aus Kupfer und
Kupfer-Knetlegierungen, Nenndruck 10
DIN EN 88 - Druckregler für Gasgeräte, für einen
Eingangsdruck bis zu
200 mbar
DIN EN 512 - Faserzementprodukte; Druckrohre und
Verbindungen
DIN EN 545 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus
duktilem Gußeisen und
ihre Verbindungen für Wasserleitungen
DIN EN 639 - Allgemeine Anforderungen für Druckrohre
aus Beton
einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke
DIN EN 640 - Stehbetondruckrohre und Betondruckrohre
mit verteilter
Bewehrung (ohne Blechmantel) einschließlich
Rohrverbindungen und
Formstücke
DIN EN 681 - Elastomer-Dichtungen;
Werkstoffanforderungen für
Rohrleitungsdichtungen für Anwendung in der
Wasserversorgung und
Entwässerung
DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie
DIN EN 816 - Sanitärarmaturen; Selbstschlußarmaturen PN
10
DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen; Nathlose
Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für
Sanitärinstallationen und
Heizungsanlagen
VDI 3817 Bl. 1 - Technische Gebäudeausrüstung in
denkmalwerten Gebäuden
DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation
2.1.2 Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör
DIN EN 31 - Waschtische; Anschlußmaße
DIN EN 32 - Waschtische, wandhängend; Anschlußmaße für
Steinschraubenbefestigung
DIN EN 111 - Handwaschbecken, wandhängend; Anschlußmaße
DIN EN 200 - Sanitärarmaturen
DIN EN 329 - Ablaufgarnituren für Duschwannen
DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose
Rundrohre aus
Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für
Sanitärinstallation und
Heizungsanlagen
DIN VDE 100
T 701 - Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V;
Räume mit Badewanne oder Dusche
DIN 1238 - Spiegel aus silberbeschichtetem Spiegelglas
DIN 1385 - Klosettbecken mit angeformtem
Geruchverschluß
DIN 1386-1 - Waschtische aus Sanitär-Porzellan
DIN 1389 - Klosettanschlußstücke
DIN 1390 - Urinale
DIN 3265 - Sanitärarmaturen; Druckspüler
DIN 3299 - Ab- und Überlaufarmaturen R 11/2, für
Spülbecken
DIN 3532 - Armaturen für Gasinstallationen, Absperr-
Kegelhähne in
Eckform
DIN 4465 - Spültische aus nichtrostendem Stahl
DIN 7572 - Sanitärarmaturen; Standventile
DIN 19541 - Geruchverschlüsse für Entwässerungsanlagen
DIN 19542 - Spülkästen für Klosettbecken
DIN 44532 - Elektro-Wassererwärmer
DIN 44899-6 - Elektro-Wassererwärmer; Nenninhalt bis
1000 Liter;
Bedingungen für geräuscharme Ausführung
DIN 44902-1 - Elektrische Heißwasserbereiter; hängende
Anordnung,
5-15 Liter, Anschlußmaße
DIN 44902-2 - Elektro-Wassererwärmer;
Warmwasserspeicher, hängende
Anordnung, 30-150 Liter, Anschlußmaße
DIN 68930 - Küchenmöbel
Weiter ist zu beachten:
Die Richtlinie DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von
Kunststoffen in der
Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren,
Befund von
Schweißverbindungen
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle;
Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen
übergeben, so
dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung
gestellten
Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C -
nicht
widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die
Abweichung
gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen,
Verwaltungsvorschriften
und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne
Einschränkung.
Hinweis: Sofern mehrere Teile einer Vorschrift
sinngemäß anwendbar
sind, ist in vorliegender Aufstellung nur der
Haupttitel genannt.
Werden Vorschriften als Teilausgaben zitiert, so ist
nur der zitierte
Teil technische Ausführungsgrundlage.
Für Begriffsbestimmungen in den Leistungspositionen
gilt DIN EN 736 -
Armaturen; Terminologie.
Als weitere Ausführungsgrundlage dienen die örtlichen
Vorschriften der
Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen.
2.3. Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die
erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom
Auftragnehmer zu
gegebenerZeit selbst anzufordern.
Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen
vom Auftraggeber
und dem Projektanten ausdrücklich durch einen Vermerk
auf den
Unterlagen genehmigt werden. Nur mit diesen Unterlagen
darf gearbeitet
werden.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und
sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem
Auftraggeber
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der
Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische
Funktionsfähigkeit.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des
Auftraggebers das
Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw.
eventuellen baulichen
Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten
des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt
auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen
oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die
vom Auftraggeber
zu koordinieren ist.
Zur Vertragsleistung des Gewerkes
Elektroinstallationsarbeiten gehört:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben
der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen
derselben.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der
Rechtsvorschriften die Gewähr
für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat
das gesamte
Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich
vom Auftraggeber
und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor
Montagebeginn.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist
grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur
Wartung, bei der
Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu
achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer
auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom
Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
auf Verlangen zu
führen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit
Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort
von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom
Auftraggeber oder
seiner Bauleitung kontrolliert werden.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an
Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen
mit einem
Suchgerät zu orten.
Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig
anzufordern und zu
überwachen.
2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente
werden nach
seinen Angaben hergestellt.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden,
bzw. mittels
körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus
geeigneten
Materialien an ihm befestigt werden.
Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten.
2.3.3 Rohrleitungen
Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren,
daß
Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen
ausgeschlossen ist.
Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die
Forderungen des
Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre
zu
berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich
geradlinig, rechtwinkelig
und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester
Verbindungswege
zu verlegen.
Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei
kreuzenden Rohren
sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken.
Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu
verkleben; das soll
erst nach der Druckprobe erfolgen.
Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen
Körperschall auf die
Rohdecke übertragen.
Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken
- mit Ausnahme
von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle
wärmeabgebenden
oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der
Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen.
Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das
überstehende
Dichtungsmaterial zu entfernen.
Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem
Nichtbefolgen
dieser Weisung können sich bei eintretender späterer
Verstopfung oder
Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben.
Bei Einsatz von Kupferrohrleitungen sind
Schneidringverschraubungen bei
Geräte- und Armaturenanschlüssen zu vermeiden.
Beim Anbringen von Ventilen und
Einrichtungsgegenständen ist
grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine
Lehre nach
Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des
Auftraggebers
einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die
Druckprobe ist vor
dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl.
vorzunehmen. Die Art der
Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die
Ausläufe Hähne oder
Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet.
Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen
oder Deckeln zu
schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.)
sind nicht
zulässig.
Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht an anderen
Leitungen befestigt
werden oder als Träger für diese dienen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Ringleitungen sind so zu verlegen, daß sie bei
Erfordernis entleert
werden können.
Kupferrohre sind - in Fließrichtung des Wassers - nach
Bauteilen aus
Stahl einzubauen.
Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere
ist die
Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten.
Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der
Bauleitung
durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter
Putz und Estrich
sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen
nicht fest
eingeputzt werden.
Warmwasserleitungen (bis 80 Grad Betriebstemperatur)
können, sofern sie
werkseitig ummantelt sind, bis zu einer geraden Länge
von 3 m
eingeputzt werden.
Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den
Plänen bzw. den
vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel
ist die
Bauleitung zu konsultieren.
2.3.4 Einrichtungsgegenstände
Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Armaturen aus
Messing, verchromt
und poliert, einschl. verchromter Metallgriffe
einzubauen.
Porzellan bzw. Steingut muß frei von Verfärbungen,
Flecken, Verzug und
Rissen sein.
Die Lieferung und der Einbau der Armaturen und
Sanitärobjekte soll nach
Unterbrechung bzw. Abschluß der gesamten Rohrmontage
erfolgen. Gegen
Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Die Art und Weise der Befestigung von
Einrichtungsgegenständen ist mit
der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschußgeräte sind
nicht zugelassen.
Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte
eingeholt werden.
Anschlußfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind
mit
Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu
schließen.
Veränderungen des Standortes von
Einrichtungsgegenständen - auch auf
Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit
dem Architekten
zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 -
Errichten von
Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume
mit Badewanne
oder Dusche - eingehalten werden.
Beim Auswechseln von Bade- oder Duschwannen ist der
Potentialausgleich
wieder leitend zu befestigen; fehlt ein solcher, ist
der Bauherr oder
sein Vertreter darauf aufmerksam zu machen.
Badewannen müssen einen Anschlußnocken für den
Potentialausgleich
besitzen. In Wände eingebaute Spülkästen müssen
wärmegedämmt sein, um
Kondenswasserbildung zu verhindern. Alle eingebauten
Befestigungsmittel
müssen verzinkt sein.
Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit
Klebeflansch
einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung
gefordert, sind Abläufe
mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß
für den
Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom
Elektrofachbetrieb
ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den
Einbau von
Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und
Falleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen.
Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen
unverschlossene
Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind
für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen.
2.3.5 Abwasserleitungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung
abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die Leitungen sind so zu verlegen, daß Längenänderungen
ausgeschlossen
sind, das gilt besonders für gezogene
Anschlußleitungen.
Richtungsänderungen sind mit Formstücken vorzunehmen.
Über Ort und Art
der Durchführung von Falleitungen über Dach ist mit der
Bauleitung
Rücksprache zu halten.
2.3.6 Demontagearbeiten
Die Demontage von Rohrleitungen und
Einrichtungsgegenständen beinhaltet
sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl.
Wiederverwendbare
Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind abgegolten:
- das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von
Aussparungen,
Befestigungen und Unterkonstruktionen
- die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen
Leitungen
- das provisorische Schließen von Leitungen vor
Anschluß der Objekte
- provisorischer Potentialausgleich während der
Arbeiten
- das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel,
Schrauben,
Dichtungen sowie das Bohren erforderlicher Löcher
- das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die
vom Auftraggeber
gestellt werden
- das Liefern der Bedienungsanleitung für
angeschlossene Geräte
- die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen
- das Vorlegen von Mustern
- das Entfernen der Etiketten von
Einrichtungsgegenständen
- die betriebsfertige Lieferung einschließlich
Oberflächenbeschichtung,
technischer Dokumentationen incl. Herstellernachweis
und evtl.
geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich
zuständiger
Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate,
Baugruppen und
dgl.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern
das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung
möglich und zulässig
ist.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung)
auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter
angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw.
erforderlich sind, sind
in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das
Maßnehmen auf der
Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für
die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart,
soweit sie
sachlich zutreffend und erforderlich sind; das
Leistungsprogramm ist
als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher
Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth
Verlag zu beziehen.
ZTV Sanitär
3. 1 Pumpen,Armaturen, Zubehör H1
3. 1
Pumpen,Armaturen, Zubehör H1
3. 2 Pumpen,Armaturen, Zubehör H2
3. 2
Pumpen,Armaturen, Zubehör H2
3. 3 Einrichtungsgegenstände
3. 3
Einrichtungsgegenstände
3. 4 Rohrleitungen, Dämmung
3. 4
Rohrleitungen, Dämmung
3. 5 Hebeanlagen u. Zubehör (RW)
3. 5
Hebeanlagen u. Zubehör (RW)
3. 6 Hebeanlagen u. Zubehör (Keller)
3. 6
Hebeanlagen u. Zubehör (Keller)
3. 7 Entwässerungsanlage
3. 7
Entwässerungsanlage
3. 8 Kernbohrungen u. Durchbrüche
3. 8
Kernbohrungen u. Durchbrüche
3. 9 Insgemeinkosten
3. 9
Insgemeinkosten
4 Raumlufttechnische Anlagen
4
Raumlufttechnische Anlagen
Anlagenbeschreibung
Systembeschreibung
Feuchte und geruchsbelastete Luft wird aus Küche, Bad,
WC und Abst. über einen zentralen Rohrkanalstrang
abgesaugt und ins Freie geführt.
Gefilterte Außenluft strömt dezentral über
Nachströmöffnungen in den Rollladenkästen der
Aufenthaltsräume nach.
Das System arbeitet bedarfsgeführt durch
feuchtegeregelte Außenluftdurchlässe und Abluftventile
in den Wohnungen.
Allgemein
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch
wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten
beschrieben ist.
Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und
Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart.
Nebenangebote können abgegeben werden.
Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem
Montageaufwand werden nicht anerkannt.
Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die
geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Sollten im LV widersprechende oder missverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung
vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden
nicht anerkannt.
Anlagenbeschreibung
ZTV Lüftung
2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Besonderer Teil
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische
Ausführung grundsätzlich aus DIN 18379 -
Raumlufttechnische Anlagen so
wie aus:
VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an
Raumlufttechnische Anlagen
VDI 6022 Blatt 2 Hygiene-Anforderungen an
Raumlufttechnische Anlagen
DIN 1946-6 - Raumlufttechnik; Teil 6: Lüftung von
Wohnungen;
Anforderungen, Ausführung, Abnahme
DIN 17440 - Nichtrostende Stähle
DIN 18386 - Gebäudeautomation
DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen
DIN 55945 - Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe (im
Zweifel gilt DIN EN 971-1)
DIN EN 378-1 - Kälteanlagen und Wärmepumpen;
Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen
DIN EN 573 und
DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen
DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe
DIN EN 1301 - Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen
DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle
DIN V ENV 12102 - Luftkonditionierer, Wärmepumpen und
Entfeuchter mit
elektrisch angetriebenen Verdichtern; Messung der
Luftschallemission,
Bestimmung des Schallleistungspegels
VDI 2052 - Raumlufttechnische Anlagen für Küchen
VDI 2053 - Raumlufttechnische Anlagen für Garagen und
Tunnel
VDI 3803 - Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und
technische
Anforderungen
VDI 3814 Teil 2 - Zentrale Leittechnik für
betriebstechnische Anlagen
in Gebäuden (ZLT-G), Schnittstellen in Planung und
Ausführung
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese
grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle;
Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle - enthalten sein.
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen
übergeben, so
dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung
gestellten
Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C -
nicht
widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die
Abweichung
gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen,
Verwaltungsvorschriften
und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne
Einschränkung.
Die Anwendung der Abnahmeprotokolle nach Anhang A DIN
1946-6 (September
1994) gilt als vereinbart.
2.2 Stoffe, Bauteile
Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als
Nebenangebot
angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte
aerodynamische
Öffnungsfläche aufweisen.
2.3 Ausführung
Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die
erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom
Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.
Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen
vom Auftraggeber
und dem Projektanten genehmigt werden. Erst nach
erfolgter Genehmigung
kann mit den Montagearbeiten begonnen werden.
Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit
erforderlich. Dies gilt
auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen
oder Belegen von
Schlitzen und Kanälen, ebenso für die Trassenführung,
welche vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
Zur Vertragsleistung der Gewerke
Elektroinstallationsarbeiten gehört:
Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben
der Gewerke
Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen
derselben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des
Auftraggebers das
Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw.
eventuellen baulichen
Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten
des Projektes,
Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre
Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen.
Der Auftragnehmer hat das gesamte Projekt zu
überprüfen. Änderungen
müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem
Projektanten genehmigt
werden, und zwar vor Montagebeginn.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene
Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und
sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem
Auftraggeber
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der
Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische
Funktionsfähigkeit.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und
Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit und Wartung bei der
Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen
Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer
auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur
Dehnungsaufnahme vom
Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu
führen.
Bei Arbeiten mit Schußapparaten gilt die UVV (VGB 45)
uneingeschränkt.
Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die
Bauleitung
durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich
erteilt werden;
sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu
beschränken.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im
Austausch - sind
für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an
Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen
mit einem
Suchgerät zu orten.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
erzeugen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit
Schutzkappen zu
versehen.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort
von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im
Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle
nach Möglichkeit
mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist
Zinktaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil
zulässig.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung
ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht
aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig
anzufordern und zu
überwachen.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die
zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente
werden nach
seinen Angaben hergestellt.
Vom Auftragnehmer werden vollständig vermaßte
Zeichnungen über Sockel-
und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der
Gesamtschwerpunkt des
Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist.
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden
bzw. an ihm
mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen
aus geeigneten
Materialien befestigt werden.
Bei und vor der Montage der Anlage entstandene
Beschädigungen des
Korrosionsschutzes sind auszubessern.
Für Verschleißteile, Filter u. dgl. ist dem
Auftraggeber ein
Ersatzteilkatalog bzw. ein Liefernachweis zu übergeben.
Die Geräte
müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein.
Laufräder von Ventilatoren müssen dynamisch
ausgewuchtet sein.
Kreuzungen von Luftleitungen sind grundsätzlich zu
vermeiden. Im
Ausnahmefall ist eine Rücksprache mit der Bauleitung
erforderlich,
sofern notwendige lichte Höhen aus den
Planungsunterlagen nicht
ersichtlich sind.
Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist eine automatische
Abführung des
Kondensats erforderlich.
Für Wegänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu
verwenden;
Flexrohre werden nur zugelassen, wenn sie in der
Ausschreibung
vorgesehen sind.
2.4 Preisinhalte
Mit den Preisen ist abgegolten:
- Das Anzeichnen von Durchbrüchen, Befestigungspunkten
u. dgl. sowie
sonstige Angaben für bauseitige Leistungen.
- Die Prüfung und Vorführung der Anlage gemäß Nr. 3.3
und 3.4.1
DIN 18379.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an
den Baukörper
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern
das ohne Auf-
und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung
möglich und zulässig
ist.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung)
auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine
statische
Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf
Verlangen vorzulegen
oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu
den
Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter
angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw.
erforderlich sind, sind
in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das
Maßnehmen auf der
Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag
abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für
die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden"
enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart,
soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind;
das Leistungsprogramm ist als
VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher
Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth
Verlag zu beziehen.
Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung
festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem
derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen
Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige
Montage, einschließlich allem
notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör
nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist.
Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche
Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese
der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich
mitzuteilen.Nachforderungen, die auf
Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
2.8 Besondere Nutzungsanforderunge
ZTV Lüftung
4. 1 Lüftungsgerät u. Zubehör
4. 1
Lüftungsgerät u. Zubehör
4. 2 Luftleitungen und Zubehör
4. 2
Luftleitungen und Zubehör
4. 3 Auslässe und Zubehör
4. 3
Auslässe und Zubehör
4. 4 Fensterventile - bauseits
4. 4
Fensterventile - bauseits
4. 5 Brandschutz
4. 5
Brandschutz
4. 6 Kellerlüftung
4. 6
Kellerlüftung
4. 7 Insgemeinkosten ges.
4. 7
Insgemeinkosten ges.
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