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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Informationen
00
Allgemeine Informationen
PROJEKTBESCHREIBUNG
Auf dem Grundstu¨ck Holtwiesche 23a, 23b entstehen
zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29
Wohneinheiten und Tiefgarage gemäß Baugenehmigung vom
11.06.2024. Das Gebäude wird voll
unterkellert, mit 22 Tiefgaragenstellplätzen,
Abstellkellern, Technikräumen sowie
Fahrradstellplätzen im
Untergeschoss. Waschmaschinen und Trockner sind in den
Wohnungsabstellräumen vorgesehen.
Die Bauausfu¨hrung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der
Antragstellung der Baugenehmigung geltenden
allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit sie
an der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt sind,
im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme sowie den
gesetzlichen Vorgaben zu Wärmeschutz und
Förderprogrammen, hier im speziellen KfW 40 NH und die
Wohnraumförderbestimmungen des Landes
NRW in Ihrer Fassung aus dem Jahre 2024.
Das Gebäude wird als KfW-Effizienzhaus 40 mit
QNG-Plus-Siegel errichtet. AG und AN
stimmen überein, dass die Bauleistungen nach den bei
Antragstellung gültigen technischen Regeln (soweit
sie in der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt
sind, im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme)
erfolgen, auch bei späteren Änderungen. Derzeit sind
keine relevanten Anpassungen der technischen
Vorschriften absehbar.
Alles in allem wir auf diese Weise eine moderne
Umgebung mit hohem Aufenthaltswert in einer
zukunftweisenden und hoch qualitativen Umgebung in
Gelsenkirchen geschaffen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. GENERELLE VEREINBARUNG
Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende
generelle Vereinbarungen:
Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem
Hauptangebot zugelassen
Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und
akzeptiert
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage
folgender Dokumente zugelassen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Bescheinigung in Steuersachen
Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen
Eignungsnachweis zugelassen
Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von
mindestens drei vergleichbaren
Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen
Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen
abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller
Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht
aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks
relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe
des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig
mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise
der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine
komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und
Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden
Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den
einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen,
sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das
Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der
errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit
und
Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind
umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots,
schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes
erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen
vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis
erbringen kann.
In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen
Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit
einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf
vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern:
alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten
einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie
Zuschläge,
die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden
Kosten,
Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-,
Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und
Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle,
Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen
Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den
Leistungstexten beschrieben sind.
Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen,
Kosten für das Einholen aller erforderlicher
Schachterlaubnisscheine,
Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie
für eventuelle Messprotokolle,
Kosten aller technischer Unterlagen
Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der
ggfls. erforderlichen Werks- und
Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen
können dem Kapitel
"Ausführungsunterlagen" entnommen werden.
Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner
Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm
übertragenen Leistungen die Stellung eines
Fachbauleiters für eigene und seine
Subunternehmerleistungen
eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der
Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich
benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an
den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist
erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u.
"Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
1. GENERELLE VEREINBARUNG
2. ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die
Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen:
Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen
VOB / B und VOB / C
BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung
DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen
Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie
beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS
Richtlinien der Berufsgenossenschaften
Alle im Anhang befindlichen Unterlagen
Anerkannte Regeln der Technik
Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW (in der
Fassung 2024)
Vorgaben des KfW 40 NH Programms der KfW Bank
Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende
Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar,
kommen für die entsprechenden Leistungen die
anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz.
Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der
Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb
der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen.
Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen
Bedingungen und Anforderungen regelt der
Bauwerkvertrag.
2. ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. ANGEBOTSABGABE UND VERGABE
Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den
Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe
ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste
Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig
ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis
über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen
Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig
ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
3. ANGEBOTSABGABE UND VERGABE
4. BAUABLAUF
Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich
ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer
eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen
Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist
das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen
Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem.
Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable
Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten
werden nicht akzeptiert.
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der
Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden
und versichert über ausreichend Personal für die
Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur
Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis
über ausreichend Personal ist auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der
Baustelle während der Ausführung bestehen, steht
es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine
Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort
von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der
Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren
Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden
Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen.
Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus.
Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem
Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene
Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst
zu ermitteln.
Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende
Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots
erklärt sich der Auftragnehmer mit den
parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche
hieraus
resultierende Einschränkungen im Bezug auf die
Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche
Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem
Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis
mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des
Angebotspreises auf Basis von erhöhten Aufwendung für
Materiallagerung, Materialtransport oder die
Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung:
Der AN
hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so
zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten
entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung
unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen
telefonisch mitzuteilen.
4. BAUABLAUF
5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die
zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser
Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht
freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen
für die Ausführung nicht verwendet werden.
Der AG stellt eine vollständige und freigegebene
Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen,
Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen
notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen
der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN
einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis
Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit
zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis
spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden.
Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für
das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN
selbstständig zu erarbeiten und vor
Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen.
Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den
benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor
Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten
Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass
der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes
Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung
stellt.
Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig
zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann
der Auftragnehmer die Unterlagen selbst
vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene
Ausführungsunterlagen als pdf und dwg.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene
Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer
Handwerker, so dass die Verantwortung für die
Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies
der
Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die
davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen,
bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten
und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird.
In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine
Leistungen und Lieferungen allein.
5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
6. BAUBESPRECHUNG
Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder
auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen
verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen
Vertreter
schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller
technischen und kaufmännischen Fragen in den
Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist
bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers
entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen
abzugeben. Er ist verpflichtet an den
Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die
Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen.
Der
verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben
während der normalen Arbeitszeit ständig auf der
Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen
Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der
Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von
einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu
verlangen,
wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der
Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der
deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den
weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren.
Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der
Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb
der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und
Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter
auf der Baustelle ist, der die oben genannten
Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung
erfüllt.
Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer
bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email)
des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die
beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei
einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer
hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch
die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz
kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass auch die von ihm beauftragten
Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG
noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht
im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder
eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei
sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine
gültige Arbeitserlaubnis und gültiger
Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der
Baustelle vorzuhalten. Dazu gehört auch, dass
Subunternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und
Urlaubskassenbeiträgen nachkommen, die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in
ihrem
jeweiligen Unternehmen keine Arbeitskräfte
beschäftigen, deren Beschäftigung gegen die
Bestimmungen
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG),
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen
das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB
III und Aufenthaltsgesetz) in der jeweils gültigen
Fassung verstößt.
6. BAUBESPRECHUNG
7. BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Baumaßnahme befindet sich auf einem freien
Grundstück in Gelsenkirchen. Dieses besteht
entsprechend des beiliegenden
Baustelleneinrichtungsplan für die
Baustelleneinrichtung zur Verfügung.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass parallel
ausgeführte Gewerke sich auf der
Baustelleneinrichtungsfläche
nicht gegenseitig behindern dürfen. Diese Fläche wird
vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die
genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist
dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu
entnehmen.
Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass
nur geringe Lagerkapazitäten auf dem Grundstück
vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem
Grundstück (Außerhalb der aktuell durch das
entsprechende Gewerke bearbeiteten Flächen; siehe
hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur
in Rücksprache mit der Bauleitung möglich.
Seitens des Auftraggebers werden die für die
Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur
Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die
Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen
gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung
des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür
zusätzliche Container durch den Auftragnehmer
aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in
vorheriger
Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine
Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von
Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes
ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer
zentralen Stelle auf dem Grundstück, sowie auf jeder
dritten Etage (nur Baustrom) vorhanden. Eine weitere
Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für
Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden
pauschal auf alle Unternehmer umgelegt.
Die für die Arbeiten an der Fassade, sowie auf dem
Dach notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden
und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem
Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur
Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies
bereits
bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die
Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass
dem
Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten
Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird
im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken
parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze
für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene
Verantwortung und Gefahr. Die Gerüstgestellung bis
zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer
zu erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt.
Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und
Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein
verantwortlich. Der Auftragnehmer versichert,
größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die
Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern
vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die
jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu
beachten.
7. BAUSTELLENEINRICHTUNG
8. AUFZÜGE
Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind
nicht für den Materialtransport geeignet und nicht
für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge
ist während der Gesamtmaßnahme untersagt.
Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende
Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen
Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist
Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine
Krannutzung
ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht
garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine
Krannutzung keinesfalls unentgeltlich stattfindet und
durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das
bewegte Material übernommen wird.
Zusätzlich zum Kran wird ein Bauaufzug am Gebäude
vorhanden sein. Dieser kann in Rücksprache mit der
Bauleitung genutzt werden. Eine Nutzung erfordert eine
entsprechende Unterweisung, sowie eine vorherige
Ankündigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufzug
nur bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten
vorhanden sein wird. Anschließend ist der
Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie
mittels
eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener
Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass sowohl der Kran, als auch der
Bauaufzug von mehreren Gewerken genutzt wird. Die
oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende
Arbeiten gelten entsprechend.
8. AUFZÜGE
9. ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE
Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel
Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der
Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle
gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst
verantwortlich.
Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige
Umsetzen von gelagertem Material werden nicht
gesondert vergütet.
Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten.
Hierfür stellt der Auftraggeber Container für die
Entsorgung
von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Container
dürfen nur übliche Bauabfälle entsorgt werden.
Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes
Baumaterial (Lacke, etc.) müssen durch den jeweiligen
Auftragnehmer gesondert, eigenständig und ohne weitere
Berechnung entsorgt werden. Bei der Nutzung der
bauseitig zur Verfügung gestellten Container ist auf
die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der
Abfallentsorgung werden auf alle an der Baustelle
tätigen Unternehmen umgelegt. Die Nutzung der bauseitig
gestellten Abfallcontainer sind für das Gewerk
"Entkernung / Abbruch / Rückbau" ausgeschlossen. Hier
sind
die angebotenen Preise inkl. der notwendigen
Entsorgung zu kalkulieren.
Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der
Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer
bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass
der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung
die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen
lassen kann. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung
der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine
entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem
Einvernehmen nicht notwendig.
Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen
Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße
können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden
Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum,
sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern
auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren
Verweis von der Baustelle.
9. ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE
10. STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält,
insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen
für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge,
vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung
usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten;
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind
jedoch nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt
unabhängig
von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die
Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum,
Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister,
Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten
und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur
Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte
Stundennachweise werden unabhängig von ihrer
Richtigkeit
weder geprüft noch akzeptiert.
Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine
höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen,
als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
10. STUNDENLOHNARBEITEN
11. ZUSTÄNDIGKEITEN
Der Bauherr, die immostore GmbH, hat die Top Wohnen
GmbH aus Essen mit der Planung und Entwicklung
des Objektes Hotwiesche 23a und b in Gelsenkirchen
beauftragt. Die Top Wohnen GmbH übernimmt hierbei
alle Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit
als Totalübernehmer.
Der Totalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der
Leistungen verschiedene Planer und Nachunternehmer.
Diese Ausschreibung befasst sich mit der Vergabe einer
Teilleistung an einen Nachunternehmer.
Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer
beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das
Leistungsverzeichnis zur Verfügung:
Architekt: studio OM GmbH
vertr. durch Herrn Felix Leibeling
Grafenberger Allee 128a
40237 Düsseldorf
Statik: Sommer Baustatik GmbH
vertr. durch Herrn Christian Halcour
Gewerbestraße S 56a
41812 Erkelenz
TGA: Sommer Baustatik GmbH
vertr. durch Herrn Bogdan Tudorica
Gewerbestraße S 56a
41812 Erkelenz
Bauphysik: Sommer Baustatik GmbH
vertr. durch Herrn Hendrik Schlüter
Gewerbestraße S 56a
41812 Erkelenz
11. ZUSTÄNDIGKEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der
Baustelleneinrichtung
für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis
näher
beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung
der
Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den
notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen
der
Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an
bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der
Bauzeit
sowie An- und Abreise des Personals.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__. 2 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den
geltenden
Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender
Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__. 2
Entsorgung Bauschutt
1,00
psch
01.__. 3 Abdecken Mischplatz Abdecken des Mischplatzes mit einer Folie oder starkem
Karton.
Liefern, vorhalten, entfernen und entsorgen von
Abdeckungen
mit Folie oder starkem Karton einschl. Abklebearbeiten.
01.__. 3
Abdecken Mischplatz
1,00
psch
01.__. 4 Schutz von Bodenbelägen Bodenbeläge, auch im Aúßenbereich, durch
Auslegen mit PE-Folie (200 µm) Tetrapack oder anderen
Maßnahmen schützen.
01.__. 4
Schutz von Bodenbelägen
1,00
psch
01.__. 5 Absperrmaßnahmen Die zu bearbeitende Flächen sind durch Spannen von
rot-weißen Kunststoffbändern vor unbefugtem Betreten
und
Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind
Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen
mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
01.__. 5
Absperrmaßnahmen
1,00
psch
01.__. 6 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle
ordnungsgemäß räumen.
Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen
Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen
sind zu
beseitigen.
01.__. 6
Baustelle räumen
1,00
psch
02 Eingangselemente
02
Eingangselemente
Falls nicht anders beschrieben dürfen die
Eingangselemente
eine Durchgangsbreite von im Li. 90cm nicht
unterschreiten.
Falls nicht anders beschrieben dürfen die
02.__. 1 Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm
Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Kunststoff Kombination aus Eingangstür (innenöffnend), sowie
Festverglasung gem. beiliegender Aufteilung.
Zweiteiliges Element bestehend auf einer nach innen
öffnenden
Eingangstür (Durchgangsmaß im Lichten mindestens 90cm)
mit
einer Glasfüllung (VSG nach Erfordernis), sowie einem
feststehenden, verglasten Seitenelement (VSG nach
Erfordernis).
Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter
Flügeloptik mit mind.
6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten
Kunststoffprofilen.
U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß
ENEV-Nachweis:
Uw max. 1,00 W/m²·K
Uf - Wert: '.........' W/m²K
Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........'
W/m²K
Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss
Zusätzliche Ausstattung bei Eingangstür: E-Öffner,
Tagesfalle,
Gleitschienentürschließer (Achtung: Anforderung an die
Barrierefreiheit DIN 18040 sind einzuhalten)
Eingangstür mit Vorbereitung für die Aufnahme eines
Profilzylinders. Außen Griffstange (Höhe ca. 1800mm)
und
innen Klinke.
Das Türelement schließt hier an den Rohfußboden an,
Höhe
Fußbodenaufbau ca. 200mm. (ein entsprechendes
Verbreiterungsprofil kommt zur angegebenen Höhe hinzu
und
ist mit einzukalkulieren). Hierfür ist ein
Mehrkammer-Hohlprofil
anzuordnen und mit einem verzinkten Stahlrohr
auszusteifen.
Bei Eingangstür technisch notwendige Schwellen müssen
kleiner gleich 20 mm über OK Fertigboden
ausgebildet werden (barrierefreie Ausführung)
Oberhalb des Türelements ist ein Verbreiterungsprofil
in einer
Höhe bis zu 30cm vorzusehen. Dieses ist als
Mehrkammer-Hohlprofil mit einem verzinklen Stahlrohr
(zur
Aussteifung) herzustellen.
Widerstandsklasse: RC2
Die Position versteht sich als Lieferung des
Türelements inkl.
Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in Dämmebene
mittels zugelassenen Winkeln.
angebotenes Erzeugnis: '.........'
Abrechnung erfolgt je eingebautem Türelement inkl.
aller
notwendiger Nebenleistungen.
Einbauort: Haupteingangstüren EG
02.__. 1
Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm
Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Kunststoff
G
2,00
St
02.__. 2.a Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm
Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Aluminium Profil: Flügelgeometrie in flächenbündiger Flügeloptik
mit mind.
6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit Aluminiumprofilen
02.__. 2.a
Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm
Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Aluminium
A
W
1,00
St
03 Fensteranlagen bodentief
03
Fensteranlagen bodentief
03.__. 1 Fenster 1-teilig Rohbauöffnung BxH = 1010mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenster 1-teilig mit feststehendem Unterteil als
Abstuurzsicherung (Höhe ab OKFF mind, 90cm; VSG Glas
nach Notwendigkeit)
Fenstergeometrie BxH: 1010mm x 2260mm
Funktion: Fenster DK mit feststehendem Unterteil
Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter
Flügeloptik mit mind.
6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten
Kunststoffprofilen.
U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß
ENEV-Nachweis:
Uw max. 0,80 W/m²·K
Uf - Wert: '.........' W/m²K
Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........'
W/m²K
Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss
Beschlag: Mehrfach-Pilzkopfverriegelung ohne erhöhten
Einbruchschutz; Sichtbare Beschlagsteile mit weißen
Deckkappen.
Zusätzliche Ausstattung: Fehlbediensperre, Flügelheber
Unterbauteile Fußpunkt. Bodeneinstandsprofil mit einer
Höhe
von ca. 200mm und Fensterbankanschlussprofil (Die
angegebene Höhe versteht sich zzgl. diesem
Unterbautelement).
Die Position versteht sich als Lieferung des
Fensterelements
inkl. Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in
Dämmebene
mittels zugelassenem System
angebotenes Erzeugnis: '.........'
Die Abrechnung erfolgt je eingebautem Fensterelement
inkl.
aller notwendiger Nebenleistungen
03.__. 1
Fenster 1-teilig Rohbauöffnung BxH = 1010mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
103,00
St
03.__. 2 Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenster 3-teilig mit ein festverglastem Fenster und
einem DK
Fenster mit feststehendem Unterteil als
Absturzsicherung (Höhe
ab OKFF mind, 90cm; VSG Glas nach Notwendigkeit). Die
Breite des Flügels ist dabei so zu wählen, dass ein
lichtes
Öffnungsmaß von mindestens 90cm Breite entsteht.
Fenstergeometrie BxH: 1760mm x 2260mm
Feststehendem Unterteil, öffenbareres Drehkipp-Fenster
BRH
90 cm und festverglastem Seitenteil
Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter
Flügeloptik mit mind.
6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten
Kunststoffprofilen.
U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß
ENEV-Nachweis:
Uw max. 0,80 W/m²·K
Uf - Wert: '.........' W/m²K
Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........'
W/m²K
Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss
Beschlag: Mehrfach-Pilzkopfverriegelung ohne erhöhten
Einbruchschutz; Sichtbare Beschlagsteile mit weißen
Deckkappen.
Zusätzliche Ausstattung: Fehlbediensperre, Flügelheber
Unterbauteile Fußpunkt. Bodeneinstandsprofil mit einer
Höhe
von ca. 200mm und Fensterbankanschlussprofil (Die
angegebene Höhe versteht sich zzgl. diesem
Unterbautelement).
Die Position versteht sich als Lieferung des
Fensterelements
inkl. Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in
Dämmebene
mittels zugelassenem System
angebotenes Erzeugnis: '.........'
Die Abrechnung erfolgt je eingebautem Fensterelement
inkl.
aller notwendiger Nebenleistungen
03.__. 2
Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
29,00
St
03.__. 3 Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670 mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenstergeometrie BxH: 2670 mm x 2260 mm
03.__. 3
Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670 mm x 2260mm
Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
W
2,00
St
03.__. 4 Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm
Funktion: Fensterstür DK, Kunststof Zulage für die Ausbildung einer Fenstertür mit einer
2-teiligen
Ausbildung. Eine Seite ist hierbei als Fenstertür mit
DK und
Aluminiumschwelle (Schwelle geringer als 2cm gem. DIN
18040) und die andere Seite als ein festverglastes
Element
(VSG Glas nach Erfordernis) auszubilden. Die
Durchgangsbreite im Lichten muss mindestens 90cm
betragen.
Besondere Brandschutzanforderungen:
Größerer Teil als DK mit Breite min. 90cm im Lichten
(da
als 2. RW).
Position als reine Zulageposition zur Vorposition
03.__. 4
Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm
Funktion: Fensterstür DK, Kunststof
10,00
St
03.__. 5 Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670mm x 2260mm
Funktion: Fenstertür DK, Kunststof Fenstergeometrie BxH: 2670 mm x 2260 mm
03.__. 5
Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670mm x 2260mm
Funktion: Fenstertür DK, Kunststof
W
22,00
St
03.__. 6 Mehrpreis Ornamentglas an Fenstern
Öffnungsmaß 1,10 x 2,26 Zulage zur Vorposition:
Liefern und fachgerecht einsetzen von Ornamentglas (z.
B.
"Ornament 504" in Fenstern von Sanitärräumen zur
Sicherstellung des Sichtschutzes.
Einbau in Kunststofffenster mit Dreh-/Kippflügel,
Öffnungsmaß
ca. 1,10 × 2,26 m, Verglasung mit Wärmeschutzfunktion
(z. B.
2-fach Isolierverglasung, Ug-Wert = 1,1 W/m²K), Kanten
geschliffen.
Anwendungsbereiche: Badezimmer und WC-Räume
Inklusive:
Lieferung Ornamentglas inkl. erforderlicher Dicht- und
Befestigungsmaterialien
Einsetzen der Verglasung in vorbereitete Fensterrahmen
Schutz der Glasflächen bis zur Abnahme
03.__. 6
Mehrpreis Ornamentglas an Fenstern
Öffnungsmaß 1,10 x 2,26
21,00
St
03.__. 7 Aluminium Schwelle thermisch getrennt Aluminium-Schwelle, thermisch getrennt
Liefern und fachgerecht montieren von
Aluminium-Schwellen
als untere Anschlussprofile für Außen- oder Innentüren
/
bodentiefe Fenster.
Ausführung als flache, thermisch getrennte Schwelle,
barrierearm gemäß DIN 18040, mit durchgehender
Entwässerungs- und Dichtebene.
Profil mit rutschhemmender Oberfläche,
korrosionsbeständig
(eloxiert oder pulverbeschichtet), Höhe max. 20 mm.
Geeignet für den Anschluss an angrenzende Bodenbeläge
(z. B. Estrich, Fliesen, Balkonbelag) mit fachgerechter
Abdichtung gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN 18533
/
DIN 18195).
Montage inkl. Befestigungsmaterialien, Dichtstoffen und
erforderlicher Anarbeitung an Tür-/Fensterelement.
Maße: entsprechend Tür-/Fensteröffnungen lt.
Ausführungsplanung
Einbauhöhe: bis 20 mm (barrierearm)
Oberfläche: Eloxiert (E6/EV1) oder pulverbeschichtet
Farbe
gem. Planung)
Länge je Element: z. B. ca. 1,10 2,67 m
03.__. 7
Aluminium Schwelle thermisch getrennt
168,00
St
04 Rolladen
04
Rolladen
04.__. 1 Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 1010mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer
innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung.
Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers.
Größe der Fensteröffnung: 1010mm x 2260mm
Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß.
Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier
RAL
7016
Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position
umfasst dabei
nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im
Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel
zu
liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine
Dose zu
führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt
das
Leistungssoll des Elektrikers.
Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten
Einbau
des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 1
Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 1010mm x 2260mm
57,00
St
04.__. 2 Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer
innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung.
Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers.
Größe der Fensteröffnung: 1760mm x 2260mm
Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß.
Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier
RAL
7016
Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position
umfasst dabei
nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im
Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel
zu
liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine
Dose zu
führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt
das
Leistungssoll des Elektrikers.
Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten
Einbau
des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 2
Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm
31,00
St
04.__. 3 Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel
für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm Zulage zur Vorposition zur Ausbildung eines zweiten
Rettungswegs mittels zusätzlichem Kurbelantrieb.
Position als reine Zulageposition zur vorher
beschriebenen
Hauptposition.
04.__. 3
Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel
für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm
W
8,00
St
04.__. 4 Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer
innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung.
Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers.
Größe der Fensteröffnung: 2670mm x 2260mm
Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß.
Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier
RAL
7016
Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position
umfasst dabei
nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im
Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel
zu
liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine
Dose zu
führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt
das
Leistungssoll des Elektrikers.
Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten
Einbau
des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 4
Elektrischer Aufsatzrolladen
für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm
2,00
St
04.__. 5 Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel
für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm Zulage zur Vorposition zur Ausbildung eines zweiten
Rettungswegs mittels zusätzlichem Kurbelantrieb.
Position als reine Zulageposition zur vorher
beschriebenen
Hauptposition.
04.__. 5
Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel
für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm
W
22,00
St
05 Sonderbauteile
05
Sonderbauteile
05.__. 1 Einbau Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROH 100 MD / ZUROH 110 MD Zulage zu den Vorpositionen für den Einbau eines
Außenbauteil-Luftdurchlasses (ALD) im Bereich
Rollladenkasten.
Leitfabrikat: RegelAir FFV
gewähltes Fabrikat: '.........'
Pos. umfasst die Lieferung und Montage in die zuvor
ausgeschriebenen Fenster.
Abrechnung erfolgt je eingebautem Außenbauteil und
versteht
sich inkl. aller notweniger Nebenleistungen
05.__. 1
Einbau Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROH 100 MD / ZUROH 110 MD
168,00
St
05.__. 2 Zulage für Sonnenschutzverglasung Zulage zum Einbau einer Sonnenschutzverglasung in den
zuvor
ausgeschriebenen Fensterpositionen.
Hersteller und System nach Auswahl AN.
gewähltes System: '.........'
G-Wert der gewählten Verglasung: '.........'
Lichtdurchlässigkeit der gewählten Verglasung:
'.........'
Abrechnung erfolgt je m2 eingebautem Sonnenschutzglas
als
Zulage zur zuvor angebotenen Wärmeschutzverglasung und
versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
05.__. 2
Zulage für Sonnenschutzverglasung
E
1,00
m²
06 Stundenarbeiten
06
Stundenarbeiten
06.__. 1 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis
Fachkraft
06.__. 1
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis
Fachkraft
E
1,00
St
06.__. 2 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis
Hilfskraft
06.__. 2
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis
Hilfskraft
E
1,00
St
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