HLS
Holtwiesche, Gelsenkirchen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Heizung
1
Heizung
Vorbemerkung 1.0 Allgemeine Beschreibung Es werden zwei Wohngebäude (nur Wohnungsnutzung) mit 10 und 19 Wohneinheiten errichtet (in Summe 29 WE). Die Gebäude sind unterkellert und über eine Tiefgarage miteinander verbunden. Die Gebäude umfasst KG/Tiegarage, EG, 1.OG bis 3.OG. und das oberste Geschoss wird als Staffelgeschoss mit Flachdach ausgebildet. Zur Wärmeerzeugung wird je Gebäude eine Kaskade an modulierend arbeitende Luft-Wasser-Wärmepumpe eingesetzt (Wärmequelle Außenluft). Die Innenbauteile sollen im jeweiligen Heizraum/HA-Raum (KG) installiert werden. Nebenstehend werden Heizungspufferspeicher installiert. Die Außengeräte sollen im Erdgeschoss in der Nähe des Technikraums auf einem bauseitigen Fundamte installiert werden. Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung in Nassbauweise sowie teilweise mit Badheizkörper (rein elektrische Handtuchheizkörper). Untergeordnete Räume (Abstell/WC usw.) ggf. ohne eigenen FBH-Kreis/RTR sind über FBH-Kreise mit "einzuschleifen" (gemäß EnEV bis 6m²). Diese Räume erhalten keinen Raumtemperaturregler. Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral über einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh) mit Trinkwasserladesystem der für den Einsatz im Wärmepumpenbetrieb optimiert ist. Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster. Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie ggf. Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6. Es werden somit dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 - 3 installiert. Diese gewährleisten die Lüftung zum Feuchtschutz. Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum Einsatz kommen. Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco, Pendellüfter oder zentrale Lüftungsanlage mit WRG Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird alternativ empfohlen. Tiefgarage bauseits natürlich gelüftet. Ein Blower-Door-Test wird zur Luftdichtheitsprüfung ggf. eingesetzt. Entsprechend sind alle Durchdringungen der Luftdichtheitsebene sorgfältig abzudichten, um die Luftdichtheit zu gewährleisten. Energetischer Standard: KfW40 mit QNG- Zertifizierung Die Brandabschottung wird mittels Deckenschotts hergestellt. Eine Regenwassernutzung sowie weitere regenerative Energienutzungen sind nicht geplant. Die Baubeschreibung ist zu beachten. Zu jedem der Bereiche Sanitär, Heizung und Lüftung ist auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung eine Montageplanung zu erstellen. Es sind für jeden Bereich Bestandsunterlagen zu erstellen 2.0 Brandschutz / Schallschutz / Wärmeschutz Es sind bei Bauteildurchdringungen die Feuerwiderstandsklassen dieser Bauteile beizubehalten. Bei Rohrdurchführungen durch Decken oder Wände mit einer Feuerwiderstandsanforderung ist diese auch für die Rohrdurchführungen einzuhalten. Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen und Schleusen sind entsprechend Musterleitungsanlagenrichtlinie auszuführen und zu befestigen (u.a. Metalldübel mit Zulassung). Ein Brandschutzkonzept liegt vor. Dieses ist anzufordern und zu beachten. Materialvorschlag: Rockwool Conlit 150U(Für Wand- und Deckendurchbrüche) Rockwool R800 (Für Leitungsisolierung) Rockwool Teclit (Für Leitungsisolierung) Mehrschichtverbundrohr (flexibles Raxofix) mit 13mm vorgedämmt in den WE Alle Leitungen sind gemäß vorliegendem Brandschutzkonzept abzuschotten. Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Trennwände und Trenndecken sind gemäß vorhandenem Brandschutznachweis auszuführen und mit entsprechenden BS-Schottungen auszustatten. Deckenaufbauten bzw. deren Ertüchtigung nach Zulassung sind bei Ausführung mit dem Architekten rechtzeitig abzustimmen. Leitungsführungen durch Decken/ Wände mit Brandschutzanforderung werden mit einer MiWo- Brandschutzschale ausgestattet. FBH-Leitungen welche in andere Brandabschnitte gezogen werden, werden gem. Erleichterungen der MLAR 4.3 mit entsprechendem Abstand verlegt, bzw. nach Zulassung des Herstellers mit Mineralwolleschalen. Schallschutzanforderungen nach 4109 sowie TA-Lärm werden eingehalten. Es ist zu prüfen ob Vereinbarungen zu erhöhtem Schallschutz bestehen. Die Vorgaben der DIN 4109- Beiblatt-2 (als Mindest-Standard zu den a.a.R.d.T) sind mindestens einzuhalten. Die Dämmung der Versorgungsleitungen muss entsprechend aktuell gültiger EnEV/GEG erfolgen. Tauwasserschutz für Schmutzwasserfallleitungen bzw. deren Entlüftungsleitungen im Dachbereich. Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Die Schmutzwasserfallleitungen/Entlüftungsleitungen, SW-Leitungen in der UHD, in Verkofferungen, vom KG bis DA, sind durchgängig mit 20mm Al kaschierter Mineralwolle zu umwickeln oder mit 19mm Armaflex. Ebenso sind innenliegende Regenwasserleitungen gegen Tauwasser zu dämmen. 3.0 Sanitär Erschließung und Verteilung Die Erschließung mit Wasser erfolgt durch den örtlichen Versorgungsträger aus der Straße. Der Hauptzähler wird im Technikraum (Heizraum Haus 23A und 23B) untergebracht. Es wird mindestens ein neuer Kaltwasseranschluss vom WVU m Technikraum KG verlegt. Daran anschließend ist vom Auftragnehmer die Hausinstallation zu installieren. Im Technikraum ist der Zählerbügel mit Absperrarmaturen nach örtlichen Vorschriften des Versorgers auszuführen. Danach Hauswasserstation mit Filter und Druckminderer (Wasserdruck > 6 bar). Nach vorliegender Wasseranalyse muss keine Enthärtungsanlage eingeplanten werden (Wasserhärte < 14°dH). Es wird empfohlen min. Platz für eine optionale Enthärtung/Kalkschutzablage vorzuhalten. Als Rohrmaterial für die Trinkwasserinstallation kommt für die zentrale Verteilung und Steigleitungen Edelstahlror und zur Verteilung innerhalb der Wohnungen kommt Mehrschichtverbundrohr zum Einsatz. Die Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder Edelstahl. Die Kaltwasserverteilung erfolgt im KG und im Technikraum Aufputz unter der Decke bzw. an der Wand. Die Steigleitungen werden in Installationsschächten verlegt, die Objektanschlußleitungen liegen teils im FB-Aufbau, teils in Wandschlitzen, teils in Trockenbauwänden. Dämmung entsprechend DIN 1988-200 für Kaltwasser (diffusionsdicht) und GEG für Warmwasser/Zirkluation. Die Einzelne Nutzungseinheiten sind absperrbar auszuführen. Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral im Durchlaufspeicher mit Gegenstromprinzip über einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh mit Trinkwasserladesystem das für den Einsatz im Wärmepumpenbetrieb optimiert ist). Dieser hat nur einen geringen Warmwasserinhalt, die Energie wird im Heizungswasser gespeichert. Damit ist ein ständiger Wasseraustausch gewährleistet und hygienischer Beeinträchtigung wird vorgebeugt. Die Temperatur am Speicherabgang wird auf 60°C geplant. Eine Trinkwasser- Zirkulation wird vorgesehen. Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt. Je Wohneinheit (vor der Wohnungsverteilung) wird ein Kalt- und ein Warmwasserzähler vorgesehen, dafür werden jeweils Passstücke für Mietwasserzähler vorgesehen. Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Dämmung Warmwasser und Zirkulation entsprechend GEG / EnEV. Außenwasserzapfstellen sind in Leitungen zu regelmäßigen Verbrauchern, vorzugsweise WC, einzuschleifen. Außenzapfstellen für allgemein sind mittels Strömungsteilern in Hauptleitungen einzubinden. Nicht dauerhaft durchströmte Stichleitungen sind kleiner 10xDN zu halten. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb aller Zapfstellen wird vorausgesetzt. Die Leitungen in den Wohnungen sind so kurz wie möglich zu halten, um Warmwasserausstoßzeiten und Wasserinhalte zu begrenzen. Verbrühschutz an Duschen ist durch thermostatische Duscharmaturen gem. FLB herzustellen. Für Kinder zugängliche Mischarmaturen an Waschbecken sollten mittels thermostatischen Einhebelmischern oder durch Vorschaltung eines Eckventilthermostates auf max. 42°C Auslauftemperatur zu begrenzen werden (Laut Baubeschreibung nicht gefordert). Sanitäre Ausstattung Die Sanitärgegenstände sind gem. Architektenplan zu liefern und funktionsfertig zu montieren. Alle sanitären Gegenstände, Armaturen und Accessoires sind vor Bestellung mit den Bauherren bei einem Großhändler zu bemustern. Für Küchenspülen sind die Anschlüsse vorzubereiten. Der Architekt hat ggf. Duschen mit erhöhtem Durchsatz für die Ausschreibung vorgeben. Das dieser in der Produktbeschreibung beschriebene Durchsatz nicht erreicht werden kann wurde vom Architekten akzeptiert. Die Auslegung der Duschen erfolgte mit normalem Durchsatz. Eine Außenzapfstellen je Dachterrasse und zwei Außenzapfstellen im EG für den allgemeinen Bedarf. Weiterhin gilt: Als Sanitärfarbe für alle Porzellanteile ist "weiß" vorzusehen, alternative Farben gegen Mehrpreis. Abdeckkappen an allen Befestigungen Klein-, Dicht- und Befestigungsmaterial sowie Dübel aus Korrosions- und alterungsbeständigen Materialien, verchromte Schrauben, Schraubenrosetten, Abdeckrosetten, etc. sind einzukalkulieren Für die Befestigung von Objekten und Ausstattung an Leichtbauwänden, sind die erforderlichen Detailangaben für Unterkonstruktion beizubringen. Alle Zulauf- und Ablaufleitungen im Bereich der Wanddurchführung sind auf eine Tiefe von mind. 20 mm mit temperaturbeständigem, dauerelastischem, essigfreiem Silikon abzudichten. Alle Dübellöcher für Objekt und Ausstattung sind ebenfalls mit vorbeschriebenem Silikon abzudichten. Bei allen Einrichtungsgegenständen ist der Zwischenraum zu Wänden bzw. Fußböden ebenfalls mit Silikon abzudichten. Alle Sanitärobjekte, Anschlüsse und Ausstattungsgegenstände sind auf vorgegebenen Fugenschnitt zu montieren. Schmutzwasser Die Schmutzwasser-Fallleitungen werden als schallgedämmtes Kunststoffrohr ausgeführt. Schmutzwasserleitungen im FB-Aufbau ebenfalls mit Körperschalldämmung. Die Etageninstallation in Vorwänden soll in schallgedämmtem PP-Rohr erfolgen. Schmutzwasser-Lüftungsleitungen oberhalb der letzten Schmutzwassereinbindung als HT-Rohr. Evtl. verlegte Leitungen in brandlastfrei zu haltenden Schleusen bzw. Rettungswegen sind mit Feuerbeständiger Bekleidung. In den Schmutzwasserleitungen ist vor dem Anschluss an die Grundleitung ein Reinigungsstück (Revisionsstück) einzubauen. Die Fallleitungen sind als Hauptlüftung über Dach zu führen. Wo möglich sind diese zusammen zu fassen, um die Dachdurchdringungen zu minimieren. Da sich das KG ggf. unter der Rückstauebene befindet muss ggf. das Schmutzwasser im KG mittels Hebeanlage gehoben werden, um eine Rückstausicherung zu gewährleisten. Dachhauben sowie Dachdurchführungen werden bauseits hergestellt. Der Anschluss an diese hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen Bodenabläufe gem. Planung. Hebeanlagen Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen oberhalb des KG oberhalb der Rückstauebene liegen. Hebeanlagen für die Entwässerung oberhalb des KG sind insofern nicht erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen unterhalb des EG unterhalb der Rückstauebene liegen. Hebeanlagen für die Entwässerung des KG sind insofern erforderlich. Es muss mindesten eine Hebeanlage für die Tiefgaragenzufahrt und für die ggf. geforderten Waschmaschinen im KG vorgesehen werden. Sanitäre Ausstattung Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung zu bemustern und vom Bauherrn freigeben zu lassen. Elektrischer Anschluss Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu erledigen. 4.0 Heizung Erzeugung Die zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung erfolgt über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kaskaden im Technikraum KG und im Außenbereich (eine Kaskade je Gebäude). Als Wärmequelle kommen Außenluft zum Einsatz. Weitere alternative Energieversorgungsquellen sind nicht vorgesehen. Für Heizung und Warmwasserbereitung wird je ein Heizungs-Pufferspeicher mit eigener Pumpengruppe und Heizwasserkreis vorgesehen. Heizung und Warmwasserbereitung wird auf unterschiedlichen Temperaturniveau betrieben. Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt. Eine Temperierung über den Fußboden mittels aktiver Kühlung der Wärmepumpe ist theoretisch möglich (mit Mehrkosten) wird aber nicht umgesetzt. Im Puffer- und im Multifunktionsspeicher ist ein Elektroheizeinsatz vorgesehen. Im Puffer Heizung für Abtauvorgänge, zur Spitzenlastabdeckung, zur Unterstützung während der Estrichaufheizung und zur eingeschränkten Notbeheizung. Verteilung Als Rohrmaterial für die Heizungsinstallation kommt für die zentrale Verteilung und Steigleitungen Heizungs- Edelstahlrohr zum Einsatz, zur Verteilung innerhalb der Wohnungen kommt ebenfalls Edelstahlrohr zum Einsatz. Die in der Baubeschreibung beschriebene Verteilung über Mehrschichtverbundrohr ist auf Grund der benötigten Nennweiten teurer als die Installation in Edelstahl (z. B. Viega Temponox). Leitungen im FB-Aufbau als Edelstahlrohr. Die Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder Edelstahl. Leitungen werden gemäß GEG durchgehend, diffusionsdicht gedämmt. Die Installation erfolgt im Technikraum und Keller Aufputz an der Wand und unter der Decke. Die Rohrleitungen werden unter der Decke im KG/TG zu den Steigsträngen verlegt. Die Steigstränge verlaufen innerhalb von Schächten bzw. Ständerwänden. In den WE werden die Anbindeleitungen zu den HK-Verteilern im Schächten bzw. Ständerwänden verlegt. Dämmung Dämmstärken gemäß EnEV/GEG. Mineralwolle, alukaschiert, in Technikzentralen und sichtbaren Bereichen im Keller zusätzliche Ummantelung mit PVC-Mantel lichtgrau. Im Fußbodenaufbau Dämmschlauch mit reißfester Hülle. Übergabe Zur Wärmeabgabe sind Fußbodenheizflächen mit Fußbodenheizungsrohr 16x1,5 PE-Xa vorgesehen. Diese werden an Verteiler angeschlossen. In jeder Etage und jeder Wohnung werden Verteiler installiert. Es werden Unterputzvarianten in den Wohnungen eingesetzt. Im Verteilerschrank befinden sich Passstücke für Wärmezähler. In den Bädern der Wohnungen werden zusätzlich rein Elektro-Bad-Handtuch-Heizkörper installiert. Der Verlegeabstand liegt in Aufenthaltsräumen zwischen 75 und 200mm und in Bädern bei 75-100mm. Systemtemperaturen im Heizfall betragen ca. 35/28°C. Eine Kühlung über den Fußboden ist nicht gewünscht. Hinweise Flure >6m² sollen eigene Heizkreise erhalten. Zuleitungen zu anderen Räumen in Fluren werden in engem Abstand und mit Schutzrohr zur Minderung der Wärmeabgabe am Rand verlegt. Wo dies nicht mgl. ist, muss der Bauherr, Architekt und Käufer in Kenntnis gesetzt werden (Erleichterung bei Denkmal). Es kann im Bereich vor den Verteilerschränken partiell zu Überschreitungen von normgerechten Oberflächentemperaturen kommen. Dies ist der platzsparenden Dimensionierung geschuldet und stellt keinen Mangel dar. Die Zusatzdämmung ist bauseits zu erbringen. allgemein Die Befüllung der Heizungsanlage hat mit Heizungswasser entsprechend VDI 2035 zu erfolgen. Vorher ist mit filtriertem Wasser die Anlage zu spülen. Für die Raumtemperaturen wurden die Werte aus der Heizlastnorm angenommen (und mit dem Architekten abgestimmt und teilweise angepasst). - Bäder: 24°C - Flure in Wohnung 20°C wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei Räumen <6m²) - Abstellräume in Wohnung 20°C wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei Räumen <6m²) - Wohn- u. Schlafräume, Küchen sowie WC: 20 °C - Flure, Keller und Treppenhaus: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) - Waschmaschinenraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) - Technikraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) Elektrischer Anschluss Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Eine Abstimmung mit Gewerk Elektro ist vorzunehmen und einzukalkulieren. 6.0 Lüftung Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind dicht entsprechend DIN 1946 T6 zu verlegen. Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Baubehörde, Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn einzuholen. Kachelöfen und Kamine sollen raumluftunabhängig (Zulassung !) betrieben werden, die Verbrennungsluft muss von außen zugeführt werden! Ggf. ist ein Differenzdruckwächter vorzusehen. Die Angaben der Hersteller von Feuerungs- und Gasgeräten sind zu beachten. Heizkessel bzw. Thermen sind ebenfalls raumluftunabhängig zu betreiben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich. Bei Dunstabzugshauben mit einer Öffnung nach außen muss eine dicht schließende Rückschlagklappe eingebaut sein, um bei stillstehendem Dunstabzugslüfter das Einsaugen von Kaltluft in die Küche zu vermeiden (die Küche steht leicht unter Unterdruck durch die Lüftungsanlage!). Energetisch besser sind Umlufthauben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich. Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch Entfernen der Lüfter, Abziehen der Anschlüsse am Gerät sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister ist ggf. erforderlich. Die Entlüftung innenliegender Sanitärräume erfolgt nach DIN 18017 mittels Einzelraumlüftern. Diese laufen auf Grundlast. Bei Überschreitung einer einstellbaren Luftfeuchte wird die Luftleistung stufenlos bis zu einer maximalen Bedarfsstufe gefahren, bis die Luftfeuchte wieder abgesunken ist. Für darüberhinausgehende Lüftungsstufen (reduzierte, Nenn- oder Intensivlüftung) wird ggf. zeitweises Fensteröffnen notwendig. Alle fensterlosen Bäder, WC-Räume und ggf. Aufstellräume erhalten Einzelraumlüfter mit automatischer Feuchtesteuerung und zusätzlichen Schalter für manuelle Schaltung der Volllast. Zuluft strömt über Infiltration bzw. schallgedämmte Außenluftdurchlässe in Rollladenkästen (Bauseits) nach. Die Fortluft wird über Dach abgeführt. Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird alternativ empfohlen. Der Keller erhält ggf. Abluftventilatoren mit Feuchteregelung. Die Nachströmung erfolgt über Außenluft-Öffnungen in den Fenstern oder in den Kellerwänden und Überströmöffnungen innerhalb der Kellerräume. Damit wird eine Kellerdurchlüftung erreicht. Die Fortluft wird direkt über Wandgitter ausgeblasen, bzw. wenn nicht mögl. mittels kurzer Erdleitungen mit Lüftungsstutzen. Zur Herstellung eines Raumluftverbundes erhalten alle Kellerräume Gittertüren außer die Technikräume. Die Technikräume erhalten zur gezielten Luftführung Überströmöffnungen. Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster. Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6. Es werden Einzelraumlüfter vorgesehen. Diese werden mittels Wickelfalzrohren über Dach geführt (in dafür geeigneten Schächten). Ggf. notwendige Müllräume werden über Dach entlüftet. Die Ventilatoren werden zeitabhängiger oder mit Stufen- regelung ausgestattet. Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum Einsatz kommen. Die Auslegung erfolgt dann auf Nennlüftung. Ob diese Lüftung als zentrale Anlage auf dem Dach oder als dezentrale Anlagen in den WE ausgeführt wird ist noch offen. Eine weitere Möglichkeit der Lüftung ist die Kombination aus Abluft nach DIN 18017 und raumweiser dezentraler Lüftung mit WRG in den Außenwänden der einzelnen Räume (Pendellüfter). Auf Grund von erhöhten Schallschutzanforderungen müssen Pendellüfter mit hohem Schalldämmmaß eingesetzt werden. Diese Lüfter müssen in die Schallschutzberechnungen mit aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass jeder Pendellüfter min. einmal jährlich gewartet werden muss. Bei bedarfsgeführter auf Nennlüftung ausgelegter zentraler Abluft Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco (https:// www.aereco.de/luftung/luftungssysteme/ bedarfsgefuehrtes-abluftsystem-fuer-das- mehrfamilienhaus/) Bei zentraler Lüftungsanlage: Systembeschreibung Das zentrale Lüftungsgerät mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung wird auf dem Flachdach aufgestellt. Außenluft wird über eine Ansaughaube, Fortluft wird über einen Ausblasstutzen geführt. Die Volumenströme wurden entsprechend DIN 1946 T6 bzw. Empfehlung Passivhausinstitut festgelegt. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, zwischen Nennlüftung und reduzierter Lüftung mittels Bedienteil zu wählen (Forderung EnEV 2009 und DIN 1946 T6- Wohnungslüftung) Die Anlage hat keine definierte Kühlfunktion (Klimatisierung), keine Befeuchtung Wärmeeintrag außerhalb der Heizperiode sollte durch Verschattung weitgehend reduziert bzw. über Fensterlüftung abgeführt werden. Revisionsöffnungen sind wie im Projektplan ersichtlich einzubauen, Zugänglichkeit ist zu gewährleisten. Bei Bedarf sind weitere Revisionsöffnungen vorzusehen, um jeden Leitungsabschnitt bei Bedarf reinigen zu können. Regelfunktionen Zentralgerät (Bedienteil im Technikraum) Druckkonstante Ventilatorregelung, Volumenstrombalance ZU-AB Externer Differenzdrucktransmitter in die Zuluftleitung eingebaut Steuerung des Anlagenvolumenstroms nach Zeitprogramm möglich Filterüberwachung (Meldeleuchte bei Maximalwertüberschreitung) Automatischer Bypass für Umgehung des Wärmetauschers (Sommer) Anlagenabschaltung bei Auslösung des Rauchschalters Absenkbetrieb bei tiefen Außentemperaturen (einstellbar) Variable Volumenstromregelung für Nutzereinheiten Je Nutzeinheit wird in Zu- und Abluftstrang je ein Volumenstromregler eingebaut Nutzer können so Volumenstrom unter Einhaltung der Zu-Abluftballance zwischen den Stufen Nennlüftung und reduzierte Lüftung wählen: Stufe min (reduzierte Lüftung) + Stufe max (Normallüftung) Manuelle Verstellung ohne Zeitprogramm Installationsaufwand: Einspeisung von Wohnungsverteilung elt Verkabelung zu Bedienteil (Schalter entspr. Schalterserie) und Volumenstromregler (in abgehängter Decke) 230V ein/aus Hinweise zur Inbetriebnahme In Wohnungen 1. Einstellung der Max- und Min- Werte an den Volumenstromreglern aller Wohnungen entsprechend Anlagenauslegungsblatt und Auswahltabelle Trox mit mechanischen Anschlägen 2. Stellung aller Bedienteile für Volumenstromregler auf Max (Nennluftvolumenstrom) Am Lüftungsgerät 3. Einstellung von Modus CPf (Konstantdruck) und Nennluftvolumenstrom der Anlage nach Anlagenauslegungsblatt + Stoßlüftung 4. Lüftungsgerät sucht automatisch den für den eingegebenen Anlagenvolumenstrom erforderlichen Betriebspunkt und hält den Druck konstant. Aufgrund der Trägheit der Volumenstromregler muß Anlage zum Finden des Betriebspunkts mind. 10 Min. laufen. Brandschutz: Schutz vor Übertragung von Feuer und Rauch entsprechend LüAR NRW bzw. Musterlüftungsanlagenrichtinie MLÜAR Leitungsschottung in Wohnungstrenndecken und Wänden mit Brandschutzanforderungen mit Brandschutzklappen Inbetriebnahme der Brandschutzklappe durch Kamerabefahrung oder direkter Sichtprüfung zur Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Klappen vor Verschließen der Schächte entsprechend Herstellervorgabe mit Erstellen und liefern einer Foto- bzw. Videodokumentation Die Wartung ist im Abstand von 5 Jahren durch eine Kamerabefahrung durchzuführen. Bei Verschmutzungen ist die Leitung zu reinigen. Bei Verlegung der Lüftungsleitung ist mögliche Dehnung im Brandfall zu beachten, (keine Beschädigung des Baukörpers im Brandfall !)) Kaltrauchsperren (Ausführung mit Karbonklappe) zur Verhinderung von Rauch- und Geruchsübertragung bei stehender Anlage zwischen Wohnungen sind in allen Abzweigen zu Nutzungseinheiten eingeplant, Revisionsöffnungen sind zu Kontrolle und Wartung dafür vorgesehen. Rauchschalter in Zuluftkanal schaltet bei Auslösung Lüftungsgerät aus. Auf Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen oder Rauchschutzklappe in Zuluft (Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen) entsprechend LÜAR 5.1.3. wird verzichtet, da aufgrund Geräteanordnung auf dem Dach nach Abschaltung des Gerätes eine Ansaugung von Rauch ausgeschlossen werden kann. Bei Abschaltung der Anlage schließen die motorischen Luftklappen in Zu und Fortluft am Gerät durch Federrückzug. Allgemeine Hinweise Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind nach Dichtheitsklasse C nach DIN EN 12237 zu verlegen. Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Baubehörde, Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn einzuholen. Die der Anlage beiliegenden Montageanleitungen sind zu beachten. Es ist nur Befestigungsmaterial mit schalldämpfenden Einlagen zu verwenden. Zur planmäßigen Durchströmung der Räume sollte unter den Blättern der Zimmertüren ein Luftspalt von mind. 1, 5 cm vorhanden sein. Alternativ können Türgitter oder schallgedämmte Überströmöffnungen vorgesehen werden. Außen- und Fortluftleitungen sind zur Schwitzwasservermeidung mit geschlossenzelligen Dämmmaterial oder mit außenliegender Dampfsperre zu dämmen. Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch Entfernen der Ventile, Abziehen der Anschlüsse am Gerät sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion durch geschultes Personal nach VDI 6022 sowie Folgeinspektionen wird empfohlen. Zu-, Abluftventile sind entsprechend der Angaben im Schema und der Planungsunterlagen mit Messgeräten einzuregulieren, ein Protokoll ist zur Inbetriebnahme zu erstellen. Hinweise zum flexiblen Verteilerrohrsystem - Die Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben. - Schläuche und Zubehör gegen Verunreinigung schützen - Mindestschlauchlänge zwischen Verteiler und Ventil von 4m einhalten - Bei Verlegung in Decken Statik, Schallschutz und ggf. Brandschutz beachten. Abstimmung mit Architekten bzw. Bauverantwortlichen ist erforderlich - Bei Verlegung in Betondecken Schläuche gegen Aufschwimmen sichern - Rohrlängen möglichst kurz (jedoch mind. 4m) wählen, enge Biegeradien vermeiden 7.0 Regelung Warmwasserbereitung Durch die Regelung der Wärmepumpe wird der Bereitschaftsteil im Multifunktionsspeicher (im Warmwasserpufferbereich) auf 60°C gehalten. Dazu werden bei Bedarf Wärmepumpe und die Ladepumpe in Betrieb gesetzt und der Multifunktionsspeicher wieder auf Maximaltemperatur durchgeheizt. Die Wärmepumpe kann eine Vorlauftemperatur von 65°C erreichen. Sollte im Betrieb sich zeigen, dass Engpässe beim Warmwasser auftreten, ist die Vorhaltetemperatur im Multifunktionsspeicher für WWB zu erhöhen. Grundsätzlich erfolgt die Warmwasserbereitung im reinen Durchlaufsystem mittels eines weit gewellten, extra starken Edelstahlrohrs mit großer Oberfläche aber geringem Trinkwasserinhalt. Dadurch wird ein ständiger Wasseraustausch erreicht, welcher sauberes, frisches und keimfreies Trinkwasser in ausreichender Menge garantiert. Eingetragene Schmutzpartikel werden vollständig ausgespült. Unabhängig vom Beladezustand des Speichers und schon bei niedrigen Temperaturen (40°C) wird nutzbares Trinkwarmwasser erzeugt. Über das benannte Edelstahlwellrohr wird ein Zweitrohr geschoben, welches die Funktion eines Gegenstrom- wärmetauschers erfüllt. Kaltes Wasser fließt im Edelstahlwellrohr nach oben und Heizungswasser von der heißesten Stelle des Speichers nach unten, um sich ausgekühlt (ca. 15°C) am tiefsten Punkt einzulagern. Dies erfolgt vorwiegend ohne Elektroenergie, im Schwerkraftsystem. Nur bei Spitzenzapfungen oder bei geringen Speichertemperaturen wird eine Ladepumpe modulierend zugeschaltet, mit dem Ergebnis, dass sich im kleineren Leistungsbereich (30l/min) zwischen Speichertemperatur und Warmwasseraustritt nur eine Differenz von 3K einstellt. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Vorrang. Regelung Heizflächen Die Fussbodenheizflächen werden an die Verteiler angebunden und über die Raumregler in den beheizten Räumen geregelt. Bei fehlender Wärmeanforderung an den Raumreglern für Heizflächen kann über ein Pumpenrelais die Heizungs-Umwälzpumpe abgeschaltet werden, wodurch Energie eingespart wird. Die Anordnung der Raumregler erfolgt entsprechend den Vorgaben des Herstellers in den zu beheizenden Räumen und nach Abstimmung mit dem Bauherren/Architekten. Die Raumtemperatur wird durch Raumregler geregelt, welche bei Sollwertunterschreitung die zugehörigen Stellantriebe der Fußbodenheizungskreise öffnen. Die ggf. erforderlichen Flachheizkörper werden an die Heizkreisverteiler angeschlossen. Eine Regelung über den Raumregelung der FBH ist somit möglich, wenn der HK-Thermostat geöffnet ist. Heizung Unterhalb der einstellbaren Heizgrenztemperatur (ca. 15°C) werden die Wärmepumpe in den Heizbetrieb versetzt. Die Wärmepumpe wird außentemperaturgeführt geregelt. Der Heizungspufferspeicher wird abhängig von der Außentemperatur nach Heizkurve auf Temperatur gehalten. Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird druckkonstant gefahren und von der Regelung der Wohnungsstationen geregelt. Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird druckkonstant gefahren. Die Raumtemperatur wird durch Raumregler in den beheizten Räumen geregelt. Je Wohnung wird ggf. ein Raumregler mit Zeitprogramm vorgesehen. Hierüber können auch die übrigen Raumregler in einen zeitlich programmierten Absenkbetrieb gefahren werden. Das Zeitprogramm ist dann für die verknüpften Raumregler gleich. Regelung Sommerliche Kühlung Keine sommerliche Kühlung gewünscht. Wohnungslüftung Die Lüfter in den liegenden (keine Fenster) Bäder sowie Waschmaschinenaufstellräume laufen permanent auf Grundlast. Wenn Feuchte erkannt wird laufen die Lüfter stufenlos bis zu Volllaststufe hoch, bis die Feuchte abgeführt ist, oder die interne Regelung erkennt, dass keine Entfeuchtung stattfinden kann (da z.B. Außenluft bereits zu feucht ist. die Luft strömt über die Infiltration bzw. ALD's in die Zulufträume nach. Die Lüfter bekommen alle einen zusätzlichen Schalter (Bauseits -> z.B. Lichtschalter). Damit kann durch den Nutzer auch unabhängig von der Feuchte die Volllast aktiviert werden. Kellerlüftung (optional) Die Abluft der Kellerräume wird in Abhängigkeit von Innen- und Außenfeuchte gesteuert. Die Steuerung sorgt dafür, dass eine ständige Lüftung und Entfeuchtung des Kellers stattfindet (soweit dies beim Feuchtegehalt vorliegenden Außenluft möglich ist). Nur wenn die absolute Feuchte im Raum niedriger als die der Außenluft ist, geht der Ventilator in Betrieb. Damit wird eine Kondensation an kühlen Kellerwänden durch feuchtwarme Außenluft im Sommer verhindert. Wenn eine voreingestellte relative Feuchtigkeit von 30 % im Keller unterschritten wird, wird die Lüftung unterbrochen, ebenfalls in dem Fall, dass die Temperatur 5°C im Raum unterschreiten sollte. 9.0 Allgemeine Hinweise Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage muss durch eine Fachfirma mit entsprechend autorisiertem Personal erfolgen. Die Heizungsanlage ist mit entsprechend VDI-Richtlinie 2035 aufbereitetem Wasser zu befüllen. Die Anlage ist vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Die Installation ist nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der entsprechenden Herstellerangaben (Installationshinweise) auszuführen. Beim sanitärseitigen Anschluss sind die DIN EN 1717 zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen, und ergänzend, die länderspezifischen Gesetzgebungen zu beachten. Der Betreiber ist in die Anlage einzuweisen, wie er diese bedienen und kontrollieren kann. Die Übergabe ist zu dokumentieren und das Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben. Die Übergabe ist zu dokumentieren und das Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben. Für Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen und Klimaanlagen ist für den europäischen Raum ein Sachkundenachweis nach der F-Gase-Verordnung erforderlich. Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die Einbringbarkeit/ Aufstellung aller Komponenten zu prüfen und eventuelle Maßnahmen mit den Bauherren/ Architekten abzustimmen. Dies betrifft vornehmlich die Speicher. Abstimmung Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die Einbringbarkeit aller Komponenten zu prüfen und eventuelle Maßnahmen mit dem Bauherrn abzustimmen. Alle Durchbruchsangaben sind den S+D-Plänen der Architekten zu entnehmen. Die Wahl der Entwässerungsgegenstände hat in Abstimmung mit dem Bauherren zu erfolgen. Nicht alle Fallleitungen können aus baulichen Gründen über Dach geführt werden. Gemäß Architekten sind hierfür Entlüfterventile einzusetzen. Wasserzähler und Wärmezähler sind vom Messdienstleister (bauseits) zu erbringen. Die endgültige Küchenplanung erfolgt im Zuge der Bauausführung und ist derzeit noch in Planung. Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu erledigen. Insbesondere ist zu beachten: -sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch thermische Hülle luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits) - sorgfältige Dämmung - exakte Einregulierung der Anlage - Einsatz der geplanten Komponenten - Schallschutzgerechte Installation Allgemein Wenn nicht anders vereinbart wird die VOB in ihrer aktuellen Fassung Vertragsgrundlage. Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart. Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem Montageaufwand werden nicht anerkannt. Die übergebenen Plagnunterlagen sind von AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. In den Fällen, wo Leitfabrikate vorgegeben sind, können gleichwertige Produkte angeboten werden. Diese sind an den vorgesehenen Stellen mit Fabrikat und Typ anzugeben. Mit dem Angebot ist der Gleichwertigkeitsnachweis für die abweichend angebotenen Produkte vorzulegen. Falls an den bezeichneten Stellen nichts eingetragen wird, gilt das ausgeschriebene Fabrikat als fest vereinbart und wird Vertragsbestandteil.
Vorbemerkung
ZTV Heizung 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Besonderer Teil 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung insbesondere aus: DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Folgende, nicht in diesen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen aufgeführte Regelwerke sind zu beachten: DIN 2605-1 - Formstücke zum Einschweißen; Rohrbogen DIN 2615 - Formstücke zum Einschweißen, T-Stücke DIN 2616 - Formstücke zum Einschweißen; Reduzierstücke DIN 2631 bis DIN 2633 - Vorschweißflansche DIN 2856 - Kapillarlötfittings DIN 3576 - Trägerklauen; Konstruktionsblatt DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 4702 - Heizkessel (teilweisen Ersatz beachten) DIN 4708-3 - Zentrale Wassererwärmungsanlagen; Regeln zur Leistungsprüfung von Wassererwärmern für Wohngebäude DIN 4753-4 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser; wasserseitiger Korrosionsschutz durch Beschichtungen aus warmhärtenden, duroplastischen Beschichtungsstoffen DIN 4755 - Ölfeuerungsanlagen DIN 4756 - Gasfeuerungsanlagen; Gasfeuerungen in Heizungsanlagen DIN 4807 - Ausdehnungsgefäße DIN 6616 - Liegende Behälter (Tanks) aus Stahl, einwandig und doppelwandig, für die oberirdische Lagerung wassergefährdender brennbarer und nichtbrennender Flüssigkeiten DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP) DIN 16282 - Wassersackrohre für Druckmeßgeräte und deren Zubehör DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN EN 125 - Flammenübertragungseinrichtungen für Gasgeräte DIN EN 247 - Wärmeaustauscher; Terminologie DIN EN 297 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe; Heizkessel der Typen B 11 und B 11BS mit atmosphärischen Brennern mit einer Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 70 kW DIN EN 298 - Feuerungsautomaten für Gasbrenner und Gasgeräte DIN EN 442 - Radiatoren und Konvektoren DIN EN 449 - Festlegungen für Flüssiggasgeräte DIN EN 525 - Gasbefeuerter Warmlufterzeuger ohne Wärmetauscher mit erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den nichthäuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW DIN EN 625 - Heizkessel für gasförmige Brennstoffe; spezielle Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von Kombi-Kesseln mit einer Nennwärmebelastung kleiner als oder gleich 70 kW DIN EN 676 - Automatische Brenner mit Gebläse für gasförmige Brennstoffe DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie DIN EN 834 - Heizkostenverteiler für die Verbrauchswerterfassung von Raumheizflächen; Geräte mit elektrischer Energieversorgung DIN EN 835 - Heizkostenverteiler für die Verbrauchswerterfassung von Raumheizflächen; Geräte ohne elektrische Energieversorgung nach dem Verdunstungsprinzip DIN EN 1057 - Kupfer- und Kupferlegierungen; Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen DIN EN 1264 - Fußbodenheizung; Systeme und Komponenten DIN EN 12098 - Meß-, Steuer- und Regeleinrichtungen für Heizungen VDI 2055 - Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen VDI 2068 - Meß-, Überwachungs- und Regelgeräte in haustechnischen Anlagen mit Wasser als Wärmeträger VDI 2715 - Lärmminderung an Warm- und Heißwasser- Heizungsanlagen DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation G 600 Weiter sind zu beachten: Die Richtlinien der DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren, Befund von Schweißverbindungen Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung. Für Bau und Bemessung von Kachelofenheizungen, Kachelofenluftheizungen und offenen Kaminen gelten die "Richtlinien für den Bau von Kachelöfen/ Putzöfen, Offenen Kaminen" des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima (Rathausallee 6, 53757 St. Augustin). Weiter wird auf die VDI-Richtlinie VDI 2050 (Beiblatt) verwiesen, wo weitere einschlägige Regelwerke einschließlich der Rechtsvorschriften aufgelistet sind. Diese Regelungen mit dem Sammelbegriff "Heizzentralen; Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln" gelten nachrangig zu den bisher aufgeführten Regelwerken, sofern sie keine Rechtsvorschriften oder eingeführte technische Baubestimmungen sind. 2.2 Stoffe, Bauteile 2.3 Ausführung Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebener Zeit selbst anzufordern. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Zur Vertragsleistung der Gewerke Elektroinstallationsarbeiten gehört: Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit. Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überwachen. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Bei Schweißarbeiten in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, daß eine ausreichende Isolierung möglich ist. Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen. Sie sind in die Preise für Rohrleitungen einzurechnen. Alle unter Putz oder Estrich verlegten Leitungen erhalten eine flexible Umhüllung. Halterungen, Schellen, Konsolen u. dgl. sind grundsätzlich korrosionsgeschützt einzubauen. Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei Fußbodenheizungen sind die Rohre für Vor- und Rücklauf zwecks gleichmäßiger Aufheizung im Wechsel zu verlegen. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken - mit Ausnahme von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle wärmeabgebenden oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen. Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Mit den Preisen sind abgegolten: - das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen - das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und Fräsarbeiten für Durchbrüche und Schlitze sowie das Überwachen der Einsetzarbeiten durch Dritte - die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen - die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Kessel-, Behälter- und Pumpenfundamenten - Leistungen für provisorischen Potentialausgleich während der Arbeiten Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Zu den Besonderen Leistungen gehört: - das mehrmalige Anschließen von Heizkörpern zum Zweck von Malerarbeiten u.dgl. - die Zuarbeit für die Ausbildung von Montageöffnungen für Behälter, Kessel u.dgl. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden" enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung Der in DIN 4140 für Dämmarbeiten angegebene Abstand von 10 cm zwischen den Dämmstoffoberflächen kann aufgrund von Platzmangel nicht überall auf der Baustelle eingehalten werden. Der Abstand wird teilweise bis auf 1cm reduziert. Etwaige Mehraufwendungen für Dämmung unter beengten Bedingungen ist daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen für Dämmarbeiten wegen zu geringer Rohrabstände werden nicth anerkannt. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ZTV Heizung
1. 1 Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale H1
1. 1
Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale H1
1. 2 Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale elt H2
1. 2
Übergangsbeheizung mobile Heizzentrale elt H2
1. 3 Wärmeerzeugung mit Zubehör H1
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Wärmeerzeugung mit Zubehör H1
1. 4 Wärmeerzeugung mit Zubehör H2
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Wärmeerzeugung mit Zubehör H2
1. 5 Erdleitung Heizung H1
1. 5
Erdleitung Heizung H1
1. 6 Erdleitung Heizung H2
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Erdleitung Heizung H2
1. 7 Pumpen, Armaturen, Zubehör H1
1. 7
Pumpen, Armaturen, Zubehör H1
1. 8 Pumpen, Armaturen, Zubehör H2
1. 8
Pumpen, Armaturen, Zubehör H2
1. 9 Elektro-Heizkörper mit Zubehör
1. 9
Elektro-Heizkörper mit Zubehör
1.10 Heizflächen mit Zubehör
1.10
Heizflächen mit Zubehör
1.11 Rohrleitungen
1.11
Rohrleitungen
1.12 Brandschutz und Dämmung
1.12
Brandschutz und Dämmung
1.13 Durchbrüche
1.13
Durchbrüche
1.14 Insgemeinkosten
1.14
Insgemeinkosten
2 Löschwassserleitung
2
Löschwassserleitung
Vorbemerkung Allgemein Die Planung und Realisierung stellt erhöhte Ansprüche an die am Bau Beteiligten. Aus diesem Grund hat sich das Installationsunternehmen vor Baubeginn mit den spezifischen Anforderungen beim Bau von Passivhäusern vertraut zu machen. Insbesondere ist zu beachten: -sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch thermische Hülle luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits) - sorgfältige Dämmung der Außen- und Fortluftleitungen - exakte Einregulierung der Anlage - Einsatz der geplanten Komponenten - Schallschutzgerechte Installation Allgemein Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart. Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem Montageaufwand werden nicht anerkannt. Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Vorbemerkung
ZTV Sanitär 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Besonderer Teil 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18381 - Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsanlagen in Gebäuden, sowie folgenden in diesen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nicht enthaltenen Regelwerken. 2.1.1 Rohrleitungen, Armaturen, Anlagen DIN 1626 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen DIN 1629 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen DIN 1786 - Installationsrohre aus Kupfer, nahtlos gezogen DIN 1988-1 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Allgemeines DIN 1988-5 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Druckerhöhung und Druckminderung DIN 1988-6 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Feuerlösch- und Brandschutzanlagen DIN 1988-7 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung DIN 2440 - Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre DIN 2441 - Stahlrohre; Schwere Gewinderohre DIN 2444 - Zinküberzüge auf Stahlrohren DIN 2448 - Nahtlose Stahlrohre DIN 2501-1 - Flansche DIN 2856 - Kapillarlötfittings DIN 2980 bis DIN 2991 - Stahlfittings mit Gewinde DIN 3230-5 - Technische Lieferbedingungen für Armaturen; Armaturen für Gasleitungen und Gasanlagen DIN 3266-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Rohrunterbrecher, Rohrtrenner, Rohrbelüfter DIN 3269-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Rückflußverhinderer PN 10 DIN 3352 (Teil 2 bis 4) - Schieber aus Gußeisen DIN 3352-10 - Schieber aus nichtrostendem Stahl DIN 3352 (Teil 11 u. 12) - Schieber aus Kupferlegierungen DIN 3387 - Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen DIN 3389 - Einbaufertige Isolierstücke für Hausanschlußleitungen in der Gas- und Wasserversorgung DIN 3391 - Stellgeräte und Mehrfachstellgeräte für gasförmige Brennstoffe DIN 3502, 3512 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Ventile in Durchgangsform DIN 3546-1 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallation in Grundstücken und Gebäuden; Allgemeine Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-11 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Anschlüsse ihrer Revisionsöffnungen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 4751 - Wasserheizungsanlagen DIN 4753 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen DIN 8061 - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid DIN 8063 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP) DIN 8079, 8080 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid DIN 16968, DIN 16893 - Rohre aus vernetztem Polyethylen DIN 16968, DIN 16969 - Rohre aus Polybuten DIN 16970 - Klebstoffe zum Verbinden von Rohren und Rohrleitungsteilen aus PVC hart DIN 17455 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für allgemeine Anforderungen DIN 17456 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für allgemeine Anforderungen DIN 19532 - Rohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart, PVC-U) für Trinkwasserversorgung DIN 19632 - Mechanisch wirkende Filter in der Trinkwasser-Installation DIN 28633 - Formstücke aus duktilem Gußeisen für Gas- und Wasserleitungen; IT-Stücke; Einsteckstücke mit Einsteckstutzen DIN 86033 - Lötflansche für Rohre aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen, Nenndruck 10 DIN EN 88 - Druckregler für Gasgeräte, für einen Eingangsdruck bis zu 200 mbar DIN EN 512 - Faserzementprodukte; Druckrohre und Verbindungen DIN EN 545 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gußeisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen DIN EN 639 - Allgemeine Anforderungen für Druckrohre aus Beton einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke DIN EN 640 - Stehbetondruckrohre und Betondruckrohre mit verteilter Bewehrung (ohne Blechmantel) einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke DIN EN 681 - Elastomer-Dichtungen; Werkstoffanforderungen für Rohrleitungsdichtungen für Anwendung in der Wasserversorgung und Entwässerung DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie DIN EN 816 - Sanitärarmaturen; Selbstschlußarmaturen PN 10 DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen; Nathlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen VDI 3817 Bl. 1 - Technische Gebäudeausrüstung in denkmalwerten Gebäuden DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation 2.1.2 Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör DIN EN 31 - Waschtische; Anschlußmaße DIN EN 32 - Waschtische, wandhängend; Anschlußmaße für Steinschraubenbefestigung DIN EN 111 - Handwaschbecken, wandhängend; Anschlußmaße DIN EN 200 - Sanitärarmaturen DIN EN 329 - Ablaufgarnituren für Duschwannen DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallation und Heizungsanlagen DIN VDE 100 T 701 - Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche DIN 1238 - Spiegel aus silberbeschichtetem Spiegelglas DIN 1385 - Klosettbecken mit angeformtem Geruchverschluß DIN 1386-1 - Waschtische aus Sanitär-Porzellan DIN 1389 - Klosettanschlußstücke DIN 1390 - Urinale DIN 3265 - Sanitärarmaturen; Druckspüler DIN 3299 - Ab- und Überlaufarmaturen R 11/2, für Spülbecken DIN 3532 - Armaturen für Gasinstallationen, Absperr- Kegelhähne in Eckform DIN 4465 - Spültische aus nichtrostendem Stahl DIN 7572 - Sanitärarmaturen; Standventile DIN 19541 - Geruchverschlüsse für Entwässerungsanlagen DIN 19542 - Spülkästen für Klosettbecken DIN 44532 - Elektro-Wassererwärmer DIN 44899-6 - Elektro-Wassererwärmer; Nenninhalt bis 1000 Liter; Bedingungen für geräuscharme Ausführung DIN 44902-1 - Elektrische Heißwasserbereiter; hängende Anordnung, 5-15 Liter, Anschlußmaße DIN 44902-2 - Elektro-Wassererwärmer; Warmwasserspeicher, hängende Anordnung, 30-150 Liter, Anschlußmaße DIN 68930 - Küchenmöbel Weiter ist zu beachten: Die Richtlinie DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren, Befund von Schweißverbindungen Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung. Hinweis: Sofern mehrere Teile einer Vorschrift sinngemäß anwendbar sind, ist in vorliegender Aufstellung nur der Haupttitel genannt. Werden Vorschriften als Teilausgaben zitiert, so ist nur der zitierte Teil technische Ausführungsgrundlage. Für Begriffsbestimmungen in den Leistungspositionen gilt DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie. Als weitere Ausführungsgrundlage dienen die örtlichen Vorschriften der Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebenerZeit selbst anzufordern. Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen vom Auftraggeber und dem Projektanten ausdrücklich durch einen Vermerk auf den Unterlagen genehmigt werden. Nur mit diesen Unterlagen darf gearbeitet werden. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Zur Vertragsleistung des Gewerkes Elektroinstallationsarbeiten gehört: Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überwachen. 2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. 2.3.3 Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, daß Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken - mit Ausnahme von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle wärmeabgebenden oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Bei Einsatz von Kupferrohrleitungen sind Schneidringverschraubungen bei Geräte- und Armaturenanschlüssen zu vermeiden. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, daß sie bei Erfordernis entleert werden können. Kupferrohre sind - in Fließrichtung des Wassers - nach Bauteilen aus Stahl einzubauen. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Warmwasserleitungen (bis 80 Grad Betriebstemperatur) können, sofern sie werkseitig ummantelt sind, bis zu einer geraden Länge von 3 m eingeputzt werden. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. 2.3.4 Einrichtungsgegenstände Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Armaturen aus Messing, verchromt und poliert, einschl. verchromter Metallgriffe einzubauen. Porzellan bzw. Steingut muß frei von Verfärbungen, Flecken, Verzug und Rissen sein. Die Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte soll nach Unterbrechung bzw. Abschluß der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschußgeräte sind nicht zugelassen. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Anschlußfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen - auch auf Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 - Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche - eingehalten werden. Beim Auswechseln von Bade- oder Duschwannen ist der Potentialausgleich wieder leitend zu befestigen; fehlt ein solcher, ist der Bauherr oder sein Vertreter darauf aufmerksam zu machen. Badewannen müssen einen Anschlußnocken für den Potentialausgleich besitzen. In Wände eingebaute Spülkästen müssen wärmegedämmt sein, um Kondenswasserbildung zu verhindern. Alle eingebauten Befestigungsmittel müssen verzinkt sein. Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Falleitungen. Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen. Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen. 2.3.5 Abwasserleitungen Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß Längenänderungen ausgeschlossen sind, das gilt besonders für gezogene Anschlußleitungen. Richtungsänderungen sind mit Formstücken vorzunehmen. Über Ort und Art der Durchführung von Falleitungen über Dach ist mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. 2.3.6 Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wiederverwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Mit den Preisen sind abgegolten: - das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen, Befestigungen und Unterkonstruktionen - die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen Leitungen - das provisorische Schließen von Leitungen vor Anschluß der Objekte - provisorischer Potentialausgleich während der Arbeiten - das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben, Dichtungen sowie das Bohren erforderlicher Löcher - das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber gestellt werden - das Liefern der Bedienungsanleitung für angeschlossene Geräte - die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen - das Vorlegen von Mustern - das Entfernen der Etiketten von Einrichtungsgegenständen - die betriebsfertige Lieferung einschließlich Oberflächenbeschichtung, technischer Dokumentationen incl. Herstellernachweis und evtl. geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich zuständiger Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate, Baugruppen und dgl. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden" enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung Der in DIN 4140 für Dämmarbeiten angegebene Abstand von 10 cm zwischen den Dämmstoffoberflächen kann aufgrund von Platzmangel nicht überall auf der Baustelle eingehalten werden. Der Abstand wird teilweise bis auf 1cm reduziert. Etwaige Mehraufwendungen für Dämmung unter beengten Bedingungen ist daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen für Dämmarbeiten wegen zu geringer Rohrabstände werden nicth anerkannt. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
ZTV Sanitär
Löschwasserleitung trocken Löschwasserleitung "trocken" nach DIN 14462-1 Verlegt unter der Bodenplatte als PE-HD Rohr PN16 an den Austritten aus dem Erdreich ist der letzte Meter im Erdreich jw. als Edelstahlleitung auszuführen. Alle Leitungen, Form- und Verbindungsteile und Übergänge müssen für den geeigneten Zweck geignet und als trockene Löschwasserleitungen zugelassen sein. Druckstufe min. pn16 bar Verlegung im Gefälle 1% in Richtung Entleerungsschacht mit hydraulischer Tiefenentleerung. Mit anderen Gewerken ist Abstimmung nötig insbesondere Gewerk Rohbau/Tiefbau Auf stetiges Gefälle Richtung der hydraulischen Tiefenentleerung ist zu achten
Löschwasserleitung trocken
2.__. 1 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank VA Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank nach DIN 14461-2 zur Aufnahme einer Löschwasser- Einspeisearmatur nach DIN 14461-4. Materialnummer: 007005.8032 Fabrikat: Gloria (oder gleichwertig) Type : Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank aus Edelstahl ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 1
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung Standschrank VA
G
1,00
St
2.__. 2 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung RAL3001 Schrank S 10020 AP, stehend, RAL 3001 Aufputzschrank Bauart C, 740 x 740 x 300 mm (Breite x Höhe x Tiefe) nach DIN 14461-2 zur Aufnahme einer Löschwasser- Einspeisearmatur nach DIN 14461-4. Aus 1 mm verzinktem Stahlblech gekantet und verschweißt, frontseitige Stöße verschweißt und verschliffen. Belüftung über Türspalt. Vier Montagebohrungen in der Rückwand. Wasseranschluss Ø 100 mm im Boden. Tür doppelt gekantet aus 1,5 mm verzinktem Stahlblech mit versenkt liegendem Feuerwehrverschluss nach DIN 14925, Oberfläche poliert, von hinten verschraubt, mit 1-Punkt-Getriebeverriegelung. Tür angeschlagen mit Edelstahlscharnieren, 180 ° öffnend. Oberfläche phosphatiert und rot RAL 3001 pulverbeschichtet. Im Lieferumfang des Schrankes enthalten: 1 Stück Schild "Löschwassereinspeisung" als Selbstklebefolie 420 x 148 mm 1 Stück Bedienungsanleitung für Löschwasser-Einspeisung als Selbstklebefolie 210 x 74 mm 1 Stück Installations- und Bedienungsanleitung für Löschwasser- Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen nicht im Lieferumfang enthalten: 1 Stück Einspeisearmatur für Steigleitung "trocken" nach DIN-14461-4 zum Rohrleitungsanschluss von unten (stehende Ausführung) mit Montageverschraubung G3. Zwei 45° gekrümmte Eingänge mit aufgeschraubten B-Festkupplung aus Messing ermöglichen knickfreien Anschluss der Schläuche. Zum Schutz vor Verschmutzung zwei B-Blindkupplungen aus Messing mit Kette. Eingänge mit federbelasteten Rückschlagventilen. Entwässerungsablauf blindgesetzt. 1 Stück B/C Kupplungsschlüssel Materialnummer: 25572600 Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : Schrank S 10020 AP ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 2
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung RAL3001
A
1,00
St
2.__. 3 Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung VA Schrank Einspeisung G 10020 AP, VA Minimax-Wandschrank Modell G 10020 AP Edelstahl(VA)|für Einspeisearmatur. Schrank und Türen aus Edelstahl, |elektrisch punktgeschweißt.|Gehäuse allseitig abgekantet. Tür doppelt abgekantet,|bündig in den Rahmen einschlagend, um mindestens 170°|öffnend, mit verdeckt liegenden Scharnieren|angeschlagen, auswechselbar.|Feuerwehrschloss DIN 14 925, mit Einreiberverschluss,|vertieft liegend.|Mit Feuerwehrzeichen DIN 4066,|Schild "Löschwassereinspeisung/ und|Bedienungsanleitung selbstklebend und|Installationsanleitung.|Außenmaße B x H x T 740 x 740 x 300 mm|Wasseranschlussöffnung mittig von oben oder von unten| von der Seite 370 mm, von hinten 70 mm, Ø 100 mm.|Ausgelegt für Einspeisearmatur B-3G DIN 14 461-4 bei|Anschluss der Löschwasserleitung von oben,|Eingang: Zwei 45° gekrümmte Einläufe mit|Storz-Festkupplung B und Blindkupplung mit Kette. |Ausgang: 3/ Rohr- Innengewinde (IG) drehbare Mutter|mit außenliegendem Entwässerungsventil, -rohr. Materialnummer: 24054300 Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : Schrank S 10020 AP , VA ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 3
Aufputzschrank-Einspeisevorrichtung VA
A
1,00
St
2.__. 4 Löschwasser-Einspeiseeinrichtung Einspeisearmatur MS, PN16, stehend Einspeisearmatur PN 16, DIN 14461 Teil 4, für Löschwasserleitungen, stehende Ausführung, aus Kupfer- Legierung, Stahlteile nichtrostend, 2 federbelastete Rückschlagventile, Zwei 45° Eingänge mit Storz- BFestkupplungen und Storz-B-Blindkupplungen, aus Messing, mit Kette und S-Haken, Ausgang: 3" Rohr-Innengewinde, Überwurfmutter G 3" (drehbar) und Entwässerungshahn, LxBxH 341x315x233 mm, Gewicht: ca. 21kg. Materialnummer: 99751200 Achtung ! Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung: - Anschluß nach Herstellerangaben - Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke, geeigneter Übergangsverschraubung - Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke. - notwendiges Zubehör Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : Einspeisearmatur MS ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 4
Löschwasser-Einspeiseeinrichtung
1,00
St
2.__. 5 Löschwasser-Entnahmeschrank (Aufputz) Aufputzschank Entnahme G 07020 AP, RAL 3000 Minimax-Wandschrank Modell G 07020 AP für Schlauchanschlussarmatur. Schrank und Tür aus verzinktem Stahlblech, elektrisch punktgeschweißt. Gehäuse allseitig abgekantet. Alle Stahlteile eisenphosphatiert, rot RAL 3000 pulverbeschichtet. Tür doppelt abgekantet, bündig in den Rahmen einschlagend, um mindestens 170° öffnend, mit verdeckt liegenden Scharnieren angeschlagen, auswechselbar. Mit Feuerwehrschloss DIN 14 925, mit Einreiberverschluss, vertieft liegend. Mit Feuerwehrzeichen nach DIN 4066, Schild "Steigleitung trocken für Feuerwehr", Selbstklebefolie und Installationsanleitung. Außenmaße B x H x T 340 x 440 x 140 mm Wasseranschlussöffnung, rechte Schrankseite: von oben 220 mm, von hinten 70 mm, Ø max. 72 mm. Ausgelegt für:Schlauchanschlussarmatur C, DIN 14 461-5 Eingang: 2" Rohr-Außengewinde (AG), drehbar, Ausgang: 90° Krümmer mit Storz-Festkupplung C und Blindkupplung mit Kette. Materialnummer: 24610000 Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : Entnahme G 07020 AP ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 5
Löschwasser-Entnahmeschrank (Aufputz)
2,00
St
2.__. 6 Entleerungseinheit Entleerungseinheit maximat EV10-1/2 Entleerungsventil für Löschwasserleitungen Typ maximat EV-10-1/2 Technische Daten : Öffnungsdruck mit Distanzhülse : < 1,0 bar Öffnungsdruck ohne Distanzhülse: < 0,5 bar Betriebsdruck : max. 16 bar Temperaturbereiche : max 60° C Einbaulage : vertikal Betriebsmedium : Wasser Materialnummer: 84820655 Achtung ! Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung: - Anschluß nach Herstellerangaben - Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke, geeigneter Übergangsverschraubung - Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke. - notwendiges Zubehör Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : maximat EV10-1/2 ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 6
Entleerungseinheit
4,00
St
2.__. 7 Entnahmearmatur Entnahmearmatur C2", AL, PN16, G2", AG Entnahmearmatur C", PN 16 nach DIN 14 461- 5 aus Aluminiumlegierung, incl. Montageverschraubung 2" in Messing, Betätigungseinrichtung aus nichtrostendem Stahl. Eingang G2" Rohraußengewinde, drehbar, Abgang Krümmer 90°, mit Storz-C-Fest- und C- Blindkupplung mit Kette. Länge 227 mm, ca. 2,36 kg. Materialnummer: 25133500 Achtung ! Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung: - Anschluß nach Herstellerangaben - Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke, geeigneter Übergangsverschraubung - Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke. - notwendiges Zubehör Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : Entnahmearmatur C2" ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 7
Entnahmearmatur
2,00
St
2.__. 8 Be- und Entlüfter Be-u. Entlüftungsventil maximat BEL 2200 Be- und Entlüftungsventil DIN 14463-3, maximat BEL 2200, zum Einbau in Löschwasserleitungen "trocken" und "nass/trocken" DIN 1988 und DIN 14462. Ausführung nach DIN 14463-3, selbsttätig, ohne ständige Entlüftung, senkrechter Einbau. Eingang G2A, Ausgang Überlauf G 1 1/4 Werkstoffe: Gehäuse: Stange DIN 12164-CuZn39Pb3 Kugel:geschäumte Voll-Kunststoffkugel, extrem druckfest, schwimmend Kugelabdichtung: Gummi EPDM KTW W 270 Gewicht: 1300 g Zylinderstift,Schraube: Edelstahl Abmessung: ca. 133 x 70 x 70 mm Entlüftungsmenge: 2200 l / min Materialnummer: 25237600 Achtung ! Einschließlich folgendem Zubehör/Zusatzausstattung: - Anschluß nach Herstellerangaben - Ferbindungs-, Pass- und Übergangsstücke, geeigneter Übergangsverschraubung - Einschließlich Verbinden mit den Medienleitungen mittels geeigneter Übergangsverbindungsstücke. - notwendiges Zubehör - geeigneter Übergangsverschraubung an Edelstahlrohr DN50 - Tropfwasserleitung Edelstahlrohr DN32 mit Übergangsverschraubung am Überlauf 1¼ Länge ca. 1,5m incl. 4 Bögen - freier Auslauf Ende in Schleuse Fabrikat: Minimax (oder gleichwertig) Type : maximat BEL 2200 ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 8
Be- und Entlüfter
2,00
St
2.__. 9 Schutzschrank für Be- und Entlüfter Schutzschrank für Be- und Entlüfter, Aufputzschrank in Edelstahlausführung V2A, Werkstoff 1.4301, geschliffen Korn 240, mit umlaufender Putzleiste, Abmessungen 340 x 440 x 140 mm (B x H x T). Tür mit Feuerwehrschloss DIN 14925, 180° öffnend, plombierbar, mit Edelstahlscharnieren angeschlagen, Fabrikat: GLORIA (oder gleichwertig) Type : 7009 C ....................................... angebotes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 9
Schutzschrank für Be- und Entlüfter
2,00
St
2.__. 10 Überlaufsiphon DN 100 Überlaufsiphon DN 100 Gehäuse: aus hochwertigem Polyethylen ohne Nagetiersperre Einbau in Schacht
2.__. 10
Überlaufsiphon DN 100
E
2,00
St
Rohrleitung aus nichtrostenden Edelstahl, Löschwasser trocken Rohrleitung aus aus nichtrostenden Edelstahl, mit handelsüblichen als "trockene Löschwasserleitung", PN16 verbinden mit Pressfittings aus Edelstahl und Rotguss mit DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Fitting über den gesamten Prüfbereich von 110 mbar bis 3 bar trocken sowie von 1 bis 6,5 bar nass, EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Fitting im Systemverbund inklusive Systemzulassung, geeignet für Rohrleitungen für Kalt- und Warm- wasser in Trinkwasserinstallationen vorrangig nach DIN 1988, als Feuerlöschleitung, verbinden mit Pressfittings aus Rotguß oder Edelstahl Achtung ! einschl. Form- und Verbindungsstücke, einschl. Rohrbefestigung, Überschiebrohre für Wand- und Deckendurchführungen mit Abdeckrosette, Verlegung in Gebäuden, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. Nennweiten bis DN 65 mit Pressverbinder aus Edelstahl mit Dichtelement FKM Nennweiten DN 80 mit Pressverbinder aus Rotguss mit Dichtelement EPDM Fabr.: Viega -o. gleichwertig- Type: Sanpress Inox ....................................... angebotes Fabrikat/Type
Rohrleitung aus nichtrostenden Edelstahl, Löschwasser
2.__. 11 54 mm x 1,5 mm Löschwasserleitung trocken Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl wie vor beschrieben, geeignet als "trockene Löschwasserleitung" Außendurchmesser x Wanddicke: 54 mm x 1,5 mm.
2.__. 11
54 mm x 1,5 mm Löschwasserleitung trocken
8,00
m
2.__. 12 88 mm x 2 mm Löschwasserleitung trocken Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl wie vor beschrieben, geeignet als "trockene Löschwasserleitung" Außendurchmesser x Wanddicke: 88 mm x 2 mm
2.__. 12
88 mm x 2 mm Löschwasserleitung trocken
35,00
m
2.__. 13 Rohrbogen 54 mm x 1,5 Rohrbogen 54 mm x 1,5 für trockene Löschwasserleitung
2.__. 13
Rohrbogen 54 mm x 1,5
10,00
St
2.__. 14 Rohrbogen 88 mm x 2 Rohrbogen 88 mm x 2 für trockene Löschwasserleitung
2.__. 14
Rohrbogen 88 mm x 2
14,00
St
T-Stück T-Stück , gleichweit oder reduziert, als Zulage für vorbeschriebenes Edelstahlrohr in allen Handelsausführungen. geeignet für "trockene Löschwasserleitung" angegebene Dimension als größte Dimension
T-Stück
2.__. 15 T-Stück 54 mm x 1,5 , 90 Grad T-Stück 54 mm x 1,5 wie vor beschrieben
2.__. 15
T-Stück 54 mm x 1,5 , 90 Grad
2,00
St
2.__. 16 T-Stück 88 mm x 2 , 90 Grad T-Stück 88 mm x 2 wie vor beschrieben
2.__. 16
T-Stück 88 mm x 2 , 90 Grad
6,00
St
Kupplung gleichweit oder reduziert als Zulage für vorbeschriebenes Edelstahlrohr , in allen Handelsausführungen geeignet für "trockene Löschwasserleitung" angegebene Dimension als größte Dimension
Kupplung gleichweit oder reduziert
2.__. 17 Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5 Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5 wie vor beschrieben
2.__. 17
Kupplung gleichweit oder reduziert 54 mm x 1,5
6,00
St
2.__. 18 Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2 Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2 wie vor beschrieben
2.__. 18
Kupplung gleichweit oder reduziert 88 mm x 2
8,00
St
2.__. 19 88 mm x 2 mm Schutzkappe 88 mm x 2 mm Schutzkappe für vorbeschr. Leitungen zum dauerhaften Schutz während der Rohbauphase
2.__. 19
88 mm x 2 mm Schutzkappe
E
4,00
St
2.__. 20 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN80 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung aus Edelstahl DN 80 einschließlich: - Übergangsverschraubungen
2.__. 20
Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN80
E
2,00
St
2.__. 21 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN50 Anschluss an verlegte Löschwasserleitung aus Edelstahl DN 50 einschließlich: - Übergangsverschraubungen
2.__. 21
Anschluss an verlegte Löschwasserleitung DN50
E
2,00
St
Brandschutz Sprinklerleitungen Brandschutzbekleidung von Sprinklerleitungen/ Feuerlöschleitungen Anforderung: F90 nach DIN 4102-2 gem. abP P-SAC-02 III-664 i. V. m. GA-2011/159a-Nau Einbau: Die Brandschutzbekleidung aus Conlit-Rohrschalen und Formstücken mit Conlit-Fix Kleber in allen Längs- und Rundfugen verklebt. Die Rohrschalen mit Spannbändern oder Bindedraht Ø >/= im Abstand von max. 400 mm auf dem Rohr fixieren. Alle Rund- und Längsstöße mit Alu Fix Klebeband abkleben. An Kupplungselementen kann die Bekleidung mittels Conlit PS 150 Sprinkler Cap ausgeführt werden. An Rohrbögen kann die Bekleidung mittels Conlit PS 150 Sprinkler Bogen ausgeführt werden. Rohre: Stahl, Edelstahl und Kupfer gem. GA-2011/159a-Nau Einbau an: Sprinklerleitungen nach VDS CEA 4001 Feuerlöschleitungen nach DIN 14462 Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Brandschutzbekleidung: Rohrleitung, Rohrabhängung Fabrikat: ROCKWOOL Produkt: CONLIT Sprinkler Section; Steelprotect Section/Alu Baustoffklasse: A1/A2 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17 Rohdichte: >/= 150 kg/m³ Oberfläche: gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau Rohrbögen: Fabrikat: ROCKWOOL Produkt: CONLIT Sprinkler Bogen Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17 Rohdichte: >/= 150 kg/m³ Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau Rohrkupplungen: Fabrikat: ROCKWOOL Produkt: CONLIT Sprinkler Cap Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102-1 Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102-17 Rohdichte: >/= 150 kg/m³ Dämmstärke: gem. GA-2011/159a-Nau - Mineralwolleschalen mit verzinktem Draht sichern, - mit Zuschlag für übermessene Formstücke aller Art (Bögen, Abzweige, Passstücke, Ausschnitte, .... ) Zuschlag für Formstücke aller Art (Bögen, Abzweige, Passstücke, Ausschnitte, .... ), für die Dämmung, in zuvorbeschriebener Ausführung ist mit einzukalkulieren.
Brandschutz Sprinklerleitungen
2.__. 22 Rohr 88 x 2 mm wie zuvor beschrieben, jedoch 88 x 2 mm inkl Fittinge und Formteile
2.__. 22
Rohr 88 x 2 mm
25,00
m
2.__. 23 Rohr 88 x 2 mm wie zuvor beschrieben, jedoch 88 x 2 mm inkl Fittinge und Formteile
2.__. 23
Rohr 88 x 2 mm
E
5,00
m
2.__. 24 Rohr 54 x 1,5 mm wie zuvor beschrieben, jedoch 54 x 1,5 mm inkl Fittinge und Formteile
2.__. 24
Rohr 54 x 1,5 mm
E
4,00
m
2.__. 25 Eisenteile Rohrschellen Eisenteile Rohrschellen, für die Trinkwasseranlage DN40-DN12, Rohrhalterungen für TW-Leitungen, mit Schalldämmeinlage, bei Kondensatbildung mit geschlossenzelliger Dämmung, Fabrikat : MÜPRO (oder gleichwertig) .......................................... gewähltes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 25
Eisenteile Rohrschellen
10,00
kg
2.__. 26 Eisenteile Stahlkonstruktion Eisenteile Stahlkonstruktion, Befestigungskonstruktion für Rohrschellen: als Profilstahlkonstruktion, Stütz-, Hänge- und Tragebefestigungen, Konsolen, Profile, U- Winkel oder Flacheisen, Schlitzbandeisen, Tragkonstruktionen, Festpunkte, Lospunkte, auch für Sonderbefestigungen, einschl. Stahlbohranker, Schrauben, Muttern, Gewindestiften, Gewindestangen, Unterlegscheiben, Dübel (auch gemäß Forderungen MLAR, Metalldübel), grundsätzlich mindestens verzinkt, mit Zulassung und allem Kleinmaterial, einschließlich Bohrungen und Montage, Abrechnung mit den Einheitsgewichten der zutreffenden DIN. Fabrikat : MÜPRO (oder gleichwertig) .......................................... gewähltes Fabrikat/Type liefern und montieren
2.__. 26
Eisenteile Stahlkonstruktion
15,00
kg
2.__. 27 Druckprobe, Wasserrohrleitung Druckprobe des gesamten Löschwassernetzes, auch in Teilabschnitten, Rohrleitungen aus 'Edelstahl' entsprechend der DIN 1988, Teil 2, der Termin ist der Bauleitung frühzeitig mitzuteilen, über die anwesenden Personen und die Dauer ist ein Protokoll anzufertigen. Druckprobe des gesamten Löschwassernetzes, auch in Teilabschnitten, der Termin ist der Bauleitung frühzeitig mitzuteilen, über die anwesenden Personen und die Dauer ist ein Protokoll anzufertigen.
2.__. 27
Druckprobe, Wasserrohrleitung
1,00
St
2.__. 28 Spülen, Wasserrohrleitungen Montage und Demontage der Baustopfen bzw. der Spülarmaturen, Anbringen der Abflußschläuche und deren Sicherung am Abflußrohr. Spülen der Anlage mit einer Mindestspülzeit von 2 Minuten je Zapf- stelle, entsprechend DIN 1988 und den Vorschriften des Spülgeräteherstellers unter Beachtung einer Mindestspülzeit von 15 Sekunden je Meter Rohrleitung. Erstellen eines Protokolls. Mehrkosten für Spülen in Teilabschnitten sind einzukalkulieren. Gesamtrohrlänge ca. 75'm
2.__. 28
Spülen, Wasserrohrleitungen
1,00
St
2.__. 29 Bezeichnungsschilder Bezeichnungsschilder in Farbe und Beschriftung nach Angabe des Auftraggebers, Zeilenanzahl: '2' Schriftherstellung: 'gedruckt oder graviert' Abmessungen B/H: '100 x 50 'mm komplett mit Rohrhalterung/Spannband
2.__. 29
Bezeichnungsschilder
8,00
St
2.__. 30 Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung u. Bestandsunterlagen Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung für vorbeschriebene Löschwasseranlage-Trocken gemäß gültigen Vorschriften (gemäß DIN14461/14462) . Nach Abschluss der Montage muss für jede Steigleitung bzw. deren Entnahmestelle/ Einspeiseeinrichtung und zusätzlichen Einbauteilen von einem Sachkundigen nach DIN 14461/14462 eine Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung) erfolgen. - Abstimmen eines Abnahmetermins mit dem Sachverständigen zur Inbetriebnahme Termin ist der Bauauleitung frühzeitig mitzuteilen, über die anwesenden Personen und die Dauer ist ein Protokoll anzufertigen Prüfung auf: -Übereinstimmung mit DIN 14462, -Übereinstimmung mit Vorgaben BSV bzw. Feuerwehr, -Funktionsbereitschaft, -Dichtheit. Nach der Prüfung ist ein Prüfbuch nach DIN 1988 / DIN EN 671-3 zu erstellen. Das Prüfbuch muss Angaben zu der Löschwasseranlage, der Rohrleitungsisometrie sowie das Ergebnis der Abnahmeprüfung beinhalten. Das Prüfbuch ist, mit einer Einweisung in die Handhabung und die Instandhaltung der Anlagenteile, an den Betreiber zu übergeben Übergabe eines Wartungsplanes für die Löschwasseranlage. Abnahme Brandschuzsachverständiger, für Löschwasserleitung trocken Abstimmen eines Abnahmetermins mit dem Bradschutzsachverständigen vor Verfüllung der Löschwasserleitung Termin ist der Bauauleitung frühzeitig mitzuteilen, über die anwesenden Personen und die Dauer ist ein Protokoll anzufertigen. Abnahme-/Bestandsunterlagen Grundleitungen Das Anfertigen von Revisionszeichnungen mit eingemessener Leitungsfühning (gleichzeitig Abrechnungs- Zeichnung mit Pos.-Eintragung) gehört zum Leistungsumfang des AN. Bei Nichtvodage bzw. bei Nichtbeibringung der Bestandsunterlagen wird eine Abnahme verweigert und der Sicherheitseinbehalt nicht ausgezahlt. Mit der Anmeldung zur Abnahme hat der AN Bestandsunterlagen in 2-facher Ausführung zu übergeben. Die hierzu erforderlichen Mutterpausen der Gebäude- pläne werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in beschriftete Ordner einzuheften und entsprechend Sachgebieten mit Trennblättern zu gliedern. Als Bestandsunterlagen werden benötigt: a) 2 X MONTAGEPLÄNE als Kopie , nach DIN gefalten und farbig angelegt. b) 2 x WERKSUNTERLAGEN aller Einbauteile mit Bestell- U. Ersatzteilnummern sowie Kundendienstnachweis C) 2 X ABNAHMEPROTOKOLL
2.__. 30
Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung u. Bestandsunterlagen
1,00
Psch
2.__. 31 Übergangsverschraubung Übergang mit AG d88,9-R3 Pressfitting, unverpresst undicht zum Anschluss an Übergangsmuffe PE- mit IG 3"
2.__. 31
Übergangsverschraubung
3,00
St
2.__. 32 Korrosionsschutz Erdreich Korrosionsschutz Erdreich für vorbschriebene Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl 88 mm x 2 mm Umwickeln des Rohres mit geeigneter Denso-Binde oder ähnlich
2.__. 32
Korrosionsschutz Erdreich
4,00
m
FRANK Mauerkragen FRANK Mauerkragen aus EPDM dienen zur Abdichtung von Rohren, die durch Betonwände und Bodenplatten geführt werden. Der ringförmige, mit profilierten Stegen versehene Mauerkragen wird unter Vorspannung auf das Rohr aufgezogen und mit einem Stahlbandspannsystem auf dem Rohr befestigt. Spannband aus Edelstahl. Zum Einbau ist zu beachten: - glatte, porenfreie, saubere und trockene Rohroberfläche (ggf. Riefen nachbearbeiten oder Poren schließen) - Betonüberdeckung mindestens 5 cm - Verwendung von wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) Die Dichtfunktion des Mauerkragens ist durch einen Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen: - für die Dimensionen d 32 bis d 315 mit einem Differenzdruck von 6 bar - für die Dimensionen d 355 bis d 1400 mit einem Differenzdruck von 1 bar. Die Verlegerichtlinie des Herstellers ist bindend. Fabr: Frank -o. gleichwertig- Typ: Mauerkragen angebotes Fabrikat:............................ FRANK GmbH Starkenburgstraße 1 64546 Mörfelden-Walldorf Telefon: +49 6105 926-0 Telefax: +49 6105 926-49 E-Mail: info@frank-gmbh.de
FRANK Mauerkragen
2.__. 33 Mauerkragen Rohraußendurchmesser d 88 mm FRANK Mauerkragen aus EPDM für Rohraußendurchmesser d 88 mm liefern, auf das einzubetonierende Rohr aufziehen, mit Spannband befestigen und in die Schalung positionieren.
2.__. 33
Mauerkragen Rohraußendurchmesser d 88 mm
G
2,00
St
2.__. 34 Durchführung 1 Rohre DN80 Durchführung für 1 Rohr DN 80 (88mm) Dichtungseinsatz mit DPS zum Einbau in Kernbohrung und Futterrohr, dicht gegen drückendes Wasser, Dichtung einseitig für - 1 Medienrohr DN80, - Kernbohrungs-/Futterrohrinnendurchmesser 150 mm Curaflex Dichtungseinsatz C mit DPS als nichtgeteilte Dichtung, doppelt dichtend, - asymmetrisch profilierte Stahlringe: ggv (galvanisch verzinkt, gelbchromatiert und versiegelt) - 2 x 27 mm Dichtung: EPDM (Doyma Grip), temperaturbeständig von -40 bis +140 °C - 3 mm starker orangefarbener Mittelring aus EPDM wahlweise: - Perbunan (kraftstoffbeständig) - Silikon (hochtemperaturbeständig bis 250 °C - chemikalienbeständig, - gasdicht - trinkwassergeeignet (KTW-Empfehlung) Die Kernbohrungswandung ist vor dem Einsetzen des Dichtungseinsatzes zu konservieren, einschl. Konservierungsmittel liefern, nach Herstellerangabe einbauen. Fabrikat: DOYMA (oder gleichwertig) Typ : Curaflex Dichtungseinsatz C .......................................... gewähltes Fabrikat/Type
2.__. 34
Durchführung 1 Rohre DN80
A
2,00
St
Rohrleitung aus HD PE PN16, Löschwasser Rohrleitung aus HD PE als "trockene Löschwasserleitung", PN16 Trinkwasserdruckrohr aus PE 100-RC SDR 11 mit höchstem Widerstand gegen langsames Risswachstum - Ohne Sandbett verlegbar - Verbindung mittels Elektro-Muffenschweißfittings - Verlegung in bauseitigem Graben - Verlegung vom Ringbund mit Verbindungen planmäßig nur an Abzweigen und notwendigen Winkelbögen Fabr.: Wavin (oder gleichwertig) Type: Wavin SafeTech RCn .......................................... / .......................................... gewähltes Fabrikat/Type
Rohrleitung aus HD PE PN16, Löschwasser
2.__. 35 Druckrohr 90x 8,2 mm Druckrohr PE 100-RC SDR 11 90 x 8,2 mm wie vor beschrieben als trockene Löschwasserleitung, erdverlegt
2.__. 35
Druckrohr 90x 8,2 mm
65,00
m
2.__. 36 Hydraulische Tiefenentleerung Hydraulische Tiefenentleerung, Druckabhängig gesteuertes Entleerungsventil als fertig montierte Einheit, bestehend aus einem Kugelhahn, einem Schutzfänger sowie einem nachgeschaltetem hydraulischem Ventil mit Schlauchanschluss zur Entleerung der Löschwasserleitung. Das Ventil öffnet je bei Unterschreitung des Solldrucks bzw. Schließt bei Überschreitung dieses Drucks. Technische Daten: Eingang: G ½ Ausgang: Schlauchanschluss ½" Durchflussmedien: klares Wasser Einbaulage: senkrecht Ansprechdruck: ca. 1,0 bar (max. Wassersäule 8 m), max. zulässiger Betriebsdruck 16 bar. Einbau in bauseits geliefertem Entleerungsschacht. mit Übergang auf PE - Rohr Fabrikat: GLORIA (oder gleichwertig) Type : HYE 15-10 ....................................... angebotes Fabrikat/Type
2.__. 36
Hydraulische Tiefenentleerung
E
1,00
St
Schweißfittings Trinkwasser Elektro-Schweißfittings Trinkwasser für erdverlegte PE-Rohrleitungen -Sicherheitsfittings aus PE-HD (PE 100) zur Verbindung von Wasser-, Druckabwasser-, Gas- und Industrierohrleitungen aus PE-HD (PE80, PE100, PE-Xa) für zulässige Betriebsdrücke bis maximal 25 bar (Wasser) bzw. 10 bar (Gas). Dimensionierung PE 100/ SDR 11 Beide Rohrseiten in einem Arbeitsgang schweißbar bis d 355 Offen liegende, fest verankerte Heizleiter, ohne PE- Ummantelung, zur optimalen Wärmeübertragung bei der Schweißung: Verlegung ohne Haltevorrichtung möglich kurze Abkühlzeiten Einstecktiefe nach Maximalforderung ISO Extra breite Schweißzonen (mind. 1/3 d bis d 225) Extra lange kalte Zonen an den Stirnseiten und in der Mitte zur verbesserten Rohrführung und Verhinderung von Schmelzaustritt Ab d400 mit Vorwärmtechnik zur optimalen Spaltüberbrückung (400 - d450 optional; d500 d1200 vorgeschrieben) Einzelverpackung im Folienbeutel Temperaturkompensation (automatische Anpassung der Schweißzeit an die Umgebungstemperatur) Strichcodierung zur vollautomatischen Schweißung Strichcodierung für die automatische Bauteilrückverfolgbarkeit (Traceability) Sicherheitskontakte zum festen und berührungssicheren Anschluss der Schweißgeräte Verarbeitung mit Kleinspannung Schweißindikatoren zum visuellen Nachweis der erfolgten Schweißung Dauerhaft geprägte Chargenkennzeichnung Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10 204 - 3.1 auf Anforderung DVGW-Zertifizierung nach GW335 B2 Fabr.: Friatec (oder gleichwertig) Type: FRIALEN .......................................... / .......................................... gewähltes Fabrikat/Type FRIATEC AG Mannheim, Division Technische Kunststoffe, Tel.: (06 21) 4 86 - 15 72.
Schweißfittings Trinkwasser
2.__. 37 Rohrbogen für PE-Rohr da 90 Rohrbogen für PE-Rohr da 90 verschiedene Grade als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 37
Rohrbogen für PE-Rohr da 90
6,00
St
2.__. 38 T-Stück für PE-Rohr da 90 T-Stück für PE-Rohr da 90 egal oder reduziert als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 38
T-Stück für PE-Rohr da 90
E
1,00
St
2.__. 39 Muffe für PE-Rohr da 90 Muffe für PE-Rohr da 90 egal oder reduziert als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben
2.__. 39
Muffe für PE-Rohr da 90
16,00
St
2.__. 40 Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90 Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90 für Übergang PE auf Edelstahlrohr 88x2 als Elektro-Schweißfitting wie vor beschrieben Gewindeübergang 90x3" Geco 12ERFFSS903 oder gleichwertig
2.__. 40
Übergangs-Muffe für PE-Rohr da 90
3,00
St
2.__. 41 Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht Schacht mit Anschweißstutzen PE
2.__. 41
Anschluss an bauseitigen EntleerungsSchacht
E
1,00
Psch
2.__. 42 Aushub Gräben, 0,5 m bis 1,0 m Tiefe Boden der Gräben für Rohrleitung profilgerecht ausheben ab Baugrubensohle, nach Abtrag des Oberbodens, incl. Verbau nach DIN 18303, Aushub auf der Baustelle zwischenlagern Transportweg bis 20 m, Gräben schließen einschl. dem schichtenweisen Verfüllen und Verdichten, Bodenverdrängung über 10 -20 %, verdrängter Boden wird Eigentum des Auftragnehmers und ist fachgerecht zu beseitigen, als Aushub für Rohrleitungen im Außenbereich und unter der Bodenplatte Aushubtiefe: 0,5 m bis 1,0m Rohrgröße: DN 90 Bodenklasse: 2 bis 4 Grabenbreite: über 0,40 bis 0,6 m
2.__. 42
Aushub Gräben, 0,5 m bis 1,0 m Tiefe
E
35,00
m3
2.__. 43 Einsanden der Rohrleitung Einsanden der Rohrleitung, für Abwasserkanalleitung, für die gesamte Grabenbreite, von 10 cm unterhalb des Rohrscheitels bis 10 cm oberhalb des Rohrscheitels, mit Verdichten, Füllsand Körnung bis 8mm
2.__. 43
Einsanden der Rohrleitung
E
8,00
m3
Kernbohrungen u. Durchbrüche
Kernbohrungen u. Durchbrüche
Kernbohrungen/Aussparungen Kernbohrungen/ Aussparungen, Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/ Statiker abzustimmen. Bohrungen für Wände oder Decken aus Beton oder Mauerwerk für mehrere Einzelbohrungen bis 60cm Bauteilstärke einschließlich - Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses, - Abräumen des Bohrkernes, - Auffangen des Bohrwassers, Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/ Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/ Statiker abzustimmen. Abrechnung nach cm
Kernbohrungen/Aussparungen
2.__. 44 Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm Durchbruch/ Kernbohrungen, für SW- und RW-Leitungen, durch Ziegelmauerwerk für Ziegelwand bzw. Betonwand/ Betondecke, Holzdecken, mit Elektro- oder Preßluftwerkzeug, einschließlich Ortung evtl. Elektrokabel/Stahlbetonträger in geeigneter Weise und Kennzeichnungsbohrung zur Lagebestimmung, einschließlich - Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses, - Abräumen und beseitigen des Bohrkernes, - Auffangen und beseitigen des Bohrwassers, Durchmesser: bis 235mm Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/ Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/ Statiker abzustimmen. durchführen
2.__. 44
Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm
E
100,00
cm
2.__. 45 Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm, Durchbruch/ Kernbohrungen, durch Ziegelmauerwerk für Ziegelwand bzw. Betonwand/ Betondecke, Holzdecken, mit Elektro- oder Preßluftwerkzeug, einschließlich Ortung evtl. Elektrokabel/Stahlbetonträger in geeigneter Weise und Kennzeichnungsbohrung zur Lagebestimmung, einschließlich - Herstellen des Elektro-und Wassseranschlusses, - Abräumen und beseitigen des Bohrkernes, - Auffangen und beseitigen des Bohrwassers, Durchmesser: bis 160mm Kernbohrungen durch das Dach, Aussenwand, Unter-/ Oberzüge und in der Bodenplatte sind bauseits auszuführen. Die Lage ist vor Ort mit dem Architekten/ Statiker abzustimmen. durchführen
2.__. 45
Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm,
E
100,00
cm
Verschließen der Kernbohrungen Verschließen, von Deckendurchführungen und Durchführungen durch Wände u. andere Bauteile mit Anforderungen nach DIN 4102 und unter Beachtung des Brand- und Schallschutzes. Sämtliche Rohrleitungen sind zur Schallentkopplung vor Verschließen der Öffnungen zu isolieren. Das Verschließen hat nach DIN 4102 als Abschottung unter Berücksichtigung von evtl. Rohrbewegungen zu erfolgen: - Rohrisolierung mit nichtbrennb. Mineralfilz / Mineralschaum o. Mineralwolle (Schmelztemp. mind.1000°C) - Zumörteln des verbleibenden Spaltes zwischen Isolierung u. Baukörper - rauchdichter Verschluß der sich ergebenden Fugen mit dauerelastischem Dichtstoff (Brandschutzsilikon), Verschluß einschließlich erforderl. Material. Abdichten Rohrdurchdringung durch Luftdichtigkeitsebene mit aufeinander abgestimmter Systemlösung entsprechend Herstellervorschrift in folgendem Umfang: - Abschneiden Rohr- Dämmung an Luftdichtheitsebene - Andichten an Rohr mittels Rohrmanschetten oder gleichwertig bzw. geeignetem Klebeband - Andichten und Verkleben an Luftdichtigkeitsebene - Wiederherstellen Rohr-Dämmung
Verschließen der Kernbohrungen
2.__. 46 Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm, Verschließen, der Kernbohrungen und Durchbrüchen für die Durchdringungen aller SW- und RW-Leitungen , Durchmesser: bis 235mm , Kernbohrung nach Einbringung der Heizungs- bzw. WW-Verteilungsleitungen schließen und beidseitig bündig anputzen; Bauschutt entsorgen. Schließen der Durchbrüche nur nach Absprache mit Bauleitung. durchführen, liefern und montieren
2.__. 46
Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 235mm,
E
100,00
cm
2.__. 47 Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm, Verschließen, der Kernbohrungen und Durchbrüchen Durchmesser: bis 160mm, Kernbohrung nach Einbringung der Heizungs- bzw. WW-Verteilungsleitungen schließen und beidseitig bündig anputzen; Bauschutt entsorgen. Schließen der Durchbrüche nur nach Absprache mit Bauleitung. durchführen, liefern und montieren
2.__. 47
Verschließen Durchbruch/Kernbohrungen, Durchmesser 160mm,
E
100,00
cm
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte und Baugeräte auf für unvorhergesehene Arbeit auf besondere Anordnung des AG ausführen. Die im folgenden ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten berechtigen zu keiner Bauzeitverlängerung. Der Stundennachweis ist täglich in zweifacher Ausfertigung zur unterschriftlichen Anerkennung der Bauleitung vorzulegen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Lohnstunden die außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistet werden, erhalten als Vergütung maximal den tarifliche Zuschlag als Zulage zu den Einheitspreisen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge, einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Stundenlohnarbeiten
2.__. 48 Obermonteurstunden Obermonteurstunden.
2.__. 48
Obermonteurstunden
2,00
h
2.__. 49 Fachmonteurstunden Fachmonteurstunden.
2.__. 49
Fachmonteurstunden
2,00
h
2.__. 50 Helferstunden Helferstunden.
2.__. 50
Helferstunden
2,00
h
3 Sanitär
3
Sanitär
Vorbemerkung Vorbemerkungen allgemein Die Planung und Realisierung stellt erhöhte Ansprüche an die am Bau Beteiligten. Aus diesem Grund hat sich das Installationsunternehmen vor Baubeginn mit den spezifischen Anforderungen beim Bau von Niedrigenergiehäusern vertraut zu machen. Insbesondere ist zu beachten: -sämtliche Rohr- und Kabeldurchführungen durch thermische Hülle luftdicht ausführen (Blower-Door-Test bauseits) - sorgfältige Dämmung der Außen- und Fortluftleitungen - exakte Einregulierung der Anlage - Einsatz der geplanten Komponenten - Schallschutzgerechte Installation Vor der Bestellung des Materials ist eine Besichtigung vor Ort notwendig. Die VOB B/C liegt zugrunde und wird Vertragsbestandteil Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart. Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem Montageaufwand werden nicht anerkannt. Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Vorbemerkung
1.0 Allgemeine Beschreibung Es werden zwei Wohngebäude (nur Wohnungsnutzung) mit 10 und 19 Wohneinheiten errichtet (in Summe 29 WE). Die Gebäude sind unterkellert und über eine Tiefgarage miteinander verbunden. Die Gebäude umfasst KG/Tiegarage, EG, 1.OG bis 3.OG. und das oberste Geschoss wird als Staffelgeschoss mit Flachdach ausgebildet. Zur Wärmeerzeugung wird je Gebäude eine Kaskade an modulierend arbeitende Luft-Wasser-Wärmepumpe eingesetzt (Wärmequelle Außenluft). Die Innenbauteile sollen im jeweiligen Heizraum/HA-Raum (KG) installiert werden. Nebenstehend werden Heizungspufferspeicher installiert. Die Außengeräte sollen im Erdgeschoss in der Nähe des Technikraums auf einem bauseitigen Fundamte installiert werden. Die Wärmeabgabe erfolgt über Fußbodenheizung in Nassbauweise sowie teilweise mit Badheizkörper (rein elektrische Handtuchheizkörper). Untergeordnete Räume (Abstell/WC usw.) ggf. ohne eigenen FBH-Kreis/RTR sind über FBH-Kreise mit "einzuschleifen" (gemäß EnEV bis 6m²). Diese Räume erhalten keinen Raumtemperaturregler. Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral über einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh) mit Trinkwasserladesystem der für den Einsatz im Wärmepumpenbetrieb optimiert ist. Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster. Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie ggf. Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6. Es werden somit dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 - 3 installiert. Diese gewährleisten die Lüftung zum Feuchtschutz. Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum Einsatz kommen. Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco, Pendellüfter oder zentrale Lüftungsanlage mit WRG Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird alternativ empfohlen. Tiefgarage bauseits natürlich gelüftet. Ein Blower-Door-Test wird zur Luftdichtheitsprüfung ggf. eingesetzt. Entsprechend sind alle Durchdringungen der Luftdichtheitsebene sorgfältig abzudichten, um die Luftdichtheit zu gewährleisten. Energetischer Standard: KfW40 mit QNG- Zertifizierung Die Brandabschottung wird mittels Deckenschotts hergestellt. Eine Regenwassernutzung sowie weitere regenerative Energienutzungen sind nicht geplant. Die Baubeschreibung ist zu beachten. Zu jedem der Bereiche Sanitär, Heizung und Lüftung ist auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung eine Montageplanung zu erstellen. Es sind für jeden Bereich Bestandsunterlagen zu erstellen 2.0 Brandschutz / Schallschutz / Wärmeschutz Es sind bei Bauteildurchdringungen die Feuerwiderstandsklassen dieser Bauteile beizubehalten. Bei Rohrdurchführungen durch Decken oder Wände mit einer Feuerwiderstandsanforderung ist diese auch für die Rohrdurchführungen einzuhalten. Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen und Schleusen sind entsprechend Musterleitungsanlagenrichtlinie auszuführen und zu befestigen (u.a. Metalldübel mit Zulassung). Ein Brandschutzkonzept liegt vor. Dieses ist anzufordern und zu beachten. Materialvorschlag: Rockwool Conlit 150U(Für Wand- und Deckendurchbrüche) Rockwool R800 (Für Leitungsisolierung) Rockwool Teclit (Für Leitungsisolierung) Mehrschichtverbundrohr (flexibles Raxofix) mit 13mm vorgedämmt in den WE Alle Leitungen sind gemäß vorliegendem Brandschutzkonzept abzuschotten. Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Trennwände und Trenndecken sind gemäß vorhandenem Brandschutznachweis auszuführen und mit entsprechenden BS-Schottungen auszustatten. Deckenaufbauten bzw. deren Ertüchtigung nach Zulassung sind bei Ausführung mit dem Architekten rechtzeitig abzustimmen. Leitungsführungen durch Decken/ Wände mit Brandschutzanforderung werden mit einer MiWo- Brandschutzschale ausgestattet. FBH-Leitungen welche in andere Brandabschnitte gezogen werden, werden gem. Erleichterungen der MLAR 4.3 mit entsprechendem Abstand verlegt, bzw. nach Zulassung des Herstellers mit Mineralwolleschalen. Schallschutzanforderungen nach 4109 sowie TA-Lärm werden eingehalten. Es ist zu prüfen ob Vereinbarungen zu erhöhtem Schallschutz bestehen. Die Vorgaben der DIN 4109- Beiblatt-2 (als Mindest-Standard zu den a.a.R.d.T) sind mindestens einzuhalten. Die Dämmung der Versorgungsleitungen muss entsprechend aktuell gültiger EnEV/GEG erfolgen. Tauwasserschutz für Schmutzwasserfallleitungen bzw. deren Entlüftungsleitungen im Dachbereich. Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Die Schmutzwasserfallleitungen/Entlüftungsleitungen, SW-Leitungen in der UHD, in Verkofferungen, vom KG bis DA, sind durchgängig mit 20mm Al kaschierter Mineralwolle zu umwickeln oder mit 19mm Armaflex. Ebenso sind innenliegende Regenwasserleitungen gegen Tauwasser zu dämmen. 3.0 Sanitär Erschließung und Verteilung Die Erschließung mit Wasser erfolgt durch den örtlichen Versorgungsträger aus der Straße. Der Hauptzähler wird im Technikraum (Heizraum Haus 23A und 23B) untergebracht. Es wird mindestens ein neuer Kaltwasseranschluss vom WVU m Technikraum KG verlegt. Daran anschließend ist vom Auftragnehmer die Hausinstallation zu installieren. Im Technikraum ist der Zählerbügel mit Absperrarmaturen nach örtlichen Vorschriften des Versorgers auszuführen. Danach Hauswasserstation mit Filter und Druckminderer (Wasserdruck > 6 bar). Nach vorliegender Wasseranalyse muss keine Enthärtungsanlage eingeplanten werden (Wasserhärte < 14°dH). Es wird empfohlen min. Platz für eine optionale Enthärtung/Kalkschutzablage vorzuhalten. Als Rohrmaterial für die Trinkwasserinstallation kommt für die zentrale Verteilung und Steigleitungen Edelstahlror und zur Verteilung innerhalb der Wohnungen kommt Mehrschichtverbundrohr zum Einsatz. Die Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder Edelstahl. Die Kaltwasserverteilung erfolgt im KG und im Technikraum Aufputz unter der Decke bzw. an der Wand. Die Steigleitungen werden in Installationsschächten verlegt, die Objektanschlußleitungen liegen teils im FB-Aufbau, teils in Wandschlitzen, teils in Trockenbauwänden. Dämmung entsprechend DIN 1988-200 für Kaltwasser (diffusionsdicht) und GEG für Warmwasser/Zirkluation. Die Einzelne Nutzungseinheiten sind absperrbar auszuführen. Die Warmwasserbereitung erfolgt je Gebäude zentral im Durchlaufspeicher mit Gegenstromprinzip über einen Multifunktionsspeicher (z.B. Zeeh mit Trinkwasserladesystem das für den Einsatz im Wärmepumpenbetrieb optimiert ist). Dieser hat nur einen geringen Warmwasserinhalt, die Energie wird im Heizungswasser gespeichert. Damit ist ein ständiger Wasseraustausch gewährleistet und hygienischer Beeinträchtigung wird vorgebeugt. Die Temperatur am Speicherabgang wird auf 60°C geplant. Eine Trinkwasser- Zirkulation wird vorgesehen. Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt. Je Wohneinheit (vor der Wohnungsverteilung) wird ein Kalt- und ein Warmwasserzähler vorgesehen, dafür werden jeweils Passstücke für Mietwasserzähler vorgesehen. Dämmung Kaltwasser entsprechend DIN 1988-200. Dämmung Warmwasser und Zirkulation entsprechend GEG / EnEV. Außenwasserzapfstellen sind in Leitungen zu regelmäßigen Verbrauchern, vorzugsweise WC, einzuschleifen. Außenzapfstellen für allgemein sind mittels Strömungsteilern in Hauptleitungen einzubinden. Nicht dauerhaft durchströmte Stichleitungen sind kleiner 10xDN zu halten. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb aller Zapfstellen wird vorausgesetzt. Die Leitungen in den Wohnungen sind so kurz wie möglich zu halten, um Warmwasserausstoßzeiten und Wasserinhalte zu begrenzen. Verbrühschutz an Duschen ist durch thermostatische Duscharmaturen gem. FLB herzustellen. Für Kinder zugängliche Mischarmaturen an Waschbecken sollten mittels thermostatischen Einhebelmischern oder durch Vorschaltung eines Eckventilthermostates auf max. 42°C Auslauftemperatur zu begrenzen werden (Laut Baubeschreibung nicht gefordert). Sanitäre Ausstattung Die Sanitärgegenstände sind gem. Architektenplan zu liefern und funktionsfertig zu montieren. Alle sanitären Gegenstände, Armaturen und Accessoires sind vor Bestellung mit den Bauherren bei einem Großhändler zu bemustern. Für Küchenspülen sind die Anschlüsse vorzubereiten. Der Architekt hat ggf. Duschen mit erhöhtem Durchsatz für die Ausschreibung vorgeben. Das dieser in der Produktbeschreibung beschriebene Durchsatz nicht erreicht werden kann wurde vom Architekten akzeptiert. Die Auslegung der Duschen erfolgte mit normalem Durchsatz. Eine Außenzapfstellen je Dachterrasse und zwei Außenzapfstellen im EG für den allgemeinen Bedarf. Weiterhin gilt: Als Sanitärfarbe für alle Porzellanteile ist "weiß" vorzusehen, alternative Farben gegen Mehrpreis. Abdeckkappen an allen Befestigungen Klein-, Dicht- und Befestigungsmaterial sowie Dübel aus Korrosions- und alterungsbeständigen Materialien, verchromte Schrauben, Schraubenrosetten, Abdeckrosetten, etc. sind einzukalkulieren Für die Befestigung von Objekten und Ausstattung an Leichtbauwänden, sind die erforderlichen Detailangaben für Unterkonstruktion beizubringen. Alle Zulauf- und Ablaufleitungen im Bereich der Wanddurchführung sind auf eine Tiefe von mind. 20 mm mit temperaturbeständigem, dauerelastischem, essigfreiem Silikon abzudichten. Alle Dübellöcher für Objekt und Ausstattung sind ebenfalls mit vorbeschriebenem Silikon abzudichten. Bei allen Einrichtungsgegenständen ist der Zwischenraum zu Wänden bzw. Fußböden ebenfalls mit Silikon abzudichten. Alle Sanitärobjekte, Anschlüsse und Ausstattungsgegenstände sind auf vorgegebenen Fugenschnitt zu montieren. Schmutzwasser Die Schmutzwasser-Fallleitungen werden als schallgedämmtes Kunststoffrohr ausgeführt. Schmutzwasserleitungen im FB-Aufbau ebenfalls mit Körperschalldämmung. Die Etageninstallation in Vorwänden soll in schallgedämmtem PP-Rohr erfolgen. Schmutzwasser-Lüftungsleitungen oberhalb der letzten Schmutzwassereinbindung als HT-Rohr. Evtl. verlegte Leitungen in brandlastfrei zu haltenden Schleusen bzw. Rettungswegen sind mit Feuerbeständiger Bekleidung. In den Schmutzwasserleitungen ist vor dem Anschluss an die Grundleitung ein Reinigungsstück (Revisionsstück) einzubauen. Die Fallleitungen sind als Hauptlüftung über Dach zu führen. Wo möglich sind diese zusammen zu fassen, um die Dachdurchdringungen zu minimieren. Da sich das KG ggf. unter der Rückstauebene befindet muss ggf. das Schmutzwasser im KG mittels Hebeanlage gehoben werden, um eine Rückstausicherung zu gewährleisten. Dachhauben sowie Dachdurchführungen werden bauseits hergestellt. Der Anschluss an diese hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen Bodenabläufe gem. Planung. Hebeanlagen Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen oberhalb des KG oberhalb der Rückstauebene liegen. Hebeanlagen für die Entwässerung oberhalb des KG sind insofern nicht erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass alle Ablaufstellen unterhalb des EG unterhalb der Rückstauebene liegen. Hebeanlagen für die Entwässerung des KG sind insofern erforderlich. Es muss mindesten eine Hebeanlage für die Tiefgaragenzufahrt und für die ggf. geforderten Waschmaschinen im KG vorgesehen werden. Sanitäre Ausstattung Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung zu bemustern und vom Bauherrn freigeben zu lassen. Elektrischer Anschluss Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu erledigen. 4.0 Heizung Erzeugung Die zentrale Heizwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung erfolgt über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kaskaden im Technikraum KG und im Außenbereich (eine Kaskade je Gebäude). Als Wärmequelle kommen Außenluft zum Einsatz. Weitere alternative Energieversorgungsquellen sind nicht vorgesehen. Für Heizung und Warmwasserbereitung wird je ein Heizungs-Pufferspeicher mit eigener Pumpengruppe und Heizwasserkreis vorgesehen. Heizung und Warmwasserbereitung wird auf unterschiedlichen Temperaturniveau betrieben. Warmwasser wird im Speicher hygienisch über ein innenliegendes Trinkwasserwärmetauschersystem erwärmt. Eine Temperierung über den Fußboden mittels aktiver Kühlung der Wärmepumpe ist theoretisch möglich (mit Mehrkosten) wird aber nicht umgesetzt. Im Puffer- und im Multifunktionsspeicher ist ein Elektroheizeinsatz vorgesehen. Im Puffer Heizung für Abtauvorgänge, zur Spitzenlastabdeckung, zur Unterstützung während der Estrichaufheizung und zur eingeschränkten Notbeheizung. Verteilung Als Rohrmaterial für die Heizungsinstallation kommt für die zentrale Verteilung und Steigleitungen Heizungs- Edelstahlrohr zum Einsatz, zur Verteilung innerhalb der Wohnungen kommt ebenfalls Edelstahlrohr zum Einsatz. Die in der Baubeschreibung beschriebene Verteilung über Mehrschichtverbundrohr ist auf Grund der benötigten Nennweiten teurer als die Installation in Edelstahl (z. B. Viega Temponox). Leitungen im FB-Aufbau als Edelstahlrohr. Die Verbindung erfolgt mit Pressfittingen. Material für Absperrarmaturen ist Siliziumbronze, Rotguss oder Edelstahl. Leitungen werden gemäß GEG durchgehend, diffusionsdicht gedämmt. Die Installation erfolgt im Technikraum und Keller Aufputz an der Wand und unter der Decke. Die Rohrleitungen werden unter der Decke im KG/TG zu den Steigsträngen verlegt. Die Steigstränge verlaufen innerhalb von Schächten bzw. Ständerwänden. In den WE werden die Anbindeleitungen zu den HK-Verteilern im Schächten bzw. Ständerwänden verlegt. Dämmung Dämmstärken gemäß EnEV/GEG. Mineralwolle, alukaschiert, in Technikzentralen und sichtbaren Bereichen im Keller zusätzliche Ummantelung mit PVC-Mantel lichtgrau. Im Fußbodenaufbau Dämmschlauch mit reißfester Hülle. Übergabe Zur Wärmeabgabe sind Fußbodenheizflächen mit Fußbodenheizungsrohr 16x1,5 PE-Xa vorgesehen. Diese werden an Verteiler angeschlossen. In jeder Etage und jeder Wohnung werden Verteiler installiert. Es werden Unterputzvarianten in den Wohnungen eingesetzt. Im Verteilerschrank befinden sich Passstücke für Wärmezähler. In den Bädern der Wohnungen werden zusätzlich rein Elektro-Bad-Handtuch-Heizkörper installiert. Der Verlegeabstand liegt in Aufenthaltsräumen zwischen 75 und 200mm und in Bädern bei 75-100mm. Systemtemperaturen im Heizfall betragen ca. 40/33°C. Eine Kühlung über den Fußboden ist nicht gewünscht. Hinweise Flure >6m² sollen eigene Heizkreise erhalten. Zuleitungen zu anderen Räumen in Fluren werden in engem Abstand und mit Schutzrohr zur Minderung der Wärmeabgabe am Rand verlegt. Wo dies nicht mgl. ist, muss der Bauherr, Architekt und Käufer in Kenntnis gesetzt werden (Erleichterung bei Denkmal). Es kann im Bereich vor den Verteilerschränken partiell zu Überschreitungen von normgerechten Oberflächentemperaturen kommen. Dies ist der platzsparenden Dimensionierung geschuldet und stellt keinen Mangel dar. Die Zusatzdämmung ist bauseits zu erbringen. allgemein Die Befüllung der Heizungsanlage hat mit Heizungswasser entsprechend VDI 2035 zu erfolgen. Vorher ist mit filtriertem Wasser die Anlage zu spülen. Für die Raumtemperaturen wurden die Werte aus der Heizlastnorm angenommen (und mit dem Architekten abgestimmt und teilweise angepasst). - Bäder: 24°C - Flure in Wohnung 20°C wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei Räumen <6m²) - Abstellräume in Wohnung 20°C wenn beheizt sonst nicht genau einstellbar (nur bei Räumen <6m²) - Wohn- u. Schlafräume, Küchen sowie WC: 20 °C - Flure, Keller und Treppenhaus: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) - Waschmaschinenraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) - Technikraum: unbeheizt (10°C durch ELT-Heizung zur Frostsicherung) Elektrischer Anschluss Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Eine Abstimmung mit Gewerk Elektro ist vorzunehmen und einzukalkulieren. 6.0 Lüftung Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind dicht entsprechend DIN 1946 T6 zu verlegen. Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Baubehörde, Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn einzuholen. Kachelöfen und Kamine sollen raumluftunabhängig (Zulassung !) betrieben werden, die Verbrennungsluft muss von außen zugeführt werden! Ggf. ist ein Differenzdruckwächter vorzusehen. Die Angaben der Hersteller von Feuerungs- und Gasgeräten sind zu beachten. Heizkessel bzw. Thermen sind ebenfalls raumluftunabhängig zu betreiben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich. Bei Dunstabzugshauben mit einer Öffnung nach außen muss eine dicht schließende Rückschlagklappe eingebaut sein, um bei stillstehendem Dunstabzugslüfter das Einsaugen von Kaltluft in die Küche zu vermeiden (die Küche steht leicht unter Unterdruck durch die Lüftungsanlage!). Energetisch besser sind Umlufthauben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in der Planungsphase ist unbedingt erforderlich. Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch Entfernen der Lüfter, Abziehen der Anschlüsse am Gerät sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister ist ggf. erforderlich. Die Entlüftung innenliegender Sanitärräume erfolgt nach DIN 18017 mittels Einzelraumlüftern. Diese laufen auf Grundlast. Bei Überschreitung einer einstellbaren Luftfeuchte wird die Luftleistung stufenlos bis zu einer maximalen Bedarfsstufe gefahren, bis die Luftfeuchte wieder abgesunken ist. Für darüberhinausgehende Lüftungsstufen (reduzierte, Nenn- oder Intensivlüftung) wird ggf. zeitweises Fensteröffnen notwendig. Alle fensterlosen Bäder, WC-Räume und ggf. Aufstellräume erhalten Einzelraumlüfter mit automatischer Feuchtesteuerung und zusätzlichen Schalter für manuelle Schaltung der Volllast. Zuluft strömt über Infiltration bzw. schallgedämmte Außenluftdurchlässe in Rollladenkästen (Bauseits) nach. Die Fortluft wird über Dach abgeführt. Der Keller wird mittels Fensterlüftung gelüftet. Eine Kellerlüftern mit intelligenter Feuchteautomatik wird alternativ empfohlen. Der Keller erhält ggf. Abluftventilatoren mit Feuchteregelung. Die Nachströmung erfolgt über Außenluft-Öffnungen in den Fenstern oder in den Kellerwänden und Überströmöffnungen innerhalb der Kellerräume. Damit wird eine Kellerdurchlüftung erreicht. Die Fortluft wird direkt über Wandgitter ausgeblasen, bzw. wenn nicht mögl. mittels kurzer Erdleitungen mit Lüftungsstutzen. Zur Herstellung eines Raumluftverbundes erhalten alle Kellerräume Gittertüren außer die Technikräume. Die Technikräume erhalten zur gezielten Luftführung Überströmöffnungen. Die Lüftung des Gebäudes erfolgt frei über die Fenster. Alle innen liegenden (keine Fenster) Bäder sowie Waschmaschinenaufstellräume in den Wohnungen erhalten Abluftventilatoren nach DIN 18017. Dieses System dient insbesondere der Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6. Es werden Einzelraumlüfter vorgesehen. Diese werden mittels Wickelfalzrohren über Dach geführt (in dafür geeigneten Schächten). Ggf. notwendige Müllräume werden über Dach entlüftet. Die Ventilatoren werden zeitabhängiger oder mit Stufen- regelung ausgestattet. Alternativ zur dezentrale Lüftungsanlagen nach DIN 18017 3 könnte auch eine Lüftung nach DIN 1946 zum Einsatz kommen. Die Auslegung erfolgt dann auf Nennlüftung. Ob diese Lüftung als zentrale Anlage auf dem Dach oder als dezentrale Anlagen in den WE ausgeführt wird ist noch offen. Eine weitere Möglichkeit der Lüftung ist die Kombination aus Abluft nach DIN 18017 und raumweiser dezentraler Lüftung mit WRG in den Außenwänden der einzelnen Räume (Pendellüfter). Auf Grund von erhöhten Schallschutzanforderungen müssen Pendellüfter mit hohem Schalldämmmaß eingesetzt werden. Diese Lüfter müssen in die Schallschutzberechnungen mit aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass jeder Pendellüfter min. einmal jährlich gewartet werden muss. Bei bedarfsgeführter auf Nennlüftung ausgelegter zentraler Abluft Bsp.: bedarfsgeführte Abluftsystem von Aereco (https:// www.aereco.de/luftung/luftungssysteme/ bedarfsgefuehrtes-abluftsystem-fuer-das- mehrfamilienhaus/) Bei zentraler Lüftungsanlage: Systembeschreibung Das zentrale Lüftungsgerät mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung wird auf dem Flachdach aufgestellt. Außenluft wird über eine Ansaughaube, Fortluft wird über einen Ausblasstutzen geführt. Die Volumenströme wurden entsprechend DIN 1946 T6 bzw. Empfehlung Passivhausinstitut festgelegt. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, zwischen Nennlüftung und reduzierter Lüftung mittels Bedienteil zu wählen (Forderung EnEV 2009 und DIN 1946 T6- Wohnungslüftung) Die Anlage hat keine definierte Kühlfunktion (Klimatisierung), keine Befeuchtung Wärmeeintrag außerhalb der Heizperiode sollte durch Verschattung weitgehend reduziert bzw. über Fensterlüftung abgeführt werden. Revisionsöffnungen sind wie im Projektplan ersichtlich einzubauen, Zugänglichkeit ist zu gewährleisten. Bei Bedarf sind weitere Revisionsöffnungen vorzusehen, um jeden Leitungsabschnitt bei Bedarf reinigen zu können. Regelfunktionen Zentralgerät (Bedienteil im Technikraum) Druckkonstante Ventilatorregelung, Volumenstrombalance ZU-AB Externer Differenzdrucktransmitter in die Zuluftleitung eingebaut Steuerung des Anlagenvolumenstroms nach Zeitprogramm möglich Filterüberwachung (Meldeleuchte bei Maximalwertüberschreitung) Automatischer Bypass für Umgehung des Wärmetauschers (Sommer) Anlagenabschaltung bei Auslösung des Rauchschalters Absenkbetrieb bei tiefen Außentemperaturen (einstellbar) Variable Volumenstromregelung für Nutzereinheiten Je Nutzeinheit wird in Zu- und Abluftstrang je ein Volumenstromregler eingebaut Nutzer können so Volumenstrom unter Einhaltung der Zu-Abluftballance zwischen den Stufen Nennlüftung und reduzierte Lüftung wählen: Stufe min (reduzierte Lüftung) + Stufe max (Normallüftung) Manuelle Verstellung ohne Zeitprogramm Installationsaufwand: Einspeisung von Wohnungsverteilung elt Verkabelung zu Bedienteil (Schalter entspr. Schalterserie) und Volumenstromregler (in abgehängter Decke) 230V ein/aus Hinweise zur Inbetriebnahme In Wohnungen 1. Einstellung der Max- und Min- Werte an den Volumenstromreglern aller Wohnungen entsprechend Anlagenauslegungsblatt und Auswahltabelle Trox mit mechanischen Anschlägen 2. Stellung aller Bedienteile für Volumenstromregler auf Max (Nennluftvolumenstrom) Am Lüftungsgerät 3. Einstellung von Modus CPf (Konstantdruck) und Nennluftvolumenstrom der Anlage nach Anlagenauslegungsblatt + Stoßlüftung 4. Lüftungsgerät sucht automatisch den für den eingegebenen Anlagenvolumenstrom erforderlichen Betriebspunkt und hält den Druck konstant. Aufgrund der Trägheit der Volumenstromregler muß Anlage zum Finden des Betriebspunkts mind. 10 Min. laufen. Brandschutz: Schutz vor Übertragung von Feuer und Rauch entsprechend LüAR NRW bzw. Musterlüftungsanlagenrichtinie MLÜAR Leitungsschottung in Wohnungstrenndecken und Wänden mit Brandschutzanforderungen mit Brandschutzklappen Inbetriebnahme der Brandschutzklappe durch Kamerabefahrung oder direkter Sichtprüfung zur Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Klappen vor Verschließen der Schächte entsprechend Herstellervorgabe mit Erstellen und liefern einer Foto- bzw. Videodokumentation Die Wartung ist im Abstand von 5 Jahren durch eine Kamerabefahrung durchzuführen. Bei Verschmutzungen ist die Leitung zu reinigen. Bei Verlegung der Lüftungsleitung ist mögliche Dehnung im Brandfall zu beachten, (keine Beschädigung des Baukörpers im Brandfall !)) Kaltrauchsperren (Ausführung mit Karbonklappe) zur Verhinderung von Rauch- und Geruchsübertragung bei stehender Anlage zwischen Wohnungen sind in allen Abzweigen zu Nutzungseinheiten eingeplant, Revisionsöffnungen sind zu Kontrolle und Wartung dafür vorgesehen. Rauchschalter in Zuluftkanal schaltet bei Auslösung Lüftungsgerät aus. Auf Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen oder Rauchschutzklappe in Zuluft (Federrücklaufantrieb stromlos geschlossen) entsprechend LÜAR 5.1.3. wird verzichtet, da aufgrund Geräteanordnung auf dem Dach nach Abschaltung des Gerätes eine Ansaugung von Rauch ausgeschlossen werden kann. Bei Abschaltung der Anlage schließen die motorischen Luftklappen in Zu und Fortluft am Gerät durch Federrückzug. Allgemeine Hinweise Bei Montage der Anlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Einbaurichtlinien des Herstellers zu beachten. Die Luftleitungen sind nach Dichtheitsklasse C nach DIN EN 12237 zu verlegen. Die Montage muss durch eine Fachfirma erfolgen. Die Installationsfirma hat ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Baubehörde, Bezirksschornsteinfegermeister) vor Montagebeginn einzuholen. Die der Anlage beiliegenden Montageanleitungen sind zu beachten. Es ist nur Befestigungsmaterial mit schalldämpfenden Einlagen zu verwenden. Zur planmäßigen Durchströmung der Räume sollte unter den Blättern der Zimmertüren ein Luftspalt von mind. 1, 5 cm vorhanden sein. Alternativ können Türgitter oder schallgedämmte Überströmöffnungen vorgesehen werden. Außen- und Fortluftleitungen sind zur Schwitzwasservermeidung mit geschlossenzelligen Dämmmaterial oder mit außenliegender Dampfsperre zu dämmen. Revisionsmöglichkeiten für das Rohrsystem sind durch Entfernen der Ventile, Abziehen der Anschlüsse am Gerät sowie durch Reinigungsöffnungen gegeben. Die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion durch geschultes Personal nach VDI 6022 sowie Folgeinspektionen wird empfohlen. Zu-, Abluftventile sind entsprechend der Angaben im Schema und der Planungsunterlagen mit Messgeräten einzuregulieren, ein Protokoll ist zur Inbetriebnahme zu erstellen. Hinweise zum flexiblen Verteilerrohrsystem - Die Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben. - Schläuche und Zubehör gegen Verunreinigung schützen - Mindestschlauchlänge zwischen Verteiler und Ventil von 4m einhalten - Bei Verlegung in Decken Statik, Schallschutz und ggf. Brandschutz beachten. Abstimmung mit Architekten bzw. Bauverantwortlichen ist erforderlich - Bei Verlegung in Betondecken Schläuche gegen Aufschwimmen sichern - Rohrlängen möglichst kurz (jedoch mind. 4m) wählen, enge Biegeradien vermeiden 7.0 Regelung Warmwasserbereitung Durch die Regelung der Wärmepumpe wird der Bereitschaftsteil im Multifunktionsspeicher (im Warmwasserpufferbereich) auf 60°C gehalten. Dazu werden bei Bedarf Wärmepumpe und die Ladepumpe in Betrieb gesetzt und der Multifunktionsspeicher wieder auf Maximaltemperatur durchgeheizt. Die Wärmepumpe kann eine Vorlauftemperatur von 65°C erreichen. Sollte im Betrieb sich zeigen, dass Engpässe beim Warmwasser auftreten, ist die Vorhaltetemperatur im Multifunktionsspeicher für WWB zu erhöhen. Grundsätzlich erfolgt die Warmwasserbereitung im reinen Durchlaufsystem mittels eines weit gewellten, extra starken Edelstahlrohrs mit großer Oberfläche aber geringem Trinkwasserinhalt. Dadurch wird ein ständiger Wasseraustausch erreicht, welcher sauberes, frisches und keimfreies Trinkwasser in ausreichender Menge garantiert. Eingetragene Schmutzpartikel werden vollständig ausgespült. Unabhängig vom Beladezustand des Speichers und schon bei niedrigen Temperaturen (40°C) wird nutzbares Trinkwarmwasser erzeugt. Über das benannte Edelstahlwellrohr wird ein Zweitrohr geschoben, welches die Funktion eines Gegenstrom- wärmetauschers erfüllt. Kaltes Wasser fließt im Edelstahlwellrohr nach oben und Heizungswasser von der heißesten Stelle des Speichers nach unten, um sich ausgekühlt (ca. 15°C) am tiefsten Punkt einzulagern. Dies erfolgt vorwiegend ohne Elektroenergie, im Schwerkraftsystem. Nur bei Spitzenzapfungen oder bei geringen Speichertemperaturen wird eine Ladepumpe modulierend zugeschaltet, mit dem Ergebnis, dass sich im kleineren Leistungsbereich (30l/min) zwischen Speichertemperatur und Warmwasseraustritt nur eine Differenz von 3K einstellt. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Vorrang. Regelung Heizflächen Die Fussbodenheizflächen werden an die Verteiler angebunden und über die Raumregler in den beheizten Räumen geregelt. Bei fehlender Wärmeanforderung an den Raumreglern für Heizflächen kann über ein Pumpenrelais die Heizungs-Umwälzpumpe abgeschaltet werden, wodurch Energie eingespart wird. Die Anordnung der Raumregler erfolgt entsprechend den Vorgaben des Herstellers in den zu beheizenden Räumen und nach Abstimmung mit dem Bauherren/Architekten. Die Raumtemperatur wird durch Raumregler geregelt, welche bei Sollwertunterschreitung die zugehörigen Stellantriebe der Fußbodenheizungskreise öffnen. Die ggf. erforderlichen Flachheizkörper werden an die Heizkreisverteiler angeschlossen. Eine Regelung über den Raumregelung der FBH ist somit möglich, wenn der HK-Thermostat geöffnet ist. Heizung Unterhalb der einstellbaren Heizgrenztemperatur (ca. 15°C) werden die Wärmepumpe in den Heizbetrieb versetzt. Die Wärmepumpe wird außentemperaturgeführt geregelt. Der Heizungspufferspeicher wird abhängig von der Außentemperatur nach Heizkurve auf Temperatur gehalten. Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird druckkonstant gefahren und von der Regelung der Wohnungsstationen geregelt. Die sekundäre Hocheffizienz-Heizungsumwälzpumpe wird druckkonstant gefahren. Die Raumtemperatur wird durch Raumregler in den beheizten Räumen geregelt. Je Wohnung wird ggf. ein Raumregler mit Zeitprogramm vorgesehen. Hierüber können auch die übrigen Raumregler in einen zeitlich programmierten Absenkbetrieb gefahren werden. Das Zeitprogramm ist dann für die verknüpften Raumregler gleich. Regelung Sommerliche Kühlung Keine sommerliche Kühlung gewünscht. Wohnungslüftung Die Lüfter in den liegenden (keine Fenster) Bäder sowie Waschmaschinenaufstellräume laufen permanent auf Grundlast. Wenn Feuchte erkannt wird laufen die Lüfter stufenlos bis zu Volllaststufe hoch, bis die Feuchte abgeführt ist, oder die interne Regelung erkennt, dass keine Entfeuchtung stattfinden kann (da z.B. Außenluft bereits zu feucht ist. die Luft strömt über die Infiltration bzw. ALD's in die Zulufträume nach. Die Lüfter bekommen alle einen zusätzlichen Schalter (Bauseits -> z.B. Lichtschalter). Damit kann durch den Nutzer auch unabhängig von der Feuchte die Volllast aktiviert werden. Kellerlüftung (optional) Die Abluft der Kellerräume wird in Abhängigkeit von Innen- und Außenfeuchte gesteuert. Die Steuerung sorgt dafür, dass eine ständige Lüftung und Entfeuchtung des Kellers stattfindet (soweit dies beim Feuchtegehalt vorliegenden Außenluft möglich ist). Nur wenn die absolute Feuchte im Raum niedriger als die der Außenluft ist, geht der Ventilator in Betrieb. Damit wird eine Kondensation an kühlen Kellerwänden durch feuchtwarme Außenluft im Sommer verhindert. Wenn eine voreingestellte relative Feuchtigkeit von 30 % im Keller unterschritten wird, wird die Lüftung unterbrochen, ebenfalls in dem Fall, dass die Temperatur 5°C im Raum unterschreiten sollte. 9.0 Allgemeine Hinweise Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage muss durch eine Fachfirma mit entsprechend autorisiertem Personal erfolgen. Die Heizungsanlage ist mit entsprechend VDI-Richtlinie 2035 aufbereitetem Wasser zu befüllen. Die Anlage ist vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Die Installation ist nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der entsprechenden Herstellerangaben (Installationshinweise) auszuführen. Beim sanitärseitigen Anschluss sind die DIN EN 1717 zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen, und ergänzend, die länderspezifischen Gesetzgebungen zu beachten. Der Betreiber ist in die Anlage einzuweisen, wie er diese bedienen und kontrollieren kann. Die Übergabe ist zu dokumentieren und das Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben. Die Übergabe ist zu dokumentieren und das Installations- und Unterweisungsformular gemeinsam mit dem Betreiber auszufüllen und zu unterschreiben. Für Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen und Klimaanlagen ist für den europäischen Raum ein Sachkundenachweis nach der F-Gase-Verordnung erforderlich. Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die Einbringbarkeit/ Aufstellung aller Komponenten zu prüfen und eventuelle Maßnahmen mit den Bauherren/ Architekten abzustimmen. Dies betrifft vornehmlich die Speicher. Abstimmung Vor Ausführungsbeginn ist rechtzeitig die Einbringbarkeit aller Komponenten zu prüfen und eventuelle Maßnahmen mit dem Bauherrn abzustimmen. Alle Durchbruchsangaben sind den S+D-Plänen der Architekten zu entnehmen. Die Wahl der Entwässerungsgegenstände hat in Abstimmung mit dem Bauherren zu erfolgen. Nicht alle Fallleitungen können aus baulichen Gründen über Dach geführt werden. Gemäß Architekten sind hierfür Entlüfterventile einzusetzen. Wasserzähler und Wärmezähler sind vom Messdienstleister (bauseits) zu erbringen. Die endgültige Küchenplanung erfolgt im Zuge der Bauausführung und ist derzeit noch in Planung. Es wird die Netzzuleitung vom Gewerk Elektro gelegt. Das Anklemmen und Verdrahtung zwischen Regelungstechnisch verbundenen Anlagenkomponenten ist durch den Auftragnehmer zu erledigen. Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Die Wahl der Einrichtungsgegenstände erfolgt nach Vorgabe des Bauherrn. Die derzeit im LV enthaltenen Komponenten sind als vorläufig zu betrachten und können sich u.U. nach Abstimmung mit dem Bauherrn noch ändern. Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem Montageaufwand werden nicht anerkannt. Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
1.0 Allgemeine Beschreibung
Schallschutz ("erhöhten Schallschutz") Für das Bauvorhaben gelten die Vorgaben für "erhöhten Schallschutz", zugrunde gelegt wird diesbezüglich die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau -( Ausgabe Juli 2016). Zur Einhaltung des Mindeststandards-Schallschutz DIN4109 Beiblatt 2 sind die Trockenbauwände entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen (Leichtbauwand in Knauff-W116 ohne Massivwand) oder direkt dafür zugelassene Kombisysteme aus Trockenbauwand+ Montageelemente (z.b: Viega-Steptec) zu verwenden. Es sind alle Komponenten entsprechend fachgerecht mit den ausgeschriebenen Schallschutzkomponenten auszustatten. Schallschutz innerhalb der Wohnungen bzw. innerhalb des Sondereigentums wird nicht vereinbart.
Schallschutz ("erhöhten Schallschutz")
ZTV Sanitär 2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Besonderer Teil 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18381 - Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsanlagen in Gebäuden, sowie folgenden in diesen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen nicht enthaltenen Regelwerken. 2.2 Rohrleitungen, Armaturen, Anlagen DIN 1626 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen DIN 1629 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegierten Stählen für besondere Anforderungen DIN 1786 - Installationsrohre aus Kupfer, nahtlos gezogen DIN 1988-1 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Allgemeines DIN 1988-5 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Druckerhöhung und Druckminderung DIN 1988-6 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Feuerlösch- und Brandschutzanlagen DIN 1988-7 - Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI); Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung DIN 2440 - Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre DIN 2441 - Stahlrohre; Schwere Gewinderohre DIN 2444 - Zinküberzüge auf Stahlrohren DIN 2448 - Nahtlose Stahlrohre DIN 2501-1 - Flansche DIN 2856 - Kapillarlötfittings DIN 2980 bis DIN 2991 - Stahlfittings mit Gewinde DIN 3230-5 - Technische Lieferbedingungen für Armaturen; Armaturen für Gasleitungen und Gasanlagen DIN 3266-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Rohrunterbrecher, Rohrtrenner, Rohrbelüfter DIN 3269-1 - Armaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Rückflußverhinderer PN 10 DIN 3352 (Teil 2 bis 4) - Schieber aus Gußeisen DIN 3352-10 - Schieber aus nichtrostendem Stahl DIN 3352 (Teil 11 u. 12) - Schieber aus Kupferlegierungen DIN 3387 - Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen DIN 3389 - Einbaufertige Isolierstücke für Hausanschlußleitungen in der Gas- und Wasserversorgung DIN 3391 - Stellgeräte und Mehrfachstellgeräte für gasförmige Brennstoffe DIN 3502, 3512 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken und Gebäuden; Ventile in Durchgangsform DIN 3546-1 - Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallation in Grundstücken und Gebäuden; Allgemeine Anforderungen und Prüfungen DIN 4102-11 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Anschlüsse ihrer Revisionsöffnungen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 4751 - Wasserheizungsanlagen DIN 4753 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen DIN 8061 - Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid DIN 8063 - Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile für Druckrohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid DIN 8077 - Rohre aus Polypropylen (PP) DIN 8079, 8080 - Rohre aus chloriertem Polyvinylchlorid DIN 16968, DIN 16893 - Rohre aus vernetztem Polyethylen DIN 16968, DIN 16969 - Rohre aus Polybuten DIN 16970 - Klebstoffe zum Verbinden von Rohren und Rohrleitungsteilen aus PVC hart DIN 17455 - Geschweißte kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für allgemeine Anforderungen DIN 17456 - Nahtlose kreisförmige Rohre aus nichtrostenden Stählen für allgemeine Anforderungen DIN 19532 - Rohrleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart, PVC-U) für Trinkwasserversorgung DIN 19632 - Mechanisch wirkende Filter in der Trinkwasser-Installation DIN 28633 - Formstücke aus duktilem Gußeisen für Gas- und Wasserleitungen; IT-Stücke; Einsteckstücke mit Einsteckstutzen DIN 86033 - Lötflansche für Rohre aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen, Nenndruck 10 DIN EN 88 - Druckregler für Gasgeräte, für einen Eingangsdruck bis zu 200 mbar DIN EN 512 - Faserzementprodukte; Druckrohre und Verbindungen DIN EN 545 - Rohre, Formstücke, Zubehörteile aus duktilem Gußeisen und ihre Verbindungen für Wasserleitungen DIN EN 639 - Allgemeine Anforderungen für Druckrohre aus Beton einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke DIN EN 640 - Stehbetondruckrohre und Betondruckrohre mit verteilter Bewehrung (ohne Blechmantel) einschließlich Rohrverbindungen und Formstücke DIN EN 681 - Elastomer-Dichtungen; Werkstoffanforderungen für Rohrleitungsdichtungen für Anwendung in der Wasserversorgung und Entwässerung DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie DIN EN 816 - Sanitärarmaturen; Selbstschlußarmaturen PN 10 DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen; Nathlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen VDI 3817 Bl. 1 - Technische Gebäudeausrüstung in denkmalwerten Gebäuden DVGW-TRGI - Technische Regeln für Gasinstallation 2.1.2 Einrichtungsgegenstände, Objekte, Zubehör DIN EN 31 - Waschtische; Anschlußmaße DIN EN 32 - Waschtische, wandhängend; Anschlußmaße für Steinschraubenbefestigung DIN EN 111 - Handwaschbecken, wandhängend; Anschlußmaße DIN EN 200 - Sanitärarmaturen DIN EN 329 - Ablaufgarnituren für Duschwannen DIN EN 1057 - Kupfer und Kupferlegierungen - Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallation und Heizungsanlagen DIN VDE 100 T 701 - Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche DIN 1238 - Spiegel aus silberbeschichtetem Spiegelglas DIN 1385 - Klosettbecken mit angeformtem Geruchverschluß DIN 1386-1 - Waschtische aus Sanitär-Porzellan DIN 1389 - Klosettanschlußstücke DIN 1390 - Urinale DIN 3265 - Sanitärarmaturen; Druckspüler DIN 3299 - Ab- und Überlaufarmaturen R 11/2, für Spülbecken DIN 3532 - Armaturen für Gasinstallationen, Absperr- Kegelhähne in Eckform DIN 4465 - Spültische aus nichtrostendem Stahl DIN 7572 - Sanitärarmaturen; Standventile DIN 19541 - Geruchverschlüsse für Entwässerungsanlagen DIN 19542 - Spülkästen für Klosettbecken DIN 44532 - Elektro-Wassererwärmer DIN 44899-6 - Elektro-Wassererwärmer; Nenninhalt bis 1000 Liter; Bedingungen für geräuscharme Ausführung DIN 44902-1 - Elektrische Heißwasserbereiter; hängende Anordnung, 5-15 Liter, Anschlußmaße DIN 44902-2 - Elektro-Wassererwärmer; Warmwasserspeicher, hängende Anordnung, 30-150 Liter, Anschlußmaße DIN 68930 - Küchenmöbel Weiter ist zu beachten: Die Richtlinie DVS 1905 Teil 2 - Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation; Rohre und Fittings; Schweißverfahren, Befund von Schweißverbindungen Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung. Hinweis: Sofern mehrere Teile einer Vorschrift sinngemäß anwendbar sind, ist in vorliegender Aufstellung nur der Haupttitel genannt. Werden Vorschriften als Teilausgaben zitiert, so ist nur der zitierte Teil technische Ausführungsgrundlage. Für Begriffsbestimmungen in den Leistungspositionen gilt DIN EN 736 - Armaturen; Terminologie. Als weitere Ausführungsgrundlage dienen die örtlichen Vorschriften der Wasser- bzw. Gasversorgungsunternehmen. 2.3. Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu gegebenerZeit selbst anzufordern. Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen vom Auftraggeber und dem Projektanten ausdrücklich durch einen Vermerk auf den Unterlagen genehmigt werden. Nur mit diesen Unterlagen darf gearbeitet werden. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Zur Vertragsleistung des Gewerkes Elektroinstallationsarbeiten gehört: Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist auf Verlangen zu führen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Örtlich erforderliche Installateurausweise können vom Auftraggeber oder seiner Bauleitung kontrolliert werden. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überwachen. 2.3.2 Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden, bzw. mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien an ihm befestigt werden. Schellen müssen eine Gummieinlage enthalten. 2.3.3 Rohrleitungen Rohrleitungen sind so zu verlegen bzw. zu isolieren, daß Kondenswasserbildung an Kaltwasserleitungen ausgeschlossen ist. Das Verlegen in Außenwänden ist möglichst zu vermeiden. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; das soll erst nach der Druckprobe erfolgen. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoß- und Kellerdecken - mit Ausnahme von Flächenheizungen - zu erfolgen; das gilt für alle wärmeabgebenden oder wärmeaufnehmenden Leitungen einschließlich der Heizkörperanschlußleitungen und Einzelzuleitungen. Bei Verbindungen mit Schraub-Fittings ist das überstehende Dichtungsmaterial zu entfernen. Rohrenden sind nach der Trennung zu entgraten. Aus dem Nichtbefolgen dieser Weisung können sich bei eintretender späterer Verstopfung oder Lochfraß Ansprüche wegen verdeckter Mängel ergeben. Bei Einsatz von Kupferrohrleitungen sind Schneidringverschraubungen bei Geräte- und Armaturenanschlüssen zu vermeiden. Beim Anbringen von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich auf Fliesenschnitt zu arbeiten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden. Zur Druckprobe auf Dichtigkeit ist die Bauleitung des Auftraggebers einzuladen. Dazu ist ein Protokoll anzufertigen. Die Druckprobe ist vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. vorzunehmen. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Für das Spülen von Trinkwasserleitungen sind an die Ausläufe Hähne oder Spülstopfen anzubringen; Ventile sind nicht gestattet. Bei Arbeitsunterbrechung sind Rohrenden mit Stopfen oder Deckeln zu schließen, andere Verschlüsse (Papier, Holz u. dgl.) sind nicht zulässig. Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für diese dienen. Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Ringleitungen sind so zu verlegen, daß sie bei Erfordernis entleert werden können. Kupferrohre sind - in Fließrichtung des Wassers - nach Bauteilen aus Stahl einzubauen. Alle Rohre sind spannungsfrei zu verlegen, insbesondere ist die Wärmedehnung zwischen zwei Festpunkten zu beachten. Tragende Konstruktionen dürfen nur mit Zustimmung der Bauleitung durchbrochen oder geschlitzt werden. Leitungen unter Putz und Estrich sind zu umhüllen. Insbesondere dürfen Dehnungsstellen nicht fest eingeputzt werden. Warmwasserleitungen (bis 80 Grad Betriebstemperatur) können, sofern sie werkseitig ummantelt sind, bis zu einer geraden Länge von 3 m eingeputzt werden. Schlitze, Aussparungen und Durchbrüche dürfen nach den Plänen bzw. den vorgenommenen Anzeichnungen belegt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. 2.3.4 Einrichtungsgegenstände Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Armaturen aus Messing, verchromt und poliert, einschl. verchromter Metallgriffe einzubauen. Porzellan bzw. Steingut muß frei von Verfärbungen, Flecken, Verzug und Rissen sein. Die Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte soll nach Unterbrechung bzw. Abschluß der gesamten Rohrmontage erfolgen. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen. Die Art und Weise der Befestigung von Einrichtungsgegenständen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Bolzenschußgeräte sind nicht zugelassen. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. Anschlußfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen - auch auf Wunsch des Bauherren - sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderung der DIN VDE 0100-701 - Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Räume mit Badewanne oder Dusche - eingehalten werden. Beim Auswechseln von Bade- oder Duschwannen ist der Potentialausgleich wieder leitend zu befestigen; fehlt ein solcher, ist der Bauherr oder sein Vertreter darauf aufmerksam zu machen. Badewannen müssen einen Anschlußnocken für den Potentialausgleich besitzen. In Wände eingebaute Spülkästen müssen wärmegedämmt sein, um Kondenswasserbildung zu verhindern. Alle eingebauten Befestigungsmittel müssen verzinkt sein. Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Preßdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Falleitungen. Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen. Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen. 2.3.5 Abwasserleitungen Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß Längenänderungen ausgeschlossen sind, das gilt besonders für gezogene Anschlußleitungen. Richtungsänderungen sind mit Formstücken vorzunehmen. Über Ort und Art der Durchführung von Falleitungen über Dach ist mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. 2.3.6 Demontagearbeiten Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen beinhaltet sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wiederverwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Mit den Preisen sind abgegolten: - das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen, Befestigungen und Unterkonstruktionen - die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen Leitungen - das provisorische Schließen von Leitungen vor Anschluß der Objekte - provisorischer Potentialausgleich während der Arbeiten - das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben, Dichtungen sowie das Bohren erforderlicher Löcher - das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber gestellt werden - das Liefern der Bedienungsanleitung für angeschlossene Geräte - die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen - das Vorlegen von Mustern - das Entfernen der Etiketten von Einrichtungsgegenständen - die betriebsfertige Lieferung einschließlich Oberflächenbeschichtung, technischer Dokumentationen incl. Herstellernachweis und evtl. geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich zuständiger Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate, Baugruppen und dgl. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden" enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen.
ZTV Sanitär
3. 1 Pumpen,Armaturen, Zubehör H1
3. 1
Pumpen,Armaturen, Zubehör H1
3. 2 Pumpen,Armaturen, Zubehör H2
3. 2
Pumpen,Armaturen, Zubehör H2
3. 3 Einrichtungsgegenstände
3. 3
Einrichtungsgegenstände
3. 4 Rohrleitungen, Dämmung
3. 4
Rohrleitungen, Dämmung
3. 5 Hebeanlagen u. Zubehör (RW)
3. 5
Hebeanlagen u. Zubehör (RW)
3. 6 Hebeanlagen u. Zubehör (Keller)
3. 6
Hebeanlagen u. Zubehör (Keller)
3. 7 Entwässerungsanlage
3. 7
Entwässerungsanlage
3. 8 Kernbohrungen u. Durchbrüche
3. 8
Kernbohrungen u. Durchbrüche
3. 9 Insgemeinkosten
3. 9
Insgemeinkosten
4 Raumlufttechnische Anlagen
4
Raumlufttechnische Anlagen
Anlagenbeschreibung Systembeschreibung Feuchte und geruchsbelastete Luft wird aus Küche, Bad, WC und Abst. über einen zentralen Rohrkanalstrang abgesaugt und ins Freie geführt. Gefilterte Außenluft strömt dezentral über Nachströmöffnungen in den Rollladenkästen der Aufenthaltsräume nach. Das System arbeitet bedarfsgeführt durch feuchtegeregelte Außenluftdurchlässe und Abluftventile in den Wohnungen. Allgemein Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Die im nachfolgenden LV aufgeführten Fabrikate und Typen sind verbindlich und gelten als fest vereinbart. Nebenangebote können abgegeben werden. Erschwerte Montagebedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachforderungen wegen erhöhtem Montageaufwand werden nicht anerkannt. Die übergebenen Planungsunterlagen sind von AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten im LV widersprechende oder missverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtung vorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Anlagenbeschreibung
ZTV Lüftung 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Besonderer Teil 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18379 - Raumlufttechnische Anlagen so wie aus: VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen VDI 6022 Blatt 2 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen DIN 1946-6 - Raumlufttechnik; Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme DIN 17440 - Nichtrostende Stähle DIN 18386 - Gebäudeautomation DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 55945 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe (im Zweifel gilt DIN EN 971-1) DIN EN 378-1 - Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen DIN EN 573 und DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe DIN EN 1301 - Aluminium und Aluminiumlegierungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle DIN V ENV 12102 - Luftkonditionierer, Wärmepumpen und Entfeuchter mit elektrisch angetriebenen Verdichtern; Messung der Luftschallemission, Bestimmung des Schallleistungspegels VDI 2052 - Raumlufttechnische Anlagen für Küchen VDI 2053 - Raumlufttechnische Anlagen für Garagen und Tunnel VDI 3803 - Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen VDI 3814 Teil 2 - Zentrale Leittechnik für betriebstechnische Anlagen in Gebäuden (ZLT-G), Schnittstellen in Planung und Ausführung Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung. Die Anwendung der Abnahmeprotokolle nach Anhang A DIN 1946-6 (September 1994) gilt als vereinbart. 2.2 Stoffe, Bauteile Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen. 2.3 Ausführung Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen. Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern. Alle Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden. Erst nach erfolgter Genehmigung kann mit den Montagearbeiten begonnen werden. Mit anderen Gewerken ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Dies gilt auch für die Benützung von gemeinsamen Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso für die Trassenführung, welche vom Auftraggeber zu koordinieren ist. Zur Vertragsleistung der Gewerke Elektroinstallationsarbeiten gehört: Verlegung der Kabel und Leitungen (gemäß den Angaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär), Einführen und Absetzen derselben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat das gesamte Projekt zu überprüfen. Änderungen müssen grundsätzlich vom Auftraggeber und dem Projektanten genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit. Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit und Wartung bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu führen. Bei Arbeiten mit Schußapparaten gilt die UVV (VGB 45) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinktaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überwachen. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt. Vom Auftragnehmer werden vollständig vermaßte Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Bei und vor der Montage der Anlage entstandene Beschädigungen des Korrosionsschutzes sind auszubessern. Für Verschleißteile, Filter u. dgl. ist dem Auftraggeber ein Ersatzteilkatalog bzw. ein Liefernachweis zu übergeben. Die Geräte müssen zum Filterwechsel gut zugänglich sein. Laufräder von Ventilatoren müssen dynamisch ausgewuchtet sein. Kreuzungen von Luftleitungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall ist eine Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich, sofern notwendige lichte Höhen aus den Planungsunterlagen nicht ersichtlich sind. Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist eine automatische Abführung des Kondensats erforderlich. Für Wegänderungen sind grundsätzlich Formstücke zu verwenden; Flexrohre werden nur zugelassen, wenn sie in der Ausschreibung vorgesehen sind. 2.4 Preisinhalte Mit den Preisen ist abgegolten: - Das Anzeichnen von Durchbrüchen, Befestigungspunkten u. dgl. sowie sonstige Angaben für bauseitige Leistungen. - Die Prüfung und Vorführung der Anlage gemäß Nr. 3.3 und 3.4.1 DIN 18379. - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im "Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden" enthaltenen Leistungen grundsätzlich als vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als VDMA-Einheitsblatt 24186 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht und im Beuth Verlag zu beziehen. Der Angebotsumfang ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die aufgeführten Massen entsprechen dem derzeitigen Stand der Planung. Alle ausgeschriebenen Positionen umfassen die Lieferung und betriebsfertige Montage, einschließlich allem notwendigen Zubehör, auch wenn das notwendige Zubehör nicht in allen Einzelheiten beschrieben ist. Sollten im LV widersprechende oder mißverständliche Angaben bzw. Bedingungen aufgeführt sein, sind diese der aussschreibenden Stelle umgehend schriftlich mitzuteilen.Nachforderungen, die auf Nichtbeachtungvorgenannter Bedingungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderunge
ZTV Lüftung
4. 1 Lüftungsgerät u. Zubehör
4. 1
Lüftungsgerät u. Zubehör
4. 2 Luftleitungen und Zubehör
4. 2
Luftleitungen und Zubehör
4. 3 Auslässe und Zubehör
4. 3
Auslässe und Zubehör
4. 4 Fensterventile - bauseits
4. 4
Fensterventile - bauseits
4. 5 Brandschutz
4. 5
Brandschutz
4. 6 Kellerlüftung
4. 6
Kellerlüftung
4. 7 Insgemeinkosten ges.
4. 7
Insgemeinkosten ges.

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