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Holtwiesche, Gelsenkirchen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen
PROJEKTBESCHREIBUNG Auf dem Grundstu¨ck Holtwiesche 23a, 23b entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten und Tiefgarage gemäß Baugenehmigung vom 11.06.2024. Das Gebäude wird voll unterkellert, mit 22 Tiefgaragenstellplätzen, Abstellkellern, Technikräumen sowie Fahrradstellplätzen im Untergeschoss. Waschmaschinen und Trockner sind in den Wohnungsabstellräumen vorgesehen. Die Bauausfu¨hrung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung der Baugenehmigung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit sie an der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt sind, im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme sowie den gesetzlichen Vorgaben zu Wärmeschutz und Förderprogrammen, hier im speziellen KfW 40 NH und die Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW in Ihrer Fassung aus dem Jahre 2024. Das Gebäude wird als KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus-Siegel errichtet. AG und AN stimmen überein, dass die Bauleistungen nach den bei Antragstellung gültigen technischen Regeln (soweit sie in der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt sind, im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme) erfolgen, auch bei späteren Änderungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der technischen Vorschriften absehbar. Alles in allem wir auf diese Weise eine moderne Umgebung mit hohem Aufenthaltswert in einer zukunftweisenden und hoch qualitativen Umgebung in Gelsenkirchen geschaffen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. GENERELLE VEREINBARUNG Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende generelle Vereinbarungen: Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und akzeptiert Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage folgender Dokumente zugelassen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Bescheinigung in Steuersachen Handelsregisterauszug Gewerbeanmeldung Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen Eignungsnachweis zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen, sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis erbringen kann. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten, Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle, Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind. Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine, Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle, Kosten aller technischer Unterlagen Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggfls. erforderlichen Werks- und Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden. Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
1. GENERELLE VEREINBARUNG
2. ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen: Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen VOB / B und VOB / C BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS Richtlinien der Berufsgenossenschaften Alle im Anhang befindlichen Unterlagen Anerkannte Regeln der Technik Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW (in der Fassung 2024) Vorgaben des KfW 40 NH Programms der KfW Bank Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz. Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen. Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen regelt der Bauwerkvertrag.
2. ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. ANGEBOTSABGABE UND VERGABE Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
3. ANGEBOTSABGABE UND VERGABE
4. BAUABLAUF Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem. Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten werden nicht akzeptiert. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden und versichert über ausreichend Personal für die Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis über ausreichend Personal ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der Baustelle während der Ausführung bestehen, steht es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus. Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst zu ermitteln. Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche hieraus resultierende Einschränkungen im Bezug auf die Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des Angebotspreises auf Basis von erhöhten Aufwendung für Materiallagerung, Materialtransport oder die Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung: Der AN hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch mitzuteilen.
4. BAUABLAUF
5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden. Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden. Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellt. Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann der Auftragnehmer die Unterlagen selbst vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene Ausführungsunterlagen als pdf und dwg. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer Handwerker, so dass die Verantwortung für die Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies der Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine Leistungen und Lieferungen allein.
5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
6. BAUBESPRECHUNG Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren. Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter auf der Baustelle ist, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung erfüllt. Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email) des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine gültige Arbeitserlaubnis und gültiger Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der Baustelle vorzuhalten. Dazu gehört auch, dass Subunternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Urlaubskassenbeiträgen nachkommen, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in ihrem jeweiligen Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung verstößt.
6. BAUBESPRECHUNG
7. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baumaßnahme befindet sich auf einem freien Grundstück in Gelsenkirchen. Dieses besteht entsprechend des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass parallel ausgeführte Gewerke sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche nicht gegenseitig behindern dürfen. Diese Fläche wird vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass nur geringe Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück (Außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerke bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der Bauleitung möglich. Seitens des Auftraggebers werden die für die Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Container durch den Auftragnehmer aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen. Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück, sowie auf jeder dritten Etage (nur Baustrom) vorhanden. Eine weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle Unternehmer umgelegt. Die für die Arbeiten an der Fassade, sowie auf dem Dach notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer versichert, größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu beachten.
7. BAUSTELLENEINRICHTUNG
8. AUFZÜGE Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind nicht für den Materialtransport geeignet und nicht für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge ist während der Gesamtmaßnahme untersagt. Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine Krannutzung ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine Krannutzung keinesfalls unentgeltlich stattfindet und durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das bewegte Material übernommen wird. Zusätzlich zum Kran wird ein Bauaufzug am Gebäude vorhanden sein. Dieser kann in Rücksprache mit der Bauleitung genutzt werden. Eine Nutzung erfordert eine entsprechende Unterweisung, sowie eine vorherige Ankündigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufzug nur bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten vorhanden sein wird. Anschließend ist der Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen. Es ist zu beachten, dass sowohl der Kran, als auch der Bauaufzug von mehreren Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
8. AUFZÜGE
9. ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige Umsetzen von gelagertem Material werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten. Hierfür stellt der Auftraggeber Container für die Entsorgung von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Container dürfen nur übliche Bauabfälle entsorgt werden. Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.) müssen durch den jeweiligen Auftragnehmer gesondert, eigenständig und ohne weitere Berechnung entsorgt werden. Bei der Nutzung der bauseitig zur Verfügung gestellten Container ist auf die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der Abfallentsorgung werden auf alle an der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt. Die Nutzung der bauseitig gestellten Abfallcontainer sind für das Gewerk "Entkernung / Abbruch / Rückbau" ausgeschlossen. Hier sind die angebotenen Preise inkl. der notwendigen Entsorgung zu kalkulieren. Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen lassen kann. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem Einvernehmen nicht notwendig. Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum, sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren Verweis von der Baustelle.
9. ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE
10. STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister, Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte Stundennachweise werden unabhängig von ihrer Richtigkeit weder geprüft noch akzeptiert. Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
10. STUNDENLOHNARBEITEN
11. ZUSTÄNDIGKEITEN Der Bauherr, die immostore GmbH, hat die Top Wohnen GmbH aus Essen mit der Planung und Entwicklung des Objektes Hotwiesche 23a und b in Gelsenkirchen beauftragt. Die Top Wohnen GmbH übernimmt hierbei alle Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit als Totalübernehmer. Der Totalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der Leistungen verschiedene Planer und Nachunternehmer. Diese Ausschreibung befasst sich mit der Vergabe einer Teilleistung an einen Nachunternehmer. Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das Leistungsverzeichnis zur Verfügung: Architekt: studio OM GmbH vertr. durch Herrn Felix Leibeling Grafenberger Allee 128a 40237 Düsseldorf Statik: Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Christian Halcour Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz TGA: Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Bogdan Tudorica Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz Bauphysik: Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Hendrik Schlüter Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz
11. ZUSTÄNDIGKEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis näher beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen der Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit sowie An- und Abreise des Personals.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__. 2 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__. 2
Entsorgung Bauschutt
1,00
psch
01.__. 3 Abdecken Mischplatz Abdecken des Mischplatzes mit einer Folie oder starkem Karton. Liefern, vorhalten, entfernen und entsorgen von Abdeckungen mit Folie oder starkem Karton einschl. Abklebearbeiten.
01.__. 3
Abdecken Mischplatz
1,00
psch
01.__. 4 Schutz von Bodenbelägen Bodenbeläge, auch im Aúßenbereich, durch Auslegen mit PE-Folie (200 µm) Tetrapack oder anderen Maßnahmen schützen.
01.__. 4
Schutz von Bodenbelägen
1,00
psch
01.__. 5 Absperrmaßnahmen Die zu bearbeitende Flächen sind durch Spannen von rot-weißen Kunststoffbändern vor unbefugtem Betreten und Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
01.__. 5
Absperrmaßnahmen
1,00
psch
01.__. 6 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen.
01.__. 6
Baustelle räumen
1,00
psch
02 Eingangselemente
02
Eingangselemente
Falls nicht anders beschrieben dürfen die Eingangselemente eine Durchgangsbreite von im Li. 90cm nicht unterschreiten.
Falls nicht anders beschrieben dürfen die
02.__. 1 Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Kunststoff Kombination aus Eingangstür (innenöffnend), sowie Festverglasung gem. beiliegender Aufteilung. Zweiteiliges Element bestehend auf einer nach innen öffnenden Eingangstür (Durchgangsmaß im Lichten mindestens 90cm) mit einer Glasfüllung (VSG nach Erfordernis), sowie einem feststehenden, verglasten Seitenelement (VSG nach Erfordernis). Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik mit mind. 6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten Kunststoffprofilen. U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß ENEV-Nachweis: Uw max. 1,00 W/m²·K Uf - Wert: '.........' W/m²K Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........' W/m²K Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss Zusätzliche Ausstattung bei Eingangstür: E-Öffner, Tagesfalle, Gleitschienentürschließer (Achtung: Anforderung an die Barrierefreiheit DIN 18040 sind einzuhalten) Eingangstür mit Vorbereitung für die Aufnahme eines Profilzylinders. Außen Griffstange (Höhe ca. 1800mm) und innen Klinke. Das Türelement schließt hier an den Rohfußboden an, Höhe Fußbodenaufbau ca. 200mm. (ein entsprechendes Verbreiterungsprofil kommt zur angegebenen Höhe hinzu und ist mit einzukalkulieren). Hierfür ist ein Mehrkammer-Hohlprofil anzuordnen und mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Bei Eingangstür technisch notwendige Schwellen müssen kleiner gleich 20 mm über OK Fertigboden ausgebildet werden (barrierefreie Ausführung) Oberhalb des Türelements ist ein Verbreiterungsprofil in einer Höhe bis zu 30cm vorzusehen. Dieses ist als Mehrkammer-Hohlprofil mit einem verzinklen Stahlrohr (zur Aussteifung) herzustellen. Widerstandsklasse: RC2 Die Position versteht sich als Lieferung des Türelements inkl. Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in Dämmebene mittels zugelassenen Winkeln. angebotenes Erzeugnis: '.........' Abrechnung erfolgt je eingebautem Türelement inkl. aller notwendiger Nebenleistungen. Einbauort: Haupteingangstüren EG
02.__. 1
Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Kunststoff
G
2,00
St
02.__. 2.a Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Aluminium Profil: Flügelgeometrie in flächenbündiger Flügeloptik mit mind. 6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit Aluminiumprofilen
02.__. 2.a
Eingangstüranlage mehrteilig BxH = 2010mm x 2260mm Aufteilung gem. beiliegender Zeichnung; Aluminium
A
W
1,00
St
03 Fensteranlagen bodentief
03
Fensteranlagen bodentief
03.__. 1 Fenster 1-teilig Rohbauöffnung BxH = 1010mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenster 1-teilig mit feststehendem Unterteil als Abstuurzsicherung (Höhe ab OKFF mind, 90cm; VSG Glas nach Notwendigkeit) Fenstergeometrie BxH: 1010mm x 2260mm Funktion: Fenster DK mit feststehendem Unterteil Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik mit mind. 6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten Kunststoffprofilen. U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß ENEV-Nachweis: Uw max. 0,80 W/m²·K Uf - Wert: '.........' W/m²K Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........' W/m²K Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss Beschlag: Mehrfach-Pilzkopfverriegelung ohne erhöhten Einbruchschutz; Sichtbare Beschlagsteile mit weißen Deckkappen. Zusätzliche Ausstattung: Fehlbediensperre, Flügelheber Unterbauteile Fußpunkt. Bodeneinstandsprofil mit einer Höhe von ca. 200mm und Fensterbankanschlussprofil (Die angegebene Höhe versteht sich zzgl. diesem Unterbautelement). Die Position versteht sich als Lieferung des Fensterelements inkl. Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in Dämmebene mittels zugelassenem System angebotenes Erzeugnis: '.........' Die Abrechnung erfolgt je eingebautem Fensterelement inkl. aller notwendiger Nebenleistungen
03.__. 1
Fenster 1-teilig Rohbauöffnung BxH = 1010mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
103,00
St
03.__. 2 Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenster 3-teilig mit ein festverglastem Fenster und einem DK Fenster mit feststehendem Unterteil als Absturzsicherung (Höhe ab OKFF mind, 90cm; VSG Glas nach Notwendigkeit). Die Breite des Flügels ist dabei so zu wählen, dass ein lichtes Öffnungsmaß von mindestens 90cm Breite entsteht. Fenstergeometrie BxH: 1760mm x 2260mm Feststehendem Unterteil, öffenbareres Drehkipp-Fenster BRH 90 cm und festverglastem Seitenteil Profil: Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik mit mind. 6-Kammern, Profiltiefe ca. 80mm mit stahlarmierten Kunststoffprofilen. U-Wert des gesamten Fensterelementes gemäß ENEV-Nachweis: Uw max. 0,80 W/m²·K Uf - Wert: '.........' W/m²K Ug-Wert: Glas: 3-fach Wärmeschutzglas '.........' W/m²K Farbe: Außen: Anthrazit RAL 7016, innen: Weiss Beschlag: Mehrfach-Pilzkopfverriegelung ohne erhöhten Einbruchschutz; Sichtbare Beschlagsteile mit weißen Deckkappen. Zusätzliche Ausstattung: Fehlbediensperre, Flügelheber Unterbauteile Fußpunkt. Bodeneinstandsprofil mit einer Höhe von ca. 200mm und Fensterbankanschlussprofil (Die angegebene Höhe versteht sich zzgl. diesem Unterbautelement). Die Position versteht sich als Lieferung des Fensterelements inkl. Glas bis zum Einbauort, sowie der Montage in Dämmebene mittels zugelassenem System angebotenes Erzeugnis: '.........' Die Abrechnung erfolgt je eingebautem Fensterelement inkl. aller notwendiger Nebenleistungen
03.__. 2
Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
29,00
St
03.__. 3 Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670 mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff Fenstergeometrie BxH: 2670 mm x 2260 mm
03.__. 3
Fenster 3-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670 mm x 2260mm Funktion: reines Fenster DK, Kunststoff
W
2,00
St
03.__. 4 Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm Funktion: Fensterstür DK, Kunststof Zulage für die Ausbildung einer Fenstertür mit einer 2-teiligen Ausbildung. Eine Seite ist hierbei als Fenstertür mit DK und Aluminiumschwelle (Schwelle geringer als 2cm gem. DIN 18040) und die andere Seite als ein festverglastes Element (VSG Glas nach Erfordernis) auszubilden. Die Durchgangsbreite im Lichten muss mindestens 90cm betragen. Besondere Brandschutzanforderungen: Größerer Teil als DK mit Breite min. 90cm im Lichten (da als 2. RW). Position als reine Zulageposition zur Vorposition
03.__. 4
Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 1760mm x 2260mm Funktion: Fensterstür DK, Kunststof
10,00
St
03.__. 5 Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670mm x 2260mm Funktion: Fenstertür DK, Kunststof Fenstergeometrie BxH: 2670 mm x 2260 mm
03.__. 5
Fenstertür 2-teilig Rohbauöffnung BxH = 2670mm x 2260mm Funktion: Fenstertür DK, Kunststof
W
22,00
St
03.__. 6 Mehrpreis Ornamentglas an Fenstern Öffnungsmaß 1,10 x 2,26 Zulage zur Vorposition: Liefern und fachgerecht einsetzen von Ornamentglas (z. B. "Ornament 504" in Fenstern von Sanitärräumen zur Sicherstellung des Sichtschutzes. Einbau in Kunststofffenster mit Dreh-/Kippflügel, Öffnungsmaß ca. 1,10 × 2,26 m, Verglasung mit Wärmeschutzfunktion (z. B. 2-fach Isolierverglasung, Ug-Wert = 1,1 W/m²K), Kanten geschliffen. Anwendungsbereiche: Badezimmer und WC-Räume Inklusive: Lieferung Ornamentglas inkl. erforderlicher Dicht- und Befestigungsmaterialien Einsetzen der Verglasung in vorbereitete Fensterrahmen Schutz der Glasflächen bis zur Abnahme
03.__. 6
Mehrpreis Ornamentglas an Fenstern Öffnungsmaß 1,10 x 2,26
21,00
St
03.__. 7 Aluminium Schwelle thermisch getrennt Aluminium-Schwelle, thermisch getrennt Liefern und fachgerecht montieren von Aluminium-Schwellen als untere Anschlussprofile für Außen- oder Innentüren / bodentiefe Fenster. Ausführung als flache, thermisch getrennte Schwelle, barrierearm gemäß DIN 18040, mit durchgehender Entwässerungs- und Dichtebene. Profil mit rutschhemmender Oberfläche, korrosionsbeständig (eloxiert oder pulverbeschichtet), Höhe max. 20 mm. Geeignet für den Anschluss an angrenzende Bodenbeläge (z. B. Estrich, Fliesen, Balkonbelag) mit fachgerechter Abdichtung gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN 18533 / DIN 18195). Montage inkl. Befestigungsmaterialien, Dichtstoffen und erforderlicher Anarbeitung an Tür-/Fensterelement. Maße: entsprechend Tür-/Fensteröffnungen lt. Ausführungsplanung Einbauhöhe: bis 20 mm (barrierearm) Oberfläche: Eloxiert (E6/EV1) oder pulverbeschichtet Farbe gem. Planung) Länge je Element: z. B. ca. 1,10 2,67 m
03.__. 7
Aluminium Schwelle thermisch getrennt
168,00
St
04 Rolladen
04
Rolladen
04.__. 1 Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 1010mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung. Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers. Größe der Fensteröffnung: 1010mm x 2260mm Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß. Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier RAL 7016 Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position umfasst dabei nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel zu liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine Dose zu führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt das Leistungssoll des Elektrikers. Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 1
Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 1010mm x 2260mm
57,00
St
04.__. 2 Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung. Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers. Größe der Fensteröffnung: 1760mm x 2260mm Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß. Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier RAL 7016 Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position umfasst dabei nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel zu liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine Dose zu führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt das Leistungssoll des Elektrikers. Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 2
Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm
31,00
St
04.__. 3 Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm Zulage zur Vorposition zur Ausbildung eines zweiten Rettungswegs mittels zusätzlichem Kurbelantrieb. Position als reine Zulageposition zur vorher beschriebenen Hauptposition.
04.__. 3
Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel für Fenster BxH = 1760mm x 2260mm
W
8,00
St
04.__. 4 Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm Hochwärmegedämmter Aufsatzrolladenkasten mit einer innenliegenden Revisionsöffnung zur Wartung. Kastengröße nach Erfordernis der Größe des Panzers. Größe der Fensteröffnung: 2670mm x 2260mm Panzer aus Kunststofflamellen in grau / weiß. Führungsschienen und Endkappen in Fensterfarbe: hier RAL 7016 Antrieb mittels elektrischem Rohrmotor. Position umfasst dabei nicht den Anschluss, sowie die Steuerungstaster im Gebäudeinneren. Der Rolladenmotor ist mit einem Kabel zu liefern. Dieses Kabel ist im Gebäudeinneren in eine Dose zu führen (max. 50cm vom Motor entfernt). Ab hier beginnt das Leistungssoll des Elektrikers. Position umfasst die Lieferung und den fachgerechten Einbau des Rolladen inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
04.__. 4
Elektrischer Aufsatzrolladen für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm
2,00
St
04.__. 5 Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm Zulage zur Vorposition zur Ausbildung eines zweiten Rettungswegs mittels zusätzlichem Kurbelantrieb. Position als reine Zulageposition zur vorher beschriebenen Hauptposition.
04.__. 5
Elektrischer Aufsatzrolladen mit Notfunktion Kurbel für Fenster BxH = 2670mm x 2260mm
W
22,00
St
05 Sonderbauteile
05
Sonderbauteile
05.__. 1 Einbau Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROH 100 MD / ZUROH 110 MD Zulage zu den Vorpositionen für den Einbau eines Außenbauteil-Luftdurchlasses (ALD) im Bereich Rollladenkasten. Leitfabrikat: RegelAir FFV gewähltes Fabrikat: '.........' Pos. umfasst die Lieferung und Montage in die zuvor ausgeschriebenen Fenster. Abrechnung erfolgt je eingebautem Außenbauteil und versteht sich inkl. aller notweniger Nebenleistungen
05.__. 1
Einbau Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROH 100 MD / ZUROH 110 MD
168,00
St
05.__. 2 Zulage für Sonnenschutzverglasung Zulage zum Einbau einer Sonnenschutzverglasung in den zuvor ausgeschriebenen Fensterpositionen. Hersteller und System nach Auswahl AN. gewähltes System: '.........' G-Wert der gewählten Verglasung: '.........' Lichtdurchlässigkeit der gewählten Verglasung: '.........' Abrechnung erfolgt je m2 eingebautem Sonnenschutzglas als Zulage zur zuvor angebotenen Wärmeschutzverglasung und versteht sich inkl. aller notwendiger Nebenleistungen.
05.__. 2
Zulage für Sonnenschutzverglasung
E
1,00
06 Stundenarbeiten
06
Stundenarbeiten
06.__. 1 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Fachkraft
06.__. 1
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Fachkraft
E
1,00
St
06.__. 2 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Hilfskraft
06.__. 2
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Hilfskraft
E
1,00
St

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