WDVS-Arbeiten / Fassadenarbeiten
Hölderlinweg DA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Lage Die Liegenschaft befindet sich in der Gemarkung Darmstadt, Flur 23, Flurstück 155/31, Hölderlinweg 18, 64285 Darmstadt. Auf dem Grundstück entsteht der Neubau eines Einfamilienwohnhauses. Das Grundstück grenzt im Westen an den Hölderlinweg. Im Norden und Süden grenzen Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung an. Das Baugrundstück weist eine Hanglage auf. Von der straßenseitigen Zufahrt steigt das Grundstück in Richtung Südosten an. Das Grundstück ist als terrassiertes Gartengrundstück ausgebildet. Nutzung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Wohneinheit. Das Gebäude wird gemäß HBO als Gebäudeklasse 1 eingestuft. Es erstreckt sich über zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss mit Garage. In der Garage sind vier PKW-Stellplätze vorgesehen. Baukonstruktion u. Innenausbau Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Das Untergeschoss wird als WU-Konstruktion in Stahlbeton hergestellt, zum Teil mit einer Frischbetonverbundfolie. Die Obergeschosse werden in Massivbauweise mit Stahlbeton und Kalksandstein-Mauerwerk ausgeführt. Die Flachdächer werden als Warmdächer ausgebildet und mit Ausnahme der Dachterrassen extensiv begrünt. Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystem hergestellt; Teilbereiche des Erdgeschosses erhalten zusätzlich einen Belag mit Klinkerriemchen. Im Innenausbau kommen neben massiven Bauteilen auch Leichtbaukonstruktionen zur Ausführung. Das Bauvorhaben weist mehrere planerisch und handwerklich anspruchsvolle Sonderbauteile und Schnittstellen auf, die bei der Preisbildung zu berücksichtigen sind. Energieversorgung / energetischer Standard Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe. Das Gebäude erhält eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie eine flächige Fußbodenheizung. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Insgesamt ist von einem gehobenen Ausstattungs- und Qualitätsstandard auszugehen. Außenanlagen Die Außenanlagen werden entsprechend der Freiflächenplanung hergestellt. Neben der Garagenzufahrt und den Zugangsbereichen sind Terrassen-, Wege- und Gartenflächen vorgesehen. Im südwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein zu erhaltender Bestandsbaum. Ebenso sind bestehende Vegetationsstrukturen an den Grundstücksgrenzen während der Bauausführung zu berücksichtigen und entsprechend schonend zu behandeln. Anfahrbarkeit Vor Abgabe des Angebots ist eine vor Ort Erkundung durchzuführen und die Zufahrtsituation zu kontrollieren sowie Lagerungsmöglichkeiten zu prüfen. Die örtlichen Verhältnisse, insbesondere Zufahrt, Anlieferung, Rangiermöglichkeiten, Lagerflächen, Höhenverhältnisse und mögliche Erschwernisse der Baustellenlogistik, sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Öffentlich verfügbare Kartendienste können ergänzend zur Vorinformation herangezogen werden; maßgeblich bleiben die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Aufgrund der örtlichen Situation ist von eingeschränkten Zufahrts-, Anliefer- und Rangiermöglichkeiten auszugehen. Öffentliche Verkehrsflächen stehen nicht als Lager- oder Parkflächen für den Baustellenverkehr zur Verfügung. Lagerflächen, Materialumschlag, Kranstellung und sonstige Flächen der Baustelleneinrichtung sind grundsätzlich auf dem Grundstück vorzusehen. Ein Wenden größerer Lieferfahrzeuge auf dem Grundstück wird voraussichtlich nicht möglich sein. Begrenzte Parkmöglichkeiten im Umfeld sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ebenso sind Erschwernisse des inneren Materialtransports, insbesondere bei späteren Ausbauarbeiten innerhalb des Gebäudes, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es steht weder ein Außen- noch ein Innenaufzug zur Verfügung. Straße und Gehweg sind während der Bauzeit sauber zu halten. Ausführungsfristen Die Ausführung ist ab Anfang März 2027 geplant.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines / Systemvorgabe Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Wärmedämmverbundsysteme mit Putz- und Klinkerriemchenoberflächen sowie die in den Einzelpositionen beschriebenen Sockel-, Anschluss-, Sonderdämm- und Fassadenarbeiten. Für die WDVS-Arbeiten ist grundsätzlich ein aufeinander abgestimmtes Caparol-Capatect-System entsprechend den jeweiligen Einsatzbereichen vorgesehen. Sämtliche Kleber, Dämmstoffe, Dübel, Armierungsmassen, Armierungsgewebe, Profile, Oberputze, Keramikkleber, Fugenmörtel und sonstige systemrelevante Komponenten müssen für den jeweiligen Aufbau geeignet und innerhalb des vorgesehenen Systems verwendbar sein. Eine Mischung nicht systemzugehöriger Komponenten ist nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlichem Nachweis der Eignung bzw. Freigabe durch den Systemhersteller zulässig. Die jeweils gültigen Systemzulassungen, Verarbeitungsvorschriften, technischen Merkblätter sowie die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. 2. Ausführungsgrundlagen Grundlage der Ausführung sind insbesondere: Leistungsverzeichnis, Ausführungs-, Fassaden- und Detailplanung, freigegebene Werk- und Detailplanungen, Bemusterungen und Freigaben des Auftraggebers, Vorgaben des Systemherstellers, jeweils geltende technische Regelwerke und Zulassungen. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder technisch nicht umsetzbaren Detailausbildungen ist vor Ausführung Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eigenmächtige Änderungen von Dämmstoffart, Dämmstoffdicke, Fassadenaufbau, Profilierung oder Anschlussdetails sind nicht zulässig. 3. Untergrundprüfung Vor Beginn der Arbeiten sind die vorhandenen Untergründe auf Eignung für die vorgesehenen Fassadenaufbauten zu prüfen. Zu prüfen sind insbesondere: Tragfähigkeit und Festigkeit, Ebenheit und Maßhaltigkeit, Sauberkeit, Feuchte, vorhandene Schalöl-, Trennmittel- oder sonstige haftungsmindernde Rückstände, vorhandene Beschichtungen, Lage und Ausbildung angrenzender Abdichtungen, Zustand bereits ausgeführter Dämmungen und Anschlussbauteile. Erkennbare Mängel oder ungeeignete Vorleistungen sind vor Beginn der eigenen Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Übliche, systembedingt erforderliche Untergrundvorbereitungen sind entsprechend den Einzelpositionen auszuführen. Umfangreiche Ausgleichs-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten an mangelhaften Vorleistungen anderer Gewerke sind nicht ohne vorherige Abstimmung auszuführen. 4. Dämmstoffaufbauten Die Dämmstoffarten und -dicken ergeben sich aus den Einzelpositionen sowie den Ausführungsplänen und Details. Als wesentliche Fassadenaufbauten sind unter anderem vorgesehen: Putzfassaden mit EPS WLG 035, überwiegend d = 160 mm, Klinkerriemchenfassaden mit EPS WLG 035, d = 160 mm, in Teilbereichen Klinkerriemchenfassaden mit EPS WLG 032, d = 140 mm zur Angleichung der fertigen Fassadenebenen, XPS-Dämmungen in Sockel-, Spritzwasser- und erdnahen Bereichen, Sonder-, Flanken-, Stirn- und Untersichtsdämmungen gemäß Planung. Die Angaben der jeweiligen Einzelposition sind maßgebend. Dämmplatten sind dicht gestoßen, im Verband und ohne offene Fugen zu verlegen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. Unzulässige Fehlstellen oder offene Fugen dürfen nicht mit Klebemörtel verfüllt werden. 5. Befestigung der Dämmung Verklebung und erforderliche mechanische Befestigung der Dämmstoffe sind entsprechend Systemzulassung, Untergrund, Gebäudegeometrie, Windbeanspruchung und Einbausituation auszuführen. Art, Anzahl, Länge und Anordnung der Dübel sind vom Auftragnehmer entsprechend dem angebotenen System festzulegen. Ist die Tragfähigkeit des Untergrundes nicht zweifelsfrei gegeben, sind erforderliche Prüfungen bzw. Auszugsversuche rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen. Befestigungen dürfen vorhandene Bauwerksabdichtungen und sonstige funktionsrelevante Schichten nicht unzulässig durchdringen. 6. Übergang zur bauseitigen Perimeterdämmung In erdberührten Bereichen wird die Perimeterdämmung teilweise bereits durch den Rohbau hergestellt. Die durch den Fassadenbauer auszuführende Sockel-/XPS-Dämmung ist an die vorhandene Dämmung fachgerecht anzupassen und als durchgehende Dämmebene fortzuführen. Vor Ausführung sind insbesondere Lage, Dicke, Flucht und Zustand der vorhandenen Dämmung zu prüfen. Übliche Anpassungs- und Zuschnittarbeiten am Übergang der eigenen Leistung zur vorhandenen Dämmung sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Größere Nacharbeiten oder der Ersatz mangelhafter Vorleistungen sind vor Ausführung anzuzeigen. 7. Sockel-, Gelände- und Spritzwasserbereiche Die primäre Bauwerksabdichtung ist nicht Bestandteil der WDVS-Arbeiten, soweit in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Die Fassadenarbeiten sind fachgerecht an die vorhandene Bauwerks-, Sockel- bzw. Terrassenabdichtung anzuschließen. Sämtliche verwendeten Klebe-, Armierungs- und Feuchteschutzprodukte müssen mit den angrenzenden Abdichtungsstoffen verträglich sein. Besondere Leistungen wie: systemgerechter Feuchteschutz, Anschluss an Bauwerksabdichtungen, Schlussbeschichtung der Sockel-/Spritzwasserzone, besondere Geländeanschlüsse sowie Feuchteschutz keramischer Fassadenflächen bei Einbindung in den Geländeaufbau werden über die hierfür vorgesehenen Einzelpositionen abgerechnet. Die sichtbare Sockelzone soll gestalterisch nicht als farblich oder strukturell abgesetzter Sockel in Erscheinung treten, soweit die Planung nichts Abweichendes vorsieht. 8. Armierung Armierungsschichten sind entsprechend den Vorgaben des verwendeten Fassadensystems herzustellen. Das Armierungsgewebe ist vollflächig und mit ausreichender Überdeckung in die Armierungsmasse einzubetten. Erforderliche Zusatzarmierungen, insbesondere: Diagonalarmierungen an Öffnungsecken, Verstärkungen an besonders beanspruchten Bereichen, systembedingte Gewebeüberlappungen sind entsprechend den Systemvorgaben auszuführen. An Materialwechseln, Sonderkonstruktionen und Übergängen unterschiedlicher Untergründe ist die Armierung entsprechend dem objektspezifischen Detail und den Vorgaben des Systemherstellers auszubilden. 9. Verdeckte Dämmflächen Dämmflächen, die im fertigen Zustand vollständig hinter einer gesonderten Bekleidung bzw. einer abgehängten Außendecke liegen, erhalten nur den in den jeweiligen Positionen beschriebenen technisch erforderlichen Systemaufbau. Soweit die Einzelposition nichts Abweichendes fordert, ist bei solchen verdeckten Flächen eine Armierungsschicht einschließlich Armierungsgewebe herzustellen; ein dekorativer Oberputz bzw. eine Schlussbeschichtung ist nicht erforderlich. 10. Putzoberflächen Oberputz, Struktur und Farbton sind vor der flächigen Ausführung zu bemustern und durch den Auftraggeber freigeben zu lassen. Vorgesehen sind helle Fassadenfarbtöne mit feiner bis mittlerer, gleichmäßiger Putzstruktur. Zusammenhängende Fassadenflächen sind ohne störende Ansätze, Farbunterschiede oder Strukturwechsel auszuführen. Arbeitsabschnitte sind so festzulegen, dass Ansätze möglichst an konstruktiv oder gestalterisch geeigneten Stellen liegen. 11. Klinkerriemchenfassade Als Kalkulationsgrundlage für die Klinkerriemchen ist Caparol ML 1388 im LF vorgesehen. Endgültige Festlegung von: Produkt, Farbton, Format, Verband, Fugenbreite und Fugenfarbton erfolgt nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber. Das Fugen- und Verlegebild ist vor Beginn der Arbeiten auf die tatsächlichen Fassadenmaße, Öffnungen, Gebäudeecken und Materialwechsel abzustimmen. Sichtbare Reststücke, ungünstige Kleinstformate oder unregelmäßige Fugenbilder sind durch geeignete Einteilung möglichst zu vermeiden. Winkel-, Eck- und Formriemchen werden, soweit im LV vorgesehen, gesondert abgerechnet und sind nicht in den Flächenpreisen zu berücksichtigen. 12. Bewegungs- und Feldbegrenzungsfugen Vorhandene Bauwerksbewegungsfugen sind durch sämtliche Schichten des Fassadensystems hindurchzuführen. Zusätzlich erforderliche Feldbegrenzungsfugen innerhalb der Klinkerriemchenfassade sind nicht nach pauschalen Fassadenlängen festzulegen, sondern objektspezifisch unter Berücksichtigung insbesondere von: Klinkerformat, Farbton, Fassadenausrichtung, Fassadengeometrie, Öffnungen und Vorgaben des Systemherstellers. Vor Ausführung der Klinkerriemchenflächen ist bei Bedarf ein entsprechender Verlege- und Fugenplan vorzulegen und mit Auftraggeber und Systemhersteller abzustimmen. 13. Kanten, Materialwechsel und Profile Sämtliche Profile sind geradlinig, fluchtgerecht und entsprechend den Systemvorgaben einzubauen. Für flächenbündige Materialwechsel zwischen Putz- und Klinkerriemchenflächen sind die hierfür vorgesehenen Putzabschluss-/Trennprofile zu verwenden. Wasserführende Übergangs- bzw. Tropfkantenprofile sind nur dort einzusetzen, wo aufgrund der Bauteilgeometrie eine gezielte Wasserableitung erforderlich ist. Eine lediglich elastisch ausgespritzte Fuge ist kein Ersatz für ein konstruktiv erforderliches Anschluss- oder Übergangsprofil. Besondere Eck-, Abschluss-, Tropfkanten-, Übergangs- und Anschlussprofile werden entsprechend den Einzelpositionen gesondert vergütet. 14. Fenster, Türen und sonstige Öffnungen Anschlüsse an Fenster, Außentüren, Raffstores, Sektionaltore, Lichtschächte und sonstige Öffnungen sind entsprechend Planung und Systemvorgaben schlagregensicher, dauerhaft und bewegungsfähig auszubilden. Vor Beginn der Fassadenarbeiten sind die erforderlichen Anschlussgeometrien mit den angrenzenden Gewerken zu prüfen. Das WDVS darf insbesondere die bestimmungsgemäße Funktion von: Fenster- und Türentwässerungen, Raffstores, Führungsschienen, Toranlagen, Fensterbänken, Nullschwellen und sonstigen Einbauteilen nicht beeinträchtigen. 15. Durchdringungen und Befestigungen Durchdringungen des WDVS sowie Befestigungen von Anbauteilen sind so auszubilden, dass keine unzulässigen Wärmebrücken oder Feuchteeintritte entstehen. Für Lasten, die nicht unmittelbar vom WDVS aufgenommen werden dürfen, sind geeignete Montageelemente bzw. Befestigungen im tragenden Untergrund vorzusehen. Lage und Art der Montageelemente sind vor Herstellung des WDVS mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Spätere unkontrollierte Befestigungen durch das fertiggestellte WDVS sind zu vermeiden. 16. Blitzschutz Soweit Leitungen der äußeren Blitzschutzanlage gemäß Planung hinter bzw. innerhalb der Fassadendämmebene geführt werden, sind deren Lage und Montageablauf vor Herstellung der Dämmflächen mit dem zuständigen Gewerk abzustimmen. Blitzschutzleitungen dürfen durch die Fassadenarbeiten weder beschädigt noch in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Erforderliche Freiräume, Führungen und Austrittspunkte sind bei der Verlegung der Dämmplatten zu berücksichtigen. 17. Anschlüsse an Abdichtungen und Metallbauteile Anschlüsse an Attiken, Brüstungsabdeckungen, Metallprofile, Blechabdeckungen, Terrassenabdichtungen und vergleichbare Bauteile sind entsprechend Planung und Systemvorgaben auszuführen. Die unterschiedlichen temperatur- und materialbedingten Bewegungen angrenzender Bauteile sind konstruktiv zu berücksichtigen. Starre Putzanschlüsse an bewegliche Metallbauteile sind unzulässig, sofern hierfür keine systemseitig geeignete Anschlussausbildung vorgesehen ist. 18. Maßhaltigkeit und Erscheinungsbild Besondere Sorgfalt ist auf die geradlinige und fluchtgerechte Ausbildung von: Gebäudeecken, Öffnungskanten, Leibungen, Materialwechseln, Sockel- und Dachrandlinien, Klinkerriemchenverbänden und sichtbaren Anschlussprofilen zu legen. Die unterschiedlichen Fassadenaufbauten sind so herzustellen, dass die in der Planung vorgesehenen fertigen Fassadenebenen eingehalten werden. Insbesondere die unterschiedlichen Dämmstoffdicken an Übergängen zwischen Putz- und Klinkerriemchenfassaden dienen der Angleichung der fertigen Oberflächen und sind entsprechend zu berücksichtigen. 19. Bemusterung Vor Bestellung bzw. großflächiger Ausführung sind die vorgesehenen sichtbaren Fassadenmaterialien zu bemustern. Dies betrifft insbesondere: Klinkerriemchen, Fugenmörtel, Oberputz, Putzstruktur, Fassadenfarbtöne sowie sonstige gestalterisch relevante sichtbare Bauteile. Die Freigabe einer Bemusterung entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die technische Eignung und systemgerechte Verarbeitung. 20. Witterungsschutz und Verarbeitung Die Fassadenarbeiten dürfen nur bei hierfür geeigneten Witterungsbedingungen ausgeführt werden. Frisch hergestellte Klebe-, Armierungs-, Putz- und Fugenflächen sind während Verarbeitung und Erhärtung gegen insbesondere: Niederschlag, direkte starke Sonneneinstrahlung, Frost, unzulässige Temperaturen und sonstige schädliche Witterungseinflüsse zu schützen. Erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Verarbeitungsvorgaben des Systemherstellers sind in den Bauablauf einzubeziehen. 21. Gerüst / Gerüstanschlüsse Das Fassadengerüst wird bauseits bzw. durch das Rohbaugewerk gestellt und dem Fassadenunternehmen zur Nutzung übergeben. Der Auftragnehmer hat vor Nutzung zu prüfen, ob das vorhandene Gerüst für die eigenen Arbeiten hinsichtlich Arbeitsraum und Erreichbarkeit ausreichend ist. Erkennbare Einschränkungen sind rechtzeitig anzuzeigen. Gerüstanker sind so zu berücksichtigen, dass nach deren Ausbau ein fachgerechter und optisch möglichst unauffälliger Verschluss des Fassadensystems möglich ist. Das Verschließen der Gerüstankerstellen wird, soweit vorgesehen, über die entsprechende Einzelposition vergütet. 22. Schnittstellenkoordination Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten insbesondere mit folgenden Gewerken abzustimmen: Rohbau, Fenster- und Außentüren, Sonnenschutz, Dachabdichtung und Klempnerarbeiten, Sektionaltore, Elektro-/Blitzschutz, Außenanlagen Erforderliche Festlegungen zu Anschlusshöhen, Geländeoberkanten, Belagsoberkanten, Befestigungen und Einbauteilen sind rechtzeitig vor Ausführung zu treffen. 23. Werk- und Detailplanung Soweit für die fachgerechte Herstellung Sonderdetails, Verlegepläne, Befestigungsnachweise oder objektspezifische Systemlösungen erforderlich sind, sind diese rechtzeitig vor Ausführung auszuarbeiten und mit der Planung bzw. dem Systemhersteller abzustimmen. Dies gilt insbesondere für: besondere Putz-/Klinkerübergänge, Feldbegrenzungsfugen der Klinkerriemchenfassade, Brüstungs- und Attikaanschlüsse, Sonderkonstruktionen mit Putzträgerplatten, Sockel- und Geländeanschlüsse sowie konstruktiv besondere Materialwechsel. 25. Abrechnung / Abgrenzung Die Abrechnung erfolgt entsprechend den jeweiligen Einzelpositionen und den dort angegebenen Einheiten. In die Einheitspreise einzurechnen sind alle üblichen, systembedingt erforderlichen Klein-, Klebe-, Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien, soweit diese für die vollständige Ausführung der jeweils beschriebenen Leistung erforderlich sind. Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis eigene Positionen vorgesehen sind, sind nicht zusätzlich in andere Einheitspreise einzukalkulieren. Insbesondere separat ausgeschriebene Sonderprofile, Feuchteschutzmaßnahmen, Sonderdämmungen, Eckausbildungen, Montageelemente, besondere Anschlussdetails und sonstige Zulagepositionen werden ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Positionen vergütet.
Technische Vorbemerkungen
01 WDVS- und Fassadenarbeiten
01
WDVS- und Fassadenarbeiten
01.01 Untergrundvorbehandlung
01.01
Untergrundvorbehandlung
01.02 Wärmedämmverbundsystem
01.02
Wärmedämmverbundsystem
01.03 Kanten, Fugen, Anschlüsse
01.03
Kanten, Fugen, Anschlüsse
01.04 Besondere Leistungen
01.04
Besondere Leistungen