Elektro
Holtwiesche, Gelsenkirchen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG Auf dem Grundstück Holtwiesche 23a, 23b entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten und Tiefgarage gemäß Baugenehmigung vom 11.06.2024. Das Gebäude wird voll unterkellert, mit 22 Tiefgaragenstellplätzen, Abstellkellern, Technikräumen sowie Fahrradstellplätzen im Untergeschoss. Waschmaschinen und Trockner sind in den Wohnungsabstellräumen vorgesehen. Die Bauausführung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung der Baugenehmigung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit sie an der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt sind, im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme sowie den gesetzlichen Vorgaben zu Wärmeschutz und Förderprogrammen, hier im speziellen KfW 40 NH und die Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW in Ihrer Fassung aus dem Jahre 2024. Das Gebäude wird als KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG-Plus-Siegel errichtet. AG und AN stimmen überein, dass die Bauleistungen nach den bei Antragstellung gültigen technischen Regeln (soweit sie in der Bauleistungsbeschreibung so festgelegt sind, im Übrigen die zum Zeitpunkt der Abnahme) erfolgen, auch bei späteren Änderungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der technischen Vorschriften absehbar. Alles in allem wir auf diese Weise eine moderne Umgebung mit hohem Aufenthaltswert in einer zukunftweisenden und hoch qualitativen Umgebung in Gelsenkirchen geschaffen. 1. GENERELLE VEREINBARUNG Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende generelle Vereinbarungen: Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und akzeptiert Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage folgender Dokumente zugelassen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Bescheinigung in Steuersachen Handelsregisterauszug Gewerbeanmeldung Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen Eignungsnachweis zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen, sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis erbringen kann. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten, Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle, Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind. Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine, Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle, Kosten aller technischer Unterlagen Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggfls. erforderlichen Werks- und Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden. Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung") 2. ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen: Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen VOB / B und VOB / C BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS Richtlinien der Berufsgenossenschaften Alle im Anhang befindlichen Unterlagen Anerkannte Regeln der Technik Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW (in der Fassung 2024) Vorgaben des KfW 40 NH Programms der KfW Bank Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz. Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen. Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen regelt der Bauwerkvertrag. 3. ANGEBOTSABGABE UND VERGABE Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung. 4. BAUABLAUF Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem. Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten werden nicht akzeptiert. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden und versichert über ausreichend Personal für die Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis über ausreichend Personal ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der Baustelle während der Ausführung bestehen, steht es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus. Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst zu ermitteln. Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche hieraus resultierende Einschränkungen im Bezug auf die Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des Angebotspreises auf Basis von erhöhten Aufwendung für Materiallagerung, Materialtransport oder die Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung: Der AN hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch mitzuteilen. 5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden. Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden. Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellt. Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann der Auftragnehmer die Unterlagen selbst vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene Ausführungsunterlagen als pdf und dwg. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer Handwerker, so dass die Verantwortung für die Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies der Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine Leistungen und Lieferungen allein. 6. REVISIONSUNTERLAGEN Die Revisionsunterlagen sind in vorab in 1facher Ausfertigung zur Abnahme einzureichen. Zu den Revisionsplänen gehören: Alle Grundrisspläne M 1:50, Details und Schnitte mindestens 1:50 gegebenenfalls Maßstab 1:20 Strang- und Schaltschemen der Gesamtanlage, Stromlauf-, Klemmen- und Belegungspläne von Verteilungen, Bedienungsanleitungen der Ausführungsfirma sowie die erforderlichen Wartungs- und Schmieranleitungen und Bedienungsanleitungen von Zulieferanten für alle Anlagenteile. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlage. Die Revisionsunterlagen sind der Bauleitung im Entwurf vorzulegen und so abzufassen, dass der Bauherr in der Lage ist, nach der Einführung des Bedienungspersonals die Anlage wirtschaftlich und fehlerfrei zu betreiben. Alle Prüfungen der fertigen Anlagenteile müssen zu dem vom Bauleiter genannten Zeitpunkt durchgeführt werden. Alle für die Leistungen des AN nach dem Vertrag und nach der Baugenehmigung geforderten bautechnischen Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige werden vom AN in Abstimmung mit dem AG rechtzeitig veranlasst und durchgeführt. Gleiches gilt auch für alle Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige, die zusätzlich über die baurechtlichen Vorschriften hinaus durch den Vertrag gefordert sind. Die erfolgreichen Abnahmen sind wesentliche Voraussetzung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der Leistungen des AN durch den AG. 6. BAUBESPRECHUNG Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren. Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter auf der Baustelle ist, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung erfüllt. Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email) des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine gültige Arbeitserlaubnis und gültiger Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der Baustelle vorzuhalten. Dazu gehört auch, dass Subunternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Urlaubskassenbeiträgen nachkommen, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in ihrem jeweiligen Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung verstößt. 7. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baumaßnahme befindet sich auf einem freien Grundstück in Gelsenkirchen. Dieses besteht entsprechend des beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass parallel ausgeführte Gewerke sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche nicht gegenseitig behindern dürfen. Diese Fläche wird vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass nur geringe Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück (Außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerke bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der Bauleitung möglich. Seitens des Auftraggebers werden die für die Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Container durch den Auftragnehmer aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen. Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück, sowie auf jeder dritten Etage (nur Baustrom) vorhanden. Eine weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle Unternehmer umgelegt. Die für die Arbeiten an der Fassade, sowie auf dem Dach notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer versichert, größtmögliche Rücksicht auf den Straßenverkehr und die Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu beachten. 8. AUFZÜGE Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind nicht für den Materialtransport geeignet und nicht für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge ist während der Gesamtmaßnahme untersagt. Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine Krannutzung ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine Krannutzung keinesfalls unentgeltlich stattfindet und durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das bewegte Material übernommen wird. Zusätzlich zum Kran wird ein Bauaufzug am Gebäude vorhanden sein. Dieser kann in Rücksprache mit der Bauleitung genutzt werden. Eine Nutzung erfordert eine entsprechende Unterweisung, sowie eine vorherige Ankündigung. Bitte beachten Sie, dass dieser Aufzug nur bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten vorhanden sein wird. Anschließend ist der Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen. Es ist zu beachten, dass sowohl der Kran, als auch der Bauaufzug von mehreren Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend. 9. ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige Umsetzen von gelagertem Material werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten. Hierfür stellt der Auftraggeber Container für die Entsorgung von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Container dürfen nur übliche Bauabfälle entsorgt werden. Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.) müssen durch den jeweiligen Auftragnehmer gesondert, eigenständig und ohne weitere Berechnung entsorgt werden. Bei der Nutzung der bauseitig zur Verfügung gestellten Container ist auf die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der Abfallentsorgung werden auf alle an der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt. Die Nutzung der bauseitig gestellten Abfallcontainer sind für das Gewerk "Entkernung / Abbruch / Rückbau" ausgeschlossen. Hier sind die angebotenen Preise inkl. der notwendigen Entsorgung zu kalkulieren. Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen lassen kann. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem Einvernehmen nicht notwendig. Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum, sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren Verweis von der Baustelle. 10. STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister, Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte Stundennachweise werden unabhängig von ihrer Richtigkeit weder geprüft noch akzeptiert. Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist. 11. ZUSTÄNDIGKEITEN Der Bauherr, die immostore GmbH, hat die Top Wohnen GmbH aus Essen mit der Planung und Entwicklung des Objektes Hotwiesche 23a und b in Gelsenkirchen beauftragt. Die Top Wohnen GmbH übernimmt hierbei alle Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit als Totalübernehmer. Der Totalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der Leistungen verschiedene Planer und Nachunternehmer. Diese Ausschreibung befasst sich mit der Vergabe einer Teilleistung an einen Nachunternehmer. Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das Leistungsverzeichnis zur Verfügung: Architekt: studio OM GmbH vertr. durch Herrn Felix Leibeling Grafenberger Allee 128a 40237 Düsseldorf Statik:Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Christian Halcour Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz TGA:Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Bogdan Tudorica Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz Bauphysik: Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Hendrik Schlüter Gewerbestraße S 56a 41812 Erkelenz
PROJEKTBESCHREIBUNG
01 Hauseinführung
01
Hauseinführung
01.1 Elektro
01.1
Elektro
02 Verteilungen
02
Verteilungen
Vorbemerkung zu Verteilungen Vorbemerkung zu Verteilungen Achtung! Die Stromversorgung und die Verteilungen müssen nach den gültigen DIN- und VDE-Vorschriften sowie der aktuellen TAB des zuständigen Netzbetreibers errichtet werden. Die CE Konformitätserklärung wie in der DIN VDE 660 Teil 600 beschrieben, muss zwingend zu der Planung und zur Fertigstellung der Dokumentation vorgelegt werden. Die Verteilungen sind so auszulegen, dass mindestens eine 30% Ausbaureserve besteht. Die Anfertigung von Montage-, Aufbau-, und Werksstattzeichnungen sind vom AN vorzunehmen und vor Montagebeginn zur Freigabe der Bauleitung vorzulegen. Bei Installationsverteilern und den jeweiligen Einbaugeräten für Verteiler und Schaltanlagen ist eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Die angebotenen Schaltgruppen, Schaltgeräte und sonstigen elektrischen Bauteile sind fertig verdrahtet zu installieren und zu kennzeichnen. Sämtliche Stromkreise sind chronologisch durchzunummerieren. Alle Schaltgruppen, Schaltgeräte und Klemmen sind gut lesbar mit dauerhaften Beschriftungsfeldern zu versehen. Daraus folgt, dass z.B. innerhalb der Verteilung die Sicherung bzw. der Automat und das nachgeschaltete Schütz oder Relais die gleiche Nummer haben müssen. Steckbare Geräte oder Baugruppen sind doppelt zu beschriften, erstens der Sockel auf der Montageplatte und zweitens die Steckeinheit selbst. Es wird ferner eine übereinstimmende Kennzeichnung zwischen den einzelnen Geräten und den zugeordneten Klemmen gefordert. Bezeichnungen auf Geräten als Papieraufkleber oder Prägebänder jeglicher Art sind unzulässig. Hier sind maschinengeschriebene, dauerhaft klebende Etiketten / Bänder zu verwenden Die Kosten für die internen Verdrahtungskanäle bis zur Klemmleiste und die anteilige Verdrahtung in Installationsverteilern, Zählerplätzen, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren. Das Anschließen aller zu- und abgehenden Leitungen ist mit allen erforderlichen Arbeiten, wie z.B. Leitungen einkürzen, abmanteln, in die Verteilung einführen, beschriften, Adern abmanteln und an den entsprechenden Klemmen anklemmen, einzukalkulieren. Schutzleiter müssen so aufgelegt werden, dass ihre Zugehörigkeit eindeutig definierbar ist. Pro Klemme darf grundsätzlich nur ein Schutzleiter aufgeklemmt werden. Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagenreihenklemmen in berührungssicherer Ausführung (UVV-VBG 4) zur Befestigung auf Tragschienen nach DIN EN 60715 in kriechstromfester Ausführung nach T4, DIN 55480, verwendet werden. Die gewählten Klemmen müssen mindestens 2,5 mm² Adern aufnehmen können. Neutralleiter-Klemmen sind generell als Trennklemmen auszuführen. Für jede Verteilung sind ein Übersichtsschaltplan, ein Klemmenplan sowie eine Stromkreislegende mitzuliefern. Die Pläne der Verteilungen sind an der Innenseite der Schaltschranktüren geschützt anzubringen, falls dies nicht möglich ist, sind diese an entsprechend anderer geeigneter Stelle zu positionieren. Achtung! Zusätzliches Zubehör, welches nicht aufgeführt worden ist aber für den betriebsfertigen Zustand erforderlich ist, ist im Einheitspreis zu berücksichtigen!
Vorbemerkung zu Verteilungen
Hinweis Hinweis Bei der Zusammenstellung der Verteilungen und der benötigten Bauteile wurde die Fa. Hager als Lieferant zugrunde gelegt.
Hinweis
02.1 NSHV
02.1
NSHV
02.2 Zählerverteilungen
02.2
Zählerverteilungen
02.3 Unterverteilungen Objekt
02.3
Unterverteilungen Objekt
02.4 Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter, Schütze und Relais
02.4
Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter, Schütze und Relais
03 Kabel und Leitungen
03
Kabel und Leitungen
Vorbemerkung Vorbemerkung Bei der Leitungsverlegung in Kabelkanälen und Kabelrinnen sind bei Anhäufungen die thermischen Belange unbedingt zu berücksichtigen. Kreuzungen von "Stark- und Schwachstrom" dürfen nicht in Kanälen bzw. auf Rinnen erfolgen, sie müssen sauber ausgerichtet und durch einen Trennsteg aufgeilt werden. Achtung! Damit beim Nachziehen und späteren Einlegen von Kabel und Leitungen der Zustand erhalten bleibt, sind die eingelegten Kabel mittels entsprechenden Hilfsmittel, Kabelbänder etc. nach Bedarf zu befestigen. Achtung! Es sind sämtliche Kabelstrecken in einem Stück zu verlegen, d.h. es dürfen keine Zwischenmuffen oder Kästen gesetzt werden. Achtung! Bei Leitungen, die in Rohre eingezogen werden, ist darauf zu achten, dass der Schutzmantel nicht beschädigt wird. Achtung! Sämtliche Kabel und Leitungen sind gemäß der Verlegeart einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial wie Schrauben, Dübel, Nägel, Schellen usw. anzubieten. Achtung! Alle nachfolgend beschriebenen Kabel und Leitungen sind komplett zu liefern, verlegen und betriebsfertig anzuschließen. Dies ist im Einheitspreis mit einzurechnen.
Vorbemerkung
03.1 Zuleitungen
03.1
Zuleitungen
03.2 Kabel Zählerverteilung - Verteilung WHG
03.2
Kabel Zählerverteilung - Verteilung WHG
03.3 Allgemein
03.3
Allgemein
04 Kabel- und Leitungsverlegung
04
Kabel- und Leitungsverlegung
04.1 Kabel und Leitungen
04.1
Kabel und Leitungen
05 Anschlussarbeiten Fremdgewerke
05
Anschlussarbeiten Fremdgewerke
05.1 Anschluss fremdgewerke
05.1
Anschluss fremdgewerke
06 Schalt- und Einbaugeräte
06
Schalt- und Einbaugeräte
06.1 Schalt- und Einbaugeräte
06.1
Schalt- und Einbaugeräte
07 Aufputzinstallation Kellergeschoss
07
Aufputzinstallation Kellergeschoss
07.1 Aufputz Installation
07.1
Aufputz Installation
08 Kernbohrungen, Stemm- und Schlitzarbeiten
08
Kernbohrungen, Stemm- und Schlitzarbeiten
08.1 Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüche
08.1
Kernbohrungen, Wand- und Deckendurchbrüche
08.2 Schlitzarbeiten
08.2
Schlitzarbeiten
09 Medien-/Telefon-/BK-Verteilung
09
Medien-/Telefon-/BK-Verteilung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Der Medienverteiler wird je nach Versorgungsart vom zentralen Versorgungspunkt (Telefon / Breitbandkabel) über Leerrohr angeschlossen. Die Telefon-, Breitbandanschlüsse in den Wohnungen werden je nach Ausstattung über den Medienverteiler sternförmig angeschlossen. Im Bereich der Wohnung erfolgt die Verlegung komplett in Rohr (vom Medienverteiler bis in die UP-Dose).
Vorbemerkungen
09.1 Medienverteiler
09.1
Medienverteiler
09.2 Telefon
09.2
Telefon
09.3 Breitbandkabel
09.3
Breitbandkabel
10 Klingel-, Sprech- und Videoanlagen
10
Klingel-, Sprech- und Videoanlagen
10.1 Sprechanlage - Audio
10.1
Sprechanlage - Audio
11 Beleuchtung
11
Beleuchtung
11.1 Beleuchtung
11.1
Beleuchtung
12 Sonderanlagen
12
Sonderanlagen
12.1 Sicherheitsbeleuchtung
12.1
Sicherheitsbeleuchtung
12.2 Rettungszeichenleuchten
12.2
Rettungszeichenleuchten
13 Brandschutz
13
Brandschutz
13.3 RWA-Anlage
13.3
RWA-Anlage
13.4 Brandschottung
13.4
Brandschottung
13.5 Rauchwarnmelder
13.5
Rauchwarnmelder
14 Erdung / Blitz- / Überspannungsschutz / Potentialausgleich
14
Erdung / Blitz- / Überspannungsschutz / Potentialausgleich
Vorbemerkung Erdung Vorbemerkung Erdung Das Gebäude erhält einen Fundamenterder gemäß DIN 18014. Diese ist in einem separatem LV beschrieben.
Vorbemerkung Erdung
Technische Vorbemerkungen - Blitzschutzsystem Technische Vorbemerkungen - Blitzschutzsystem Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen. Nach DIN EN 62305-2 wurde die zu erstellende bauliche Anlage in die Schutzklasse 3 eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse sind zu beachten. Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. (Anmerkung 2 in 6.3.3 der DIN EN 62305-3). Bei einem getrennten Blitzschutzsystem kommen die Fangeinrichtungen und Ableitungen nicht mit der baulichen Anlage in Verbindung. Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Auf-bauten h < 0,3 m, l < 2 m, A < 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h < 0,5 m), müs-sen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Die Fang-/Ableitungen sollen auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung). Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen. Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden (Ausnahme in Verbindung mit natürlichen Ableitungen). Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden.
Technische Vorbemerkungen - Blitzschutzsystem
Vorbemerkung Überspannungsschutz Vorbemerkung Überspannungsschutz Achtung! Das Gebäude wird mit Überspannungschutz ausgestattet. Die entsprechenden Bauteile sind im Bereich "Verteilungen" aufgeführt. Überspannungsschutz ist nach der DIN VDE 0100-443:2016- 10 vorzusehen, wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben können auf: 1. Menschenleben, z.B. Anlagen für Sicherheitszwecke und Krankenhäuser. 2. Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz, z.B. öffentliche Dienste, Telekommunikationszentren und Museen. 3. Gewerbe- und Industrieaktivitäten, z.B. Hotels, Banken, Industriebetriebe, Handel, Bauernhöfe. 4. Menschenansammlungen, z.B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Kirchen, Schulen, Büros, Schulen. 5. Einzelpersonen, z.B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn empfindliche Betriebsmittel der Überspannungskategorie l + ll, z.B. Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte, installiert sind. Die energetische Koordination der Überspannungsschutzgeräte im energie- und informationstechnischen Netz muss nach DIN VDE 0100-534 und DIN EN 62305-4 sichergestellt werden. Dies wird durch den Einsatz von Überspannungsschutzgeräten einer koordinierten Herstellerproduktfamilie erfüllt. Achtung! Somit muss in allen neuen Gebäuden, auch in Wohngebäuden, ein Überspannungsschutz eingebaut werden! Achtung! Beträgt die Leitungslänge zwischen der Überspannungs- Schutzeinrichtung Typ 2 (in der UV sitzend) und dem zu schützenden Betriebsmittel mehr als 10 Meter, dann wird empfohlen als zusätzliche Maßnahme eine Überspannungs- Schutzeinrichtung vom Typ 3 zu verbauen! Achtung! Werden Überspannungsschutzgeräte verschiedener Hersteller verwendet, muss die energetische Koordination durch Prüfung oder Berechnung nachgewiesen werden. Achtung! Die Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3 ist vom jeweiligen Nutzer der Wohn- / Mieteinheit einzusetzen. Bei der Auswahl der Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3 ist zwingend auf die energetische Koordination zu achten! Achtung! Der Eigentümer / Vermieter hat den Nutzer über die Empfehlung der Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3 zu informieren.
Vorbemerkung Überspannungsschutz
Potentialausgleich Potentialausgleich Bei der Errichtung sind die Vorschriften des zuständigen VNB, sowie die VDE Vorschriften 0190, 0100 und die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente nach DIN 18014 Ziff. 4.1.1 zu beachten. Der Funktionspotentialausgleichsleiter wird mit der Potentialausgleichschiene verbunden. In den Potentialausgleich sind alle Versorgungsnetze der Hausinstallationstechnik, sowie größere Metallteile im Gebäude einzubeziehen. Metallkonstruktionen sind, soweit erforderlich, in den Potentialausgleich mit einzubeziehen. Rohrschellen sind metallisch leitend an die zu erdenden Rohre anzubringen. Ausführung des Potentialausgleichs: Die Leistung umfasst: - Montage der Erdungsschellen oder Bänder - Anbringung von Anschlussmöglichkeiten an metallenen Bauteilen - Leitungen absetzen und betriebsfertig anschließen - Korrosionsschutz anbringen - Beschriften der Leitungen an der Potentialausgleichschiene usw. - Prüfung der Anlage Die Beschriftung der Erdungsleitungen erfolgt mit Kunststoffschilder, weiß 20x50 mm bis 6 Buchstaben max. Größe 8 mm beschriften und mit Kunststoffband an Erdungsleitung bis 16 mm², mit Ziel- und Endbezeichnung und ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Potentialausgleich
14.1 Potentialausgleich
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Potentialausgleich
15 Dokumentation / Einweisung
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Dokumentation / Einweisung
15.1 Dokumentation/Einweisung
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16 Sonstiges - Stunden
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Sonstiges - Stunden
16.1 Stundenlohnarbeiten
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17 Wartung
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